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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Die Pädagogen erhalten vertiefende Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit inklusiver Beschulung, zum schulischen Nachteilsausgleich für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche sowie zur Förderplanung.
Im Technik-Workshop werden Hinweise zum Umgang mit der Hörtechnik und Funkübertragungsanlagen gegeben, um Berührungsängste abzubauen sowie einen tieferen Einblick in die Funktionsweise und den Hörgewinn zu erzielen.
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über rechtliche Grundlagen.
Sie erhalten Informationen über notwendige Vorgehensweisen und Festlegungen im Rahmen des Nachteilsausgleiches für Hörgeschädigte.
Sie erhalten Sicherheit im Umgang mit der verordneten Hörtechnik.
Lehrkräfte aller Schularten
Die Module 3 (C05978) und 4 (C05979) finden am selben Tag statt und können beide oder einzeln belegt werden.
Zwischen beiden Modulen wird ein kostenpflichtiger Imbiss angeboten.
Es ist günstig, vorher die Module 1 (C05976) und/oder 2 (C05977) zu besuchen, wenn bisher keine Erfahrungen mit hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen vorliegen. Im Modul 1 werden die Grundlagen des Hörens und periphere Hörschädigungen sowie deren technische Versorgung vorgestellt. Im Modul 2 sind die Schwerpunkte eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) und deren Auswirkungen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für jede Veranstaltung jeweils eine Anmeldung erforderlich ist. Die Kurs-Nummern entnehmen Sie den Ausschreibungstexten und sind bei der Anmeldung stets anzugeben. Um Beachtung wird gebeten.
am | von | bis |
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24.11.2022 | 13:00 | 15:00 |
Name | von |
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Exner, Stefanie | Förderzentrum "Georg Götz", Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören, Chemnitz |
Hoyer, Undine | Hörgeräte Hoyer, Chemnitz |
Koch, Franziska | Förderzentrum "Georg Götz", Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören, Chemnitz |