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Lehrplan

Fachschule

Verkürzte Ausbildung Erzieher / Erzieherin

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben

Der Lehrplan basiert auf der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO) vom 3. August 2017 in der jeweils gültigen Fassung und der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung). 

 

Der Lehrplan wurde am

Sächsischen Bildungsinstitut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Anja Lindner Chemnitz
Christiane Riedel  Rochlitz 
Katja Gall Eilenburg 
Sabine Schönfelder  Großhennersdorf

2017 erarbeitet.

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de 

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

 

 

Download:
www.schule.sachsen.de/lpdb/

 

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Ge-meinschaft beitragen. ...“

Für die Fachschule gilt gemäß § 10 Abs. 1 des Schulgesetzes:

„Die Fachschule hat die Aufgabe, nach abgeschlossener Berufsausbildung und in der Regel praktischer Bewährung oder einer ausreichenden einschlägigen beruflichen Tätigkeit eine vertiefte berufliche Weiterbildung mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss zu vermitteln.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind für die Fachschulen in den Fachbereichen Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen die in der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Der vorliegende Bildungsgang ermöglicht Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegern/Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen, die seit mindestens einem Jahr eine sozialpädagogische oder heilerziehungspflegerische Tätigkeit ausüben und eine erzieherische Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe anstreben, die berufliche Qualifikation zum „Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin“ zu erwerben.

Erzieherinnen und Erzieher sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Diensten der sozialpädagogischen Arbeitsfelder oder als selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Ihr berufliches Handeln zielt auf die Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ab. Sie verstehen diese als Konstrukteure ihrer Entwicklung und sind in der Lage, die subjektive Wirklichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahrzunehmen, seine Ressourcen zu erkennen und herauszufordern, Entwicklungsprozesse zu deuten und zu unterstützen. In der Gruppenarbeit stellen Erzieherinnen und Erzieher den Einzelnen mit seiner individuellen Persönlichkeit in den Mittelpunkt ihres pädagogischen Handelns. Grundlage ihres Handelns ist eine ganzheitliche Sichtweise auf den Menschen sowie ein inklusives Verständnis.

Die Aufgabenbereiche von Erzieherinnen und Erziehern sind im Kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien aufgeführt. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 i. d. F. vom 24.11.2017)

Das Ziel der generalistischen Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ist der Erwerb sozialpädagogischer Kernkompetenzen, um als selbstständig und eigenverantwortlich handelnde Fachkräfte den Anforderungen der unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfelder gerecht zu werden. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Fachschülerinnen und Fachschüler zu einem lebenslangen und selbstständigen Lernen motiviert sind. Sie setzen sich aktiv mit den sich wandelnden Anforderungen des Berufes auseinander und entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung. Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft sind durchgängige Prinzipien schulischer und praktischer Ausbildung.

Die Ausbildung ist als einjähriger, berufsbegleitender Bildungsgang konzipiert. Grundlage ist der Lehrplan der dreijährigen Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin.

Der fachrichtungsübergreifende Bereich in der Stundentafel wurde in der beruflichen Qualifikation zum „Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“ bereits unterrichtet. Daher werden in der verkürzten Ausbildung ausschließlich die Lernfelder des fachrichtungsbezogenen Bereichs unterrichtet. Die Strukturierung in Lernfelder setzt das didaktische Prinzip der Handlungsorientierung um. Die Lernfelder des Lehrplanes bestehen aus Zielformulierungen und kursiv gesetzten Mindestinhalten. Die ausgewiesenen Ziele und Inhalte sind verbindlich. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder beschreiben den Qualifikationsstand und damit die beruflichen Handlungskompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern am Ende der Ausbildung.

Vor dem Hintergrund sich wandelnder beruflicher Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Dies fördert und fordert den Einbezug neuer Entwicklungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Unterricht.

Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen haben in ihrer Ausbildung bereits eine berufliche Handlungskompetenz in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen/en erworben. In der verkürzten Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin ist diese nun in den Arbeitsfeldern mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anzuwenden, zu trainieren und zielgruppenorientiert weiterzuentwickeln.

Die verkürzte Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin wird im Rahmen des Prüfungsverfahrens laut Fachschulordnung in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen. Es sind alle Kompetenzen und Mindestinhalte des dreijährigen Bildungsganges prüfungsrelevant.

Die organisatorische Umsetzung der Stundentafel obliegt der Fachschule. Zwei Präsenzwochen während der Ausbildungszeit sind obligatorisch, wovon eine Präsenzwoche zu Beginn der Ausbildung durchzuführen ist.

Aufgrund des berufsbegleitenden Charakters der Ausbildung kommt der Reflexion der Praxiserfahrungen der Fachschülerinnen und Fachschüler sowie der didaktisch-methodischen Einbindung dieser Erfahrungen in den Unterricht ein besonderer Stellenwert zu.

Die vertiefende berufspraktische Ausbildung erfolgt im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Insgesamt beinhaltet die Ausbildung 11 Wochen Praktikum. Dabei wird das erste Praktikum als Blockpraktikum im Umfang von 8 Wochen (320 Zeitstunden) in dem Tätigkeitsfeld durchgeführt, das laut Stundentafel nicht dem Tätigkeitsfeld entspricht, in dem die eigene Berufstätigkeit während der Ausbildung stattfindet. Das zweite Blockpraktikum im Umfang von 3 Wochen (120 Zeitstunden) wird in der eigenen Einrichtung in Vollzeit absolviert. In dieser Zeit findet die praktische Prüfung statt. Weitere 160 Unterrichtsstunden gelenkte Fachpraxis in der eigenen Einrichtung werden auf die 960 Unterrichtsstunden angerechnet.1 In der Praxis entwickeln die Fachschülerinnen und Fachschüler die Fähigkeit zu theoriegeleitetem Handeln aus sozialpädagogischer Perspektive weiter. Die Berufstätigkeit innerhalb der Ausbildung bekommt somit einen hohen Stellenwert. Ein individueller Ausbildungsplan ist Grundlage für die gesamte berufspraktische Ausbildung. In diesem werden Entwicklungsprozesse der Fachschülerinnen und Fachschüler durch diese selbst und in Zusammenarbeit mit der Praxisanleiterin oder dem Praxisanleiter sowie den begleitenden Lehrkräften der Fachschule fortgeschrieben. Grundlage und Orientierungsrahmen ist der Leitfaden zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung im Fachbereich Sozialwesen.

