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Lehrplan

Berufsfachschule

Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer / Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin

2011/2020

 

Impressum

Der Lehrplan wird ab 1. August 2020 freigegeben. 

Der Lehrplan basiert auf der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO) vom 21. Februar 2020.

Der Lehrplan wurde am

Sächsischen Bildungsinstitut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Frau Altmann Dresden
Frau Bierstedt Dresden
Frau Haupt Schwarzenberg
Frau Schöneich Görlitz
Frau Wendorff Leipzig

2011 erarbeitet.

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

 

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

 

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik

Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferinnen sind in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege tätig.

Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferinnen verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken Menschen, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen. Diese Aufgaben übernehmen sie unter Anleitung von Gesundheits- und Krankenpflegern/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie Altenpflegern/Altenpflegerinnen. Sie erkennen Bedürfnislagen und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden mit.

Ausgehend von dem Aspekt „Gesundheit erhalten und Krankheit vorbeugen“ im ersten Ausbildungsjahr richtet sich der Fokus im zweiten Ausbildungsjahr auf die individuelle Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen bei Krankheit, im Alter und in besonderen Pflegesituationen.

Im Rahmen der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer/zur Krankenpflegehelferin werden insbesondere folgende berufliche Qualifikationen erworben:

  • die Bedürfnislage der zu Pflegenden und zu Betreuenden erkennen
  • übertragene grundpflegerische Aufgaben eigenverantwortlich durchführen und dokumentieren
  • hygienische Maßnahmen durchführen
  • lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Fachkraft bzw. des Arztes einleiten
  • Fachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, bei der Behandlungspflege sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen unterstützen
  • Lebensraum und Lebenszeit mitgestalten
  • bei der Durchführung administrativer Maßnahmen mitwirken
  • bei der Pflege Sterbender und der Versorgung Verstorbener mitwirken

In der Entwicklung personaler, sozialer und kommunikativer Kompetenzen haben für Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferinnen vor allem Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Empathie und Leistungsbereitschaft für die Arbeit mit den zu Pflegenden und zu Betreuenden, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und für die Arbeit im Team einen hohen Stellenwert.

Die Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsfachschule sind auf die Entwicklung und Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz sowie in Methoden- und Lernkompetenz. Die beruflichen Handlungen stehen dabei im Mittelpunkt des Lernprozesses. Vor diesem Hintergrund ist der Lehrplan lernfeldstrukturiert konzipiert.

Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich, den Wahlpflichtbereich sowie die Berufspraktische Ausbildung.

Der berufsübergreifende Bereich ist unter beruflicher Schwerpunktsetzung zu unterrichten.

Der berufsbezogene Bereich ist in Lernfelder strukturiert, die sich in Zielsetzung und Inhalt an den zur Bewältigung von Pflegeprozessen erforderlichen Kompetenzen orientieren. Die ausgewiesenen Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie werden durch didaktisch-methodische Hinweise ergänzt. Ziele und Inhalte sind so formuliert, dass den didaktischen Teams in den Schulen die Möglichkeit gegeben ist, selbstständig Schwerpunkte und Akzente zu setzen. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder beschreiben den Qualifikationsstand sowie die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses und sind als Handlungen formuliert, welche die Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer in ihrem Beruf ausüben. Ergänzt durch die Inhalte umfassen sie den Mindestumfang zu vermittelnder Kompetenzen. Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Die Umsetzung der ausgewiesenen Ziele und Inhalte der Lernfelder ist grundsätzlich im Zusammenhang mit der Reflexion eigenen Erlebens und Handelns der Schülerinnen und Schüler zu sehen. Vor dem Hintergrund der sich schnell entwickelnden beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitestgehend offen formuliert. Diese Struktur fördert und fordert den Einbezug neuer Entwicklungen und Standards der Pflegewissenschaften.

Die Inhalte der Lernfelder sind thematisch und logisch, jedoch nicht chronologisch strukturiert. Insbesondere im Lernfeld 2 „Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken“ wird die Bildung didaktischer Teams innerhalb des Lernfeldes empfohlen, um Schülerinnen und Schüler breitgefächert auf die Berufspraxis vorzubereiten.

