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Lehrplan

Fachschule

Fachbereich Sozialwesen

Heilerziehungspflege

2008/2016/2017/2020

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.

 

Der Lehrplan basiert auf der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO) vom 3. August 2017 in der jeweils gültigen Fassung und der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung).

Der Lehrplan wurde am

Sächsischen Bildungsinstitut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul unter

Mitwirkung von

Frau Bechstein Plauen 
Frau Dr. Liebscher-Schebiella SBI 
Herr Becker Taura 
Frau Matthes Großhennersdorf 
Frau Berger-Grimm Plauen 
Frau Meyer Eilenburg
Herr Christmann Großhennersdorf 
Frau Nebe Großhennersdorf 
Frau Ellert Torgau 
Frau Neumeister Dresden 
Frau Erlmeier Döbeln 
Frau Pöschel  Taura 
Frau Fröhlich Eilenburg 
Frau Richter Riesa 
Frau Gallwas Eilenburg 
Frau Schönfelder Großhennersdorf 
Frau Hemmerling Plauen 
Frau Schubert Schwarzenberg
Herr Höhne Neukirch 
Frau Schulze Eilenburg 
Herr Hösel Großhennersdorf   
Frau Sparschuh Leipzig 
Herr Dr. Hoyer Zwickau 
Herr Tittel Großhennersdorf 
Frau Jackisch Görlitz 
Frau Voges Leipzig 
Frau Ludwig Leipzig 
Herr Zschau Pirna 

2008 erarbeitet und unter Mitwirkung von 

Torsten Fahs Döbeln
Doreen Granso Plauen 
Ulrich Klötzer Oschatz 
Heike Wieczorek Dresden

2016 und 2017 überarbeitet.

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das 

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht  eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Fachschule gilt gemäß § 10 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Fachschule hat die Aufgabe, nach abgeschlossener Berufsausbildung und in der  Regel praktischer Bewährung oder einer ausreichenden einschlägigen beruflichen Tätigkeit eine vertiefte berufliche Weiterbildung mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss zu vermitteln.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind für die Fachschulen in den Fachbereichen Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen die in der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom  7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind heilpädagogisch, sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die sich in stationären und teilstationären Einrichtungen, in ambulanten Diensten und als selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer für die Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderung/en einsetzen. Das berufliche Handeln zielt auf die Entwicklung einer möglichst selbstbestimmten, selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung der Menschen mit Behinderung/en, verbunden mit einem hohen Maß an Lebensqualität. Sie unterstützen Menschen mit Behinderung/en individuell sowie in der Gestaltung  ihrer Beziehungen dialogisch, einfühlsam und wertschätzend.

Es ist die Aufgabe von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern, eigenverantwortlich und zielorientiert mit Menschen mit Behinderung/en Bildungs- und Pflegeprozesse im Kontext ihrer Sozialisation zu gestalten. Ihr berufliches Selbstverständnis gründet sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Daraus folgt der Anspruch, neue Kompetenzanforderungen zu integrieren und gesellschaftlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Die Tätigkeiten von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern erstrecken sich auf alle Bereiche der Lebenswelt von Menschen mit  Behinderung/en. In Assistenz begleiten sie Einzelne oder Gruppen. Sie übernehmen pädagogische, pflegerische, anwaltliche, organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten eng mit Menschen mit Behinderung/en und deren Angehörigen zusammen. Sie kooperieren als verantwortliche Fachkräfte im Team, mit anderen Berufsgruppen und Fachdiensten des Unterstützungssystems. Fachlicher Austausch, Bereitschaft zur Kooperation und Interdisziplinarität sind unverzichtbare Bestandteile ihres beruflichen Selbstverständnisses. Unter Beachtung der prinzipiellen und unveräußerlichen Selbstbestimmung eines jeden Menschen und mit dem Ziel der Inklusion übernehmen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger Aufgaben

  • der alters- und entwicklungsangemessenen Begleitung,
  • der Bildung und Förderung,
  • der Assistenz und Unterstützung der Autonomie und Selbstwirksamkeit,
  • der persönlichen Zukunftsplanung sowie
  • der Pflege des Menschen mit Behinderung/en.

Das Ziel der Ausbildung besteht darin, aufgaben- und persönlichkeitsbezogene sozialpädagogische und pflegerische Kompetenzen zu erwerben, um den vielfältigen Anforderungen der komplexen heilerziehungspflegerischen Handlungsfelder gerecht zu werden. Schwerpunkt bildet die individuelle Lebenssituation der Menschen mit Behinderung/en mit ihren verschiedenen sozialen, psychischen und physischen Ressourcen.

Die Bereitschaft und die Haltung in Dialog zu treten, Beziehungen auf der Grundlage von Empathie, Achtsamkeit, Wertschätzung und Echtheit zu gestalten, gehören zu den Kernkompetenzen von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nehmen Behinderung/en ganzheitlich wahr und berücksichtigen dies in ihrer Arbeit.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln Beobachtungs- und Analysefähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung, zur Mitgestaltung der Lebenswelt, zu individueller Begleitung und Pflege, zur Entwicklung kultureller Ausdrucksmöglichkeiten sowie Fähigkeiten zur Planung, Durchführung, Reflexion und Evaluation heilerziehungspflegerischer Prozesse. In der Begleitung, Assistenz, Beratung, Bildung und Pflege von Menschen mit Behinderung/en berücksichtigen sie Bedürfnisse sowie biografische und Lebensweltaspekte.

