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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 1
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Lehrplan
Berufsfachschule
Physiotherapeut / Physiotherapeutin
2005/2020
Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Der Lehrplan basiert auf dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten vom 6. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der Lehrplan wurde unter Leitung des
Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Dagmar Fischer |
Chemnitz |
Ingrid Fischer |
Zwickau |
Ilse Segerer |
Chemnitz |
Barbara Tiefert |
Leipzig |
Wilhelm Voigt |
Hoyerswerda |
Ingrid Zocher |
Dresden |
2005 erarbeitet und durch das Sächsische Bildungsinstitut 2012 redaktionell überarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020, und 2024 wurde eine erneute redaktionelle Anpassung vorgenommen, jeweils durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
https://www.lasub.smk.sachsen.de
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“
Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Die Physiotherapie ist als ein wertvoller Bestandteil der Prävention, Therapie und Rehabilitation in allen medizinischen Fachgebieten anerkannt.
Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen gestalten in Kooperation mit Ärzten und Mitarbeitern anderer Bereiche des Gesundheitswesens die physiotherapeutische und rehabilitative Betreuung der Patienten. Sie tragen durch Anwenden geeigneter Verfahren zur Entwicklung, zum Erhalt sowie zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich bei und schulen Ersatzfunktionen bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen.
Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen behandeln nach Diagnose und Verordnung des Arztes, leiten die erforderlichen und geeigneten Therapiemaßnahmen ab, erstellen Behandlungspläne und setzen diese um. Sie ziehen anschließend individuelle Schlussfolgerungen und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor.
Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen arbeiten im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich. Einsatzbereiche sind unter anderem:
Abgeleitet aus den Anforderungen der beruflichen Praxis und unter Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften erwerben Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen folgende berufliche Qualifikationen:
Die Haltung der Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ist durch humanistisches Berufsethos geprägt. Charakteristisch sind eine solide Allgemeinbildung und umfassende naturwissenschaftliche Kenntnisse, eine hohe personale und soziale Kompetenz sowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.
Des Weiteren erfordert die berufliche Tätigkeit
Um die Anforderungen des Berufes zu erfüllen, werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ausbildung befähigt,
Der Lehrplan gliedert sich in den Pflichtbereich mit dem berufsbezogenen Bereich sowie der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen in den medizinischen Fachgebieten.
Die Konzeption des Lehrplanes im berufsbezogenen Bereich ist so angelegt, dass sich Lehr- und Lernprozesse an beruflich relevanten Handlungen orientieren können. Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, selbstständig Arbeitsabläufe zu planen, durchzuführen, zu reflektieren, Kompromisse zu finden sowie eigene Erfahrungen und Wertschätzungen einzubringen.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft zudem an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen. Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.
Fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten ist durchgängiges Unterrichtsprinzip. Insbesondere sind die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer praktischen Ausbildung am Patienten in den Unterricht zu integrieren und ein ganzheitliches Denken und Handeln in Prävention, Therapie und Rehabilitation zu fördern. Hierfür eignen sich praktische Übungen, Übungen zur Selbsterfahrung und Exkursionen sowie die Bearbeitung von Fallbeispielen und Projekten.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterricht und praktische Ausbildung | Gesamtausbildungsstunden |
---|---|
1. bis 3. Ausbildungsjahr | |
Pflichtbereich | 2900 |
Berufsbezogener Bereich1 | 2900 |
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde | 40 |
Anatomie | 240 |
Physiologie | 140 |
Allgemeine Krankheitslehre | 30 |
Spezielle Krankheitslehre | 360 |
Hygiene | 30 |
Erste Hilfe und Verbandtechnik | 30 |
Angewandte Physik und Biomechanik | 40 |
Sprache und Schrifttum | 20 |
Psychologie/Pädagogik/Soziologie | 60 |
Prävention und Rehabilitation | 20 |
Trainingslehre | 40 |
Bewegungslehre | 60 |
Bewegungserziehung | 120 |
Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken | 100 |
Krankengymnastische Behandlungstechniken | 500 |
Massagetherapie | 150 |
Elektro-, Licht-, Strahlentherapie | 60 |
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie | 60 |
Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten | 700 |
Zur Verteilung auf die o. g. Fächer | 100 |
Praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen in den medizinischen Fachgebieten | 1600 |
Chirurgie | 240 |
Innerer Medizin | 240 |
Orthopädie | 240 |
Neurologie | 240 |
Pädiatrie | 160 |
Psychiatrie | 80 |
Gynäkologie | 80 |
Zur Verteilung auf die o. g. Fachgebiete | 240 |
Sonstige Einrichtungen, Exkursionen | 80 |
Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.
Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.
Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:
- Kenntnisse (Wissen)
- Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können)
- Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)
Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.
Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.
Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.
Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.
Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:
Inhalte |
Hinweise zum Unterricht |
Die Ausprägung der Berufsverbundenheit und die Bereitschaft zur beruflichen Verantwortung, auch über den Rahmen der täglichen Arbeitsaufgaben hinaus, gehört zur berufsethischen Erziehung der Schülerinnen und Schüler.
Im Fach „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ erwerben die Schülerinnen und Schüler berufskundliche und berufsethische Sachkenntnisse und erweitern ihre politische Bildung. In der Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Berufes bilden sie ihr berufliches Selbstverständnis heraus. Sie werden befähigt, sich in praxisrelevanten Situationen auf der Grundlage von Sachkenntnissen und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen zu orientieren und zu handeln.
Des Weiteren erkennen die Schülerinnen und Schüler gesellschaftspolitische Zusammenhänge und werten deren Einfluss auf sozial- und gesundheitspolitische Entscheidungen. Sie erwerben Grundwissen zur Einordnung und Unterscheidung von Recht und Gerechtigkeit und gewinnen dadurch Rechtssicherheit im Umgang mit den Patienten.
Bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte ist der Bezug zur beruflichen Praxis herzustellen. Geeignet ist neben der Arbeit mit Gesetzestexten und Fallbeispielen auch die Bearbeitung von Projekten. Abstimmungen sind insbesondere mit dem Fach „Prävention und Rehabilitation“ vorzunehmen.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Berufskunde | 12 Ustd. |
Lernbereich 2 | Staatskunde | 8 Ustd. |
Lernbereich 3 | Gesetzeskunde | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Berufsbild des Physiotherapeuten auseinander und leiten die Anforderungen an die Persönlichkeit von Physiotherapeuten ab. Sie entwickeln berufsständiges Denken und Verhalten. Ihre Verantwortung und Aufgaben gegenüber tangierenden Berufsgruppen grenzen die Schülerinnen und Schüler klar ab. Dabei ist ihnen die Stellung und Bedeutung ihres zukünftigen Berufes innerhalb des Gesundheitswesens bewusst.
Geschichtliche Entwicklung |
Projektarbeit |
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie |
|
Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Masseure und medizinische Bademeister und für Physiotherapeuten |
|
Berufsordnung |
|
Möglichkeiten der Berufsausübung |
|
Berufliche Interessenvertretungen und Verbände |
Einbeziehung der Berufsverbände |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die staatliche Ordnung und das Rechtssystem in Deutschland und erkennen die enge Verflechtung der beruflichen Tätigkeit mit politischen und gesellschaftlichen Bedingungen. In Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Wahlrechts und Diskussionen über aktuelle gesundheitspolitische Ereignisse bilden sich die Schülerinnen und Schüler eine eigene Meinung und entwickeln eine konstruktive Streitkultur. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Organisation, der Struktur und den Aufgaben des Gesundheitswesens in Deutschland auseinander. Sie skizzieren in Grundzügen ausgewählte internationale Organisationen und deren Aufgaben.
Verfassungsrechtliche Grundlagen |
|
Grundrechte |
|
oberste Bundesorgane und ihre Aufgaben |
|
Zuständigkeiten von Bund und Ländern in Gesetzgebung und Verwaltung |
|
Strukturprinzipien der staatlichen Ordnung |
|
Wahlrecht und politische Meinungsbildung |
Arbeit mit dem Grundgesetz |
Aufgaben und Organisation des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik Deutschland |
|
Internationale Gesundheitsorganisationen |
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich einen Überblick über das Netz der sozialen Sicherung und stellen dieses in seinen Grundzügen dar. Sie informieren sich über den Aufbau und die Systematik von berufsrelevanten Regelungen, interpretieren ausgewählte und richten ihr Handeln in der beruflichen Praxis danach aus.
Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland |
|
System der Sozialversicherungen |
vgl. „Prävention und Rehabilitation“ |
Grundzüge des Sozialhilferechts |
|
Ausgewählte Sozialgesetze |
Kinder- und Jugendhilfegesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bundeskindergeldgesetz |
Ausgewählte Bestimmungen aus dem Arbeits- und Tarifrecht |
|
Wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze |
Kündigungsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz |
Ausgewählte Bestimmungen aus dem Schadensrecht |
Haftungsrecht, Verkehrssicherungspflicht, Schadensersatz |
Berufsrelevante strafrechtliche Bestimmungen |
Schweigepflichtverletzung, Körperverletzungsdelikte, unterlassene Hilfeleistung, unerlaubte Ausnützung der Heilkunde |
Anatomisches Wissen ist die Grundvoraussetzung für das Verständnis physiologischer Sachverhalte und pathologischer Veränderungen. Fundierte anatomische Kenntnisse bilden die Basis für ein bewusstes und schöpferisches Arbeiten des Physiotherapeuten mit dem Patienten.
Im Fach „Anatomie“ werden notwendige Grundlagen für das Verständnis von Bau und Funktion des menschlichen Organismus sowie berufsbezogene topografische Kenntnisse vermittelt, wobei Ausgangspunkt stets die funktionelle Betrachtungsweise ist.
Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass anatomisch fundiertes Wissen Voraussetzung ist, um physiologische Gegebenheiten zu beschreiben und pathologische Veränderungen zu erkennen, zielgerichtet Maßnahmen abzuleiten und ihr Handeln in der Praxis zu begründen.
Um anatomische Kenntnisse zu systematisieren und zu vertiefen, sind Möglichkeiten der selbstständigen Einzel- und Gruppenarbeit verstärkt zu nutzen. Durch die Anfertigung graphischer Darstellungen und die Arbeit an Modellen oder am Probanden ist das Vorstellungs- und Orientierungsvermögen der Schülerinnen und Schüler zu schulen. Die Bearbeitung fachübergreifender Projekte ist eine gute Methode, anatomische Kenntnisse zu aktivieren. Auf die Beherrschung der anatomischen Nomenklatur ist besonders Wert zu legen.
Bei der Realisierung der Inhalte sind Vernetzungen mit den Fächern „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, „Bewegungserziehung“, „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“, „Massagetherapie“ sowie „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ herzustellen. Daher ist die Zusammenarbeit der Lehrkräfte unabdingbar. Praxisrelevante Probleme sind in die Unterrichtsgestaltung einzubeziehen.
Eine inhaltliche und zeitliche Abstimmung mit dem Fach „Physiologie“ ist unumgänglich und in diesem Einzellehrplan nicht explizit ausgewiesen.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
240 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Grundlagen der Anatomie | 30 Ustd. |
Lernbereich 2 | Funktionelle Anatomie des Bewegungsapparates | 80 Ustd. |
Lernbereich 3 | Anatomie der inneren Organe | 30 Ustd. |
Lernbereich 4 | Anatomie des Nervensystems | 40 Ustd. |
Lernbereich 5 | Anatomie der Sinnesorgane und der Haut | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 50 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler ziehen Lage- und Ortsbezeichnungen, Ebenen und Achsen zur Beschreibung oder Erläuterung anatomischer Gegebenheiten des menschlichen Organismus heran. Sie besitzen einen Überblick über Zellbestandteile und deren Funktionen. Die Schülerinnen und Schüler kennen den mikroskopischen Aufbau der Gewebearten und leiten deren funktionelle Bedeutung ab. Sie entwickeln ein Verständnis über die Muskeln in Ruhe und Bewegung sowie die Anpassung der Knochen, Gelenkstrukturen und Muskeln an die Belastung.
Gegenstand |
|
Betrachtungsweisen der Anatomie |
|
Anatomische Nomenklatur |
|
Bauplan des menschlichen Körpers |
|
Allgemeine Zytologie |
auf aktuelle Probleme der Genforschung eingehen |
Allgemeine Histologie |
|
Bauprinzipien des Bewegungsapparates |
|
allgemeine Skelettlehre |
|
Verbindungen der Skelettelemente |
|
allgemeine Muskellehre |
Die Schülerinnen und Schüler kennen den Aufbau und die funktionellen Besonderheiten der Knochen des Bewegungssystems. Sie demonstrieren die Knochenpunkte am Skelett und die tastbaren am Körper. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Spezifik der anatomischen und funktionellen Besonderheiten der Gelenke sowie die Anordnung und Innervation der Muskulatur. Sie demonstrieren Ursprung, Ansatz und Verlauf der Muskeln am Modell und leiten die Funktionen entsprechend der Lage zu den Achsen ab. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Muskelketten für den Stand und den Gang, die Rumpfbewegung und die Bewegung der Arme.