Der Lehrplan wird schulcurricular in Form von Bildungsgangplanung, didaktischer Jahresplanung und Kompetenzentwicklungsplanung im Lernfeld aufbereitet und handlungsorientiert umgesetzt. Die didaktischen Teams erarbeiten Lernsituationen und setzen selbstständig Schwerpunkte und Akzente. Lernsituationen nehmen die beruflichen Handlungssituationen in ihrer Komplexität auf.

Zur Unterstützung beinhaltet dieser Lehrplan eine Anlage, in der die für die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin relevanten Kompetenzen aufgeführt sind, über welche die Fachschülerinnen und Fachschüler aus ihrer beruflichen Qualifikation „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bereits verfügen. Dabei ist zu beachten, dass die Ziele und Mindestinhalte aus dem kompetenzorientierten Lehrplan im Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege, in der Überarbeitung von 2016 berück-sichtigt wurden. Die vorher gültigen Lehrpläne der Fachrichtung Heilerziehungspflege sind dahingehend zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung der Fachschülerinnen und Fachschüler einzelne noch erforderliche Kompetenzen selbstorganisiert zu erwerben.

Das Lernen erfolgt in vollständigen beruflichen Handlungen, bei denen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Arbeitsprozesse selbstständig und eigenverantwortlich planen, durchführen, bewerten und reflektieren sowie ihre Arbeitsergebnisse präsentieren. Lernfeldübergreifende Lernsituationen gewährleisten die Verzahnung der Lernfelder und bilden die Komplexität und Mehrperspektivität sozialpädagogischen Handelns ab. In allen Lernfeldern werden rechtliche Aspekte mit beruflichem Handeln verknüpft.

Die Lernfelder beinhalten vielfältige, unmittelbare Anknüpfungspunkte zur Auseinandersetzung mit globalen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Darüber hinaus bieten sich umfassende Möglichkeiten, im Unterricht den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren und zu vertiefen.

Ausgehend von den eigenen Lebensweltbezügen und den in der Berufspraxis gesammelten Einsichten, einschließlich ihrer Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur, setzen sich die Fachschülerinnen und Fachschüler mit lokalen, regionalen und globalen Entwicklungen auseinander. Sie entwickeln dabei die Fähigkeit weiter, Auswirkungen von Entscheidungen auf das Leben der Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft zu erkennen und zu bewerten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse zielen auf ein bewusstes Eintreten für eine ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung, für deren Gestaltung sie vielfältige Partizipationsmöglichkeiten kennen und wahrnehmen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Eine besondere Bedeutung kommt der politischen Bildung als aktivem Beitrag zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu. Im Vordergrund stehen dabei die Fähigkeit und Bereitschaft, sich vor dem Hintergrund demokratischer Handlungsoptionen aktiv in die freiheitliche Demokratie einzubringen. Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nutzen verstärkt und gezielt traditionelle sowie digitale Medien, um benötigte Informationen zu beschaffen, zu strukturieren und zu bewerten. Dies geschieht insbesondere mit dem Ziel, ihr Wissen zu erweitern, zu vertiefen und anzuwenden. Sie achten dabei auf den Schutz sensibler Daten und agieren sicher. Sie verstehen, bewerten und nutzen Medien selbständig zum Lernen, erkennen und analysieren Medieneinflüsse und -wirkungen und verstärken ihre medienkritische Reflexion. Informations- und Kommunikationstechnologien setzen die Fachschülerinnen und Fachschüler sachgerecht, situativ-zweckmäßig und verantwortungsbewusst ein und nutzen diese zur kreativen Lösung von Problemen.

Durch das Einbeziehen der Berufserfahrungen der Fachschülerinnen und Fachschüler, von außerschulischen Partnern und Lernorten im Gemeinwesen erfolgt eine kontinuierliche Reflexion und Weiterentwicklung der individuellen beruflichen Handlungskompetenz. Die regelmäßige Abstimmung und Kooperation zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereiches sowie der berufspraktischen Ausbildung ist unabdingbar.

Der Unterricht erfordert die Anwendung unterschiedlicher Medien, Methodenvielfalt und den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements. Es sind zielgerichtet Sozialformen auszuwählen, die die Entfaltung der Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit sowie Empathie und Toleranz fördern. Der Unterricht ist auf selbstorganisiertes und selbstgesteuertes Lernen der Fachschülerinnen und Fachschüler ausgerichtet.

 

 

 

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1  vgl. KMK Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Fachschule für Heilerziehungspflege

Aufbau und Verbindlichkeit des Lehrplanes

Der Lehrplan für den fachrichtungsbezogenen Bereich ist nach Lernfeldern strukturiert. Lernfelder sind didaktisch aufbereitete berufliche Handlungsfelder. Jedes Lernfeld enthält Ziele und Mindestinhalte.

Die Ziele beschreiben Handlungskompetenzen laut Qualifikationsprofil in vollständigen beruflichen Handlungen. Verbindliche Mindestinhalte sind kursiv in diese Zielbeschreibungen integriert. Die Zielbeschreibungen bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Fachschülerinnen und Fachschüler und sind damit die Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.

Zentrales Ziel der beruflichen Schularten und damit jedes Lernfeldes ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, deren immanente Bestandteile Methodenkompetenz, Lern- und kommunikative Kompetenz sind.7

Die Ziele und Mindestinhalte sind verbindlich. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung. 

In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“8 verwiesen. Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

1. zum Lernfeldkonzept,

2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie

  •  Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,
  • Bildung von Lehrerteams, 
  • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,

3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur 

  • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
  • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen, -
  • Leistungsermittlung und Leistungsbewertung,
  • Unterrichtsauswertung und Reflexion

sowie das Glossar.