Die Inhalte und Methoden der Ausbildung entsprechen dem Anspruchsniveau einer  eigenverantwortlich handelnden heilerziehungspflegerischen Fachkraft und berücksichtigen den jeweils aktuellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Erkenntnis- und Diskussionsstand. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Fachschülerinnen und Fachschüler zu einem lebenslangen und selbstständigen Lernen motiviert sind. Sie setzen sich aktiv mit den sich wandelnden Anforderungen des Berufes auseinander und entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung. Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft sind durchgängiges Prinzip schulischer und praktischer Ausbildung.

Die Stundentafel weist einen fachrichtungsübergreifenden und einen fachrichtungsbezogenen Bereich einschließlich Wahlpflichtbereich aus. Darüber hinaus werden ein Wahlbereich, die Zusatzausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie die berufspraktische Ausbildung aufgezeigt. 

Der fachrichtungsbezogene Bereich ist in Lernfelder gegliedert. Die Lernfelder orientieren sich in Zielsetzung und kursiv ausgewiesenen Inhalten an den komplexen beruflichen Anforderungen, die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger in unterschiedlichen Arbeitsfeldern bewältigen. Diese Strukturierung setzt das didaktische Prinzip der Handlungsorientierung um. Lehr- und Lernprozesse basieren auf beruflich  relevanten Handlungen. Wissen und Handeln sind aufeinander bezogen. Deshalb ist die Verzahnung der unterschiedlichen Lernorte durchgängiges Prinzip der gesamten Ausbildung.

Der Wahlpflichtbereich ist zur Vertiefung und Erweiterung heilerziehungspflegerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu nutzen.

Der Wahlbereich ermöglicht über den Pflichtbereich hinaus, auf aktuelle Entwicklungen innerhalb des Berufes mit zusätzlichen Angeboten zu reagieren. Die fakultative Zusatzausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife gewährleistet die Möglichkeit der vertikalen Durchlässigkeit beruflicher Ausbildung.

Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe. Im Rahmen der Ausbildung erfolgen Praxiseinsätze in mindestens drei Arbeitsfeldern der Heilerziehungspflege. Davon sind ein Einsatz mit Handlungsschwerpunkt Pflege und ein Einsatz mit Handlungsschwerpunkt Bildung zu absolvieren.

In der Praxis eignen sich die Fachschülerinnen und Fachschüler die Fähigkeit zu theoriegeleitetem Handeln an. Ein individueller Ausbildungsplan ist in jedem Block der berufspraktischen Ausbildung Grundlage. In diesem werden Entwicklungsprozesse der Fachschülerinnen und Fachschüler im Rahmen ihrer berufspraktischen Ausbildung durch diese selbst und in Zusammenarbeit mit der Praxisanleiterin oder dem Praxisanleiter sowie der begleitenden Fachlehrerin oder dem begleitenden Fachlehrer der Fachschule fortgeschrieben. 

Die ständige kritische Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden  Werthaltungen und Menschenbilder ist Bestandteil eines jeden Segmentes der Ausbildung.

Die Lernfelder des Lehrplanes bestehen aus Zielformulierungen und kursiv gesetzten  Mindestinhalten. Die ausgewiesenen Ziele und Inhalte sind verbindlich. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder beschreiben den Qualifikationsstand und damit die beruflichen Handlungskompetenzen von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern am Ende der Ausbildung. Vor dem Hintergrund sich wandelnder beruflicher Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Dies fördert und fordert den Einbezug neuer Entwicklungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Unterricht.

Der Lehrplan wird schulcurricular in Form von Bildungsgangplanung, didaktischer Jahresplanung und Kompetenzentwicklungsplanung im Lernfeld aufbereitet und handlungsorientiert umgesetzt. Die didaktischen Teams erarbeiten Lernsituationen und setzen selbstständig Schwerpunkte und Akzente. Lernsituationen nehmen die beruflichen Handlungssituationen in ihrer Komplexität auf.

Das Lernen erfolgt in vollständigen beruflichen Handlungen, bei denen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Arbeitsprozesse selbstständig und eigenverantwortlich planen, durchführen, bewerten und reflektieren sowie ihre Arbeitsergebnisse präsentieren. Lernfeldübergreifende Lernsituationen gewährleisten die Verknüpfung der Lernfelder. Die kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Bereiches sowie der berufspraktischen Ausbildung ist ebenso unabdingbar wie die enge Zusammenarbeit der in einem Lernfeld unterrichtenden Lehrkräfte.

Die Lernfelder beinhalten vielfältige, unmittelbare Anknüpfungspunkte zur Auseinandersetzung mit globalen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Darüber hinaus bieten sich umfassende Möglichkeiten, im Unterricht den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren und zu vertiefen.