Funktionelle Aspekte des Beckens und der unteren Extremitäten |
|
Skelettelemente |
|
Verbindungen und Gelenke |
|
Muskulatur |
|
Sicherung der Gelenke |
|
Lastübertragung |
|
Gewölbekonstruktion des Fußes und deren passive und aktive Sicherung |
|
Muskelketten der unteren Extremitäten und ihre funktionelle Bedeutung |
|
Gefäße und Nerven |
|
Funktionelle Aspekte des Schultergürtels und der oberen Extremitäten |
|
Skelettelemente |
|
Lageprojektion |
|
Gelenke und Gleiträume |
|
Muskulatur |
|
Sicherung der Gelenke |
|
Muskelschlingen und ihre funktionelle Bedeutung |
|
Achselhöhle |
|
Gefäße und Nerven |
|
Funktionelle Aspekte des Rumpfes |
|
Skelettelemente |
|
Verbindungen und Gelenke |
|
Muskulatur |
|
Statik und Dynamik der Wirbelsäule |
|
Muskelschlingen und ihr Zusammenwirken mit den Muskeln der oberen und unteren Extremitäten sowie des Beckenbodens |
|
Leistenkanal |
|
Gefäße und Nerven |
|
Funktionelle Aspekte des Halses und des Kopfes |
|
Skelettelemente |
|
Verbindungen und Gelenke |
|
Muskulatur |
|
Zusammenspiel der Muskelgruppen |
|
Gefäße und Nerven |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die inneren Organe sowie deren morphologische Bauprinzipien, die makroskopische und mikroskopische Anatomie und die topographische Lage im Körper. Aus ihrem Wissen leiten sie unter physiotherapeutischer Schwerpunktsetzung die funktionelle Bedeutung ab und ziehen Schlussfolgerungen für die Arbeit am Patienten.
Herz-Kreislaufsystem |
|
Herz |
|
Arterienstämme des Kreislaufs und ihre peripheren Versorgungsgebiete |
|
Venenstämme des Körperkreislaufs und ihre Einzugsgebiete |
|
Arterienstämme und Venenstämme des Lungenkreislaufs |
|
Pfortaderkreislauf |
|
Lymphsystem |
|
Bedeutung |
|
Lymphgefäße |
|
lymphatische Organe |
|
Respirationssystem |
|
obere Luftwege |
|
untere Luftwege |
|
Zusammenwirken von Respiration, Phonation und Schluckakt |
|
Blut- und Abwehrsystem |
|
Zusammensetzung des Blutes |
|
unspezifisches Abwehrsystem |
|
Zellen und Organe des spezifischen Abwehrsystems |
|
Verdauungssystem |
|
Organe |
|
Bauchhöhle und Bauchfellbeziehungen |
|
Urogenitalsystem |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Harnorgane |
|
männliche Geschlechtsorgane |
|
weibliche Geschlechtsorgane |
|
Endokrines System |
|
Bedeutung |
|
Hormone und ihre Wirkungen |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen das Nervensystem als übergeordnetes System zur Regulierung aller Lebensvorgänge. Sie beherrschen Bau und Struktur des Rückenmarks und des Gehirns und ordnen den Strukturen die entsprechenden Funktionen zu. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Hirnstrukturen, die für die Wahrnehmung der unterschiedlichsten Sinnesempfindungen, für die Entstehung von Motivationen, Emotionen und Gedächtnisleistungen sowie zur Auslösung von Bewegungen verantwortlich sind. Sie ordnen den Spinalnerven die innervierten Muskeln zu und leiten motorische Ausfälle bei Lähmungen ab. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Austrittsorte und periphere Versorgungsgebiete der Hirnnerven sowie die Besonderheiten der Innervation der Gesichtsmuskulatur und weiterer Muskeln. Auf der Basis ihres Wissens über die Gefäßversorgung von Gehirn und Rückenmark, verstehen sie Durchblutungsstörungen.
Zentrales Nervensystem |
|
Entwicklung und Gliederung des zentralen Nervensystems |
Überblick |
Rückenmark |
|
Gehirn |
|
Hirn- und Rückenmarksgefäße |
|
Hirn- und Rückenmarkshäute |
|
Ventrikelsystem und Liquorzirkulation |
|
Peripheres Nervensystem |
|
Hirnnervenpaare und ihre periphere Versorgung |
|
Rückenmarksnervenpaare und ihre periphere Versorgung |
|
Vegetatives Nervensystem |
|
Sympathicus |
|
Parasympathicus |
|
Funktionelle Anatomie des Nervensystems |
|
Bahnsysteme |
|
limbisches System |
Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über Bau und Funktion der Sinnesorgane. Sie wenden ihr Wissen in der Auseinandersetzung mit der somatovisceralen Sensibilität und den Leistungen des visuellen, auditorischen, vestibulären sowie olfaktorischen und gustatorischen Systems im Rahmen der Physiologie an.
Auge |
|
Gehör- und Gleichgewichtsorgan |
|
Zusammenspiel Augenmuskeln, Halsmuskeln und Gleichgewichtsorgan |
|
Geruchs- und Geschmacksorgane |
|
Haut und Anhangsgebilde |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ und „Massagetherapie“ |
Die Physiologie vermittelt Abläufe von Lebensvorgängen, die sich als Kennzeichen des Lebens innerhalb unseres Körpers und zwischen Körper und Umwelt abspielen. Sie schafft die Grundlage für das Verständnis von Krankheitsmechanismen, jedoch immer aus funktioneller Sicht. Damit unterscheidet sich die Physiologie in ihren Denk- und Erkenntnisweisen von denen der Anatomie. Physiologisches Verständnis bereitet den Weg zur bewussten Führung des Patienten und ermöglicht die bewusste Beeinflussung sowie Gestaltung der natürlichen und gesellschaftlichen Umwelt.
Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass anatomisches sowie physikalisches und chemisches Wissen die Voraussetzung für das Verständnis physiologischer Sachverhalte bildet. Sie können wesentliche Zusammenhänge bei der Erklärung von Funktionsabläufen verdeutlichen und so zur optimalen Gestaltung der Umwelt des kranken und gesunden Menschen beitragen. Daher ist es notwendig, grundlegende Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler aus Biologie, Physik und Chemie zu reaktivieren.
Bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts sollen überwiegend Methoden gewählt werden, die das selbstständige Arbeiten in den Vordergrund stellen. Für die Darstellung der funktionellen Beziehung von Organen und Organsystemen eignet sich die Bearbeitung von Projekten.
Um physiologische Zusammenhänge zu verdeutlichen und praxisrelevante Probleme in den Unterricht einzubeziehen, sind bei der Vermittlung der Inhalte insbesondere Verbindungen zu den Fächern „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“, „Trainingslehre“, „Bewegungslehre“, „Spezielle Krankheitslehre“ sowie „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ herzustellen.
Eine inhaltliche und zeitliche Abstimmung mit dem Fach „Anatomie“ ist unumgänglich und in diesem Einzellehrplan nicht explizit ausgewiesen.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
140 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Allgemeine Physiologie | 24 Ustd. |
Lernbereich 2 | Stoff- und Energiehaushalt | 40 Ustd. |
Lernbereich 3 | Informationsaustausch | 46 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 30 Ustd. |
Das Fach „Allgemeine Krankheitslehre“ schafft die Voraussetzung für das Verständnis der speziellen Krankheitslehre. Es vermittelt Grundbegriffe von Gesundheit und Krankheit und stellt allgemeine Ursachen und grundlegende Mechanismen von Krankheiten dar.
Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, pathologische Vorgänge zu verstehen, Reaktionen des menschlichen Organismus zu erkennen und die Beziehungen zwischen Umwelt und Patient zu begreifen. Sie können die Unterschiede und Zusammenhänge örtlicher und allgemeiner pathologischer Störungen erfassen.
Der Unterricht ist durch den Einsatz von Fallbeispielen und audiovisuellen Medien zu beleben. Die Inhalte sind in thematischer Abstimmung mit den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“ und „Spezielle Krankheitslehre“ zu vermitteln.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
30 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Gesundheit und Krankheit | 6 Ustd. |
Lernbereich 2 | Pathologie der Zelle | 6 Ustd. |
Lernbereich 3 | Entzündungen, pathogene Immunreaktionen und Ödeme | 6 Ustd. |
Lernbereich 4 | Krankheiten ausgewählter Funktionssysteme | 6 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 6 Ustd. |
Das Fach „Spezielle Krankheitslehre“ nimmt einen breiten Rahmen in der Ausbildung ein und baut auf den im Fach „Allgemeine Krankheitslehre“ vermittelten Kenntnissen auf. Es schafft bei den Schülerinnen und Schülern die theoretischen Voraussetzungen für die methodischen Anwendungen in der Physiotherapie in den verschiedenen medizinischen Fachgebieten und für die praktische Ausbildung am Patienten.
Anliegen ist es, Basiswissen über Ätiologie, Pathogenese, Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Komplikationen, Prognose, Prävention und Rehabilitation berufsrelevanter Krankheitsbilder einschließlich psychosomatischer Störungen in den jeweiligen Fachbereichen zu vermitteln.
Der Unterricht ist durch den Einsatz von modernen Medien, Fallbeispielen und Patientendemonstrationen praxisorientiert zu gestalten. Die Bedeutung der Physiotherapie ist als fester Bestandteil der Behandlung von Erkrankungen hervorzuheben. Den Schülerinnen und Schülern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, an Operationen und ärztlicher Diagnostik teilzunehmen.
Die Vermittlung der themenbezogenen Inhalte ist unter ganzheitlicher Betrachtungsweise des Menschen und unter Bezugnahme zu den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“ sowie „Psychologie/Pädagogik/Soziologie“ zu realisieren.
Eine enge Abstimmung in der zeitlichen und inhaltlichen Unterrichtsplanung zwischen den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ ist unbedingt erforderlich und in diesem Einzellehrplan nicht explizit ausgewiesen. Der zeitliche Umfang der zu realisierenden Inhalte aus den entsprechenden Fachbereichen orientiert sich an der Häufigkeit des Auftretens der Krankheitsbilder sowie deren Bedeutung für die spätere berufliche Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
360 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Innere Medizin | 40 Ustd. |
Lernbereich 2 | Orthopädie/Traumatologie | 50 Ustd. |
Lernbereich 3 | Chirurgie/Traumatologie | 40 Ustd. |
Lernbereich 4 | Neurologie | 40 Ustd. |
Lernbereich 5 | Psychiatrie | 20 Ustd. |
Lernbereich 6 | Gynäkologie/Geburtshilfe | 30 Ustd. |
Lernbereich 7 | Pädiatrie | 30 Ustd. |
Lernbereich 8 | Dermatologie | 10 Ustd. |
Lernbereich 9 | Geriatrie | 10 Ustd. |
Lernbereich 10 | Rheumatologie | 10 Ustd. |
Lernbereich 11 | Arbeitsmedizin | 10 Ustd. |
Lernbereich 12 | Sportmedizin | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 60 Ustd. |
Das Fach „Hygiene“ schafft Voraussetzungen zum Verständnis der allgemeinen und speziellen Krankheitslehre. Es vermittelt grundlegende Kenntnisse der Krankenhaus-, Sozial- und Umwelthygiene und erfüllt somit einen gesellschaftlichen Auftrag.
Anliegen ist es, bei den Schülerinnen und Schülern ein grundlegendes Hygienebewusstsein auszuprägen. Sie erkennen die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Verantwortung bei der konsequenten Umsetzung dieser Bestimmungen im beruflichen und privaten Alltag wahr, um sich und ihre Patienten vor körperlichen Erkrankungen sowie geistigen, seelischen und sozialen Störungen zu schützen.
Der Unterricht ist praxisnah und fachübergreifend zu gestalten. Dabei ist die Bedeutung der konsequenten Einhaltung des Hygieneregimes an berufsrelevanten Beispielen herauszuarbeiten. Methodische Varianten für die Unterrichtsgestaltung sind digitale und audiovisuelle Medien, Fallbeispiele, Gruppenarbeit, Projektgestaltung, Schülervorträge, Lehrervortrag, Unterrichtsgespräche.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
30 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Allgemeine Infektionslehre | 12 Ustd. |
Lernbereich 2 | Persönliche und Arbeitsplatzhygiene | 12 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 6 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über ausgewählte Krankheitserreger, die für ihren beruflichen Alltag relevant sind. Ausgehend vom Prinzip der Infektionsentstehung leiten sie Konsequenzen für ihre berufliche Tätigkeit und zur Vermeidung der eigenen Gefährdung ab.
Grundbegriffe der Epidemiologie |
Überblick vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Mikroorganismen als Krankheitserreger |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Bakterien |
|
Viren |
|
Pilze |
|
Infektionen |
|
Infektionswege |
|
Infektionsentstehung |
|
Prophylaxe und Bekämpfung von Infektionskrankheiten |
|
Infektionsschutzgesetz |
Überblick |
Isoliermaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Vielschichtigkeit der Hygiene und ihre Bereiche. Sie setzen sich mit klinikinternen Vorgaben und Hygieneordnungen auseinander und leiten Schlussfolgerungen für ihr Verhalten am Arbeitsplatz ab. Die Schülerinnen und Schüler setzen berufsrelevante Vorschriften korrekt um und gewährleisten einen hygienischen Arbeitsablauf.
Aufgaben und Ziele der Hygiene und ihrer Bereiche |
|
Persönliche Hygiene |
|
Arbeitsplatzhygiene im Bereich der Physiotherapie |
|
stationärer Bereich |
|
ambulanter Bereich |
|
Umgang mit Krankenhausabfällen |
Im Fach „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Notfälle zu erkennen und sachkompetent geeignete Maßnahmen der ersten Hilfe am Unfallort sowie Maßnahmen bei Zwischenfällen während der physiotherapeutischen Behandlung einzuleiten.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen und dem Einüben von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Des Weiteren werden Grundlagen der Verbandtechnik vermittelt.
Den Schülerinnen und Schülern wird bewusst, dass ihr Handeln bei einem Zwischenfall den weiteren Verlauf entscheidend beeinflussen kann. Dabei ist es wesentlich, dass sie die Grenzen ihres Handelns einschätzen können.
Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten und durch die Arbeit mit Modellen und am Phantom, Fachliteratur, digitale Medien, Videos sowie durch praktische Übungen zu unterstützen und zu beleben.
