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Lehrplan

Berufsfachschule

Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin

2015/2020

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben. 

Der Lehrplan basiert auf dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4280), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO) vom 21. Februar 2020. 

Der Lehrplan wurde am 

Sächsischen Bildungsinstitut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Herrn Neidel Werdau 
Herrn Dr. Kipke Dresden 
Herrn Schreier Dresden 
Herrn Steckel Leipzig 
Herrn Spange Görlitz 
Herrn Seifert Görlitz 

2015 erarbeitet.

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das 

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

 

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Der Notfallsanitäter/die Notfallsanitäterin ist ein bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberuf. Ausgestattet mit durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) vorgegebenen, heilkundlichen Kompetenzen übernimmt der Notfallsanitäter/die Notfallsanitäterin die selbständige Koordination und Durchführung von Rettungseinsätzen bis zum Eintreffen des Notarztes/der Notärztin oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung. Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen sind überwiegend im Rettungsdienst tätig.

Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen verfügen über berufliche Handlungskompetenzen zum eigenverantwortlichen Erfassen, Bewerten und Bewältigen von Notfallsituationen sowie zum Abwehren weiterer Gefahren an der Einsatzstelle. Sie nehmen ggf. eine Priorisierung des Hilfebedarfs vor. Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen führen eigenverantwortlich lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes bzw. bis zur Übergabe an das weiterbehandelnde Krankenhaus durch und dokumentieren den Gesamtprozess. Bei Eintreffen der Notärztin/des Notarztes an der Einsatzstelle wirken sie eigenständig unter Anleitung mit und unterstützen die weitere Durchführung lebensrettender und lebenserhaltender Maßnahmen. Sie berücksichtigen in allen Prozessen die Bedürfnislage von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Lebenssituationen.

Im Rahmen der Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin werden laut § 4 „Ausbildungsziel“ NotSanG insbesondere folgende berufliche Qualifikationen erworben:

(2) Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,

  1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
    • Feststellen und Erfassen der Lage am Einsatzort und unverzügliche Einleitung notwendiger allgemeiner Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
    • Beurteilen des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere Erkennen einer vitalen Bedrohung, Entscheiden über die Notwendigkeit, eine Notärztin oder einen Notarzt, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern, sowie Umsetzen der erforderlichen Maßnahmen,
    • Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind,
    • angemessenes Umgehen mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen,
    • Herstellen und Sichern der Transportfähigkeit der Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz,
    • Auswählen des geeigneten Transportzielortes sowie Überwachen des medizinischen Zustandes der Patientinnen und Patienten und seiner Entwicklung während des Transports,
    • sachgerechtes Übergeben der Patientinnen und Patienten in die ärztliche Weiterbehandlung einschließlich Beschreiben und Dokumentieren ihres medizinischen Zustandes und seiner Entwicklung,
    • Kommunizieren mit am Einsatz beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden,
    • Durchführen von qualitätssichernden und organisatorischen Maßnahmen im Rettungsdienst sowie Dokumentieren der angewendeten notfallmedizinischen und einsatztaktischen Maßnahmen und 
    • Sicherstellen der Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel einschließlich Beachten sowie Einhalten der Hygienevorschriften und rechtlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften,
  2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
    • Assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz,
    • eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und
    • eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden,
  3. mit anderen Berufsgruppen und Menschen am Einsatzort, beim Transport und bei der Übergabe unter angemessener Berücksichtigung der Gesamtlage vom individual-medizinischen Einzelfall bis zum Großschadens- und Katastrophenfall patientenorientiert zusammenzuarbeiten.

In der Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen haben für Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen vor allem Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Empathie einen hohen Stellenwert. Die Ausprägung angemessener kommunikativer Fähigkeiten für die Arbeit mit den Patienten, deren Angehörigen, weiteren am Notfallgeschehen Beteiligten sowie im Rettungsteam ist unabdingbar. Entscheidende Anforderung ist ein professionelles Selbstverständnis als einerseits eigenverantwortlich handelnde Fachkraft im Rettungswesen und andererseits situationsabhängig eigenständig handelnde Fachkraft in der Mitwirkung und Zusammenarbeit mit Notärztinnen und Notärzten.