Der Wahlpflichtbereich kann für die Vertiefung und Erweiterung pflegerischer Kompetenzen genutzt werden. Hier können insbesondere thematische Schwerpunkte, die auch regionale Besonderheiten aufgreifen, angeboten werden, wie z. B.: 

  • Umsetzung spezifischer Pflegekonzepte und Pflegetechniken
  • kommunikative Techniken
  • Entspannungstechniken
  • gesundheitsfördernde Aktivitäten
  • Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen

Die berufspraktische Ausbildung umfasst mit 1440 Unterrichtsstunden ca. die Hälfte der Ausbildungszeit. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren die berufspraktische Ausbildung in Krankenhäusern und Heimen oder stationären Pflegeeinrichtungen. Ihre Mitwirkung in komplexen Handlungsabläufen der Pflege fordert eine enge Vernetzung der berufspraktischen Ausbildung mit den Lernfeldern des berufsbezogenen Bereiches der Ausbildung. Dabei werden die Praktika im Unterricht vorbereitet. Die Erfahrungen und Probleme der Praxis sind wiederum Gegenstand und Ausgangspunkt für den Unterricht.

Die Ausgestaltung und Umsetzung der Lernfelder sind an den Schulen zu leisten. Für den Unterricht sind Lernsituationen zu entwickeln, die exemplarisch berufliche Handlungssituationen abbilden. Lernsituationen konkretisieren die Vorgaben des Lernfeldes.

Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht im Pflegekabinett gefördert. Das Lernen erfolgt in vollständigen Handlungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, ihr Vorgehen selbstständig zu planen, durchzuführen, zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und schließlich zu bewerten. Eine enge Verzahnung von Theorie und praktischem Handeln ist Grundlage der Kompetenzentwicklung. Ausgangspunkt des Lernprozesses ist die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem individuellen Erleben und der eigenen Lebensgestaltung als Grundlage der Wahrnehmung anderer Menschen, deren Bedürfnislage und Unterstützungsbedarf. Darauf aufbauend lernen die Schülerinnen und Schüler, pflegerisches Handeln praxisgeleitet anzuwenden, zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden. Dabei ist insbesondere der Einsatz komplexer Lehr- und Lernarrangements in Form von Projektarbeit bzw. kooperativem Lernen zu beachten. Eine kontinuierliche Abstimmung aller Lehrkräfte des berufsbezogenen sowie des berufsübergreifenden Bereiches ist Voraussetzung für die konsequente Umsetzung des Lernfeldkonzeptes.

Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen und lebenslangen Lernen motiviert sind. Sie setzen sich aktiv mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess auseinander und entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Die zusätzlich zum Lehrplan erarbeiteten „Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung“ stellen einen Orientierungsrahmen für die berufspraktische Ausbildung dar.

Stundentafel

Unterricht und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen Gesamtausbildungsstunden
1 2
Pflichtbereich 770 770 1540 (880)1
Berufsübergreifender Bereich 110 110 220
Deutsch/Kommunikation 30 30 60
Englisch 20 20 40
Gemeinschaftskunde 20 20 40
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 20 20 40
Sport 20 20 40
Berufsbezogener Bereich 660 600 1260 (840)
1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen 70 70 140
2 Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken 320 300 620
3 Eigene Arbeit strukturieren und organisieren 20 20 40
4 Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten 30 40 70
5 Situationsgerecht kommunizieren 50 40 90
6 Gesundheit erhalten und fördern 70 60 130
7 Lebensraum und Lebenszeit gestalten 60 70 130
8 In akuten Notfällen adäquat handeln 40 - 40
Wahlpflichtbereich - 60 60 (40)
Berufspraktische Ausbildung 720 720 1440
 
  • 1
    Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichts aus. Die fachpraktischen Anteile pro Lernfeld werden von der Schule in eigener Verantwortung festgelegt.

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Die Ausbildung ist in Fächer und Lernfelder gegliedert. Der Lehrplan für den berufsbezogenen Bereich ist nach Lernfeldern strukturiert. Jedes Lernfeld enthält Ziele, Inhalte und didaktisch-methodische Hinweise zum Unterricht.

Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs-und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.

Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.

Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach handlungssystematischen Prinzipien geordnet.

Die didaktisch-methodischen Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien).

Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Didaktisch-methodische Hinweise zum Unterricht haben Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs-und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

In diesem Kontext wird auf die Handreichung "Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“2 (vgl. LaSuB 2022) verwiesen. Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

1. zum Lernfeldkonzept,

2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie

  • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,
  • Bildung von Lehrerteams,
  • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,

3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur

  • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
  • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen

sowie das Glossar.

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2 https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750

Lernfelder

Lernfeld 1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 70 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 70 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit ihrer Biografie und Berufsmotivation auseinander. Sie erkennen Möglichkeiten und Grenzen eigenen Handelns und entwickeln eine berufliche Identität.