Ausgehend von den eigenen Lebensweltbezügen und den in der Berufspraxis gesammelten Einsichten, einschließlich ihrer Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur, setzen sich die Fachschülerinnen und Fachschüler mit lokalen, regionalen und globalen Entwicklungen auseinander. Im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung vervollkommnen sie die Fähigkeit, Auswirkungen von Entscheidungen auf das Leben der Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft zu erkennen und zu bewerten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse zielen auf ein bewusstes Eintreten für eine ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung, für deren Gestaltung sie vielfältige Partizipationsmöglichkeiten kennen und wahrnehmen. Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Eine besondere Bedeutung kommt der politischen Bildung als aktivem Beitrag zur  Stärkung der Zivilgesellschaft zu. Im Vordergrund stehen dabei die Fähigkeit und Bereitschaft, sich vor dem Hintergrund demokratischer Handlungsoptionen aktiv in die  freiheitliche Demokratie einzubringen. Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Im Kontext der Medienbildung nutzen die Fachschülerinnen und Fachschüler verstärkt  und gezielt traditionelle sowie digitale Medien, um benötigte Informationen zu beschaffen, zu strukturieren und zu bewerten. Dies geschieht insbesondere mit dem Ziel, ihr Wissen zu erweitern, zu vertiefen und anzuwenden. Sie achten dabei auf den Schutz sensibler Daten und agieren sicher. Sie verstehen, bewerten und nutzen Medien selbstständig zum Lernen, erkennen und analysieren Medieneinflüsse und -wirkungen und verstärken ihre medienkritische Reflexion. Informations- und Kommunikationstechnologien setzen die Fachschülerinnen und Fachschüler sachgerecht, situativzweckmäßig und verantwortungsbewusst ein und nutzen diese zur kreativen Lösung von Problemen.

Der Unterricht erfordert die Anwendung unterschiedlicher Medien, Methodenvielfalt und den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements. Es sind zielgerichtet Sozialformen auszuwählen, die die Entfaltung der Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit sowie Empathie und Toleranz fördern. Der Unterricht ist auf selbstorganisiertes und selbstgesteuertes Lernen der Fachschülerinnen und Fachschüler ausgerichtet.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken  anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Demnach soll selbstständiges und vernetztes Denken sowie die Fähigkeit, Probleme zu erkennen und zu lösen, unterstützt werden. Darüber hinaus ist bei den Fachschülerinnen und Fachschülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.

Stundentafel

Unterricht und Praktika Gesamtausbildungsstunden
Kl. 1 bis 3
Pflichtbereich 2680 2680
Fachrichtungsübergreifender Bereich 440 440
Deutsch 80 80
Englisch 1 160 160
Wirtschafts- und Sozialpolitik 80 80
Mathematik 1 80 80
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik1 40 40
Fachrichtungsbezogener Bereich2 2080 (1372)3 2080 (1372)3
1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln 160 160
2 Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten 240 240
3 Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen 480 480
4 Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten 420 420
5 Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln 400 400
6 Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren 180 180
7 Konzeptionsbezogen und unternehmerisch handeln sowie Qualität sichern und weiterentwickeln 120 120
8 Facharbeit erstellen 80 80
Wahlpflichtbereich 160 160
zur fachlichen Vertiefung gemäß aktueller Entwicklungen in den Tätigkeitsfeldern - -
Wahlbereich 160 160
zusätzliches Lernangebot - -
Zusatzausbildung Fachhochschulreife 200 200
Mathematik II 5 120 120
Englisch 80 80
Berufspraktische Ausbildung6 1320 1320
Blockpraktikum (Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Pflege) 11 Wochen 11 Wochen
Blockpraktikum (Arbeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Bildung) 11 Wochen 11 Wochen
Blockpraktikum (Arbeitsfeld nach Wahl) 11 Wochen 11 Wochen
 
  • 1
    Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.
  • 2
    Es sind jeweils mindestens 30 % heilerziehungspflegerische Übungen enthalten, die innerhalb und außerhalb der
    Schule abgeleistet werden können.
  • 3
    davon bis zu 120 Stunden fachpraktische Inhalte aus der berufspraktischen Ausbildung. Die in Klammern gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil an fachpraktischen Inhalten aus.
  • 5
    40 Gesamtausbildungsstunden aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich werden in
    dem fachrichtungsbezogenen Bereich erfüllt.
  • 6
    Die berufspraktische Ausbildung ist parallel zur schulischen Ausbildung auf der Grundlage des „Leitfadens zur
    Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen“ durchzuführen. Die fachliche Begleitung beträgt je Schüler 15,6 Stunden.

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Der Bildungsgang ist in Fächer und Lernfelder gegliedert. Der Lehrplan für den fachrichtungsbezogenen Bereich ist nach Lernfeldern strukturiert. Lernfelder sind didaktisch aufbereitete berufliche Handlungsfelder. Jedes Lernfeld enthält Ziele und Mindestinhalte.

Die Ziele beschreiben Handlungskompetenzen laut Qualifikationsprofil in vollständigen beruflichen Handlungen. Verbindliche Mindestinhalte sind kursiv in diese Zielbeschreibungen integriert. Die Zielbeschreibungen bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Fachschülerinnen und Fachschüler und sind  damit die Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts  durch die Lehrkräfte. 

Zentrales Ziel der beruflichen Schularten und damit jedes Lernfeldes ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, deren immanente Bestandteile Methodenkompetenz, Lern- und kommunikative Kompetenz sind.8

Die Ziele und Mindestinhalte sind verbindlich. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

In diesem Kontext wird auf die Handreichung "Umsetzung lernfeldstrukturierter  Lehrpläne“9 verwiesen. Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

1.  zum Lernfeldkonzept,

2.  zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie 

  • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,
  • Bildung von Lehrerteams,
  • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,

3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur

  • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
  • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen

sowie das Glossar.

