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Lehrplan

Berufsfachschule

Staatlich geprüfter Sozialassistent / Staatlich geprüfte Sozialassistentin

2005/2020

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben. 

Der Lehrplan basiert auf der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule - BFSO) vom 21. Februar 2020.

 

Der Lehrplan wurde am

Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

 

unter Mitwirkung von

Sieglinde Funfak Plauen
Ute Göpel Dresden
Ilona Kummerow Leipzig
Anke Pludra Bad Lausick
Gundula Schubert Großenhain
Dagmar Wenzel  Dresden
Regina Werner Chemnitz

2005 erarbeitet. 

 

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul 

www.lasub.smk.sachsen.de

 

HERAUSGEBER 

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

 

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Staatlich geprüfte Sozialassistenten/Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen (im Folgenden Sozialassistenten und Sozialassistentinnen) absolvieren eine Erstausbildung im sozialen Bereich und werden als Assistenten der jeweiligen Fachkräfte eingesetzt. Sie verfügen über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in pflegerischen und in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden. Daraus ergeben sich Einsatzmöglichkeiten in Krankenhäusern, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch in Privathaushalten. Sozialassistenten und Sozialassistentinnen helfen ihren Klienten in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Familien und Einzelpersonenhaushalten. Dabei unterstützen sie die jeweiligen Fachkräfte der Einrichtungen und übernehmen die ihnen übertragenen Aufgaben des Alltags teilweise selbstständig. Sie führen pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen aus.

Das Handeln von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen erfordert Urteilskraft und Entscheidungsfähigkeit im alltäglichen Umgang mit den Klienten. Dies verlangt ein fundiertes Fachwissen, um das Verhalten der Klienten zu verstehen und verantwortungsbewusst sozialpflegerisch und sozialpädagogisch zu handeln. Sozialassistenten und Sozialassistentinnen verfügen über ein grundlegendes Pflegeverständnis und unterstützen den Pflegeprozess in allen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Sozialassistenten und Sozialassistentinnen haben eine hohe berufliche Motivation und sind in der Lage, sich selbst und andere Menschen entsprechend der jeweiligen Situation zu motivieren. Gemeinsam mit den Fachkräften und ihren Klienten planen sie verschiedene Aktivitäten situationsgerecht und führen diese durch.

Es ist die Aufgabe von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen, die Beziehungen zu ihren Klienten und den Einrichtungen auf der Grundlage der Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Person zu gestalten. Dazu gehört auch, die Wirkung und die Bedeutung der eigenen Persönlichkeit in der pflegerisch-pädagogischen Arbeit und im Team zu beurteilen. Auf der Grundlage einer selbstkritischen Reflexion erkennen sie Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Handelns.

Die Aufgaben von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen leiten sich aus ihrer Stellung in den jeweiligen Teams ab und können entsprechend unterschiedlich und vielfältig sein. Sozialassistenten und Sozialassistentinnen unterstützen die Arbeit der Fachkräfte mit Gruppen oder einzelnen Personen. Sie analysieren die Ziele verschiedener Einrichtungen und leiten entsprechende Ziele für eigenes Handeln ab.

Sozialassistenten und Sozialassistentinnen arbeiten eng mit den zuständigen Fachkräften zusammen und beteiligen sich aktiv an der gemeinsamen Lösung von Aufgaben im Team. Sie tragen zur Gestaltung entwicklungsfördernder Lebensräume sowie zur zweckmäßigen und ästhetischen Gestaltung der Einrichtungen bei. Sie unterstützen die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Klienten. Mit den unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisationen der sozialen Institutionen sind sie vertraut und integrieren sich zuverlässig.

Die Ausbildung ermöglicht den Erwerb der für die unterstützenden Tätigkeiten eines Sozialassistenten und einer Sozialassistentin erforderlichen beruflichen Kompetenzen und sichert die Aneignung der darin aufgehobenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben aufgaben- und persönlichkeitsbezogen grundlegende sozialpädagogische und sozialpflegerische Handlungskompetenzen. Sie entwickeln Kompetenzen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion des eigenen Handelns und die Fähigkeit zur Gestaltung und Unterstützung von Beziehungen. Sie sind in der Lage, jeden Klienten in seiner Individualität wahrzunehmen sowie seine Kräfte und Möglichkeiten anzuerkennen. Auf der Grundlage ihrer Kommunikationsfähigkeit tragen sie zur förderlichen und verantwortungsbewussten Gestaltung von Beziehungen bei.

Die Ausbildung zielt auf das Beherrschen der Grundlagen eines effektiven Zeitmanagements. Die Schülerinnen und Schüler planen eigenes Handeln über verschiedene Zeiträume und reflektieren dessen Realisierung.

Die Schülerinnen und Schüler erlangen eine empathische und dialogische Haltung gegenüber Menschen und können diese bei ihrer Arbeit in den Einrichtungen umsetzen. Unter Berücksichtigung von Befinden und Bedürfnissen reagieren sie angemessen und selbstständig auf ihr Gegenüber. Sie begegnen ihren Partnern mit Respekt, Verständnis und Höflichkeit.

Neben grundlegendem berufsspezifischem Wissen sind Sozial- und Selbstkompetenz, insbesondere Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, charakteristisch für diesen Beruf. Neben der Vermittlung von fachlichem Wissen ist die weitere Entwicklung der Persönlichkeit, vor allem im Hinblick auf Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft, als durchgängiges Prinzip schulischer und praktischer Ausbildung zu gewährleisten.

Die Ausbildung von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen erfolgt in einem zweijährigen Bildungsgang für Absolventen und Absolventinnen der Oberschule mit Realschulabschluss.

Die Inhalte und Methoden der Ausbildung müssen dem Anspruchsniveau von Assistenten und Assistentinnen der Fachkräfte entsprechen und den jeweils aktuellen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Erkenntnis- und Diskussionsstand berücksichtigen. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler zu lebenslangem und selbstständigem Lernen motiviert sind. Sie setzen sich aktiv mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess auseinander und entwickeln die Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Der Bildungsgang ist in einen Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich, einen Wahlpflichtbereich und eine Berufspraktische Ausbildung strukturiert, wobei sich letztere aus Pflicht- und Wahlpflichtpraktika in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen zusammen setzt.

Der Wahlpflichtbereich ist zur Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen beim Umgang mit Medien und Materialien in einem ausgewählten Arbeitsbereich zu nutzen.