Die Schülerinnen und Schüler leiten auf der Basis von Kenntnissen über die Tätigkeitsfelder der Pflegeberufe im Kontext der Gesundheitsfachberufe die Anforderungen an die Persönlichkeit der Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer/Staatlich geprüften Krankenpflegehelferinnen ab.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren unterschiedliche berufliche Anforderungen, erkennen kritische Lebensereignisse und begleiten Menschen in schwierigen Situationen in der Zusammenarbeit mit anderen Pflegefachkräften. Sie nehmen wertschätzend sowohl die Perspektive der zu Pflegenden und zu Betreuenden als auch ihre eigene wahr.

Die Schülerinnen und Schüler integrieren ihre eigenen Erfahrungen, verknüpfen diese mit theoretischem Wissen und leiten situationsgerecht professionelles Handeln ab.

Inhalte:

1. Ausbildungsjahr

Berufsrolle und Berufsidentität

  • persönliche Voraussetzungen für die pflegerische Tätigkeit
  • eigene Biografie und Berufsmotivation
  • Ich-Identität und Berufsidentität

Pflegeberufe im Kontext der Gesundheitsberufe

  • Tätigkeitsfelder
  • Teamarbeit
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit

Berufliche Fort- und Weiterbildung

Berufsverbände der Pflegeberufe

2. Ausbildungsjahr

Kritische Lebensereignisse und deren Bewältigung

Menschen in besonderen Lebenssituationen

Schwierige berufliche Anforderungen

  • Nähe und Distanz
  • Ekel und Scham
  • Helfen und hilflos sein
  • Angst, Aggression und Gewalt

Didaktisch-methodische Hinweise:

Handlungsorientiertes methodisches Vorgehen, wie Gesprächsrunden, Plan- und Rollenspiele, Exkursionen, Expertengespräche, fördern die Reflexion der eigenen Biografie und das Verständnis für die Vielfalt beruflicher Anforderungen.

Bei der Bearbeitung der Inhalte des Lernfeldes ist es von großer Bedeutung, dass die Schülerinnen und Schüler neben ihrer eigenen Perspektive, auch die anderer Personen, wie die der zu Pflegenden und zu Betreuenden oder ihrer Angehörigen, im Pflegeprozess einnehmen können. Dementsprechend sollte die methodische Gestaltung des Unterrichts Perspektivwechsel initiieren.

In diesem Lernfeld ist eine enge Verzahnung zwischen berufspraktischer Ausbildung und Schule erforderlich. Im zweiten Ausbildungsjahr richtet sich der Fokus verstärkt auf konkrete berufliche Handlungssituationen. Unterrichtsgegenstand sind hierbei reale Situationen der Pflege.

Das Lernfeld 1 ist eng mit den Lernfeldern 2, 5 und 7 verknüpft

Lernfeld 2 Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 320 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 300 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler gestalten unter Anleitung von Pflegefachkräften den Pflegeprozess mit.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen Pflege als ganzheitliches Tun, welches individuell verschieden erlebt wird und jeweils an die Bedürfnisse des Einzelnen neu angepasst werden muss. Sie erkennen und berücksichtigen Unterschiede im pflegerischen Handeln in Abhängigkeit von Geschlecht, Lebensalter, Gesundheitszustand und soziokulturellem Hintergrund der zu pflegenden und zu betreuenden Personen.

Die Schülerinnen und Schüler gestalten ihre Beziehung zu Pflegebedürftigen wertschätzend, respektvoll und empathisch.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Grundbedürfnisse des Menschen und reflektieren diese unter den Aspekten Gesundheit erhalten, Krankheit vorbeugen, Genesung fördern und Leiden lindern. Sie beobachten zielgerichtet zu pflegende und zu betreuende Personen, erfassen deren Unterstützungsbedarf und führen übertragene Aufgaben der Grundpflege, einschließlich prophylaktischer Maßnahmen eigenständig aus und dokumentieren diese.

Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen in ihrem Handeln hygienische und arbeitsschutzrechtliche Aspekte. Sie setzen Pflegematerialien effektiv ein.

Im Rahmen der Mitwirkung setzen sie unter Anleitung und nach Anweisung spezifische Pflegekonzepte um und unterstützen Pflegefachkräfte bei der Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren und begründen ihr pflegerisches Handeln theoriegeleitet. Sie nehmen ihre Verantwortung für die Mitgestaltung einer sicheren und förderlichen Umgebung der Pflegebedürftigen bewusst wahr.

Inhalte:

1. Ausbildungsjahr

Gesundheit erhalten - Krankheit vorbeugen

Pflegerisches Handeln im Kontext von Gesundheit und Krankheit (10 Ustd.)

