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Lehrplan

Berufsfachschule

Physiotherapeut / Physiotherapeutin

2005/2020

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.

 

Der Lehrplan basiert auf dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), zuletzt ge­ändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten vom 6. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Der Lehrplan wurde unter Leitung des

Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Dagmar Fischer

Chemnitz

Ingrid Fischer

Zwickau

Ilse Segerer

Chemnitz

Barbara Tiefert

Leipzig

Wilhelm Voigt

Hoyerswerda

Ingrid Zocher

Dresden

2005 erarbeitet und durch das Sächsische Bildungsinstitut 2012 redaktionell überarbeitet.

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020, und 2024 wurde eine erneute redaktionelle Anpassung vorgenommen, jeweils durch das

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

https://www.lasub.smk.sachsen.de

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

https://www.smk.sachsen.de

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Die Physiotherapie ist als ein wertvoller Bestandteil der Prävention, Therapie und Rehabilitation in allen medizinischen Fachgebieten anerkannt.

Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen gestalten in Kooperation mit Ärzten und Mitarbeitern anderer Bereiche des Gesundheitswesens die physiotherapeutische und rehabilitative Betreuung der Patienten. Sie tragen durch Anwenden geeigneter Verfahren zur Entwicklung, zum Erhalt sowie zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich bei und schulen Ersatzfunktionen bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen.

Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen behandeln nach Diagnose und Verordnung des Arztes, leiten die erforderlichen und geeigneten Therapiemaßnahmen ab, erstellen Behandlungspläne und setzen diese um. Sie ziehen anschließend individuelle Schlussfolgerungen und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor.

Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen arbeiten im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich. Einsatzbereiche sind unter anderem:

  • allgemeine Krankenhäuser und Fachkliniken
  • Einrichtungen der Rehabilitation
  • Physiotherapiepraxen oder eigene Niederlassungen
  • Einrichtungen für Behinderte
  • Einrichtungen der Altenhilfe und Altenpflege
  • Sanatorien und Kurbetriebe

Abgeleitet aus den Anforderungen der beruflichen Praxis und unter Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften erwerben Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen folgende berufliche Qualifikationen:

  • Aufnehmen und Dokumentieren von Befunden
  • Aufstellen von individuellen Behandlungsplänen
  • Ausführen, Überwachen und Dokumentieren physiotherapeutischer Behandlungstechniken der Bewegungs-, Massage-, Hydro-, Balneo-, Elektro- und Phototherapie
  • Ausführen, Überwachen und Dokumentieren des Trainings mit körpernahen und körperfernen Hilfen
  • Beraten und Anleiten von Patienten und deren Angehörigen unter Berücksichtigung psychologisch-pädagogischer Aspekte
  • fachgerechtes Bedienen, Überwachen und Pflegen von Hilfsmitteln, medizinischen Geräten und Apparaten
  • sachgemäßes Einrichten von Behandlungsräumen im Arbeitsbereich
  • situationsgerechtes Handeln in Notfallsituationen, bei Havarien und Katastrophen

Die Haltung der Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ist durch humanistisches Berufsethos geprägt. Charakteristisch sind eine solide Allgemeinbildung und umfassende naturwissenschaftliche Kenntnisse, eine hohe personale und soziale Kompetenz sowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.

Des Weiteren erfordert die berufliche Tätigkeit

  • körperliche Leistungsfähigkeit, Ausdauer und manuelles Geschick,
  • Erfassen komplexer Vorgänge und Zusammenhänge,
  • Achtung vor der Persönlichkeit und Würde des Menschen,
  • hohes Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Initiative und Einsatzbereitschaft,
  • selbstständiges und sicheres Auftreten,
  • Zuverlässigkeit und Sorgfalt,
  • Fähigkeit zur Selbstreflexion und Selbstbestimmung,
  • Fähigkeit zur Teamarbeit und
  • Streben nach ständiger berufsbegleitender Fortbildung.

Um die Anforderungen des Berufes zu erfüllen, werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ausbildung befähigt,

  • den menschlichen Lebensprozess in seiner Wechselwirkung mit der natürlichen und gesellschaftlichen Umwelt zu erkennen,
  • in die Behandlungskonzepte die neuesten Erkenntnissen der Physiotherapie zu integrieren,
  • Grundsätze und Methoden der Gesundheitserziehung anzuwenden und die Patienten zur gesunden Lebensweise anzuregen,
  • kranke und geschädigte Menschen verantwortungsbewusst, einfühlsam und verständnisvoll physiotherapeutisch zu betreuen und deren Rehabilitation aktiv zu unterstützen,
  • Vorschriften der persönlichen und Arbeitsplatzhygiene in ihrem Bereich exakt anzuwenden und
  • ihre Arbeit rationell zu organisieren.

Der Lehrplan gliedert sich in den Pflichtbereich mit dem berufsbezogenen Bereich sowie der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen in den medizinischen Fachgebieten.

Die Konzeption des Lehrplanes im berufsbezogenen Bereich ist so angelegt, dass sich Lehr- und Lernprozesse an beruf­lich relevanten Handlungen orientieren können. Theoretisches Wissen ist in en­gem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, selbstständig Arbeitsabläufe zu planen, durchzuführen, zu reflektieren, Kompromisse zu finden sowie eigene Erfahrungen und Wertschätzungen einzubringen.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft zudem an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen. Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten ist durchgängiges Unterrichtsprinzip. Insbesondere sind die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer praktischen Ausbildung am Patienten in den Unterricht zu integrieren und ein ganzheitliches Denken und Handeln in Prävention, Therapie und Rehabilitation zu fördern. Hierfür eignen sich praktische Übungen, Übungen zur Selbsterfahrung und Exkursionen sowie die Bearbeitung von Fallbeispielen und Projekten.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.

Stundentafel

Unterricht und praktische Ausbildung Gesamtausbildungsstunden
1. bis 3. Ausbildungsjahr
Pflichtbereich 2900
Berufsbezogener Bereich1 2900
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40
Anatomie 240
Physiologie 140
Allgemeine Krankheitslehre 30
Spezielle Krankheitslehre 360
Hygiene 30
Erste Hilfe und Verbandtechnik 30
Angewandte Physik und Biomechanik 40
Sprache und Schrifttum 20
Psychologie/Pädagogik/Soziologie 60
Prävention und Rehabilitation 20
Trainingslehre 40
Bewegungslehre 60
Bewegungserziehung 120
Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken 100
Krankengymnastische Behandlungstechniken 500
Massagetherapie 150
Elektro-, Licht-, Strahlentherapie 60
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie 60
Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten 700
Zur Verteilung auf die o. g. Fächer 100
Praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen in den medizinischen Fachgebieten 1600
Chirurgie 240
Innerer Medizin 240
Orthopädie 240
Neurologie 240
Pädiatrie 160
Psychiatrie 80
Gynäkologie 80
Zur Verteilung auf die o. g. Fachgebiete 240
Sonstige Einrichtungen, Exkursionen 80
 
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    Der theoretische und praktische Unterricht in der Ausbildungsrichtung Physiotherapie wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen. Die Vermittlung des fachpraktischen Anteils in berufsbezogenen Bereich erfolgt im Umfang von 1 800 Unterrichtsstunden. Die fachpraktischen Anteile pro Fach werden von der Schule in eigener Verantwortung festgelegt.

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehr­planeinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.

Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverant­wortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.

Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:

-  Kenntnisse (Wissen)

-  Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können)

-  Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)

Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegen­seitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.

Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusam­menhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplanein­heiten werden ausgewiesen.

Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Un­terrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschens­werte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer di­daktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.

Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, vari­iert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:

Lehrplaneinheit Zeitrichtwert Ustd.

Ziele

Inhalte

Hinweise zum Unterricht

Einzellehrpläne

Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde

Kurzcharakteristik

Die Ausprägung der Berufsverbundenheit und die Bereitschaft zur beruflichen Verantwortung, auch über den Rahmen der täglichen Arbeitsaufgaben hinaus, gehört zur berufsethischen Erziehung der Schülerinnen und Schüler.

Im Fach „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ erwerben die Schülerinnen und Schüler berufskundliche und berufsethische Sachkenntnisse und erweitern ihre politische Bildung. In der Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Berufes bilden sie ihr berufliches Selbstverständnis heraus. Sie werden befähigt, sich in praxisrelevanten Situationen auf der Grundlage von Sachkenntnissen und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen zu orientieren und zu handeln.

Des Weiteren erkennen die Schülerinnen und Schüler gesellschaftspolitische Zusammenhänge und werten deren Einfluss auf sozial- und gesundheitspolitische Entscheidungen. Sie erwerben Grundwissen zur Einordnung und Unterscheidung von Recht und Gerechtigkeit und gewinnen dadurch Rechtssicherheit im Umgang mit den Patienten.

Bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte ist der Bezug zur beruflichen Praxis herzustellen. Geeignet ist neben der Arbeit mit Gesetzestexten und Fallbeispielen auch die Bearbeitung von Projekten. Abstimmungen sind insbesondere mit dem Fach „Prävention und Rehabilitation“ vorzunehmen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Berufskunde 12 Ustd.
Lernbereich 2 Staatskunde 8 Ustd.
Lernbereich 3 Gesetzeskunde 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Berufskunde 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Berufsbild des Physiotherapeuten auseinander und leiten die Anforderungen an die Persönlichkeit von Physiotherapeuten ab. Sie entwickeln berufsständiges Denken und Verhalten. Ihre Verantwortung und Aufgaben gegenüber tangierenden Berufsgruppen grenzen die Schülerinnen und Schüler klar ab. Dabei ist ihnen die Stellung und Bedeutung ihres zukünftigen Berufes innerhalb des Gesundheitswesens bewusst.

Geschichtliche Entwicklung

Projektarbeit

Gesetz über die Berufe in der Physio­therapie

Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Masseure und medizinische Bade­meister und für Physiotherapeuten

Berufsordnung

Möglichkeiten der Berufsausübung

Berufliche Interessenvertretungen und Verbände

Einbeziehung der Berufsverbände

Lernbereich 2: Staatskunde 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die staatliche Ordnung und das Rechtssystem in Deutschland und erkennen die enge Verflechtung der beruflichen Tätigkeit mit politischen und gesellschaftlichen Bedingungen. In Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Wahlrechts und Diskussionen über aktuelle gesundheitspolitische Ereignisse bilden sich die Schülerinnen und Schüler eine eigene Meinung und entwickeln eine konstruktive Streitkultur. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Organisation, der Struktur und den Aufgaben des Gesundheitswesens in Deutschland auseinander. Sie skizzieren in Grundzügen ausgewählte internationale Organisationen und deren Aufgaben.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Grundrechte

oberste Bundesorgane und ihre Aufgaben

Zuständigkeiten von Bund und Ländern in Gesetzgebung und Verwaltung

Strukturprinzipien der staatlichen Ordnung

Wahlrecht und politische Meinungsbildung

Arbeit mit dem Grundgesetz

Aufgaben und Organisation des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik Deutschland

Internationale Gesundheitsorganisationen

Lernbereich 3: Gesetzeskunde 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich einen Überblick über das Netz der sozialen Sicherung und stellen dieses in seinen Grundzügen dar. Sie informieren sich über den Aufbau und die Systematik von berufsrelevanten Regelungen, interpretieren ausgewählte und richten ihr Handeln in der beruflichen Praxis danach aus. 

Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

System der Sozialversicherungen

vgl. „Prävention und Rehabilitation“

Grundzüge des Sozialhilferechts

Ausgewählte Sozialgesetze

Kinder- und Jugendhilfegesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bundeskindergeldgesetz

Ausgewählte Bestimmungen aus dem Arbeits- und Tarifrecht

Wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze

Kündigungsschutzgesetz, Jugend­arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz

Ausgewählte Bestimmungen aus dem Schadensrecht

Haftungsrecht, Verkehrssicherungspflicht, Schadensersatz

Berufsrelevante strafrechtliche Bestimmungen

Schweigepflichtverletzung, Körper­verletzungsdelikte, unterlassene Hilfeleistung, unerlaubte Ausnützung der Heilkunde

Anatomie

Kurzcharakteristik

Anatomisches Wissen ist die Grundvoraussetzung für das Verständnis physiologischer Sachverhalte und pathologischer Veränderungen. Fundierte anatomische Kenntnisse bilden die Basis für ein bewusstes und schöpferisches Arbeiten des Physiotherapeuten mit dem Patienten.

Im Fach „Anatomie“ werden notwendige Grundlagen für das Verständnis von Bau und Funktion des menschlichen Organismus sowie berufsbezogene topografische Kenntnisse vermittelt, wobei Ausgangspunkt stets die funktionelle Betrachtungsweise ist.

Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass anatomisch fundiertes Wissen Voraussetzung ist, um physiologische Gegebenheiten zu beschreiben und pathologische Veränderungen zu erkennen, zielgerichtet Maßnahmen abzuleiten und ihr Handeln in der Praxis zu begründen.

Um anatomische Kenntnisse zu systematisieren und zu vertiefen, sind Möglichkeiten der selbstständigen Einzel- und Gruppenarbeit verstärkt zu nutzen. Durch die Anfertigung graphischer Darstellungen und die Arbeit an Modellen oder am Probanden ist das Vorstellungs- und Orientierungsvermögen der Schülerinnen und Schüler zu schulen. Die Bearbeitung fachübergreifender Projekte ist eine gute Methode, anatomische Kenntnisse zu aktivieren. Auf die Beherrschung der anatomischen Nomenklatur ist besonders Wert zu legen.

Bei der Realisierung der Inhalte sind Vernetzungen mit den Fächern „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, „Bewegungserziehung“, „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“, „Massagetherapie“ sowie „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ herzustellen. Daher ist die Zusammenarbeit der Lehrkräfte unabdingbar. Praxisrelevante Probleme sind in die Unterrichtsgestaltung einzubeziehen.

