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Lehrplan

Fachschule

Bergbautechnik

2017/2021

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2021 freigegeben.

Der Lehrplan basiert auf der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO) vom  3. August 2017 in der jeweils gültigen Fassung und der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung).

Der Lehrplan wurde am

Sächsischen Bildungsinstitut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Christian Busch Freiberg 
Dr. Jens Lommatzsch Freiberg 
René Richter Freiberg 
Michael Schönherr Freiberg 
Frank Schöttner Freiberg 
Dr. Ulrich Sebastian Freiberg 

2017 erarbeitet.

 

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2021 durch das

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

https://www.lasub.smk.sachsen.de

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus 
Carolaplatz 1
01097 Dresden

https://www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bil­dungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verant­wortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokra­tischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entspre­chende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Fachschule gilt gemäß § 10 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Fachschule hat die Aufgabe, nach abgeschlossener Berufsausbildung und in der Regel praktischer Bewährung oder einer ausreichenden einschlägigen beruflichen Tätigkeit, eine berufliche Weiterbildung mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss zu vermitteln.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind für die Fachschulen in den Fachbereichen Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen die in der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Die Fachschule, Fachbereich Technik, Fachrichtung Bergbautechnik dient der beruflichen Weiterbildung. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker für Bergbautechnik/Staatlich geprüfte Technikerin für Bergbautechnik“. Die Dauer der Ausbildung umfasst in der Vollzeitform zwei Jahre, in der Teilzeitform vier Jahre. Im Rahmen eines zusätzlichen Bildungsangebotes der Fachschulen besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.

Der berufliche Einsatz des Staatlich geprüften Technikers für Bergbautechnik/der Staatlich geprüften Tech­nikerin für Bergbautechnik kann national und international in privaten und öffent­lichen Bereichen erfolgen, wie zum Beispiel in 

  • Bergbauunternehmen,
  • Schachtbauunternehmen,
  • Tunnelbauunternehmen,
  • Bergbausanierungsunternehmen,
  • Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie,
  • Ingenieurbüros,
  • Behörden und Verbänden,
  • universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Sie nehmen sowohl übergreifende, koordinierende als auch spezifische Aufgaben der Leitung und Überwachung des Gewinnungsprozesses wahr. Ihnen obliegt die Überprüfung und Optimierung bestehender Verfahren unter Berücksichtigung, ökonomischer, ökologischer und ergonomischer Aspekte und die Steuerung und Überwachung des Einsatzes von Produktionsanlagen. Sie analysieren Betriebsabläufe und organisieren das Störungsmanagement. Sie beurteilen ihre Tätigkeiten unter den Aspekten des Qualitätsmanagements. Daneben arbeiten sie an Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen mit und realisieren Führungsaufgaben im mittleren Management. 

Staatlich geprüfte Techniker für Bergbautechnik/Staatlich geprüfte Technikerinnen für Bergbautechnik han­deln verantwortungsbewusst, bereiten Entscheidungen vor und lösen komplexe Probleme. Sie kommunizieren und kooperieren auf nationaler wie auf internationaler Ebene. 

Im Rahmen ihrer beruflichen Weiterbildung erwerben Staatlich geprüfte Techniker für Bergbautechnik/Staatlich geprüfte Technikerinnen für Bergbautechnik folgende allgemeine berufliche Qualifikationen:

  • Führungsaufgaben im mittleren Management erfüllen
  • Fach- und Führungsaufgaben als verantwortliche Person gemäß Bundesberggesetz in Verbindung mit den Bergverordnungen der einzelnen Bundesländer wahrnehmen
  • unternehmerische Aufgaben- und Problemstellungen fach- und methodenkompetent bearbeiten
  • Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes sichern und durchsetzen
  • Qualitätsmanagement planen und realisieren
  • Arbeitsabläufe analysieren, organisieren und kontrollieren
  • Mitarbeitereinsatz koordinieren
  • Mitarbeiterschulungen vorbereiten und durchführen
  • Termine und Kosten steuern und kontrollieren
  • Fremdsprachenkenntnisse fachbezogen anwenden
  • moderne Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
  • ständige Fort- und Weiterbildung eigenverantwortlich realisieren

Darüber hinaus erwerben die Fachschülerinnen und Fachschüler der Fachrichtung Bergbautechnik folgende fachrichtungsspezifische Qualifikationen:

  • technische Entscheidungen fällen und umsetzen
  • Material- und Maschineneinsatz optimieren
  • Steuerungen und Regelungen anwenden und überwachen
  • vermessungstechnische Aufgaben lösen und markscheiderische Bezugssysteme nutzen
  • technische Unterlagen für die Produktion erstellen
  • Produktionsabläufe planen und überwachen
  • Instandhaltung und Wartung planen und organisieren
  • Bergbaubetriebe planen, einrichten und überwachen
  • Sicherheitstechnik planen, anwenden, kontrollieren und Arbeitsschutz durchsetzen
  • Bewetterung und Wasserhaltung planen und kontrollieren
  • geologische, hydrogeologische und gebirgsmechanische Verhältnisse analysieren und bewerten
  • Fahrung und Materialtransport planen und überwachen
  • Gewinnungsverfahren und Fördertechnologie an die geologische Situation anpassen
  • Rohstoffaufbereitung planen und überwachen
  • Einsatz bergbaulicher Maschinen planen
  • Lagerstättenteile erkunden und analysieren
  • Umweltmanagementsysteme durchsetzen
  • Bergbaufolge gestalten

Der Abschluss der beruflichen Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker für Bergbautechnik/zur Staatlich geprüften Technikerin für Bergbautechnik ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele der Fachschule ist auf die Erweite­rung und Vertiefung der in der Berufsausbildung und in der Berufspraxis erworbenen beruflichen Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Methoden-, kommunikative und Lernkompetenz sind immanenter Bestandteil von Fach‑, Selbst- und Sozialkompetenz. Die beruflichen Handlungen stellen dabei den Ausgangspunkt des Lernprozesses dar.

Die Stundentafel weist einen Pflichtbereich mit einem fachrichtungsübergreifenden und einem fachrichtungsbezogenen Bereich aus. Darüber hinaus werden ein Wahlbereich und die Zusatzausbildung zum Erwerb der Fachhochschul­reife aufgezeigt. Mit der im Wahlbereich „Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder“ aus­gewiesenen Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung der Industrie- und Han­delskammer können die Fachschülerinnen und Fachschüler nach erfolgreichem Beste­hen der Prüfung laut Ausbildereignungsverordnung den Nachweis für die pädagogi­sche Eignung hinsichtlich einer Ausbildertätigkeit erhalten.

Der fachrichtungsbezogene Bereich ist in Lernfelder gegliedert. Die Lernfelder orientieren sich in Zielsetzung und kursiv ausgewiesenen Inhalten an den typischen Tätigkeits­feldern der Staatlich geprüften Techniker für Bergbautechnik/Staatlich geprüften Technikerinnen für Bergbautechnik. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder beschreiben den Qualifikationsstand und die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses. Vor dem Hintergrund der sich schnell entwickelnden beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Diese Struktur fördert und fordert den Einbezug neuer Entwicklungen und Tendenzen in den Unterricht. Darüber hinaus setzt diese Strukturierung das didaktische Prinzip der Handlungsorientierung um. Lehr- und Lernprozesse basieren auf beruflich relevanten Handlungen. Wissen und Handeln sind aufeinander bezogen. 

In den Fachrichtungen Bergbautechnik, Bohrtechnik und Geologietechnik ist eine gemeinsame Beschulung in den Lernfeldern

  • Umwelt- und bergrechtliche Vorgaben umsetzen, 
  • Mitarbeiter auswählen und führen,
  • Unternehmen führen und Geschäftsprozesse steuern,
  • Lage- und Höhenmessungen planen und durchführen,
  • Ingenieurgeologische Untersuchungen planen und durchführen 

möglich. 

Darüber hinaus können die Fachschülerinnen und Fachschüler der Fachrichtungen Bergbautechnik und Bohrtechnik in den Lernfeldern

  • Gesteine geologisch und hydrogeologisch interpretieren,
  • Mechanische Bauelemente und Baugruppen beurteilen und dimensionieren,
  • Steuerungen analysieren und einsetzen,
  • Maschinenelemente analysieren und einsetzen,
  • Geologisches Umfeld analysieren

gemeinsam beschult werden. 