Die Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsfachschule sind auf die Entwicklung und Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz sowie in Methoden- und Lernkompetenz. Die beruflichen Handlungen stehen dabei im Mittelpunkt des Lernprozesses. Vor diesem Hintergrund ist der Lehrplan lernfeldstrukturiert konzipiert. Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den berufsbezogenen Bereich und die berufspraktische Ausbildung.

Der berufsbezogene Bereich ist in Lernfelder strukturiert, die sich in Zielsetzung und Inhalt an den zur Bewältigung von Prozessen der Notfallmedizin bzw. des Notfallmanagements und Rettungswesens erforderlichen Kompetenzen orientieren. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder beschreiben den Qualifikationsstand sowie die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses und sind als Handlungen formuliert, welche die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in ihrem Beruf ausüben. Ergänzt durch die kursiv gesetzten Inhalte umfassen sie den Mindestumfang zu vermittelnder Kompetenzen. Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln.

Die ausgewiesenen Ziele und Inhalte sind verbindlich. Ihre Umsetzung ist grundsätzlich im Zusammenhang mit der Reflexion eigenen Erlebens und Handelns der Schülerinnen und Schüler zu sehen. Vor dem Hintergrund der sich stetig entwickelnden beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitestgehend offen formuliert.

Diese Struktur fördert und fordert den Einbezug neuer Entwicklungen und Standards der Notfallmedizin bzw. des Notfallmanagements.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Der Lehrplan wird schulcurricular in Form von Bildungsgangplanung, didaktischer Jahresplanung und Kompetenzentwicklungsplanung im Lernfeld aufbereitet und handlungsorientiert umgesetzt. Die didaktischen Teams erarbeiten Lernsituationen und setzen selbstständig Schwerpunkte und Akzente. Lernsituationen nehmen die beruflichen Handlungssituationen in ihrer Komplexität auf. In diesem Sinne erfordert die systematische Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz eine lernfeldübergreifende Konzeption und Zusammenarbeit. Dies gilt insbesondere für die Lernfelder 1 „Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen“ und 2 „Auf die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen“ sowie für die Lernfelder 3 „Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten“ und 4 „Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten“. Dabei bilden die Lernfelder 3 und 4 zusammen eine vollständige berufliche Handlung ab. Sie sind aufeinander bezogen und sollten möglichst von einer Lehrkraft unterrichtet werden.

Die Ausgestaltung und Umsetzung der Lernfelder werden an den Schulen geleistet. Für den Unterricht werden Lernsituationen entwickelt, die exemplarisch berufliche Handlungssituationen abbilden. Die Mitwirkung der Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen an den komplexen Handlungsabläufen des Rettungsdienstes erfordert eine enge Verzahnung der berufspraktischen Ausbildung mit den Lernfeldern des berufsbezogenen Bereiches der Ausbildung.

Die berufspraktische Ausbildung umfasst mit 1960 Unterrichtsstunden an genehmigten Lehrrettungswachen und 720 Unterrichtsstunden an geeigneten Krankenhäusern deutlich mehr als die Hälfte der Ausbildungszeit. Dabei wird der Einsatz im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung im Unterricht vorbereitet. Die Erfahrungen und Anforderungen der Praxis sind wiederum Gegenstand und Ausgangspunkt für den Unterricht.

Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird zusätzlich durch handlungsorientierten Unterricht in geeigneten Fachkabinetten, realitätsnahen Simulationsumgebungen, wie SAN-Arenen, Full Scale Simulatoren oder Mega-Code-Trainer, sowie durch Nutzung aktueller Rettungstechnik gefördert. Das Lernen erfolgt anhand von Lernsituationen in vollständigen Handlungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihr Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten. Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre berufliche Handlungskompetenz, indem sie Wissen praxisgeleitet anwenden, reflektieren und weiterentwickeln. Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden. Dabei ist insbesondere der Einsatz komplexer Lehr- und Lernarrangements in Form von Projektarbeit bzw. kooperativem Lernen zu beachten. Eine kontinuierliche Abstimmung aller Lehrkräfte des berufsbezogenen Bereiches ist Voraussetzung für die konsequente Umsetzung des Lernfeldkonzeptes.

Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler zum selbständigen und lebenslangen Lernen motiviert sind. Sie setzen sich aktiv mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess auseinander und entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Die zusätzlich zum Lehrplan erarbeiteten „Rahmenaufgaben für die Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an Lehrrettungswachen und in den Krankenhäusern“ (siehe Anhang) als Teil der Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung stellen einen Orientierungsrahmen für die berufspraktische Ausbildung dar.

Stundentafel

Unterricht und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen Gesamtausbildungsstunden
1 2 3
Pflichtbereich 1920
Berufsbezogener Bereich1 720 720 480 1920
1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen 40 60 - 100
2 Auf die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen 40 - 20 60
3 Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten 160 120 80 360
4 Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten 160 120 80 360
5 Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte 20 40 60 120
6 Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden 40 40 20 100
7 Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren 60 40 - 100
8 Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind - 60 40 100
9 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung 160 200 140 500
10 In Gruppen und Teams zusammenarbeiten 40 40 20 100
Berufspraktische Ausbildung

Praktische Ausbildung an Lehrrettungswachen 560 560 840 1960
Praktische Ausbildung an Krankenhäusern 240 240 240 720
 
  • 1
    Der theoretische und praktische Unterricht wird als berufsbezogener Bereich ausgewiesen. Die Vermittlung des fachpraktischen Anteils im berufsbezogenen Bereich erfolgt im Umfang von 670 Unterrichtsstunden. Die fachpraktischen Anteile pro Lernfeld werden von der Schule in eigener Verantwortung festgelegt.

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Der Lehrplan für den berufsbezogenen Bereich ist nach Lernfeldern strukturiert. Lernfelder sind didaktisch aufbereitete berufliche Handlungsfelder. Jedes Lernfeld enthält Ziele und Mindestinhalte.

Die Ziele beschreiben Handlungskompetenzen laut Qualifikationsprofil in vollständigen beruflichen Handlungen. Verbindliche Mindestinhalte sind kursiv in diese Zielbeschreibungen integriert. Die Zielbeschreibungen bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit die Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte. 

Zentrales Ziel der beruflichen Schularten und damit jedes Lernfeldes ist es, die Entwicklung  umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, deren immanenter Bestandteil Methodenkompetenz, Lern- und kommunikative Kompetenz sind.2

Die Ziele und Mindestinhalte sind verbindlich. Im Rahmen schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

In diesem Kontext wird auf die Handreichung "Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“3 (vgl. LaSuB 2022) verwiesen. Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

1. zum Lernfeldkonzept,

2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie 

  • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente, 
  • Bildung von Lehrerteams, 
  • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,

3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur 

  • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts, 
  • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen, 

sowie das Glossar.

_____________________________________________________________________

2 vgl. Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz …, 
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf

3 https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750

Lernfelder

Lernfeld 1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein berufliches Selbstverständnis und verfügen über die Kompetenz, berufliche Anforderungen zu bewältigen.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit ihrer bisherigen Entwicklung  sowie persönlichen Berufswahlmotiven auseinander. Sie orientieren sich an Qualifikationsanforderungen des Notfallsanitäterberufs und leiten daraus Ziele für ihre individuelle Entwicklung ab.

Die Schülerinnen und Schüler eruieren die Auswirkungen stetigen gesellschaftlichen Wandels auf Gesundheitsfachberufe, erkennen daraus resultierende berufs- und tätigkeitsfeldtypische Anforderungen und Belastungen und reflektieren diese kritisch. Sie entwickeln die Bereitschaft sowie die Kompetenz, sich beruflichen Herausforderungen zu stellen, Verantwortung bewusst zu übernehmen, eigene Grenzen zu berücksichtigen und zur eigenen Gesundheitsvorsorge beizutragen.