Eine inhaltliche und zeitliche Abstimmung mit dem Fach „Physiologie“ ist unumgänglich und in diesem Einzellehrplan nicht explizit ausgewiesen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

240 Ustd.
Lernbereich 1 Grundlagen der Anatomie 30 Ustd.
Lernbereich 2 Funktionelle Anatomie des Bewegungsapparates 80 Ustd.
Lernbereich 3 Anatomie der inneren Organe 30 Ustd.
Lernbereich 4 Anatomie des Nervensystems 40 Ustd.
Lernbereich 5 Anatomie der Sinnesorgane und der Haut 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 50 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Grundlagen der Anatomie 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler ziehen Lage- und Ortsbezeichnungen, Ebenen und Achsen zur Beschreibung oder Erläuterung anatomischer Gegebenheiten des menschlichen Organismus heran. Sie besitzen einen Überblick über Zellbestandteile und deren Funktionen. Die Schülerinnen und Schüler kennen den mikroskopischen Aufbau der Gewebearten und leiten deren funktionelle Bedeutung ab. Sie entwickeln ein Verständnis über die Muskeln in Ruhe und Bewegung sowie die Anpassung der Knochen, Gelenkstrukturen und Muskeln an die Belastung.

Gegenstand

Betrachtungsweisen der Anatomie

Anatomische Nomenklatur

Bauplan des menschlichen Körpers

Allgemeine Zytologie

auf aktuelle Probleme der Genforschung eingehen

Allgemeine Histologie

Bauprinzipien des Bewegungsapparates

allgemeine Skelettlehre

Verbindungen der Skelettelemente

allgemeine Muskellehre

Lernbereich 2: Funktionelle Anatomie des Bewegungsapparates 80 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen den Aufbau und die funktionellen Besonderheiten der Knochen des Bewegungssystems. Sie demonstrieren die Knochenpunkte am Skelett und die tastbaren am Körper. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Spezifik der anatomischen und funktionellen Besonderheiten der Gelenke sowie die Anordnung und Innervation der Muskulatur. Sie demonstrieren Ursprung, Ansatz und Verlauf der Muskeln am Modell und leiten die Funktionen entsprechend der Lage zu den Achsen ab. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Muskelketten für den Stand und den Gang, die Rumpfbewegung und die Bewegung der Arme.

Funktionelle Aspekte des Beckens und der unteren Extremitäten

Skelettelemente

Verbindungen und Gelenke

Muskulatur

Sicherung der Gelenke

Lastübertragung

Gewölbekonstruktion des Fußes und deren passive und aktive Sicherung

Muskelketten der unteren Extremitäten und ihre funktionelle Bedeutung

Gefäße und Nerven

Funktionelle Aspekte des Schultergürtels und der oberen Extremitäten

Skelettelemente

Lageprojektion

Gelenke und Gleiträume

Muskulatur

Sicherung der Gelenke

Muskelschlingen und ihre funktionelle Bedeutung

Achselhöhle

Gefäße und Nerven

Funktionelle Aspekte des Rumpfes

Skelettelemente

Verbindungen und Gelenke

Muskulatur

Statik und Dynamik der Wirbelsäule

Muskelschlingen und ihr Zusammen­wirken mit den Muskeln der oberen und unteren Extremitäten sowie des Beckenbodens

Leistenkanal

Gefäße und Nerven

Funktionelle Aspekte des Halses und des Kopfes

Skelettelemente

Verbindungen und Gelenke

Muskulatur

Zusammenspiel der Muskelgruppen

Gefäße und Nerven

Lernbereich 3: Anatomie der inneren Organe 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die inneren Organe sowie deren morphologische Bauprinzipien, die makroskopische und mikroskopische Anatomie und die topographische Lage im Körper. Aus ihrem Wissen leiten sie unter physiotherapeutischer Schwerpunktsetzung die funktionelle Bedeutung ab und ziehen Schluss­folgerungen für die Arbeit am Patienten.

Herz-Kreislaufsystem

Herz

Arterienstämme des Kreislaufs und ihre peripheren Versorgungsgebiete

Venenstämme des Körperkreislaufs und ihre Einzugsgebiete

Arterienstämme und Venenstämme des Lungenkreislaufs

Pfortaderkreislauf

Lymphsystem

Bedeutung

Lymphgefäße

lymphatische Organe

Respirationssystem

obere Luftwege

untere Luftwege

Zusammenwirken von Respiration, Phonation und Schluckakt

Blut- und Abwehrsystem

Zusammensetzung des Blutes

unspezifisches Abwehrsystem

Zellen und Organe des spezifischen Abwehrsystems

Verdauungssystem

Organe

Bauchhöhle und Bauchfellbeziehungen

Urogenitalsystem

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

Harnorgane

männliche Geschlechtsorgane

weibliche Geschlechtsorgane

Endokrines System

Bedeutung

Hormone und ihre Wirkungen

Lernbereich 4: Anatomie des Nervensystems 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen das Nervensystem als übergeordnetes System zur Regulierung aller Lebensvorgänge. Sie beherrschen Bau und Struktur des Rückenmarks und des Gehirns und ordnen den Strukturen die entsprechenden Funktionen zu. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Hirnstrukturen, die für die Wahrnehmung der unterschiedlichsten Sinnesempfindungen, für die Entstehung von Motivationen, Emotionen und Gedächtnisleistungen sowie zur Auslösung von Bewegungen verantwortlich sind. Sie ordnen den Spinalnerven die innervierten Muskeln zu und leiten motorische Ausfälle bei Lähmungen ab. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Austrittsorte und periphere Versorgungsgebiete der Hirnnerven sowie die Besonderheiten der Innervation der Gesichtsmuskulatur und weiterer Muskeln. Auf der Basis ihres Wissens über die Gefäßversorgung von Gehirn und Rückenmark, verstehen sie Durchblutungsstörungen.

Zentrales Nervensystem

Entwicklung und Gliederung des zentralen Nervensystems

Überblick

Rückenmark

Gehirn

Hirn- und Rückenmarksgefäße

Hirn- und Rückenmarkshäute

Ventrikelsystem und Liquorzirkulation

Peripheres Nervensystem

Hirnnervenpaare und ihre periphere Versorgung

Rückenmarksnervenpaare und ihre periphere Versorgung

Vegetatives Nervensystem

Sympathicus

Parasympathicus

Funktionelle Anatomie des Nervensystems

Bahnsysteme

limbisches System

Lernbereich 5: Anatomie der Sinnesorgane und der Haut 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über Bau und Funktion der Sinnesorgane. Sie wenden ihr Wissen in der Auseinandersetzung mit der somatovisceralen Sensibilität und den Leistungen des visuellen, auditorischen, vestibulären sowie olfaktorischen und gustatorischen Systems im Rahmen der Physiologie an.

Auge

Gehör- und Gleichgewichtsorgan

Zusammenspiel Augenmuskeln, Halsmuskeln und Gleichgewichtsorgan

Geruchs- und Geschmacksorgane

Haut und Anhangsgebilde

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ und „Massagetherapie“

Physiologie

Kurzcharakteristik

Die Physiologie vermittelt Abläufe von Lebensvorgängen, die sich als Kennzeichen des Lebens innerhalb unseres Körpers und zwischen Körper und Umwelt abspielen. Sie schafft die Grundlage für das Verständnis von Krankheitsmechanismen, jedoch immer aus funktioneller Sicht. Damit unterscheidet sich die Physiologie in ihren Denk- und Erkenntnisweisen von denen der Anatomie. Physiologisches Verständnis bereitet den Weg zur bewussten Führung des Patienten und ermöglicht die bewusste Beeinflussung sowie Gestaltung der natürlichen und gesellschaftlichen Umwelt.

Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass anatomisches sowie physikalisches und chemisches Wissen die Voraussetzung für das Verständnis physiologischer Sachverhalte bildet. Sie können wesentliche Zusammenhänge bei der Erklärung von Funktionsabläufen verdeutlichen und so zur optimalen Gestaltung der Umwelt des kranken und gesunden Menschen beitragen. Daher ist es notwendig, grundlegende Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler aus Biologie, Physik und Chemie zu reaktivieren.

Bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts sollen überwiegend Methoden gewählt werden, die das selbstständige Arbeiten in den Vordergrund stellen. Für die Darstellung der funktionellen Beziehung von Organen und Organsystemen eignet sich die Bearbeitung von Projekten.

Um physiologische Zusammenhänge zu verdeutlichen und praxisrelevante Probleme in den Unterricht einzubeziehen, sind bei der Vermittlung der Inhalte insbesondere Verbindungen zu den Fächern „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“, „Trainingslehre“, „Bewe­gungslehre“, „Spezielle Krankheitslehre“ sowie „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ herzustellen.

Eine inhaltliche und zeitliche Abstimmung mit dem Fach „Anatomie“ ist unumgänglich und in diesem Einzellehrplan nicht explizit ausgewiesen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

140 Ustd.
Lernbereich 1 Allgemeine Physiologie 24 Ustd.
Lernbereich 2 Stoff- und Energiehaushalt 40 Ustd.
Lernbereich 3 Informationsaustausch 46 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 30 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Allgemeine Krankheitslehre

Kurzcharakteristik

Das Fach „Allgemeine Krankheitslehre“ schafft die Voraussetzung für das Verständnis der speziellen Krankheitslehre. Es vermittelt Grundbegriffe von Gesundheit und Krankheit und stellt allgemeine Ursachen und grundlegende Mechanismen von Krankheiten dar.

Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, pathologische Vorgänge zu verstehen, Reaktionen des menschlichen Organismus zu erkennen und die Beziehungen zwischen Umwelt und Patient zu begreifen. Sie können die Unterschiede und Zusammenhänge örtlicher und allgemeiner pathologischer Störungen erfassen.

Der Unterricht ist durch den Einsatz von Fallbeispielen und audiovisuellen Medien zu beleben. Die Inhalte sind in thematischer Abstimmung mit den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“ und „Spezielle Krankheitslehre“ zu vermitteln.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

30 Ustd.
Lernbereich 1 Gesundheit und Krankheit 6 Ustd.
Lernbereich 2 Pathologie der Zelle 6 Ustd.
Lernbereich 3 Entzündungen, pathogene Immunreaktionen und Ödeme 6 Ustd.
Lernbereich 4 Krankheiten ausgewählter Funktionssysteme 6 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 6 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Spezielle Krankheitslehre

Kurzcharakteristik

Das Fach „Spezielle Krankheitslehre“ nimmt einen breiten Rahmen in der Ausbildung ein und baut auf den im Fach „Allgemeine Krankheitslehre“ vermittelten Kenntnissen auf. Es schafft bei den Schülerinnen und Schülern die theoretischen Voraussetzungen für die methodischen Anwendungen in der Physiotherapie in den verschiedenen medizinischen Fachgebieten und für die praktische Ausbildung am Patienten.

Anliegen ist es, Basiswissen über Ätiologie, Pathogenese, Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Komplikationen, Prognose, Prävention und Rehabilitation berufsrelevanter Krankheitsbilder einschließlich psychosomatischer Störungen in den jeweiligen Fachbereichen zu vermitteln.

Der Unterricht ist durch den Einsatz von modernen Medien, Fallbeispielen und Patientendemonstrationen praxisorientiert zu gestalten. Die Bedeutung der Physiotherapie ist als fester Bestandteil der Behandlung von Erkrankungen hervorzuheben. Den Schülerinnen und Schülern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, an Operationen und ärztlicher Diagnostik teilzunehmen.

Die Vermittlung der themenbezogenen Inhalte ist unter ganzheitlicher Betrachtungsweise des Menschen und unter Bezugnahme zu den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“ sowie „Psychologie/Pädagogik/Soziologie“ zu realisieren.

Eine enge Abstimmung in der zeitlichen und inhaltlichen Unterrichtsplanung zwischen den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ ist unbedingt erforderlich und in diesem Einzellehrplan nicht explizit ausgewiesen. Der zeitliche Umfang der zu realisierenden Inhalte aus den entsprechenden Fachbereichen orientiert sich an der Häufigkeit des Auftretens der Krankheitsbilder sowie deren Bedeutung für die spätere berufliche Tätig­keit der Schülerinnen und Schüler.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

360 Ustd.
Lernbereich 1 Innere Medizin 40 Ustd.
Lernbereich 2 Orthopädie/Traumatologie 50 Ustd.
Lernbereich 3 Chirurgie/Traumatologie 40 Ustd.
Lernbereich 4 Neurologie 40 Ustd.
Lernbereich 5 Psychiatrie 20 Ustd.
Lernbereich 6 Gynäkologie/Geburtshilfe 30 Ustd.
Lernbereich 7 Pädiatrie 30 Ustd.
Lernbereich 8 Dermatologie 10 Ustd.
Lernbereich 9 Geriatrie 10 Ustd.
Lernbereich 10 Rheumatologie 10 Ustd.
Lernbereich 11 Arbeitsmedizin 10 Ustd.
Lernbereich 12 Sportmedizin 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 60 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Hygiene

Kurzcharakteristik

Das Fach „Hygiene“ schafft Voraussetzungen zum Verständnis der allgemeinen und speziellen Krankheitslehre. Es vermittelt grundlegende Kenntnisse der Krankenhaus-, Sozial- und Umwelthygiene und erfüllt somit einen gesellschaftlichen Auftrag.

Anliegen ist es, bei den Schülerinnen und Schülern ein grundlegendes Hygienebewusst­sein auszuprägen. Sie erkennen die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Verantwortung bei der konsequenten Umsetzung dieser Bestimmungen im beruflichen und privaten Alltag wahr, um sich und ihre Patienten vor körperlichen Erkrankungen sowie geistigen, seelischen und sozialen Störungen zu schützen.

Der Unterricht ist praxisnah und fachübergreifend zu gestalten. Dabei ist die Bedeutung der konsequenten Einhaltung des Hygieneregimes an berufsrelevanten Beispielen herauszuarbeiten. Methodische Varianten für die Unterrichtsgestaltung sind digitale und audiovisuelle Medien, Fallbeispiele, Gruppenarbeit, Projektgestaltung, Schülervorträge, Lehrervortrag, Unterrichtsgespräche.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

30 Ustd.
Lernbereich 1 Allgemeine Infektionslehre 12 Ustd.
Lernbereich 2 Persönliche und Arbeitsplatzhygiene 12 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 6 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Allgemeine Infektionslehre 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über ausgewählte Krankheitserreger, die für ihren beruflichen Alltag relevant sind. Ausgehend vom Prinzip der Infektionsentstehung leiten sie Konsequenzen für ihre berufliche Tätigkeit und zur Vermeidung der eigenen Gefährdung ab.