Die Lernfelder beinhalten vielfältige, unmittelbare Anknüpfungspunkte zur Auseinander­setzung mit globalen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Darüber hinaus bieten sich umfassende Möglichkeiten, im Unterricht den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren und zu vertiefen. 

Ausgehend von den eigenen Lebensweltbezügen und den in der Berufspraxis gesammel­ten Einsichten, einschließlich ihrer Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur, setzen sich die Fachschülerinnen und Fachschüler mit lokalen, regionalen und globalen Entwicklungen auseinander. Im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung vervollkommnen sie die Fähigkeit, Auswirkungen von Entscheidungen auf das Leben der Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft zu erkennen und zu bewerten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse zielen auf ein bewusstes Eintreten für eine ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung, für deren Gestaltung sie vielfältige Partizipationsmöglichkeiten kennen und wahrnehmen. Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökolo­gischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits. 

Eine besondere Bedeutung kommt der politischen Bildung als aktivem Beitrag zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu. Im Vordergrund stehen dabei die Fähigkeit und Bereitschaft, sich vor dem Hintergrund demokratischer Handlungsoptionen aktiv in die freiheitliche Demokra­tie einzubringen. Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen. 

Im Kontext der Medienbildung nutzen die Fachschülerinnen und Fachschüler verstärkt und gezielt traditionelle sowie digitale Medien, um benötigte Informationen zu beschaffen, zu strukturieren und zu bewerten. Dies geschieht insbesondere mit dem Ziel, ihr Wissen zu erweitern, zu vertiefen und anzuwenden. Sie achten dabei auf den Schutz sensibler Daten und agieren sicher. Sie verstehen, bewerten und nutzen Medien selbstständig zum Lernen, erkennen und analysieren Medieneinflüsse und -wirkungen und verstärken ihre medienkritische Reflexion. Informations- und Kommunikationstechnologien setzen die Fachschüle­rinnen und Fachschüler sachgerecht, situativ-zweckmäßig und verantwortungsbewusst ein und nutzen diese zur kreativen Lösung von Problemen.

Durch das Einbeziehen der Berufserfahrungen der Fachschülerinnen und Fachschüler, von außerschulischen Partnern und Lernorten erfolgt eine beständige Reflexion und Weiterentwicklung der individuellen beruflichen Handlungskompetenz. Die kontinuierliche Abstimmung und Kooperation zwischen den beteiligten Lehrkräften des fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Bereiches ist unabdingbar. 

Die Lernfelder sind für den Unterricht durch Lernsituationen, die exemplarisch für berufliche Handlungssituationen stehen, zu untersetzen. Lernsituationen konkretisieren die Vorgaben des Lernfeldes und werden mittels curricularer Analyse aus diesen ab­geleitet. Die Umsetzung der Lernfelder ist in den Schulen vor Ort zu leisten. Die Orientierung an den typischen beruflichen Tätigkeiten bedingt die Integration der Informationstechnik in die Lernfelder. Die Umsetzung dieser Zielsetzungen erfordert eine angemessene technische Ausstattung und entsprechende schulorganisatorische Regelungen.

Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Dabei werden über die Lernsituationen Aufgaben- und Problem­stellungen aus der beruflichen Praxis im Unterricht aufgegriffen. Das Lernen erfolgt in vollständigen beruflichen Handlungen, bei denen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Arbeitsprozesse selbstständig und eigenverantwortlich planen, durchführen, bewerten und reflektieren sowie die Arbeitsergebnisse präsentieren.

Dieses Unterrichten erfordert sowohl die Anwendung moderner Medien bzw. Informations- und Kommunikationssysteme als auch Methodenvielfalt, dabei insbesondere den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Projekte oder Fallstudien. Die Fach­schülerinnen und Fachschüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwen­den und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu ver­arbeiten und zu bewerten. Es sind zielgerichtet Sozialformen auszuwählen, welche die Entfaltung der Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit sowie Empathie und Toleranz fördern. Durch das Einbeziehen der Berufserfahrungen der Fachschüle­rinnen und Fachschüler sowie die Kooperation mit außerschulischen Partnern und die Einbeziehung alternativer Lernorte kann der Praxis­bezug gesteigert werden.

Bei den Fachschülerinnen und Fachschülern ist kontinuierlich das Bewusstsein zu ent­wickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind. 

Stundentafel

Unterrichtsfächer und Lernfelder Gesamtausbildungsstunden in den Klassenstufen Gesamt
1 2
Pflichtbereich 2680
Fachrichtungsübergreifender Bereich 360 160 520
Deutsch 40 40 80
Englisch 80 80 160
Mathematik I 160 - 160
Wirtschafts- und Sozialpolitik 80 - 80
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 - 40 40
Fachrichtungsbezogener Bereich 1000 1160 2160
1 Umwelt- und bergrechtliche Vorgaben umsetzen 40 40 80
2 Mitarbeiter auswählen und führen 80 - 80
3 Unternehmen führen und Geschäftsprozesse steuern 80 40 120
4 Gesteine geologisch und hydrogeologisch interpretieren 80 - 80
5 An der Dokumentation von Bergwerksanlagen mitwirken 120 - 120
6 Mechanische Bauelemente und Baugruppen beurteilen und dimensionieren 120 - 120
7 Steuerungen analysieren und einsetzen 80 - 80
8 Maschinenelemente analysieren und einsetzen 120 - 120
9 Lage- und Höhenmessungen planen und durchführen 80 - 80
10 Einrichtungen zur Bewetterung und Wasserhaltung konzipieren, betreiben und überwachen 80 - 80
11 Ingenieurgeologische Untersuchungen planen und durchführen - 120 120
12 Geologisches Umfeld analysieren - 160 160
13 Geomechanische Berechnungen durchführen - 120 120
14 Maßnahmen zur Verwahrung und zur Bergbaufolge planen und durchführen - 80 80
15 Bergbautechnische Maschinen und Anlagen analysieren und einsetzen - 160 160
16 Rohstoffe gewinnen, laden und fördern - 160 160
17 Steuerungen anpassen und überwachen - 80 80
18 Tief- und Tagebaue herstellen und unterhalten 120 80 200
19 Bergbauliche Projekte managen - 40 40
20 Facharbeit erstellen - 80 80
Wahlbereich
Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder - 120 120
Zusatzausbildung Fachhochschulreife
Mathematik II - 80 80
 
  • 1
    Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Die Ausbildung ist in Fächer und Lernfelder gegliedert. Der Lehrplan für den fachrichtungsbezogenen Bereich ist nach Lernfeldern strukturiert. Lernfelder sind didaktisch aufbereitete berufliche Handlungsfelder. Jedes Lernfeld enthält Ziele und Mindestinhalte.

Die Ziele beschreiben Handlungskompetenzen laut Qualifikationsprofil in vollständigen  beruflichen Handlungen. Verbindliche Mindestinhalte sind kursiv in diese Zielbeschreibungen integriert. Die Zielbeschreibungen bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Fachschülerinnen und Fachschüler und sind  damit die Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts  durch die Lehrkräfte. 

Zentrales Ziel der beruflichen Schularten und damit jedes Lernfeldes ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, deren immanenter Bestandteil Methodenkompetenz, Lern- und kommunikative Kompetenz sind.2

Die Ziele und Mindestinhalte sind verbindlich. Im Rahmen dieser Bindung und unter  Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

In diesem Kontext wird auf die Handreichung "Umsetzung lernfeldstrukturierter  Lehrpläne“3 verwiesen. Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

1. zum Lernfeldkonzept,

2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie

  • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente
  • Bildung von Lehrerteams,
  • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,

3.  zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur

  • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
  • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen

sowie das Glossar.