_____________________________________________________________________

8 vgl. KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bun­des­republik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungs­berufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf

9 vgl. Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750

Lernfelder

Lernfeld 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
Klassenstufen 1 bis 3
Zeitrichtwert: 160 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln berufliche Identität sowie  professionelle Perspektiven und begreifen dies als Prozess lebenslangen Lernens.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich kritisch mit ihrer bisherigen beruflichen Entwicklung sowie persönlichen Berufswahlmotiven auseinander. Sie orientieren sich an Qualifikationsanforderungen (Berufsbild der Bundesarbeitsgemeinschaft) des Berufes und leiten daraus Ziele für ihre individuelle Entwicklung ab.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln ihr berufliches Selbstverständnis, indem sie ihre Biografie und Fragestellungen des eigenen Seins (Menschenbild, Geschlechterrollen, besondere Lebenssituationen) in den Blick nehmen. Sie reflektieren ihre persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Beruf auf der Grundlage  eines humanistischen Menschenbildes und weiterer demokratischer Grundwerte. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen religiös bzw. weltanschaulich geprägten Wert- und Normvorstellungen entwickeln die Fachschülerinnen und Fachschüler ein Berufsethos sowie eine professionelle Haltung. Die Bedürfnisse ihres Gegenübers, wie auch die eigenen nehmen sie achtsam wahr. Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln Sensibilität und eine dialogische Haltung im Umgang mit Menschen mit und ohne Behinderung/en und respektieren, dass jeder Mensch eine einmalige, unverwechselbare Persönlichkeit ist. Im beruflichen Handeln bewegen sich die Fachschülerinnen und Fachschüler bewusst im Spannungsfeld von Macht und Verantwortung sowie Nähe und Distanz. Sie verfügen über eine lebensbejahende Grundhaltung und positionieren sich zu einem uneingeschränkten Recht auf Leben.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung/en in der Geschichte, die Entwicklung des Berufes sowie den damit zusammenhängenden Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe. In der  Auseinandersetzung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erkennen sie das Bedürfnis jedes Menschen nach Zugehörigkeit und mitgestaltender Teilhabe an und  entwickeln ein inklusives, anwaltliches Verständnis.

Aus der Struktur der Träger der Wohlfahrtspflege (Geschichte und Entstehung von  Trägerschaften) leiten sie die Tätigkeitsfelder von Heilerziehungspflegerinnen und  Heilerziehungspflegern und die daraus resultierenden Anforderungen an professionelles Handeln ab. Sie bestimmen Ziele heilerziehungspflegerischen Handelns und entwickeln berufliche Perspektiven in Bezug auf Zielgruppe, Institutionen und Trägerkonzepte.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler orientieren sich in ihrem Handeln an rechtlichen Rahmenbedingungen (UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz, Ländergesetzgebung, SächsPsychKG, SächsKitaG, Datenschutz, Schweige- und Informationspflicht, Fürsorge- und Aufsichtspflicht, Kinder- und Jugendschutz).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln eine berufliche Identität und die  Bereitschaft, sich mit anderen Professionen zu vernetzen. Sie kennen ihre arbeitsrechtliche Position und setzen sich mit den Zielen der Interessen- und Berufsverbände auseinander. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler begreifen die Notwendigkeit der Entwicklung  und ständigen Vervollkommnung ihrer beruflichen Handlungskompetenzen und zeigen Eigeninitiative und Selbstverantwortung. Sie organisieren und strukturieren ihren Selbstbildungsprozess sowie ihr berufliches Handeln (Arbeits- und Dienstplanung, Zeitmanagement, Ressourcenbewusstsein). Im Prozess der Professionalisierung reflektieren sie sich gezielt und öffnen sich konstruktiver Kritik. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sind sich bewusst, dass lebenslange Fort- und Weiterbildung integraler Bestandteil des professionellen Selbstverständnisses von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern ist. Sie entwerfen für sich eine konkrete berufliche Perspektive.

Lernfeld 2 Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
Klassenstufen 1 bis 3
Zeitrichtwert: 240 Ustd.

Aus einem inklusiven Verständnis heraus gestalten Fachschülerinnen und Fachschüler Beziehungen zu Einzelnen und Gruppen. In Gruppenprozessen unterstützen sie die individuelle und soziale Entwicklung.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nehmen die Bedürfnisse von Menschen mit  Behinderung/en wahr. Dazu beobachten sie gezielt und systematisch. Ausgehend  von den Wahrnehmungs- und Kommunikationsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung/en unterstützen sie diese bei der Gestaltung von sozialen Beziehungen bedürfnis-, ressourcen- und zielorientiert. Dabei respektieren sie die Würde des Einzelnen, nehmen eine dialogische Haltung ein und leben weitere Dimensionen pädagogischen Handelns.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler kommunizieren zielgruppenspezifisch sowie situationsangemessen. Sie erkennen Kommunikationsstörungen, wenden Modelle  der Gesprächsführung an, entwickeln und unterstützen Bewältigungsstrategien. Sie  begreifen Konflikte als selbstverständlichen Bestandteil der Gestaltung von sozialen  Beziehungen und gehen konstruktiv mit ihnen um.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler ermöglichen Menschen mit Behinderung/en  Teilhabe und Selbstbestimmung bei der Gestaltung von Beziehungen. Sie beachten  institutionelle Rahmenbedingungen, erschließen Handlungsmöglichkeiten im Sozialraum, unterbreiten gezielt Angebote und organisieren gegebenenfalls die Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team. Individuell beachten und respektieren sie auch das Bedürfnis nach Sexualität und organisieren gegebenenfalls sexuelle Assistenz.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten Gruppenprozesse eigenverantwortlich sowie im Team und wenden soziometrische Verfahren an. Sie sind sich der Dynamik von Gruppen bewusst und gehen angemessen mit herausforderndem Verhalten um. Dazu reflektieren sie sowohl ihre Rolle als auch die verschiedenen Rollenaspekte in der Gruppe und im Team.