 

 

 

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7 vgl. KMK - Sekretariat der Kultusministerkonferenz (Dezember 2018): Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe, https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEPHandreichung.pdf, S. 15/16

8 vgl. Sächsisches Bildungsinstitut (2009): Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne, https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750

Stundentafel

Gesamtausbildungsstunden Gesamt
Pflichtbereich 985
Fachrichtungsbezogener Bereich 9602
1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln 60
2 Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten 60
3 Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten 60
4 Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen 180
5 Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln 180
6 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen 160
7 Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten 60
8 Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren 40
Wahlpflichtbereich 254
Pädagogische Arbeit auf der Grundlage sorbischer Geschichte und Kultur gestalten4 -
Wahlbereich 504
Pädagogische Arbeit auf der Grundlage des WITAJ-Konzeptes gestalten4 -
Berufspraktische Ausbildung5 440
Blockpraktikum (Arbeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Tätigkeit im Anstellungsverhältnis) 8 Wochen
Blockpraktikum (Tätigkeit im Arbeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern im Anstellungsverhältnis) 3 Wochen
 
  • 2
    davon 160 Unterrichtsstunden gelenkte Fachpraxis in der eigenen Einrichtung
  • 3
    davon bis zu 40 Stunden fachpraktische Inhalte in der berufspraktischen Ausbildung
  • 4
    gilt für die Sorbische Fachschule für Sozialpädagogik am BSZ Bautzen
  • 5
    Die fachliche Begleitung beträgt je Schüler 5,2 Stunden.
  • 6
    Die berufspraktische Ausbildung ist parallel zur schulischen Ausbildung auf der Grundlage des „Leitfadens zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen“ durchzuführen.

Lernfelder

Lernfeld 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln Zeitrichtwert: 60 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln ihre berufliche Identität sowie professionelle Perspektiven weiter und begreifen dies als Prozess lebenslangen Lernens.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren ihre Motive für ihre berufliche Veränderung. Sie orientieren sich an Qualifikationsanforderungen (Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil der Kultusministerkonferenz) des generalistisch ausgerichteten Berufes und leiten daraus Ziele für ihre individuelle Entwicklung ab.

In der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen berücksichtigen die Fachschülerinnen und Fachschüler das humanistische Menschenbild sowie demokratische Grundwerte. Sie erweitern ihr berufliches Selbstverständnis sowie ihre professionelle Haltung. Auf Grundlage eines inklusiven Verständnisses nutzen sie Vielfalt als Bereicherung in der sozialpädagogischen Arbeit mit Heranwachsenden, deren Bezugspersonen sowie im Team und kooperieren mit allen Beteiligten.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit der Entwicklung des Erzieherberufes auseinander. Sie erweitern ihre Kenntnisse über Trägerstrukturen, sozialpädagogische Institutionen sowie angrenzende Professionen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erfassen die Komplexität des beruflichen Handelns von Erzieherinnen und Erziehern, die Vielfalt sozialpädagogischer Arbeitsfelder sowie deren spezifische Konzepte und Arbeitsbedingungen. Sie beziehen reformpädagogische Ansätze ein. In ihrem Handeln orientieren sie sich zudem an den institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Erzieherberufes (UN-Kinderrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz, SGB VIII, Datenschutz, Schweige- und Informationspflicht, elterliche Sorge, Fürsorge- und Aufsichtspflicht, SächsKitaG) und setzen vorgegebene Richtlinien (Sächsischer Bildungsplan, Sächsische Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr) um. Die Fachschülerinnen und Fachschüler kennen ihre arbeitsrechtliche Position sowie Ziele der Interessen- und Berufsverbände.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit Auswirkungen stetigen gesellschaftlichen Wandels auf personenbezogene Dienstleistungsberufe auseinander. Sie erkennen daraus resultierende berufs- und arbeitsfeldtypische Anforderungen, Querschnittsaufgaben und Belastungen.

Sie entwickeln die Bereitschaft sowie die Kompetenz, sich den neuen beruflichen Anforderungen zu stellen, dabei aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Modellprojekte einzubeziehen und Verantwortung bewusst zu übernehmen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler organisieren und reflektieren eigenverantwortlich und kritisch die Weiterentwicklung ihrer beruflichen Handlungskompetenzen.

Lernfeld 2 Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten Zeitrichtwert: 60 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren ihre professionelle Haltung hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu Einzelnen und Gruppen sowie ihre Rolle als professionelles Gegenüber und als Gruppenleiter. Sie verstehen Erziehung als wechselseitigen Prozess und setzen sich mit ihrem pädagogischen Handeln (Erziehungsziele, Erziehungsstil, Erziehungsmaßnahmen) auseinander.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen die Bedeutung der Gruppe für die Entwicklung des Einzelnen und die Entwicklung von bildungs- und entwicklungsförderlichen Beziehungen. Ihre erworbenen Kompetenzen hinsichtlich der Beziehungsgestaltung unter Berücksichtigung von Bindungsqualität erweitern sie zielgruppen- und netzwerkorientiert.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler berücksichtigen Diversität in ihrem pädagogischen Handeln (Entwicklungsstand, Alter, Geschlecht, Bildungszugang, ökonomischer Status, Migrationshintergrund, Mehrsprachigkeit) und greifen die unterschiedlichen sozialen Erfahrungen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler wenden ihre Kompetenzen hinsichtlich Beobachtung, Analyse, Planung, Gestaltung, Dokumentation und Reflexion von Gruppenprozessen in den verschiedenen Altersgruppen an und erweitern diese. Dazu nutzen sie vielfältige Methoden.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Erwerb und bei der Erweiterung eigener kommunikativer Kompetenzen. Sie verfügen über Kommunikations- und Moderationstechniken, um vielfältige Gesprächssituationen zu gestalten. Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren den Umgang mit Konflikten und erkennen Konflikte als Chance für die Entwicklung von Einzelnen und Gruppen.

Lernfeld 3 Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten Zeitrichtwert: 60 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auseinander und gestalten diese auf der Grundlage einer dialogischen Haltung mit.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Raum, Zeit, soziale Bezüge, materielle Bedingungen) im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler legen ihrem sozialpädagogischen Handeln eine sozialökologische und systemische Perspektive zu Grunde. Dabei legen sie einen Schwerpunkt auf die Analyse von Beziehungen zu Gleichaltrigen (Freundschaften, Peergroup, Jugendkulturen), von medialen Lebenswelten sowie vertiefend von Familie als primärer Sozialisationsinstanz.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkunden Handlungs- und Entwicklungsspielräume der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren jeweiligen Lebenswelten und begreifen gesellschaftliche Wandlungsprozesse (Globalisierung, Pluralisierung, Individualisierung) als Ursache für vielfältige, sich verändernde Lebenswelten und Sozialisationsbedingungen. Sie entwickeln ihre Kompetenzen weiter, um Teilhabe zu ermöglichen und unterstützen Heranwachsende bei der Orientierung und Identitätsentwicklung. Diversität begreifen sie als Chance und Ressource für ihre sozialpädagogische Arbeit. Bei der Entwicklung bedarfsgerechter Betreuungsangebote arbeiten die Fachschülerinnen und Fachschüler aufbauend auf vorhandenen Kompetenzen mit Einrichtungen des Unterstützungssystems für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien (Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, sozialpädiatrische Zentren, Frühförderzentren, Gesundheitsamt, Sozialamt, Jugendamt, Kinder- und Jugendnotdienste, vernetzte Hilfen, Beratungsstellen) zusammen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und allen anderen Beteiligten eine entwicklungsfördernde Umwelt. Aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe aktualisieren sie ihre Kenntnisse über gesetzliche Rahmenbedingungen (Grundrechtsmündigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit, Strafmündigkeit, Prozessfähigkeit, Ehemündigkeit, Testierfähigkeit, Religionsmündigkeit, Recht auf Beratung und auf Sozialleistungen). Sie stellen die Balance zwischen institutionellen Anforderungen, individuellen Bedürfnissen, Gruppeninteressen und dem Gemeinwesen her und reflektieren Partizipation, Lebenswelt- sowie Ressourcenorientierung als Handlungsparadigmen.

