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Lernbereich 7: Erweiterte Sportangebote (LB Typ II)

Ziele und Aufgaben

Erweiterte Sportangebote sind Teil des Bereichs Sport und tragen den Erfordernissen der individuellen Differenzierung und Förderung Rechnung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung sozialer Kompetenzen sowie von Fähigkeiten zur Gestaltung des Alltags, insbesondere der Freizeit.

Die Schüler sollen sich ausprobieren, ihre eigenen Stärken und Schwächen erfahren und ihre Handlungs- und Bewegungserfahrungen erweitern. Gemeinsame sportliche Aktivitäten in der Schule und in öffentlichen Einrich-tungen ermöglichen Teilhabe und Mitwirkungsmöglichkeiten.

Im Mittelpunkt steht die

  • Entwicklung von Freude an Aktivität und Bewegung,
  • Stärkung von Eigenaktivität,
  • Erweiterung von Bewegungs- und Körpererfahrungen,
  • Entwicklung von Anstrengungsbereitschaft und Durchhaltevermögen,
  • Entwicklung von körperlicher Fitness und Gesundheitsbewusstsein,
  • Förderung von Selbst- und Sozialkompetenz.

Dabei werden vor allem Formen des individuell-interessengeleiteten und kooperativen, aktiv-praktischen Lernens genutzt.

Inhalte

Die Inhalte in diesem Lernbereich orientieren sich an einem weiten, über die traditionellen Sportarten hinausgehenden Sportverständnis. Unter Berücksichtigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Schüler werden für die Auswahl folgende Empfehlungen gegeben:

  • Inlineskating, Skateboarding, Rollschuhlauf
  • Wandern, Nordic Walking, Klettern, Geocaching
  • Fahrrad fahren
  • Triathlon
  • Kanu, Rudern, Paddeln, Surf-Ski, Stand Up Paddling
  • Skilanglauf, Ski Alpin, Snowboard, Eislauf
  • Reiten
  • Akrobatik
  • Kegeln, Bowling
  • Yoga, Pilates
Organisation

Die erweiterten Sportangebote sind in der Fachkonferenz zu planen und abzustimmen. Dabei sind die Interessen und Neigungen der Schüler sowie deren Entwicklungsstand zu beachten.

Es empfiehlt sich, den Schülern im Schuljahr zwei verschiedene Inhalte anzubieten.

Sportarten mit erhöhtem Risiko bzw. mit besonderen personalen und materiellen Anforderungen sind durch den Schulleiter zu genehmigen, die Schulaufsichtsbehörde ist entsprechend zu informieren. Die Schüler sind sportartenspezifisch zu belehren.

 
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