___________________________________________________________________

2 vgl. KMK [Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland] (2021): Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. S. 15/16. Verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf

3 vgl. Landesamt für Schule und Bildung (Hrsg.) (2022): Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. Radebeul. Verfügbar unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750

Lernfelder

Lernfeld 1 Umwelt- und bergrechtliche Vorgaben umsetzen
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz zur Ableitung  jener Pflichten und Rechte, die sich aus dem Kontext der Gesetze zum Umwelt- und Bergrecht ergeben. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren Aufträge und leiten aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze und Verordnungen) zu beachtende  Rechte und Pflichten ab. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler kooperieren mit den jeweils zuständigen Behörden der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde- und Landkreisverwaltungen als kommunale  Behörden, Landesdirektion und Sächsisches Oberbergamt als staatliche Behörden). Sie unterscheiden Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren sowie Einfaches Genehmigungsverfahren und identifizieren den Verwaltungsakt als eine Form des Verwaltungshandelns. Abhängig von Art und Umfang einer geplanten Maßnahme entscheiden sie über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Für die Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben ziehen die Fachschülerinnen und Fachschüler Umweltstandards heran.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler wenden die Gesetze des Kernbereichs des deutschen Umweltrechts (Abfall-, Wasser-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht) an. Sie schätzen ein, wo und wie die Belange des Umweltschutzes bei der Genehmigung bergbaulicher Vorhaben zu berücksichtigen sind. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erfassen abfallrechtliche Belange von Aufträgen entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Sie strukturieren den grundsätzlichen Umgang mit Abfällen (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung), deklarieren Abfälle zu deren Beseitigung und beachten dabei die Vorschriften zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung (Nachweisverordnung).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler überblicken wasserrechtliche Aspekte eines Auftrags, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Sächsischen Wassergesetz ableiten. Sie definieren Benutzungen von Gewässern und unterscheiden die Erlaubnis und die Bewilligung als Genehmigungen für eine Benutzung von Gewässern.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen bodenschutzrechtliche Belange eines Auftrages und berücksichtigen dabei das Bundesbodenschutzgesetz und die Bundesbodenschutzverordnung. Sie beachten die besondere Schutzwürdigkeit des Bodens und identifizieren Verantwortliche für die Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erfassen immissionsschutzrechtliche Aspekte  entsprechend dem Immissionsschutzgesetz und der Immissionsschutzverordnungen. Sie unterscheiden Emissionen und Immissionen und klären die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler wirken bei der Genehmigung bergbaulicher Betriebe mit und beachten dabei das Bundesberggesetz und die dazu gehörigen Verordnungen. Sie berücksichtigen in diesem Kontext die Vorsorge vor Gefahren, Rechte Dritter und Belange des Umweltschutzes. 

Sie gliedern Bodenschätze nach den Eigentumsverhältnissen (bergfrei, grundeigen,  Grundeigentümerbodenschätze). Sie unterscheiden die Bergbauberechtigungen Erlaubnis, Bewilligung und Bergwerkseigentum und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Inhabers der jeweiligen Bergbauberechtigung.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entscheiden, welcher Betriebsplan (fakultativer  oder obligatorischer Rahmenbetriebsplan, Hauptbetriebsplan, Aufsuchungsbetriebsplan, Sonderbetriebsplan, gemeinschaftlicher Betriebsplan und Abschlussbetriebsplan) Voraussetzung für das Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen ist. Sie grenzen die Rechte und Pflichten einer verantwortlichen Person im Sinne des Bundesberggesetzes ab. Sie kommunizieren auftrags- und adressatengemäß mit der zuständigen Bergbehörde (Begriffe und Institute des Bundesberggesetzes, Befugnisse der zuständigen Bergbehörde, die Auskunfts- und Duldungspflichten gegenüber der zuständigen Bergbehörde im Rahmen der Bergaufsicht).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beachten mögliche Novellierungen von entsprechenden Gesetzen. Sie reflektieren ihre Vorgehensweise im Hinblick auf Einhaltung des gesetzlichen Rahmens.

Lernfeld 2 Mitarbeiter auswählen und führen
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, personalwirtschaftliche Maßnahmen für ihr Unternehmen zu planen und umzusetzen. Sie beachten die arbeitsrechtlichen Regelungen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren betriebliche Personalpläne mit dem  Ziel, auf Grundlage der Stellenpläne ihres Unternehmens den Personalbedarf zu ermitteln. Sie informieren sich über die einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Arbeitnehmerschutzrecht).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen die bedarfsgerechte Beschaffung (extern, intern) von qualifiziertem Personal. Sie bereiten die Personalauswahl (Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Assessment-Center, Test) und die Personalintegration (fachlich, sozial) vor. Sie planen die rechtssichere Gestaltung der Arbeitsverhältnisse (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten, Haftung) unter Beachtung des kollektiven Arbeitsrechts. Sie prüfen motivationsbeeinflussende Faktoren auf ihren Anwendungskontext und leiten Strategien der Personalentwicklung (Fort- und Weiterbildung) ab.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler führen Auswahlverfahren für die Personalbeschaffung durch. Sie schließen Arbeitsverträge (Form, Inhalt) ab, setzen die arbeitsvertraglichen Pflichten um und befolgen Regelungen zur Schadenshaftung der Vertragspartner. Sie führen Mitarbeitergespräche durch und beachten die Regeln der  betrieblichen Kommunikation (Gesprächsführung, Moderation, Präsentation). Sie reagieren auf zwischenmenschliche Probleme bei Bedarf intervenierend (Konfliktmanagement). Bei der Führung des Personals nutzen sie geeignete Führungsstile und -techniken. Sie beziehen Ergebnisse von Arbeitsstudien (Arbeitssystem, Arbeits-Ablauf-Studie, Arbeits-Zeit-Studie, Arbeits-Wert-Studie) in ihre Argumentation ein. Sie erstellen Mitarbeiterbeurteilungen (Arbeitszeugnis) und realisieren Maßnahmen der Personalentwicklung. Sie wirken bei der Einführung und Umsetzung von Tarifverträgen  (Entgelt-, Rahmentarifvertrag) mit und arbeiten mit den Betriebsräten (Betriebsvereinbarung) zusammen. Sie beenden Arbeitsverhältnisse (Kündigung, Aufhebungsvertrag) unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren den Gesamtprozess des Personalmanagements im Unternehmen und in den einzelnen Abteilungen. Sie optimieren unter Einbeziehung ihrer persönlichen Rolle die personalwirtschaftlichen Prozesse auch im Hinblick auf ein adäquates Zeitmanagement.

Lernfeld 3 Unternehmen führen und Geschäftsprozesse steuern
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 80 Ustd.
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, ein Unternehmen unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte zu übernehmen und zu führen sowie Geschäftsprozesse zu gestalten, zu überwachen  und zu optimieren.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler informieren sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Unternehmensübernahme (Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, Kaufmannseigenschaft, Firma, Handelsregister, Rechtsformen der Unternehmung, Unternehmenszusammenschlüsse) und unterscheiden relevante Standortfaktoren. Sie analysieren die konkrete Marktsituation (Marktforschung) und informieren sich über mögliche Förderprogramme. Sie recherchieren die Vorschriften zur Erfassung und Dokumentation betrieblicher Geschäftsprozesse (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Buchführungspflicht) und machen sich mit der Buchführung (Inventur, Inventar, Bilanz, Bestandskonten, Erfolgskonten, Umsatzsteuer) und der Kosten- und Leistungsrechnung vertraut.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler organisieren und führen ein Unternehmen. Sie  informieren sich über Marketingkonzepte (Marketingstrategien, Marketinginstrumente) und Geschäftsideen von Unternehmen (Businesspläne). Sie treffen Entscheidungen zu  Investitionen und deren Finanzierung (Finanzierungsarten, Kapitalbeschaffung), zur Planung technologischer Abläufe und zum Personalbedarf. Sie gestalten die Aufbau- und Ablauforganisation, wählen die geeignete Rechtsform und bereiten notwendige Verträge (Rechtsgeschäfte, Vertragsarten) vor. Sie beachten bei der konzeptionellen Arbeit die Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erfassen buchhalterisch Geschäftsfälle, erstellen Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnung. Sie bereiten den Jahresabschluss vor und ermitteln betriebliche Kennzahlen (Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität). Sie führen die  Kosten- und Leistungsrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung) zur Kostenermittlung und Preiskalkulation durch.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler bearbeiten Kundenaufträge und prüfen diese  hinsichtlich Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit (Deckungsbeitrag, Break-Even-Point). Sachkundig erstellen sie Angebote, unterbreiten diese adressatengerecht und reagieren angemessen bei Vertragsstörungen. Sie schließen Rechtsgeschäfte ab, treten in Verhandlungen sicher auf, gestalten Verträge und kommunizieren mit Vertragspartnern. 