Lernfeld 4 Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen Zeitrichtwert: 180 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler initiieren, begleiten und unterstützen Selbstbildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich intensiv mit dem konstruktivistischen Menschenbild (Sächsischer Bildungsplan, Bild vom Kind, Sächsische Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr) auseinander. Ausgehend von einer dialogischen Grundhaltung identifizieren sie sich mit ihrer Rolle als Co-Konstrukteur von Bildungs- und Entwicklungsprozessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Interesse von Eltern an Bildungs- und Entwicklungsprozessen der Heranwachsenden nehmen sie wahr und begegnen diesem mit Offenheit und Wertschätzung.

Aufbauend auf vorhandene Kompetenzen der zielgerichteten und ressourcenorientierten Beobachtung analysieren, beurteilen und dokumentieren sie achtsam ihre Beobachtungsergebnisse mit Hilfe geeigneter Verfahren. Dabei berücksichtigen sie die Bedürfnisse, Bildungsthemen, Kompetenzen, Selbstbildungs- und Entwicklungsprozesse (neurophysiologische und entwicklungspsychologische Grundlagen, Entwicklungsverläufe in unterschiedlichen Altersstufen und Persönlichkeitsbereichen) der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Rahmen von Förder- und Hilfeplanverfahren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tragen die Fachschülerinnen und Fachschüler zur sozialpädagogischen Diagnostik bei.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler begleiten Sozialisationsprozesse unter Beachtung des Wohlbefindens sowie der frühkindlichen Bildungserfahrungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie greifen Bildungsthemen der Heranwachsenden auf. Sie nutzen und arrangieren im Dialog mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungsgelegenheiten (Bildungspartner, Raum, Zeit, Medien, Materialien). Sie planen und gestalten altersangemessene und geschlechtersensible Bildungsangebote in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung aller Bildungs- und Entwicklungsbereiche. In den unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern richten sie ihr Handeln an jeweils geltenden gesetzlichen und konzeptionellen Grundlagen aus.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler dokumentieren und reflektieren Bildungs- und Entwicklungsprozesse mit Hilfe geeigneter Verfahren und Methoden gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Bezugspersonen. Sie evaluieren ihr pädagogisches Handeln.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungszielen auseinander, reflektieren deren werteorientierende Dimension und werden sich der gesellschaftspolitischen Verantwortung ihres Handelns in ihrem jeweiligen sozialpädagogischen Arbeitsfeld bewusst. Sie gestalten gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen deren Alltag so, dass Werte erfahrbar sind.

Lernfeld 5 Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln Zeitrichtwert: 180 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten weiter und fördern Kreativität.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren eigene kulturelle, kreative, motorische sowie mediale Kompetenzen und übertragen diese auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nutzen vielfältige Methoden zum Erleben rhythmisch-musikalischer Ausdrucksmöglichkeiten und Bewegung und setzen diese altersgruppenentsprechend ein. Sie öffnen sich dem Musikgeschmack der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verfügen über ein Repertoire an Musizier- und Liedgut. In der sozialpädagogischen Praxis setzen sie die Gitarre oder ein anderes Instrument zur Liedbegleitung ein und nutzen Klang- und Geräuscherzeuger.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler entwickeln eigene konditionelle und koordinative Kompetenzen weiter und gestalten erlebnispädagogische Angebote. Dabei gehen sie sachgerecht mit Sportgeräten und -materialien um, sorgen für Sicherheit und nutzen vielfältige Bewegungsanlässe, Sportspiele und Übungen. Sie öffnen sich aktuellen Trendsportarten

Die Fachschülerinnen und Fachschüler sind sprachliches Vorbild und setzen Sprache sowie nonverbale Gestaltungsmittel bewusst ein. Dabei achten sie auf ihre Stimmhygiene. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Sprachentwicklung und initiieren Sprechanlässe. Die Fachschülerinnen und Fachschüler begreifen Mehrsprachigkeit als Ressource, respektieren Herkunftssprache als eine Voraussetzung für den Zweitspracherwerb Deutsch und damit als Bildungszugang. Sie regen die Entwicklung sprachlicher und literarischer Ausdrucksmöglichkeiten (Erzählen, Lesen und Vorlesen) an. Die Fachschülerinnen und Fachschüler begleiten und unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung ihrer Medienkompetenz (Medienkunde, Medienkritik, Mediennutzung, Mediengestaltung). Sie erproben gemeinsam mediale Ausdrucksmöglichkeiten und öffnen sich aktuellen Trends.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler übertragen ihre Kompetenzen zum Spiel auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ausgehend von der Spielentwicklung organisieren sie gezielt Spielangebote. In Spielen und Spielaktionen (Arten, Merkmale, Wirkung, Einsatzmöglichkeiten) unterstützen sie die Entfaltung vielfältiger Kompetenzen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nutzen und erweitern ihre Kompetenzen, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Auseinandersetzung (Erleben, Erkunden, Erproben, Experimentieren, Einordnen, Mitgestalten) mit der sie umgebenden Welt zu ermöglichen. Sie unterstützen die Heranwachsenden beim Gestalten (Gestaltungsaufgabe, handwerkliche und künstlerische Techniken, sachgerechter Umgang mit Materialien und Werkzeugen) und bei der Entfaltung ihrer Kreativität.