Grundbegriffe der Epidemiologie

Überblick vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

Mikroorganismen als Krankheitserreger

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ 

Bakterien

Viren

Pilze

Infektionen

Infektionswege

Infektionsentstehung

Prophylaxe und Bekämpfung von Infektionskrankheiten

Infektionsschutzgesetz

Überblick

Isoliermaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten

Lernbereich 2: Persönliche und Arbeitsplatzhygiene 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Vielschichtigkeit der Hygiene und ihre Bereiche. Sie setzen sich mit klinikinternen Vorgaben und Hygieneordnungen auseinander und leiten Schlussfolgerungen für ihr Verhalten am Arbeitsplatz ab. Die Schülerinnen und Schüler setzen berufsrelevante Vorschriften korrekt um und gewährleisten einen hygienischen Arbeitsablauf.

Aufgaben und Ziele der Hygiene und ihrer Bereiche

Persönliche Hygiene

Arbeitsplatzhygiene im Bereich der Physiotherapie

stationärer Bereich

ambulanter Bereich

Umgang mit Krankenhausabfällen

Erste Hilfe und Verbandtechnik

Kurzcharakteristik

Im Fach „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Notfälle zu erkennen und sachkompetent geeignete Maßnahmen der ersten Hilfe am Unfallort sowie Maßnahmen bei Zwischenfällen während der physiotherapeutischen Behandlung einzuleiten.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen und dem Einüben von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Des Weiteren werden Grundlagen der Verbandtechnik vermittelt.

Den Schülerinnen und Schülern wird bewusst, dass ihr Handeln bei einem Zwischenfall den weiteren Verlauf entscheidend beeinflussen kann. Dabei ist es wesentlich, dass sie die Grenzen ihres Handelns einschätzen können.

Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten und durch die Arbeit mit Modellen und am Phantom, Fachliteratur, digitale Medien, Videos sowie durch praktische Übungen zu unterstützen und zu beleben.

Es wird empfohlen, das Fach mit Beginn der Ausbildung zu realisieren. Damit wird abgesichert, dass die Schülerinnen und Schüler in Notfallsituationen kompetent Maßnahmen einleiten können. Im weiteren Verlauf der Ausbildung sollen unter Beachtung des sich erweiternden Wissens und Könnens die Fähigkeit und Fertigkeit der sachgemäßen Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen kontinuierlich vertieft und gefestigt werden.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

30 Ustd.
Lernbereich 1 Maßnahmen bei ausgewählten Notfällen 16 Ustd.
Lernbereich 2 Verbandtechnik 8 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 6 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Maßnahmen bei ausgewählten Notfällen 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen die berufsethischen Bezüge des Faches und erkennen ihre Verpflichtung zur Hilfestellung bei Notfällen. Sie reagieren und handeln situationsangemessen und zielgerichtet. Die Schülerinnen und Schüler führen Sofortmaßnahmen der ersten Hilfe selbstständig durch.

Ziele, Grundsätze und rechtliche Aspekte der ersten Hilfe

Grundsätze des Verhaltens am Notfallort

Bergung und Lagerung

praktische Übungen

Überprüfung der Körperfunktionen

Erste Hilfe bei Störung vitaler Funktionen

Übung an Modellen, praktische Übungen

stabile Seitenlage

Atemspende

Herz-Lungen-Wiederbelebung

Erste Hilfe bei Blutungen

Demonstration, praktische Übungen

Erste Hilfe bei Amputationsverletzungen

Erste Hilfe bei Wunden

Erste Hilfe bei Gelenk- und Knochen­verletzungen

Demonstration, Übung der Techniken
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 2 und 3

Distorsion

Luxation

offene und geschlossene Frakturen

Erste Hilfe bei Schock

Demonstration, praktische Übungen vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 3

Erste Hilfe bei akuten Erkrankungen

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ 

Herzinfarkt

Schlaganfall

epileptischer Anfall

Hyperventilationstetanie

Vergiftungen und Verätzungen

Erstickungsanfall

Eindringen von Fremdkörpern

Verbrennung, Verbrühung

Hitzschlag, Sonnenstich

Stromunfall

Ertrinkungsunfall

Erfrierung, Unterkühlung

Augenverletzung

Lernbereich 2: Verbandtechnik 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Arten und Zweck von Verbänden. Sie wenden verschiedene Materialien sachgerecht an und legen unter Vermeidung möglicher Komplikationen korrekt ausgewählte Verbände an.

Verbandsmaterialien und Zubehör

Demonstration

Arten und Funktionen von Verbänden

Demonstration, praktische Übungen, Videos, digitale Medien

Wundverbände

Druck- und Kompressionsverbände

ruhigstellende Maßnahmen

Anlegen ausgewählter Verbände

Demonstration, praktische Übungen

Angewandte Physik und Biomechanik

Kurzcharakteristik

Der umfangreiche Arbeitsbereich der modernen Physiotherapie macht es notwendig, Grundlagen der Physik im Zusammenhang mit den biologischen Besonderheiten des menschlichen Organismus in der Ausbildung zu vermitteln.

Das Fach „Angewandte Physik und Biomechanik“ verknüpft physikalische Gesetzmäßigkeiten mit biologischen Aspekten. Es beinhaltet Sachverhalte über mechanische Eigenschaften fester und flüssiger Stoffe, betrachtet Bewegungen von Menschen sowie die Entwicklung der Gewebe unter dem Gesichtspunkt der Gesetze der Mechanik aus der Physik.

Die spezifische Aufgabe des Faches ist darin zu sehen, den Schülerinnen und Schülern die Zusammenhänge zwischen physikalischen Aspekten und dem Bewegungsapparat des Menschen aufzuzeigen, äußere Belastungen und deren Auswirkungen im Zusammenspiel mit konstitutionellen Gegebenheiten darzustellen sowie biomechanische Messverfahren und Befunderhebungen miteinander zu verknüpfen. Vereinfachun­gen und Modellvorstellungen sind unumgänglich, weil vielfach wissenschaftlich spezifische Kenntnisse zum Verhalten der organischen Strukturen vor allem in Funktionsgemeinschaft fehlen.

Bei der Vermittlung der Inhalte ist das bereits vorhandene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu reaktivieren. Durch den Einsatz von Beispielen aus dem Alltag und der physiotherapeutischen Praxis ist der Unterricht so zu gestalten, dass problemorientiertes Lernen stattfinden kann. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, analytische Fähigkeiten zur biomechanischen Beurteilung von Bewegungsabläufen und therapeutischen Übungen zu entwickeln.

Fachübergreifendes Arbeiten ist Unterrichtsprinzip, insbesondere sind Verknüpfungen mit den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Bewegungslehre“ und „Trainingslehre“ herzustellen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Physikalische, mathematische und biomechanische Grundlagen 15 Ustd.
Lernbereich 2 Spezifische Aspekte der Gelenkmechanik 15 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Physikalische, mathematische und biomechanische Grundlagen 15 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die allgemeinen Grundlagen zur biomechanischen Betrachtungsweise von Bau, Struktur und Funktion des menschlichen Körpers. Sie wenden unter Nutzung ihrer anatomischen Kenntnisse die mathematisch-physika­lischen Gesetzmäßigkeiten auf den menschlichen Körper an. Die Schülerinnen und Schüler begreifen den Stellenwert der Biomechanik für ihre physiotherapeutische Arbeit.

Gegenstand

Kinematik und Dynamik der Gelenke

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ 

Biomechanik des Bewegungsapparates

biomechanische Eigenschaften des aktiven und passiven Halte- und Bewegungs­apparates

strukturelle und funktionelle Zusammenhänge in Verbindung zur Gelenkmechanik

Lernbereich 2: Spezifische Aspekte der Gelenkmechanik 15 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wenden die spezifischen biomechanischen Aspekte einzelner Körperabschnitte auf Therapie- und Alltagssituationen an. Sie analysieren und beurteilen Bewegungen einzelner Gelenke sowie Alltagsbewegungen und nutzen dazu mathematische und grafische Darstellungen.

Modellanalysen ausgewählter Gelenke und Körperabschnitte

Besonderheiten ausgewählter Gelenke für Bewegung und Haltung

vgl. „Bewegungslehre und Kranken­gymnastische Behandlungstechniken“

Analyse und Beurteilung ausgewählter therapeutischer Übungen und Alltags‑ bewegungen

Fallbeispiele

Sprache und Schrifttum

Kurzcharakteristik

Mündliche und schriftliche Kommunikation haben zur Auswertung und Weitergabe von Informationen in der Physiotherapie eine große Bedeutung. Die Anwendung berufsbezogener medizinischer Termini ist eine wichtige Grundlage für das Verständnis der Lehrinhalte in den berufsbezogenen Fächern und für den Umgang mit Fachliteratur. Im Interesse der Qualitätssicherung wird es für die Physiotherapeuten zunehmend erforderlich, die Effektivität ihres beruflichen Handelns aufzuzeigen.

Neben der Auseinandersetzung mit Grundlagen der fachbezogenen Termini werden im Fach „Sprache und Schrifttum“ Möglichkeiten aufgezeigt, fachliche Informationen zu sammeln, zu ordnen und auszuwerten, um sie schriftlich oder mündlich aufbereiten zu können. Dabei ist die Dokumentation nicht nur als Behandlungsnachweis, sondern auch als Vorarbeit einer wissenschaftlichen Untersuchung zu verstehen.

Anliegen ist es, unter Reaktivierung des vorhandenen Wissens grundlegende Techniken der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung zu festigen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, ihr Wissen sowohl in der physiotherapeutischen Dokumentation als auch bei der Erstellung und Präsentation von Referaten anzuwenden.

Verbindungen zu allen Fächern sind daher unerlässlich.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

20 Ustd.
Lernbereich 1 Fachbezogene Terminologie 6 Ustd.
Lernbereich 2 Berichterstattung 5 Ustd.
Lernbereich 3 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 5 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 4 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Fachbezogene Terminologie 6 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen ausgewählte fachspezifische Begriffe und setzen diese situationsgemäß ein. Sie passen ihr Sprechverhalten an unterschiedliche und dennoch typische Kommunikationssituationen ihres Berufes adäquat an.

Entstehung und Bedeutung des Fachwortschatzes

Ableitungen aus dem Lateinischen

Ableitungen aus dem Griechischen

Ausgewählte fachbezogene Termini 

Übungen zum Anwenden von Fachtermini und Fachsprache

Lernbereich 2: Berichterstattung 5 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sammeln, speichern, ordnen und werten Informationen aus der Fachliteratur, den Medien, eigenen und fremden Untersuchungsergebnissen oder anderen Quellen aus und machen diese nutzbar. Sie differenzieren zwischen verschiedenen Formen der mündlichen und schriftlichen Darlegung von Informationen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arbeitsschritte zum Aufbau einer schriftlichen Dokumentation sowie eines Referates und wenden ihr Wissen in anderen Lehrgebieten sowie der beruflichen Praxis an.

Informationsquellen

Überblick

Umgang mit Informationsquellen

Sammeln und Speichern 

Ordnen und Auswerten

Nutzbarmachung

Schriftlicher Bericht

Übungen

Mündlicher Bericht

Übungen

Lernbereich 3: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 5 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Wissenschaft und Physiotherapie aus­einander. Sie beschreiben die Aufgaben einer wissenschaftlichen Arbeit sowie die Mindestanforderungen an die schriftliche bzw. mündliche wissenschaftliche Arbeit.

Leitgedanken wissenschaftlichen Arbeitens

Anforderungen an wissenschaftliche Arbeit

Grundzüge einer Forschungsstatistik

Fallbeispiel

Wissenschaftliche Methoden in der Physiotherapie

Psychologie/Pädagogik/Soziologie

Kurzcharakteristik

Das Fach „Psychologie/Pädagogik/Soziologie“ vermittelt anwendungsbereites Grund­wissen aus der Psychologie, Pädagogik und Soziologie.

Anliegen ist es, bei den Schülerinnen und Schülern soziale und personale Kompetenzen als Voraussetzung einer angemessenen psychosozialen Betreuung von Patienten weiterzuentwickeln und zu festigen. Die Schülerinnen und Schüler werden zur gezielten Beobachtung angeleitet und lernen, mit Emotionen und Bedürfnissen umzugehen. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Schulung kommunikativer Fähigkeiten dar.

Im Unterricht werden wechselseitige Beeinflussungen von Gesundheit und Krankheit aufgezeigt und Möglichkeiten für einen berufsbezogenen Umgang angeboten. Darüber hinaus werden Teamfähigkeit und Gruppenarbeit gefördert.

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass lebendiges und problemlösendes Lernen stattfindet. Geeignet sind hierfür vorrangig interaktive Unterrichtsformen wie Gruppen- und Partnerarbeit, Rollenspiele, Interviews sowie Einbeziehungen der praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, die sie insbesondere in Kliniken, Kureinrichtungen, Alters- und Pflegeheimen gesammelt haben.

Um den Anspruch an eine ganzheitliche Behandlung der Patienten in der Physiotherapie umzusetzen, sind die thematischen Schwerpunkte insbesondere in enger Abstimmung mit den Fächern „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ sowie „Bewegungserziehung“ zu realisieren.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

60 Ustd.
Lernbereich 1 Psychologische Aspekte in der Physiotherapie 25 Ustd.
Lernbereich 2 Soziales Umfeld und Krankheit 10 Ustd.
Lernbereich 3 Gruppendynamische Prozesse 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 15 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Psychologische Aspekte in der Physiotherapie 25 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Grundverständnis für ausgewählte psychische Funktionen sowie deren Beeinträchtigung durch Krankheits- oder andere Faktoren. Sie erkennen Möglichkeiten zur Einflussnahme im Rahmen ihrer physiotherapeutischen Behandlungstätigkeit. Die Schülerinnen und Schüler kennen ausgewählte Kommunikationsmodelle, nehmen nonverbale Signale wahr und reagieren entsprechend ausgewählter Behandlungssituationen angepasst.