Lernfeld 3 Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen
Klassenstufen 1 bis 3
Zeitrichtwert: 480 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler pflegen und begleiten Menschen mit Behinderung/en individuell und bedürfnisorientiert.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nehmen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung/en eine partnerzentrierte Haltung ein, entwickeln ein ganzheitliches Pflegeverständnis und gestalten Lebens- und Entwicklungssituationen mit. Sie respektieren die Bedürfnisse nach Zugehörigkeit (Bindungstheorie), Kontinuität, Orientierung und Sicherheit als Voraussetzung für Wohlbefinden und Entwicklung sowie die Integrität und Autonomie der Person und bieten ihre Assistenz an. Die Fachschülerinnen und Fachschüler betrachten Behinderung nicht nur als medizinisches, sondern vordergründig als soziales Phänomen. Sie erarbeiten sich ergänzend einzelfallbezogene  fachwissenschaftliche Informationen und Zusammenhänge.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkunden im Dialog gezielt Interessen, Bedürfnisse, Ressourcen und den Unterstützungsbedarf der Menschen mit Behinderung/en jeden Alters. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse (Ontogenese, Entwicklungstheorien, Lerntheorien) beobachten und dokumentieren sie individuelle Entwicklungsverläufe. Daraus entwickeln die Fachschülerinnen und Fachschüler Förder- und Pflegeziele unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten sowie der spezifischen Behinderungen (anatomisch-physiologische und pathologische Zusammenhänge und Veränderungen) und setzen geeignete Pflege- und Unterstützungsmaßnahmen um. Zielgerichtet verknüpfen sie Aspekte aus verschiedenen Pflege- und Unterstützungskonzepten, beziehen dabei die Besonderheiten des Menschen mit Behinderung/en ein und entwickeln im multidisziplinären Team individualisierte Handlungsschritte. Sie leisten im Notfall Erste Hilfe. Die Fachschülerinnen und Fachschüler beachten rechtliche Rahmenbedingungen (InfSchG, BtmG, AmG, BGB,  StGB/Haftungsrecht, Empfehlungen zur Hygiene) und institutionelle Vorgaben.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten die Pflege (Prophylaxen, Grundpflege, Behandlungspflege) und Begleitung personenorientiert, situationsabhängig und zielgerichtet. Sie nutzen die Pflegehandlungen, um vielfältige Erfahrungen für den Menschen mit Behinderung/en zu ermöglichen und Bildungsprozesse zu unterstützen. In der multidisziplinären Zusammenarbeit übernehmen die Fachschülerinnen und Fachschüler eine kritische und anwaltliche Perspektive (Versorgung, Medikationen, Verordnungen).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen Krisensituationen der Menschen  mit Behinderung/en und entwickeln im Dialog geeignete Handlungsstrategien für deren Bewältigung. Sie begleiten Menschen mit Behinderung/en bis zum Lebensende und unterstützen deren Angehörige.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler überprüfen ihr pflegerisches Handeln kontinuierlich und orientieren sich dabei an pflegeethischen Grundsätzen. Sie reflektieren das Verhältnis von objektiven Gegebenheiten und subjektiven Handlungsspielräumen und wägen die Veränderbarkeit der Bedingungen ab.