Die Schülerinnen und Schüler verorten ihren Beruf im Kontext der Gesundheitsfachberufe sowie der Qualifikationen im Sanitäts- und Rettungsdienst und leiten Anforderungen an die Rolle und Persönlichkeit des Notfallsanitäters/der Notfallsanitäterin ab.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die berufliche Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und Fachkräften. Sie nehmen wertschätzend sowohl die Perspektive der Patienten, Angehörigen, zufällig und professionell Beteiligten als auch ihre eigene wahr. Sie unterscheiden eigenständige und eigenverantwortliche Handlungsbereiche und sind sich ihrer Rolle in der Mitwirkung bewusst. Im Umgang mit allen Beteiligten gehen die Schülerinnen und Schüler konstruktiv mit Krisen- und Konfliktsituationen um und wenden Deeskalationsstrategien an.

Auf dieser Grundlage entwickeln die Schülerinnen und Schüler ihr berufliches Selbstverständnis (professionelle Haltung, Rollenverständnis, Handlungskompetenz).

Die Schülerinnen und Schüler verinnerlichen die Notwendigkeit der Entwicklung und  ständigen Vervollkommnung ihrer beruflichen Handlungskompetenzen und zeigen  Eigeninitiative und Selbstverantwortung. Die Schülerinnen und Schüler entwerfen für sich eine konkrete berufliche Perspektive.

Lernfeld 2 Auf die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler haben die Kompetenz, im gesellschaftlichen  Kontext Einfluss auf die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs zu nehmen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Strukturen des deutschen Gesundheitssystems sowie deren aktuelle Entwicklungen. Sie ermitteln Unterschiede von Rettungsdienstsystemen in Deutschland (bodengebundener-, Luft-, Berg- und Wasserrettungsdienst) und vergleichen diese mit ausgewählten europäischen Strukturen (notarztbasierte, Paramedic-Systeme), insbesondere benachbarter Staaten. In diesem Zusammenhang kommunizieren die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf fachbezogen in englischer Sprache.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Berufsverbände und Interessensvertreter des Rettungsdienstes, deren Funktion und Wirksamkeit. Vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen bewerten die Schülerinnen und Schüler die Eigenständigkeit des Notfallsanitäterberufs in Deutschland im Zusammenwirken mit den unterschiedlichen Akteuren im Gesundheitssystem. Sie betrachten die eigene Ausbildung kritisch, entwickeln diesbezüglich Eigeninitiative und sind sich bewusst, dass lebenslange Fort- und Weiterbildung integraler Bestandteil des professionellen Selbstverständnisses ist. Sie übernehmen Verantwortung indem sie sich in aktuelle gesellschaftliche Diskussionen, den eigenen Beruf betreffend, einbringen und gestalten die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs mit.

Lernfeld 3 Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 160 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd.
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, erfassen und bewerten Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen und Gefahrensituationen an der Einsatzstelle.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Gesamtsituation (beteiligte Personen,  personelle, materielle und zeitliche Ressourcen, Infrastruktur, Gefährdungspotential) auf der Grundlage notfallmedizinischer Erkenntnisse und notfallrelevanter Kenntnisse aus den Bezugswissenschaften (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, allgemeine und spezielle Pathologie, Hygiene und medizinische Mikrobiologie, Pharmakologie, Toxikologie, Medizintechnik, Mathematik, Physik, Chemie, Biochemie, Biologie  und Sozialwissenschaften). Sie erkennen Veränderungen der Notfallsituation und aktualisieren kontinuierlich den adäquaten Handlungsbedarf.

Die Schülerinnen und Schüler erheben eine Anamnese und führen eine relevante  Befunderhebung durch. Bei der Untersuchung der Vitalfunktionen folgen Sie konsequent dem ABCDE-Schema. Die Schülerinnen und Schüler bewerten die gewonnenen Erkenntnisse und formulieren eine Verdachtsdiagnose.

In allen Prozessen beachten die Schülerinnen und Schüler rechtliche Rahmenbedingungen und sind sich der eigenen Grenzen bewusst. Dabei unterscheiden sie stets  zwischen Notfallsituationen, in denen sie eigenverantwortlich handeln und Notfallsituationen, in welchen sie entsprechende Unterstützung anfordern und sich ab Eintreffen der Notärztin/des Notarztes im Rahmen eigenständiger Mitwirkung einbringen.