Pflegeprozess und Pflegemodell (10 Ustd.)

Wahrnehmen und Beobachten (30 Ustd.)

  • Wahrnehmungsbereiche
  • Wahrnehmungsprozess
  • Einflussfaktoren
  • Wahrnehmung von Bedürfnissen
  • Beobachtung als gezielte Wahrnehmung

Ruhen und Schlafen (20 Ustd.)

  • Schlaf-Wach-Rhythmus in den Lebensphasen
  • Voraussetzungen für gesundes Schlafen
  • schlaffördernde Maßnahmen und Unterstützung bei Schlafstörungen

Sich pflegen (60 Ustd.)

  • - Funktionen der Haut
  • - Beobachtung der Haut, Schleimhaut und Hautanhangsorgane
  • - Grundlagen der Haut- und Körperpflege
  • - Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Haut, Schleimhaut und Hautanhangsorgane unter Beachtung prophylaktischer Aspekte

Sich kleiden (10 Ustd.)

  • Funktionen der Kleidung
  • Auswahlkriterien für Kleidung
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden

Essen und Trinken (30 Ustd.)

  • Funktionen der Organe des Verdauungstraktes
  • Beobachtung von Ess- und Trinkverhalten
  • Erfassung von Körpergröße und Gewicht
  • Besonderheiten der Ernährung in den verschiedenen Lebensphasen
  • Hilfestellung beim Essen und Trinken
  • Aspirationsprophylaxe

Für eine sichere Umgebung sorgen (20 Ustd.)

  • Sicherheitsbedürfnisse in besonderen Lebensphasen und Lebensabschnitten
  • Gewährleisten von Sicherheit
  • hygienische Maßnahmen
  • Unterstützung der Orientierung
  • Sturzprophylaxe

Kommunizieren (10 Ustd.)

  • Funktionen von Sehen, Hören und Sprechen
  • Einschränkungen von Sehen, Hören und Sprechen
  • Anwendung und Umgang mit Hilfsmitteln

Sich Bewegen (40 Ustd.)

  • Aufbau und Funktionen des Bewegungssystems
  • Unterstützung bei der Mobilisation und Umgang mit Hilfsmitteln unter kinästheti-schen Gesichtspunkten
  • Lagerung und Lagerungshilfsmittel zur Bewegungsgestaltung
  • Unterstützung von Bewegung
  • Kontrakturprophylaxe

Bei der Ausscheidung unterstützen (30 Ustd.)

  • Funktionen der Organe des Harnsystems
  • Beobachtung der Ausscheidung
  • Hilfeleistung bei der Ausscheidung und Umgang mit Hilfsmitteln
  • Zystitisprophylaxe, Obstipationsprophylaxe, Dehydratationsprophylaxe

Vitale Funktionen wahrnehmen und beobachten (50 Ustd.)

  • Herz und Gefäßsystem
  • Puls und Pulsmessung
  • Atmung und Atmungssystem
  • Grundlagen der Wärmeregulation
  • Körpertemperatur und Temperaturmessung
  • Bewusstsein

2. Ausbildungsjahr

Unterstützung und Pflege bei Krankheit, Alter und in besonderen Pflegesituationen

Sich als Mann oder Frau fühlen (10 Ustd.)

  • Sexualität und Geschlechterrolle
  • Nähe und Distanz
  • Sexualität in verschiedenen Lebensphasen

Menschen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (30 Ustd.)

  • Beobachtungskriterien
  • Blutdruckmessung und Erfassung von Störungen
  • Koronare Herzkrankheit
  • Herzinsuffizienz
  • Thromboseprophylaxe

Menschen mit Erkrankungen des Atmungssystems (10 Ustd.)

  • akute Infektionen der Atemwege
  • chronische Lungenerkrankungen

Menschen mit akuten Infektionen und Fieber (10 Ustd.)

Menschen mit Erkrankungen des Verdauungssystems (20 Ustd.)

  • akute infektiöse Erkrankungen
  • Ulcuskrankheit
  • chronische Erkrankungen von Darm und Leber
  • Ileus
  • Stomaversorgung

Menschen mit Erkrankungen des Bewegungssystems (20 Ustd.)

  • akute traumatische Erkrankungen
  • chronische Erkrankungen

Menschen mit Erkrankungen des Harnsystems (20 Ustd.)

  • Förderung der Kontinenz
  • Harnblasendrainage
  • Harnwegsinfektionen
  • chronische Niereninsuffizienz

Menschen mit Erkrankungen des Stoffwechsels (20 Ustd.)