In allen Prozessen beachten die Fachschülerinnen und Fachschüler Bedürfnisse, Bildungsthemen, Ressourcen, Entwicklungsaufgaben und -besonderheiten. Unter Berücksichtigung didaktisch-methodischer Prinzipien und entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen (Unfallverhütung, Fürsorge-, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, Datenschutz, Urheber- und Aufführungsrecht) entwickeln sie Aktionen, Aktivitäten und Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen die Verzahnung aller kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten und erschließen deren Potenzial für die Entwicklung des Einzelnen und der Gruppe.

Lernfeld 6 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen Zeitrichtwert: 160 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ressourcenorientiert bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erfassen kritische Lebensereignisse als Bestandteil menschlichen Daseins. Sie beachten die Zusammenhänge zwischen Beeinträchtigungen des individuellen Lebens, veränderten Lebensperspektiven sowie sozialen Folgeerscheinungen und begreifen die Notwendigkeit persönlichen Engagements, fachlicher Hilfen sowie die Verantwortung der Gesellschaft.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit eigenen Erfahrungen bei der Bewältigung kritischer Lebensereignisse auseinander. Sie begegnen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie deren Bezugspersonen empathisch und ressourcenorientiert. Gleichzeitig respektieren sie die Perspektive ihres Gegenübers und wahren professionelle Distanz.

Bei der Analyse von Lebenssituationen aus systemischer Perspektive erkennen sie besondere Lebenssituationen sowie individuelle Notlagen und nehmen individuelle und soziale Ressourcen in den Blick.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler planen die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit mit dem Ziel, allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Inklusion zu ermöglichen. Sie initiieren die Zusammenarbeit mit allen Netzwerkpartnern und wirken an der Förderplanung sowie Hilfeplanung mit. Die Fachschülerinnen und Fachschüler kennen Möglichkeiten und Grenzen ihres sozialpädagogischen Handelns.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler fördern und unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Bezugspersonen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben. Sie erweitern ihre Kompetenzen in der Unterstützung von Heranwachsenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, Teilleistungsstörungen, Hochbegabungen und Gewalterfahrungen. Dabei beachten sie rechtliche Rahmenbedingungen (§§ 8, 8a SGB VIII, Jugendstrafrecht, Opferhilfe und Opferschutz). In Notfallsituationen ergreifen sie angemessene Maßnahmen.

Mit Blick auf das Wohl des Einzelnen arbeiten sie in der inklusiven Förderung auch präventiv und kompensatorisch (Schutzfaktoren, Resilienz). Die Fachschülerinnen und Fachschüler erweitern Handlungskonzepte aus den verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. In der Zusammenarbeit mit Eltern und weiteren Bezugspersonen begleiten sie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Gestaltung von institutionellen (Familie-Kindertageseinrichtung, Kindertageseinrichtung-Grundschule-weiterführende Schule, Schule-Berufseintritt, Elternhaus-Fremdunterbringung) und existenziellen Übergängen (Schwangerschaft und Geburt, Verlust und Abschied). Vielfaltsaspekte wie Migration, Mehrsprachigkeit, Kultur und Brauchtum, Reichtum und Armut und die Pluralität von Lebensentwürfen greifen sie im Sinne einer Chance und Herausforderung auf und machen diese im Alltag für die Gruppe erfahrbar.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, fachlichen und politischen Diskursen sowie daraus resultierenden Anforderungen und Querschnittsaufgaben (Umsetzung partizipativer Ansätze zur Festigung demokratischer Grundhaltungen, Inklusion, Prävention und Ressourcenorientierung, sprachliche Bildung, Wertevermittlung) von Erzieherinnen und Erziehern auseinander. Sie reflektieren individuell sowie im multiprofessionellen Team Ziele und Wirksamkeit sozialpädagogischer Interventions- und Präventionsstrategien und ziehen Konsequenzen für ihr weiteres Handeln.

 

Lernfeld 7 Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten Zeitrichtwert: 60 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler initiieren Bildungs- und Erziehungspartnerschaften in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und gestalten diese mit. Sie ermöglichen und fördern die Beteiligung von Eltern und weiteren Bezugspersonen an Bildungs- und Entwicklungsprozessen der Heranwachsenden sowie am institutionellen Alltag.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beziehen Eltern und Bezugspersonen respekt- und vertrauensvoll ein, berücksichtigen die Bedürfnisse und Besonderheiten von Heranwachsenden, deren Eltern und Familien und kooperieren mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten. In der gemeinsamen Gestaltung institutioneller Übergänge übernehmen sie Initiative und Mitverantwortung mit dem Ziel das Wohl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu gewährleisten. In ihrem pädagogischen Handeln berücksichtigen die Fachschülerinnen und Fachschüler Aspekte der Beratung und Unterstützung, der Familienbildung und Familienentlastung sowie der Netzwerk- und Selbsthilfeförderung. Sie initiieren und steuern diese Prozesse so, dass Verantwortung gemeinsam erfolgreich wahrgenommen werden kann.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler nutzen unter Berücksichtigung der Partizipation der Eltern unterschiedliche Formen der Elternarbeit (Elterninformation, Begegnungsmöglichkeiten, Elterngespräche, Elternabend, Elternrat, gemeinsame Aktivitäten) und gestalten unterstützende oder ergänzende Angebote. Dabei wählen sie ihre Methoden der jeweiligen Situation angemessen, adressatengerecht und begründet aus. Sie beraten Eltern sowie Bezugspersonen und unterstützen dabei deren Erziehungskompetenz. Außerdem initiieren sie Eltern- und Familienbildung in kooperativen Netzwerken.

Bei der Ausgestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaften beziehen die Fachschülerinnen und Fachschüler in ihr Handeln institutionelle sowie rechtliche Rahmenbedingungen ein. Sie erkennen die Grenzen ihres professionellen Handelns in der Unterstützung und Beratung von Eltern und Bezugspersonen und verweisen auf fachkompetente externe Unterstützungsangebote.

Lernfeld 8 Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren Zeitrichtwert: 40 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten die Zusammenarbeit im Team und erstellen sozialpädagogische Konzeptionen. Sie übernehmen Verantwortung für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Unternehmensführung und kooperieren im Berufsfeld.

Ausgehend von der Reflexion der eigenen Teamfähigkeit (Merkmale, Störungen, Strategien) gestalten die Fachschülerinnen und Fachschüler die Zusammenarbeit im Team innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und nutzen Unterstützungsangebote (Moderation, Beratung, Fortbildung).