Lernfeld 4 Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 160 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd.
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wählen rettungsdienstliche Maßnahmen und  Maßnahmen der Gefahrenabwehr begründet aus, führen diese durch und reflektieren sie.

Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Gesamtsituation anhand der erhobenen  Befunde und des Gefährdungspotentials und planen eigenverantwortlich notwendige Handlungsschritte.

Ausgehend von der gestellten Verdachtsdiagnose legen sie begründete Maßnahmen (Eigen- und Fremdschutz, lebensrettende Sofortmaßnahmen, indikationsgerechte  Nachforderung von Notarzt und weiteren Kräften, Lagerungs- und Immobilisierungstechniken, temporäre Blutstillung und Wundversorgung, heilkundliche Maßnahmen, Patientenbeobachtung, Vorbereitung und Organisation des Transports) fest.

Die Schülerinnen und Schüler wägen ihren therapeutischen Ansatz gegen Alternativen ab und beachten Indikationen und Kontraindikationen ihrer Maßnahmen.

Sie stellen sich auf mögliche Nebenwirkungen der ausgewählten Maßnahmen sowie  Komplikationen im Verlauf ein und sind sich der Eigenverantwortung für ihre rettungsdienstlichen Maßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes bewusst. 

Die Schülerinnen und Schüler führen eigenverantwortlich die geplanten nichtinvasiven und invasiven Maßnahmen im Rahmen der Vorgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst/ÄLRD und unter Berücksichtigung von aktuellen Empfehlungen und Richtlinien der Hygiene und des Infektionsschutzes durch.

Sie überwachen die Patientin/den Patienten kontinuierlich und reagieren rechtzeitig  und angemessen auf Änderungen der Situation und des Zustandes. Nach Möglichkeit dokumentieren sie prozessbegleitend. Sie bereiten die Patientin/den Patienten fachgerecht auf den Transport vor und treffen notwendige Entscheidungen hinsichtlich der Wahl des Transportmittels, des Transportziels und erforderlicher Maßnahmen während des Transports. Sie initiieren die Patientenanmeldung.

Die Schülerinnen und Schüler übergeben die Patientin/den Patienten sowie deren/ dessen Eigentum (Dokumente, Wertgegenstände, Bekleidung) an das Fachpersonal der weiterbehandelnden Einrichtung. Sie informieren in einem Übergabegespräch  über den Alarmierungsgrund, den vorgefundenen Zustand, anamnestische Angaben, erhobene Befunde, die Verdachtsdiagnose und durchgeführte Maßnahmen sowie den bisherigen Verlauf und vervollständigen ihre Dokumentation (Patientenübergabeprotokoll, Transportschein, notwendige Zusatzprotokolle).

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren prozessbegleitend alle durchgeführten  rettungsdienstlichen Maßnahmen sowie die Maßnahmen der Gefahrenabwehr und  schlussfolgern die Notwendigkeit anzupassender Handlungsschritte. Abschließend bewerten die Schülerinnen und Schüler den Einsatz fachlich, ethisch, rechtlich, ökonomisch, ökologisch als Gesamtprozess hinsichtlich der durchgeführten  Maßnahmen und formulieren Schlussfolgerungen.

Lernfeld 5 Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 20 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren, beraten und interagieren mit hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen und anderen Betroffenen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren das eigene Auftreten und Kommunikationsverhalten (Selbstbild, Menschenbild, professionelle Haltung, Kommunikationsstil) sowie persönliche Erfahrungen in unterschiedlichen Interaktionen. Sie recherchieren spezifische soziologische und psychologische Anforderungen (Alters- und Geschlechtsspezifik, familiäre Situation, Schichtspezifik, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Schmerz, Hilflosigkeit, Angst, Stress, Schuld, Scham, Ekel, Ruhebedürfnis, Wissen/Nichtwissen, Verlusterleben) in der Interaktion, Kommunikation mit Patienten und in der Beratung von Patienten, deren Angehörigen und weiteren Betroffenen in Notfallsituationen. Anhand situativer und personenbezogener Erfordernisse setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Möglichkeiten angemessener Interaktion (Kommunikations- und Interaktionstheorien und -modelle) auseinander. Sie analysieren Interaktionen in besonderen Situationen (Sterben, Tod und Trauer, Suizidgefährdung, Aggression, Psychotrauma) und ermitteln weitere Kommunikations- sowie Interaktionsmöglichkeiten. Sie ordnen Beratung  als Form der dialogischen Gesprächsführung (Beratungsansätze) ein.