Lernfeld 4 Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
Klassenstufen 1 bis 3
Zeitrichtwert: 420 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler strukturieren und gestalten auf der  Grundlage von Selbstbestimmung und Teilhabe mit Menschen mit Behinderung/en die gemeinsame Lebenswelt.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren die gesellschaftliche Stellung von  Menschen mit Behinderung/en und deren Familien und setzen sich kritisch damit auseinander. Der Maßstab des heilerziehungspflegerischen Handelns orientiert sich  an inklusivem Recht (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-Kinderrechtskonvention,  Grundgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Gesetz zur Gleichstellung  behinderter Menschen). Die Fachschülerinnen und Fachschüler beziehen in ihr professionelles Handeln die Paradigmen der Heilerziehungspflege (Empowerment, Partizipation, Selbstbestimmung, Assistenz) ein. Sie setzen auf der Grundlage einer dialogischen Haltung Ziele heilerziehungspflegerischen Handelns (Integration, Inklusion, Persönliche Zukunftsplanung) um. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beobachten und analysieren die Lebenswelt  sowie die unmittelbare Situation von Menschen mit Behinderung/en, die deren Erleben und Verhalten beeinflussen. Sie wenden heilerziehungspflegerische Konzepte (Basale Stimulation, Snoezelen, Unterstützte Kommunikation, TEACCH und weitere) ressourcenorientiert an. Die Fachschülerinnen und Fachschüler vernetzen heilerziehungspflegerische Konzepte situations- und personenbezogen und gestalten die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung/en mit, um deren Lebensqualität zu verbessern. Sie ermöglichen und unterstützen gezielt Wahrnehmungssituationen, gestalten förderliche Umgebungen, führen somatische Dialoge, nutzen weitere individualisierte Kommunikationshilfen und nehmen Einfluss auf Beziehungsgestaltung. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler verantworten eine ganzheitlich orientierte Begleitung von Menschen mit Behinderung/en aller Altersgruppen. Sie entdecken im  Dialog deren Ressourcen und unterstützen sie in ihrer Kompetenzentfaltung in allen Lebensbereichen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erfassen und vernetzen Inhalt und Struktur der einzelnen Bereiche der Lebenswelt.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterstützen Menschen mit Behinderung/en  im Kontext ihrer Familie (Familie als System, Rollen, Behinderung und familiale Rollenbeziehungen, Pflege in der Familie). Sie nehmen die professionelle Rolle eines  Case Managers ein, kooperieren mit der Familie, mit Netzwerkpartnern, koordinieren Unterstützungsangebote und fördern die Selbsthilfe der Familie. Bei der Unterstützung beziehen sie rechtliche Rahmenbedingungen (Familienrecht, Elternrecht, Kindeswohlgefährdung, Betreuungsrecht) ein.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten das Wohnen (Wohnformen, förderliche Wohnraumgestaltung, Wohnumgebung, Einbindung in das Gemeinwesen) von Menschen mit Behinderung/en mit. Sie organisieren und reflektieren Unterstützungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Wohnformen und berücksichtigen rechtliche Rahmenbedingungen (Mietrecht, Heimrecht, Wohngeld, Persönliches Budget). Die Fachschülerinnen und Fachschüler motivieren Menschen mit Behinderung/en auf der Grundlage einer Persönlichen Zukunftsplanung zur Gestaltung oder Veränderung ihrer Wohnsituation und zur Teilhabe am Gemeinwesen. Sie entwickeln gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung/en Strukturen zur Bewältigung des Alltags (Haushaltspflege, Haushaltsführung, Gesundheitsförderung) und zur bedürfnisgerechten Gestaltung des individuellen Tagesablaufs. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderung/en entwickeln die Fachschülerinnen und Fachschüler Freude an individueller Wohnraumgestaltung unter Einbeziehung von ästhetischen, kreativen, musikalischen und weiteren Ausdrucksmöglichkeiten. Unter Berücksichtigung vorliegender Beeinträchtigungen regen sie zu gesunder Ernährung und Nahrungszubereitung an und gestalten Nahrungsaufnahme und Esskultur mit.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterstützen Menschen mit Behinderung/en  bei der Gestaltung ihrer Freizeit (Aktivitäten, Hobbies, Feste und Feiern, Urlaub und Reisen). Ausgehend von Bedürfnissen und Interessen nutzen sie individuelle sowie sozialräumliche Ressourcen als Ausgangspunkt heilerziehungspflegerischen Handelns.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterstützen Menschen mit Behinderung/en  in ihren Bildungsprozessen. Ausgehend von dem Verständnis lebenslangen Lernens  gestalten sie alters- und entwicklungsangemessen (Didaktik, Methodik) Bildungsarrangements und anregende Lernumgebungen. Sie ermöglichen und begleiten den Zugang zu externen Bildungsangeboten (frühkindliche Bildung, schulische Bildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung) und kooperieren mit den pädagogischen Fachkräften. Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich damit auseinander, dass Lern- und Bildungsprozesse immer auch eine Wertedimension haben. Im Alltag ermutigen und begleiten sie Menschen mit Behinderung/en bei der Entfaltung moralischer und religiöser Autonomie (Ethik, Spiritualität, Religion, Brauchtum).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterstützen Menschen mit Behinderung/en  bei sinnstiftendem Tätigsein. Sie beraten und begleiten sie bei der Berufswahl, während der Berufsbildung und am Arbeitsplatz (1. Arbeitsmarkt, Integrationsfirmen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung/en, Förder- und Betreuungsbereiche, Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke). Gemeinsam mit Menschen mit Behinderung/en gestalten sie deren Arbeitsplatz (Arbeitsplatzanalyse, Strukturierung des Arbeitsprozesses).

In allen Lebensbereichen handeln die Fachschülerinnen und Fachschüler konzeptionsgeleitet, eigenverantwortlich und reflektieren kontinuierlich. Sie berücksichtigen rechtliche Bestimmungen (Grundrechtsmündigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit, Strafmündigkeit, Prozessfähigkeit, Ehemündigkeit, Testierfähigkeit, Religionsmündigkeit, Betreuungsrecht, Wahlrecht, Leistungen nach SGB II, V, VI, VII, VIII, IX, XI  und XII, Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, staatliche Förderung von Ausbildung, Werkstätten VO, Altersversorgung, steuerliche Freibeträge bzw. Vergünstigungen) in den verschiedensten Lebenssituationen und nutzen diese um Menschen mit Behinderung/en Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen.