Die Fachschülerinnen und Fachschüler wenden ihre Kompetenzen zum Analysieren, Reflektieren sowie Erstellen von Konzeptionen unter Beachtung gesellschaftlicher Erfordernisse auf unterschiedliche sozialpädagogische Einrichtungen und Arbeitsfelder an. Sie aktualisieren ihre Kenntnisse zu anerkannten Qualitätsstandards und berück-sichtigen diese in ihrer konzeptionellen Arbeit.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler beteiligen sich aktiv an der Entwicklung und der Umsetzung von einrichtungsspezifischen und zielbezogenen Konzepten der Öffentlichkeitsarbeit (Transparenz, Akquise). Darüber hinaus beachten sie in ihrer Arbeit betriebswirtschaftliche Zusammenhänge (Organisationsstruktur, Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, Finanzierung) und beteiligen sich an der Unternehmensführung. Sie wenden ihr Wissen über Arbeitnehmerrechte auf ihr aktuelles Anstellungsverhältnis an. Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren die Möglichkeiten selbstständiger Unternehmensführung.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erweitern ihre Kompetenz zur Kooperation im Berufsfeld, insbesondere planen und strukturieren sie Übergänge (Krippe, Kindergarten, Schule, Hort, Fremdunterbringung). Sie beteiligen sich an lokalen und regionalen Planungsprozessen (Sozialplanung, Sozialraumplanung).

Wahlpflichtbereich

Lernfeld 9 Pädagogische Arbeit auf der Grundlage sorbischer Geschichte und Kultur gestalten Zeitrichtwert: 25 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler gestalten ihre pädagogische Arbeit mit sorbischen und deutschen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen des Konzeptes ihrer Einrichtung auf der Grundlage wesentlicher Aspekte, des sorbischen Brauchtums und der sorbischen Sprache.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler reflektieren das Zusammenleben von Menschen sorbischer und deutscher Nationalität. Sie betrachten die eigene Einstellung zum Miteinander der beiden Nationalitäten, der unterschiedlichen Sprachen und Kulturen in der Region Lausitz im Freistaat Sachsen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler werden sich der eigenen und wechselseitigen Sichtweisen auf das Zusammenleben bewusst und diskutieren aktuelle Entwicklungen. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erwerben ein sprachliches Grundverständnis (Höflichkeitsformen, Redewendungen, Lieder, Reime) des Sorbischen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkunden das sorbische Brauchtum (Feste, Feiern, Rituale, Religion, Tradition, Trachten) und entwickeln die Bereitschaft kulturelle Höhepunkte in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern, zu begleiten und mitzugestalten. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler lernen das WITAJ-Konzept kennen und reflektieren die Bedeutung der Immersionsmethode für das zweisprachige Aufwachsen von Kindern.

Lernfeld 10 Pädagogische Arbeit auf der Grundlage des WITAJ-Konzeptes gestalten Zeitrichtwert: 50 Ustd.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler arbeiten zielgruppenbewusst und regionalbezogen in Institutionen, in denen sorbische und Sorbisch lernende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreut werden und setzen dabei wesentliche Aspekte der Bildung und Erziehung in sorbischer Sprache entsprechend dem WITAJ-Konzept um. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler informieren sich über die Immersionsmethode und gestalten ihr sprachliches und pädagogisches Handeln im Alltag der Institution entsprechend. Sie nutzen konsequent verbale sowie, gestische, mimische und gestalterische (Bildmaterial, Gegenstände, Medien) Ausdrucksmöglichkeiten, um die Heranwachsenden auf unterschiedlichen Wahrnehmungsebenen in ihrem Sprachverständnis und Spracherwerb zu unterstützen.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler setzen sich mit dem WITAJ-Konzept (Entstehung, Zielstellung, Ergebnisse, Perspektiven) auseinander und reflektieren dieses im Kontext weiterer Ansätze der Zweitsprachvermittlung. 

Die Fachschülerinnen und Fachschüler analysieren den Qualitätskriterienkatalog zur Förderung und Vermittlung der sorbischen Sprache in Kindertageseinrichtungen in Sachsen.

Anlage

Zu erwartende Kompetenzen aus der beruflichen Weiterbildung im Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege, für die verkürzte Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin

Diese Anlage ist ein Unterstützungsinstrument für Lehrkräfte und macht deutlich, welche Kompetenzen Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilziehungspflegerinnen für die verkürzte Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin bereits auf Grundlage des Lehrplans für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege, in der Überarbeitung von 2016, erworben haben. Diese zu erwartenden Kompetenzen ermöglichen es, den Bildungsgang „Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin“ in einem Jahr erfolgreich zu absolvieren. 

Dabei ist zu beachten, dass ausgewählte Inhalte aus den Lernfeldern der Fachrichtung Heilerziehungspflege nochmals in den Lernfeldern für die verkürzte Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin aufgeführt werden, um sie aus sozialpädagogischer Perspektive erneut zu betrachten.

Gemeinsam mit den Lehrkräften stellen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Lernausgangslage bezüglich der erwarteten Kompetenzen fest. Es liegt in der Verantwortung der Fachschülerinnen und Fachschüler einzelne noch erforderliche Kompetenzen selbstorganisiert zu erwerben. 

 

Zu erwartende Kompetenzen der Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen für Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln 

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger haben sich bereits kritisch mit ihrer bisherigen Entwicklung auseinandergesetzt und eine berufliche Identität entwickelt. Dabei haben sie sich mit der eigenen Biografie, mit Fragestellungen des Seins (Menschenbilder, Geschlechterrollen, besondere Lebenssituationen), mit unterschiedlichen religiös bzw. weltanschaulich geprägten Wert- und Normvorstellungen auseinandergesetzt. Sie haben ihre persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Beruf auf der Grundlage eines humanistischen Menschenbildes sowie weiterer demokratischer Grundwerte reflektiert und bereits ein Berufsethos sowie eine professionelle Haltung entwickelt. Sie nehmen Bedürfnisse ihres Gegenübers achtsam wahr, zeigen Sensibilität und eine dialogische Haltung und bewegen sich bewusst im Spannungsfeld von Macht und Verantwortung. Sie zeigen die Bereitschaft, sich mit anderen Professionen zu vernetzen.