Die Schülerinnen und Schüler planen auf der Grundlage einer dialogischen Haltung  personenbezogene sowie situativ angemessene Kommunikation und Interaktion mit  Patienten, deren Angehörigen und weiteren Betroffenen unter Anwendung von Kommunikationsmodellen und Beratungsansätzen.

Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren und interagieren auf der Grundlage  einer dialogischen Haltung personenbezogen sowie situativ angemessen mit Patienten, deren Angehörigen und weiteren Betroffenen. Sie beachten dabei insbesondere Bedürfnisse und Gefühle des Gegenüber, respektieren Vielfaltsaspekte und wenden gezielt Strategien des Kommunizierens und Interagierens (verbale und nonverbale Kommunikation, Interkulturelle Kommunikation, Kommunikation in englischer Sprache, Deeskalation) an. Die Schülerinnen und Schüler beraten in der Notfallsituation personenzentriert und lösungsorientiert. Sie berücksichtigen in ihrem beruflichen Handeln eigene Möglichkeiten und Grenzen in der Interaktion. Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren bei Bedarf in englischer Sprache.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre professionelle Haltung, ihr Auftreten und Kommunikationsverhalten sowie ihr Eingehen auf personenbezogene und situative Erfordernisse in der Notfallsituation und leiten Veränderungsbedarfe für ihr professionelles Handeln (Fortbildung) ab. Sie dokumentieren relevante Kommunikationsbarrieren. Die Schülerinnen und Schüler bewerten ihren Umgang mit individuellen Ressourcen und Grenzen und nehmen Unterstützungsangebote (Einsatznachsorgemaßnahmen) wahr.

Lernfeld 6 Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler strukturieren Abläufe im Rettungsdienst. Sie wenden allgemeine Einsatzkonzepte und Maßnahmen individuell oder in Algorithmen an.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren unterschiedliche Einsatzsituationen (Individualmedizin, Großschadenslage) und erkunden den primären Handlungsbedarf. Dabei gleichen sie den Einsatzauftrag mit der tatsächlichen Situation am Notfallort ab. Die Schülerinnen und Schüler führen die relevante Befunderhebung durch und erheben gegebenenfalls eine Anamnese. Sie prüfen vorhandene Einsatzkonzepte und Maßnahmen orientiert an aktuell geltenden Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften sowie Vorgaben, Richtlinien und Empfehlungen.

Die Schülerinnen und Schüler „antizipieren und planen im Voraus“ (CRM). Sie priorisieren den Interventionsbedarf und setzen gegebenenfalls die Handlungsprioritäten anhand der vorgefundenen Situation neu. Sie wählen situations- sowie ressourcengeleitet Einsatzkonzepte und Maßnahmen nach geltenden Leitlinien, Vorgaben, Richtlinien und Empfehlungen aus.

Die Schülerinnen und Schüler handeln strukturiert entsprechend Priorität, Befund und/oder folgen dem Algorithmus des ausgewählten Einsatzkonzeptes. Sie ergreifen geeignete Maßnahmen entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und  Technik unter Berücksichtigung sachlicher, personenbezogener und situativer Erfordernisse oder nach Verfahrensanweisungen (Richtlinien der ÄLRD).

Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und bewerten prozessbegleitend sowohl den Einsatzablauf als auch dessen Ergebnis. Sie reflektieren und bewerten ihr Handeln anhand der ausgewählten Einsatzkonzepte und Maßnahmen. Die Schülerinnen und Schüler passen ihr Handeln permanent situations- sowie ressourcengeleitet (PDCA-Zyklus) an.