Gegenstand

Methoden der Psychologie

Überblick

Motive und Bedürfnisse

Motiv und Motivation

Bedürfnis und Bedürfnishierarchie

Bedürfnisse im Krankenhaus

Bedürfnisse des medizinischen Personals

Wahrnehmung

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 5

Emotionale Prozesse

Kommunikation

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 5 

Krankheit und Kommunikation

körperliche Ausdrucksweisen des Patienten bei Krankheit und psychischer Beeinträchtigung

krankheits- oder altersbedingte Kommunikationsstörungen bei Patienten

Körperkontakt und Kommunikation in der physiotherapeutischen Behandlung

Gesprächsführung

Grundlagen

Bedeutung in der Patientenbetreuung

gesprächsbeeinflussende Faktoren

ausgewählte Gesprächsbausteine

Persönlichkeit, Gesundheit und Krankheit

vgl. „Allgemeine Krankheitslehre“ und „Spezielle Krankheitslehre“

Persönlichkeitsbegriff

Wechselwirkung zwischen körperlicher und seelischer Gesundheit

Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler einbeziehen

Einfluss persönlicher und sozialer Faktoren auf Krankheitserleben und Bewältigungsstrategien am Beispiel ausgewählter Patientengruppen

akut Erkrankte, chronisch Kranke, Kranke mit infauster Prognose, Sterbende

Lernbereich 2: Soziales Umfeld und Krankheit 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen Einblicke in verschiedene Erklärungsmodelle zur Krankheitsentstehung. Sie begreifen ihre Verantwortung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit als Voraussetzung ihrer Leistungsfähigkeit.

Grundbegriffe der Soziologie

Bedeutung von Umwelt, Arbeit und Gesellschaft für Krankheitsentstehung, -verlauf und -häufigkeit

Stress, psychosomatische Erkrankungen, umweltbedingte Erkrankungen, Anpassungsstörungen

Rolle des Arztes

Rolle des Physiotherapeuten

Rolle des kranken Menschen

Bewältigung beruflicher Belastungen

Lernbereich 3: Gruppendynamische Prozesse 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen und verstehen Gruppenprozesse und beeinflussen diese zielorientiert. Entsprechend verschiedener Gruppensituationen planen und bereiten sie Anleitungen vor und reagieren situationsspezifisch. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Konflikte und Krisen, kennen ausgewählte Modelle der Konflikt- und Krisenbewältigung und schlagen Lösungsmöglichkeiten anhand praxisrelevanter Beispiele vor.

Wechselwirkungen zwischen dem Einzelnen und der Gruppe

Strukturen und Kommunikation in Gruppen

Phasen der Gruppenentwicklung

Interaktion und Kommunikation im beruflichen Team

Gruppenprozesse in angeleiteten Gruppen

Vorbereiten und Planen einer Gruppenanleitung

Rollenspiele zur Erprobung unterschied­licher Gruppensituationen vgl. „Bewegungserziehung“

Konflikte und Krisen

am Beispiel von Schülersituationen oder stressauslösenden Patientensituationen

Prävention und Rehabilitation

Kurzcharakteristik

Im Fach „Prävention und Rehabilitation“ setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Grundlagen von Prävention und Rehabilitation auseinander.

Sie erkennen die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung für sich und beziehen diese in ihr therapeutisches Handeln in den unterschiedlichsten medizinischen Fachgebieten für den Patienten ein. Den Schülerinnen und Schülern ist bewusst, dass die Physiotherapie mit ihren Präventionsangeboten zur Veränderung des Gesundheitsbewusstseins und zu einem gesundheitsfördernden Verhalten der Bevölkerung führt.

Im Rahmen der Rehabilitation setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Lebenssituationen von Behinderten und Schwerstbehinderten auseinander. Sie erfassen die Spezifik von Rehabilitationsmaßnahmen und erkennen die Bedeutung der Physiotherapie im Rehabilitationsprozess. Daraus leiten sie die Notwendigkeit zwingender Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen Berufsgruppen im rehabilitativen Team ab, um die Behinderten aller Altersgruppen zur Eigenaktivität zu motivieren und dadurch zu einem weitestgehend selbstbestimmten Leben in Familie, Schule, Beruf und Freizeit zurückzuführen.

Anhand von audiovisuellen Medien und Fallbeispielen sowie der Vorstellung anderer Berufsgruppen oder Selbsthilfegruppen ist das Arbeitsspektrum der Physiotherapie in der Prävention und Rehabilitation praxisnah zu verdeutlichen. Dabei sind die Inhalte unter Bezugnahme zu den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“ und „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ zu realisieren.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

20 Ustd.
Lernbereich 1 Prävention und Gesundheitsförderung 6 Ustd.
Lernbereich 2 Rehabilitation 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 4 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Prävention und Gesundheitsförderung 6 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die gesetzlichen Grundlagen von Prävention und Gesundheitsförderung. Sie erfassen die Konsequenzen der Nichtbeachtung von Präventionsmaßnahmen und Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten. Die Schülerinnen und Schüler erklären den Patienten Notwendigkeit und Aufgabe von Präven­tion und leiten geeignete Maßnahmen ab.

Gegenstand

Gesundheitsförderung/Salutogenese

Physiotherapie in der Prävention

Überblick vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 12

primäre Prävention

sekundäre Prävention

tertiäre Prävention

Lernbereich 2: Rehabilitation 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über rechtliche, finanzielle, institutionelle Rahmenbedingungen sowie über Ziele und Aufgaben der Rehabilitation. Sie kennen die Arten der Behinderung und erfassen die Konsequenzen für die Lebens­qualität der Menschen mit Behinderung. Anhand der spezifischen Aufgaben der Rehabilitation begreifen sie die Notwendigkeit und Bedeutung der Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen zur optimalen Gestaltung des Rehabilitationsprozesses.

Gegenstand

Gesetzliche Grundlagen

Überblick vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“

Träger und Leistungen der Rehabilitation

vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ 

Formen der Rehabilitation

Definitionen, Arten und Grade der Behinderung

Rehabilitationsteam

Aufgabenbereiche der Physiotherapie

Angehörigenschulung, Information, Anleitung, Beratung der Angehörigen

Trainingslehre

Kurzcharakteristik

Das Fach „Trainingslehre“ baut auf dem in den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Bewegungslehre“, „Angewandte Physik und Biomechanik“ sowie „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ vermittelten Wissen auf.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der sportlichen Leistungsdiagnostik und dem sportlichen Training auseinander. Sie werden befähigt, in der Gestaltung krankengymnastischer Behandlungsmaßnahmen Prinzipien und Methoden der Trainingslehre gezielt anzuwenden, um Adaptionsvorgänge des Organismus zur Funktionsverbesserung und Leistungssteigerung durch Anhebung der Belastungsanforderungen optimal zu erreichen. Die Schülerinnen und Schüler können das Training für den Patienten individuell planen und dosieren.

Für die Gestaltung des Unterrichts sind Patientenvorstellungen, Leistungsanalysen unter labortechnischen Bedingungen sowie der Einsatz von digitalen Medien, Videos, Fallbeispielen und eigenen Trainingsprogrammen geeignet. Es wird empfohlen, die vermittelten Kenntnisse durch Selbsterfahrungen zu festigen, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre konditionellen Fähigkeiten diagnostizieren, Trainings­planung, ‑durchführung und -auswer­tung individuell und selbstständig vornehmen und dokumentieren.

Da das vermittelte Wissen in den „Methodischen Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ und in der „Bewegungserziehung“ angewendet und weiterentwickelt wird, sind insbesondere mit diesen Fächern Abstimmungen vorzunehmen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Trainingsgrundlagen 10 Ustd.
Lernbereich 2 Diagnostik, Formen und Trainingsmethoden konditioneller und koordinativer Fähigkeiten 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Trainingsgrundlagen 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten Training im Sinne der Leistungsphysiologie, der Biomechanik und der Psychologie. Sie beeinflussen und gestalten die motorische Leistungsentwicklung der Patienten zielgerichtet.

Gegenstand

Sportliches Training

Wirkungen auf Organsysteme

vgl. „Physiologie“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fach­gebieten“

Prinzipien

Methoden

Planung

Gestaltung

Lernbereich 2: Diagnostik, Formen und Trainingsmethoden konditioneller und koordinativer Fähigkeiten 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die für die physiotherapeutische Praxis relevanten Formen des Trainings sowie deren präventive und rehabilitative Bedeutung. Sie be­herrschen die gesundheitsrelevanten theoretischen Grundlagen der Belastungsanforderungen mit ihren Faktoren, Verfahren und Strukturen. Die Schülerinnen und Schüler erstellen Pläne für ein auf den Patienten abgestimmtes Ausdauer-, Kraft- und Beweglichkeitstraining sowie für die Schulung koordinativer Fähigkeiten.

Kraft

Leistungsdiagnostik

Kraftformen

Trainingsmethodik

Beweglichkeit

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ sowie „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Leistungsdiagnostik

Charakteristik der Beweglichkeit

Beweglichkeitsarten

Trainingsmethodik

Ausdauer

Leistungsdiagnostik

Ausdauerformen

Trainingsmethodik

Koordination

vgl. „Bewegungserziehung“

Leistungsdiagnostik

Charakteristik koordinativer Fähigkeiten

koordinative Fähigkeiten

Trainingsmethodik

Bewegungslehre

Kurzcharakteristik

Das Fach „Bewegungslehre“ legt die theoretischen Grundlagen für systematisches Beobachten und Beurteilen von Haltung und Bewegung.

Ausgehend von der Orientierung an der hypothetischen Norm wird das Verhalten des bewegungsgesunden Menschen als Maßstab festgelegt. Ein Raster an Orientierungshilfen dient dem Erkennen bestimmter Kriterien der Bewegung und führt schließlich zur Fähigkeit, gestörtes von gesundem Bewegungsverhalten zu unterscheiden, welches die unabdingbare Voraussetzung für ein krankengymnastisches Behandlungskonzept darstellt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Komplexität von Haltung und Bewegung erfassen. In der Realität müssen die beobachteten Bewegungshandlungen mit dem theoretischen Hintergrund in Beziehung gebracht werden, um so ergründen und ausprobieren zu können, mit welchen Maßnahmen das gestörte Bewegungsverhalten zu beeinflussen ist. Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die Vielfalt von Einflussfaktoren auf das Bewegungsverhalten, wie z. B. biomechanische, neurophysiologische, sensomotorische und psychosomatische Aspekte der Bewegung, differenzieren und bewerten zu können.

Die übergreifende Bedeutung des Faches „Bewegungslehre“ zeigt sich bei jeder Befunderhebung, Funktionsdiagnose oder Behandlungskonzeption. Insbesondere kooperiert die „Bewegungslehre“ mit den Fächern „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, „Bewegungserziehung“ und „Trainingslehre“.

Bei der Vermittlung der Inhalte ist der Bezug zur beruflichen Praxis durch den Einsatz von Modellen, Fallbeispielen bzw. digitalen Medien oder Videos herzustellen. Exkursionen, wie z. B. in Kindereinrichtungen, oder die Bearbeitung von Projekten, werden empfohlen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

60 Ustd.
Lernbereich 1 Haltungs- und Bewegungsanalysen 28 Ustd.
Lernbereich 2 Sensomotorische Aspekte der Bewegung 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Haltungs- und Bewegungsanalysen 28 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen Haltung und Bewegung. Sie erfassen deren Grundprinzipien und Wechselbeziehungen und zeigen die Bedeutung für die Individualentwicklung auf. Die Schülerinnen und Schüler analysieren anhand konkreter Orientierungspunkte die aufrechte Haltung des Menschen und erfassen Abweichungen von der Norm. Sie untersuchen Bewegungen detailliert und beurteilen sie hinsichtlich ihrer Effektivität.

Gegenstand

Allgemeine Bedeutung von Haltung und Bewegung

Analyse der Haltung

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 2

Orientierung am Körper

Körperabschnitte

Haltungsstatus

Analyse der Bewegung

vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“

Bewegungsmerkmale

Aktivitätszustände

Koordination

weiterlaufende Bewegungen und ihre Widerlagerung

Motorische Grundformen

Gehen, Laufen, Klettern, Werfen vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 5

Analyse von Alltagsbewegungen

Lernbereich 2: Sensomotorische Aspekte der Bewegung 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Vorgang der Bewegungsentstehung. Sie kennen die notwendigen Schritte bei der Umsetzung in der Bewegungstherapie und schulen altersspezifisch Bewegungen.

Informationsverarbeitung und Wahrnehmung

vgl. „Physiologie“ und „Psychologie/ Pädagogik/Soziologie“

Bewegungen als sensomotorischer Lernprozess

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 7, und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 7

motorischer Entwicklungsprozess

motorischer Lernprozess

Bewegungserziehung

Kurzcharakteristik

Freude an der Bewegung unterstützt die positive Einstellung zu einer selbstbestimmten und gesunden Lebensweise. Dabei steigert insbesondere Gruppenarbeit das soziale Wertgefühl, welches unter anderem durch Interaktionen der Gruppenmitglieder, die Selbstständigkeit in der sportlichen Handlungsfähigkeit und die eigene Willensentwicklung bestimmt wird.

Die im Fach „Bewegungserziehung“ vermittelten Inhalte basieren auf Kenntnissen der Fächer „Anatomie“, „Bewegungslehre“, „Psychologie/Pädagogik/Soziologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Trainingslehre“ sowie „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“.