Im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung werden Pflichtpraktika in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, in einer Einrichtung der Behindertenhilfe und in einer Pflegeeinrichtung absolviert. Die Wahlpflichtpraktika dienen der Erweiterung der beruflichen Kompetenzen in einem oder zwei der Bereiche.

Der schulische Teil der Ausbildung ist in Lernfelder gegliedert. Die Lernfelder bilden thematische Einheiten, die sich auf die beruflichen Anforderungen und Aufgabenstellungen von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen beziehen. Diese Strukturierung der Ausbildung im berufsbezogenen Bereich setzt das didaktische Prinzip der Handlungsorientierung um, Lehr- und Lernprozesse richten sich an beruflich relevanten Handlungen aus.

Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Die Verzahnung von Theorie und Praxis und unterschiedlichen Lernorten ist durchgängiges Prinzip der gesamten Ausbildung. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern eine dem breiten Spektrum des sozialen Bereiches entsprechende Vielfalt praktischer Erfahrungen zu ermöglichen. Dies wird durch berufspraktische Ausbildung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern gewährleistet. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich die Fähigkeit zum Reflektieren und zum kenntnisgestützten Handeln in der Praxis aneignen. Insofern sind die sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Praxiseinrichtungen als Lernorte für die Ausbildung in gemeinsamer Verantwortung effektiv zu nutzen. Schulische Lernsituationen wiederum müssen sich auf die berufliche Praxis beziehen. Die ständige Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden Werthaltungen und Menschenbilder ist integraler Bestandteil eines jeden Segmentes der Ausbildung.

Die Lernfelder des vorliegenden Lehrplanes sind in Erläuterungen, Zielformulierungen, Inhalte sowie didaktisch-methodische Hinweise gegliedert.

Die Zielformulierungen definieren das Lernfeld. Sie beschreiben Kompetenzen in Form von Handlungen, die Sozialassistenten und Sozialassistentinnen in ihrem Beruf ausüben. Die Zielformulierungen geben in Verbindung mit den beruflichen Aufgabenstellungen an, über welche beruflichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Ausbildung verfügen sollen.
Die ausgewiesenen Lerninhalte sind verbindlich. Sie sind allgemein formuliert, um den didaktischen Teams in den Schulen die Möglichkeit zu geben, selbstständig Schwerpunkte und Akzente zu setzen. Die Erarbeitung der ausgewiesenen Inhalte der Lernfelder ist grundsätzlich im Zusammenhang mit der Reflexion eigenen Erlebens und Handelns der Schülerinnen und Schüler zu sehen.

Für die Lernfelder werden verbindliche Zeitrichtwerte ausgewiesen. Die in Klammern gesetzten Zeitrichtwerte innerhalb ausgewählter Lernfelder sind als Orientierungshilfe für die didaktischen Teams zu verstehen.

Der Unterricht ist auf selbstorganisiertes und selbstgesteuertes Lernen der Schülerinnen und Schüler zu richten. Die didaktisch-methodischen Hinweise unterstützen dieses Prinzip. 

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Die Umsetzung des Lernfeldkonzepts an den Schulen erfolgt durch die Erarbeitung von Lernsituationen in den didaktischen Teams und erfordert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte. Die Aufgaben der didaktischen Teams bedingen eine weitgehende Autonomie und eine flexible organisatorische Gestaltung.

Lernsituationen nehmen die beruflichen Handlungssituationen in ihrer Komplexität auf und beinhalten auf Problemlösungsprozesse abzielende Aufgabenstellungen. Lernfeldübergreifende Lernsituationen tragen zur Verknüpfung der Lernfelder bei.

Der Abschluss als Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin ermöglicht in Verbindung mit dem mittleren Bildungsabschluss den Zugang zur weiterführenden beruflichen Qualifikation an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen.

Stundentafel

Unterricht und Praktika Gesamtausbildungsstunden
1. und 2. Aj.
Pflichtbereich 2190
Berufsübergreifender Bereich 300
Deutsch/Kommunikation 60
Englisch 60
Gemeinschaftskunde 60
Sport 60
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 60
Berufsbezogener Bereich 1800 (1000)1
1 Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln 120
2 Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns nutzen 180
3 Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten 270
4 An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsprozessen mitwirken 300
5 Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen 360
6 Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen 150
7 Kulturell-kreative Prozesse begleiten 330
8 Eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten 90
Wahlpflichtbereich

Medien und Materialien zu einem Thema eines
ausgewählten Arbeitsbereiches anwenden

90
Berufspraktische Ausbildung 800
Pflichtpraktika2
1. Ausbildungsjahr zwei mal fünf Wochen
2. Ausbildungsjahr einmal fünf Wochen
Wahlpflichtpraktikum3
2. Ausbildungsjahr einmal fünf Wochen
 
  • 1
    Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil an fachpraktischen Inhalten aus.
  • 2
    Jeweils ein Praktikum ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege zu absolvieren.
  • 3
    Das Wahlpflichtpraktikum dient der Erweiterung der beruflichen Kompetenzen in einem der Bereiche Kinder- und
    Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder Pflege. Der gewählte Bereich ist auf dem Abschlusszeugnis auszuweisen.

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Die Ausbildung ist in Fächer und Lernfelder gegliedert. Der Lehrplan für den berufsbezogenen Bereich ist nach Lernfeldern strukturiert. Jedes Lernfeld enthält eine Erläuterung, Ziele, Inhalte und didaktisch-methodische Hinweise zum Unterricht.

Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte. 

Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.

Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach handlungssystematischen Prinzipien geordnet.

Die didaktisch-methodischen Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien).

Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Didaktisch-methodische Hinweise zum Unterricht haben Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“4 verwiesen. Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

1. zum Lernfeldkonzept,

2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie

   - Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,

   - Bildung von Lehrerteams,

   - Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,

3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur

   - kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,

   - Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen,

   - Leistungsermittlung und Leistungsbewertung, 

   - Unterrichtauswertung und Reflexion

sowie das Glossar.

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4 https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750

 

Lernfelder

Lernfeld 1 Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln
1. und 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler nehmen sich selbst in ihrer praktischen Tätigkeit wahr. Sie setzen sich kritisch mit der eigenen Person und dem eigenen Bild von Kindern, Jugendlichen, kranken und behinderten Menschen sowie Menschen im höheren Lebensalter auseinander. Sie beurteilen dabei die Bedeutung und die Wirkung der eigenen Persönlichkeit in der pflegerisch-pädagogischen Arbeit und im Team.