Im Rahmen des Controllings beurteilen die Fachschülerinnen und Fachschüler auf der  Grundlage des Jahresabschlusses, der Kosten-Leistungsrechnung und der betrieblichen Kennzahlen den Erfolg und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Sie ermitteln und beurteilen die steuerlichen Belastungen des Unternehmens (Besteuerung des Ertrags, Besteuerung des Verbrauchs) in Abhängigkeit von der gewählten Unternehmensform.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren den Prozess der Unternehmensübernahme sowie das Steuern der Geschäftsprozesse und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf.

Lernfeld 4 Gesteine geologisch und hydrogeologisch interpretieren
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, Gesteinsmaterial anhand charakteristischer Eigenschaften zu diagnostizieren, es petrographisch zuzuordnen und seine hydraulischen Parameter zu ermitteln.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren entsprechend den Forderungen  der Auftraggeber die gewonnenen Gesteinsproben und planen den Umfang der zu  untersuchenden Eigenschaften.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler bestimmen die charakteristischen Eigenschaften Härte, Spaltbarkeit und Strichfarbe von gesteinsbildenden Mineralen mittels einfacher Hilfsmittel (MOHS´sche Härteskala, Strichtafel). Anhand der gewonnenen Daten  diagnostizieren sie die gesteinsbildenden Minerale

Sie klassifizieren die Minerale anhand des Chemismus in Mineralklassen (Silikate, Karbonate, Sulfate, Sulfide, Halogenide, Oxide/Hydroxide, Elementminerale sowie Phosphate/Nitrate).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beschreiben den Mineralbestand sowie das  Gefüge von Gesteinen und leiten daraus deren Genese ab (magmatisch, sedimentär und metamorph). Sie bestimmen die Gesteinsart und klassifizieren Gesteine im technischen Sinne (Locker- und Festgesteine).

Sie ordnen diese Gesteinsgruppen in den Kreislauf der Gesteine ein und beschreiben die Prozesse, die zur Umwandlung der Gesteine führen (Theorie der Plattentektonik,  physikalische und chemische Verwitterung, Metamorphose)

Auf der Grundlage der Gesteinsparameter Ungleichförmigkeit, Porosität und Permeabilität schließen die Fachschülerinnen und Fachschüler auf hydraulische Eigenschaften von Gesteinen. Dazu ermitteln sie den Durchlässigkeitsbeiwert durch Überschlagen auf der Grundlage von Korngrößenverteilungskurven oder durch Labor- und Feldversuche. Sie dimensionieren das Filtermaterial auf Grundlage der Korngrößenverteilung des abzufilternden Lockergesteins.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler dokumentieren und präsentieren die Ergebnisse der Gesteinsansprache in den jeweils beauftragten Formulararten (Schichtenverzeichnisse) in Papierform oder digital.

Lernfeld 5 An der Dokumentation von Bergwerksanlagen mitwirken
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 120 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, an der normgerechten Darstellung von Bergwerksanlagen mitzuwirken, Ausrüstungen in Skizzen und Zeichnungen darzustellen sowie bergmännische Risse zu lesen.

Zur Abstimmung mit Auftraggebern, Vertretern von Aufsichtsbehörden und Mitarbeitern von Bergbauunternehmen nutzen die Fachschülerinnen und Fachschüler Zeichnungen als Kommunikationsmittel in der Bergbautechnik und angrenzenden Fachgebieten. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler stellen geologische und bergbautechnische  Informationen in Skizzen dar (Regeln zur technischen Darstellung, Zeichengeräte,  Zeichnungsträger). Dabei beachten sie geltende Normen und Maßsysteme aus den  Bereichen Bergbau, Maschinenbau sowie Geologie. An der Erstellung und Änderung  bergmännischer Risswerke wirken sie entsprechend den geltenden gesetzlichen  Regelungen mit (Bundesberggesetz).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren, interpretieren und benutzen  symbolische Darstellungen für hydraulische, pneumatische, elektrische und bergbautechnische Systeme. Sie erstellen maßstabsgerechte Zeichnungen und setzen dazu auch geeignete Anwender- und Branchensoftware ein.

Sie kommunizieren mit Fachkollegen unter Nutzung von Fachbegriffen, auch in englischer Sprache. Dazu verwenden sie auch digitale Darstellungsformen und -mittel. Ihre Ergebnisse bewerten sie kritisch und präsentieren sie in geeigneter Form. Sie prüfen ihr Vorgehen bei den verschiedenen Aufgabenstellungen und optimieren es.

 

Lernfeld 6 Mechanische Bauelemente und Baugruppen beurteilen und dimensionieren
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 120 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, Anlagenteile  bohr- und bergbautechnischer Maschinen und Anlagen zu beurteilen. Sie analysieren Bauelemente und Baugruppen mit geeigneten Verfahren der Technischen Mechanik und berechnen und dimensionieren damit bohr- und bergbautechnische Systeme. Sie ermitteln und berechnen auftretende Kräfte, Momente und Spannungen und leiten daraus Konsequenzen für die Festigkeit und Stabilität der Bauteile ab.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen entsprechend dem Arbeitsauftrag die Auslegung von Maschinenelementen in bohr- und bergbautechnischen Maschinen  hinsichtlich Dimension und Werkstoff.

Dazu klassifizieren sie eingesetzte Werkstoffe nach ihrer Bezeichnung, ihrer Zusammensetzung und ihren mechanischen Kennwerten (Streckgrenze, Mindestzugfestigkeit, Härte).

Sie erfassen Kräfte und Momente belasteter Bauteile (Statik in der Ebene), stellen die  Gleichgewichtsbedingungen auf und setzen die Regeln zum Freischneiden von Bauteilen und technischen Systemen um. Die Fachschülerinnen und Fachschüler berechnen die Resultierende sowie unbekannte Kräfte im zentralen und allgemeinen Kräftesystem. Dazu wenden sie analytische, rechnergestützte und grafische Verfahren an.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nutzen Lösungswege zur Bestimmung von  Kräften in Fachwerken und vergleichen diese. Sie bestimmen die Stabkräfte einfacher Fachwerke und dimensionieren diese. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler ermitteln Flächen- und Linienschwerpunkte einfacher und zusammengesetzter Körper. Für Standardprofile verwenden sie Tabellenwerte.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren innere Kräftesysteme von Bauteilen und schließen auf die vorhandenen Spannungsarten. Sie ermitteln die zulässigen Spannungen von Werkstoffen unter Berücksichtigung des Lastfalles.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler führen Berechnungen zur Beanspruchung auf  Zug/Druck, Abscherung, Torsion, Biegung, Flächenpressung und Knickung durch und dimensionieren Bauteile unter Beachtung von Einzel- und zusammengesetzten Beanspruchungen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler handeln eigenständig und bewerten die Ergebnisse kritisch. Sie dokumentieren die Lösungen und beurteilen damit Anlagenteile bohr- und bergbautechnischer Maschinen und Anlagen.

Lernfeld 7 Steuerungen analysieren und einsetzen
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, elektrotechnische Systeme unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte einzusetzen und zu überwachen sowie Steuerungen entsprechend der berufstypischen Aufgabenstellung auszuwählen und anzupassen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen auftragsbezogen den Einsatz elektrischer Systeme und Anlagen für den Betrieb von Bohranlagen und Bergbaumaschinen. Dazu analysieren sie die elektrischen Bedingungen vor Ort (Ein- oder Dreiphasenwechselspannung, Leistung).

Sie ermitteln ausgehend von den mechanischen Anforderungen der Anlagentechnik  den elektrischen Leistungsbedarf. Diesen vergleichen sie mit den Bedingungen am Einsatzort und entscheiden über den Einsatz zusätzlicher Primärenergieträger.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren elektrische Schaltungen in Baugruppen und Geräten des vorhandenen Maschinenparks (Kenngrößen und Gesetzmäßigkeiten im Gleich- und Wechselstromkreis) und überwachen deren ordnungsgemäße Funktion.

Sie untersuchen und berechnen das Zusammenwirken der elektrischen Maschine (Motoren) mit dem zu versorgenden bzw. anzutreibenden Anlagenteil.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen Steuerungen (Logische Grundfunktionen, Verknüpfungssteuerungen) an Bohranlagen und Bergbaumaschinen ein und überwachen deren Betrieb. Sie beeinflussen über steuerungstechnische Anlagen Betriebsgrößen des Produktionsprozesses.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beachten bei allen Handlungen vorgeschriebene Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100 und halten diese ein.

