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Lehrplan

Berufsschule - duale Berufsausbildung

Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin

2004/2020

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.

Der Lehrplan basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2000), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (BGBl I Nr. 18) abgestimmt ist.

Der Lehrplan wurde am

Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Christian Beermann Dresden
Uwe Dittmer  Dresden
Dr. Lothar Großmann Leipzig
Carsten Müller Leipzig
Marion Schlotzhauer Chemnitz

2004 erarbeitet.

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“

Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen werden für einen Einsatz in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst ausgebildet. Sie transportieren Güter in Transport- und Logistikunternehmen sowie im Werkverkehr und befördern Personen im Linien- und Gelegenheitsverkehr.

Die Arbeitsinhalte des Berufskraftfahrers/der Berufskraftfahrerin wechseln häufig auf Grund der vielfältigen marktspezifischen Beförderungs- und Transportaufträge. Typische Merkmale sind diskontinuierliche Arbeitszeiten und wechselnde Arbeitsorte. Immer wiederkehrende Arbeitstätigkeiten sind Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Beförderungs- und Transportaufträgen sowie Umgang mit Kunden und Behörden.

Die berufliche Tätigkeit erfordert:

  • gute Allgemeinbildung
  • umfangreiches technisches und technologisches Wissen
  • fachlich fundiertes und kostenbewusstes Handeln
  • Einhaltung rechtlicher Bestimmungen
  • umweltgerechtes und ökonomisch bewusstes Verhalten
  • die sichere Anwendung der Fachsprache
  • Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit
  • Flexibilität sowie Aufgeschlossenheit gegenüber Innovationen und
  • die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden

Fremdsprachenkompetenzen verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Bei der beruflichen Tätigkeit tragen Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen eine hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen sowie dritten Personen und gegenüber sich selbst. Deshalb ist es notwendig, dass sie die relevanten Sozialvorschriften, Maßnahmen der Arbeitssicherheit sowie des Umwelt- und Gesundheitsschutzes beachten.

Ausgehend von diesen Tätigkeitsbereichen und von dafür erforderlichen Qualifikationen erfolgt die Strukturierung des fachtheoretischen Unterrichts. Es werden Ziele und Inhalte unmittelbar auf das berufliche Handeln bezogen und in Lehrplaneinheiten gegliedert.

Der schulische Teil der dualen Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsjahren 1 bis 3 über die gesamte Breite des Ausbildungsprofils. Die notwendigen technischen, ökonomischen und kommunikativen Grundlagen sind Gegenstand des Unterrichts. Es werden berufsbezogene Kenntnisse sowie für den Beruf notwendige Fähigkeiten und Einstellungen unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen des Güter- und Personenverkehrs vermittelt. Auf betriebliche Vorschriften wird verwiesen. Die Ausbildung soll zu sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.

Als Handlungsbereiche für den theoretischen Unterricht wurden ausgewählt:

  • Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen
  • Befördern und Transportieren 
  • Planung, Logistik, Transportoptimierung
  • Fahrzeugtechnische Sicherheit
  • Fremdsprachige Kommunikation

In die Handlungsbereiche integriert erfolgt die Ausbildung in den Bereichen Kommunikation und Umgang mit Medien und moderner Informations- und Kommunikationstechnik.

Die berufsbezogene, mathematisch-naturwissenschaftliche Durchdringung der technischen und technologischen Sachverhalte ist bei Festigung der Grundlagenkenntnisse ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Mathematisch-naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche, arbeitsplanerische und informationstechnische Sachverhalte sind arbeitsaufgaben- und geschäftsprozessbezogen im notwendigen Umfang in den einzelnen Handlungsbereichen zu vermitteln. Die Ausbildung ist unter Beachtung der Aktualität von Wirtschaft, Wissenschaft und Technik zu gestalten.

Die Lernziele der Handlungsbereiche stellen Mindestforderungen dar. Dies ist bei der Planung der Stoffverteilung zu beachten. Das unterschiedliche Lern- und Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler ist differenziert zu berücksichtigen.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Handlungsbereiche bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lehrplaneinheiten unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Die selbstständige Arbeit und Fachkompetenz der Schülerinnen und Schüler ist auf der Grundlage didaktisch-methodischer Erkenntnisse besonders zu fördern. Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des fachtheoretischen Unterrichts in jeder Klassenstufe können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Theorieunterricht genutzt werden, wobei Gruppenunterricht möglich ist. Dieser Anteil wird durch die Fachkonferenz schulspezifisch festgelegt.

Besonderes Anliegen ist es, die Herausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der praktischen Berufsausbildung der Betriebe theoretisch zu unterstützen. Dazu sollen u. a. Projekte und Fallbeispiele bearbeitet werden.

Auf der Basis von erworbenem fundiertem Wissen können die Schülerinnen und Schüler weitere Erfahrungen und Kenntnisse sammeln, selbstständig neue Entwicklungstendenzen berücksichtigen und ihre Arbeitstechniken vervollkommnen.

Änderungen in der Abfolge von Lehrplaneinheiten einer Klassenstufe sind schulorganisatorisch unter Berücksichtigung der Prüfungsanforderungen zu regeln.