Es wird empfohlen, das Fach mit Beginn der Ausbildung zu realisieren. Damit wird abgesichert, dass die Schülerinnen und Schüler in Notfallsituationen kompetent Maßnahmen einleiten können. Im weiteren Verlauf der Ausbildung sollen unter Beachtung des sich erweiternden Wissens und Könnens die Fähigkeit und Fertigkeit der sachgemäßen Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen kontinuierlich vertieft und gefestigt werden.
Zeitrichtwert |
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1. bis 3. Ausbildungsjahr |
30 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Maßnahmen bei ausgewählten Notfällen | 16 Ustd. |
Lernbereich 2 | Verbandtechnik | 8 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 6 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen die berufsethischen Bezüge des Faches und erkennen ihre Verpflichtung zur Hilfestellung bei Notfällen. Sie reagieren und handeln situationsangemessen und zielgerichtet. Die Schülerinnen und Schüler führen Sofortmaßnahmen der ersten Hilfe selbstständig durch.
Ziele, Grundsätze und rechtliche Aspekte der ersten Hilfe |
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Grundsätze des Verhaltens am Notfallort |
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Bergung und Lagerung |
praktische Übungen |
Überprüfung der Körperfunktionen |
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Erste Hilfe bei Störung vitaler Funktionen |
Übung an Modellen, praktische Übungen |
stabile Seitenlage |
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Atemspende |
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Herz-Lungen-Wiederbelebung |
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Erste Hilfe bei Blutungen |
Demonstration, praktische Übungen |
Erste Hilfe bei Amputationsverletzungen |
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Erste Hilfe bei Wunden |
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Erste Hilfe bei Gelenk- und Knochenverletzungen |
Demonstration, Übung der Techniken |
Distorsion |
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Luxation |
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offene und geschlossene Frakturen |
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Erste Hilfe bei Schock |
Demonstration, praktische Übungen vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 3 |
Erste Hilfe bei akuten Erkrankungen |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Herzinfarkt |
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Schlaganfall |
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epileptischer Anfall |
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Hyperventilationstetanie |
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Vergiftungen und Verätzungen |
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Erstickungsanfall |
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Eindringen von Fremdkörpern |
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Verbrennung, Verbrühung |
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Hitzschlag, Sonnenstich |
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Stromunfall |
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Ertrinkungsunfall |
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Erfrierung, Unterkühlung |
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Augenverletzung |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Arten und Zweck von Verbänden. Sie wenden verschiedene Materialien sachgerecht an und legen unter Vermeidung möglicher Komplikationen korrekt ausgewählte Verbände an.
Verbandsmaterialien und Zubehör |
Demonstration |
Arten und Funktionen von Verbänden |
Demonstration, praktische Übungen, Videos, digitale Medien |
Wundverbände |
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Druck- und Kompressionsverbände |
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ruhigstellende Maßnahmen |
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Anlegen ausgewählter Verbände |
Demonstration, praktische Übungen |
Der umfangreiche Arbeitsbereich der modernen Physiotherapie macht es notwendig, Grundlagen der Physik im Zusammenhang mit den biologischen Besonderheiten des menschlichen Organismus in der Ausbildung zu vermitteln.
Das Fach „Angewandte Physik und Biomechanik“ verknüpft physikalische Gesetzmäßigkeiten mit biologischen Aspekten. Es beinhaltet Sachverhalte über mechanische Eigenschaften fester und flüssiger Stoffe, betrachtet Bewegungen von Menschen sowie die Entwicklung der Gewebe unter dem Gesichtspunkt der Gesetze der Mechanik aus der Physik.
Die spezifische Aufgabe des Faches ist darin zu sehen, den Schülerinnen und Schülern die Zusammenhänge zwischen physikalischen Aspekten und dem Bewegungsapparat des Menschen aufzuzeigen, äußere Belastungen und deren Auswirkungen im Zusammenspiel mit konstitutionellen Gegebenheiten darzustellen sowie biomechanische Messverfahren und Befunderhebungen miteinander zu verknüpfen. Vereinfachungen und Modellvorstellungen sind unumgänglich, weil vielfach wissenschaftlich spezifische Kenntnisse zum Verhalten der organischen Strukturen vor allem in Funktionsgemeinschaft fehlen.
Bei der Vermittlung der Inhalte ist das bereits vorhandene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu reaktivieren. Durch den Einsatz von Beispielen aus dem Alltag und der physiotherapeutischen Praxis ist der Unterricht so zu gestalten, dass problemorientiertes Lernen stattfinden kann. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, analytische Fähigkeiten zur biomechanischen Beurteilung von Bewegungsabläufen und therapeutischen Übungen zu entwickeln.
Fachübergreifendes Arbeiten ist Unterrichtsprinzip, insbesondere sind Verknüpfungen mit den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Bewegungslehre“ und „Trainingslehre“ herzustellen.
Zeitrichtwert |
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1. bis 3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Physikalische, mathematische und biomechanische Grundlagen | 15 Ustd. |
Lernbereich 2 | Spezifische Aspekte der Gelenkmechanik | 15 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die allgemeinen Grundlagen zur biomechanischen Betrachtungsweise von Bau, Struktur und Funktion des menschlichen Körpers. Sie wenden unter Nutzung ihrer anatomischen Kenntnisse die mathematisch-physikalischen Gesetzmäßigkeiten auf den menschlichen Körper an. Die Schülerinnen und Schüler begreifen den Stellenwert der Biomechanik für ihre physiotherapeutische Arbeit.
Gegenstand |
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Kinematik und Dynamik der Gelenke |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
Biomechanik des Bewegungsapparates |
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biomechanische Eigenschaften des aktiven und passiven Halte- und Bewegungsapparates |
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strukturelle und funktionelle Zusammenhänge in Verbindung zur Gelenkmechanik |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die spezifischen biomechanischen Aspekte einzelner Körperabschnitte auf Therapie- und Alltagssituationen an. Sie analysieren und beurteilen Bewegungen einzelner Gelenke sowie Alltagsbewegungen und nutzen dazu mathematische und grafische Darstellungen.
Modellanalysen ausgewählter Gelenke und Körperabschnitte |
|
Besonderheiten ausgewählter Gelenke für Bewegung und Haltung |
vgl. „Bewegungslehre und Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
Analyse und Beurteilung ausgewählter therapeutischer Übungen und Alltags‑ bewegungen |
Fallbeispiele |
Mündliche und schriftliche Kommunikation haben zur Auswertung und Weitergabe von Informationen in der Physiotherapie eine große Bedeutung. Die Anwendung berufsbezogener medizinischer Termini ist eine wichtige Grundlage für das Verständnis der Lehrinhalte in den berufsbezogenen Fächern und für den Umgang mit Fachliteratur. Im Interesse der Qualitätssicherung wird es für die Physiotherapeuten zunehmend erforderlich, die Effektivität ihres beruflichen Handelns aufzuzeigen.
Neben der Auseinandersetzung mit Grundlagen der fachbezogenen Termini werden im Fach „Sprache und Schrifttum“ Möglichkeiten aufgezeigt, fachliche Informationen zu sammeln, zu ordnen und auszuwerten, um sie schriftlich oder mündlich aufbereiten zu können. Dabei ist die Dokumentation nicht nur als Behandlungsnachweis, sondern auch als Vorarbeit einer wissenschaftlichen Untersuchung zu verstehen.
Anliegen ist es, unter Reaktivierung des vorhandenen Wissens grundlegende Techniken der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung zu festigen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, ihr Wissen sowohl in der physiotherapeutischen Dokumentation als auch bei der Erstellung und Präsentation von Referaten anzuwenden.
Verbindungen zu allen Fächern sind daher unerlässlich.
Zeitrichtwert |
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1. bis 3. Ausbildungsjahr |
20 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Fachbezogene Terminologie | 6 Ustd. |
Lernbereich 2 | Berichterstattung | 5 Ustd. |
Lernbereich 3 | Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | 5 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 4 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen ausgewählte fachspezifische Begriffe und setzen diese situationsgemäß ein. Sie passen ihr Sprechverhalten an unterschiedliche und dennoch typische Kommunikationssituationen ihres Berufes adäquat an.
Entstehung und Bedeutung des Fachwortschatzes |
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Ableitungen aus dem Lateinischen |
|
Ableitungen aus dem Griechischen |
|
Ausgewählte fachbezogene Termini |
Übungen zum Anwenden von Fachtermini und Fachsprache |
Die Schülerinnen und Schüler sammeln, speichern, ordnen und werten Informationen aus der Fachliteratur, den Medien, eigenen und fremden Untersuchungsergebnissen oder anderen Quellen aus und machen diese nutzbar. Sie differenzieren zwischen verschiedenen Formen der mündlichen und schriftlichen Darlegung von Informationen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arbeitsschritte zum Aufbau einer schriftlichen Dokumentation sowie eines Referates und wenden ihr Wissen in anderen Lehrgebieten sowie der beruflichen Praxis an.
Informationsquellen |
Überblick |
Umgang mit Informationsquellen |
|
Sammeln und Speichern |
|
Ordnen und Auswerten |
|
Nutzbarmachung |
|
Schriftlicher Bericht |
Übungen |
Mündlicher Bericht |
Übungen |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Wissenschaft und Physiotherapie auseinander. Sie beschreiben die Aufgaben einer wissenschaftlichen Arbeit sowie die Mindestanforderungen an die schriftliche bzw. mündliche wissenschaftliche Arbeit.
Leitgedanken wissenschaftlichen Arbeitens |
|
Anforderungen an wissenschaftliche Arbeit |
|
Grundzüge einer Forschungsstatistik |
Fallbeispiel |
Wissenschaftliche Methoden in der Physiotherapie |
Das Fach „Psychologie/Pädagogik/Soziologie“ vermittelt anwendungsbereites Grundwissen aus der Psychologie, Pädagogik und Soziologie.
Anliegen ist es, bei den Schülerinnen und Schülern soziale und personale Kompetenzen als Voraussetzung einer angemessenen psychosozialen Betreuung von Patienten weiterzuentwickeln und zu festigen. Die Schülerinnen und Schüler werden zur gezielten Beobachtung angeleitet und lernen, mit Emotionen und Bedürfnissen umzugehen. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Schulung kommunikativer Fähigkeiten dar.
Im Unterricht werden wechselseitige Beeinflussungen von Gesundheit und Krankheit aufgezeigt und Möglichkeiten für einen berufsbezogenen Umgang angeboten. Darüber hinaus werden Teamfähigkeit und Gruppenarbeit gefördert.
Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass lebendiges und problemlösendes Lernen stattfindet. Geeignet sind hierfür vorrangig interaktive Unterrichtsformen wie Gruppen- und Partnerarbeit, Rollenspiele, Interviews sowie Einbeziehungen der praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, die sie insbesondere in Kliniken, Kureinrichtungen, Alters- und Pflegeheimen gesammelt haben.
Um den Anspruch an eine ganzheitliche Behandlung der Patienten in der Physiotherapie umzusetzen, sind die thematischen Schwerpunkte insbesondere in enger Abstimmung mit den Fächern „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ sowie „Bewegungserziehung“ zu realisieren.
Zeitrichtwert |
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1. bis 3. Ausbildungsjahr |
60 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Psychologische Aspekte in der Physiotherapie | 25 Ustd. |
Lernbereich 2 | Soziales Umfeld und Krankheit | 10 Ustd. |
Lernbereich 3 | Gruppendynamische Prozesse | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 15 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Grundverständnis für ausgewählte psychische Funktionen sowie deren Beeinträchtigung durch Krankheits- oder andere Faktoren. Sie erkennen Möglichkeiten zur Einflussnahme im Rahmen ihrer physiotherapeutischen Behandlungstätigkeit. Die Schülerinnen und Schüler kennen ausgewählte Kommunikationsmodelle, nehmen nonverbale Signale wahr und reagieren entsprechend ausgewählter Behandlungssituationen angepasst.
Gegenstand |
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Methoden der Psychologie |
Überblick |
Motive und Bedürfnisse |
|
Motiv und Motivation |
|
Bedürfnis und Bedürfnishierarchie |
|
Bedürfnisse im Krankenhaus |
|
Bedürfnisse des medizinischen Personals |
|
Wahrnehmung |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 5 |
Emotionale Prozesse |
|
Kommunikation |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 5 |
Krankheit und Kommunikation |
|
körperliche Ausdrucksweisen des Patienten bei Krankheit und psychischer Beeinträchtigung |
|
krankheits- oder altersbedingte Kommunikationsstörungen bei Patienten |
|
Körperkontakt und Kommunikation in der physiotherapeutischen Behandlung |
|
Gesprächsführung |
|
Grundlagen |
|
Bedeutung in der Patientenbetreuung |
|
gesprächsbeeinflussende Faktoren |
|
ausgewählte Gesprächsbausteine |
|
Persönlichkeit, Gesundheit und Krankheit |
vgl. „Allgemeine Krankheitslehre“ und „Spezielle Krankheitslehre“ |
Persönlichkeitsbegriff |
|
Wechselwirkung zwischen körperlicher und seelischer Gesundheit |
Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler einbeziehen |
Einfluss persönlicher und sozialer Faktoren auf Krankheitserleben und Bewältigungsstrategien am Beispiel ausgewählter Patientengruppen |
akut Erkrankte, chronisch Kranke, Kranke mit infauster Prognose, Sterbende |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Einblicke in verschiedene Erklärungsmodelle zur Krankheitsentstehung. Sie begreifen ihre Verantwortung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit als Voraussetzung ihrer Leistungsfähigkeit.