Lernfeld 8 Maschinenelemente analysieren und einsetzen
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 120 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, Maschinenelemente und Baugruppen zu analysieren und für betriebliche Aufgabenstellungen zu berechnen und einzusetzen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren Anforderungen an mechanische  Eigenschaften von Bohranlagen und Bergbaumaschinen und das Zusammenwirken  der montierten mechanischen Bauelemente.

Sie unterscheiden Verbindungselemente (Schraubverbindung, Schweißverbindung,  Welle-Nabe-Verbindung), Stützelemente für drehende und geradlinige Bewegungen  (Wälzlager) und Maschinenelemente zur Übertragung von Drehmomenten (Wellen,  Kupplungen).

Entsprechend den spezifischen Einsatzbedingungen wählen die Fachschülerinnen und  Fachschüler geeignete Maschinenelemente aus. Sie dimensionieren Verbindungselemente. Sie untersuchen und berechnen Wälzlager, erkennen und beurteilen das Schädigungsverhalten von Lagern und leiten daraus Schlussfolgerungen für konstruktive Änderungen oder Wartungsmaßnahmen ab. Ausgehend vom Werkstoff, der zu übertragenden Leistung und weiteren Belastungen (Biegung, Torsion) dimensionieren  die Fachschülerinnen und Fachschüler Wellen und Achsen und stellen diese normgerecht dar. Sie wählen entsprechend den Einsatzbedingungen geeignete Kupplungen  aus und berechnen deren übertragbare Leistung.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler untersuchen Systeme zum Halten und Bremsen von Lasten mittels Seiltrommeln und analysieren deren Bremsverläufe. Sie kontrollieren das Schädigungsverhalten von Bremsen und planen die Wartung.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler bewerten ihre Ergebnisse kritisch und prüfen  ihre Entscheidungen hinsichtlich der Möglichkeit zur technischen Realisierung. Sie  berücksichtigen gültige Normen und beachten den Arbeitsschutz.

Lernfeld 9 Lage- und Höhenmessungen planen und durchführen
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, topografische  Karten und bergmännische Risse zu lesen und zu interpretieren. Sie bereiten Vermessungsarbeiten vor, führen diese durch und erstellen einfache Karten und Risse.

Entsprechend dem Arbeitsauftrag informieren sich die Fachschülerinnen und Fachschüler über vorhandene topografische Karten und bergmännische Risse (amtliche  und betriebliche Kartenwerke) und beschaffen sich diese. Sie interpretieren die fachlichen Inhalte dieser Werke in Bezug zum Arbeitsauftrag (Koordinaten, Maßstab, Bezugssysteme).

Gemäß den Anforderungen an die Genauigkeit der Lage- und Höhenmessung (Koordinatenbestimmung, Polygonzug, Nivellement) wählen die Fachschülerinnen und Fachschüler die geeignete Vermessungsmethode aus. Die Fachschülerinnen und Fachschüler prüfen die Genauigkeit der Messinstrumente und sichern qualitätsgerechte Messungen. Sie führen die Vermessungsarbeiten durch, leiten Hilfspersonal an und überwachen dessen korrektes Vorgehen.

Bei allen Handlungen achten sie auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler protokollieren ihre Messergebnisse in den  branchenüblichen Formularen, diskutieren in der Nachbereitung mögliche Messfehler und korrigieren diese gegebenenfalls. Auf Grundlage der angestellten Messungen oder auf der Basis gegebener Werte fertigen sie einfache Karten und Risse an.

Sie prüfen ihr Vorgehen und optimieren es für weitere Arbeitsaufträge.

Lernfeld 10 Einrichtungen zur Bewetterung und Wasserhaltung konzipieren, betreiben und überwachen
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, Einrichtungen  zur Bewetterung und Wasserhaltung zu konzipieren und zu überwachen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen den Betrieb von Einrichtungen zur Bewetterung. Sie bestimmen die Zusammensetzung der Wetter und die Wettergeschwindigkeit mit den üblichen Messmethoden, vergleichen die ermittelten Werte mit den geforderten Parametern und protokollieren die Messwerte. Beim Überschreiten von Grenzwerten leiten sie geeignete Maßnahmen ein. Sie berechnen den Wetterbedarf an verschiedenen Orten und bestimmen Wetterwiderstände und Teilströme. Auf dieser Grundlage konzipieren sie Wetterlenkeinrichtungen und Anlagen zur Sonderbewetterung.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beobachten die natürliche Wetterbewegung  und unterscheiden Maschinen und Anlagen zur Bewetterung. Sie dimensionieren verschiedene Arten der Lüfter und Luttentouren, setzen diese ein und überwachen deren  Betrieb.

Im Zusammenhang mit Sprengarbeiten planen die Fachschülerinnen und Fachschüler technologische Abläufe. Sie steuern und überwachen das Auswettern nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler überwachen die jeweils geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz. Sie handhaben Selbstretter sachgerecht und weisen die Beschäftigten in deren Gebrauch ein.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen und interpretieren geologische Situationen im Zusammenhang mit der Wasserhaltung (Herkunft und Zusammensetzung der in Tiefbauen und Tagebauen anfallenden Wässer). Sie berechnen die benötigte Grundwasserabsenkung und den daraus resultierenden Absenkungstrichter.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler dimensionieren Anlagen zur Wasserhaltung. Sie wählen dafür geeignete Pumpen (Bauarten, Wirkungsweise, Kennlinien, Betrieb)  und Rohrleitungen aus. Sie betreiben, überwachen und dokumentieren diese Anlagen.

In Gefahrensituationen unterstützen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Grubenwehr entsprechend der betrieblichen Festlegungen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren den Gesamtprozess der Inbetriebnahme und des Betreibens von Einrichtungen zur Bewetterung und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf.

Lernfeld 11 Ingenieurgeologische Untersuchungen planen und durchführen
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 120 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, ingenieurgeologische Untersuchungen an Locker- und Festgestein zu planen, diese selbstständig durchzuführen und daraus Schlussfolgerungen für die Projekte zu ziehen.

Im Rahmen boden- und felsmechanischer Untersuchungen planen die Fachschülerinnen und Fachschüler die erforderliche Geländearbeit. Entsprechend dem Auftrag und der geologischen Situation entscheiden sie über den Einsatz direkter und indirekter Aufschlussmethoden (Rammsondierung, Rammkernsondierung, Schlitzsondierung). Sie organisieren die Probenahme und führen diese selbstständig durch.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen die ingenieurgeologische Gesteinsklassifikation für die Ansprache von Boden und Fels ein. Sie wählen für eine technische Ansprache von Lockergesteinen Laboruntersuchungen (Bestimmung der Korngröße, Plastizitätseigenschaften, Konsistenzgrenzen, Wassergehalt) aus und führen sie nach nationalen und internationalen Vorschriften selbstständig durch. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler bewerten die Tragfähigkeit des Untergrundes  entsprechend dem Arbeitsauftrag. Dazu planen sie Verdichtungskontrollen und Untersuchungen zur Lagerungsdichte. Sie führen statische und dynamische Plattendruckversuche durch und bestimmen im Labor die Proctordichte und die lockerste und dichteste Lagerung.

Für Arbeiten im Festgestein ermitteln die Fachschülerinnen und Fachschüler das  Trennflächengefüge mithilfe des Geologenkompasses. Sie visualisieren die erfassten Daten im Schmidt'schen Netz und leiten daraus mögliche Versagensmechanismen an  Böschungen ab (zwei- und dreidimensionales Gleiten, Kippen). Bei untertägigen Festgesteinsaufschlüssen beachten die Fachschülerinnen und Fachschüler gezielt die  speziellen Gegebenheiten des Arbeitsschutzes und organisieren dementsprechend die nötigen Arbeiten. Sie führen Stoßkartierungen durch, wandeln scheinbare in tatsächliche Raumdaten um und leiten felsmechanische Kennwerte (Klüftigkeitsziffer) ab.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nehmen Bohrkerndokumentationen vor. Sie  sprechen das Gestein regelgerecht an, dokumentieren das Trennflächengefüge und erstellen fachgerechte Schichtenverzeichnisse. Per Hand oder rechnergestützt stellen sie die Ergebnisse in Form von Bohrstäbchen dar und verbinden diese zu ingenieurgeologischen Schnitten.

