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Lehrplan

Fachoberschule

Fachrichtung Gesundheit und Soziales; Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung

Rechtskunde

2006/2017/2020

 

Impressum

Die überarbeiteten Lehrpläne für die Fachoberschule treten am 1. August 2020 in Kraft.

Die Lehrpläne wurden erstellt durch Lehrerinnen und Lehrer der Fachoberschulen in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -.

Eine teilweise Überarbeitung der Lehrpläne erfolgte durch Lehrerinnen und Lehrer der Fachoberschulen im Jahr 2017 sowie 2020 in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Bildungsinstitut und dem

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
www.lasub.smk.sachsen.de

Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de

Teil Grundlagen

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Grundstruktur

Im Teil Grundlagen enthält der Lehrplan Ziele und Aufgaben der Fachoberschule sowie Aussagen zum fächerverbindenden Unterricht und zur Entwicklung von Lernkompetenz. Im fachspezifischen Teil werden für das Fach allgemeine fachliche Ziele ausgewiesen, die in der Regel gemeinsam für die Klassenstufen 11 und 12 als spezielle fachliche Ziele differenziert beschrieben sind und dabei die Prozess- und Ergebnisorientierung des schulischen Lernens ausweisen.

Lernbereiche, Zeitrichtwerte

In den Klassenstufen 11 und 12 sind Lernbereiche mit Pflichtcharakter im Umfang von 25 Wochen verbindlich festgeschrieben. Zusätzlich kann in jeder Klassenstufe ein Lernbereich mit Wahlcharakter im Umfang von zwei Wochen bearbeitet werden.

Entscheidungen über eine zweckmäßige zeitliche Reihenfolge der Lernbereiche innerhalb der Klassenstufen bzw. zu Schwerpunkten innerhalb eines Lernbereiches liegen in der Verantwortung des Lehrers. Zeitrichtwerte können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden.

tabellarische Darstellung der Lernbereiche

Die Gestaltung der Lernbereiche erfolgt in tabellarischer Darstellungsweise.

Bezeichnung des Lernbereiches Zeitrichtwert

Lernziele und Lerninhalte

Bemerkungen

Verbindlichkeit der Lernziele und Lerninhalte

Lernziele und Lerninhalte sind verbindlich. Sie kennzeichnen grundlegende Anforderungen in den Bereichen Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung und Werteorientierung.

Im Sinne der Vergleichbarkeit von Lernprozessen erfolgt die Beschreibung der Lernziele in der Regel unter Verwendung einheitlicher Begriffe. Diese verdeutlichen bei zunehmendem Umfang und steigender Komplexität der Lernanforderungen didaktische Schwerpunktsetzungen für die unterrichtliche Erarbeitung der Lerninhalte.

Eine gemeinsame Beschulung von ein- und zweijährigem Bildungsgang ist durch die Struktur der Lehrpläne möglich.

Bemerkungen

Bemerkungen haben Empfehlungscharakter. Gegenstand der Bemerkungen sind inhaltliche Erläuterungen, Hinweise auf geeignete Lehr- und Lernmethoden und Beispiele für Möglichkeiten einer differenzierten Förderung der Schüler. Sie umfassen Bezüge zu Lernzielen und Lerninhalten des gleichen Faches, zu anderen Fächern und zu den überfachlichen Bildungs- und Erziehungszielen der Fachoberschule.

Verweisdarstellungen

Verweise auf Lernbereiche des gleichen Faches und anderer Fächer sowie auf überfachliche Ziele werden mit Hilfe folgender grafischer Elemente veranschaulicht:

➔ LB 2

Verweis auf Lernbereich des gleichen Faches der gleichen Klassenstufe

 

➔ Kl. 11, LB 2

Verweis auf Lernbereich des gleichen Faches einer anderen Klassenstufe

 

➔ MA, Kl. 11, LB 2

Verweis auf Klassenstufe, Lernbereich eines anderen Faches

 

⇒ Lernkompetenz

Verweise auf ein Bildungs- und Erziehungsziel der Fachoberschule (s. Ziele und Aufgaben der Fachoberschule)

 
Verbindlichkeit an Fachschulen

Die Fachlehrpläne sind Grundlage für den Unterricht an der Fachschule und für die Zusatzausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife, sofern spezifische Fachlehrpläne für die Fachschule nicht existieren. Bei Kombination der Fachschulausbildung mit der Zusatzausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist sicherzustellen, dass die dafür erforderlichen Anforderungen der Fachlehrpläne unterrichtlich realisiert werden.

Beschreibung der Lernziele

Einblick gewinnen

Begegnung mit einem Gegenstandsbereich/Wirklichkeitsbereich oder mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden als grundlegende Orientierung, ohne tiefere Reflexion

Kennen

über Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, zu Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden sowie zu typischen Anwendungsmustern aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Kontext verfügen

Übertragen

Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden in vergleichbaren Kontexten verwenden

Beherrschen

Handlungs- und Verfahrensweisen routinemäßig gebrauchen

Anwenden

Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden durch Abstraktion und Transfer in unbekannten Kontexten verwenden

Beurteilen/Sich positionieren

begründete Sach- und/oder Werturteile entwickeln und darstellen, Sach- und/oder Wertvorstellungen in Toleranz gegenüber anderen annehmen oder ablehnen, vertreten, kritisch reflektieren und ggf. revidieren

Gestalten/Problemlösen

Handlungen/Aufgaben auf der Grundlage von Wissen zu komplexen Sachverhalten und Zusammenhängen, Lern- und Arbeitstechniken, geeigneten Fachmethoden sowie begründeten Sach- und/oder Werturteilen selbstständig planen, durchführen, kontrollieren sowie zu neuen Deutungen und Folgerungen gelangen

Abkürzungen

In den Lehrplänen  der Fachoberschule werden folgende Abkürzungen verwendet:

ABIO Agrarbiologie
A-B-U Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
APH Angewandte Physik
BIO Biologie
CAS Computer-Algebra-System
CH Chemie
DaZ Deutsch als Zweitsprache
DE Deutsch
EF Erschließungsfeld
EN Englisch
ETH Ethik
FOS Fachoberschule
FPTA Fachpraktischer Teil der Ausbildung
FR Fachrichtung
G Fachrichtung Gestaltung
GE Geschichte (Oberschule)
GE/GK Geschichte/Gemeinschaftskunde
GEO Geographie (Oberschule)
GESA Gesundheitsförderung und Soziale Arbeit
GESO Fachrichtung Gesundheit und Soziales
GK Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung (Oberschule)
GTR grafikfähiger Taschenrechner
INF Informatik
KÄP Künstlerisch-ästhetische Praxis
KKG Kunst- und Kulturgeschichte
Kl. Klassenstufe
KMK Kultusministerkonferenz
KU Kunst
LB Lernbereich
LBW Lernbereich mit Wahlcharakter
LDE Lehrerdemonstrationsexperiment
LIT Literatur
MA Mathematik
MU Musik
OS Oberschule
PH Physik
PTE Produktionstechnologie
RE/e Evangelische Religion
RE/k Katholische Religion
RK Rechtskunde
RS Realschulbildungsgang
SE Schülerexperiment
SPO Sport
T Fachrichtung Technik
TC Technik/Computer (Oberschule)
TE Technologie
Ustd. Unterrichtsstunden
VBWL/RW Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
WTH Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (Oberschule)
WuV Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
2. FS Zweite Fremdsprache

Die Bezeichnungen Schüler und Lehrer werden im Lehrplan allgemein für Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer gebraucht.

Ziele und Aufgaben der Fachoberschule

Bildungs- und Erziehungsauftrag

Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Sie ist eine Schulart der Sekundarstufe II, deren Bildungs- und Erziehungsprozess auf dem der Oberschule aufbaut und auf der Grundlage fachrichtungsbezogener Lehrpläne zu einem studienbefähigenden Abschluss führt.

Spezifische Lebens- und Berufserfahrungen der Schüler finden dahingehend Berücksichtigung, dass die Fachhochschulreife je nach Voraussetzungen in zwei Schuljahren oder in einem Schuljahr erworben werden kann. Unabhängig von der Dauer sichern die Bildungsgänge der Fachoberschule die für ein Studium an einer Fachhoch- und Hochschule oder einer Berufsakademie notwendige Studierfähigkeit und tragen den Anforderungen dieser praxisorientierten Studiengänge Rechnung. Der hohe Praxisbezug in der zweijährigen Fachoberschule ist neben dem Erlangen der Studienqualifizierung ein wichtiger Beitrag zur beruflichen Orientierung in der gewählten Fachrichtung.

Die Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit sowie die Möglichkeit zur Gestaltung des eigenen Lebens in sozialer Verantwortung und die Befähigung zur Mitwirkung in der demokratischen Gesellschaft gehören zum Auftrag dieser Schulart. Es werden die Grundlagen für lebenslanges Lernen in einer sich ständig verändernden Gesellschaft stabilisiert und ausgebaut sowie ein flexibler Rahmen für die weitere individuelle Leistungsförderung und die spezifische Interessen- und Neigungsentwicklung der Schüler geschaffen.

Die Fachoberschule verknüpft die theoretischen Grundlagen mit einer praxisbezogenen Wissensvermittlung. Das Suchen nach kreativen Lösungen, kritisches Hinterfragen, kategoriales und vernetztes Denken, distanzierte Reflexion und Urteilsfähigkeit sind ebenso zu fördern wie Phantasie, Intensität der Beschäftigung und Leistungsbereitschaft.

Die Fachoberschule wird nach zentralen Prüfungen mit dem Erwerb der Fachhochschulreife abgeschlossen. Diese gewährleistet den Zugang zu Studiengängen der Fachhoch- und Hochschulen sowie Berufsakademien. Die an der Fachoberschule besuchte Fachrichtung ist dabei nicht bindend für die Studienrichtung. Darüber hinaus ist mit dem Erwerb des Bildungsabschlusses Fachhochschulreife nach zwei Schuljahren die Verkürzung der Dauer einer dualen Berufsausbildung um zwölf Monate möglich.

Bildungs- und Erziehungsziele

Die Fachoberschule bereitet junge Menschen darauf vor, selbstbestimmt zu leben, sich selbst zu verwirklichen und in sozialer Verantwortung zu handeln. Im Bildungs- und Erziehungsprozess der Fachoberschule sind

  • der Erwerb intelligenten und anwendungsfähigen Wissens,
  • die Entwicklung von Lern-, Methoden- und Sozialkompetenz und
  • die Werteorientierung

in allen fachlichen und überfachlichen Zielen miteinander zu verknüpfen.

Die überfachlichen Ziele beschreiben darüber hinaus Intentionen, die auf die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler gerichtet sind und in jedem Fach konkretisiert und umgesetzt werden müssen.

Eine besondere Bedeutung kommt der politischen Bildung als aktivem Beitrag zur Entwicklung der Mündigkeit junger Menschen und zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu.

Als ein übergeordnetes Bildungs- und Erziehungsziel der Fachoberschule ist politische Bildung im Sächsischen Schulgesetz verankert und muss in allen Fächern angemessen Beachtung finden. Zudem ist sie integrativ, insbesondere in den überfachlichen Zielen Werteorientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Reflexions- und Diskursfähigkeit sowie Verantwortungsbereitschaft enthalten.

