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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 1
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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 1
Arbeitsmaterial
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Maßschneider / Maßschneiderin
Änderungsschneider / Änderungsschneiderin
2005/2020
Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Das Arbeitsmaterial basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Maßschneider/Maßschneiderin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2004), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin vom 15. April 2004 (BGBl. I Nr. 17) i. V. m. deren Änderung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I, Nr. 28) abgestimmt ist sowie auf den Rahmenlehrplan zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. März 2005) und der Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin und zur Änderung anderer Berufsausbildungsordnungen in der Bekleidungswirtschaft vom 9. Mai 2005 (BGBl. I, Nr. 28)
Das Arbeitsmaterial wurde am
Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Matthias Böhme (Leiter) | Dresden |
Karin Lachnit | Dresden |
Birgit Lehne | Dresden |
2005 erarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Arbeitsmaterials erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
www.lasub.smk.sachsen.de
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Die Ordnungsmittel für die neugeordneten Ausbildungsberufe Maßschneider/Maßschneiderin und Änderungsschneider/Änderungsschneiderin wurden im Jahre 2004 erstellt.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurden die Vorgaben der KMK für den berufsbezogenen Bereich in die sächsische Stundentafel übernommen. Lernfelder, bei denen Stundenanpassungen erfolgten, sind in der Stundentafel gekennzeichnet.
Die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Maßschneider/Maßschneiderin und Änderungsschneider/Änderungsschneiderin stimmen für das erste Ausbildungsjahr überein. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Auszubildenden beider Berufe gemeinsam zu beschulen. Beide Ausbildungsberufe sind dem Berufsbereich Textiltechnik und Bekleidung zugeordnet.
Gegenüber der bisherigen Ausbildung zum Damenschneider/zur Damenschneiderin, zum Herrenschneider/zur Herrenschneiderin und zum Wäscheschneider/zur Wäscheschneiderin weisen die Berufe Maßschneider/Maßschneiderin und Änderungsschneider/Änderungsschneiderin folgende inhaltliche Neuerungen auf:
Der Maßschneider/die Maßschneiderin und der Änderungsschneider/die Änderungsschneiderin arbeiten in Maßschneiderwerkstätten bzw. Modeateliers und Kostümwerkstätten sowie Musternähereien der Bekleidungsindustrie. Der Änderungsschneider/die Änderungsschneiderin kann außerdem im Handel (z. B. Warenhäuser, Modeboutiquen) eingesetzt werden.
Das Tätigkeitsfeld umfasst die Bereiche:
Typische berufliche Handlungsabläufe für Maßschneider/Maßschneiderin und Änderungsschneider/Änderungsschneiderin sind:
Ein zusätzlicher beruflicher Handlungsbedarf für Maßschneider/Maßschneiderin ist das Fertigstellen von Bekleidung.
Die berufliche Tätigkeit des Maßschneiders/der Maßschneiderin und des Änderungsschneiders/der Änderungsschneiderin erfordert handwerkliches Geschick sowie die Bereitschaft zu genauer Arbeit und qualitätsbewusstem Handeln.
Kompetent geführte Beratungsgespräche sind Grundlage für die anforderungsgerechte Bearbeitung von Kundenaufträgen. Sicherer Umgang mit Informatiksystemen zum Auftragsmanagement sind Bestandteil der Arbeit.
Der berufsbezogene Unterricht beinhaltet folgende übergreifende Ziele:
Das Lernen der Schülerinnen und Schüler basiert auf beruflichen Handlungen. Diese sollen im Unterricht didaktisch reflektiert als Lernhandlungen
Der KMK-Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes ist vor diesem Hintergrund nach Lernfeldern gegliedert. Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich sowie den Wahlbereich.