Die hydraulischen Eigenschaften des Gebirges, vor allem die Wasserdurchlässigkeit in Locker- und Festgesteinen, untersuchen die Fachschülerinnen und Fachschüler durch Wasserdruck-Tests (WD-Tests). Sie erkunden den Einfluss von Grundwasserabsenkungen auf den Untergrund im Lockergestein durch einfache Setzungsberechnungen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler achten auf eine exakte Arbeitsweise und halten die Regeln des Arbeitsschutzes ein. Sie protokollieren ihre Ergebnisse rechnergestützt unter Beachtung technischer Regelwerke.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler kommunizieren ihre Ergebnisse mit Beteiligten, diskutieren über erkannte Probleme und legen weiter gehende Maßnahmen zur Problemlösung fest.

Lernfeld 12 Geologisches Umfeld analysieren
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 160 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz zur Mitwirkung an Gutachten. Sie ordnen bohrtechnische und bergmännische Aufschlüsse sowohl in ihren regionalgeologischen Rahmen als auch in den Erkundungsprozess von Lagerstätten und Altlasten ein. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren bergmännische, bohrtechnische oder andere geowissenschaftliche Projekte und beachten dabei die Auftragsregion. Sie eruieren die zu erwartende Gesteinsabfolge anhand eines Normalprofils der geologischen Entwicklung Mitteleuropas und klassifizieren Gesteinsabfolgen hinsichtlich der zeitlichen Entstehung (känozoische, mesozoische und paläozoische Ära). Sie untergliedern diese Ären in die jeweiligen Perioden, ordnen den Perioden typische Gesteine zu und verschaffen sich einen Überblick über die rohstoffwirtschaftliche Bedeutung einzelner Formationen. Für die stratigrafische Ordnung der Gesteinsfolgen recherchieren sie Möglichkeiten der relativen und absoluten Altersbestimmung.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler klassifizieren Rohstoffe nach deren Erkundungsgrad gemäß international üblichen Standards (Ressourcen, Reserven) und unterscheiden zwischen Vorkommen und Lagerstätten eines Rohstoffs. Die Fachschülerinnen und Fachschüler strukturieren Lagerstätten nach deren äußerer Form und quantifizieren Rohstoffmengen. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterscheiden Rohstoffarten (mineralische Rohstoffe und Energierohstoffe). Sie analysieren Einsatzmöglichkeiten einzelner Rohstoffe und deren Versorgungssituation in Deutschland. Die Fachschülerinnen und Fachschüler differenzieren Möglichkeiten zur Entstehung von Lagerstätten (magmatische und hydrothermale Lagerstätten, Lagerstätten durch Sedimentation und Verwitterung). Sie verknüpfen das Auftreten von Lagerstätten mit definierten Phasen des plattentektonischen Prozesses. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler ordnen Aufträge in den Erkundungsprozess von Rohstofflagerstätten ein (Höffigkeitseinschätzung, Prospektion und Exploration). Sie wägen Vor- und Nachteile geologischer, geophysikalischer und geochemischer Arbeitsverfahren zur Rohstofferkundung im Vergleich zu Bohrungen und bergmännischen Aufschlüssen ab. Dabei berücksichtigen sie die Einsetzbarkeit der einzelnen Verfahren hinsichtlich Lagerstättenart und Phase des Erkundungsprozesses. Sie dokumentieren Ergebnisse der Verfahren und unterscheiden dabei zwischen Primär- und Sekundärdokumentation. Die Fachschülerinnen und Fachschüler beachten Grundsätze zur Bemusterung von Bohrungen und Schürfen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler ordnen Aufträge in den Erkundungsprozess von Altlasten ein (Formale Erstbewertung, Historische Erkundung, Orientierende Erkundung,  Detailerkundung, Sanierungsuntersuchung und -planung sowie Sanierung und Monitoring/Nachsorge). Sie planen Probenahmen für die technischen Untersuchungen von Altlasten während der Orientierenden Erkundung, der Detailerkundung und des Monitorings bzw. der Nachsorge. Sie entnehmen Bodenproben qualitätsgerecht aus Rammkernsonden und beachten geltende Normen. Für die Entnahme von Grundwasserproben berechnen sie das hydraulische Kriterium und bestimmen das chemische Kriterium als  Voraussetzungen für qualitätsgerechte Probenahmen. Sie planen hydraulische Pumpversuche, führen diese durch und werten sie manuell und rechnergestützt aus. Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen Probenahmen von Abfällen aus Haufwerken und führen diese durch. 

Bei allen Handlungen beachten sie die Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Sie gliedern die erbrachten Leistungen in einzelne Leistungsphasen nach einschlägigen Regelwerken (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) und erstellen Angebote für diese. Bei der Auswertung von Angeboten für Bauleistungen beachten sie gesetzliche Vorgaben. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler dokumentieren ihre Arbeiten normgerecht in Protokollen entsprechend den Anforderungen der Auftraggeber. Sie wirken bei der  Erstellung von Gutachten mit und präsentieren die Ergebnisse.

Sie reflektieren ihr Vorgehen bei der Analyse des geologischen Umfelds und optimieren es für ähnliche Arbeitsaufträge.

Lernfeld 13 Geomechanische Berechnungen durchführen
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 120 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, für Planung und operative Führung von Bergwerken boden- und felsmechanische Berechnungen  für Locker- und Festgestein vorzubereiten und diese selbstständig durchzuführen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren den vorhandenen Kenntnisstand  zum Bergbaubetrieb und leiten daraus notwendige boden- und felsmechanische  Berechnungen ab. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler bestimmen tabellarisch oder experimentell die  Festigkeitsparameter von Gesteinen (Reibungswinkel, Kohäsion). Sie stellen Sicherheitsbetrachtungen zur Spannung und Verformung infolge bergbaulicher Tätigkeit und Geräteauflast an. Dabei ermitteln sie die wirkenden Lastfälle und konstruieren die Sohldruckverteilung von Bauwerken und Geräten. Die Fachschülerinnen und Fachschüler weisen mit einfachen Mitteln die Tragfähigkeit des Untergrundes nach und berechnen Setzung und Grundbruchsicherheit. Auf der Grundlage empirischer Formeln und grafischer Lösungen erstellen sie Standsicherheitsnachweise für den Geländebruch

Die Fachschülerinnen und Fachschüler schlagen Maßnahmen zur Vermeidung von Rutschungen vor. Sie analysieren rutschungsgefährdete Tagebaubereiche und beginnende Rutschungen im Aufschluss. Sie klassifizieren diese, treffen Vorarbeiten für Rutschungsberechnungen und unterbreiten Vorschläge zur Sanierung von Rutschungen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren die Ergebnisse kritisch und kommunizieren diese mit Beteiligten der Bergbauplanung. Sie diskutieren über erkannte Probleme und legen weitergehende Maßnahmen für die bergmännische Tätigkeit fest.

Lernfeld 14 Maßnahmen zur Verwahrung und zur Bergbaufolge planen und durchführen
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, an Planungen  für Maßnahmen zur Rekultivierung und Verwahrung von bergbaulich in Anspruch genommenen Landschaften mitzuwirken und diese Maßnahmen fachtechnisch  zu begleiten. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren die rechtlichen Grundlagen zum Betrieb des Bergwerks (Planfeststellungsbeschluss, Rahmen-, Haupt- und Sonderbetriebspläne) und planen auf deren Grundlage Art und Umfang von erforderlichen Maßnahmen zur Rekultivierung und Verwahrung der bergbaulichen Betriebsflächen. 

Dazu kommunizieren sie mit Betreibern von Bergwerken, Vertretern der betroffenen Behörden und Kommunen sowie weiteren Trägern öffentlicher Belange über Möglichkeiten zur Nachnutzung der bergbaulichen Betriebsflächen. Sie berücksichtigen die konkreten örtlichen Verhältnisse, ermitteln abhängig davon Vor- und Nachteile der einzelnen Nachnutzungsmöglichkeiten und vergleichen die verschiedenen Varianten. Sie präsentieren ihre Ergebnisse und wirken bei der Auswahl der Vorzugsvarianten mit. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen Maßnahmen zur Prüfung der Wasserqualität, führen diese selbstständig durch und wirken bei Planungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität mit (chemische und biologische Verfahren). Sie bewerten die hydromechanische Stabilität von Böschungen in Tagebaurestseen. Sie erstellen Ausschreibungsunterlagen zu den durchzuführenden Maßnahmen, wirken bei der Vergabe der Leistungen mit und begleiten die Ausführung der Leistungen fachtechnisch (Leistungsphasen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI).

