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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Lehrkräfte für das Schulschwimmen, die im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Bronze sind, müssen entsprechend den Bestimmungen des SMK regelmäßig Fortbildungen besuchen.
Mit dieser Fortbildung erhalten die Teilnehmer einen Fortbildungsnachweis.
Die Teilnehmer haben ihre Fähigkeiten zur Rettungsfähigkeit im Rahmen der Erteilung des Schwimmunterrichtes an Sachsens Schulen vertieft und gefestigt
4 UE "Praxis":
Herz- Lungen- Wiederbelebung
Abschleppen einer Person im Wasser
An Land bringen einer Person aus dem Wasser
Befreiungsgriffe
2 UE Theorie "Rettungsschwimmen":
Baderegeln
Verhalten bei Rettungen
Rettungsmittel, Rettungshilfsmittel
2 UE Theorie "Erste Hilfe Maßnahmen":
Lebensrettende Sofortmaßnahme
Typische Unfälle im Schwimmbad
Beatmungsgeräte
Notruf und Rettungskette
Lehrkräfte im Fach Sport/Schwimmen aller Schularten, Lehrer entspr. VwV Schulfahrten, Punkt 4.7.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Bronze (Kopie bitte vorlegen).
Bei Vorlage eines Nachweises der Erste-Hilfe-Ausbildung/Fortbildung nicht älter als 2 Jahre entfallen die 2 UE "Theorie Erste Hilfe Massnahmen".
Um die gesundheitliche Eignung sicherzustellen, legen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung (formlos, kein Attest erforderlich) über eine Schwimm- und Tauchfähigkeit vor. Bitte bringen Sie Badebekleidung und kurze Sportbekleidung mit.
am | von | bis |
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12.05.2023 | 07:30 | 15:30 |
Name | von |
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Schindler, Thomas | Oberschule Böhlen (Grimma), Grimma |