Folgende überfachlichen Ziele sind für die Fachoberschule formuliert:

Die Schüler erweitern systematisch ihr Wissen, das von ihnen in unterschiedlichen Zusammenhängen genutzt und zunehmend selbstständig angewendet werden kann. [Wissen]

Sie erweitern ihr Wissen über die Gültigkeitsbedingungen spezifischer Erkenntnismethoden und lernen, dass Erkenntnisse von den eingesetzten Methoden abhängig sind. Dabei entwickeln sie ein differenziertes Weltbild. [Methodenbewusstsein]

Die Schüler entwickeln die Fähigkeit weiter, Informationen zu gewinnen, einzuordnen und zu nutzen, um ihr Wissen zu erweitern, neu zu strukturieren und anzuwenden. Sie vertiefen ihre Fähigkeiten, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sicher, sachgerecht, situativ-zweckmäßig, verantwortungs- und gesundheitsbewusst zu nutzen. Sie nutzen deren Funktionsweisen zur kreativen Lösung von Problemen. [informatische Bildung]

Sie erweitern und vertiefen ihre Kenntnisse über Medien sowie deren Funktions-, Gestaltungs- und Wirkungsweisen. Traditionelle und digitale Medien nutzen sie selbstständig für das eigene Lernen. Sie analysieren mediengeprägte Probleme und stärken ihre medienkritische Reflexion. [Medienbildung]

Die Schüler eignen sich studienqualifizierende Denkweisen und Arbeitsmethoden an. Sie wenden selbstständig und zielorientiert Lernstrategien an, die selbstorganisiertes und selbstverantwortetes Lernen unterstützen und auf lebenslanges Lernen vorbereiten. [Lernkompetenz]

Sie erwerben weiterführendes fachrichtungsspezifisches Wissen, erkennen ökonomische Zusammenhänge und sind in der Lage, dieses bei der Lösung interdisziplinärer Problemstellungen anzuwenden. Sie vertiefen erworbene Problemlösestrategien und entwickeln das Vermögen weiter, zielgerichtet zu beobachten, zu beschreiben, zu analysieren, zu ordnen und zu synthetisieren. Sie sind zunehmend in der Lage, problembezogen deduktiv oder induktiv vorzugehen, Hypothesen zu bilden und zu überprüfen sowie gewonnene Erkenntnisse auf einen anderen Sachverhalt zu übertragen. Sie lernen in Alternativen zu denken, Phantasie und Kreativität weiterzuentwickeln und Lösungen auf ihre Machbarkeit zu überprüfen. [Problemlösestrategien]

Die Schüler entwickeln ihre Reflexions- und Diskursfähigkeit weiter, um ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich zu führen. Sie lernen, Positionen, Lösungen und Lösungswege kritisch zu hinterfragen. Sie erwerben die Fähigkeit, differenziert Stellung zu beziehen und die eigene Meinung sachgerecht zu begründen. Sie eignen sich die Fähigkeit an, komplexe Sachverhalte unter Verwendung der entsprechenden Fachsprache sowohl mündlich als auch schriftlich logisch strukturiert und schlüssig darzulegen. [Reflexions- und Diskursfähigkeit]

Sie entwickeln die Fähigkeit weiter, effizient mit Zeit und Ressourcen umzugehen, indem sie Arbeitsabläufe zweckmäßig planen, gestalten, reflektieren und selbstständig kontrollieren. Sie erwerben diagnostische Fähigkeiten und beherrschen geistige und manuelle Operationen. [Arbeitsorganisation]

Die Schüler vertiefen die Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten, bereiten sich auf den Umgang mit vielschichtigen und vielgestaltigen Problemen und Themen vor und lernen, diese mehrperspektivisch zu betrachten. [Interdisziplinarität, Mehrperspektivität]

Sie entwickeln ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit weiter. Sie sind zunehmend in der Lage, sich auch in einer Fremdsprache adressaten-, situations- und wirkungsbezogen zu verständigen und erfahren, dass Kooperation für die Problemlösung zweckdienlich ist. [Kommunikationsfähigkeit]

Die Schüler entwickeln die Fähigkeit zu Empathie und Perspektivwechsel weiter und sind sensibilisiert, sich für die Rechte und Bedürfnisse anderer einzusetzen. Sie kennen verschiedene Weltanschauungen, erkennen unterschiedliche philosophische Hintergründe und setzen sich mit unterschiedlichen Positionen und Wertvorstellungen auseinander, um sowohl eigene Positionen einzunehmen als auch anderen gegenüber Toleranz zu entwickeln. [Empathie und Perspektivwechsel]

Sie stärken ihre interkulturelle Kompetenz, um offen zu sein, sich mit anderen zu verständigen und angemessen handeln zu können. [Interkulturalität]

Die Schüler setzen sich, ausgehend von den eigenen Lebensweltbezügen, einschließlich ihrer Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur, mit lokalen, regionalen und globalen Entwicklungen auseinander. Sie entwickeln ihre Fähigkeit weiter, Auswirkungen von Entscheidungen auf das Leben der Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft zu bewerten.

Sie setzen sich bewusst für eine ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung ein und wirken gestaltend daran mit. Dabei nutzen sie Partizipationsmöglichkeiten. [Bildung für nachhaltige Entwicklung]

Die Schüler entwickeln ihre eigenen Wertvorstellungen auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung weiter, indem sie Werte im schulischen Alltag erleben, kritisch reflektieren und diskutieren. Dazu gehören insbesondere Erfahrungen der Toleranz, der Akzeptanz, der Anerkennung und der Wertschätzung im Umgang mit Vielfalt sowie Respekt vor dem Leben, dem Menschen und vor zukünftigen Generationen. Sie entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft weiter, sich vor dem Hintergrund demokratischer Handlungsoptionen aktiv in die freiheitliche Demokratie einzubringen. [Werteorientierung]

Sie entwickeln eine persönliche Motivation für die Übernahme von Verantwortung in Schule und Gesellschaft. [Verantwortungsbereitschaft]

Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses

Die Unterrichtsgestaltung an der Fachoberschule erfordert eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur. Die Lernenden müssen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Lebens- und Berufserfahrungen sowie Leistungsvoraussetzungen in ihrer Individualität angenommen werden. Durch unterschiedliche Formen der inneren Differenzierung wird fachliches und soziales Lernen besonders gefördert.

Der Unterricht an der Fachoberschule geht auch von der Selbsttätigkeit, den erweiterten Erfahrungen und dem zunehmenden Abstraktionsvermögen der Schüler aus. Durch eine gezielte Auswahl geeigneter Methoden und Verfahren der Unterrichtsführung ist diesem Anspruch Rechnung zu tragen. Die Schüler der Fachoberschule werden an der Unterrichtsgestaltung beteiligt und übernehmen für die zielgerichtete Planung und Realisierung von Lernprozessen Mitverantwortung.