  • Diabetes mellitus
  • Fettstoffwechselstörungen

Menschen mit Erkrankungen des Nervensystems (40 Ustd.)

  • Grundlagen des Nervensystems und der Erregungsleitung
  • Schlaganfall
  • Parkinsonkrankheit
  • Bewusstseinsstörungen

Menschen mit Erkrankungen der Psyche (40 Ustd.)

  • depressives Syndrom und Suizidalität
  • Suchterkrankungen
  • akute und chronische Verwirrtheitszustände

Säuglingspflege und Pflege des gesunden Kindes (10 Ustd.)

Menschen in existentiellen Situationen (70 Ustd.)

  • Schwangerschaft und Wochenbett
  • körperliche, geistige und soziale Veränderungen durch Pflegebedürftigkeit
  • körperliche, geistige und soziale Veränderungen in der Lebensphase Alter
  • akute und chronische Schmerzen
  • Pflege und Begleitung von Sterbenden einschließlich der Versorgung Verstorbener
  • Begleitung von Trauernden

Methodische Hinweise:

Das Lernfeld „Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken“ nimmt innerhalb der Ausbildung eine zentrale Stellung ein.

Im ersten Ausbildungsjahr wird der Unterricht besonders unter Beachtung des Leitgedankens „Gesundheit erhalten und fördern - Krankheit vorbeugen“ gestaltet. Im zweiten Ausbildungsjahr steht der Kompetenzerwerb zur Unterstützung und Pflege bei Krankheit, Alter und in besonderen Pflegesituationen im Vordergrund. Aufgrund des hohen Stundenumfanges im Lernfeld sind die jeweiligen Themen nochmals mit Stunden untersetzt. Diese haben Empfehlungscharakter.

Die Schülerinnen und Schüler eignen sich theoretische Inhalte in engem Bezug zum eigenen Erleben und Verhalten sowie zu pflegerisch relevanten Handlungen an. Die Lernsituationen sollten so gestaltet werden, dass die Schülerinnen und Schüler einerseits auf die Praktikumseinsätze vorbereitet werden. Andererseits sollten aber auch Erfahrungen aus dem Pflegealltag zum Gegenstand des Unterrichts erhoben werden. Der Unterricht sollte in Gruppen und überwiegend im Pflegekabinett erfolgen und einen hohen Übungsanteil gewährleisten. Es wird eine Aufteilung der Lernfeldinhalte innerhalb eines Ausbildungsjahres auf zwei kooperierende Lehrkräfte im Lernfeld empfohlen. Methodisch besonders geeignet sind in diesem Zusammenhang Übungen zur Selbsterfahrung und Rollenspiele. Außerdem können Exkursionen, Experten-gespräche und Projektarbeit den Lernprozess unterstützen.

Durch Praktikumsaufträge sollten die im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gezielt vertieft und gefestigt werden.

Das Lernfeld 2 ist eng mit den Lernfeldern 1, 4 und 5 verknüpft.

Lernfeld 3 Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 20 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 20 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler erfassen Handlungssituationen der Pflegehilfe, definieren Handlungsschritte und wenden Operatoren zielgerichtet an. Sie analysieren Aufgabenstellungen, planen und realisieren ihr Handeln, präsentieren ihre Ergebnisse und reflektieren diese.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem eigenen Lernverhalten sowie Lernstrategien und Arbeitsorganisation auseinander. Sie planen ihre Zeit, organisieren ihren Arbeitsplatz und nutzen zur Verfügung stehende materielle Ressourcen verantwortungsvoll.

Die Schülerinnen und Schüler stellen sich beruflichen Anforderungen und bewältigen Belastungssituationen.

Inhalte:

1. Ausbildungsjahr

Handlungssituationen der Pflegehilfe

  • Handlungsschritte
  • Operatoren

Lernstrategien

Arbeitsorganisation

  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Zeitmanagement

2. Ausbildungsjahr

Lernmotivation

Ausgewählte Lerntechniken

Methodische Hinweise:

In der Umsetzung der Lerninhalte dieses Lernfelds ist es wichtig, Lernbedingungen zu schaffen, welche den Schülerinnen und Schülern vielfältige Übungsmöglichkeiten bieten. In Lernsituationen sollten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheiten erhalten, selbstständig Wissensquellen zu erschließen und unterschiedliche Lernmethoden zu trainieren.

Selbstorganisiertes Lernen und Arbeiten sind Voraussetzungen, um den Anforderungen des schulischen und beruflichen Alltages gerecht zu werden. Im Lernfeld werden grundlegende methodische Kompetenzen entwickelt. Diese beziehen sich sowohl auf das Lernen im schulischen Bereich als auch auf die Arbeit in den Pflegeeinrichtungen.