Anliegen ist es, bei den Schülerinnen und Schülern unter dem Aspekt der Gruppenbehandlung Fähigkeiten und Fertigkeiten der eigenen Körperwahrnehmung und Bewegung zu entwickeln und diese Erfahrungen in der Arbeit mit dem Patienten anzuwenden. Besonderer Wert ist dabei auf die Ausprägung der Beobachtungsfähigkeit als Voraussetzung für eine gezielte Korrektur der Bewegungen von Patienten zu legen.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Grundlagen der sicheren und effektiven Führung einer Gruppe auseinander. Unter Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und entsprechender Gestaltungsprinzipien bauen sie präventive, therapeutische und rehabilitative Gruppenbehandlungen systematisch auf und führen diese durch. Dabei wenden sie die Übungssprache unter Einsatz kommunikativer Reiz­setzung zur Aktivierung des Bewegungsverhaltens sicher an.

Das Fach „Bewegungserziehung“ ist in der Gruppe zu unterrichten. Dabei differenziert sich der Unterricht in die Arbeit ohne gymnastische Geräte und die Arbeit mit gymnastischen Geräten. Zusammenfassendes Üben kleiner Komplexe vom Aufbau der Körperhaltung bis zur Durchführung diagnosebezogener Übungen prägen den Unterricht.

Dabei sind digitale Medien, Video, Partnerarbeit und Kleingruppenarbeit methodische Gestaltungsvarianten.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

120 Ustd.
Lernbereich 1 Entwicklung und Schulung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten 50 Ustd.
Lernbereich 2 Planung und Durchführung von Gruppenbehandlungen 40 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 30 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Entwicklung und Schulung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten 50 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundformen der Bewegung in der Gymnastik. Unter dem Gesichtspunkt der Gruppenbehandlung beherrschen sie räumliche, zeitliche und dynamische Aspekte der Bewegungsausführungen und entwickeln Variationen. Dabei setzen sie gezielt Hand- und Hilfsgeräte ein und achten bei den Übungen auf die Übereinstimmung von Körper- und Gerätebewegung. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen Bewegungsabläufe mit Stimme, Klanggestik und instrumentaler Begleitung rhythmisch. Sie nehmen ihren konditionellen und konstitutionellen Leistungsstand zur Körperhaltung und Bewegungsausführung wahr und verbessern diese durch gezieltes Üben.

Gegenstand

Technische und personelle Voraussetzungen zur Durchführung gymnastischer Übungen

Körperhaltung

vgl. „Bewegungslehre“

Entwicklung und Schulung von Elementgruppen ohne Gerät

Gehschritte/Federn

Laufschritte

Sprungschritte

Schwünge

Bewegungsfolgen

Entwicklung und Schulung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten und Fertigkeiten ohne Gerät 

Ausdauer

Kraft

Dehnung

Beweglichkeit

Gewandtheit/Geschicklichkeit

Gleichgewicht

Entwicklung und Schulung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten und mit Gerät

Entwicklung und Schulung der rhythmischen Arbeit

Übungen zur Sensibilisierung, zur Orientierung im Raum, zur Erfahrung von Zeit und Dynamik sowie zur Bewegungs­begleitung vgl. „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie“, LPE 8

Kleine Spiele

altersgerecht

diagnosebezogen

Lernbereich 2: Planung und Durchführung von Gruppenbehandlungen 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler planen und führen Gruppenbehandlungen nach vor­gegebenen Zielstellungen durch. Unter Berücksichtigung ausgewählter Kriterien wie Diagnose, Alter, Belastungsdosierung und -steigerung erstellen sie Konzeptionen und setzen diese in Gruppenbehandlungen um. Die Schülerinnen und Schüler modifizieren ihre Behandlungskonzepte situationsspezifisch. Unter dem Aspekt der Haltungserziehung korrigieren sie die Gruppenteilnehmer, sensibilisieren deren Körperbewusstsein und motivieren diese zur Eigenübung.

Altersspezifische Gruppenbehandlungen

vgl. „Psychologie/Pädagogik/Soziologie“

Diagnosebezogene Gruppen­behandlungen

Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken

Kurzcharakteristik

Sicheres Wissen und Können im Bereich der Befunderhebung und Untersuchungstechniken bilden die Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit am Patienten.

Das Fach „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ nimmt in der Physiotherapieausbildung eine zentrale Stellung ein. Anliegen ist es, Kenntnisse zur Bedeutung und Systematik der Befunderhebung sowie zu entsprechenden Standardtechniken und Arten der Dokumentation zu vermitteln.

Die Arbeit im Bereich der physiotherapeutischen Befund- und Untersuchungstechniken steht in enger Wechselbeziehung zu den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, „Massagetherapie“, „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ sowie „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“. Außerdem werden die notwendigen Grundlagen für die methodischen Anwendungen der Physiotherapie in allen medizinischen Fachbereichen gelegt, da in diesen die ständige Anwendung und Festigung der vermittelten Kenntnisse stattfindet.

Die Schülerinnen und Schüler lernen, Strukturen und Funktionen des menschlichen Orga­nismus zu erfassen, zu beurteilen sowie notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Auf dieser Grundlage werden sie zur Anwendung einer effizienten Arbeitsweise befähigt.

Das Fach „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ ist in der Gruppe zu unterrichten. Dabei ist der Unterricht entsprechend der Anforderungen der beruflichen Praxis auszurichten. Im Mittelpunkt stehen Einzel- und Gruppenarbeit an Modellen und Probanden.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

100 Ustd.
Lernbereich 1 Grundlagen der Befunderhebung 10 Ustd.
Lernbereich 2 Standardtechniken der Befunderhebung 50 Ustd.
Lernbereich 3 Dokumentation der Befunderhebung 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 20 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Grundlagen der Befunderhebung 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen den hohen Stellenwert der Befunderhebung. Sie gehen bei der Befundaufnahme systematisch vor.

Bedeutung der Befunderhebung

Allgemeines/Strukturen/Systeme

Allgemeine Systematik einer Befunderhebung

vgl. „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie“

Erfassen von Patientendaten

Befragung

Inspektion

Palpation

Funktionsprüfung

Lernbereich 2: Standardtechniken der Befunderhebung 50 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Techniken der Befunderhebung. Sie ordnen die erhobenen Parameter in den Gesamtbefund ein.

Messverfahren

Muskelfunktionstest

Koordinationstest

Gleichgewichtsreaktionen

Sensibilität

Reflexverhalten

Akustische Auffälligkeiten

Lernbereich 3: Dokumentation der Befunderhebung 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Zusammenhang zwischen Befunderhebung und entsprechender Therapie. Sie erstellen aussagekräftige Befunddokumenta­tionen für unterschiedliche Leistungsträger.

Befundbogen

vgl. „Sprache und Schrifttum“

Inhalt

Synthese des Befundes

Erst-, Zwischen- und Abschlussbefund

Erstellung des Behandlungsplanes

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ und „Krankengymnastische Behandlungstechniken“

Behandlungsziele

Behandlungsaufbau

Krankengymnastische Behandlungstechniken

Kurzcharakteristik

Das Fach „Krankengymnastische Behandlungstechniken“ bildet eine wichtige Grund­lage der späteren Tätigkeit in der Physiotherapie und nimmt damit im Rahmen der Ausbildung eine zentrale Stellung ein.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Anwendung der krankengymnastischen Techniken mit dem Ziel der Funktionserhaltung und -verbesserung des Haltungs- und Bewegungsapparates sowie der Organsysteme. Sie erlernen Grifftechniken für aktive und passive Bewegungen in den einzelnen Gelenken und der gesamten Extremitäten sowie spezielle Behandlungstechniken. In der befundgerechten Umsetzung dieser krankengymnastischen Behandlungstechniken wird den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer exakten Arbeitsweise bewusst.

Fachtheoretische und fachpraktische Inhalte sind integrativ zu vermitteln. In den Unterricht sind ausreichend Übungsphasen am Probanden einzubauen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren die Wirkungsweise der Techniken in Eigen- und Fremdwahrnehmung, um individuelle Dosierungsparameter für die Arbeit am Patienten umzusetzen.

Die „Krankengymnastischen Behandlungstechniken“ sind in der Gruppe zu unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler üben unter Anleitung der Lehrkraft. Sie können aufgrund ihrer anatomischen Kenntnisse und ihrer im Fach „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ihre Behandlung befundgerecht und individuell gestalten. Darüber werden Schülerinnen und Schüler kontinuierlich befähigt, die Patienten fachgerecht und situationsspezifisch anzuleiten.

Die Inhalte werden in enger Verbindung zu den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Bewegungslehre“, „Trainingslehre“, „Bewegungserziehung“, „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“ vermittelt. Die Anwendung bzw. Spezifizierung erfolgt im Fach „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

500 Ustd.
Lernbereich 1 Grundlagen krankengymnastischer Techniken 70 Ustd.
Lernbereich 2 Atem- und Entspannungstechniken 50 Ustd.
Lernbereich 3 Krankengymnastische Behandlung im Schlingengerät 20 Ustd.
Lernbereich 4 Krankengymnastische Behandlung im Bewegungsbad 10 Ustd.
Lernbereich 5 Gangschule 10 Ustd.
Lernbereich 6 Manuelle Therapie 80 Ustd.
Lernbereich 7 Medizinische Trainingstherapie 15 Ustd.
Lernbereich 8 Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF) 90 Ustd.
Lernbereich 9 Funktionsanalyse 10 Ustd.
Lernbereich 10 Psychomotorik 15 Ustd.
Lernbereich 11 Krankengymnastische Behandlungstechniken nach Urhebern 40 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 90 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Grundlagen krankengymnastischer Techniken 70 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen fundiertes Grundlagenwissen und führen passive, assistive und aktive Bewegungsübungen durch. Sie setzen Grifftechniken exakt ein, bauen eine befundgerechte Behandlung auf und modifizieren diese patientenspezifisch. Die Schülerinnen und Schüler wenden ihr Wissen und ihre Fertigkeiten in den physiotherapeutischen Behandlungen an.

Aufgaben und Ziele

Theoretische Grundlagen

Krankengymnastische Arbeitsgeräte und Hilfsmittel

vgl. „Hygiene“

Voraussetzungen für eine optimale Behandlung

krankengymnastische Lagerung

Ausgangsstellung und Grifftechnik des             Physiotherapeuten

Techniken der Krankengymnastik an den unteren Extremitäten

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Bewegungslehre“ sowie LPE 8

Grifftechnik der passiven, assistiven und ressistiven Bewegungen

isometrische Arbeit

Quadricepsschulung

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

Glutaeenschulung

Techniken der Krankengymnastik an den oberen Extremitäten

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Bewegungslehre“ sowie LPE 8 

Grifftechnik der passiven, assistiven und ressistiven Bewegungen

isometrische Arbeit

Bewegungskombinationen und Gebrauchsbewegungen

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

Dehntechniken/Kontrakturbehandlung

vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“ sowie LPE 3 und 7

Techniken der Krankengymnastik im Bereich des Rumpfes

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Bewegungslehre“ sowie LPE 8

Prä- und postoperative Physiotherapie

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

Lernbereich 2: Atem- und Entspannungstechniken 50 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wenden spezielle Befundmethoden zur Beurteilung der Atmung an, erkennen normabweichende Atemformen und leiten effektive Behandlungstechniken ab. Sie setzen atemtherapeutische Maßnahmen sicher ein und vermitteln den Patienten Selbsthilfetechniken. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über verschiedene Entspannungstechniken und schätzen deren therapeutische Bedeutung ein. Sie kennen Grundlagen und Behandlungsprinzipien ausgewählter Methoden und beurteilen deren Wirkung. Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass Voraussetzungen für die sichere Anwendung von Atem- und Entspannungstechniken am Patienten weiterführende Studien und gezieltes Training der vorhandenen Fertigkeiten sind.

Aufgaben und Ziele

Physiologische und pathologische Grundlagen

vgl. „Physiologie“ und „Allgemeine Krankheitslehre“

Teilfunktionen der äußeren Atmung

Atemmechanik und ihre Störungen

Atempumpe, Atemregulation

Reinigungsmechanismen der Lunge

Ruhe- und Belastungsatemformen

Physiotherapeutische Untersuchung, Bewertung und Dokumentation

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Untersuchungsmethoden

Beurteilung der Atemformen

Therapeutenverhalten, Patientenführung

Techniken der Atemtherapie

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

therapeutische Körperstellungen

manuelle Techniken

Atemtechniken

Techniken zur Sekretelimination

Thorax- und Wirbelsäulenmobilisation

Kopplung von Atmung und Bewegung

apparative Atemhilfen

Entspannungstechniken

vgl. LPE 3

Gegenstand und Einsatzmöglichkeiten

Wirkungsprinzipien

Durchführung von Teilen ausgewählter Entspannungstechniken

Übungen zur Selbsterfahrung konzentrative Entspannung nach Dr. Kiesel/Böttcher, Lösungstherapie nach Schaarschuch/Haase, progressive Muskelrelaxion nach Jacobson

Lernbereich 3: Krankengymnastische Behandlung im Schlingengerät 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Vor- und Nachteile der Schlingen­gerättherapie. Sie kombinieren die Aufhängungsmöglichkeiten mit anderen krankengymnastischen Methoden. Die Schülerinnen und Schüler leiten entsprechende Therapien ab.

Aufgaben und Ziele

Gerätetechnik und Zubehör

vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“

Aufhängetechniken

Gesetzmäßigkeiten bei Wahl des Aufhängepunktes

Einpunktaufhängung

Mehrpunktaufhängung

Teilkörper- und Ganzkörperaufhängung

Becken-Beinaufhängung

Kopfaufhängung

Wirkung und Einsatzmöglichkeiten

Kräftigung geschwächter Muskulatur

Kontrakturbehandlung

vgl. LPE 1

Dehnlagerungen

Entspannungstherapie

vgl. LPE 2

Mobilisationsbehandlung

Schmerzbehandlung

Schlingentischtherapie an ausgewählten Krankheitsbildern

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 2

Lernbereich 4: Krankengymnastische Behandlung im Bewegungsbad 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Eigenschaften des Wassers und beschreiben dessen Wirkungen auf den menschlichen Organismus. Bei der Behandlung ausgewählter Krankheitsbilder im Wasser berücksichtigen sie entsprechende Prinzipien.