Die Schülerinnen und Schüler beobachten, erfahren und reflektieren im beruflichen Handeln die Abgrenzung zu anderen Professionen.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ihren persönlichen Berufswahlmotiven auseinander und entwickeln ihre Berufsrolle in Abstimmung mit den Anforderungen im sozialpflegerischen und pädagogischen Bereich. Sie planen ihre berufliche Entwicklung und nutzen Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen.

Vor dem Hintergrund der ständigen Veränderung gesellschaftlicher Bedingungen entwickeln sie Flexibilität und Mobilität in ihrem beruflichen Einsatz. Sie richten ihr Handeln an rechtlichen und institutionellen Vorschriften aus.

Inhalte:

Soziales Handeln als Beruf

  • Entwicklung sozialer Berufe
  • Arbeitsfelder
  • Beruf Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin -
  • Aufgaben des Sozialstaates und des Einzelnen

Berufsrolle und Berufsidentität

  • humanistisches Menschenbild und ethische Grundwerte als Leitlinien des eigenen Handelns
  • persönliche Voraussetzungen für sozialpädagogische und -pflegerische Tätigkeit
  • Reflexion der eigenen Biografie, Berufsmotivation und Kompetenzen
  • Ich-Identität und Berufsidentität

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlagen und Aufbau der Rechtsordnung
  • strafrechtliche Grundlagen
    • Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Rechtfertigungsgründe, Schuld
    • ausgewählte Arten und Folgen strafbarer Handlungen
    • Schutz der Privatsphäre
    • Sterbehilfe
    • Briefgeheimnis
  • zivilrechtliche Grundlagen ·
    • gesetzliche und vertragliche Aufsichtspflicht
    • ausgewählte Inhalte des Betreuungsrechts
  • arbeitsrechtliche Grundlagen
    • Arbeitsvertrag
    • Tarifvertrag
    • Urlaub- und Arbeitsbefreiung
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Didaktisch-methodische Hinweise:

Das Lernfeld schafft die grundlegende Orientierung für den Beruf Sozialassistent/ Sozialassistentin in seinen sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Arbeitsfeldern.

Es ist notwendig, dass Sozialassistenten und Sozialassistentinnen die umfassende Verantwortung ihres Berufes erfassen und auf der Grundlage einer selbstkritischen Reflexion Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Handelns erkennen. Die berufliche Identität von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen entwickelt sich unter anderem in der Einordnung in institutionelle Kontexte und berufliche Hierarchien sowie in der Abgrenzung zu anderen sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen.

Verantwortungsvolles Handeln von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen erfordert die Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie sowie berufspolitischen und gesellschaftlichen Veränderungen.

Dieses Lernfeld ist in besonderer Weise mit den verschiedenen Abschnitten der berufspraktischen Ausbildung verknüpft.

Die Auseinandersetzung mit dem Berufsbild Staatlich geprüfter Sozialassistent/ Staatlich geprüfte Sozialassistentin kann unterstützt werden durch die Reflexion des eigenen Werdegangs und das Einbeziehen alltäglicher Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler. In der Beschäftigung mit Biografien bedeutender Vorbilder aus Pflege und Pädagogik sowie mit aktuellen Beiträgen der Medien können Menschenbilder und ethische Grundwerte verglichen werden.

Gesprächsrunden, Pro- und Kontradiskussionen sowie Plan- und Rollenspiele fördern die Ich-Identität und persönliche Motivation für den Beruf. Die Entwicklung sozialer Berufe und die Vielfalt der Arbeit im sozialen Kontext kann erschlossen werden durch Exkursionen, Expertengespräche und die Befragung von Mitarbeitern.

Die Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundlagen erfolgt in Zusammenarbeit mit Praxisvertretern, Experten unter Einbeziehung aktueller Beispiele und Gerichtsurteile.

Dieses Lernfeld ist in besonderer Weise mit den verschiedenen Abschnitten der berufspraktischen Ausbildung verknüpft.

Lernfeld 2 Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns
1. und 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 180 Ustd.

Zielformulierung:

Unter Berücksichtigung von Erkenntnissen zur Personenwahrnehmung nehmen die Schülerinnen und Schüler sich und andere Menschen vielsinnig wahr. Sie reflektieren ihre Wahrnehmung und leiten aus Bedürfnissen und Kompetenzen angemessene Handlungen ab.

Die Schülerinnen und Schüler nutzen Beobachtungen als Grundlage für professionelles Handeln und wenden unter Anleitung der Fachkraft Beobachtungen in ihren verschiedenen Formen und Methoden zielgerichtet an. Sie beschreiben und dokumentieren ihre Ergebnisse und geben sie an die Fachkraft weiter.

Inhalte:

Wahrnehmung als Grundlage der Beobachtung

  • Wahrnehmungsbegriff
  • Wahrnehmungsprozess
  • Subjektivität der Wahrnehmung

Beobachtung

  • Beobachtungsbegriff
  • Beobachtungsformen
  • Beobachtungsfehler

Auswertung von Beobachtungen und Beobachtungsdokumentation

  • Auswertungsinstrumente
  • Dokumentationsformen

Beobachtungsübungen

Beobachtung im sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Handeln

  • Alltagsbeobachtungen
  • systematische Beobachtung von Einzelnen und Gruppen
  • Krankenbeobachtung

Didaktisch-methodische Hinweise::

Beobachtung gehört zu den Basiskompetenzen von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen, die sie befähigen, in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden.

Die Beobachtung ist Grundlage für das Wahrnehmen und Verstehen von Ereignissen, Vorgängen, Verhaltens- und Handlungsweisen und somit für das Ableiten angemessener pädagogischer und pflegerischer Handlungen. Die Kompetenz, in alltäglichen Situationen zu agieren, erfordert die Anwendung verschiedener Beobachtungsformen und -methoden sowie eine entsprechende Dokumentation.

Das Anliegen des Lernfeldes ist die Entwicklung der Beobachtungsfähigkeit als notwendiger Grundlage professionellen Handelns.

Eine enge Verknüpfung mit den Lernfeldern „Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen“, „Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten“, „An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken“ sowie „Kulturell-kreative Prozesse begleiten“ ist anzustreben.

In diesem Lernfeld ist es erforderlich, vielfältige Übungen zu Sinneserfahrungen, Übungen zu Selbst- und Fremdwahrnehmung und Beobachtungsübungen in ausgewählten Berufs- und Alltagssituationen durchzuführen. Die berufspraktische Ausbildung und Exkursionen können genutzt werden, um die unterschiedlichen Formen der Beobachtung im beruflichen Alltag zu ergründen und für die verschiedenen Arbeitsfelder zu vergleichen. Dabei sollen vielfältige Möglichkeiten der Dokumentation geübt werden.