Um Belastungssituationen zu trainieren, wird vorgeschlagen, Prüfungen zu simulieren, in denen die Schülerinnen und Schüler Prüfungssituationen erleben und komplexe Aufgabenstellungen aus dem beruflichen Handlungsfeld bearbeiten können.

Lernfeld 4 Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 30 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler erfassen das Grundanliegen rechtlicher Bestimmungen zum Schutz des zu Pflegenden und zu Betreuenden, der eigenen Person und der Gesellschaft. Sie richten ihr berufliches Handeln an rechtlichen Grundlagen aus.

Ausgehend von der Kenntnis ihres beruflichen Kompetenzbereiches leiten sie Richtlinien für eigenes Handeln ab. Sie gewährleisten die Sicherheit der zu Pflegenden und zu Betreuenden. Dabei reflektieren sie berufliche Handlungssituationen in ihrem rechtlichen Bezugsrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler erlangen Einblick in das Anliegen der Systeme der sozialen Sicherung und ordnen deren Aufgaben und Bedeutung im beruflichen Kontext ein.

Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Qualitätsanforderungen in den Einrichtungen und wirken bei der Umsetzung von Qualitätskonzepten mit. Sie erfassen wesentliche Beziehungen zwischen Pflegequalität und Wirtschaftlichkeit und nutzen diese Erkenntnisse verantwortungsbewusst in der Mitgestaltung des Pflegeprozesses.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich für ihre Rechte als Arbeitnehmer ein und kommen ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nach.

Inhalte:

1. Ausbildungsjahr

Stellenwert des Rechts in der Pflege

Rechtsgrundlagen in beruflichen Handlungssituationen

  • unterlassene Hilfeleistung
  • Körperverletzung
  • Haftungsrecht
  • Schutz der Privatsphäre
  • Patientenrechte
  • Einwilligung und Aufklärung der Patienten
  • freiheitsbeschränkende Maßnahmen
  • Betreuungsrecht

Rechtsgrundlagen im Ausbildungsprozess

  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Mutterschutzgesetz

2. Ausbildungsjahr

Berufsrechtliche Rahmenbedingungen

  • Grundlagen der Krankenpflegehelferausbildung und Weisungsbefugnisse
  • Rechtsgrundlagen der Ausbildung
  • Kompetenzbereiche des Krankenpflegehelfers, Delegationsrecht
  • Infektionsschutzgesetz
  • Arzneimittelrecht
  • Medizinproduktegesetz

Anliegen der Systeme der sozialen Sicherung

Sicherungssysteme der Pflegequalität

Methodische Hinweise:

Das Lernfeld 4 ist eng mit dem Lernfeld 2 sowie dem Fach Gemeinschaftskunde verknüpft. Die Schülerinnen und Schüler werden an die Arbeit mit Rechtsquellen herangeführt.

Es wird empfohlen, in einem hohen Übungsanteil anhand konkreter Fallsituationen, Grundaussagen wichtiger Gesetze in der Übertragung auf berufliche Handlungssituationen zu reflektieren und zu diskutieren. In Rollenspielen und Partnerübungen können rechtliche Problemsituationen im Pflegekabinett verdeutlicht und Lösungsmöglichkeiten entwickelt und demonstriert werden.

Es wird empfohlen, den Schülerinnen und Schüler exemplarisch anhand von ausgewählten Pflegestandards und Dokumentationsauszügen der Pflegepraxis Sicherungssysteme der Pflegequalität vorzustellen.

Das Einbeziehen von Experten bietet die Möglichkeit, zusätzlich Aktualität und Praxisnähe herzustellen.

Lernfeld 5 Situationsgerecht Kommunizieren
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 50 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren in beruflichen Situationen mit unterschiedlichen Personengruppen. Sie nehmen deren Gesprächsbedarf wahr, reagieren angemessen, erkennen gegebenenfalls ihre Grenzen und verweisen dann an die Fachkräfte.

Die Schülerinnen und Schüler bauen soziale Beziehungen auf und gestalten gemeinsam mit den zu Pflegenden und zu Betreuenden den Pflegealltag. Sie berücksichtigen dabei altersspezifische Besonderheiten und die jeweilige Lebenssituation der zu Pflegenden und zu Betreuenden.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Gesprächsbedingungen, wenden Gesprächstechniken gezielt an und reflektieren Gesprächssituationen sowie das eigene Kommunikationsverhalten.