Aufgaben und Ziele

Wirkungen der Hydromechanik

vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“

Hydrostatik

Hydrodynamik

Voraussetzung für die Behandlung im Wasser

vgl. „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“

Behandlung im ruhenden Wasser

Übungen zur Selbsterfahrung im Bewegungsbecken

Anwendungen des Auftriebes

Stabilität der Schwimmlage

Behandlung im bewegten Wasser

Anwendung der laminaren Strömung

Übungen zur Selbsterfahrung im Bewegungsbecken

Anwendung der turbulenten Strömung

Lernbereich 5: Gangschule 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Gang eines Gesunden und dokumentieren ihre Beobachtungsergebnisse. Beim Üben gangtypischer Bewegungsabläufe und bei der Gangschule orientieren sie sich am gesunden Gang und überprüfen Hinkmechanismen auf deren Ursachen und Reversibilität. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Hilfsmittel, die un- oder teilbelastetes Gehen ermöglichen bzw. die Geh­bewegung erleichtern, und setzen sie patientengerecht ein.

Aufgaben und Ziele

Analyse des gesunden Gangbildes

vgl. „Bewegungslehre“ sowie „Angewandte Physik und Biomechanik“

Pathologische Abweichungen

Duchenne-Hinken

Trendelenburg-Zeichen

Hinkmechanismen anderer Ursachen

Befundinterpretation

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

Behandlung der Gangbildstörung

Vorstellung der Gehhilfen

vorbereitende Maßnahmen

Gangschule mit Unterstützungsmittel

Gangschule ohne Unterstützungsmittel

Lernbereich 6: Manuelle Therapie 80 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen Grundlagenkenntnisse der manuellen Therapie. Sie führen die manualtherapeutischen Untersuchungsgänge sowohl theoretisch als auch praktisch durch. Bei der Befunderhebung gehen sie systematisch vor und behandeln unter Berücksichtigung des Befundes mit ausgewählten Techniken alle Extremitätengelenke sowie die Muskulatur manualtherapeutisch. Die Schülerinnen und Schüler setzen an den verschiedenen Wirbelsäulenabschnitten unspezifische Behandlungsmöglichkeiten und Weichteiltechniken ein. Anhand des Ausgangszustandes und der physiologischen Normen interpretieren die Schülerinnen und Schüler das Behandlungsergebnis, dokumentieren die Behandlungsdurchführung und erarbeiten ggf. Vorschläge für weitere Behandlungsmöglichkeiten bzw. unterstützende physiotherapeutische Behandlungsverfahren.

Aufgaben und Ziele

Theoretische Grundlagen

vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“

Osteokinematik

Arthrokinematik

Behandlungsprinzipien

Indikation und Kontraindikation

Spezielle Befunderhebung, Dokumentation und Behandlung

Fallbeispiele, Video, digitale Medien vgl. LPE 3

Extremitätengelenke

Iliosakralgelenk

unspezifische Behandlung der Wirbelsäule

Behandlungstechniken der Muskulatur entsprechend der Indikation

Lernbereich 7: Medizinische Trainingstherapie 15 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über rehabilitative Trainingsformen und deren Besonderheiten. Sie erkennen die Bedeutung und den Zusammenhang von befundgerechtem Training, effektiver Förderung der Belastbarkeit sowie Leistungsfähigkeit und erarbeiten therapeutische Konzepte.

Aufgaben und Ziele

Rehabilitatives Krafttraining

vgl. „Trainingslehre“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“, LPE 11

Voraussetzungen und Ziele

spezielle Trainingsprinzipien

Anwendungsformen

Training für Wirbelsäulen- und Rumpfmuskulatur in verschiedenen Bewegungsebenen

Besuch eines ambulanten Reha-Zentrums

Training für Muskelgruppen des Schulter- und Beckengürtels und Extremitäten

Rehabilitatives Beweglichkeitstraining

Voraussetzungen und Ziele

spezielle Trainingsprinzipien

Anwendungsformen

Dekontraktions- bzw. Dehntechniken

vgl. LPE 1

Training für therapeutisch relevante Gelenk-Muskel-Einheiten

Rehabilitatives Ausdauertraining

Voraussetzungen und Ziele

spezielle Trainingsprinzipien

Anwendungsformen

Belastungssteuerung durch Puls­kontrolle und Schulung der Körperwahrnehmungsfähigkeit

vgl. „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

Gehen, Laufen

Fahrradergometer

Lernbereich 8: Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF) 90 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Ganzheitlichkeit des PNF-Konzeptes. Sie wenden die Grifftechnik sowie die einzelnen Muster und Techniken so an, dass Widerstand und Bewegungsverbesserung entsprechend des Krankheitsbildes und der Befunde des Patienten möglich ist.

Aufgaben und Ziele

Grundprinzipien

Techniken

rhythmische Bewegungseinleitung

Kombination isotonischer Bewegungen

antagonistische Umkehrbewegungen

Stretch

Anspannen - Entspannen

Halten - Entspannen

PNF-Bewegungsmuster

vgl. LPE 1

Pelvismuster

Scapulamuster

Kombination Scapula/Pelvis

Beinmuster

Armmuster

Nackenmuster

Rumpfmuster

Mattenaktivitäten

Gangschule

Behandlungsbeispiele nach vorgegebenen Befunden

Lernbereich 9: Funktionsanalyse 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Problematik von Funktionskrankheiten auseinander. Sie erarbeiten das Bewegungsmuster der aufrechten Körperhaltung in Alltagssituationen und beherrschen dessen Korrektur. Bei allgemeinen und spezifischen Untersuchungen erkennen die Schülerinnen und Schüler Störfaktoren sowie bestehende Fehlhaltungen und beseitigen diese durch ausgewählte Therapiemaßnahmen. Sie stellen ein befundgerechtes und alltagsbezogenes Therapiekonzept auf und setzen dieses um.

Aufgaben und Ziele

Theoretische Grundlagen

Funktionsanalyse der Körperbewegung

nach Brügger

allgemeine Befunderhebung

spezifische Untersuchungen

Auswertung und Dokumentation der Befunde

Therapievorschläge

vgl. „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ sowie „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“

Lernbereich 10: Psychomotorik 15 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Psychomotorik als ein ganzheitliches Behandlungskonzept und verfügen damit über eine Orientierungshilfe für die spätere Tätigkeit am Patienten. Sie erleben die Wechselbeziehung zwischen Wahrnehmung und Erfahrung und erkennen deren Bedeutung für die psychosoziale Entwicklung des Menschen.

Aufgaben und Ziele

Entwicklung und Erweiterung der Kompetenzen

Demonstration, praktische Übungen

Ich-Kompetenz mit dem Körper als Gegenstand der Wahrnehmung und Erfahrung

Körperschema

Raumschema

Bewegungsgestaltung

Zeitschema

Sachkompetenz mit Material als Gegen­stand der Wahrnehmung und Erfahrung

Feinmotorik

Raum-Materialbezug

materiale Gestaltung

Sozialkompetenz mit Partner- und Gruppensituation als Gegenstand der Wahrnehmung und Erfahrung

mimischer, gestischer Ausdruck als Kommunikationsmittel

Verantwortung und Vertrauen in verschiedenen Situationen

Gruppengestaltung

Aufbau von psychomotorischen Gruppenstunden bei vorgegebenen Intentionen

Demonstration, praktische Übungen

Übungsauswahl

soziale Organisation

räumlich-zeitliche Gegebenheiten

Materialeinsatz

Lehr- und Lernverhalten

Lernbereich 11: Krankengymnastische Behandlungstechniken nach Urhebern 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit weiteren Behandlungskonzepten auseinander. Sie erstellen einen physiotherapeutischen Befund, dokumentieren die Behandlungsdurchführung und erarbeiten bei Bedarf Vorschläge für weitere Behandlungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass eine sichere Anwendung krankengymnastischer Behand­lungstechniken am Patienten weiterführende Studien und gezieltes Training von Fertigkeiten erfordert. Sie erkennen die Notwendigkeit der eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Aufgaben und Ziele

nach Bobath, Vojta, Brunkow, Klein-Vogelbach und Brügger

Befunderhebung

Behandlungsplanung und -durchführung

Demonstrationen, praktische Übungen, Fallbeispiele

Dokumentation

Massagetherapie

Kurzcharakteristik

Im Fach „Massagetherapie“ erwerben die Schülerinnen und Schüler Wissen und im besonderen Maße manuelle Fertigkeiten für die Anwendungen verschiedener Massagetechniken als überwiegend ergänzende Methode im therapeutischen Geschehen. Die Schwerpunkte der Therapieauswahl liegen bei der klassischen Massage und bewährten Techniken der Reflexzonentherapie.

Die Schülerinnen und Schüler sammeln Erfahrungen über die Wirkungsweisen der Techniken in Eigen- und Fremdwahrnehmung und lernen, Dosierungsrichtlinien zu berücksichtigen. Ihnen wird die Bedeutung einer exakten Arbeitsweise bewusst, die einen späteren sicheren und effektiven Einsatz am Patienten garantiert.

Zum Verständnis der komplexen Vorgänge bei der Entstehung von Gewebsveränderungen und deren Beseitigung ist auf den Grundkenntnissen aus den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“ und „Spezielle Krankheitslehre“ aufzubauen.

Das Fach „Massagetherapie“ ist in der Gruppe zu unterrichten. Um die Entwicklung von Tastgefühl und Geschicklichkeit sowie die exakte Aneignung verschiedener Grifftechniken und Griffkombinationen abzusichern, ist kontinuierliches Üben notwendig. Im Mittelpunkt stehen Übungsphasen am Probanden unter Anleitung der Lehrkraft.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

150 Ustd.
Lernbereich 1 Klassische Massage 60 Ustd.
Lernbereich 2 Reflektorische Massageformen 60 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 30 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Klassische Massage 60 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse über Wirkungsweisen und Anwendungsprinzipien der klassischen Massage und verfügen über manuelle Fertigkeiten. Sie erfassen Gewebsveränderungen und beseitigen diese mit geeigneten Grifftechniken im Rahmen eines befundorientierten Behandlungsaufbaus.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

Wirkungen

vgl. „Physiologie“

Grifftechniken

vgl. LPE 3

Streichungen

Reibungen

Zirkelungen

Hautverschiebungen

Knetungen

Vibrationen

Tapotements

Aufbau der Teilmassagen

Befundaufnahme und Dokumentation

vgl. „Anatomie“ sowie „Physiotherapeu­tische Befund- und Untersuchungs­techniken“

Befundorientierter Behandlungsaufbau

Kontraindikationen

Lernbereich 2: Reflektorische Massageformen 60 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Wechselbeziehungen von pathologischen Vorgängen und reflektorischen Auswirkungen in der Körperdecke. Unter Beachtung der Grundprinzipien der Reflexzonentherapie setzen sie spezielle Fertigkeiten ein, um bei ausgewählten Krankheitsbildern gezielt auf nervös-reflektorische Veränderungen in den verschiedenen Schichten der Körperdecke einzuwirken.

Segmentmassage

Gegenstand und Stellenwert

Wirkungen

Dosierungsrichtlinien

Technik

Methoden zum Feststellen der reflektorischen Veränderungen

gewebsspezifische Griffe

vgl. LPE 1

spezielle Griffkombinationen

Behandlungsaufbau

Grundsätze

regionaler Aufbau

Indikationen/Kontraindikationen

Bindegewebsmassage

allgemeine Behandlungsgrundsätze

Wirkungen und Reaktionen

unbeabsichtigte Reaktionen und ihre Beseitigungsmöglichkeiten

Techniken

Hauttechnik

Unterhauttechnik

Überblick

Faszientechnik

Techniken mit unterschwelligem Dehnungsreiz

Arbeitsgänge an verschiedenen Körperregionen

Kreuzbein-Beckenbereich

lateraler, dorsaler und ventraler Rumpfbereich

Nacken, Hals, Gesicht

untere und obere Extremitäten

Reiz- und Reaktionspunkte

Feststellen von Bindegewebszonen, ihre Bewertung und Dokumentation

Befundorientierter Behandlungsaufbau

Indikationen/Kontraindikationen

Überblick

Periostbehandlung

Gegenstand und Stellenwert

Wirkungen

örtliche

ferngeleitete

Schmerzbekämpfung

Grundlagen zur Behandlungstechnik

spezielle Anwendung an wichtigen Körperregionen

Indikationen/Kontraindikationen

Kolonbehandlung

Gegenstand und Stellenwert

Wirkungsweise

Behandlungstechnik

Indikationen/Kontraindikationen

Elektro-, Licht-, Strahlentherapie

Kurzcharakteristik

Die Elektro-, Licht-, Strahlentherapie ist ein Teilgebiet der Elektromedizin. Elektro­therapeutische Anwendungen werden als unterstützende und ergänzende Maßnahmen zur Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten und Verletzungen eingesetzt.

Im Fach „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ erwerben die Schülerinnen und Schüler elektrotechnische Basiskenntnisse. Sie lernen Wirkungen, Indikationen und Kontra­indikationen elektrotherapeutischer Anwendungsformen kennen, leiten sinnvoll krankheitsrelevante Therapieformen und Kombinationsmöglichkeiten im klinischen und rehabilitativen Bereich ab und wenden diese an. Dabei beachten sie die Regelungen des Arbeitsschutzes.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Bedienung, Überwachung und Pflege der Gerätetechnik entsprechend vorgegebener Kriterien. Sie kennen strahlentherapeutische Verfahren und deren Einsatzmöglichkeiten sowie die Maßnahmen des Strahlenschutzes. Des Weiteren entwickeln die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten, Elektrodenapplikationen exakt vorzunehmen sowie Dosierungsparameter individuell und befundgerecht einzustellen.