Der Unterricht knüpft an die Erfahrungs- und Lebenswelt der Schüler an. Komplexe Themen und Probleme werden zum Unterrichtsgegenstand. Bei der Unterrichtsgestaltung sind Methoden, Strategien und Techniken der Wissensaneignung zu vermitteln und den Schülern in Anwendungssituationen bewusst zu machen. Dadurch sollen die Schüler lernen, ihren Lernweg selbstbestimmt zu gestalten, Lernerfolge zu erzielen und Lernprozesse und -ergebnisse selbstständig und kritisch einzuschätzen.

Dabei sind die Selbstständigkeit der Schüler fördernde Arbeitsformen zu suchen. Der systematische und zielgerichtete Einsatz von traditionellen und digitalen Medien fördert das selbstgesteuerte, problemorientierte und kooperative Lernen. Der Unterricht wird schülerzentriert gestaltet. Im Mittelpunkt steht die Förderung der Aktivität der jungen Erwachsenen bei der Gestaltung des Lernprozesses.

Der Unterricht an der Fachoberschule muss sich in großem Umfang um eine Sicht bemühen, die über das Einzelfach hinausgeht. Die Lebenswelt ist in ihrer Komplexität nur begrenzt aus der Perspektive des Einzelfaches zu erfassen. Fachübergreifendes und fächerverbindendes Lernen trägt dazu bei, andere Perspektiven einzunehmen, Bekanntes und Neuartiges in Beziehung zu setzen und nach möglichen gemeinsamen Lösungen zu suchen. Hierbei sind den Schülern die für ein Fachhoch- und Hochschulstudium oder Studium an einer Berufsakademie erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken zu vermitteln. Ein vielfältiger Einsatz von traditionellen und digitalen Medien befähigt die Schüler, diese kritisch zu hinterfragen und für das selbstständige Lernen zu nutzen.

Anzustreben ist ein anregungs- und erfahrungsreiches Schulleben, das über den Unterricht hinaus vielfältige Angebote und die Pflege von Traditionen einschließt. Wesentliche Kriterien eines guten Schulklimas an der Fachoberschule als Teil eines Beruflichen Schulzentrums sind Transparenz der Entscheidungen, Gerechtigkeit und Toleranz sowie Achtung und Verlässlichkeit im Umgang aller an Schule Beteiligten. Wichtige Partner sind neben den Eltern und anderen Familienangehörigen auch Kirchen, Verbände, Vereine und Initiativen, die den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen, aktiv am Schulleben partizipieren sowie nach Möglichkeit Ressourcen und Kompetenzen zur Verfügung stellen sollen.

Die Schüler sollen dazu angeregt werden, sich über den Unterricht hinaus zu engagieren. Auf Grund der Eingliederung der Fachoberschule in ein Berufliches Schulzentrum bieten sich genügend Betätigungsfelder, die von der Arbeit in den Mitwirkungsgremien bis hin zu kulturellen und gemeinschaftlichen Aufgaben reichen.

Die gezielte Nutzung der Kooperationsbeziehungen des Beruflichen Schulzentrums mit Betrieben und Einrichtungen sowie Fachhoch- und Hochschulen sowie Berufsakademien bietet die Möglichkeit, den Schülern der Fachoberschule einen Einblick in berufliche Tätigkeiten zu geben oder diesen zu vertiefen. Damit öffnet sich das Berufliche Schulzentrum stärker gegenüber seinem gesellschaftlichen Umfeld. Des Weiteren können besondere Lernorte entstehen, wenn Schüler nachbarschaftliche oder soziale Dienste leisten. Dadurch werden individuelles und soziales Engagement mit Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft verbunden. Dazu bietet der Fachpraktische Teil der Ausbildung im zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule ein besonderes Betätigungsfeld.

Schulinterne Evaluation, auch unter Einbeziehung der Schüler, muss zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Lehr- und Lern- wie auch Arbeitskultur werden. Dadurch können Planungen bestätigt, modifiziert oder verworfen werden. Die Evaluation unterstützt die Kommunikation und die Partizipation der Betroffenen bei der Gestaltung von Schule und Unterricht.

Fächerverbindender Unterricht

 

Während fachübergreifendes Arbeiten durchgängiges Unterrichtsprinzip ist, setzt fächerverbindender Unterricht ein Thema voraus, das von einzelnen Fächern nicht oder nur teilweise erfasst werden kann.

Das Thema wird unter Anwendung von Fragestellungen und Verfahrensweisen verschiedener Fächer bearbeitet. Bezugspunkte für die Themenfindung sind Perspektiven und thematische Bereiche. Perspektiven beinhalten Grundfragen und Grundkonstanten des menschlichen Lebens:

Perspektiven

Raum und Zeit

Sprache und Denken

Individualität und Sozialität

Natur und Kultur

thematische Bereiche

Die thematischen Bereiche umfassen:

Verkehr
Medien
Kommunikation
Kunst
Verhältnis der Generationen
Gerechtigkeit
Eine Welt
Arbeit
Beruf
Gesundheit
Umwelt
Wirtschaft
Technik

Politische Bildung, Medienbildung und Digitalisierung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung sind besonders geeignet für den fächerverbindenden Unterricht.

Konzeption

Jede Schule kann zur Realisierung des fächerverbindenden Unterrichts eine Konzeption entwickeln. Ausgangspunkt dafür können folgende Überlegungen sein: 

  1. Man geht von Vorstellungen zu einem Thema aus. Über die Einordnung in einen thematischen Bereich und eine Perspektive wird das konkrete Thema festgelegt. 
  2. Man geht von einem thematischen Bereich aus, ordnet ihn in eine Perspektive ein und leitet daraus das Thema ab.
  3. Man entscheidet sich für eine Perspektive, wählt dann einen thematischen Bereich und kommt schließlich zum Thema.

Nach diesen Festlegungen werden Ziele, Inhalte und geeignete Organisationsformen bestimmt.

Bei einer Zusammenarbeit von fachrichtungsbezogenen und allgemeinbildenden Fächern ist eine Zuordnung zu einer Perspektive oder einem Themenbereich nicht zwingend erforderlich.