Inhalte:

1. Ausbildungsjahr

Kommunikation und Interaktion

  • Bedeutung von Kommunikation und Interaktion in der Pflege
  • verbale/nonverbale Kommunikation

Modell der Kommunikation

Kommunikationsstörungen

Gestalten erfolgreicher Kommunikation

  • Gesprächsbedingungen
  • Gesprächstechniken

Reflexion von eigenem Kommunikationsverhalten

2. Ausbildungsjahr

Kommunikation in verschiedenen beruflichen Situationen

  • Information
  • Anleitung
  • Alltagsgespräche
  • Übergabe

Kommunikation mit unterschiedlichen Personengruppen

  • Kinder
  • Demenzkranke
  • Patienten im Koma

Methodische Hinweise:

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Kommunikations- und Interaktionsverhalten und die kontinuierliche Erweiterung der kommunikativen Kompetenz nehmen in der Pflege einen großen Stellenwert ein.

Basierend auf grundlegenden Kenntnissen über Kommunikation und Interaktion erfassen und trainieren die Schülerinnen und Schüler berufstypische Gesprächssituationen. Daher sollten praktische Übungen, wie Rollenspiele und Partnerübungen, mit einem hohen Stundenanteil im Unterricht berücksichtigt werden. Der Einsatz von Videoaufzeichnungen fördert insbesondere die Reflexion des eigenen Kommunikationsverhaltens. Eine besondere Chance bietet die Reflexion berufspraktischer Gesprächssituationen, die Erlebnisse der Schülerinnen und Schüler aus dem Blickwinkel der Kommunikation aufarbeitet.

Das Lernfeld 5 ist mit den Lernfeldern 1 und 2 sowie dem Fach Deutsch/Kommunikation verknüpft.

Lernfeld 6 Gesundheit erhalten und fördern
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 70 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler erfassen Gesundheit in ihrer Komplexität und handeln im persönlichen Alltag sowie in ihrem pflegerischen Handeln gesundheitsbewusst.

Die Schülerinnen und Schüler beachten die Anforderungen an die persönliche Hygiene und die Hygienerichtlinien stationärer Einrichtungen und sorgen verantwortungsbewusst für deren Einhaltung. Durch vorausschauende und sachgerechte Arbeitsweise vermeiden sie Gefahren im Alltag.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre individuelle Lebensweise, sorgen für ihre Gesundheit und unterstützen die zu Pflegenden und zu Betreuenden in ihrem Gesundheitsbewusstsein.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Hintergründen und Auswirkungen süchtigen Verhaltens im eigenen Alltag sowie aus professioneller Perspektive auseinander und erkennen die Bedeutung von Prävention.

Sie analysieren alltägliche und berufliche Stresssituationen und setzen Strategien zu deren Bewältigung ein.

Inhalte:

1. Ausbildungsjahr

Gesundheit

Gesundheitsförderung/Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention

Gesundheitsbeeinflussende Faktoren

Hygiene in stationären Pflegeeinrichtungen

  • Grundlagen der Infektionslehre
  • Infektionsschutz: Aseptik und Antiseptik, Immunisierung
  • persönliche Hygiene
  • Hygieneplan

Rückenschonendes Arbeiten

  • eigene Haltung und Bewegung
  • Folgen ungesunder Haltung und Bewegung
  • persönliche vorbeugende Maßnahmen
  • Grundprinzipien rückenschonender Arbeitsweisen

Gesunde Ernährung

  • Prinzipien nach DGE
  • Ernährungsverhalten

Sucht

  • Genuss, Missbrauch, Suchterkrankung
  • Prävention

2. Ausbildungsjahr

Stress

  • Alltagssituationen
  • berufliche Situationen
  • Prävention und Stressbewältigungsstrategien

Unfallverhütung im Pflegealltag

Umgang mit Gefahrenstoffen

Umwelteinflüsse

  • Beeinflussung der Umwelt
  • Komplexität der Umwelteinflüsse im privaten und beruflichen Kontext
  • ressourcenorientiertes Handeln

Methodische Hinweise:

Ausgehend von einer Analyse des individuellen Gesundheitsverhaltens setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Wert Gesundheit und gesundheitsgefährdenden Faktoren auseinander. Die Erarbeitung der Lerninhalte sollte anschaulich und praxisnah unter Einbeziehung zahlreicher Übungen gestaltet werden. Die Schülerinnen und Schüler können im Rahmen von Exkursionen und Expertengesprächen sowie durch den Einsatz von Medien Gesundheitsbewusstsein entwickeln.