Das Fach „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ ist in der Gruppe zu realisieren. Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten. Geeignet sind Übungen zur Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Abstimmungen sind insbesondere mit den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“ und „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ erforderlich.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

60 Ustd.
Lernbereich 1 Elektrodiagnostik und Elektrotherapie 35 Ustd.
Lernbereich 2 Licht- und Strahlentherapie 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 15 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Elektrodiagnostik und Elektrotherapie 35 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über grundlegende elektrophysikalische und elektrophysiologische Kenntnisse der verschiedenen Stromarten. Sie erfassen die prinzipiellen Unterschiede nieder-, mittel- und hochfrequenter Anwendungsformen auf nervale, vasale und muskuläre Strukturen. Die Schülerinnen und Schüler diagnostizieren Veränderungen der Erregbarkeit des Nerv-Muskelsystems, kennen unterschiedliche Stromformen sowie deren Applikationen und wenden diese in der Therapie befundgerecht an. Unter Beachtung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes gehen sie sicher mit den verschiedenen Geräten um.

Gegenstand und Aufgaben

Aspekte zur Sicherung und Haftung

Einschlägige Gerätevorschriften

Medizingeräteverordnung

Physikalische Grundlagen

vgl. „Anatomie“ und „Physiologie“

Anwendungsformen im Bereich niederfrequenter Ströme und deren Wirkung

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ sowie „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

Gleichstromtherapie

Galvanisation

Iontophorese

hydroelektrische Bäder

niederfrequente Impulsströme

unidirektional

bidirektional

Reizstromdiagnostik

galvanischer und faradischer Test

Beurteilung der I/t-Kurve

Elektrostimulation neuromuskulärer Systeme

innervierte Muskulatur

glattmuskuläre Organe

denervierte Muskulatur

spastisch gelähmte Muskulatur

Anwendungsformen im Bereich mittelfrequenter Ströme und deren Wirkung

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ sowie „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

exogene Modulationsformen

endogene Modulationsformen

Wirkunterschiede zu niederfrequenten Impulsströmen

Diagnostik mit mittelfrequentem Strom

Anwendungsformen im Bereich hochfrequenter Ströme und deren Wirkung

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ sowie „Methodische Anwendungen in der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“

Kurzwelle

Mikrowelle

Dezimeterwelle

Anwendungen im Bereich der Ultraschalltherapie und deren Wirkung

Lernbereich 2: Licht- und Strahlentherapie 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die theoretischen Grundlagen lichttherapeutischer Verfahren und beurteilen Nutzungsmöglichkeiten sowie Gefahren des optischen Spektrums. Sie setzen praxisbezogene Anwendungsformen diagnosebezogen und befundgerecht ein.

Gegenstand und Aufgaben

Reizfaktoren und Reizgrößen

Wirkungen auf den Organismus

Anwendungsformen unter Berück­sichtigung von Behandlungstechnik und Dosierung in den Bereichen

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

Infrarotstrahlung

Ultraviolettstrahlung

Sonnenlicht

Hinweis auf Helio-Klimakurven

Laser als Sonderform

Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie

Kurzcharakteristik

Im Fach „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ werden Grundlagen für die spätere Tätigkeit in der Physiotherapie vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen und Fertigkeiten in der Anwendung physikalischer Energien zu therapeutischen Zwecken.

Aufbauend auf Kenntnissen aus den Fächern der „Physiologie“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Prävention und Rehabilitation“ lernen die Schülerinnen und Schüler die Zusammenhänge zwischen wiederholtem Ingangsetzen des Reiz-Reaktions-Mechanismus und der Anregung der Selbstordnungskräfte des Organismus kennen. Die exakte Erarbeitung von Reiz- und Dosierungsfaktoren der anzuwendenden Medien und die eigene Erprobung einer breiten Skala therapeutischer Maßnahmen verhelfen zu tiefen Einsichten und Überzeugungen von der Wirksamkeit altbewährter Therapieformen in der heutigen Zeit.

Die Schülerinnen und Schüler lernen medizinisch, gesundheitserzieherische und ökonomische Standpunkte zu vertreten und zur Motivation der Patienten einzusetzen. Unter Beachtung der Arbeitsschutzordnung pflegen, überwachen und bedienen die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Geräte sachgerecht und gehen sorgfältig mit Materialien um.

Der Erwerb von Fertigkeiten in der fachgerechten Durchführung verschiedener Anwendungen ist Voraussetzung für den sicheren und wirkungsvollen Einsatz am Patienten. Daher ist die Vermittlung der Ziele und Inhalte im Gruppenunterricht zu realisieren, um ausreichend Übungsphasen am Probanden/Patienten unter Anleitung der Lehrkraft zu gewährleisten.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

60 Ustd.
Lernbereich 1 Hydro- und Thermotherapie 30 Ustd.
Lernbereich 2 Balneotherapie 12 Ustd.
Lernbereich 3 Inhalationstherapie 6 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Hydro- und Thermotherapie 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse über die Eigenschaften des Wassers als therapeutischen Reiz und erklären die Zusammenhänge zwischen Hydro- und Thermotherapie. Unter Berücksichtigung von Dosierungs- und Anwendungsregeln führen sie befundgerechte Behandlungsmaßnahmen durch und regen die Patienten zur Mitarbeit an.

Gegenstand und Bedeutung

Therapiegrundlagen

vgl. „Angewandte Physik und Biomechanik“

Prinzipien der Hydrotherapie

Reizfaktoren und deren Wirkung auf den Organismus

Reizdosierung

Voraussetzungen zur sachgerechten Ausführung

Anwendungsformen der Hydrotherapie

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ und „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 4

Anwendungen mit dem Tuch

Anwendungen mit fließendem Wasser

Güsse

Duschen

Anwendungen mit hydrostatischem Druck

Einbeziehen der praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Bäder mit verschiedenen Wasserständen

Bäder mit konstanter und veränderlicher Temperaturführung

Bäder mit zusätzlichen mechanischen oder chemischen Reizen

Anwendungen ohne hydrostatischen Druck

Überblick
Projektarbeit

Sauna

Dampfbäder

sonstige Anwendungsformen

Anwendungen mit Kälte

Anwendungen mit Paraffin

Hautbürstungen

Lernbereich 2: Balneotherapie 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Gemeinsamkeiten von Balneotherapie und Kurortbehandlung. Sie informieren sich über Wirkungsprinzipien und Anwendungs­möglichkeiten natürlicher ortsgebundener Heilmittel.

Gegenstand und Bedeutung

Reizfaktoren

Wirkung und Anwendungsmöglichkeiten

Natürliche Heilmittel

Projektarbeit, Exkursion in einen Kurort vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

Heilwässer

Heilgase

Heilpeloide

Heilklima

Lernbereich 3: Inhalationstherapie 6 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse über die Eigenschaften spezieller künstlicher oder natürlicher Heilnebel, die zur Therapie oder Prophylaxe bestimmter Krankheiten verabreicht werden. Sie analysieren verschiedene Methoden und Anwendungsformen und setzen diese am Patienten wirkungsvoll ein. Die Schülerinnen und Schüler gehen verantwortungsbewusst mit technischen Geräten und dem Einsatz spezieller Medikamente um.

Gegenstand und Bedeutung

Physikalisch-technische Grundlagen

Reizfaktoren, Reizgrößen

Methoden der Erzeugung

Wirkungen auf den Organismus

Indikationen/Kontraindikationen

Anwendungsformen

Behandlungstechniken

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten

Kurzcharakteristik

Die „Methodischen Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ nehmen die zentrale Stellung innerhalb der Ausbildung ein. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der physiotherapeutischen Behandlung ausgewählter Erkrankungen auseinander. Auf der Grundlage des erstellten Befundes leiten sie Behandlungsziele ab, erstellen individuelle Behandlungspläne, setzen diese um und reflektieren ihr Vorgehen.

Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihr erworbenes Wissen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ihre praktischen Erfahrungen zu verknüpfen und in grundlegenden Behandlungstechniken befundgerecht anzuwenden. Darüber werden sie kontinuierlich befähigt, die Patienten fachgerecht und situationsspezifisch anzuleiten.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die charakteristischen Merkmale medizinischer Fachbereiche sowie die Bedeutung einer fachübergreifenden und interdisziplinären Betrachtungsweise. Sie sind in der Lage, ganzheitlich zu denken und zu handeln.

Berufsrelevante Handlungen sind die Grundlage des Unterrichts. Fachtheoretische und fachpraktische Inhalte sind integrativ zu vermitteln, durch praktisches Üben zur Selbsterfahrung unter Einsetzen von Fallbeispielen, Rollenspielen sowie Patientenvorstellungen und die Bearbeitung von Projekten zu untersetzen. Dabei sind die im klinischen Praktikum gewonnenen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler einzubinden und neue Erkenntnisse und Behandlungsmethoden zu berücksichtigen.

Die Konzeption der Lehrplaneinheiten baut auf den vermittelten Kenntnissen in den Fächern „Anatomie“, „Physiologie“, „Angewandte Physik und Biomechanik“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“, „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, „Bewegungserziehung“, „Massagetherapie“, „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“ sowie „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ auf.

Eine enge Abstimmung in der zeitlichen und inhaltlichen Unterrichtsplanung zwischen den Fächern „Methodische Anwendungen der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten“ und „Spezielle Krankheitslehre“ ist unbedingt erforderlich und in diesem Einzellehrplan nicht explizit ausgewiesen. Der zeitliche Umfang der zu realisierenden Inhalte aus den entsprechenden Fachbereichen orientiert sich an der Häufigkeit des Auftretens der Krankheitsbilder sowie deren Bedeutung für die spätere berufliche Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. bis 3. Ausbildungsjahr

700 Ustd.
Lernbereich 1 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Inneren Medizin 90 Ustd.
Lernbereich 2 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Orthopädie/Traumatologie 90 Ustd.
Lernbereich 3 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Chirurgie/Traumatologie 80 Ustd.
Lernbereich 4 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Neurologie 90 Ustd.
Lernbereich 5 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Psychiatrie 30 Ustd.
Lernbereich 6 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Gynäkologie/Geburtshilfe 40 Ustd.
Lernbereich 7 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Pädiatrie 70 Ustd.
Lernbereich 8 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Geriatrie 20 Ustd.
Lernbereich 9 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Rheumatologie 20 Ustd.
Lernbereich 10 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Arbeitsmedizin 20 Ustd.
Lernbereich 11 Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Sportmedizin 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 130 Ustd.

1. bis 3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Inneren Medizin 90 Ustd.

Auf der Grundlage ihres Wissens über ausgewählte internistische Erkrankungen erheben die Schülerinnen und Schüler einen umfassenden Befund und erkennen pathologische Veränderungen sowie Reaktionen des menschlichen Organismus. Sie begreifen den Menschen als biopsychosoziale Einheit. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten ein entsprechendes Therapiekonzept, planen und führen therapeutische Behandlungen durch und beurteilen ihr Ergebnis. Dabei ist ihnen die besondere Bedeutung der Phy­siotherapie in den Bereichen der Prävention und Rehabilitation bewusst. Die Schülerinnen und Schüler setzen die Belastbarkeit sowie die Auswahl und Dosierung physiotherapeutischer Maßnahmen diagnosebezogen um.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Inneren Medizin

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 1

Internistisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Inneren Medizin

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“

aktive Maßnahmen

passive Maßnahmen

Einzel- und Gruppenbehandlung

Umgang mit körpernahen und körperfremden Hilfsmitteln

vgl. „Bewegungserziehung“

Maßnahmen der gesundheitsbewussten Lebensweise

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Herz-Kreislauf-Krankheiten

Patientenvorstellungen, Rollenspiele, praktische Übungen, Erarbeiten von befundgerechten Hausübungs­programmen

entzündliche Herzerkrankungen

Herzklappenfehler

ischämische Herzkrankheiten

Herzrhythmusstörungen

Hypertonie

Hypotonie

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Krankheiten der Blut- und Lymphgefäße

periphere arterielle Verschluss­krankheiten

Demonstration von Spezialschuhen, Verbindung zum diabetischen Fuß aufzeigen, Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern

Lymphödem

vgl. „Massagetherapie“ und LPE 3

Thrombose

chronisch venöse Insuffizienz

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Krankheiten der Atmungsorgane

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 2

Pneumonien

Pleuritis

Chronische Bronchitis, COPD

Bronchiektasen

Asthma bronchiale

Lungenemphysem

Lungenfibrosen

Zystische Fibrose

Lungenembolie

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Krankheiten der Verdauungsorgane

vgl. „Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie“ sowie „Massage­therapie“

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Stoffwechselerkrankungen und innersekretorischen Störungen

vgl. „Trainingslehre“ und „Bewegungs­erziehung“

Diabetes mellitus

Hyperlipoproteinämien

Hyperuricämie

Adipositas

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Onkologie

Fallbeispiele

Spezielle physiotherapeutische Maßnahmen auf der internistischen Intensivstation

Lernbereich 2: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Orthopädie/Traumatologie 90 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen konservative Behandlungstechniken bei orthopädischen Erkrankungen sowie prä- und postoperative Behandlungstechniken bei gelenkerhaltenden, gelenkversteifenden bzw. gelenkersetzenden Operationen. Sie erheben einen physiotherapeutischen Befund, stellen einen adäquaten Plan entsprechend der ärztlichen Verordnung auf, führen die erforderlichen physiotherapeutischen Maßnahmen durch und dokumentieren ihre Behandlung. Sie nehmen ihre Aufgaben im Bereich der Prävention und Rehabilitation wahr.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Orthopädie

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 2

Orthopädisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Orthopädie bei konservativer und operativer Behandlung

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“

aktive Maßnahmen

passive Maßnahmen

Umgang mit körpernahen und körperfernen Hilfen

Einzel- und Gruppenbehandlung

vgl. „Bewegungserziehung“

Haltung

vgl. „Bewegungslehre“

physiologische Haltung

Abweichung von der Norm

Bedeutung der Haltungserziehung

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Deformitäten und Erkrankungen im Bereich des Hüftgelenkes

Luxationshüfte

M. Perthes

Epiphysiolyse

Coxarthrose

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Deformitäten und Erkrankungen im Bereich des Kniegelenkes

Achsenabweichungen

Gonarthrose

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen und Deformitäten im Fußbereich

auf Gruppenbehandlung bei Kindern und Erwachsenen eingehen

Knick-Senk-Spreizfuß

Klumpfuß

Hohlfuß

Spitzfuß

Zehendeformitäten

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Haltungs-, Stellungs- und Formfehlern der Wirbelsäule

auf Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen eingehen

Hohlrundrücken

Rundrücken

Flachrücken

M. Scheuermann

Skoliosen

Schiefhals

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Thoraxdeformitäten

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 2

Physiotherapeutische Maßnahmen bei degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule

auf Einzel- und Gruppenbehandlung in verschiedenen Ausgangsstellungen eingehen

Cervikalsyndrom

Lumbalsyndrom

Bandscheibenerkrankungen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei M. Bechterew

auf aktive Selbsthilfemaßnahmen eingehen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Osteoporose

insbesondere auf die Aspekte eines ökonomischen Bewegungsverhaltens und aktive Selbsthilfemaßnahmen eingehen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Deformitäten und Erkrankungen der oberen Extremitäten

Periarthropthia humeroscapularis

Epikondylopathien

Karpaltunnelsyndrom

Dupuytrensche Kontraktur

Daumengelenksattelarthrose

Lernbereich 3: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Chirurgie/Traumatologie 80 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur funktionellen Behandlung der Patienten nach Unfällen und bei chirurgischen Erkrankungen. Sie nehmen den physiotherapeutischen Befund auf, führen entsprechend der ärztlichen Verordnungen konservative und/oder postoperative physiotherapeutische Behandlungen durch und dokumentieren ihre Behandlungen exakt.