Die im jeweiligen Lernfeld nach dem KMK-Rahmenlehrplan zu vermittelnden Inhalte sind so formuliert, dass im Unterricht fachliche Neuerungen berücksichtigt werden können. Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele wird durch die Ausprägung der Handlungskompetenz unterstützt. Sie erfolgt anwendungs- und projektorientiert an praxisnahen Aufgabenstellungen. Es stehen schülerzentrierte Unterrichtsformen bei der Unterrichtsgestaltung im Vordergrund. Regionale und territoriale Besonderheiten sowie unternehmensbezogene Aspekte sind im Unterricht angemessen zu berücksichtigen.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die zunehmende Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den spezifischen Erfordernissen des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.
Die Abfolge der Lernfelder ist schulorganisatorisch unter Berücksichtigung der Prüfungsanforderungen zu regeln. Die schulischen Leistungsanforderungen sind inhaltlich mit den Prüfungsanforderungen abzustimmen.
Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Dabei werden beispielhafte Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis im Unterricht aufgegriffen. Das Lernen erfolgt in vollständigen Handlungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler das Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten.
Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden, insbesondere den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Projektarbeit oder kooperatives Lernen. Des Weiteren ist eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereiches sowie der in einem Lernfeld unterrichtenden Lehrkräfte notwendig.
Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Unterrichts in jeder Klassenstufe können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht genutzt werden, wobei eine Klassenteilung möglich ist. Die konkrete Planung obliegt der Schule. Es ist zu gewährleisten, dass berufsspezifische Technik einschließlich notwendiger Software, entsprechend den Erfordernissen des KMK-Rahmenlehrplanes, zur Verfügung steht.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in den Klassenstufen | |||
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | |
1 | Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück | 1 | - | - |
2 | Nähen eines Kleinteiles | 2 | - | - |
3 | Bügeln eines Werkstückes | 2 | - | - |
4 | Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen | 1 | - | - |
5 | Konstruieren einer Bekleidungsgrundform | 2 | - | - |
6 | Einarbeiten von fertigungstechnischem Zubehör in ein Bekleidungsstück | - | 2 | - |
7 | Gestalten von Kleinteilen | - | 12 | - |
8 | Abwandeln von Bekleidungsgrundschnitten | - | 1 | - |
9 | Fertigen eines Großstückes | - | 2 | - |
10 | Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung | - | 1 | - |
11 | Gestalten von Großstücken | - | - | 12 |
12 | Entwerfen von Bekleidung | - | - | 2 |
13 | Konstruieren und Abwandeln von Grundschnitten für Großstücke | - | - | 2 |
14 | Qualität sichern bei der Fertigung von Kombinationen und Gesellschaftskleidung | - | - | 2 |
Wahlbereich3 | 2 | 2 | 2 |
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in den Klassenstufen | |||
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | ||
Berufsübergreifender Bereich | 44 | 5 | ||
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | - | |
Englisch | 1 | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | - | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | - | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | - | |
Sport | - | 1 | - | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | ||
1 | Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück | 1 | - | - |
2 | Nähen eines Kleinteiles | 2 | - | - |
3 | Bügeln eines Werkstückes | 2 | - | - |
4 | Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen | 1 | - | - |
5 | Konstruieren einer Bekleidungsgrundform | 2 | - | - |
6 | Einarbeiten von fertigungstechnischem Zubehör in ein Bekleidungsstück | - | 2 | - |
7 | Zurichten von Kleinteilen und Großstücken | - | 1 | - |
8 | Ändern von Werkstücken | - | 2 | - |
9 | Gestalten von modischen Details | - | 15 | - |
10 | Aufarbeiten von Bekleidung | - | 1 | - |
Wahlbereich6 | 2 | 2 |
In diesem Kontext wird auf die „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schuarten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
sowie das Glossar.
Zur Veranschaulichung des Sachverhaltes wird auf die folgende Übersicht verwiesen:
Die nachfolgenden Planungsvarianten sollen Anregung und Unterstützung bei der Planung in der Schule sein.