Unterricht an verschiedenen Orten kann zur Vertiefung und Erweiterung der Beobachtungsfähigkeit beitragen. Für dieses Lernfeld liegt der Schwerpunkt auf der Durchführung von Übungen. Dazu ist das Arbeiten in Gruppen erforderlich.

Videoaufzeichnungen unterstützen die Entwicklung der Beobachtungsfähigkeit.

Lernfeld 3 Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten
1. und 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 270 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich an den Bedürfnissen ihrer Klienten und gestalten den Kontakt zu ihnen einfühlsam, akzeptierend und wertschätzend. Hierbei berücksichtigen sie in Absprache mit der Fachkraft altersspezifische Besonderheiten und die jeweilige Lebenssituation der Klienten. Sie unterstützen die zu betreuenden und zu pflegenden Personen beim Aufbau von sozialen Beziehungen und deren Gestaltung und nutzen dazu verschiedene methodische Möglichkeiten.

Auf der Grundlage ihres Wissens über Kommunikation tragen sie zur angemessenen Lösung von Konflikten und zu einem Klima bei, in dem sich die zu betreuenden und zu pflegenden Personen geachtet fühlen und Entwicklung gefördert wird.

Die Schülerinnen und Schüler sind sich ihrer eigenen Rolle im Prozess der Beziehungsgestaltung bewusst und reflektieren ihr Handeln in kontinuierlicher Kommunikation mit der Fachkraft.

Auf der Grundlage von Gesetzeskenntnissen unterstützen sie die Fachkraft bei der Herstellung der Balance zwischen institutionellen Anforderungen und individuellen Bedürfnissen.

Inhalte:

Reflexion von Bindungen und Beziehungserfahrungen in der eigenen Biografie (Zeitrichtwert: 10 Ustd.)

Bedürfnisse und ihr Ausdruck (Zeitrichtwert: 20 Ustd.)

  • Bedürfnishierarchie nach Maslow
  • Bedeutung angemessener Befriedigung von Bedürfnissen

Spezifische Anforderungen an Beziehungsgestaltung (Zeitrichtwert: 50 Ustd.)

  • mit Kindern
  • mit Jugendlichen
  • mit Menschen im höheren Lebensalter
  • mit Menschen mit Behinderungen
  • mit kranken Menschen
  • mit sterbenden Menschen
  • mit Gruppen
  • mit Migranten

Dimensionen pädagogischen Handelns (Zeitrichtwert: 20 Ustd.)

  • Echtheit
  • Akzeptanz
  • Empathie
  • Wertschätzung
  • Kongruenz

Sprache und Sprechen (Zeitrichtwert: 30 Ustd.)

  • Bedeutung der Sprache für Kommunikation
  • Sprachstörungen
  • mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch

Soziale Interaktion und Kommunikation (Zeitrichtwert: 50 Ustd.)

  • Begriffe
  • Regelkreis, Bedingungen und Ziele der Kommunikation
  • ein ausgewähltes Modell der Kommunikation
  • Störungen der Kommunikation
  • Wege erfolgreicher Kommunikation

Gesprächsführung (Zeitrichtwert: 50 Ustd.)

  • Reflexion eigenen kommunikativen Verhaltens
  • Gesprächsarten
  • Gestaltung eines Gesprächs
  • Konfliktlösungsstrategien

Familie in der Gesellschaft (Zeitrichtwert: 40 Ustd.)

  • Merkmale, Formen, Funktionen
  • Veränderungen, Belastungen
  • Familien in anderen Kulturen
  • Vernetzung und Kooperation des Gemeinwesens
  • Familienrecht

Didaktisch-methodische Hinweise:

Die Tätigkeit von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen realisiert sich über den Aufbau und die Gestaltung sozialer Beziehungen.

Soziale Beziehungen sind eine Voraussetzung für eine an der Person und ihren Bedürfnissen orientierte Bildung, Erziehung und Betreuung. Als Assistent/Assistentin der Fachkraft definiert sich seine/ihre Position gegenüber der Klientel und im Team. Kommunikatives Verhalten ist in allen Arbeitsfeldern gekennzeichnet von Respekt, Verständnis und Höflichkeit. Empathie und Berücksichtigung von Befinden und Bedürfnissen sind Grundelemente sozialen Handelns.

Durch vielfältige Übungen sollen die Schülerinnen und Schüler für ihre eigenen Bedürfnisse sensibilisiert und zur Auseinandersetzung mit Bedürfnisbefriedigung und deren Bedeutung für das physische und psychische Wohlbefinden geführt werden. Auf dieser Grundlage können die Bedürfnisse von Klienten anhand von Fallbeispielen oder eigenen praktischen Erfahrungen erfasst und sprachlich angemessen beschrieben werden.

Selbst- und Fremdbeobachtungsübungen unterstützen das Erfassen der spezifischen Anforderungen von Beziehungsgestaltung in unterschiedlichen Lebensaltern und -situationen. In praktischen Übungen, wie Rollenspielen, szenischen Spielen und Partnerübungen sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Gestaltung von Beziehungen erprobt werden.

Der Auseinandersetzung mit Sprache und der Erweiterung kommunikativer Kompetenz soll ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Dazu sind entsprechende Übungen zur schriftlichen und mündlichen Sprachgestaltung sowie zur Gesprächsführung durchzuführen.

Lernfeld 4 An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken
1. und 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 300 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler erfassen unter Anleitung der Fachkraft die verschiedenen Lebenssituationen ihrer Klienten.

Sie analysieren die Bedeutung von Bildung und Erziehung für ihre eigene Biografie und unterstützen auf dieser Grundlage die Gestaltung einer entwicklungsfördernden Umgebung. Gemeinsam mit den Fachkräften und ihren Klienten planen und gestalten sie Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse in den verschiedenen Arbeitsfeldern. Sie motivieren sich selbst und andere dabei. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln mit der Fachkraft gezielte Aktivitäten sowohl für einzelne Personen als auch für kleinere Gruppen und unterstützen diese bei der Durchführung.

Sie reflektieren ihr eigenes Vorgehen und erkennen Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Handelns.

Inhalte:

Grundlagen der Bildung, Erziehung und Betreuung (Zeitrichtwert: 50 Ustd.)

  • Menschenbilder und Reflexion des eigenen Menschenbildes
  • Bedeutung von Bildung, Erziehung und Betreuung im Rahmen der Sozialisation
  • Bildung, Erziehung und Betreuung im Auftrag der Gesellschaft
  • Bildungsauftrag der Kindertagesstätten
  • pädagogische Konzeptionen und Ansätze
  • Bildungspläne

Entwicklung (Zeitrichtwert: 90 Ustd.)