Lernfeld 7 Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler organisieren ihre Arbeit in vorhandenen Rettungsdienst-, Katastrophenschutzstrukturen sowie weiterführenden medizinischen Versorgungsstrukturen intern und interdisziplinär.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren technische und organisatorische Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit weiteren Diensten (Feuerwehren, Polizei, SEG, Luft-, Berg-, Wasserrettung, THW, Katastrophenschutz) bei der Bewältigung von außergewöhnlichen Einsatzlagen (Großschadensfälle, CBNR-Gefahren, terroristische  Gefahren, Katastrophen) als auch individualmedizinischen Einsätzen. Sie prüfen alle  verfügbaren Ressourcen mit dem Ziel der optimalen Versorgung der Patienten und der möglichst frühzeitigen Rückkehr zur Individualmedizin.

Die Schülerinnen und Schüler planen auf der Grundlage der Prüfung der Einsatzlage  die interne und interdisziplinär notwendige Zusammenarbeit.

Bis zum Eintreffen von Leitungspersonal organisieren die Schülerinnen und Schüler  als kommissarische Einsatzleitung die interne und interdisziplinäre Zusammenarbeit  nach Rücksprache mit der integrierten Rettungsleitstelle. Sie nutzen dafür alle verfügbaren Funk- und Kommunikationsmittel. Die Schülerinnen und Schüler wählen bei Transportentscheidungen das nächstliegende geeignete Krankenhaus (Krankenhausorganisation Deutschland) aus.

Die Schülerinnen und Schüler beachten technische und organisatorische Erfordernisse von Spezialtransporten (Intensiv-, Infektions-, Schwerlast-RTW).

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Organisation und Koordination der  Zusammenarbeit während des Rettungseinsatzes. Sie dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen sowie die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Personals und der Einsatzmittel anhand geltender Vorschriften und Checklisten.

Lernfeld 8 Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler richten ihr Handeln im Rettungsdienst an medizinischen und sozialen Qualitätskriterien aus, die sich an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientieren.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Möglichkeiten qualitätssichernder Maßnahmen und beschreiben konkrete Qualitätskriterien des Handelns im Rettungsdienst. Neben medizinischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien erfassen sie die Bedeutung ausgeprägter sozialer Kompetenz in der Interaktion mit Patienten und Betroffenen als Qualitätsmerkmal des rettungsdienstlichen Handelns. Sie begründen die Notwendigkeit, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ihres Verantwortungsbereiches zu prüfen und sicherzustellen. Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Fehler- und Risikomanagement sowie das Fortbildungsangebot der Träger des Rettungsdienstes und erfassen deren kontinuierliche Verbesserungsprozesse. Dabei reflektieren sie den Sinn des Qualitätsmanagements als Verbesserungs- und Fehlervermeidungsstrategie.

Die Schülerinnen und Schüler planen und handeln im Rahmen der geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften (IfSG, StVO, ArbSchG, Ländergesetze zu Rettungsdienst, Brandschutz, Katastrophenschutz und Polizei, Unterbringung nach  PsychKG, Regelungen der Unfallversicherungsträger, Rahmenhygieneplan für Rettungs- und Krankentransportdienste, Handlungsempfehlungen ÄLRD) sowie anhand außer- und innerbetrieblich vereinbarter Qualitätskriterien.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sowie der außer- und innerbetrieblich vereinbarten Qualitätskriterien in ihrem rettungsdienstlichen Handeln und dokumentieren dies im Rahmen ihres Qualitätsmanagements.

Lernfeld 9 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 160 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 200 Ustd.
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 140 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler führen eigenständig unter Beachtung der Vorgaben der ÄLRD lebenserhaltende Maßnahmen auch im Rahmen der Reanimation und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durch und wirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie der Notärztin/des Notarztes mit.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren eigenständig die Situation an der Einsatzstelle sowie den Zustand der Patientin/des Patienten und leiten erforderliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen zur Lebenserhaltung und zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung ab. Sie beachten dabei die aktuell gültigen Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften und berücksichtigen die relevanten rechtlichen Aspekte.

Die Schülerinnen und Schüler planen erforderliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen zur Lebenserhaltung und zur Abwendung schwerer gesundheitlicher  Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer  weiteren ärztlichen Versorgung und führen diese prioritätenorientiert und verhältnismäßig nach dem ABCDE-Schema eigenständig durch.