Projektarbeit ist empfehlenswert, um sich vertiefend mit Umwelteinflüssen und deren Auswirkung auf die Gesundheit auseinanderzusetzen. Hierzu könnte die Analyse des eigenen Arbeitsplatzes und beruflichen Settings, des Umgangs mit Ressourcen und Verbrauchsmaterialien sowie individueller Gestaltungsmöglichkeiten im beruflichen Handlungsfeld genutzt werden.

Lernfeld 7 Lebensraum und Lebenszeit gestalten
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 70 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler gestalten Lebensraum und Lebenszeit für Menschen in verschiedenen Lebenssituationen individuell und bedürfnisorientiert. Sie begreifen die Gestaltung eines förderlichen Wohn- und Lebensumfeldes im Sinne einer ganzheitlichen Pflege und Betreuung als Voraussetzung für die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Gesundheit.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Bedingungen der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung. Sie nehmen die Unterschiedlichkeit individueller Lebensweisen wahr und wirken bei der Gestaltung eines förderlichen Lebensumfeldes sowie einer festen Tagesstruktur für die zu Pflegenden und zu Betreuenden mit.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen besondere Lebenssituationen und die damit verbundenen Veränderungen. Ausgehend davon begleiten sie unter Anleitung der Fachkräfte Menschen in ihrer individuellen Lebenssituation und unterstützen diese bedürfnisorientiert bei der Gestaltung ihres Wohn- und Lebensumfeldes sowie bei der Teilhabe am soziokulturellen Leben.

Inhalte:

1. Ausbildungsjahr 

Lebenssituationen und Lebensabschnitte

Tagesablauf und tagesstrukturierende Maßnahmen

Förderliches Wohn- und Lebensumfeld

  • Wohnformen
  • Wohnraumgestaltung
  • Esskultur
  • Raum-/Wäschepflege

2. Ausbildungsjahr

Besondere Lebenssituationen

  • - Krankheit
  • - Behinderung
  • - Leben in stationären Einrichtungen

Menschen mit Migrationshintergrund

Religiosität und kulturelle Traditionen

Wohnraumanpassung in besonderen Lebenssituationen

Soziokulturelle Aktivitäten

  • Musik, Spiel, Tanz, Bewegung
  • Medienangebote
  • Feste und Feiern
  • gemeinsame Mahlzeiten
  • kreatives Gestalten

Methodische Hinweise:

Ausgehend von einer individuellen Analyse der persönlichen Lebensumstände und -erfahrungen setzen sich die Schülerinnen und Schüler in Einzel- und Gruppenarbeit mit den Anforderungen an ein förderliches Wohn- und Lebensumfeld sowie die Tagesstruktur auseinander. Daraus leiten sie ihre Möglichkeiten der Einflussnahme im persönlichen und beruflichen Umfeld ab. In diesem Zusammenhang sollten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Gelegenheiten zum praktischen Handeln erhalten. Bei Exkursionen in unterschiedliche Einrichtungen, Projekt- und Gruppenarbeiten können sie Einblicke in verschiedene Lebensumfelder gewinnen, um eigene Ideen der Gestaltung zu entwickeln.

Das Lernfeld 7 ist mit dem Lernfeld 1 verknüpft.

Lernfeld 8 In akuten Notfällen adäquat handeln
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler erkennen das Vorliegen eines Notfalles, nehmen ihre Verantwortung und Verpflichtung zur Hilfestellung wahr und leiten eigenverantwortlich entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe ein.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen lebenserhaltende Sofortmaßnahmen. Sie berücksichtigen ethische und rechtliche Grundsätze und beachten Maßnahmen des Eigenschutzes.

Inhalte:

Allgemeines Verhalten bei Notfällen

  • Verhalten beim Auffinden einer Person
  • eigene Sicherheit/Selbstschutz
  • rechtliche Grundlagen

Rettungskette

Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes

  • Erstversorgung/Sofortmaßnahmen
  • Wiederbelebung
  • Betreuung
  • Lagerung und Transport

Weitere Hilfsmaßnahmen

  • Stillen von Blutungen
  • Erste Hilfe bei Schock
  • Erste Hilfe bei Vergiftungen
  • Versorgung von Wunden, Frakturen, thermischen Schädigungen, Insektenstichen

Methodische Hinweise:

Es wird empfohlen den Unterricht anhand simulierter Notfallsituationen im Pflegekabinett durchzuführen. Es ist wichtig, einen möglichst hohen Übungsanteil mit Hilfe geeigneter Übungsmittel zu gewährleisten. Dieser kann in Rollenspielen, Partnerübungen bzw. unter Einsatz von Medien umgesetzt werden.

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