  • Entwicklungsverläufe und -besonderheiten verschiedener Altersstufen
  • Analyse von Lebenssituationen
  • Entwicklung und mögliche Störungen in ausgewählten Bereichen 
    • Wahrnehmungsentwicklung
    • psychomotorische Entwicklung
    • Sprachentwicklung
    • Entwicklung von Sozialverhalten
  • Entwicklungsförderung unter Beachtung der Individualität des Menschen
  • Bedürfnisorientierung, Ressourcenorientierung

Lernen (Zeitrichtwert: 40 Ustd.)

  • Reflexion der eigenen Lernbiografie
  • lebenslanges Lernen
  • Lernstrategien und Arbeitstechniken

Planung, Gestaltung und Reflexion (Zeitrichtwert: 100 Ustd.)

  • Gestalten einer entwicklungsfördernden Umgebung
    • Raum- und Zeitgestaltung
    • Förderung von Selbstbestimmung und Selbstständigkeit
    • Unterstützung von Selbstbildungsprozessen
  • ausgewählte didaktisch-methodische Prinzipien
    • Anschaulichkeit
    • Aktivität
    • Lebensweltorientierung
    • Normalisierung
  • Möglichkeiten der Arbeit mit Einzelnen und mit Gruppen
  • Planen, Reflektieren und Dokumentieren von gezielten Aktivitäten

Rechtliche Grundlagen (Zeitrichtwert: 20 Ustd.)

  • SäKitaG
  • KJHG
  • Schulfähigkeit, Einschulung
  • Integration von Menschen mit Behinderung

Didaktisch-methodische Hinweise:

Bildung, Erziehung und Betreuung gehören zu den Hauptaufgaben in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen.

Die Komplexität dieser Anforderung macht ein fundiertes und professionelles Handeln aller am Gestaltungsprozess Beteiligten erforderlich.

Dies verlangt von Sozialassistenten und Sozialassistentinnen grundlegende Kompetenzen für die Umsetzung von Bildung, Erziehung und Betreuung. Die Beachtung der unterschiedlichen Biografien der Klienten, das Verständnis für ihre Bedürfnisse und die Einsicht in institutionelle Bedingungen bilden die Basis für die kompetente Begleitung im Alltag. Bei der Unterstützung und Gestaltung dieser Prozesse sind Kenntnisse klientengerechter methodischer Vorgehensweisen erforderlich.

Ausgehend von der Reflexion eigener Bildungserfahrungen und der eigenen Einstellungen zum Lernen soll die Bedeutung von Bildung, Erziehung und Betreuung im Rahmen der Sozialisation verstanden werden. Aktuelle Bildungsdiskussionen und zentrale wissenschaftliche Erkenntnisse sollen in den Unterricht einfließen.

Verschiedene Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit Lebenswelten innerhalb und außerhalb der Schule können genutzt werden. Dazu dienen Exkursionen genauso wie Projekte und Planspiele. Im Zusammenhang damit kommt es darauf an, die Schülerinnen und Schüler zu sprachlichen Darstellungen in mündlicher und schriftlicher Form zu motivieren.

Übungen in der Schule und die Übertragung in Situationen der berufspraktischen Ausbildung sollen auf verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung von Planung in sozialen Einrichtungen bezogen werden.

Die didaktisch-methodischen Prinzipien Anschaulichkeit, Aktivität, Lebensweltorientierung und Normalisierung müssen im Unterricht für die Schülerinnen und Schüler erlebbar umgesetzt werden.

Lernfeld 5 Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen
1. und 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 360 Ustd.

Zielformulierung:

Auf der Grundlage ihrer Kenntnisse über Gesundheit und Krankheit assistieren die Schülerinnen und Schüler der Fachkraft bei der Durchführung einer bedürfnisorientierten und umfassenden Pflege. Sie unterstützen ihre Klienten bei einer gesundheitserhaltenden und gesundheitsfördernden Lebensführung.

Durch Beobachtung und einfühlsames Begleiten erfassen die Schülerinnen und Schüler die Bedürfnisse ihrer Klienten nach Gesundheit und Wohlbefinden und tragen durch gezielte Pflegemaßnahmen zu deren Befriedigung bei. Sie planen ihr Handeln in Absprache mit der Fachkraft und führen die Maßnahmen selbstständig durch. Sie dokumentieren durchgeführte Pflegehandlungen und reflektieren diese in Kommunikation mit der Fachkraft bzw. im Team.

Die Schülerinnen und Schüler gehen mit Verständnis und Sensibilität auf die Besonderheiten des Erlebens und Verhaltens pflegebedürftiger Menschen ein.

Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Aufgaben bei der Begleitung und Unterstützung im Alltag zu pflegender Personen. Sie führen prophylaktische Maßnahmen ebenso durch wie Maßnahmen der Grundpflege bei akuten und chronischen Erkrankungen.

Inhalte:

Pflege als ganzheitlicher Prozess (Zeitrichtwert: 25 Ustd.)

  • Begriffe und Grundsätze ganzheitlicher, bedürfnisorientierter Pflege
  • zwei Pflegemodelle
  • Nähe und Distanz
  • Kommunikation bei der Pflege
  • Pflegebeobachtung
  • Pflegeprozessgestaltung
  • Pflegedokumentation

Gesundheit und Krankheit (Zeitrichtwert: 30 Ustd.)

  • Begriffe und Verständnis
  • Krankheitserleben und Krankheitsverhalten
  • psychosoziale Belastungen und deren Bewältigung
  • Sterbeprozess und Begleitung

Hygiene (Zeitrichtwert: 30 Ustd.)