Grundbegriffe der Soziologie |
|
Bedeutung von Umwelt, Arbeit und Gesellschaft für Krankheitsentstehung, -verlauf und -häufigkeit |
Stress, psychosomatische Erkrankungen, umweltbedingte Erkrankungen, Anpassungsstörungen |
Rolle des Arztes |
|
Rolle des Physiotherapeuten |
|
Rolle des kranken Menschen |
|
Bewältigung beruflicher Belastungen |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen und verstehen Gruppenprozesse und beeinflussen diese zielorientiert. Entsprechend verschiedener Gruppensituationen planen und bereiten sie Anleitungen vor und reagieren situationsspezifisch. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Konflikte und Krisen, kennen ausgewählte Modelle der Konflikt- und Krisenbewältigung und schlagen Lösungsmöglichkeiten anhand praxisrelevanter Beispiele vor.
Wechselwirkungen zwischen dem Einzelnen und der Gruppe |
|
Strukturen und Kommunikation in Gruppen |
|
Phasen der Gruppenentwicklung |
|
Interaktion und Kommunikation im beruflichen Team |
|
Gruppenprozesse in angeleiteten Gruppen |
|
Vorbereiten und Planen einer Gruppenanleitung |
Rollenspiele zur Erprobung unterschiedlicher Gruppensituationen vgl. „Bewegungserziehung“ |
Konflikte und Krisen |
am Beispiel von Schülersituationen oder stressauslösenden Patientensituationen |
Im Fach „Prävention und Rehabilitation“ setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Grundlagen von Prävention und Rehabilitation auseinander.
Sie erkennen die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung für sich und beziehen diese in ihr therapeutisches Handeln in den unterschiedlichsten medizinischen Fachgebieten für den Patienten ein. Den Schülerinnen und Schülern ist bewusst, dass die Physiotherapie mit ihren Präventionsangeboten zur Veränderung des Gesundheitsbewusstseins und zu einem gesundheitsfördernden Verhalten der Bevölkerung führt.
Im Rahmen der Rehabilitation setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Lebenssituationen von Behinderten und Schwerstbehinderten auseinander. Sie erfassen die Spezifik von Rehabilitationsmaßnahmen und erkennen die Bedeutung der Physiotherapie im Rehabilitationsprozess. Daraus leiten sie die Notwendigkeit zwingender Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen Berufsgruppen im rehabilitativen Team ab, um die Behinderten aller Altersgruppen zur Eigenaktivität zu motivieren und dadurch zu einem weitestgehend selbstbestimmten Leben in Familie, Schule, Beruf und Freizeit zurückzuführen.
Anhand von audiovisuellen Medien und Fallbeispielen sowie der Vorstellung anderer Berufsgruppen oder Selbsthilfegruppen ist das Arbeitsspektrum der Physiotherapie in der Prävention und Rehabilitation praxisnah zu verdeutlichen. Dabei sind die Inhalte unter Bezugnahme zu den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“ und „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ zu realisieren.
Zeitrichtwert |
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1. bis 3. Ausbildungsjahr |
20 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Prävention und Gesundheitsförderung | 6 Ustd. |
Lernbereich 2 | Rehabilitation | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 4 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die gesetzlichen Grundlagen von Prävention und Gesundheitsförderung. Sie erfassen die Konsequenzen der Nichtbeachtung von Präventionsmaßnahmen und Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten. Die Schülerinnen und Schüler erklären den Patienten Notwendigkeit und Aufgabe von Prävention und leiten geeignete Maßnahmen ab.
Gegenstand |
|
Gesundheitsförderung/Salutogenese |
|
Physiotherapie in der Prävention |
Überblick vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 12 |
primäre Prävention |
|
sekundäre Prävention |
|
tertiäre Prävention |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über rechtliche, finanzielle, institutionelle Rahmenbedingungen sowie über Ziele und Aufgaben der Rehabilitation. Sie kennen die Arten der Behinderung und erfassen die Konsequenzen für die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung. Anhand der spezifischen Aufgaben der Rehabilitation begreifen sie die Notwendigkeit und Bedeutung der Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen zur optimalen Gestaltung des Rehabilitationsprozesses.
Gegenstand |
|
Gesetzliche Grundlagen |
Überblick vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ |
Träger und Leistungen der Rehabilitation |
vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ |
Formen der Rehabilitation |
|
Definitionen, Arten und Grade der Behinderung |
|
Rehabilitationsteam |
|
Aufgabenbereiche der Physiotherapie |
Angehörigenschulung, Information, Anleitung, Beratung der Angehörigen |
Das Fach „Trainingslehre“ baut auf dem in den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Bewegungslehre“, „Angewandte Physik und Biomechanik“ sowie „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ vermittelten Wissen auf.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der sportlichen Leistungsdiagnostik und dem sportlichen Training auseinander. Sie werden befähigt, in der Gestaltung krankengymnastischer Behandlungsmaßnahmen Prinzipien und Methoden der Trainingslehre gezielt anzuwenden, um Adaptionsvorgänge des Organismus zur Funktionsverbesserung und Leistungssteigerung durch Anhebung der Belastungsanforderungen optimal zu erreichen. Die Schülerinnen und Schüler können das Training für den Patienten individuell planen und dosieren.
Für die Gestaltung des Unterrichts sind Patientenvorstellungen, Leistungsanalysen unter labortechnischen Bedingungen sowie der Einsatz von digitalen Medien, Videos, Fallbeispielen und eigenen Trainingsprogrammen geeignet. Es wird empfohlen, die vermittelten Kenntnisse durch Selbsterfahrungen zu festigen, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre konditionellen Fähigkeiten diagnostizieren, Trainingsplanung, ‑durchführung und -auswertung individuell und selbstständig vornehmen und dokumentieren.
Da das vermittelte Wissen in den „Methodischen Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ und in der „Bewegungserziehung“ angewendet und weiterentwickelt wird, sind insbesondere mit diesen Fächern Abstimmungen vorzunehmen.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Trainingsgrundlagen | 10 Ustd. |
Lernbereich 2 | Diagnostik, Formen und Trainingsmethoden konditioneller und koordinativer Fähigkeiten | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler bewerten Training im Sinne der Leistungsphysiologie, der Biomechanik und der Psychologie. Sie beeinflussen und gestalten die motorische Leistungsentwicklung der Patienten zielgerichtet.
Gegenstand |
|
Sportliches Training |
|
Wirkungen auf Organsysteme |
vgl. „Physiologie“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
Prinzipien |
|
Methoden |
|
Planung |
|
Gestaltung |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die für die physiotherapeutische Praxis relevanten Formen des Trainings sowie deren präventive und rehabilitative Bedeutung. Sie beherrschen die gesundheitsrelevanten theoretischen Grundlagen der Belastungsanforderungen mit ihren Faktoren, Verfahren und Strukturen. Die Schülerinnen und Schüler erstellen Pläne für ein auf den Patienten abgestimmtes Ausdauer-, Kraft- und Beweglichkeitstraining sowie für die Schulung koordinativer Fähigkeiten.
Kraft |
|
Leistungsdiagnostik |
|
Kraftformen |
|
Trainingsmethodik |
|
Beweglichkeit |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ sowie „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Leistungsdiagnostik |
|
Charakteristik der Beweglichkeit |
|
Beweglichkeitsarten |
|
Trainingsmethodik |
|
Ausdauer |
|
Leistungsdiagnostik |
|
Ausdauerformen |
|
Trainingsmethodik |
|
Koordination |
vgl. „Bewegungserziehung“ |
Leistungsdiagnostik |
|
Charakteristik koordinativer Fähigkeiten |
|
koordinative Fähigkeiten |
|
Trainingsmethodik |
Das Fach „Bewegungslehre“ legt die theoretischen Grundlagen für systematisches Beobachten und Beurteilen von Haltung und Bewegung.
Ausgehend von der Orientierung an der hypothetischen Norm wird das Verhalten des bewegungsgesunden Menschen als Maßstab festgelegt. Ein Raster an Orientierungshilfen dient dem Erkennen bestimmter Kriterien der Bewegung und führt schließlich zur Fähigkeit, gestörtes von gesundem Bewegungsverhalten zu unterscheiden, welches die unabdingbare Voraussetzung für ein krankengymnastisches Behandlungskonzept darstellt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Komplexität von Haltung und Bewegung erfassen. In der Realität müssen die beobachteten Bewegungshandlungen mit dem theoretischen Hintergrund in Beziehung gebracht werden, um so ergründen und ausprobieren zu können, mit welchen Maßnahmen das gestörte Bewegungsverhalten zu beeinflussen ist. Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die Vielfalt von Einflussfaktoren auf das Bewegungsverhalten, wie z. B. biomechanische, neurophysiologische, sensomotorische und psychosomatische Aspekte der Bewegung, differenzieren und bewerten zu können.
Die übergreifende Bedeutung des Faches „Bewegungslehre“ zeigt sich bei jeder Befunderhebung, Funktionsdiagnose oder Behandlungskonzeption. Insbesondere kooperiert die „Bewegungslehre“ mit den Fächern „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, „Bewegungserziehung“ und „Trainingslehre“.
Bei der Vermittlung der Inhalte ist der Bezug zur beruflichen Praxis durch den Einsatz von Modellen, Fallbeispielen bzw. digitalen Medien oder Videos herzustellen. Exkursionen, wie z. B. in Kindereinrichtungen, oder die Bearbeitung von Projekten, werden empfohlen.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
60 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Haltungs- und Bewegungsanalysen | 28 Ustd. |
Lernbereich 2 | Sensomotorische Aspekte der Bewegung | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 12 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen Haltung und Bewegung. Sie erfassen deren Grundprinzipien und Wechselbeziehungen und zeigen die Bedeutung für die Individualentwicklung auf. Die Schülerinnen und Schüler analysieren anhand konkreter Orientierungspunkte die aufrechte Haltung des Menschen und erfassen Abweichungen von der Norm. Sie untersuchen Bewegungen detailliert und beurteilen sie hinsichtlich ihrer Effektivität.
Gegenstand |
|
Allgemeine Bedeutung von Haltung und Bewegung |
|
Analyse der Haltung |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 2 |
Orientierung am Körper |
|
Körperabschnitte |
|
Haltungsstatus |
|
Analyse der Bewegung |
vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“ |
Bewegungsmerkmale |
|
Aktivitätszustände |
|
Koordination |
|
weiterlaufende Bewegungen und ihre Widerlagerung |
|
Motorische Grundformen |
Gehen, Laufen, Klettern, Werfen vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 5 |
Analyse von Alltagsbewegungen |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Vorgang der Bewegungsentstehung. Sie kennen die notwendigen Schritte bei der Umsetzung in der Bewegungstherapie und schulen altersspezifisch Bewegungen.
Informationsverarbeitung und Wahrnehmung |
vgl. „Physiologie“ und „Psychologie/ Pädagogik/Soziologie“ |
Bewegungen als sensomotorischer Lernprozess |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 7, und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 7 |
motorischer Entwicklungsprozess |
|
motorischer Lernprozess |
Freude an der Bewegung unterstützt die positive Einstellung zu einer selbstbestimmten und gesunden Lebensweise. Dabei steigert insbesondere Gruppenarbeit das soziale Wertgefühl, welches unter anderem durch Interaktionen der Gruppenmitglieder, die Selbstständigkeit in der sportlichen Handlungsfähigkeit und die eigene Willensentwicklung bestimmt wird.
Die im Fach „Bewegungserziehung“ vermittelten Inhalte basieren auf Kenntnissen der Fächer „Anatomie“, „Bewegungslehre“, „Psychologie/Pädagogik/Soziologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Trainingslehre“ sowie „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“.
Anliegen ist es, bei den Schülerinnen und Schülern unter dem Aspekt der Gruppenbehandlung Fähigkeiten und Fertigkeiten der eigenen Körperwahrnehmung und Bewegung zu entwickeln und diese Erfahrungen in der Arbeit mit dem Patienten anzuwenden. Besonderer Wert ist dabei auf die Ausprägung der Beobachtungsfähigkeit als Voraussetzung für eine gezielte Korrektur der Bewegungen von Patienten zu legen.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Grundlagen der sicheren und effektiven Führung einer Gruppe auseinander. Unter Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und entsprechender Gestaltungsprinzipien bauen sie präventive, therapeutische und rehabilitative Gruppenbehandlungen systematisch auf und führen diese durch. Dabei wenden sie die Übungssprache unter Einsatz kommunikativer Reizsetzung zur Aktivierung des Bewegungsverhaltens sicher an.
Das Fach „Bewegungserziehung“ ist in der Gruppe zu unterrichten. Dabei differenziert sich der Unterricht in die Arbeit ohne gymnastische Geräte und die Arbeit mit gymnastischen Geräten. Zusammenfassendes Üben kleiner Komplexe vom Aufbau der Körperhaltung bis zur Durchführung diagnosebezogener Übungen prägen den Unterricht.
Dabei sind digitale Medien, Video, Partnerarbeit und Kleingruppenarbeit methodische Gestaltungsvarianten.
Zeitrichtwert |
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1. bis 3. Ausbildungsjahr |
120 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Entwicklung und Schulung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten | 50 Ustd. |
Lernbereich 2 | Planung und Durchführung von Gruppenbehandlungen | 40 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 30 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundformen der Bewegung in der Gymnastik. Unter dem Gesichtspunkt der Gruppenbehandlung beherrschen sie räumliche, zeitliche und dynamische Aspekte der Bewegungsausführungen und entwickeln Variationen. Dabei setzen sie gezielt Hand- und Hilfsgeräte ein und achten bei den Übungen auf die Übereinstimmung von Körper- und Gerätebewegung. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen Bewegungsabläufe mit Stimme, Klanggestik und instrumentaler Begleitung rhythmisch. Sie nehmen ihren konditionellen und konstitutionellen Leistungsstand zur Körperhaltung und Bewegungsausführung wahr und verbessern diese durch gezieltes Üben.