Für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen planen die Fachschülerinnen und Fachschüler Maßnahmen zur Prüfung der Bodenqualität und führen diese selbstständig durch. Abhängig von Bodeneigenschaften wählen sie geeignete Regel-Saatgut-Mischungen (RSM) und Gehölze (Liste einheimischer Gehölze) aus. Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen Maßnahmen zur Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege und überwachen deren Ausführung.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler wählen für die Verwahrung unterirdischer Hohlräume durch Versatz geeignetes Material aus. Dazu beachten sie die einschlägigen, aktuellen rechtlichen Regelungen (Versatzverordnung). Sie überwachen die Versatzmaßnahmen und dokumentieren diese. 

Bei allen Maßnahmen arbeiten sie sorgfältig und verantwortungsbewusst, reflektieren ihr Vorgehen und ziehen Schlussfolgerungen für ähnliche Aufträge.

Lernfeld 15 Bergbautechnische Maschinen und Anlagen analysieren und einsetzen
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 160 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, die bergbaulichen Maschinen und Anlagen zum Gewinnen, Laden, Fördern und Aufbereiten in ihrem Aufbau und ihrer Anwendung zu analysieren, auszuwählen, zu dimensionieren, zu überwachen sowie unter sicherheitstechnischen Aspekten zu bewerten. Sie beurteilen das Schädigungsverhalten der Bauteile und veranlassen notwendige Maßnahmen. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren vorhandene bergbauliche Maschinen und deren Einsatzmöglichkeiten.

Sie bewerten Antriebssysteme (Verbrennungsmotoren, Hydraulikpumpen und Verdichter, Bauelemente der Pneumatik und Hydraulik) hinsichtlich ihres Aufbaus, der Kennlinien und ihrer Anwendung in bergbautechnischen Maschinen. Sie beziehen in die Bewertung auch wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte ein.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterscheiden Getriebearten von bergbautechnischen Maschinen (Riemen-, Ketten- und Zahnradgetriebe) nach Aufbau, Wirkungsweise und Einsatzbedingungen. Sie führen Berechnungen von Stand- und Schaltgetrieben durch (Übersetzungsverhältnis, Drehzahlen, Drehmoment, Leistung)

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren den Aufbau von Vortriebs-, Lade- und Gewinnungsmaschinen im Tiefbau (Bohrmaschinen, Bohrwagen, Lader, Teil- und Vollschnittmaschinen) und im Tagebau (Eingefäßbagger, Flachbagger, Mehrgefäßbagger, Schaufellader). Sie vergleichen Fördersysteme im Tief- und Tagebau (Wagen- und Skipförderung, Gurtförderer, Absetzer) und grubennahe Aufbereitungsmaschinen (Brecher, Sortierer)

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterstützen den geregelten Betrieb der Schachtförderung und Seilfahrt laut den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und  Verordnungen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler bewerten aufgetretene Schädigungen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen und veranlassen die Instandhaltung der bergbaulichen Maschinen. Sie passen Instandhaltungspläne und Instandhaltungsintervalle an und diskutieren im Team Verbesserungsmöglichkeiten beim Betrieb der Anlage. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler dokumentieren den Einsatz der Maschinen und bereiten technische Abnahmen durch die Bergbehörden vor.

Sie reflektieren den Arbeitsprozess und diskutieren weitere Optimierungsmöglichkeiten in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Sicherheit (Maßnahmen des Arbeits- Gesundheits- und Brandschutzes), Umweltverträglichkeit oder technische Verbesserungen.

Lernfeld 16 Rohstoffe gewinnen, laden und fördern
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 160 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, den strategischen und operativen Einsatz von Gewinnungs- und Fördergeräten zu berechnen  und zu planen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler klassifizieren im Rahmen eines Aufschlusses  oder in der operativen Führung eines Grubenbaus die zu gewinnenden Gesteine und Erze nach ihrer Gewinnbarkeit. Sie berechnen das Schüttgewicht aus Raumgewicht  und Auflockerung als Grundlage für die Auswahl der Fördergeräte.

Bei geplanter diskontinuierlicher Technologie planen die Fachschülerinnen und Fachschüler den Einsatz der Geräte zum Lösen, Gewinnen, Laden und Fördern

Beim Vortrieb und bei der Gewinnung durch Bohren und Sprengen legen die Fachschülerinnen und Fachschüler das Sprengschema, die Abschlagslänge und die Technologie des vollständigen Zyklus fest. Auf dieser Grundlage entscheiden sie über die notwendigen Bereißarbeiten und den Ausbau.

Für den Tagebau-Einsatz im Fels berechnen sie die Reißleistung der Reißgeräte.  Entsprechend der bergbaulichen Aufgabenstellung wählen die Fachschülerinnen und Fachschüler die einzusetzenden Bagger aus (Grabkurven, Hoch-/Tieflöffel, Klapp- /Kippschaufel). Sie kalkulieren die Lade- und Baggerleistung dieser Gewinnungsgeräte und dimensionieren deren Ankopplung an die Fördergeräte. Für den Einsatz von Rad- und Kettenfördergeräten ermitteln sie die wirkenden Kräfte (Rollwiderstand) und Fahrgeschwindigkeiten.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entscheiden über den sinnvollen Einsatz von Lade- und Fördergeräten (Radlader, Bunkerlader), wählen durch Berechnung die Nutzlast aus und berechnen auf diesen Grundlagen Arbeitstaktzeit sowie Ladeleistung. 

In Kleintagebauen setzen sie Lader im Load-and-Carry-Betrieb ein und führen die nötigen Leistungsberechnungen durch (Muldeninhalt, Nutzlast, Umläufe).

Im projektierten kontinuierlichen Tagebaubetrieb planen die Fachschülerinnen und Fachschüler den Einsatz von Mehrgefäßbaggern, Saugbaggern und Fräsen (Continous Surface Miner). Sie beziehen in ihre Entscheidung den Einfluss der Geologie der Lagerstätte ein (Grabwiderstände, Nassgewinnung) und dimensionieren die Grabgefäße nach Nennvolumen, Nennleistung, Auflockerungsfaktor und Schaufelausnutzungsgrad. Aus dem theoretischen und dem effektiven Fördervolumen ermitteln sie die Leistung der Geräte, vergleichen diese mit den Anforderungen und entwickeln Vorschläge zur Planungsanpassung. Die Fachschülerinnen und Fachschüler werten alle lagerstättengeologischen, technologischen und ökonomischen Randbedingungen aus und planen  den Einsatz verschiedener Konstruktionstypen der Gewinnungs- und Fördergeräte (Abtragsmächtigkeit, Raupen-/Gleisfahrwerke, Tief-/Hochschnitt). Aus der geplanten  Gewinnungstechnologie ziehen sie Schlüsse für die Übergabe der gewonnenen Massen an das kontinuierliche Fördergerät. Sie planen die Anbindung an Bandwagen und Gurtbandförderern in der Strosse

Die Fachschülerinnen und Fachschüler passen die Technologien des Tiefbaus den örtlichen Gegebenheiten an. Sie entscheiden unter Betrachtung der Aufbereitung über die Gewinnungsorte und über die effektivste Art der Grubenförderung. Unter ökonomischen Überlegungen entscheiden sie über die Einbringung von Versatzmassen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler überwachen die planmäßige Entwicklung des Grubengebäudes und gewährleisten die Standsicherheit.

Entsprechend der notwendigen Massenunterbringung und der erforderlichen Kippengeometrie berechnen die Fachschülerinnen und Fachschüler den Einsatz von Absetzern und Direktversturzkombinationen (Förderbrücke) bei der Verkippung.

Im operativen Betrieb entscheiden die Fachschülerinnen und Fachschüler über die Spanfolge im Blockverhieb und legen die Schnittfolge aus den Erfordernissen der selektiven Gewinnung fest. Aus ihren Berechnungen leiten sie die Grundlage für Schicht-, Tages- oder Monatsscheiben der Gewinnungs- und Fördergeräte ab, setzen diese Vorgaben bei Geräteführern durch und diskutieren mögliche Probleme. Als Schichtleiter und Steiger organisieren die Fachschülerinnen und Fachschüler den störungsfreien Betrieb der Maschinen. Sie überwachen und optimieren die Gewinnung sowie das Laden und Fördern von Rohstoffen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler dokumentieren, reflektieren und bewerten den Gesamtprozess.