  • persönliche Hygiene
  • berufliche Hygiene
    • Infektionsprophylaxe
    • Desinfektion
    • Sterilisation
  • Pflegeverhalten bei infektiösen Erkrankungen

Grundpflegerische Aufgaben

  • Unterstützung und Übernahme der Körperpflege (Zeitrichtwert: 40 Ustd.)
    • Bau und Funktion der Haut
    • Gesunderhaltung/Prophylaxe
    • pathologische Veränderungen
    • Pflegemaßnahmen
    • Bekleidung
  • Unterstützung von Haltung und Bewegung sowie Ruhen und Schlafen (Zeitrichtwert: 35 Ustd.)
    • Bau und Funktion des Stütz- und Bewegungsapparates
    • Bedeutung und Förderung einer gesunden Haltung und Bewegung/Prophylaxe
    • Störungen der Beweglichkeit
    • Möglichkeiten der Rehabilitation
    • Bedeutung von Ruhe und Schlaf
    • gesunder und gestörter Schlaf
    • Maßnahmen der Schlafförderung
    • Betten und Lagern
  • Unterstützung bei der Ernährung und Ausscheidung (Zeitrichtwert: 45 Ustd.)
    • Bau und Funktion des Verdauungs- und Urogenitalsystems
    • Bedeutung der Ernährung und Ausscheidung, gesunde Ernährung
    • Störungen und pathologische Veränderungen der Nahrungsaufnahme, Verdauung und Ausscheidung
    • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
    • Unterstützung bei der Harn- und Stuhlentleerung
    • Prophylaxe von Harnwegserkrankungen
    • Inkontinenzversorgung
  • Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktion und Atmung (Zeitrichtwert: 50 Ustd.)
    • Bau und Funktion des Herz-Kreislaufsystems
    • Bau und Funktion des Atemsystems
    • Gesunderhaltung des Herz-Kreislaufsystems und der Atmung/Prophylaxen
    • Störungen und pathologische Veränderungen
    • Kontrolle der Vitalfunktionen: Atmung, Puls, Blutdruck, Körpertemperatur
    • Maßnahmen der Pflege
  • Unterstützung der Sinnesleistungen (Zeitrichtwert: 25 Ustd.)
    • Bau und Funktion der Sinnesorgane
    • Störungen und pathologische Veränderungen
    • Maßnahmen der Unterstützung und Förderung der Sinneswahrnehmung
  • Unterstützung bei neurologischen Erkrankungen und psychischen Störungen (Zeitrichtwert: 30 Ustd.)
    • Bau und Funktion des Nervensystems
    • Erkrankungen des Nervensystems
    • psychische Störungen
    • Schmerzen
    • therapeutische und pflegerische Maßnahmen

Erste Hilfe (Zeitrichtwert: 30 Ustd.)

  • Erkennen von Notfällen
  • Verhalten im Notfall
  • Maßnahmen der ersten Hilfe

Rechtliche Grundlagen (Zeitrichtwert: 20 Ustd.)

  • erste Hilfe und unterlassene Hilfeleistung
  • Unfallverhütung
  • Meldepflicht
  • Pflegebedürftigkeit
  • Heimgesetz

Didaktisch-methodische Hinweise:

Sozialpflegerisches und sozialpädagogisches Handeln orientiert auf physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden des Menschen. Damit stehen bei allen pflegerischen und betreuenden Handlungen die Würde des Menschen und die Betrachtung in seiner bio-psycho-sozialen Einheit im Vordergrund. Aus dieser Sicht muss der Mensch in seinen sozialen Bezügen und unter Beachtung der vielfältigen Einflüsse erfasst werden. Pflegerisches Handeln basiert auf der Auseinandersetzung mit biografischen Erfahrungen zu Gesundheit und Krankheit.

Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit umfasst die Unterstützung von Prävention, Intervention und Rehabilitation. Die Arbeitsorganisation erfolgt auf Grund der unterschiedlichen Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Klienten und den sich daraus ergebenden Anforderungen. Pflege bedeutet auch, Gesunde und Kranke zu motivieren und zu unterstützen, ihre Gesundheit zu erhalten oder wieder zu erlangen. Dies erfordert eine wertschätzende Haltung und ein klares Berufsethos.

Ein besonders enger Bezug besteht zu den Lernfeldern „Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns nutzen“ sowie „Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen“.

Die einzeln ausgewiesenen Inhalte des Lernfeldes sollen entsprechend der von den Schulteams ausgewählten Lernsituationen miteinander verknüpft werden.

Im Mittelpunkt der unterrichtlichen Auseinandersetzungen und Übungen stehen die Handlungsabläufe in der Pflege, die an situationsbezogenen und individuellen Kriterien ausgerichtet werden. Durch vielfältige praktische Übungen, Partnerübungen, Rollenspiele sowie den Einsatz audiovisueller Medien, Text- und Bildmaterial können Wege der Beobachtung, Begleitung und Pflege in unterschiedlichen Lebenssituationen entwickelt werden. Dabei bietet es sich an, den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen an Fallbeispielen zu reflektieren. Selbsterfahrungsübungen unterstützen die Auseinandersetzung mit Nähe und Distanz sowie mit dem Angewiesensein auf Hilfe.

Aus der Reflexion eigener Einstellungen und Haltungen zur gesundheitserhaltenden und gesundheitsfördernden Lebensführung lassen sich beispielhaft Konsequenzen für den situationsbezogenen und individuellen Umgang mit Klienten erarbeiten.

Es wird empfohlen für den inhaltlichen Abschnitt „Erste Hilfe“ einen zusammenhängenden Kurs durchzuführen.

Die rechtlichen Grundlagen sind durchgängig mit den pflegebezogenen Themen in Lernsituationen zu verbinden.

Lernfeld 6 Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen
1. und 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 150 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler analysieren in Zusammenarbeit mit der Fachkraft unterschiedliche Alltagssituationen in den sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen. Davon ausgehend berücksichtigen sie in ihrem beruflichen Handeln individuelle Besonderheiten, Interessen und Bedürfnisse.

Sie assistieren der jeweiligen Fachkraft, übernehmen weitgehend selbstständig Aufgaben in den unterschiedlichen Situationen des Alltags und reagieren angemessen, unterstützend und motivierend.

Im Rahmen der jeweiligen institutionellen Abläufe bzw. abgestimmt auf den Alltag in Privathaushalten gestalten sie gemeinsam mit Klienten Räume und Mahlzeiten. Sie unterstützen die Klienten bei gesunder Lebensführung, Haus- und Wäschepflege sowie beim Kontakt mit Behörden.

Auf der Grundlage psychologischer, pädagogischer und pflegerischer Erkenntnisse planen und reflektieren sie ihr Handeln.