Gegenstand |
|
Technische und personelle Voraussetzungen zur Durchführung gymnastischer Übungen |
|
Körperhaltung |
vgl. „Bewegungslehre“ |
Entwicklung und Schulung von Elementgruppen ohne Gerät |
|
Gehschritte/Federn |
|
Laufschritte |
|
Sprungschritte |
|
Schwünge |
|
Bewegungsfolgen |
|
Entwicklung und Schulung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten und Fertigkeiten ohne Gerät |
|
Ausdauer |
|
Kraft |
|
Dehnung |
|
Beweglichkeit |
|
Gewandtheit/Geschicklichkeit |
|
Gleichgewicht |
|
Entwicklung und Schulung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten und mit Gerät |
|
Entwicklung und Schulung der rhythmischen Arbeit |
Übungen zur Sensibilisierung, zur Orientierung im Raum, zur Erfahrung von Zeit und Dynamik sowie zur Bewegungsbegleitung vgl. „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie“, LPE 8 |
Kleine Spiele |
|
altersgerecht |
|
diagnosebezogen |
Die Schülerinnen und Schüler planen und führen Gruppenbehandlungen nach vorgegebenen Zielstellungen durch. Unter Berücksichtigung ausgewählter Kriterien wie Diagnose, Alter, Belastungsdosierung und -steigerung erstellen sie Konzeptionen und setzen diese in Gruppenbehandlungen um. Die Schülerinnen und Schüler modifizieren ihre Behandlungskonzepte situationsspezifisch. Unter dem Aspekt der Haltungserziehung korrigieren sie die Gruppenteilnehmer, sensibilisieren deren Körperbewusstsein und motivieren diese zur Eigenübung.
Altersspezifische Gruppenbehandlungen |
vgl. „Psychologie/Pädagogik/Soziologie“ |
Diagnosebezogene Gruppenbehandlungen |
Sicheres Wissen und Können im Bereich der Befunderhebung und Untersuchungstechniken bilden die Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit am Patienten.
Das Fach „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ nimmt in der Physiotherapieausbildung eine zentrale Stellung ein. Anliegen ist es, Kenntnisse zur Bedeutung und Systematik der Befunderhebung sowie zu entsprechenden Standardtechniken und Arten der Dokumentation zu vermitteln.
Die Arbeit im Bereich der physiotherapeutischen Befund- und Untersuchungstechniken steht in enger Wechselbeziehung zu den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, „Massagetherapie“, „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ sowie „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“. Außerdem werden die notwendigen Grundlagen für die methodischen Anwendungen der Physiotherapie in allen medizinischen Fachbereichen gelegt, da in diesen die ständige Anwendung und Festigung der vermittelten Kenntnisse stattfindet.
Die Schülerinnen und Schüler lernen, Strukturen und Funktionen des menschlichen Organismus zu erfassen, zu beurteilen sowie notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Auf dieser Grundlage werden sie zur Anwendung einer effizienten Arbeitsweise befähigt.
Das Fach „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ ist in der Gruppe zu unterrichten. Dabei ist der Unterricht entsprechend der Anforderungen der beruflichen Praxis auszurichten. Im Mittelpunkt stehen Einzel- und Gruppenarbeit an Modellen und Probanden.
Zeitrichtwert |
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1. bis 3. Ausbildungsjahr |
100 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Grundlagen der Befunderhebung | 10 Ustd. |
Lernbereich 2 | Standardtechniken der Befunderhebung | 50 Ustd. |
Lernbereich 3 | Dokumentation der Befunderhebung | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen den hohen Stellenwert der Befunderhebung. Sie gehen bei der Befundaufnahme systematisch vor.
Bedeutung der Befunderhebung |
|
Allgemeines/Strukturen/Systeme |
|
Allgemeine Systematik einer Befunderhebung |
vgl. „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie“ |
Erfassen von Patientendaten |
|
Befragung |
|
Inspektion |
|
Palpation |
|
Funktionsprüfung |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Techniken der Befunderhebung. Sie ordnen die erhobenen Parameter in den Gesamtbefund ein.
Messverfahren |
|
Muskelfunktionstest |
|
Koordinationstest |
|
Gleichgewichtsreaktionen |
|
Sensibilität |
|
Reflexverhalten |
|
Akustische Auffälligkeiten |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Zusammenhang zwischen Befunderhebung und entsprechender Therapie. Sie erstellen aussagekräftige Befunddokumentationen für unterschiedliche Leistungsträger.
Befundbogen |
vgl. „Sprache und Schrifttum“ |
Inhalt |
|
Synthese des Befundes |
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Erst-, Zwischen- und Abschlussbefund |
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Erstellung des Behandlungsplanes |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ und „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
Behandlungsziele |
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Behandlungsaufbau |
Das Fach „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ bildet eine wichtige Grundlage der späteren Tätigkeit in der Physiotherapie und nimmt damit im Rahmen der Ausbildung eine zentrale Stellung ein.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Anwendung der krankengymnastischen Techniken mit dem Ziel der Funktionserhaltung und -verbesserung des Haltungs- und Bewegungsapparates sowie der Organsysteme. Sie erlernen Grifftechniken für aktive und passive Bewegungen in den einzelnen Gelenken und der gesamten Extremitäten sowie spezielle Behandlungstechniken. In der befundgerechten Umsetzung dieser krankengymnastischen Behandlungstechniken wird den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer exakten Arbeitsweise bewusst.
Fachtheoretische und fachpraktische Inhalte sind integrativ zu vermitteln. In den Unterricht sind ausreichend Übungsphasen am Probanden einzubauen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren die Wirkungsweise der Techniken in Eigen- und Fremdwahrnehmung, um individuelle Dosierungsparameter für die Arbeit am Patienten umzusetzen.
Die „Krankengymnastischen Behandlungstechniken“ sind in der Gruppe zu unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler üben unter Anleitung der Lehrkraft. Sie können aufgrund ihrer anatomischen Kenntnisse und ihrer im Fach „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ihre Behandlung befundgerecht und individuell gestalten. Darüber werden Schülerinnen und Schüler kontinuierlich befähigt, die Patienten fachgerecht und situationsspezifisch anzuleiten.
Die Inhalte werden in enger Verbindung zu den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Bewegungslehre“, „Trainingslehre“, „Bewegungserziehung“, „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ vermittelt. Die Anwendung bzw. Spezifizierung erfolgt im Fach „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
500 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Grundlagen krankengymnastischer Techniken | 70 Ustd. |
Lernbereich 2 | Atem- und Entspannungstechniken | 50 Ustd. |
Lernbereich 3 | Krankengymnastische Behandlung im Schlingengerät | 20 Ustd. |
Lernbereich 4 | Krankengymnastische Behandlung im Bewegungsbad | 10 Ustd. |
Lernbereich 5 | Gangschule | 10 Ustd. |
Lernbereich 6 | Manuelle Therapie | 80 Ustd. |
Lernbereich 7 | Medizinische Trainingstherapie | 15 Ustd. |
Lernbereich 8 | Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF) | 90 Ustd. |
Lernbereich 9 | Funktionsanalyse | 10 Ustd. |
Lernbereich 10 | Psychomotorik | 15 Ustd. |
Lernbereich 11 | Krankengymnastische Behandlungstechniken nach Urhebern | 40 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 90 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen fundiertes Grundlagenwissen und führen passive, assistive und aktive Bewegungsübungen durch. Sie setzen Grifftechniken exakt ein, bauen eine befundgerechte Behandlung auf und modifizieren diese patientenspezifisch. Die Schülerinnen und Schüler wenden ihr Wissen und ihre Fertigkeiten in den physiotherapeutischen Behandlungen an.
Aufgaben und Ziele |
|
Theoretische Grundlagen |
|
Krankengymnastische Arbeitsgeräte und Hilfsmittel |
vgl. „Hygiene“ |
Voraussetzungen für eine optimale Behandlung |
|
krankengymnastische Lagerung |
|
Ausgangsstellung und Grifftechnik des Physiotherapeuten |
|
Techniken der Krankengymnastik an den unteren Extremitäten |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Bewegungslehre“ sowie LPE 8 |
Grifftechnik der passiven, assistiven und ressistiven Bewegungen |
|
isometrische Arbeit |
|
Quadricepsschulung |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
Glutaeenschulung |
|
Techniken der Krankengymnastik an den oberen Extremitäten |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Bewegungslehre“ sowie LPE 8 |
Grifftechnik der passiven, assistiven und ressistiven Bewegungen |
|
isometrische Arbeit |
|
Bewegungskombinationen und Gebrauchsbewegungen |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
Dehntechniken/Kontrakturbehandlung |
vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“ sowie LPE 3 und 7 |
Techniken der Krankengymnastik im Bereich des Rumpfes |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Bewegungslehre“ sowie LPE 8 |
Prä- und postoperative Physiotherapie |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
Die Schülerinnen und Schüler wenden spezielle Befundmethoden zur Beurteilung der Atmung an, erkennen normabweichende Atemformen und leiten effektive Behandlungstechniken ab. Sie setzen atemtherapeutische Maßnahmen sicher ein und vermitteln den Patienten Selbsthilfetechniken. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über verschiedene Entspannungstechniken und schätzen deren therapeutische Bedeutung ein. Sie kennen Grundlagen und Behandlungsprinzipien ausgewählter Methoden und beurteilen deren Wirkung. Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass Voraussetzungen für die sichere Anwendung von Atem- und Entspannungstechniken am Patienten weiterführende Studien und gezieltes Training der vorhandenen Fertigkeiten sind.
Aufgaben und Ziele |
|
Physiologische und pathologische Grundlagen |
vgl. „Physiologie“ und „Allgemeine Krankheitslehre“ |
Teilfunktionen der äußeren Atmung |
|
Atemmechanik und ihre Störungen |
|
Atempumpe, Atemregulation |
|
Reinigungsmechanismen der Lunge |
|
Ruhe- und Belastungsatemformen |
|
Physiotherapeutische Untersuchung, Bewertung und Dokumentation |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Untersuchungsmethoden |
|
Beurteilung der Atemformen |
|
Therapeutenverhalten, Patientenführung |
|
Techniken der Atemtherapie |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
therapeutische Körperstellungen |
|
manuelle Techniken |
|
Atemtechniken |
|
Techniken zur Sekretelimination |
|
Thorax- und Wirbelsäulenmobilisation |
|
Kopplung von Atmung und Bewegung |
|
apparative Atemhilfen |
|
Entspannungstechniken |
vgl. LPE 3 |
Gegenstand und Einsatzmöglichkeiten |
|
Wirkungsprinzipien |
|
Durchführung von Teilen ausgewählter Entspannungstechniken |
Übungen zur Selbsterfahrung konzentrative Entspannung nach Dr. Kiesel/Böttcher, Lösungstherapie nach Schaarschuch/Haase, progressive Muskelrelaxion nach Jacobson |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Vor- und Nachteile der Schlingengerättherapie. Sie kombinieren die Aufhängungsmöglichkeiten mit anderen krankengymnastischen Methoden. Die Schülerinnen und Schüler leiten entsprechende Therapien ab.
Aufgaben und Ziele |
|
Gerätetechnik und Zubehör |
vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“ |
Aufhängetechniken |
|
Gesetzmäßigkeiten bei Wahl des Aufhängepunktes |
|
Einpunktaufhängung |
|
Mehrpunktaufhängung |
|
Teilkörper- und Ganzkörperaufhängung |
|
Becken-Beinaufhängung |
|
Kopfaufhängung |
|
Wirkung und Einsatzmöglichkeiten |
|
Kräftigung geschwächter Muskulatur |
|
Kontrakturbehandlung |
vgl. LPE 1 |
Dehnlagerungen |
|
Entspannungstherapie |
vgl. LPE 2 |
Mobilisationsbehandlung |
|
Schmerzbehandlung |
|
Schlingentischtherapie an ausgewählten Krankheitsbildern |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 2 |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Eigenschaften des Wassers und beschreiben dessen Wirkungen auf den menschlichen Organismus. Bei der Behandlung ausgewählter Krankheitsbilder im Wasser berücksichtigen sie entsprechende Prinzipien.
Aufgaben und Ziele |
|
Wirkungen der Hydromechanik |
vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“ |
Hydrostatik |
|
Hydrodynamik |
|
Voraussetzung für die Behandlung im Wasser |
vgl. „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ |
Behandlung im ruhenden Wasser |
Übungen zur Selbsterfahrung im Bewegungsbecken |
Anwendungen des Auftriebes |
|
Stabilität der Schwimmlage |
|
Behandlung im bewegten Wasser |
|
Anwendung der laminaren Strömung |
Übungen zur Selbsterfahrung im Bewegungsbecken |
Anwendung der turbulenten Strömung |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Gang eines Gesunden und dokumentieren ihre Beobachtungsergebnisse. Beim Üben gangtypischer Bewegungsabläufe und bei der Gangschule orientieren sie sich am gesunden Gang und überprüfen Hinkmechanismen auf deren Ursachen und Reversibilität. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Hilfsmittel, die un- oder teilbelastetes Gehen ermöglichen bzw. die Gehbewegung erleichtern, und setzen sie patientengerecht ein.