Sie haben sich mit der Struktur der Träger der Wohlfahrtspflege auseinandergesetzt und sich an rechtlichen Rahmenbedingungen orientiert (UN-Kinderrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention, Grundgesetz, SGB VIII, Datenschutz, Schweigeund Informationspflicht, Fürsorge- und Aufsichtspflicht, SächsKitaG). 

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger begreifen die Notwendigkeit der Entwicklung und ständigen Vervollkommnung ihrer beruflichen Handlungskompetenzen, zeigen Eigeninitiative sowie Selbstverantwortung. Dabei organisieren und strukturieren sie ihre Selbstbildungsprozesse sowie ihr berufliches Handeln (Arbeitsund Dienstplanung, Zeitmanagement, Ressourcenbewusstsein), reflektieren sich und öffnen sich konstruktiver Kritik.

 

Zu erwartende Kompetenzen der Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen für Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger respektieren die Würde des Einzelnen, nehmen eine dialogische Haltung ein und leben weitere Dimensionen pädagogischen Handelns (Wertschätzung, Empathie, Echtheit, Achtsamkeit, Transparenz, Umgang mit Nähe und Distanz). Sie setzen sich kontinuierlich mit ihrer Rolle als professionelles Gegenüber und Gruppenleiter im pädagogischen Interaktionsprozess auseinander. Sie respektieren das Bedürfnis des Menschen nach Zugehörigkeit (Bindungstheorie) und unterstützen dialogisch und ressourcenorientiert den Aufbau von Beziehungen. Sie gestalten ihr pädagogisches Handeln auf der Grundlage eines inklusiven Verständnisses.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger gestalten Gruppenprozesse (Beobachtung, Analyse, Planung, Gestaltung, Dokumentation und Reflexion) eigenverantwortlich sowie im Team und beachten dabei Aspekte der Gruppendynamik, herausfordernden Verhaltens sowie unterschiedlicher Rollen. Sie kommunizieren zielgruppenspezifisch und situationsangemessen, erkennen Kommunikationsstörungen und wenden Modelle der Gesprächsführung an. Konflikte begreifen sie als selbstverständlichen Bestandteil der Gestaltung von sozialen Beziehungen und gehen konstruktiv mit ihnen um.

 

Zu erwartende Kompetenzen der Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen für Lernfeld 3: Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten 

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger analysieren die Lebenswelten ihrer Klienten und setzen diese in den Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen. Dabei begreifen sie Familie als primäre Sozialisationsinstanz (Formen, Funktionen, Aufgaben).

Die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger nutzen die bereits erworbenen Kompetenzen, um Heranwachsenden Teilhabe an Angeboten ihrer Lebenswelt zu ermöglichen. Sie verfügen bereits über die Einstellung offen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen umzugehen und nutzen Vielfalt als Chance und Ressource für ihre sozialpädagogische Arbeit. Bei der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote arbeiten sie mit Einrichtungen des Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderung/en und deren Familien zusammen.

Gemeinsam gestalten Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit den Klienten und allen anderen Beteiligten eine entwicklungsfördernde Umwelt. Sie arbeiten auf der Grundlage bereits vorhandener Kenntnisse gesetzlicher Rahmenbedingungen (UN-Kinderrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention, Grundrechtsmündigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Strafmündigkeit, Prozessfähigkeit, Ehemündigkeit, Testierfähigkeit, Religionsmündigkeit, Recht auf Beratung und auf Sozialleistungen). Sie haben Partizipation, Lebenswelt- sowie Ressourcenorientierung als Handlungsparadigmen verinnerlicht.

 

Zu erwartende Kompetenzen der Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen für Lernfeld 4: Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger haben sich intensiv mit dem humanistischen Menschenbild auseinandergesetzt. Sie respektieren ihr Gegenüber als individuelle, kompetente, aktive und kreative Persönlichkeit. 

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger beobachten (Wahrnehmung, Beobachtungsformen) zielgerichtet und systematisch und wenden zielgruppenspezifische Verfahren an. Dabei analysieren sie Ressourcen, individuelle Entwicklungsverläufe (auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse wie Ontogenese, Entwicklungstheorien, Lerntheorien), Unterstützungsbedarfe und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung/en jeden Alters.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger begreifen Wohlbefinden (Bindung, Kohärenz, Selbstwirksamkeit) als Grundbedingung für gelingende Bildungsarbeit. Sie beachten die besondere Bedeutung frühkindlicher Bildungserfahrungen für die weitere Sozialisation.

Sie planen und gestalten pädagogische Prozesse mit Einzelnen und Gruppen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und nutzen dabei vielfältige Methoden, didaktische Prinzipien sowie Medien und Hilfsmittel bedürfnis- und ressourcenorientiert, altersentsprechend und situationsorientiert. Lern- und Förderangebote in allen Bildungs- und Entwicklungsbereichen gestalten sie inklusiv.

 

Zu erwartende Kompetenzen der Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen für Lernfeld 5: Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln 

Die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger haben ihre eigenen kulturellen, kreativen und motorischen sowie medialen Kompetenzen reflektiert sowie im Rahmen der Arbeit mit Menschen mit Behinderung/en erprobt und erweitert. Die Begegnung mit vielfältigen Ausdrucksformen erleben und akzeptieren sie als Bestandteil und Bereicherung des alltäglichen Lebens. Sie haben sich mit den Wurzeln ihrer Kultur und des regionalen Brauchtums auseinandergesetzt und diese in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung/en erlebbar gemacht. Die Fachschülerinnen und Fachschüler öffnen sich anderen Kulturen. 

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger nutzen ganzheitliche Wahrnehmungs-, Erlebnis-, Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten von Kunst, Musik, Sprache und Literatur, Spiel und Bewegung für ihre eigene Entwicklung sowie für ihr berufliches Handeln in allen Arbeitsfeldern. Ausgehend von Bedürfnissen, Interessen, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen sind sie in der Lage, zielgruppenspezifisch zu motivieren und individuell zu unterstützen. Dabei fördern sie Talente und Begabungen. 

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger nutzen vielfältige Methoden, um gemeinsames Singen und Musizieren zu initiieren sowie Bewegung, Sport, Tanz, Tanztheater und Improvisation zu gestalten. Dabei ermöglichen sie ganzheitliche Lern- und Entwicklungsprozesse, Sinn, Entspannung und Lebensfreude. Sie organisieren gemeinsames Lernen durch Bewegung und Sport, gestalten freizeitpädagogische Angebote und ermöglichen die Beteiligung an regionalen und überregionalen Veranstaltungen.