Lernen lernen

Lernkompetenz

Die Entwicklung von Lernkompetenz zielt darauf, das Lernen zu lernen. Unter Lernkompetenz wird die Fähigkeit verstanden, selbstständig Lernvorgänge zu planen, zu strukturieren, durchzuführen, zu überwachen, ggf. zu korrigieren und abschließend auszuwerten. Zur Lernkompetenz gehören als motivationale Komponente das eigene Interesse am Lernen und die Fähigkeit, das eigene Lernen zu steuern.

Strategien

Im Mittelpunkt der Entwicklung von Lernkompetenz stehen Lernstrategien. Diese umfassen:

  • Basisstrategien, welche vorrangig dem Erwerb, dem Verstehen, der Festigung, der Überprüfung und dem Abruf von Wissen dienen
  • Regulationsstrategien, die zur Selbstreflexion und Selbststeuerung hinsichtlich des eigenen Lernprozesses befähigen
  • Stützstrategien, die ein gutes Lernklima sowie die Entwicklung von Motivation und Konzentration fördern
Techniken

Um diese genannten Strategien einsetzen zu können, müssen die Schüler die an der Oberschule erworbenen konkreten Lern- und Arbeitstechniken selbstständig anwenden und ggf. deren Anzahl gezielt erweitern. Bei diesen Techniken handelt es sich um:

  • Techniken der Beschaffung, Überprüfung, Verarbeitung und Aufbereitung von Informationen (z. B. Lese-, Schreib-, Mnemo-, Recherche-, Strukturierungs-, Visualisierungs- und Präsentationstechniken)
  • Techniken der Arbeits-, Zeit- und Lernregulation (z. B. Arbeitsplatzgestaltung, Hausaufgabenmanagement, Arbeits- und Prüfungsvorbereitung, Selbstkontrolle)
  • Motivations- und Konzentrationstechniken (z. B. Selbstmotivation, Entspannung, Prüfung und Stärkung des Konzentrationsvermögens)
  • Kooperations- und Kommunikationstechniken (z. B. Gesprächstechniken, Arbeit in verschiedenen Sozialformen)
Ziel

Ziel der Entwicklung von Lernkompetenz ist es, dass Schüler ihre eigenen Lernvoraussetzungen realistisch einschätzen können und in der Lage sind, individuell geeignete Techniken und Medien situationsgerecht zu nutzen und für das selbstbestimmte Lernen einzusetzen.

Verbindlichkeit

Für eine nachhaltige Wirksamkeit muss der Lernprozess selbst zum Unterrichtsgegenstand werden. Gebunden an Fachinhalte sollte ein Teil der Unterrichtszeit dem Lernen des Lernens gewidmet sein. Die Lehrpläne bieten dazu Ansatzpunkte und Anregungen.

Teil Fachlehrplan Rechtskunde

Ziele und Aufgaben des Faches Rechtskunde

Beitrag zur allgemeinen Bildung

Das Fach Rechtskunde leistet in der Auseinandersetzung mit Rechtsfragen der persönlichen und beruflichen Lebenswelt einen Beitrag zur weiteren Ausprägung von Urteilsfähigkeit und selbstbestimmtem Handeln. Die Schüler erkennen durch eine zunehmend selbstständige Bewertung rechtlicher Sachverhalte die Möglichkeiten und Grenzen rechtlichen Handelns. Sie verstehen Recht als einen wesentlichen Ordnungs- und Gestaltungsfaktor privater und öffentlicher Beziehungen in der Gesellschaft.

Das Fach fördert das Verständnis für die Komplexität und Vielfalt rechtlicher Regelungen sowie deren Abhängigkeit von gesellschaftlichen und politischen Bedingungen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union. Ausgehend von der historischen und kulturellen Bedingtheit des Rechts sowie der Analyse aktueller Entwicklungsprozesse wird den Schülern die Notwendigkeit der Veränderung und weiteren Ausgestaltung rechtlicher Normen bewusst. Auf diese Weise entwickelt das Fach Rechtskunde notwendige Grundlagen für ein lebenslanges Lernen. Die Erkenntnis, dass sich das Recht an demokratischen Grundwerten orientiert, dient der weiteren Ausprägung ethisch-moralischer Kompetenz und des Rechtsbewusstseins.

In der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Sachverhalten fördert das Fach Rechtskunde das Interesse der Schüler an lokalen, regionalen und globalen Herausforderungen unserer Zeit. Lösungsansätze ermöglichen eine nachhaltige Entwicklung und regen damit zu zukunftsfähigem Denken und Handeln an. Hierbei kommt der Bildung für nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle zu.

Mit der Befähigung zur Anwendung fachspezifischer Denk- und Arbeitsmethoden trägt das Fach zur weiteren Entwicklung kognitiver und kommunikativer Kompetenzen bei.

allgemeine fachliche Ziele

Abgeleitet aus dem Beitrag des Faches zur allgemeinen Bildung werden folgende allgemeine fachliche Ziele formuliert: 

  • Vertiefen des Verständnisses für die Wertegebundenheit und Determiniertheit der demokratischen Rechtsordnung,
  • Erweitern von Kenntnissen über Möglichkeiten und Grenzen rechtlichen Handelns in der persönlichen und beruflichen Lebenswelt,
  • Bewerten rechtlicher Probleme unter Nutzung fachspezifischer Methoden,
  • Analysieren, Bewerten, Verstehen und Reflektieren von Medien in der digitalen Welt.
Strukturierung

Das Fach Rechtskunde gehört in den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft und Verwaltung zum Fächerkanon. Es baut auf den Zielen und Inhalten der Fächer Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung der Oberschule auf.

Bei der Auswahl von Lerninhalten und der Gestaltung der Lernbereiche sind folgende Kriterien zu Grunde gelegt: 

  • Gestaltung eigener rechtlicher Beziehungen im Alltag der Schüler,
  • Orientierung auf spezifische berufliche Handlungsfelder, 
  • Beispielhaftigkeit.