Aufgaben und Ziele |
|
Analyse des gesunden Gangbildes |
vgl. „Bewegungslehre“ sowie „Angewandte Physik und Biomechanik“ |
Pathologische Abweichungen |
|
Duchenne-Hinken |
|
Trendelenburg-Zeichen |
|
Hinkmechanismen anderer Ursachen |
|
Befundinterpretation |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
Behandlung der Gangbildstörung |
|
Vorstellung der Gehhilfen |
|
vorbereitende Maßnahmen |
|
Gangschule mit Unterstützungsmittel |
|
Gangschule ohne Unterstützungsmittel |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Grundlagenkenntnisse der manuellen Therapie. Sie führen die manualtherapeutischen Untersuchungsgänge sowohl theoretisch als auch praktisch durch. Bei der Befunderhebung gehen sie systematisch vor und behandeln unter Berücksichtigung des Befundes mit ausgewählten Techniken alle Extremitätengelenke sowie die Muskulatur manualtherapeutisch. Die Schülerinnen und Schüler setzen an den verschiedenen Wirbelsäulenabschnitten unspezifische Behandlungsmöglichkeiten und Weichteiltechniken ein. Anhand des Ausgangszustandes und der physiologischen Normen interpretieren die Schülerinnen und Schüler das Behandlungsergebnis, dokumentieren die Behandlungsdurchführung und erarbeiten ggf. Vorschläge für weitere Behandlungsmöglichkeiten bzw. unterstützende physiotherapeutische Behandlungsverfahren.
Aufgaben und Ziele |
|
Theoretische Grundlagen |
vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“ |
Osteokinematik |
|
Arthrokinematik |
|
Behandlungsprinzipien |
|
Indikation und Kontraindikation |
|
Spezielle Befunderhebung, Dokumentation und Behandlung |
Fallbeispiele, Video, digitale Medien vgl. LPE 3 |
Extremitätengelenke |
|
Iliosakralgelenk |
|
unspezifische Behandlung der Wirbelsäule |
|
Behandlungstechniken der Muskulatur entsprechend der Indikation |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über rehabilitative Trainingsformen und deren Besonderheiten. Sie erkennen die Bedeutung und den Zusammenhang von befundgerechtem Training, effektiver Förderung der Belastbarkeit sowie Leistungsfähigkeit und erarbeiten therapeutische Konzepte.
Aufgaben und Ziele |
|
Rehabilitatives Krafttraining |
vgl. „Trainingslehre“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 11 |
Voraussetzungen und Ziele |
|
spezielle Trainingsprinzipien |
|
Anwendungsformen |
|
Training für Wirbelsäulen- und Rumpfmuskulatur in verschiedenen Bewegungsebenen |
Besuch eines ambulanten Reha-Zentrums |
Training für Muskelgruppen des Schulter- und Beckengürtels und Extremitäten |
|
Rehabilitatives Beweglichkeitstraining |
|
Voraussetzungen und Ziele |
|
spezielle Trainingsprinzipien |
|
Anwendungsformen |
|
Dekontraktions- bzw. Dehntechniken |
vgl. LPE 1 |
Training für therapeutisch relevante Gelenk-Muskel-Einheiten |
|
Rehabilitatives Ausdauertraining |
|
Voraussetzungen und Ziele |
|
spezielle Trainingsprinzipien |
|
Anwendungsformen |
|
Belastungssteuerung durch Pulskontrolle und Schulung der Körperwahrnehmungsfähigkeit |
vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
Gehen, Laufen |
|
Fahrradergometer |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Ganzheitlichkeit des PNF-Konzeptes. Sie wenden die Grifftechnik sowie die einzelnen Muster und Techniken so an, dass Widerstand und Bewegungsverbesserung entsprechend des Krankheitsbildes und der Befunde des Patienten möglich ist.
Aufgaben und Ziele |
|
Grundprinzipien |
|
Techniken |
|
rhythmische Bewegungseinleitung |
|
Kombination isotonischer Bewegungen |
|
antagonistische Umkehrbewegungen |
|
Stretch |
|
Anspannen - Entspannen |
|
Halten - Entspannen |
|
PNF-Bewegungsmuster |
vgl. LPE 1 |
Pelvismuster |
|
Scapulamuster |
|
Kombination Scapula/Pelvis |
|
Beinmuster |
|
Armmuster |
|
Nackenmuster |
|
Rumpfmuster |
|
Mattenaktivitäten |
|
Gangschule |
|
Behandlungsbeispiele nach vorgegebenen Befunden |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Problematik von Funktionskrankheiten auseinander. Sie erarbeiten das Bewegungsmuster der aufrechten Körperhaltung in Alltagssituationen und beherrschen dessen Korrektur. Bei allgemeinen und spezifischen Untersuchungen erkennen die Schülerinnen und Schüler Störfaktoren sowie bestehende Fehlhaltungen und beseitigen diese durch ausgewählte Therapiemaßnahmen. Sie stellen ein befundgerechtes und alltagsbezogenes Therapiekonzept auf und setzen dieses um.
Aufgaben und Ziele |
|
Theoretische Grundlagen |
|
Funktionsanalyse der Körperbewegung |
nach Brügger |
allgemeine Befunderhebung |
|
spezifische Untersuchungen |
|
Auswertung und Dokumentation der Befunde |
|
Therapievorschläge |
vgl. „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ sowie „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ |
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Psychomotorik als ein ganzheitliches Behandlungskonzept und verfügen damit über eine Orientierungshilfe für die spätere Tätigkeit am Patienten. Sie erleben die Wechselbeziehung zwischen Wahrnehmung und Erfahrung und erkennen deren Bedeutung für die psychosoziale Entwicklung des Menschen.
Aufgaben und Ziele |
|
Entwicklung und Erweiterung der Kompetenzen |
Demonstration, praktische Übungen |
Ich-Kompetenz mit dem Körper als Gegenstand der Wahrnehmung und Erfahrung |
|
Körperschema |
|
Raumschema |
|
Bewegungsgestaltung |
|
Zeitschema |
|
Sachkompetenz mit Material als Gegenstand der Wahrnehmung und Erfahrung |
|
Feinmotorik |
|
Raum-Materialbezug |
|
materiale Gestaltung |
|
Sozialkompetenz mit Partner- und Gruppensituation als Gegenstand der Wahrnehmung und Erfahrung |
|
mimischer, gestischer Ausdruck als Kommunikationsmittel |
|
Verantwortung und Vertrauen in verschiedenen Situationen |
|
Gruppengestaltung |
|
Aufbau von psychomotorischen Gruppenstunden bei vorgegebenen Intentionen |
Demonstration, praktische Übungen |
Übungsauswahl |
|
soziale Organisation |
|
räumlich-zeitliche Gegebenheiten |
|
Materialeinsatz |
|
Lehr- und Lernverhalten |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit weiteren Behandlungskonzepten auseinander. Sie erstellen einen physiotherapeutischen Befund, dokumentieren die Behandlungsdurchführung und erarbeiten bei Bedarf Vorschläge für weitere Behandlungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass eine sichere Anwendung krankengymnastischer Behandlungstechniken am Patienten weiterführende Studien und gezieltes Training von Fertigkeiten erfordert. Sie erkennen die Notwendigkeit der eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Aufgaben und Ziele |
nach Bobath, Vojta, Brunkow, Klein-Vogelbach und Brügger |
Befunderhebung |
|
Behandlungsplanung und -durchführung |
Demonstrationen, praktische Übungen, Fallbeispiele |
Dokumentation |
Im Fach „Massagetherapie“ erwerben die Schülerinnen und Schüler Wissen und im besonderen Maße manuelle Fertigkeiten für die Anwendungen verschiedener Massagetechniken als überwiegend ergänzende Methode im therapeutischen Geschehen. Die Schwerpunkte der Therapieauswahl liegen bei der klassischen Massage und bewährten Techniken der Reflexzonentherapie.
Die Schülerinnen und Schüler sammeln Erfahrungen über die Wirkungsweisen der Techniken in Eigen- und Fremdwahrnehmung und lernen, Dosierungsrichtlinien zu berücksichtigen. Ihnen wird die Bedeutung einer exakten Arbeitsweise bewusst, die einen späteren sicheren und effektiven Einsatz am Patienten garantiert.
Zum Verständnis der komplexen Vorgänge bei der Entstehung von Gewebsveränderungen und deren Beseitigung ist auf den Grundkenntnissen aus den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“ und „Spezielle Krankheitslehre“ aufzubauen.
Das Fach „Massagetherapie“ ist in der Gruppe zu unterrichten. Um die Entwicklung von Tastgefühl und Geschicklichkeit sowie die exakte Aneignung verschiedener Grifftechniken und Griffkombinationen abzusichern, ist kontinuierliches Üben notwendig. Im Mittelpunkt stehen Übungsphasen am Probanden unter Anleitung der Lehrkraft.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
150 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Klassische Massage | 60 Ustd. |
Lernbereich 2 | Reflektorische Massageformen | 60 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 30 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse über Wirkungsweisen und Anwendungsprinzipien der klassischen Massage und verfügen über manuelle Fertigkeiten. Sie erfassen Gewebsveränderungen und beseitigen diese mit geeigneten Grifftechniken im Rahmen eines befundorientierten Behandlungsaufbaus.
Allgemeine Behandlungsgrundsätze |
|
Wirkungen |
vgl. „Physiologie“ |
Grifftechniken |
vgl. LPE 3 |
Streichungen |
|
Reibungen |
|
Zirkelungen |
|
Hautverschiebungen |
|
Knetungen |
|
Vibrationen |
|
Tapotements |
|
Aufbau der Teilmassagen |
|
Befundaufnahme und Dokumentation |
vgl. „Anatomie“ sowie „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Befundorientierter Behandlungsaufbau |
|
Kontraindikationen |
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Wechselbeziehungen von pathologischen Vorgängen und reflektorischen Auswirkungen in der Körperdecke. Unter Beachtung der Grundprinzipien der Reflexzonentherapie setzen sie spezielle Fertigkeiten ein, um bei ausgewählten Krankheitsbildern gezielt auf nervös-reflektorische Veränderungen in den verschiedenen Schichten der Körperdecke einzuwirken.
Segmentmassage |
|
Gegenstand und Stellenwert |
|
Wirkungen |
|
Dosierungsrichtlinien |
|
Technik |
|
Methoden zum Feststellen der reflektorischen Veränderungen |
|
gewebsspezifische Griffe |
vgl. LPE 1 |
spezielle Griffkombinationen |
|
Behandlungsaufbau |
|
Grundsätze |
|
regionaler Aufbau |
|
Indikationen/Kontraindikationen |
|
Bindegewebsmassage |
|
allgemeine Behandlungsgrundsätze |
|
Wirkungen und Reaktionen |
|
unbeabsichtigte Reaktionen und ihre Beseitigungsmöglichkeiten |
|
Techniken |
|
Hauttechnik |
|
Unterhauttechnik |
Überblick |
Faszientechnik |
|
Techniken mit unterschwelligem Dehnungsreiz |
|
Arbeitsgänge an verschiedenen Körperregionen |
|
Kreuzbein-Beckenbereich |
|
lateraler, dorsaler und ventraler Rumpfbereich |
|
Nacken, Hals, Gesicht |
|
untere und obere Extremitäten |
|
Reiz- und Reaktionspunkte |
|
Feststellen von Bindegewebszonen, ihre Bewertung und Dokumentation |
|
Befundorientierter Behandlungsaufbau |
|
Indikationen/Kontraindikationen |
Überblick |
Periostbehandlung |
|
Gegenstand und Stellenwert |
|
Wirkungen |
|
örtliche |
|
ferngeleitete |
|
Schmerzbekämpfung |
|
Grundlagen zur Behandlungstechnik |
|
spezielle Anwendung an wichtigen Körperregionen |
|
Indikationen/Kontraindikationen |
|
Kolonbehandlung |
|
Gegenstand und Stellenwert |
|
Wirkungsweise |
|
Behandlungstechnik |
|
Indikationen/Kontraindikationen |
Die Elektro-, Licht-, Strahlentherapie ist ein Teilgebiet der Elektromedizin. Elektrotherapeutische Anwendungen werden als unterstützende und ergänzende Maßnahmen zur Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten und Verletzungen eingesetzt.
Im Fach „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ erwerben die Schülerinnen und Schüler elektrotechnische Basiskenntnisse. Sie lernen Wirkungen, Indikationen und Kontraindikationen elektrotherapeutischer Anwendungsformen kennen, leiten sinnvoll krankheitsrelevante Therapieformen und Kombinationsmöglichkeiten im klinischen und rehabilitativen Bereich ab und wenden diese an. Dabei beachten sie die Regelungen des Arbeitsschutzes.
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Bedienung, Überwachung und Pflege der Gerätetechnik entsprechend vorgegebener Kriterien. Sie kennen strahlentherapeutische Verfahren und deren Einsatzmöglichkeiten sowie die Maßnahmen des Strahlenschutzes. Des Weiteren entwickeln die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten, Elektrodenapplikationen exakt vorzunehmen sowie Dosierungsparameter individuell und befundgerecht einzustellen.
Das Fach „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ ist in der Gruppe zu realisieren. Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten. Geeignet sind Übungen zur Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Abstimmungen sind insbesondere mit den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ erforderlich.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
60 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Elektrodiagnostik und Elektrotherapie | 35 Ustd. |
Lernbereich 2 | Licht- und Strahlentherapie | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 15 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über grundlegende elektrophysikalische und elektrophysiologische Kenntnisse der verschiedenen Stromarten. Sie erfassen die prinzipiellen Unterschiede nieder-, mittel- und hochfrequenter Anwendungsformen auf nervale, vasale und muskuläre Strukturen. Die Schülerinnen und Schüler diagnostizieren Veränderungen der Erregbarkeit des Nerv-Muskelsystems, kennen unterschiedliche Stromformen sowie deren Applikationen und wenden diese in der Therapie befundgerecht an. Unter Beachtung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes gehen sie sicher mit den verschiedenen Geräten um.