Lernfeld 5 Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
Klassenstufen 1 bis 3
Zeitrichtwert: 400 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln gemeinsam mit Menschen mit Behinderung/en kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten weiter und fördern Kreativität.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren eigene kulturelle, kreative und  motorische sowie mediale Kompetenzen. In der Auseinandersetzung mit sich selbst  und ihrer Umwelt erweitern sie diese durch die bewusste Aneignung und Erprobung  von Ausdrucksmöglichkeiten kontinuierlich. Sie überprüfen eigene Maßstäbe, sensibilisieren ihre Wahrnehmung und beachten die individuellen Unterschiede ästhetischer Vorstellungen. Die Begegnung mit vielfältigen Ausdrucksformen erleben und akzeptieren die Fachschülerinnen und Fachschüler als Bestandteil und Bereicherung des alltäglichen Lebens. Sie setzen sich aktiv mit den Wurzeln ihrer Kultur und des regionalen Brauchtums auseinander und machen diese in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung/en erlebbar. Sie öffnen sich anderen Kulturen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nutzen ganzheitliche Wahrnehmungs-, Erlebnis-, Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten von Kunst, Musik, Sprache und Literatur, Spiel und Bewegung für ihre eigene Entwicklung sowie für ihr berufliches Handeln in allen Arbeitsfeldern. Sie motivieren Menschen mit Behinderung/en ausgehend von deren Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten, sich in individueller Form auszudrücken und fördern Talente und Begabungen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterstützen Menschen mit Behinderung/en gezielt in der Entwicklung ihrer Sensomotorik, Psychomotorik und Resilienz.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler ermöglichen Menschen mit Behinderung/en  die Auseinandersetzung mit vielfältigen Räumen, Materialien, Farben, Formen der  sie umgebenden Welt (Natur, Kultur). Sie unterstützen Menschen mit Behinderung/en in ihrer Perzeption, bei der Entfaltung ihrer Kreativität und beim Gestalten.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler regen das Erleben rhythmisch-musikalischer  Ausdrucksmöglichkeiten und von Bewegung an, mit dem Ziel ganzheitliche Lern- und Entwicklungsprozesse, Sinn und Freude zu ermöglichen. Sie initiieren gemeinsames Singen, Musizieren, sowie die Gestaltung von Tanz, Bewegung, Tanztheater und Improvisation. Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten Zugänge für die sensomotorische Wahrnehmung der Menschen mit Behinderung/en. Sie organisieren gemeinsames Lernen durch Bewegung und Sport sowie die Beteiligung an regionalen und überregionalen Veranstaltungen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler ermöglichen die Auseinandersetzung mit  Sprache und Literatur und bieten Leichte Sprache an. Sie regen sprachliche und literarische Ausdrucksmöglichkeiten (Theater, darstellendes Spiel, Rezitation, Schreibwerkstätten, kreatives Schreiben, Tagebuch, Zeitungen) an.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler ermöglichen die Auseinandersetzung und  kritische Nutzung unterschiedlicher Medien. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderung/en erproben sie mediale Ausdrucksmöglichkeiten (Computer- und Handynutzung, Internetnutzung, Film-, Foto- und Aufnahmetechnik) und Anwendungen (soziale Netzwerke, Website, Einrichtungszeitung, Bewerbungsunterlagen, Speiseplan).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nutzen Spiele situations- und zielgruppenspezifisch und fördern Menschen mit Behinderung/en in ihren Interaktionen. Bei Bedarf nehmen sie die Rolle des Spielleiters ein. Im Spiel unterstützen sie die Entfaltung vielfältiger Kompetenzen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler initiieren Spiele in der Freizeitgestaltung, um das Erleben von Gemeinsamkeit, Freude und Muße anzuregen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beachten in allen Prozessen die Entwicklungsbesonderheiten und Unterstützungsbedarfe und verantworten Wohlbefinden und Teilhabe der Menschen mit Behinderung/en. Dazu wählen die Fachschülerinnen und Fachschüler Räume, Materialien und Medien aus, nutzen didaktische Prinzipien und laden situations- und zielgruppenentsprechend ein. Sie bereiten Aktionen, Aktivitäten und Projekte didaktisch-methodisch auf, realisieren und reflektieren diese gemeinsam mit Menschen mit Behinderung/en. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erschließen kulturelle Angebote des Gemeinwesens und öffnen sich dem regionalen Umfeld. Dabei berücksichtigen sie die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Unfallverhütung, Fürsorge-, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, Datenschutz, Urheber- und Aufführungsrecht).

Lernfeld 6 Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
Klassenstufen 1 bis 3
Zeitrichtwert: 180 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen heilerziehungspflegerische Prozesse, führen diese durch, dokumentieren, reflektieren und evaluieren sie.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler legen ihrem Handeln die Überzeugung zu  Grunde, dass zielgerichtetes und geplantes Vorgehen in der Heilerziehungspflege  unumgänglich ist. Sie vertreten die Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderung/en transparent gegenüber den Kostenträgern.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beobachten und dokumentieren Ressourcen,  Entwicklungsverläufe, Unterstützungsbedarfe, Bedürfnisse und die Persönliche Zukunftsplanung der Menschen mit Behinderung/en. Sie beziehen Methoden der Biografiearbeit sowie weitere förderdiagnostische Verfahren zur Informationserhebung in ihre Analyse ein und erstellen eigenständig Anamnesen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln unter Mitwirkung der Menschen mit Behinderung/en individuell abgestimmte Pläne zur umfassenden Förderung unter Berücksichtigung didaktischer Planungsmodelle, einschließlich der Aspekte Bildung und Pflege. In der Planung beachten sie heilerziehungspflegerische (Empowerment,  Partizipation, Selbstbestimmung, Assistenz) sowie didaktische Prinzipien.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler führen zielgerichtet pädagogische Prozesse und Angebote mit Einzelnen und in Gruppen unter Nutzung vielfältiger Methoden und Prinzipien sowie unter Einsatz entsprechender Medien und Hilfsmittel bedürfnis- und ressourcenorientiert, altersentsprechend und situationsorientiert durch.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren ihr Handeln, dokumentieren Entwicklungsverläufe, Hilfe- und Förderplanziele und leiten daraus Unterstützungsbedarfe sowie Handlungsziele ab. Sie evaluieren heilerziehungspflegerische Prozesse individuell und im Team.