Eine Differenzierung nach den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales (FR GESO) sowie Wirtschaft und Verwaltung (FR WuV) spiegelt sich in differenzierten Zielebenen und im unterschiedlichen Stundenumfang der Lernbereiche 2 und 4 sowie in der Auswahl fachrichtungsbezogener rechtlicher Grundlagen im Lernbereich 6 der Klassenstufe 12 wider. Weitere Möglichkeiten der Verbindung mit der Fachrichtungsspezifik ergeben sich aus den Wahlbereichen.

didaktische Grundsätze

Der Unterricht im Fach Rechtskunde ist handlungs-, problem- und schülerorientiert zu gestalten. Dazu ist es erforderlich, die Lerninhalte sowohl aus der persönlichen sowie der beruflichen Lebens- und Erfahrungswelt der Schüler als auch aus aktuellen gesellschaftlichen Kontexten abzuleiten.

Schülerorientierter Rechtskundeunterricht beachtet bereits erworbenes Wissen sowie entwickelte Kompetenzen und Werte. Heterogene Ausgangslagen und Interessen werden durch Methoden der inneren Differenzierung berücksichtigt, die sowohl individuelles als auch soziales Lernen fördern.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Entwicklung von Medienkompetenz im Umgang mit verschiedenen traditionellen und digitalen Medien zur Wissensaneignung und Informationsgewinnung ist wichtiger Bestandteil des Lehr- und Lernprozesses.

Der zielgerichtete Einsatz von Sozialformen wie Partner- und Gruppenarbeit, und der Methoden Fallbearbeitung, Rollenspiele, Präsentation von Ergebnissen, trägt dabei insbesondere zur Entwicklung von Teamfähigkeit und sozialer Kompetenz bei.

Handlungsorientierung erfordert einerseits eine hohe Aktivität und selbstständiges Arbeiten der Lernenden sowie andererseits die Einbeziehung außerschulischer Lernorte wie Gerichte, Ämter, Unternehmen oder soziale Einrichtungen. Rechtliche Fragen und Probleme der beruflichen Praxis und Erfahrungen aus dem Fachpraktischen Teil der Ausbildung bzw. aus der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit werden genutzt. Im Fach Rechtskunde erfolgt eine exemplarische Auswahl von Unterrichtsinhalten. Dabei sind historische und aktuelle Bezüge herzustellen, um die geschichtliche sowie gesellschaftlich-politische Dimension des Rechts zu verdeutlichen. Die Entwicklung medienkritischer Fähigkeiten ist dem Lernprozess inhärent. Zudem ist eine fachrichtungsbezogene Umsetzung des Lehrplanes in allen Lernbereichen gewährleistet.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind solche Methoden zu nutzen, die eine selbstständige Auseinandersetzung der Schüler mit Rechtsfragen sowie ein problemlöseorientiertes Lernen ermöglichen. Aufbauend auf den in der Oberschule angewandten fachspezifischen Methoden werden u. a. der Umgang mit Rechtsquellen und die Subsumtion eingeführt und in allen Lernbereichen genutzt. Durchgängig im Unterricht zu nutzen und deshalb nicht explizit in den Lernbereichen ausgewiesen sind Fallbeispiele, Einbeziehung von Schülererfahrungen sowie aktuelle juristische Quellen und Gerichtsentscheidungen.

Die zunehmend selbstständige sowie kooperative Analyse und Beurteilung rechtlicher Sachverhalte setzt die Anwendung der Fachsprache sowie die Befähigung zum schlüssigen und zusammenhängenden mündlichen und schriftlichen Darlegen von Ergebnissen bei der Fallbearbeitung voraus. Durch den zielgerichteten Einsatz traditioneller und digitaler Medien (Fallsammlungen, Lexika, Internetrecherche, Datenbankabfrage) wird kontinuierlich eine rationelle Informationsgewinnung über aktuelle Rechtsgrundlagen geübt.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

Klassenstufe 11

Lernbereich 1 Wesen und Aufgaben des Rechts 10 Ustd.
Lernbereich 2 Rechte und Pflichten von Vertragspartnern 15 Ustd.

Lernbereiche mit Wahlcharakter

Wahlbereich 1 Verbraucherinsolvenz
Wahlbereich 2 Kaufen oder mieten
Wahlbereich 3 Reisen und Recht
Wahlbereich 4 Copy and Paste
Wahlbereich 5 Erste Hilfe und Recht

Klassenstufe 12

Lernbereich 1 Rechte und Pflichten bei Schäden durch unerlaubte Handlungen 8 Ustd.
Lernbereich 2 Rechte und Pflichten in der Familie (FR GESO) 10 Ustd.
Lernbereich 2 Rechte und Pflichten in der Familie (FR WuV) 6 Ustd.
Lernbereich 3 Rechte und Pflichten im Strafverfahren 8 Ustd.
Lernbereich 4 Rechte und Pflichten im Verwaltungshandeln (FR GESO) 6 Ustd.
Lernbereich 4 Rechte und Pflichten im Verwaltungshandeln (FR WuV) 10 Ustd.
Lernbereich 5 Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis 8 Ustd.
Lernbereich 6 Das rechtliche Handeln in der Jugendhilfe (FR GESO) 10 Ustd.
Lernbereich 6 Das rechtliche Handeln der/des Kauffrau/Kaufmanns (FR WuV) 10 Ustd.

Lernbereiche mit Wahlcharakter

Wahlbereich 1 Der Gang zum Gericht
Wahlbereich 2 Rechtzeitig vorsorgen
Wahlbereich 3 Streit ums Erbe
Wahlbereich 4 Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Ziele Klassenstufen 11 und 12

Vertiefen des Verständnisses für die Wertegebundenheit und Determiniertheit der demokratischen Rechtsordnung

Die Schüler gewinnen zunehmend Einsichten in die Komplexität und Vielfalt rechtlicher Strukturen sowie Prozesse und reflektieren dabei die historische und kulturelle Bedingtheit des Rechts. Sie erkennen, dass gesellschaftliche und politische Entwicklungen zu Veränderungen im Rechtssystem führen. Sie setzen sich mit dem Einfluss des Rechts der Europäischen Union auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland auseinander. Den Schülern ist die Orientierung des Rechts an demokratischen Grundwerten als eine notwendige Bedingung für die Gestaltung unserer Rechtsordnung bewusst.