Gegenstand und Aufgaben |
|
Aspekte zur Sicherung und Haftung |
|
Einschlägige Gerätevorschriften |
Medizingeräteverordnung |
Physikalische Grundlagen |
vgl. „Anatomie“ und „Physiologie“ |
Anwendungsformen im Bereich niederfrequenter Ströme und deren Wirkung |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ sowie „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
Gleichstromtherapie |
|
Galvanisation |
|
Iontophorese |
|
hydroelektrische Bäder |
|
niederfrequente Impulsströme |
|
unidirektional |
|
bidirektional |
|
Reizstromdiagnostik |
|
galvanischer und faradischer Test |
|
Beurteilung der I/t-Kurve |
|
Elektrostimulation neuromuskulärer Systeme |
|
innervierte Muskulatur |
|
glattmuskuläre Organe |
|
denervierte Muskulatur |
|
spastisch gelähmte Muskulatur |
|
Anwendungsformen im Bereich mittelfrequenter Ströme und deren Wirkung |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ sowie „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
exogene Modulationsformen |
|
endogene Modulationsformen |
|
Wirkunterschiede zu niederfrequenten Impulsströmen |
|
Diagnostik mit mittelfrequentem Strom |
|
Anwendungsformen im Bereich hochfrequenter Ströme und deren Wirkung |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ sowie „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ |
Kurzwelle |
|
Mikrowelle |
|
Dezimeterwelle |
|
Anwendungen im Bereich der Ultraschalltherapie und deren Wirkung |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die theoretischen Grundlagen lichttherapeutischer Verfahren und beurteilen Nutzungsmöglichkeiten sowie Gefahren des optischen Spektrums. Sie setzen praxisbezogene Anwendungsformen diagnosebezogen und befundgerecht ein.
Gegenstand und Aufgaben |
|
Reizfaktoren und Reizgrößen |
|
Wirkungen auf den Organismus |
|
Anwendungsformen unter Berücksichtigung von Behandlungstechnik und Dosierung in den Bereichen |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Infrarotstrahlung |
|
Ultraviolettstrahlung |
|
Sonnenlicht |
Hinweis auf Helio-Klimakurven |
Laser als Sonderform |
Im Fach „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ werden Grundlagen für die spätere Tätigkeit in der Physiotherapie vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen und Fertigkeiten in der Anwendung physikalischer Energien zu therapeutischen Zwecken.
Aufbauend auf Kenntnissen aus den Fächern der „Physiologie“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Prävention und Rehabilitation“ lernen die Schülerinnen und Schüler die Zusammenhänge zwischen wiederholtem Ingangsetzen des Reiz-Reaktions-Mechanismus und der Anregung der Selbstordnungskräfte des Organismus kennen. Die exakte Erarbeitung von Reiz- und Dosierungsfaktoren der anzuwendenden Medien und die eigene Erprobung einer breiten Skala therapeutischer Maßnahmen verhelfen zu tiefen Einsichten und Überzeugungen von der Wirksamkeit altbewährter Therapieformen in der heutigen Zeit.
Die Schülerinnen und Schüler lernen medizinisch, gesundheitserzieherische und ökonomische Standpunkte zu vertreten und zur Motivation der Patienten einzusetzen. Unter Beachtung der Arbeitsschutzordnung pflegen, überwachen und bedienen die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Geräte sachgerecht und gehen sorgfältig mit Materialien um.
Der Erwerb von Fertigkeiten in der fachgerechten Durchführung verschiedener Anwendungen ist Voraussetzung für den sicheren und wirkungsvollen Einsatz am Patienten. Daher ist die Vermittlung der Ziele und Inhalte im Gruppenunterricht zu realisieren, um ausreichend Übungsphasen am Probanden/Patienten unter Anleitung der Lehrkraft zu gewährleisten.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
60 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Hydro- und Thermotherapie | 30 Ustd. |
Lernbereich 2 | Balneotherapie | 12 Ustd. |
Lernbereich 3 | Inhalationstherapie | 6 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 12 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse über die Eigenschaften des Wassers als therapeutischen Reiz und erklären die Zusammenhänge zwischen Hydro- und Thermotherapie. Unter Berücksichtigung von Dosierungs- und Anwendungsregeln führen sie befundgerechte Behandlungsmaßnahmen durch und regen die Patienten zur Mitarbeit an.
Gegenstand und Bedeutung |
|
Therapiegrundlagen |
vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“ |
Prinzipien der Hydrotherapie |
|
Reizfaktoren und deren Wirkung auf den Organismus |
|
Reizdosierung |
|
Voraussetzungen zur sachgerechten Ausführung |
|
Anwendungsformen der Hydrotherapie |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ und „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 4 |
Anwendungen mit dem Tuch |
|
Anwendungen mit fließendem Wasser |
|
Güsse |
|
Duschen |
|
Anwendungen mit hydrostatischem Druck |
Einbeziehen der praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler |
Bäder mit verschiedenen Wasserständen |
|
Bäder mit konstanter und veränderlicher Temperaturführung |
|
Bäder mit zusätzlichen mechanischen oder chemischen Reizen |
|
Anwendungen ohne hydrostatischen Druck |
Überblick |
Sauna |
|
Dampfbäder |
|
sonstige Anwendungsformen |
|
Anwendungen mit Kälte |
|
Anwendungen mit Paraffin |
|
Hautbürstungen |
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Gemeinsamkeiten von Balneotherapie und Kurortbehandlung. Sie informieren sich über Wirkungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten natürlicher ortsgebundener Heilmittel.
Gegenstand und Bedeutung |
|
Reizfaktoren |
|
Wirkung und Anwendungsmöglichkeiten |
|
Natürliche Heilmittel |
Projektarbeit, Exkursion in einen Kurort vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Heilwässer |
|
Heilgase |
|
Heilpeloide |
|
Heilklima |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse über die Eigenschaften spezieller künstlicher oder natürlicher Heilnebel, die zur Therapie oder Prophylaxe bestimmter Krankheiten verabreicht werden. Sie analysieren verschiedene Methoden und Anwendungsformen und setzen diese am Patienten wirkungsvoll ein. Die Schülerinnen und Schüler gehen verantwortungsbewusst mit technischen Geräten und dem Einsatz spezieller Medikamente um.
Gegenstand und Bedeutung |
|
Physikalisch-technische Grundlagen |
|
Reizfaktoren, Reizgrößen |
|
Methoden der Erzeugung |
|
Wirkungen auf den Organismus |
|
Indikationen/Kontraindikationen |
|
Anwendungsformen |
|
Behandlungstechniken |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Die „Methodischen Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ nehmen die zentrale Stellung innerhalb der Ausbildung ein. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der physiotherapeutischen Behandlung ausgewählter Erkrankungen auseinander. Auf der Grundlage des erstellten Befundes leiten sie Behandlungsziele ab, erstellen individuelle Behandlungspläne, setzen diese um und reflektieren ihr Vorgehen.
Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihr erworbenes Wissen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ihre praktischen Erfahrungen zu verknüpfen und in grundlegenden Behandlungstechniken befundgerecht anzuwenden. Darüber werden sie kontinuierlich befähigt, die Patienten fachgerecht und situationsspezifisch anzuleiten.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die charakteristischen Merkmale medizinischer Fachbereiche sowie die Bedeutung einer fachübergreifenden und interdisziplinären Betrachtungsweise. Sie sind in der Lage, ganzheitlich zu denken und zu handeln.
Berufsrelevante Handlungen sind die Grundlage des Unterrichts. Fachtheoretische und fachpraktische Inhalte sind integrativ zu vermitteln, durch praktisches Üben zur Selbsterfahrung unter Einsetzen von Fallbeispielen, Rollenspielen sowie Patientenvorstellungen und die Bearbeitung von Projekten zu untersetzen. Dabei sind die im klinischen Praktikum gewonnenen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler einzubinden und neue Erkenntnisse und Behandlungsmethoden zu berücksichtigen.
Die Konzeption der Lehrplaneinheiten baut auf den vermittelten Kenntnissen in den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, „Bewegungserziehung“, „Massagetherapie“, „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ sowie „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ auf.
Eine enge Abstimmung in der zeitlichen und inhaltlichen Unterrichtsplanung zwischen den Fächern „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ und „Spezielle Krankheitslehre“ ist unbedingt erforderlich und in diesem Einzellehrplan nicht explizit ausgewiesen. Der zeitliche Umfang der zu realisierenden Inhalte aus den entsprechenden Fachbereichen orientiert sich an der Häufigkeit des Auftretens der Krankheitsbilder sowie deren Bedeutung für die spätere berufliche Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Zeitrichtwert |
||
1. bis 3. Ausbildungsjahr |
700 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Inneren Medizin | 90 Ustd. |
Lernbereich 2 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Orthopädie/Traumatologie | 90 Ustd. |
Lernbereich 3 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Chirurgie/Traumatologie | 80 Ustd. |
Lernbereich 4 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Neurologie | 90 Ustd. |
Lernbereich 5 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Psychiatrie | 30 Ustd. |
Lernbereich 6 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Gynäkologie/Geburtshilfe | 40 Ustd. |
Lernbereich 7 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Pädiatrie | 70 Ustd. |
Lernbereich 8 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Geriatrie | 20 Ustd. |
Lernbereich 9 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Rheumatologie | 20 Ustd. |
Lernbereich 10 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Arbeitsmedizin | 20 Ustd. |
Lernbereich 11 | Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Sportmedizin | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 130 Ustd. |
Auf der Grundlage ihres Wissens über ausgewählte internistische Erkrankungen erheben die Schülerinnen und Schüler einen umfassenden Befund und erkennen pathologische Veränderungen sowie Reaktionen des menschlichen Organismus. Sie begreifen den Menschen als biopsychosoziale Einheit. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten ein entsprechendes Therapiekonzept, planen und führen therapeutische Behandlungen durch und beurteilen ihr Ergebnis. Dabei ist ihnen die besondere Bedeutung der Physiotherapie in den Bereichen der Prävention und Rehabilitation bewusst. Die Schülerinnen und Schüler setzen die Belastbarkeit sowie die Auswahl und Dosierung physiotherapeutischer Maßnahmen diagnosebezogen um.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Inneren Medizin |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 1 |
Internistisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen in der Inneren Medizin |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
aktive Maßnahmen |
|
passive Maßnahmen |
|
Einzel- und Gruppenbehandlung |
|
Umgang mit körpernahen und körperfremden Hilfsmitteln |
vgl. „Bewegungserziehung“ |
Maßnahmen der gesundheitsbewussten Lebensweise |
|
Physiotherapeutische Maßnahmen bei Herz-Kreislauf-Krankheiten |
Patientenvorstellungen, Rollenspiele, praktische Übungen, Erarbeiten von befundgerechten Hausübungsprogrammen |
entzündliche Herzerkrankungen |
|
Herzklappenfehler |
|
ischämische Herzkrankheiten |
|
Herzrhythmusstörungen |
|
Hypertonie |
|
Hypotonie |
|
Physiotherapeutische Maßnahmen bei Krankheiten der Blut- und Lymphgefäße |
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periphere arterielle Verschlusskrankheiten |
Demonstration von Spezialschuhen, Verbindung zum diabetischen Fuß aufzeigen, Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern |
Lymphödem |
vgl. „Massagetherapie“ und LPE 3 |
Thrombose |
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chronisch venöse Insuffizienz |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Krankheiten der Atmungsorgane |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 2 |
Pneumonien |
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Pleuritis |
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Chronische Bronchitis, COPD |
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Bronchiektasen |
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Asthma bronchiale |
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Lungenemphysem |
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Lungenfibrosen |
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Zystische Fibrose |
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Lungenembolie |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Krankheiten der Verdauungsorgane |
vgl. „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ sowie „Massagetherapie“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen bei Stoffwechselerkrankungen und innersekretorischen Störungen |
vgl. „Trainingslehre“ und „Bewegungserziehung“ |
Diabetes mellitus |
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Hyperlipoproteinämien |
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Hyperuricämie |
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Adipositas |
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Physiotherapeutische Maßnahmen in der Onkologie |
Fallbeispiele |
Spezielle physiotherapeutische Maßnahmen auf der internistischen Intensivstation |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen konservative Behandlungstechniken bei orthopädischen Erkrankungen sowie prä- und postoperative Behandlungstechniken bei gelenkerhaltenden, gelenkversteifenden bzw. gelenkersetzenden Operationen. Sie erheben einen physiotherapeutischen Befund, stellen einen adäquaten Plan entsprechend der ärztlichen Verordnung auf, führen die erforderlichen physiotherapeutischen Maßnahmen durch und dokumentieren ihre Behandlung. Sie nehmen ihre Aufgaben im Bereich der Prävention und Rehabilitation wahr.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Orthopädie |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 2 |
Orthopädisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen in der Orthopädie bei konservativer und operativer Behandlung |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
aktive Maßnahmen |
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passive Maßnahmen |
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Umgang mit körpernahen und körperfernen Hilfen |
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Einzel- und Gruppenbehandlung |
vgl. „Bewegungserziehung“ |
Haltung |
vgl. „Bewegungslehre“ |
physiologische Haltung |
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Abweichung von der Norm |
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Bedeutung der Haltungserziehung |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Deformitäten und Erkrankungen im Bereich des Hüftgelenkes |
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Luxationshüfte |
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M. Perthes |
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Epiphysiolyse |
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Coxarthrose |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Deformitäten und Erkrankungen im Bereich des Kniegelenkes |
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Achsenabweichungen |
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Gonarthrose |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen und Deformitäten im Fußbereich |
auf Gruppenbehandlung bei Kindern und Erwachsenen eingehen |
Knick-Senk-Spreizfuß |
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Klumpfuß |
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Hohlfuß |
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Spitzfuß |
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Zehendeformitäten |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Haltungs-, Stellungs- und Formfehlern der Wirbelsäule |
auf Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen eingehen |
Hohlrundrücken |
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Rundrücken |
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Flachrücken |
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M. Scheuermann |
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Skoliosen |
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Schiefhals |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Thoraxdeformitäten |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 2 |
Physiotherapeutische Maßnahmen bei degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule |
auf Einzel- und Gruppenbehandlung in verschiedenen Ausgangsstellungen eingehen |
Cervikalsyndrom |
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Lumbalsyndrom |
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Bandscheibenerkrankungen |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei M. Bechterew |
auf aktive Selbsthilfemaßnahmen eingehen |
Physiotherapeutische Maßnahmen bei Osteoporose |
insbesondere auf die Aspekte eines ökonomischen Bewegungsverhaltens und aktive Selbsthilfemaßnahmen eingehen |
Physiotherapeutische Maßnahmen bei Deformitäten und Erkrankungen der oberen Extremitäten |
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Periarthropthia humeroscapularis |
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Epikondylopathien |
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Karpaltunnelsyndrom |
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Dupuytrensche Kontraktur |
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Daumengelenksattelarthrose |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur funktionellen Behandlung der Patienten nach Unfällen und bei chirurgischen Erkrankungen. Sie nehmen den physiotherapeutischen Befund auf, führen entsprechend der ärztlichen Verordnungen konservative und/oder postoperative physiotherapeutische Behandlungen durch und dokumentieren ihre Behandlungen exakt.