Die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger ermöglichen die Auseinandersetzung mit Sprache und Literatur. Sie beziehen sprachliche und literarische Ausdrucksmöglichkeiten (Rezitation, Theater, darstellendes Spiel, kreatives Schreiben) in ihre pädagogische Arbeit ein. Sie setzen sich kritisch mit der Nutzung unterschiedlicher Medien auseinander. 

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger nutzen bereits Spiele situationsund zielgruppenspezifisch und fördern die Interaktionen von Menschen mit Behinderung/en. In der Rolle des Spielleiters initiieren und improvisieren sie Spiele, um das Erleben von Gemeinsamkeit, Freude und Muße anzuregen. 

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger unterstützen Menschen mit Behinderung/en in ihrer Auseinandersetzung mit vielfältigen Räumen, Materialien, Farben und Formen der sie umgebenden Welt.

In allen Prozessen berücksichtigen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowohl rechtliche Rahmenbedingungen (Unfallverhütung, Fürsorge-, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, Datenschutz, Urheber- und Aufführungsrecht), als auch die Entwicklungsbesonderheiten und Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung/en. Dabei nutzen sie didaktisch-methodische Prinzipien bei der Planung, Realisierung, Reflexion und Erschließung kultureller Angebote. 

 

Zu erwartende Kompetenzen der Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen für Lernfeld 6: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen 

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger haben sich mit ihrer eigenen Biografie auseinandergesetzt und verfügen über eine positive, lebensbejahende Grundhaltung. Sie analysieren Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung/en und beachten persönliche und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen in ihrer Vielfalt und Differenziertheit. 

Um Chancengleichheit und Teilhabe zu ermöglichen, unterstützen sie Menschen mit Behinderung/en und kooperieren mit Eltern und Bezugspersonen im Team sowie mit Fachkräften im Unterstützungssystem. Sie erarbeiten sich einzelfallbezogene fachwissenschaftliche Informationen und Zusammenhänge.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger fördern und unterstützen ihre Klienten bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben im Zusammenhang mit deren Behinderung/en, physischen Erkrankungen und abweichendem Verhalten. Dabei beachten sie rechtliche Rahmenbedingungen (UN-Behindertenrechtskonvention, Kinder- und Jugendschutz, InfektionsschutzG, BetäubungsmittelG). Ihr Handeln zielt auf die Förderung von Gesundheit, Wohlbefinden und Selbstermächtigung (Empowerment) ab.

Sie nutzen Handlungskonzepte aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe.

Gemeinsam mit dem Team entwickeln die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger Handlungsstrategien, um individuelle und soziale Bewältigungsressourcen zugänglich zu machen und kooperieren bei Bedarf multiprofessionell.

 

Zu erwartende Kompetenzen der Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen für Lernfeld 7: Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger erkennen die respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit als einen wesentlichen Bestandteil ihrer pädagogischen Arbeit an.

Sie sind in der Lage, mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten zu kooperieren. Sie besitzen ein differenziertes Rollenverständnis und achten auf ein ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz.

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger kennen die Aspekte der Dienstleistungsorientierung und integrieren diese in ihr pädagogisches Handeln.

Sie orientieren sich in ihrem Handeln an rechtlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen Familienrecht, Elternrecht, Kindeswohlgefährdung und Betreuungsrecht (insbesondere Datenschutz, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft, Adoption, Lebenspartnerschaftsgesetz, Grundzüge des Unterhaltsrechts, materielle Unterstützungsleistungen für Familien).

 

Zu erwartende Kompetenzen der Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen für Lernfeld 8: Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger haben grundlegende Kenntnisse über Teamarbeit im sozialpädagogischen Bereich (Teamleitung, Teamentwicklung) erworben. Sie haben ihre eigene Teamfähigkeit (Rolle, Handeln im Team) reflektiert und sind in der Lage, Teamarbeit aktiv mitzugestalten sowie Aufgaben der Teamleitung zu übernehmen. Sie begreifen Konflikte als selbstverständlichen Bestandteil der Gestaltung von sozialen Beziehungen und gehen konstruktiv mit ihnen um. Sie greifen auf interne und externe Unterstützungsangebote (kollegiale Fallberatung, Supervision, Coaching) zurück.

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger können die Konzeptionen unterschiedlicher sozialpädagogischer Einrichtungen (Aufgaben, Aufbau und Merkmale, Leitbild und Leitlinien) kritisch analysieren. Sie haben Kompetenzen zum Reflektieren sowie Erstellen von Konzeptionen unter Beachtung gesellschaftlicher Erfordernisse erworben und wenden diese auf unterschiedliche sozialpädagogische Einrichtungen und Arbeitsfelder an.

Die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind in der Lage, Qualität in der sozialpädagogischen Arbeit zu messen, zu bewerten, zu sichern und zu entwickeln sowie dafür geeignete Instrumente zu nutzen.

Bei der konzeptionellen Arbeit kennen und berücksichtigen die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger anerkannte Qualitätsstandards sowie geltende sozial-, verwaltungs- und arbeitsrechtliche Vorgaben. Im Rahmen von Evaluation sind sie in der Lage, die Qualität ihrer Arbeit zu messen und zu bewerten sowie Instrumente der Qualitätssicherung und -entwicklung einzusetzen.

Unter Nutzung unterschiedlicher Formen und Instrumente repräsentieren die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger ihre Einrichtung gegenüber der Öffentlichkeit. Das Konzept der Öffentlichkeitsarbeit entwickeln sie einrichtungsspezifisch und zielorientiert (Vernetzung, Kooperation, Marketing) weiter. 

Die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind in der Lage, ihre Arbeit an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen (Rechtsform von Unternehmen, Dienstplanung) auszurichten. Sie beachten und nutzen ihr aktuelles Wissen über Arbeitnehmerrechte (Arbeitsvertrag und daraus resultierende Rechte und Pflichten, Personalvertretung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, allgemeiner Kündigungsschutz, Tarifverträge und Mutterschutz). 

Die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger können fachkompetent im Gemeinwesen (Einzelpersonen, Einrichtungen, Vereine, Institutionen, Träger) kooperieren und sich in fachspezifischen Unterstützungssystemen vernetzen. Sie sind sich des besonderen Wertes der Gestaltung der Kooperationen bei Übergängen für Menschen mit Behinderung/en bewusst und handeln entsprechend.

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