Erweitern von Kenntnissen über Möglichkeiten und Grenzen rechtlichen Handelns in der persönlichen und beruflichen Lebenswelt 

Die Schüler erwerben ein vertieftes Wissen über die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben bedeutsamen Rechtsgebieten und nutzen dieses für die Beurteilung rechtlicher Sachverhalte sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Recht. Sie entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft, ihre Rechte wahrzunehmen sowie ihre Pflichten zu erkennen und in ihrem Handeln zu beachten. Sie setzen sich mit den Folgen rechtswidrigen Verhaltens auseinander und verstehen die Notwendigkeit rechtsstaatlicher Kontrolle und Eingriffsmöglichkeiten.

Den Schülern ist bewusst, dass Rechtshandeln in komplexe gesellschaftliche und rechtliche Zusammenhänge einzuordnen ist. Sie erfassen die Vielfalt ihrer rechtlichen Möglichkeiten, erkennen aber auch die durch die Rechtsordnung gesetzten Begrenzungen individuellen Handelns in für sie relevanten Lebensbereichen. Sie sind in der Lage, sich Regelungen des Rechtsschutzes zu erschließen. Die Schüler erweitern die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung für ihr rechtliches Handeln zu übernehmen.

Bewerten rechtlicher Probleme unter Nutzung fachspezifischer Methoden 

Die Schüler entwickeln ihre Fähigkeiten, sich mit konkreten Rechtsfragen in unterschiedlichen Bereichen des Privat- und öffentlichen Rechts auseinanderzusetzen, indem sie zunehmend selbstständig fachspezifische Problemlösestrategien verwenden.

Analysieren, Bewerten, Verstehen und Reflektieren von Medien in der digitalen Welt 

Die Schüler nutzen Arbeitstechniken wie die Subsumtion sowie die Quellenarbeit, setzen traditionelle und digitale Medien zielgerichtet zur Informationsgewinnung und -verarbeitung ein und entwickeln ihre Medienkompetenz weiter. Sie sind in der Lage, Ergebnisse von Fallbearbeitungen unter Anwendung der Fachsprache schlüssig und zusammenhängend in mündlicher bzw. schriftlicher Form darzulegen.

Klassenstufe 11

Lernbereich 1: Wesen und Aufgaben des Rechts 10 Ustd.

Sich positionieren zur Notwendigkeit von Rechtsnormen und zu Aufgaben des Rechts

Prinzipien und Funktionen

Problematik von Sitte und Moral, Recht und Gerechtigkeit, wehrhafte Demokratie, Verhältnis Staat und Gesellschaft

Normenhierarchie: von der Menschenwürde zum Verwaltungsakt

Zugangsvoraussetzungen für Mitarbeit in Beratungsorganen

Pro- und Kontra-Diskussion

Beurteilen von Entwicklungen des Rechts

Grundrechte, Recht und Gesetz als staatliche Ordnung, Gesetzgebung, Rechtsquellen und Rangordnung, historische Bezüge, Wandel von Normen des Arbeitsrechts

Globalisierung

Internetrecherche

politische Bedingungen

gesellschaftliche Bedingungen 

Anwenden rechtlicher Sachverhalte

Einbeziehen der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union

Privatautonomie, Sozialstaatlichkeit

Tatbestandsmerkmale und Rechtsnormen

aktuelle Gerichtsurteile

Einsatz von Gesetzestexten

Internetrecherche

Gruppenarbeit

Privatrecht

öffentliches Recht

Zuständigkeit der Gerichtsbarkeiten

Lernbereich 2: Rechte und Pflichten von Vertragspartnern 15 Ustd.

Kennen der Struktur des Bürgerlichen Gesetzbuches

Beurteilen der Wirksamkeit von Verträgen

Zustandekommen des Vertrages

Rechtssubjekte, -objekte

Willenserklärungen, Vertragsfreiheit, -arten

Rollenspiele

fallbezogene Rechtsanwendung

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit

Folgen für die Vertragspartner

Regelungen des Verbraucherschutzes

Expertenbefragung, Pro- und Kontra-Diskussion

Internetrecherche

Anwenden von Kenntnissen über Störungen bei der Vertragserfüllung

Leistungsstörungen beim Kaufvertrag

Beweislastumkehr

Rollenspiele, Gruppenarbeit, Exkursion, Mindmap

Wahlbereich 1: Verbraucherinsolvenz

Einblick gewinnen in den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Überschuldung

Schuldner- und Insolvenzberatung

Expertenbefragung

Bezug zur eigenen Lebenswelt

Wahlbereich 2: Kaufen oder mieten

Kennen der Vor- und Nachteile von Kauf und Miete

Wohneigentum oder Mietwohnung

Kauf, Miete oder Leasing von Gebrauchsgütern

Pro- und Kontra-Diskussion

Wahlbereich 3: Reisen und Recht

Anwenden von Kenntnissen des allgemeinen Vertragsrechts auf Reiseverträge

Sicherungsschein, Rücktrittsmöglichkeiten, Rechtsfolgen von Reisemängeln

Internetrecherche

Wahlbereich 4: Copy and Paste

Einblick gewinnen in das Urheberrecht bei der Nutzung traditioneller und digitaler Medien

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Urheberrechtsgesetz

Schutzrechte

Facharbeit

Kopien, Plagiate

Filesharing, Downloads

Deutsches Patent- und Markenamt

Wahlbereich 5: Erste Hilfe und Recht

Kennen von rechtlichen Grundlagen zur Erste-Hilfe-Leistung

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Strafgesetzbuch

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.

Schadensersatzansprüche, rechtfertigender Notstand

unterlassene Hilfeleistung

Pro- und Kontra-Diskussion

Erstellung von Videoclips

Klassenstufe 12

Lernbereich 1: Rechte und Pflichten bei Schäden durch unerlaubte Handlungen 8 Ustd.

Kennen der Haftung für fremdes Tun und Haftung ohne Verschulden

Schuld und Haftung

Haftung für Verrichtungsgehilfen, Haftung bei Aufsichtspflichtverletzungen, Haftung der Kfz-Halterin bzw. des Kfz-Halters, Produkthaftung, Deliktfähigkeit

Kennen von Schadensersatzansprüchen

Voraussetzungen

Umfang

Gruppenarbeit, Mindmap

Sich positionieren zur Bedeutung von Haftpflichtversicherungen

Interessenausgleich zwischen Schadensverursacher und Geschädigtem, Eigenverantwortung und soziale Verantwortung

Diskussion

Lernbereich 2: Rechte und Pflichten in der Familie (FR GESO) 10 Ustd.