Aufgaben und Zielstellung der Physiotherapie in der Chirurgie |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 3 |
Dekubitus-, Pneumonie- und Thromboseprophylaxe |
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Entstauungstherapie |
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Narbenbehandlung |
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Mobilisation und Kräftigung |
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Schulung von Gebrauchsbewegungen |
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Chirurgisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen in der Chirurgie bei konservativer und operativer Behandlung |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 2 |
aktive Maßnahmen |
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passive Maßnahmen |
vgl. „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ |
Umgang mit körpernahen und körperfernen Hilfen |
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physiotherapeutische Maßnahmen nach Komplikationen in der Chirurgie |
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Sympathische Reflexdystrophie (SRD) |
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Nerven- und Gefäßverletzung |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Verletzungen des Beckens und der unteren Extremitäten |
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Frakturen |
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Luxationen |
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Distorsionen |
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Bänder- und Meniskusschäden |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Verletzungen des Schultergürtels, der oberen Extremitäten und nach handchirurgischen Eingriffen |
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Frakturen |
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Luxationen |
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Sehnenverletzungen |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Verletzungen der Wirbelsäule und des Thorax |
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Physiotherapeutische Maßnahmen nach Amputationen der oberen und unteren Extremitäten |
auf Einzel- und Gruppenbehandlung eingehen |
Physiotherapeutische Maßnahmen nach Mammaamputation |
vgl. LPE 6 |
Physiotherapeutische Maßnahmen in der Thoraxchirurgie |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 2 |
Eingriffe an der Lunge |
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Eingriffe am Herzen |
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Physiotherapeutische Maßnahmen in der Gefäß- und Bauchchirurgie |
vgl. LPE 6 |
Physiotherapeutische Maßnahmen bei eitrigen Entzündungen |
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Panaritium, Phlegmone |
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Osteomyelitis |
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Spezielle physiotherapeutische Maßnahmen auf der chirurgischen Intensivstation |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen eine gestörte Sensomotorik und nehmen die topische Zuordnung zur gestörten Struktur des Nervensystems vor. Sie erheben einen physiotherapeutischen Befund, stellen entsprechend der ärztlichen Verordnung einen adäquaten Plan auf und führen die erforderlichen physiotherapeutischen Maßnahmen durch. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Behandlung exakt.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Neurologie |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 4 |
prophylaktische Aufgaben |
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therapeutische Aufgaben |
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rehabilitative Aufgaben |
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Neurologisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen in der Neurologie |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
aktive Maßnahmen |
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passive Maßnahmen |
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Einzel- und Gruppenbehandlung |
vgl. „Bewegungserziehung“ |
physiotherapeutische Maßnahmen auf neurophysiologischer Grundlage |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Sensibilitätsstörungen |
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Verhalten bei Störungen der Oberflächensensibilität |
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Schulung der Tiefensensibilität |
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propriozeptives Training |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Lähmungen |
praktische Übungen |
zentrale Lähmungen |
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periphere Lähmungen |
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myasthenische Lähmungen |
Patientenvorstellung |
myogene Lähmungen |
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psychogene Lähmungen |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen der Muskulatur |
praktische Übungen |
Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen des peripheren Nervensystems |
praktische Übungen |
Hirnnerven |
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Fazialisparese |
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Trigeminusneuralgie |
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weitere Hirnnervensyndrome |
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Spinalnerven |
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Lähmung des Plexus brachialis |
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Ulnarislähmung |
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Medianuslähmung |
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Radialislähmung |
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Femoralislähmung |
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Peronaeuslähmung |
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Tibialislähmung |
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weitere Erkrankungen |
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Polyneuropathien |
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cervikale Wurzelreizsyndrome |
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lumbale Wurzelreizsyndrome |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen von Rückenmark und Kauda |
praktische Übungen, Exkursionen |
Querschnittsyndrom |
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weitere Erkrankungen |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen der Stammganglien |
praktische Übungen Patientenvorstellung vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 11 |
M. Parkinson |
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Chorea Huntington |
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Atheose |
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Dystonie |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen des Gehirns |
Patientenvorstellung |
Schädel-Hirn-Verletzungen |
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Hirntumoren |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen von Rückenmark und Gehirn |
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Multiple Sklerose (Enzephalomyelitis disseminate) |
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Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Koordinationsstörungen |
praktische Übungen Video, Patientenvorstellung |
Spezielle physiotherapeutische Maßnahmen auf der neurologischen Intensivstation |
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Therapie des apallischen Durchgangssyndroms |
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Sprech- und Schluckstörungen |
Aufgrund ihrer psychologischen und psychopathologischen Kenntnisse entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis im Umgang mit psychisch gestörten Patienten. Sie beschreiben den Patienten in seinem körperlichen Ausdruck und Bewegungsverhalten und ermitteln situationsspezifische Behandlungsziele. Um mit ausgewählten Übungsangeboten zur Verbesserung der seelischen und motorischen Fähigkeiten des Patienten beizutragen, nutzen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der Arbeit im therapeutischen Team. Ihnen ist ihre Verantwortung für ihre eigene berufliche Fort- und Weiterbildung bewusst.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Psychiatrie |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 5 |
Psychiatrisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen in der Psychiatrie |
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Behandlungstechniken zur Kreislaufanregung, Durchblutungsverbesserung und Schmerzlinderung |
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Behandlungstechniken zur Antriebssteigerung und Konditionsverbesserung |
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fachspezifische Methoden zur Förderung der Körperwahrnehmung und Entspannung |
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fachspezifische gruppenbewegungstherapeutische Methoden zur Verbesserung der Kommunikations-, Kooperations- und Integrationsfähigkeit |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei neurotischen und somatoformen Störungen |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei organischen psychischen Störungen |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei affektiven Störungen |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Schizophrenie |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Physiotherapie bei gynäkologischen Erkrankungen und in der Geburtshilfe. Sie wählen geeigneter Befund- und Behandlungstechniken aus, setzen diese um und dokumentieren sie. Die Schülerinnen und Schüler wenden zeitgemäße Methoden der Geburtsvorbereitung und Rückbildung schwangerschaftsbedingter Veränderungen verantwortungsbewusst an.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Gynäkologie und Geburtshilfe |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 6, und „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
Gynäkologisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokoll |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen bei Menstruationsbeschwerden |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei Lageveränderungen der Genitalorgane |
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Retroflexio uteri |
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Senkung und Vorfall |
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Harninkontinenz |
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Physiotherapeutische Maßnahmen nach gynäkologischen Operationen |
vgl. LPE 3 |
Physiotherapeutische Maßnahmen während der Schwangerschaft |
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Physiotherapeutische Maßnahmen zur Geburtsvorbereitung |
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Physiotherapeutische Maßnahmen im Wochenbett |
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Physiotherapeutische Maßnahmen nach operativer Geburtsbeendigung |
Unter Reaktivierung ihres vorhandenen Wissens vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse über die normale sowie abweichende motorische und psychosoziale Entwicklung des Kindes. Sie erstellen geeignete Befunde, wählen auf dieser Grundlage entsprechende Behandlungstechniken aus und wenden diese an. Dabei motivieren die Schülerinnen und Schüler den kindlichen Patienten zur Mitarbeit und erkennen die Bedeutung der aktiven Einbeziehung der Eltern in das therapeutische Geschehen.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Pädiatrie |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 7 |
Pädiatrisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokoll |
vgl. „Bewegungslehre“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen in der Pädiatrie |
praktische Übungen |
Säuglings- und Kleinkindgymnastik |
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verschiedene Lagerungsformen |
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Umgang mit körpernahen und körperfernen Hilfen |
vgl. LPE 2 |
Handling |
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Physiotherapeutische Maßnahmen beim retardierten Säugling/Kleinkind |
praktische Übungen am Phantom und am Kind |
Handling |
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spezielle Säuglings- und Kleinkindgymnastik |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei orthopädischen Erkrankungen im Säuglingsalter |
vgl. LPE 2 |
angeborene Fußerkrankungen |
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Achsenabweichung |
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Schiefhals |
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Sitzkyphose |
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Säuglingsskoliose |
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Physiotherapeutische Maßnahmen bei ausgewählten Erkrankungen im Kindesalter |
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juvenile chronische Arthritis |
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Atemerkrankungen |
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Mukoviszidose |
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Hämophilie |
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angeborene Herzfehler (prä- und postoperative Behandlung) |
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Spina bifida |
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Armplexuslähmung |
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Infantile Cerebralparese |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die individuelle Anwendung physiotherapeutischer Behandlungstechniken bei älteren Menschen. Sie erstellen nach ärztlicher Verordnung einen Behandlungsplan, führen physiotherapeutische Behandlungen durch und dokumentieren diese exakt. Sie erfassen die Beziehungen zwischen dem geriatrischen Patienten sowie seiner Umwelt und leiten Aufgaben für Prävention und Rehabilitation ab.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Geriatrie |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 9 |
Physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokoll |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
physiotherapeutische Maßnahmen in der Geriatrie und deren Rehabilitation |
Exkursion in Seniorenheime und gerontopsychiatrische Einrichtungen |
aktive Maßnahmen |
vgl. „Bewegungserziehung“ |
passive Maßnahmen |
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Einzel- und Gruppenbehandlung |
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Einsatz von Hilfsmitteln unter dem Aspekt der Multimorbidität, psychischer und physischer Belastbarkeit und eingeschränkter Alltagsfunktionen |
Projektarbeit, Fallbeispiele |
Physiotherapeutische Maßnahmen bei ausgewählten geriatrischen Krankheiten und deren Rehabilitation |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die individuelle Anwendung physiotherapeutischer Behandlungstechniken bei Menschen mit rheumatischen Erkrankungen. Sie erstellen nach ärztlicher Verordnung einen Behandlungsplan, führen physiotherapeutische Behandlungen durch und dokumentieren diese exakt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Aufgaben in der Prävention und Rehabilitation unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen der Schmerzlinderung sowie der Erhaltung der Beweglichkeit wahr. Sie beraten Patienten und deren Angehörige zur Bewältigung von Alltagssituationen. Dabei arbeiten sie eng mit den Ergotherapeuten zusammen.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Rheumatologie |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 10 |
Rheumatisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokoll |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Physiotherapeutische Maßnahmen in der Rheumatologie |
vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
aktive Maßnahmen |
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passive Maßnahmen |
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Einzel- und Gruppenbehandlung |
vgl. „Bewegungserziehung“ |
Umgang mit körpernahen und körperfremden Hilfsmitteln |
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Gelenkschutz |
Exkursionen in die Ergotherapie |
Maßnahmen der gesundheitsbewussten Lebensweise |
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Physiotherapeutische Behandlung ausgewählter rheumatischer Krankheiten im akuten und chronischen Stadium |
Projektarbeit |
rheumatoide Arthritis |
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Kollagenosen |
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Fibromyalgie |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutung von präventiven und rehabilitativen Übungsprogrammen. Anhand ausgewählter Berufsgruppen führen sie berufsspezifische Arbeitsplatzanalysen durch, legen Behandlungsziele fest, wählen präventive Behandlungsmaßnahmen aus und erarbeiten physiotherapeutische Übungsprogramme.
Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Arbeitsmedizin |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 11 |
Arbeitsplatzanalyse |
vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ |
Physiotherapeutische Behandlung bei gefährdeten Berufsgruppen |
Erarbeitung von Behandlungsprogrammen an ausgewählten Berufsgruppen, praktische Übungen, Projekte |
Präventive und Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Belastungen und Gesundheitsschäden |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass bei sportlichen Übungen einseitige und unphysiologische Bewegungsmuster zu Verletzungen bzw. Schäden führen können und richten ihr physiotherapeutisches Handeln danach aus. Im Rahmen der Prävention und Rehabilitation von Sportverletzungen bzw. Sportschäden und der damit verbundenen Reintegration in den Trainingsprozess verschaffen sich die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über geeignete Behandlungsmaßnahmen. Sie erfassen ausgewählte Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Aufgaben und Ziele der Physiotherapie in der Sportmedizin |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 12 |
Stellung des Physiotherapeuten im Betreuerteam des Sportlers |
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Besonderheiten in der Anwendung physiotherapeutischer Therapieformen |
vgl. „Trainingslehre“ und „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ |
Rehabilitations-, Behinderten- und Seniorensport |
praktische Übungen, Exkursionen, Erfahrungsaustausch mit Sportgruppen im Rehabilitations- und Behindertensport, Demonstration einer Trainingsstunde |