Aufgaben und Zielstellung der Physiotherapie in der Chirurgie

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 3

Dekubitus-, Pneumonie- und Thromboseprophylaxe

Entstauungstherapie

Narbenbehandlung

Mobilisation und Kräftigung

Schulung von Gebrauchsbewegungen

Chirurgisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Chirurgie bei konservativer und operativer Behandlung

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 2

aktive Maßnahmen

passive Maßnahmen

vgl. „Elektro-, Licht-, Strahlentherapie“

Umgang mit körpernahen und körperfernen Hilfen

physiotherapeutische Maßnahmen nach Komplikationen in der Chirurgie

Sympathische Reflexdystrophie (SRD)

Nerven- und Gefäßverletzung

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Verletzungen des Beckens und der unteren Extremitäten

Frakturen

Luxationen

Distorsionen

Bänder- und Meniskusschäden

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Verletzungen des Schultergürtels, der oberen Extremitäten und nach handchirurgischen Eingriffen

Frakturen

Luxationen

Sehnenverletzungen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Verletzungen der Wirbelsäule und des Thorax

Physiotherapeutische Maßnahmen nach Amputationen der oberen und unteren Extremitäten

auf Einzel- und Gruppenbehandlung eingehen

Physiotherapeutische Maßnahmen nach Mammaamputation

vgl. LPE 6

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Thoraxchirurgie

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 2

Eingriffe an der Lunge

Eingriffe am Herzen

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Gefäß- und Bauchchirurgie

vgl. LPE 6

Physiotherapeutische Maßnahmen bei eitrigen Entzündungen

Panaritium, Phlegmone

Osteomyelitis

Spezielle physiotherapeutische Maßnahmen auf der chirurgischen Intensivstation

Lernbereich 4: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Neurologie 90 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen eine gestörte Sensomotorik und nehmen die topische Zuordnung zur gestörten Struktur des Nervensystems vor. Sie erheben einen physiotherapeutischen Befund, stellen entsprechend der ärztlichen Verordnung einen adäquaten Plan auf und führen die erforderlichen physiotherapeutischen Maßnahmen durch. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Behandlung exakt.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Neurologie

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 4

prophylaktische Aufgaben

therapeutische Aufgaben

rehabilitative Aufgaben

Neurologisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Neurologie

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“

aktive Maßnahmen

passive Maßnahmen

Einzel- und Gruppenbehandlung

vgl. „Bewegungserziehung“

physiotherapeutische Maßnahmen auf neurophysiologischer Grundlage

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Sensibilitätsstörungen

Verhalten bei Störungen der Oberflächensensibilität

Schulung der Tiefensensibilität 

propriozeptives Training

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Lähmungen

praktische Übungen

zentrale Lähmungen

periphere Lähmungen

myasthenische Lähmungen

Patientenvorstellung

myogene Lähmungen

psychogene Lähmungen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen der Muskulatur

praktische Übungen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen des peripheren Nervensystems

praktische Übungen

Hirnnerven

Fazialisparese

Trigeminusneuralgie

weitere Hirnnervensyndrome

Spinalnerven

Lähmung des Plexus brachialis

Ulnarislähmung

Medianuslähmung

Radialislähmung

Femoralislähmung

Peronaeuslähmung

Tibialislähmung

weitere Erkrankungen

Polyneuropathien

cervikale Wurzelreizsyndrome

lumbale Wurzelreizsyndrome

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen von Rückenmark und Kauda

praktische Übungen, Exkursionen

Querschnittsyndrom

weitere Erkrankungen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen der Stammganglien

praktische Übungen Patientenvorstellung vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“, LPE 11

M. Parkinson

Chorea Huntington

Atheose

Dystonie

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen des Gehirns

Patientenvorstellung

Schädel-Hirn-Verletzungen

Hirntumoren

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Erkrankungen von Rückenmark und Gehirn

Multiple Sklerose (Enzephalomyelitis disseminate)

Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Koordinationsstörungen

praktische Übungen Video, Patienten­vorstellung
Nutzen digitaler Medien

Spezielle physiotherapeutische Maßnahmen auf der neurologischen Intensivstation

Therapie des apallischen Durchgangssyndroms

Sprech- und Schluckstörungen

Lernbereich 5: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Psychiatrie 30 Ustd.

Aufgrund ihrer psychologischen und psychopathologischen Kenntnisse entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis im Umgang mit psychisch gestörten Patienten. Sie beschreiben den Patienten in seinem körperlichen Ausdruck und Bewegungsverhalten und ermitteln situationsspezifische Behandlungsziele. Um mit ausgewählten Übungs­angeboten zur Verbesserung der seelischen und motorischen Fähigkeiten des Patienten beizutragen, nutzen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der Arbeit im therapeutischen Team. Ihnen ist ihre Verantwortung für ihre eigene berufliche Fort- und Weiterbildung bewusst.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Psychiatrie

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 5

Psychiatrisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokolle

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Psychiatrie

Behandlungstechniken zur Kreislauf­anregung, Durchblutungsverbesserung und Schmerzlinderung

Behandlungstechniken zur Antriebs­steigerung und Konditionsverbesserung

fachspezifische Methoden zur Förderung der Körperwahrnehmung und Entspannung

fachspezifische gruppenbewegungs­therapeutische Methoden zur Verbesserung der Kommunikations-, Kooperations- und Integrationsfähigkeit

Physiotherapeutische Maßnahmen bei neurotischen und somatoformen Störungen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei organischen psychischen Störungen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei affektiven Störungen

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Schizophrenie

Lernbereich 6: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Gynäkologie/Geburtshilfe 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Physiotherapie bei gynäkologischen Erkrankungen und in der Geburtshilfe. Sie wählen geeigneter Befund- und Behandlungstechniken aus, setzen diese um und dokumentieren sie. Die Schülerinnen und Schüler wenden zeitgemäße Methoden der Geburtsvorbereitung und Rückbildung schwangerschaftsbedingter Veränderungen verantwortungsbewusst an.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Gynäkologie und Geburtshilfe

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 6, und „Krankengymnastische Behandlungstechniken“

Gynäkologisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokoll

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Menstruationsbeschwerden

Physiotherapeutische Maßnahmen bei Lageveränderungen der Genitalorgane

Retroflexio uteri

Senkung und Vorfall

Harninkontinenz

Physiotherapeutische Maßnahmen nach gynäkologischen Operationen

vgl. LPE 3

Physiotherapeutische Maßnahmen während der Schwangerschaft

Physiotherapeutische Maßnahmen zur Geburtsvorbereitung

Physiotherapeutische Maßnahmen im Wochenbett

Physiotherapeutische Maßnahmen nach operativer Geburtsbeendigung

Lernbereich 7: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Pädiatrie 70 Ustd.

Unter Reaktivierung ihres vorhandenen Wissens vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse über die normale sowie abweichende motorische und psychosoziale Entwicklung des Kindes. Sie erstellen geeignete Befunde, wählen auf dieser Grundlage entsprechende Behandlungstechniken aus und wenden diese an. Dabei motivieren die Schülerinnen und Schüler den kindlichen Patienten zur Mitarbeit und erkennen die Bedeutung der aktiven Einbeziehung der Eltern in das therapeutische Geschehen.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Pädiatrie

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 7

Pädiatrisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokoll

vgl. „Bewegungslehre“

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Pädiatrie

praktische Übungen

Säuglings- und Kleinkindgymnastik

verschiedene Lagerungsformen

Umgang mit körpernahen und körperfernen Hilfen

vgl. LPE 2

Handling

Physiotherapeutische Maßnahmen beim retardierten Säugling/Kleinkind

praktische Übungen am Phantom und am Kind

Handling

spezielle Säuglings- und Kleinkindgymnastik

Physiotherapeutische Maßnahmen bei orthopädischen Erkrankungen im Säuglingsalter

vgl. LPE 2

angeborene Fußerkrankungen

Achsenabweichung

Schiefhals

Sitzkyphose

Säuglingsskoliose

Physiotherapeutische Maßnahmen bei ausgewählten Erkrankungen im Kindesalter

juvenile chronische Arthritis

Atemerkrankungen

Mukoviszidose

Hämophilie

angeborene Herzfehler (prä- und postoperative Behandlung)

Spina bifida

Armplexuslähmung

Infantile Cerebralparese

Lernbereich 8: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Geriatrie 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die individuelle Anwendung physiotherapeutischer Behandlungstechniken bei älteren Menschen. Sie erstellen nach ärztlicher Verordnung einen Behandlungsplan, führen physiotherapeutische Behandlungen durch und dokumentieren diese exakt. Sie erfassen die Beziehungen zwischen dem geriatrischen Patienten sowie seiner Umwelt und leiten Aufgaben für Prävention und Rehabilitation ab.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Geriatrie

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 9

Physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokoll

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

physiotherapeutische Maßnahmen in der Geriatrie und deren Rehabilitation

Exkursion in Seniorenheime und geronto­psychiatrische Einrichtungen
vgl. „Prävention und Rehabili­tation“ sowie „Krankengymnastische Behandlungstechniken“

aktive Maßnahmen

vgl. „Bewegungserziehung“

passive Maßnahmen

Einzel- und Gruppenbehandlung

Einsatz von Hilfsmitteln unter dem Aspekt der Multimorbidität, psychischer und physischer Belastbarkeit und eingeschränkter Alltagsfunktionen

Projektarbeit, Fallbeispiele

Physiotherapeutische Maßnahmen bei ausgewählten geriatrischen Krankheiten und deren Rehabilitation

Lernbereich 9: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Rheumatologie 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die individuelle Anwendung physiotherapeutischer Behandlungstechniken bei Menschen mit rheumatischen Erkrankungen. Sie erstellen nach ärztlicher Verordnung einen Behandlungsplan, führen physiotherapeutische Behandlungen durch und dokumentieren diese exakt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Aufgaben in der Prävention und Rehabilitation unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen der Schmerzlinderung sowie der Erhaltung der Beweglichkeit wahr. Sie beraten Patienten und deren Angehörige zur Bewältigung von Alltagssituationen. Dabei arbeiten sie eng mit den Ergotherapeuten zusammen.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Rheumatologie

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 10

Rheumatisch physiotherapeutischer Befund, seine Dokumentation einschließlich Verlaufsprotokoll

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Physiotherapeutische Maßnahmen in der Rheumatologie

vgl. „Krankengymnastische Behandlungstechniken“

aktive Maßnahmen

passive Maßnahmen

Einzel- und Gruppenbehandlung

vgl. „Bewegungserziehung“

Umgang mit körpernahen und körperfremden Hilfsmitteln

Gelenkschutz

Exkursionen in die Ergotherapie

Maßnahmen der gesundheitsbewussten Lebensweise

Physiotherapeutische Behandlung ausgewählter rheumatischer Krankheiten im akuten und chronischen Stadium

Projektarbeit

rheumatoide Arthritis

Kollagenosen

Fibromyalgie

Lernbereich 10: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Arbeitsmedizin 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutung von präventiven und rehabilitativen Übungsprogrammen. Anhand ausgewählter Berufsgruppen führen sie berufsspezifische Arbeitsplatzanalysen durch, legen Behandlungsziele fest, wählen präventive Behandlungsmaßnahmen aus und erarbeiten physiotherapeutische Übungsprogramme.

Aufgaben und Zielstellungen der Physiotherapie in der Arbeitsmedizin

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 11

Arbeitsplatzanalyse

vgl. „Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken“

Physiotherapeutische Behandlung bei gefährdeten Berufsgruppen

Erarbeitung von Behandlungs­programmen an ausgewählten Berufsgruppen, praktische Übungen, Projekte

Präventive und Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Belastungen und Gesundheitsschäden

Lernbereich 11: Methodische Anwendungen der Physiotherapie in der Sportmedizin 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass bei sportlichen Übungen einseitige und unphysiologische Bewegungsmuster zu Verletzungen bzw. Schäden führen können und richten ihr physiotherapeutisches Handeln danach aus. Im Rahmen der Prävention und Rehabilitation von Sportverletzungen bzw. Sportschäden und der damit verbundenen Reintegration in den Trainingsprozess verschaffen sich die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über geeignete Behandlungsmaßnahmen. Sie erfassen ausgewählte Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Aufgaben und Ziele der Physiotherapie in der Sportmedizin

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“, LPE 12

Stellung des Physiotherapeuten im Betreuerteam des Sportlers

Besonderheiten in der Anwendung physiotherapeutischer Therapieformen

vgl. „Trainingslehre“ und „Kranken­gymnastische Behandlungstechniken“

Rehabilitations-, Behinderten- und Seniorensport

praktische Übungen, Exkursionen, Erfahrungsaustausch mit Sportgruppen im Rehabilitations- und Behindertensport, Demonstration einer Trainingsstunde

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