Grobplanung für die Klassenstufe 1
Variante I
Bewertung:
Die Lernfelder werden überwiegend nacheinander unterrichtet. Dabei wird die chronologische Reihenfolge der Wissens- und Kompetenzvermittlung beachtet. Die Übersichtlichkeit für Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamt-aus-bildungs-stunden | |||||||
1. | 2. | 3.-6. | 7.-9. | 10.-13. | ||||
1 | Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück | 40 | 24 | 16 | - | - | - | davon 25 % anwendungs- orientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Nähen eines Kleinteiles | 80 | - | 8 | 18 | - | - | |
3 | Bügeln eines Werkstückes | 80 | - | - | 6 | 18 | - | |
4 | Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen | 40 | - | - | - | 6 | 6 | |
5 | Konstruieren einer Bekleidungsgrundform | 80 | - | - | - | - | 18 |
Variante II
Bewertung:
Die Lernfelder 1 und 2 werden von der 1. bis 6. Woche, die Lernfelder 3 bis 5 von der 7. bis 13. Woche parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrer und Lehrerinnen in parallelen Klassen ist möglich, Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand sind geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung erfolgt parallel in zwei Zeitblöcken. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.- 6. | 7.-13. | ||||
1 | Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück | 40 | 8 | - | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Nähen eines Kleinteiles | 80 | 16 | - | |
3 | Bügeln eines Werkstückes | 80 | - | 9 | |
4 | Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen | 40 | - | 6 | |
5 | Konstruieren einer Bekleidungsgrundform | 80 | - | 9 |
Variante III
Bewertung:
Alle Lernfelder werden über das gesamte Schuljahr parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrer und Lehrerinnen in parallelen Klassen ist möglich. Der Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand wird geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung in den Lernfeldern verläuft zeitgleich. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfelder ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.-7. | 8.-13. | ||||
1 | Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück | 40 | 3 | 3 | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Nähen eines Kleinteiles | 80 | 6 | 6 | |
3 | Bügeln eines Werkstückes | 80 | 6 | 6 | |
4 | Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen | 40 | 3 | 3 | |
5 | Konstruieren einer Bekleidungsgrundform | 80 | 6 | 6 |
Lernfeld 1 | Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Lernsituationen |
1.1
Auswählen textiler Werkstoffe und Zutaten für einen Rock
|
18 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.2
Vergleichen von Konstruktionsmerkmalen textiler Flächengebilde für eine Rockkollektion
|
14 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.3
Berechnen des Materialbedarfes für eine Rockkollektion
|
8 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
1.1
Auswählen textiler Werkstoffe und Zutaten für einen Rock
|
18 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Aus dem Angebot einer Stoffmesse sind für saisonbedingte Rockkollektionen geeignete textile Werkstoffe und Zutaten auszuwählen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Lernfeld 10 | Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Lernsituation |
10.1
Modernisieren einer Rockkollektion
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Eine Rockkollektion ist unter Einbeziehung sach- und serviceorientierter Kundengespräche aufzuarbeiten und zu verändern. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Lernfeld 13 | Konstruieren und Abwandeln von Grundschnitten für Großstücke |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Lernsituationen |
13.1
Manuelles Konstruieren und Abwandeln eines Jackengrundschnittes
|
50 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2
Computergestütztes Konstruieren eines Jackengrundschnittes
|
30 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
13.1
Manuelles Konstruieren und Abwandeln eines Jackengrundschnittes
|
50 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Jackengrundschnitt ist zu konstruieren und als Grundlage für verschiedene schnittmodifizierte Abwandlungen für eine Jackenkollektion zu nutzen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab. Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der der Schülerinnen und Schüler in Europa und in der globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.
Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats7, das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert.8 Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.
Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren.
Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik und Medien sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung.
Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/ Berufsfachschule gegeben.
Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.
_______________________________________________
7 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
8 Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang
Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats9 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:
Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen
Hör- und Hörsehverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.
Leseverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.
Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.
Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen als auch zusammenfassen.
Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen.
9 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf
Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750
Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372