Kennen von Rechten und Pflichten in ehelichen und nichtehelichen Beziehungen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Bürgerliches Gesetzbuch

Umgangs-, Aufenthaltsbestimmungsrecht

Unterhaltspflicht, erbrechtliche Ansprüche

Zeugnisverweigerungsrecht

Adoption und Vormundschaft

Fallbeispiele

Sich positionieren zu Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Gestaltung von Beziehungen zwischen Eltern und Kind

Verwandtschaft, elterliche Sorge, Kindeswohlprinzip, staatliche Unterstützung und Intervention, Adoption und Vormundschaft

Pflichten der Kinder

Rollenspiele, Pro- und Kontra-Diskussion

Recherche in traditionellen und digitalen Medien

Lernbereich 2: Rechte und Pflichten in der Familie (FR WuV) 6 Ustd.

Kennen der Rechte und Pflichten in ehelichen und nichtehelichen Beziehungen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft

historische Entwicklung, aktuelle Statistiken

Kennen der Aufgaben der elterlichen Sorge

elterliche Verantwortung und Bedeutung des Kindeswohles, Angebote der Jugendhilfe, Gebot zum Dialog

Sorgerecht

Rollenspiel

Lernbereich 3: Rechte und Pflichten im Strafverfahren 8 Ustd.

Kennen von Grundlagen des Strafverfahrens

Strafprozessordnung, Schutz von Rechtsgütern

Elemente der Straftat

Abgrenzung Ordnungswidrigkeit – Straftat

Erkenntnisverfahren

Rechtsfolgen

Strafen

Maßregeln der Besserung und Sicherung

Stellung der Verfahrensbeteiligten

Rechte und Pflichten

Aufgaben von Gericht, Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Polizei

Ordnungsmaßnahmen

Rechtsmittel

Rollenspiel, Exkursion, Expertenbefragung

Kennen der Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Erziehungsgedanke, Strafvollzug

Resozialisierung, Täter-Opfer-Ausgleich

Statistiken

Lernbereich 4: Rechte und Pflichten im Verwaltungshandeln (FR GESO) 6 Ustd.

Kennen von Rechten und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der staatlichen Verwaltung

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Gewaltenteilung

Träger der Verwaltung, Verwaltungsakt, Rechtsschutz bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln

Lernbereich 4: Rechte und Pflichten im Verwaltungshandeln (FR WuV) 10 Ustd.

Kennen der rechtlichen Grundsätze des Verwaltungshandelns

Über- und Unterordnung, Träger der Verwaltung, Verwaltungsakt, fehlerhafte Verwaltungsakte

Verwaltungsverfahrensgesetz

Gruppenarbeit

Kennen der Möglichkeiten des Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln

Arten des Rechtsschutzes, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Bezug zum Recht der Europäischen Union

Verwaltungsgerichtsordnung

Verfassungsbeschwerde

Expertengespräch, Präsentationstechniken

Lernbereich 5: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis 8 Ustd.

Kennen der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis

Arbeit mit Gesetzestexten

Recherche mit traditionellen und digitalen Medien

nationale und europäische Rechtsgrundlagen

Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses

Vertragsfreiheit, Nachweisgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Haupt- und Nebenpflichten von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern

Pflichtverletzungen und ihre Folgen

Arbeitszeugnis

Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitsverhältnisses

Exkursion, Präsentationstechniken

Lernbereich 6: Das rechtliche Handeln in der Jugendhilfe (FR GESO) 10 Ustd.

Kennen der Aufgaben der Jugendhilfe und der Spezifik ihrer Träger

Sozialgesetzbuch VIII

Jugendämter, Träger der freien Jugendhilfe

Jugendarbeit, -sozialarbeit, -verbände

Leitbilder der Kinder- und Jugendhilfe

Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger

Subsidiaritätsprinzip

Kennen von Angeboten der Prävention, Unterstützung und Erziehungshilfe

Kindertageseinrichtung, Erziehung in der Tagesgruppe, Heimerziehung

Kindeswohlgefährdung

Gruppenarbeit

lebensweltergänzend

lebensweltunterstützend

lebensweltersetzend

Sich positionieren zur Notwendigkeit des Datenschutzes

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Datenschutzgrundverordnung

Datenschutz während der Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit und im Fachpraktischen Teil der Ausbildung

Expertenbefragung

Lernbereich 6: Das rechtliche Handeln der/des Kauffrau/Kaufmanns (FR WuV) 10 Ustd.

Kennen ausgewählter Rechtsformen von Unternehmen

Handelsgesetzbuch

Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Firma

Abgrenzung zu Rechtsformen freier Berufe

aktuelle Statistiken und Beispiele

Präsentationstechniken

Kennen der Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Unternehmensinsolvenz

Tagespresse, Auswertung von Statistiken

Pro-Kontra-Diskussion

Anwenden der schuldrechtlichen Kenntnisse auf Handelsgeschäfte

Rollenspiele

Wahlbereich 1: Der Gang zum Gericht

Kennen von Grundlagen des Kostenrechts

Rechtsinformation

Anwaltszwang bei verschiedenen Gerichtsbarkeiten

Beratungshilfe

Prozesskosten, Prozesskostenhilfe

Auswertung von Statistiken

Wahlbereich 2: Rechtzeitig vorsorgen

Kennen der Vorsorgemöglichkeit durch Verfügungen im Fall von Krankheit, Alter oder Behinderung

Vorsorgevollmacht, Patienten-, Betreuungs-, Sorgerechtsverfügung

Online-Register

aktuelle Entwicklungen

Wahlbereich 3: Streit ums Erbe

Kennen von Grundlagen des Erbrechts

gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

Annahme oder Ausschlagung des Erbes

Wahlbereich 4: Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Kennen von rechtlichen Grundlagen zu Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Sozialgesetzbuch IX, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Leistungen zur Teilhabe, Beantragen von Leistungen, Servicestellen

Nachteilsausgleiche

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