Inhalte:

Alltag in Familien und in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens

  • Bedürfnisse und Interessen von Individuen
  • Alltag, besondere Lebenssituationen, Krisen
  • Dienstleistungen durch Ämter und Behörden
  • Tages- und Jahresgestaltung

Haushaltsführung

  • Privat- und Großhaushalt, Formen des Wohnens
  • Raumgestaltung
  • Planung und Dokumentation in der Haushaltsführung
  • rationelle, ökologische und ökonomische Haushalts-, Kleidungs- und Wäschepflege
  • hygienische Maßnahmen
  • Unfallverhütung

Ernährung

  • ernährungsphysiologische Grundlagen
  • Ernährungsverhalten, bedarfsgerechte Ernährung in unterschiedlichen Lebenssituationen
  • Zubereitung einfacher Gerichte
  • Ästhetik des Essens

Didaktisch-methodische Hinweise:

Das Zusammenleben in Familie und Gesellschaft unterliegt vielfältigen Einflüssen. Sich verändernde Sozialisationsbedingungen von Kindern, Jugendlichen, älteren, kranken und behinderten Menschen bringen differenzierte Anforderungen an die Bewältigung des Alltags hervor. Sozialpädagogisches und sozialpflegerisches Handeln unterstützt die Bewältigung von Alltag und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Sozialassistenten und Sozialassistentinnen arbeiten eng mit den Fachkräften der sozialen Institutionen zusammen und beteiligen sich aktiv an der Gestaltung entwicklungsfördernder Lebensräume. Das Verstehen zielgruppenbezogener Besonderheiten und Wertorientierungen baut auf der Auseinandersetzung mit eigenen Ansprüchen an Alltagsgestaltung auf.

Eigenständigkeit, Toleranz und Teamfähigkeit sind Voraussetzungen, um sich in unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisationen zu integrieren.

In diesem Lernfeld sollten sich die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von Reflexion persönlicher Erfahrungen mit Menschen in besonderen Lebenssituationen, in Familien und in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens auseinandersetzen und Unterstützungsmöglichkeiten erschließen.

Durch Besuche in Ämtern, Beratungsstellen und sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen wird das Kennenlernen der Zielsetzungen und methodischen Ansätze ermöglicht.

Ausgehend von der Befähigung zur eigenen erfolgreichen Alltagsbewältigung führt der Unterricht zu Möglichkeiten der Unterstützung anderer Menschen im Alltag. 

Vielfältige Übungen in Gruppen ermöglichen das Erproben der Haushaltsführung und alltäglichen Versorgung in Familien und Institutionen.

Verschiedene Grundsätze der Arbeit mit Menschen im Alltag können über Projekte, z. B. Gesundheitswochen und Höhepunktgestaltung in Einrichtungen, erfahren werden.

Lernfeld 7 Kulturell-kreative Prozesse begleiten
1. und 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 330 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler erweitern kontinuierlich ihre Kompetenzen im Umgang mit unterschiedlichen Methoden kulturell-kreativer Arbeit.

Auf der Grundlage gestalterischer Kenntnisse erproben sie ihre eigenen Ausdrucksmöglichkeiten und reflektieren diese im Hinblick auf ihre Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe. Sie nutzen das Wahrnehmen, Erleben und Gestalten von Kunst, Musik, Spiel, Bewegung, Sprache und Literatur für ihre eigene Entwicklung und für die Arbeit mit ihren Klienten.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren ihr eigenes Medienverhalten und setzen in Absprache mit der Fachkraft verschiedene Medien zielgerichtet ein.

Inhalte:

Gestalterische Ausdrucksmöglichkeiten (Zeitrichtwert: 80 Ustd.)

  • Reflexion eigener gestalterischer Erfahrungen
  • Erkundung und Erprobung verschiedener Materialien
  • Einsatz vielfältiger künstlerischer und handwerklicher Techniken zur Entfaltung von Kreativität
  • klientenorientiertes gestalterisches Arbeiten
  • sachgerechter und ökonomischer Umgang mit Materialien, Arbeitsmitteln und Werkzeugen
  • Beachtung von Gefahrenquellen, Fürsorge- und Aufsichtspflicht

Musikalische Ausdrucksmöglichkeiten (Zeitrichtwert: 80 Ustd.)

  • Reflexion eigener musikalischer Erfahrungen
  • emotionale Wirkung und soziale Potenzen von Musik
  • Freude am Singen und der Aneignung von Lied- und Musiziergut
  • Einsatz von Rhythmusinstrumenten
  • Möglichkeiten des Einsatzes von Musikmedien
  • Erleben und Gestalten von Musik in Verbindung mit anderen Ausdrucksmöglichkeiten

Spielerische Ausdrucksmöglichkeiten (Zeitrichtwert: 60 Ustd.)

  • Reflexion eigener Spielerfahrungen
  • Spiel als Möglichkeit des Lernens und Kommunizierens in den verschiedenen Lebensaltern
  • Bewegen, Musizieren, Gestalten und Sprechen beim Spiel
  • Spiele und deren Einsatzmöglichkeiten in der sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Praxis
  • Anleitung und Gestaltung von Spielsituationen

Körperliche und rhythmische Ausdrucksmöglichkeiten (Zeitrichtwert: 60 Ustd.)

  • Reflexion eigener Bewegungserfahrungen
  • Bewegungsbedürfnis und Freude an der Bewegung
  • rhythmisch-sportliche Angebote für unterschiedliche Altersgruppen entsprechend der körperlichen Möglichkeiten
  • Methoden und Materialien zur Unterstützung von körperlich-rhythmischen Ausdrucksmöglichkeiten
  • sachgerechter Umgang mit Geräten und Materialien
  • Beachtung von Gefahrenquellen, Fürsorge-, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Mediale Ausdrucksmöglichkeiten (Zeitrichtwert: 50 Ustd.)

  • Reflexion der eigenen Medienerfahrungen 
  • kritische Auseinandersetzung mit der Medienvielfalt und -wirkung unserer Zeit
  • Sprache als Medium
  • mündliche und schriftliche Sprachgestaltung
  • Lesen als Basiskulturtechnik
    • verstehendes Lesen
    • Vorlesen
    • Literaturrezeption
  • klientenorientierte Auswahl und Einsatz verschiedener Medien
    • Printmedien
    • Fernsehen
  • Nutzung von Medien zur Informationsbeschaffung, Präsentation und Dokumentation

Didaktisch-methodische Hinweise:

Dieses Lernfeld umfasst sowohl die erfahrungsorientierte Auseinandersetzung mit kulturell-kreativen Prozessen als auch die Anwendung unterschiedlicher Medien, Materialien und Methoden in der Praxis.

Kulturell-kreative Prozesse unterstützen die Entwicklung, Aktivierung und Reaktivierung jedes Menschen in verschiedenen Lebensaltern und sind damit wichtiger Bestandteil der Alltagsgestaltung.

Die unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten der Klienten machen eine differenzierte Beschäftigung mit den vielfältigsten Medien erforderlich.