Die Schülerinnen und Schüler sichern die Atemwege (Absaugen/Ausräumen der  Mundhöhle, Lagerung, Esmarch'scher Handgriff, oropharyngeale und nasopharyngeale Tuben, supraglottische Atemwegshilfen eigenständig durchführen sowie bei endotrachealer Intubation und Koniotomie mitwirken).

Bei Atemfunktionsstörung sichern die Schülerinnen und Schüler die Beatmung. Sie  beherrschen apparative und andere Hilfsmittel zur Diagnose und Überwachung der  Atemfunktion, stellen eine ausreichende Oxygenierung sicher und führen ggf. manuelle, nichtinvasive und maschinelle Beatmung von Notfallpatienten durch. Sie erkennen und beheben lebensbedrohliche Atemfunktionsstörungen, insbesondere bei Spannungspneumothorax durch eigenständige Thoraxpunktion oder wirken bei der Anlage einer Thoraxdrainage mit.

Bei Kreislaufstörung sichern die Schülerinnen und Schüler die Circulation indem sie  ggf. manuelle, apparative und andere Hilfsmittel zur Diagnose der Kreislauffunktion  einsetzen, den Kreislaufs durch Lagerung stabilisieren, manuelle und apparative Thoraxkompressionen vornehmen, Elektrotherapie und medikamentöse Therapien oder Infusionstherapien eigenständig oder in der Mitwirkung anwenden.

Die Schülerinnen und Schüler reagieren angemessen auf Dysfunction wie Bewusstseins- und neurologische Störungen, dazu nehmen sie anhand von Scores eine Risikoeinschätzung vor, antizipieren weitere notwendige notärztliche Maßnahmen, insbesondere die Narkoseeinleitung und bereiten diese vor.

Im Rahmen der Exposition entkleiden die Schülerinnen und Schüler ggf. die Patienten, untersuchen die unbekleidete Patientin/den unbekleideten Patienten und planen weitere notwendige Maßnahmen.

Sie handeln dabei eigenständig nach den aktuell gültigen Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften und berücksichtigen die relevanten rechtlichen Aspekte. Bei Notarztnachforderung antizipieren sie erforderliche Maßnahmen und bereiten dessen Tätigkeiten vor. Sie stellen sich auf die Übergabe der Patientin/des Patienten ein und übergeben die Patientin/den Patienten bei Eintreffen an die Notärztin oder den Notarzt. In Anwesenheit des Notarztes geben sie die Anordnungsverantwortung ab, behalten jedoch die Durchführungsverantwortung.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren prozessbegleitend und dokumentieren alle durchgeführten Maßnahmen. Sie bewerten diese anhand der aktuell gültigen Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften.

Lernfeld 10 In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kooperieren und kommunizieren zum Wohl der  Patienten in Teams sowie mit anderen Berufsgruppen.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren und planen situationsbezogen eigene Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie die von Angehörigen anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesens und der Gefahrenabwehr BOS. Sie setzen sich mit Qualitätsmerkmalen von Teamarbeit (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität) sowie der Zusammenarbeit in Gruppen (Themenzentrierte Interaktion) auseinander. Dabei beziehen sie Möglichkeiten angemessener Kommunikation und Interaktion in Teams oder Gruppen ein.

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine kooperative, dialogische Haltung für  ihre Zusammenarbeit im Team sowie mit anderen Fachdiensten. Insbesondere im  Rahmen von Übernahme- und Übergabegesprächen kommunizieren und interagieren sie zielorientiert, prioritätengeleitet und angemessen. Sie gestalten den strukturierten Informationstransfer zum Wohl der Patienten mit. Die Schülerinnen und Schüler kooperieren und kommunizieren unter Beachtung der Regeln des Team-Ressource-Managements.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren und bewerten ihre Zusammenarbeit im  Team sowie mit Angehörigen anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesens und  der Gefahrenabwehr zeitnah und regelmäßig. Sie gehen professionell mit Fehlern  um, entwickeln eine Feedbackkultur im Rahmen strukturierter Einsatznachbesprechungen. Fehler nutzen sie als Ressource und Ausgangspunkt eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

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