Fachschülerinnen und Fachschüler sichern in heilerziehungspflegerischen Prozessen  durchgängig die Teilhabe der Menschen mit Behinderung/en, nehmen Rücksprachen im Team und nutzen die multidisziplinäre Zusammenarbeit.

Lernfeld 7 Konzeptionsbezogen und unternehmerisch handeln sowie Qualität sichern und weiterentwickeln
Klassenstufen 1 bis 3
Zeitrichtwert: 120 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler handeln konzeptionsbezogen, unternehmerisch, sichern die Qualität heilerziehungspflegerischer Arbeit und entwickeln diese weiter.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler arbeiten leitbild- und konzeptionsbezogen.  Sie wirken an der Entwicklung von Leitbildern mit und entwickeln auf dieser Grundlage Konzeptionen (träger-, tätigkeitsfeld- und einrichtungsspezifisch) weiter, begründen, präsentieren und leben diese.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler verfügen über betriebswirtschaftliches Basiswissen. Sie verstehen sich als Teil des Unternehmens und arbeiten mit Kollegen,  Vorgesetzten, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und Fachdiensten zusammen.  Vor dem Hintergrund sich wandelnder Bedarfe agieren sie zunehmend auch als  selbstständige Unternehmer/innen in unterschiedlichen heilerziehungspflegerischen  Tätigkeitsfeldern und Unternehmensformen (Verbände, Vereine, GmbHs, GbRs). Die  Fachschülerinnen und Fachschüler leiten Teams, übernehmen die Fachaufsicht über  Mitarbeiter, planen und steuern Personaleinsatz sowie Arbeitsabläufe. Sie reflektieren ihr heilerziehungspflegerisches Handeln im Team und nutzen Unterstützungsmöglichkeiten (kollegiale Fallberatung, Supervision, Coaching). Sie beachten rechtliche Rahmenbedingungen (Arbeitsrecht, Personalvertretungsrecht, Tarifrecht) bei der Ausgestaltung ihres Arbeitsverhältnisses. Die Fachschülerinnen und Fachschüler vollziehen Finanzierung sowie Vorgänge der Leistungsberechnung ihrer Einrichtung  nach. Sowohl im Angestelltenverhältnis als auch in der Selbstständigkeit handeln sie ökonomisch und ökologisch bewusst. Als Netzwerkpartner kooperieren sie mit Ämtern, Kostenträgern und den Trägern der Behindertenhilfe. Die Fachschülerinnen und Fachschüler nutzen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Marketinginstrumente und beachten die Corporate Identity. Sie führen Marktbeobachtungen und Bedarfsanalysen durch und entwickeln regionalbezogene und gemeinwesenorientierte Projekte.

Im Prozess der Qualitätsentwicklung wirken die Fachschülerinnen und Fachschüler  an der Erarbeitung von Qualitätskriterien und -standards auf der Grundlage geltender sozial-, verwaltungs- und arbeitsrechtliche Vorgaben mit und beachten diese in ihren Arbeitsprozessen. Sie messen, bewerten und sichern Qualität, indem sie Verfahren der Qualitätskontrolle und -sicherung anwenden.

Lernfeld 8 Facharbeit erstellen
Klassenstufen 1 bis 3
Zeitrichtwert: 80 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler besitzen die Kompetenz, wissenschaftsorientiert aktuelle fachrichtungsbezogene Themen zu bearbeiten und ihre Ergebnisse zu verteidigen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit aktuellen fachrichtungs- und  praxisbezogenen Themen aus ihren beruflichen Handlungsfeldern auseinander. Sie  leiten fachwissenschaftliche Fragestellungen oder komplexe gestalterische Aufgaben ab und entwickeln daraus eine Themenstellung für die Facharbeit.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren das Thema und formulieren Teilaufgaben. Sie beachten die inhaltlichen und formalen Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens und stellen konzeptionelle Überlegungen an. Bei der Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte nutzen sie unterschiedliche Arbeits- und Kreativitätstechniken. Sie planen ihre Arbeitsphasen (Ablaufplan, Zeitmanagement) verantwortungsvoll und selbstständig.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler wählen geeignete Untersuchungsmethoden  (Recherche, Beobachtung, Fragebogen, Interview, Messung, Versuchsreihe). Sie planen die Durchführung einer Untersuchung (Reliabilität, Validität, Objektivität, Normen) oder die Entwicklung eines Produktes sowie die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler informieren sich aus verschiedenen Quellen  (Fachliteratur, Internet, Experten), analysieren diese kritisch hinsichtlich Verlässlichkeit, Aktualität sowie Themenbezug und wählen Informationen aus (Urheberrecht). Sie stellen beginnend mit der Themenstellung Zusammenhänge formal korrekt dar, zeigen Wechselwirkungen auf, argumentieren unter Anwendung der Fachtermini und überzeugen durch kompetente ergebnisorientierte Schlussfolgerungen. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler verteidigen zielgruppenadäquat und situationsangemessen in einem Fachgespräch die Ergebnisse ihrer Arbeit (Präsentationstechniken, Kommunikationstechniken). Sie reflektieren ihr methodisches Vorgehen und setzen sich selbstkritisch mit ihren Arbeitsprozessen und Ergebnissen auseinander.

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