Um die Inhalte des Lernfeldes entsprechend der beruflichen Realität miteinander zu verknüpfen, ist die enge Zusammenarbeit des didaktischen Teams unerlässlich. Kulturell-kreative Prozesse sollen durchgängig in ihrer Komplexität vermittelt werden.

Der Unterricht muss die Auseinandersetzung mit eigenen kulturell-kreativen Erfahrungen und deren Reflexion ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erleben und erfahren, wie kulturell-kreative Prozesse die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unterstützen. Üben, Erproben und Experimentieren sind Schwerpunkte des Lernens in diesem Lernfeld und führen zur Erweiterung eigener kulturell-kreativer Kompetenzen. Dabei ist Arbeit in Gruppen notwendig.

Empfehlenswert ist, dass die Schülerinnen und Schüler eine eigene Ideen- und Methodensammlung anlegen und diese in der berufspraktischen Ausbildung nutzen und erweitern.

In diesem Lernfeld sollen Projekte, z. B. Gestaltung von Festen und Feiern, innerhalb der Schule und in Verbindung mit der Praxis durchgeführt werden. Dabei sollte öffentlichkeitswirksam gearbeitet und die Verbindung zum Gemeinwesen gesucht werden. Kulturelle Angebote der Region, z. B. Ausstellungen, Theater, Bibliothek, können einbezogen und Exkursionen durchgeführt werden. Der Einsatz vielfältiger Medien sollte gewährleistet werden.

Der Bezug zu den anderen Lernfeldern der Ausbildung ist herzustellen.

Dem Inhalt „Mediale Ausdrucksmöglichkeiten“ ist der Schwerpunkt mündliche und schriftliche Sprachausübung zugeordnet. Hierfür sollten entsprechende Fachlehrer ins didaktische Team eingebunden werden. Gleiches gilt für den Inhalt „Körperliche und rhythmische Ausdrucksmöglichkeiten“.

Lernfeld 8 Eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten
1. und 2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 90 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Zielen und Strukturen der Einrichtungen auseinander und gestalten dementsprechend ihre Arbeit mit Unterstützung der Fachkraft. Sie analysieren und reflektieren gemeinsam mit der Fachkraft die eigene Arbeitsorganisation, erkennen Reserven und optimieren kontinuierlich ihr Vorgehen.

Sie planen ihre Zeit, organisieren ihren Arbeitsplatz und die Materialien unter Beachtung des Arbeits- und Unfallschutzes. Sie gehen verantwortungsbewusst mit materiellen Ressourcen der Einrichtung um.

Schülerinnen und Schüler nutzen verschiedene Möglichkeiten der Informationsgewinnung und Datenverarbeitung und beachten dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie arbeiten mit berufsbezogener Software und nutzen digitale Endgeräte für ihre Arbeitsorganisation.

Sie bringen sich in das Team ein, reflektieren und entwickeln ihre Bereitschaft zur Kooperation und gestalten die Zusammenarbeit mit den Fachkräften und den Klienten entsprechend ihrer jeweiligen Aufgaben. Dabei sind sie sich ihrer Stellung im Team bewusst und treten sachlich, wertschätzend, höflich und selbstbewusst auf.

Inhalte:

Struktur und Abläufe in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen

  • Struktur und Organisation von ausgewählten Institutionen
    • Kindertagesstätten
    • ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Krankenhäuser
    • betreutes Wohnen
    • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Aufgabenverteilung
  • Arbeit im Team
  • Organisation eigener Arbeitsabläufe
    • Arbeitsplatz
    • Arbeitsmittel
    • Arbeitsumgebung
    • Arbeitsschutz
  • sorgsamer Umgang mit materiellen Ressourcen der Einrichtung

Kooperation

  • Zusammenarbeit mit dem Träger
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit dem Gemeinwesen 

Grundbegriffe des Zeitmanagements

  • Tages-, Wochen- und Jahresrhythmus
  • Zeit als Ressource
  • effektiver Umgang mit Zeit

Management von Informationen und Daten

  • Einsatz digitaler Technik für Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung 
  • Textverarbeitung
  • Tabellenkalkulation
  • Umgang mit berufs- bzw. betriebsbezogener Software
  • Informationsgewinnung und -verwaltung
  • Umgang mit PC und mobilen digitalen Endgeräten im Alltag

Rechtliche Grundlagen

  • Umgang mit personenbezogenen Daten - Datenschutz
  • Urheberrecht

Didaktisch-methodische Hinweise:

Die Komplexität der Abläufe in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern erfordert, dass in der Regel Vertreter verschiedener Professionen gemeinsam agieren müssen, was ein hohes Maß an Organisation und Steuerung voraussetzt. Sozialassistenten und Sozialassistentinnen sind in diese Abläufe eingebunden und müssen ihre Arbeitsprozesse nach den Grundsätzen des Zeitmanagements und der Organisation von Arbeitsabläufen gestalten. Dies erfordert die Auseinandersetzung mit Einrichtungsorganisation, Datenverarbeitung und Datenschutz, Aufgaben- und Zeitplanung.

Auf Grund ihrer Stellung als Assistenten der Fachkraft ist die Zusammenarbeit im Team eine notwendige Voraussetzung für erfolgreiches klientenorientiertes Arbeiten.

In diesem Lernfeld ist es erforderlich, sich durch Analyse und Reflexion mit den Arbeitsbedingungen, der eigenen Arbeitsorganisation und Zeitplanung auseinander zu setzen. Die Kenntnis verschiedener Möglichkeiten des Gestaltens der eigenen Arbeitsprozesse ist eine Voraussetzung für die optimale Erfüllung von Aufgaben aus dem Tätigkeitsfeld des Sozialassistenten/der Sozialassistentin.

Durch Exkursionen und Expertenbefragungen sollen die Strukturen und die Organisation sozialpädagogischer und sozialpflegerischer Einrichtungen in der Praxis erfasst und verglichen werden.

In Rollen- und Planspielen sowie durch vielfältige Kommunikationsübungen und anhand von Fallbesprechungen können die Schülerinnen und Schüler ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit den Fachkräften und im Team entwickeln. Dabei kann die Unterrichts- und Gruppensituation als Lernsituation für Team- und Gruppenregeln thematisiert werden.

Der Umgang mit Informationen und Daten unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik sollte an Beispielen in der Schule erprobt werden. Dabei sind rechtliche Inhalte wie Datenschutz und Urheberrecht einzubinden. Die erworbenen Erkenntnisse und Fähigkeiten sind in anderen Lernfeldern in Form von Berichten, Planungsunterlagen und Präsentationsmaterialien berufsbezogen einzusetzen.

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