Lernfeld 17 Steuerungen anpassen und überwachen
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, Steuerungen in  Bergwerksanlagen anzupassen und deren Betrieb zu überwachen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren vorhandene Steuerungen in Bergwerksanlagen. Sie planen deren Anpassung an veränderte Betriebssituationen. Dazu setzen die Fachschülerinnen und Fachschüler Werkzeuge zur Programmentwicklung ein. Sie konfigurieren und parametrieren notwendige Hard- und Softwarekomponenten (Funktionsbausteine, Speicher-, Zeit- und Zählfunktionen).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler simulieren und visualisieren den Programmablauf. Sie überprüfen die Funktion von Steuerungen und nutzen geeignete Verfahren zur Fehlersuche. Bei Bedarf korrigieren sie Fehler in den Steuerungsprogrammen.

Sie nehmen Steuerungen unter Berücksichtigung der Anlagenfunktionen in Betrieb und beachten dabei sicherheitsrelevante Aspekte. Sie prüfen das Zusammenwirken der Hardware (Sensoren, Aktoren) und Software unter bergbauspezifischen Rahmenbedingungen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler führen Wartungs- und Diagnosearbeiten an Steuerungen durch. Sie wenden dabei Strategien zur systematischen Fehlereingrenzung und -beseitigung an.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler ergänzen oder erstellen steuerungstechnische Dokumentationen. Dabei beachten sie geltende Normen und Vorschriften.

Sie präsentieren ihre Arbeitsergebnisse und kommunizieren fachsprachlich korrekt,  auch in englischer Sprache. Im gesamten Prozess prüfen sie ihre Ergebnisse kritisch,  reflektieren ihr Vorgehen und optimieren es gegebenenfalls.

Lernfeld 18 Tief- und Tagebaue herstellen und unterhalten
Klassenstufe 1
Zeitrichtwert: 120 Ustd.
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, Tief- und Tagebaue der Aus- und Vorrichtung und ihre Herstellung und Unterhaltung zu planen und zu überwachen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler übernehmen Aufgaben in der Planung zur Anlage und Unterhaltung von Bergwerken unter und über Tage.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen auf Grundlage der Lagerstätteneigenschaften die Art der Ausrichtung (Stollen oder Schacht) sowie die Ausbildung der Sohlen und Füllorte und weiterer Ausrichtungsgrubenbaue im Tiefbau.

Unter Beachtung der geologisch-tektonischen, technisch-technologischen und ökonomischen Bedingungen wählen sie geeignete Vortriebs- und Abteufverfahren (Bohren oder Sprengen, Vollschnitt oder Teilschnitt, Gefrier- und Zementierverfahren, Schachtbohren, alternative Verfahren) aus und überwachen diese in ihrer Durchführung. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beachten geologische Besonderheiten der  Standfestigkeit im Tiefbau und wählen geeignete Arten des Grubenausbaus (Holz-,  Stahl-, Beton-, Spritzbeton- und Ankerausbau) aus. Sie überwachen deren Durchführung und kontrollieren die Einhaltung der Arbeitssicherheit. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler wirken bei der Planung des Aufschlusses von Tagebauen mit und berücksichtigen dabei Lagerstätteneigenschaften. Aus der Art, der Geometrie und der Tiefenlage des Rohstoffes sammeln sie im Planungsprozess Informationen für die Anlage des Tagebaues. Sie unterbreiten Vorschläge zur Gewinnungs- und Fördertechnologie (kontinuierlich oder diskontinuierlich, truck-and-shovel oder  Bandanlage, Verkippung oder Direktversturz) und entscheiden über den grundsätzlichen Einsatz von Nass- und Trockengewinnung. Nach der strategischen Auswahl der Abbautechnologien legen sie die Aufschlussart und die Aufschlussform fest. Auf der Grundlage geomechanischer Berechnungen dimensionieren die Fachschülerinnen und Fachschüler das System aus Böschungen sowie Arbeits- und Sicherheitsebenen. Sie formulieren ihre Ergebnisse im Rahmen bergrechtlicher Betriebspläne und bearbeiten dazu betriebsinterne bergbauliche Risse und technologische Schnitte. 

Im laufenden Bergbaubetrieb setzen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Vorgaben der Betriebspläne um. Sie berechnen Abbaublöcke und -scheiben für verschiedene Zeiträume und treffen Entscheidungen zum operativen Betrieb der Bergbaugeräte. Auf unerwartete Lagerstättensituationen, Havarien und betriebswirtschaftliche Besonderheiten reagieren sie fachkundig. Die Fachschülerinnen und Fachschüler kommunizieren mit dem Bergbaupersonal und setzen die technologischen Entscheidungen durch. Sie leiten Gerätefahrer und Fremdfirmen im Bergbau an und sorgen für einen reibungslosen Betrieb des Bergwerkes.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beziehen betriebswirtschaftliche, umwelt- und bergrechtliche Belange in ihre Arbeit ein und diskutieren mit verantwortlichen Behörden, Verbänden und Fachleuten.

Lernfeld 19 Bergbauliche Projekte managen
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, Inhalt und Umfang eines berufsspezifischen Auftrages zu analysieren, die für die Bearbeitung erforderlichen Ressourcen zu quantifizieren, den Auftrag sach- und fachgerecht zu realisieren und den Erfolg der Arbeiten zu überwachen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren komplexe bergbautechnische, maschinentechnische, ingenieurgeologische oder andere fachspezifische Aufgabenstellungen. 

Sie entwickeln kreative Projektideen und Lösungsvorschläge, die sie strukturieren, vorbereiten und realisieren (Projektdesign, Projektvorbereitung). Dabei beachten sie die Faktoren Zeit, Kosten und Qualität.

Unter Verwendung geeigneter Software planen, steuern, dokumentieren und kontrollieren die Fachschülerinnen und Fachschüler den Projektablauf.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler arbeiten konzeptionell und ergebnisorientiert.

Ihre Ergebnisse präsentieren sie in schriftlicher, grafischer oder plastischer Form (Projektabschluss)

Sie bewerten selbstkritisch den Erfolg der Bearbeitung und vergleichen den geplanten und tatsächlich erforderlichen Aufwand (Projektauswertung).

Lernfeld 20 Facharbeit erstellen
Klassenstufe 2
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, wissenschaftsorientiert aktuelle fachrichtungsbezogene Themen zu bearbeiten und ihre Ergebnisse zu verteidigen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit aktuellen fachrichtungs- und praxisbezogenen Themen aus ihren beruflichen Handlungsfeldern auseinander. Sie  leiten fachwissenschaftliche Fragestellungen oder komplexe gestalterische Aufgaben ab und entwickeln daraus eine Themenstellung für die Facharbeit.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren das Thema und formulieren Teilaufgaben. Sie beachten die inhaltlichen und formalen Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens und stellen konzeptionelle Überlegungen an. Bei der Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte nutzen sie unterschiedliche Arbeits- und Kreativitätstechniken. Sie planen ihre Arbeitsphasen (Ablaufplan, Zeitmanagement) verantwortungsvoll und selbstständig.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler wählen geeignete Untersuchungsmethoden  (Recherche, Beobachtung, Fragebogen, Interview, Messung, Versuchsreihe). Sie planen die Durchführung einer Untersuchung (Reliabilität, Validität, Objektivität, Normen) oder die Entwicklung eines Produktes sowie die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler informieren sich aus verschiedenen Quellen  (Fachliteratur, Internet, Experten), analysieren diese kritisch hinsichtlich Verlässlichkeit, Aktualität sowie Themenbezug und wählen Informationen aus (Urheberrecht). Sie stellen beginnend mit der Themenstellung Zusammenhänge formal korrekt dar, zeigen Wechselwirkungen auf, argumentieren unter Anwendung der Fachtermini und überzeugen durch kompetente ergebnisorientierte Schlussfolgerungen. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler verteidigen zielgruppenadäquat und situationsangemessen in einem Fachgespräch die Ergebnisse ihrer Arbeit (Präsentationstechniken, Kommunikationstechniken). Sie reflektieren ihr methodisches Vorgehen und setzen sich selbstkritisch mit ihren Arbeitsprozessen und Ergebnissen auseinander.

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