Im Wahlbereich können den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsangebote unterbreitet werden, die einerseits dem Angleichen unterschiedlicher Eingangsvoraussetzungen dienen, andererseits die Vermittlung von Zusatzqualifikationen ermöglichen.

Stundentafel

Unterrichtsfächer und Handlungsbereiche Wochenstunden in den Klassenstufen
1 2 3
Pflichtbereich 12 12 12
Berufsübergreifender Bereich 41 5 5
Deutsch/Kommunikation 1 1 1
Englisch 1 - -
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 1 1
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 1 1
Sport - 1 1
Berufsbezogener Bereich 8 7 7
Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen 4 32 12
Befördern und Transportieren 2 1 2
Planung, Logistik, Transportoptimierung 1 1 3
Fahrzeugtechnische Sicherheit - 1 1
Fremdsprachige Kommunikation3 1 1 -
Wahlbereich4 2 2 2
 
  • 1
    Den Schulen obliegt im Rahmen ihrer Eigenverantwortung die Entscheidung, in welchen Fächern des berufsübergreifenden Bereichs und mit welcher Stundenzahl in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen Unterricht erteilt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt. Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen.
  • 2
    Die Zeitrichtwerte wurden aufgrund der Änderungen in der Rahmenstundentafel für die Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche (außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung) im Freistaat Sachsen angepasst.
  • 3
    Fremdsprachige Kommunikation soll in Klassenstufe 3 in “Befördern und Transportieren“ sowie “Planung, Logistik, Transportoptimierung“ integriert werden. Die Vorbereitung auf die Zertifizierung kann im Wahlbereich erfolgen.
  • 4
    Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.

Hinweise zur Umsetzung

In diesem Kontext wird auf die Handreichung „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.

Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

  1. zum Lernfeldkonzept, 
  2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie
    • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,
    • Bildung von Lehrerteams,
    • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,
  3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur 
    • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
    • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen

sowie das Glossar.

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.

Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.

Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:

  • Kenntnisse (Wissen)
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können)
  • Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)

Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.

Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.

Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.

Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:

Lehrplaneinheit Zeitrichtwert Ustd.

Ziele

Inhalte

Hinweise zum Unterricht

Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen

Kurzcharakteristik

Das Kontrollieren, Warten und Pflegen von Nutzkraftfahrzeugen bildet einen wesentlichen Bestandteil der Ausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin.

Gegenstände des Unterrichts sind

  • die grundlegenden Handlungen beim Messen und Prüfen am Kraftfahrzeug,
  • das Beurteilen von Struktur und Aufbau von Nutzfahrzeugen, insbesondere des Antriebsmotors und der Kraftübertragungsanlage,
  • das Kontrollieren der elektrischen Anlagen am Kraftfahrzeug,
  • das Arbeiten mit elektronischen Geräten und Systemen und
  • Kontrollen am Fahrwerk.

Die Notwendigkeit von Pflege- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Zubehör wird verdeutlicht, der sinnvolle Handlungsablauf erarbeitet.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, sachgerecht über die notwendigen Betriebs- und Hilfsstoffe zu entscheiden und die Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge planvoll und unter Beachtung der betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Sie werden zur umweltbewussten und sorgfältigen Arbeitsweise befähigt und motiviert.

Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen “Befördern und Transportieren“ sowie “Fahrzeugtechnische Sicherheit“ erforderlich.

Übersicht über die Lerhrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

160 Ustd.
Lehrplaneinheit 1 Messen und Prüfen am Kraftfahrzeug 40 Ustd.
Lehrplaneinheit 2 Bewerten von Verbrennungsmotoren 80 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 40 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

120 Ustd.
Lehrplaneinheit 3 Bewerten der Kraftübertragung 50 Ustd.
Lehrplaneinheit 4 Kontrollieren des Fahrwerkes 50 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 20 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lehrplaneinheit 5 Kontrollieren der elektrischen Anlagen 15 Ustd.
Lehrplaneinheit 6 Anwenden der Fahrzeugelektronik 15 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1: Messen und Prüfen am Kraftfahrzeug 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die fahrzeugbezogene Mess- und Prüftechnik und können mit ihr umgehen. Sie sind befähigt, Kontroll-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Zubehör unter Beachtung betrieblicher Regelungen und Vorschriften selbstständig und verantwortungsbewusst auszuführen. Sie sind zur umweltbewussten und sorgfältigen Arbeit motiviert.

Mess- und Prüftechnik

traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter

Grundlagen der Kfz-Elektrik

elektrische Gesetze wiederholen und anwenden, Schaltpläne lesen

Fahrzeugarten, Aufbauten

StVO

Fahrzeugmassen und -abmessungen

Modell

Fahrzeugtypische Berechnungen

Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Zubehör und Ausrüstungen

Kontrollieren von Fügeverbindungen, Sichtprüfung, Sicherungselemente

Betriebliche Regelungen zur Fahrzeugpflege und Wartung

Betriebsanleitungen

Planen, Durchführen und Dokumentieren von Kontroll-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Zubehör

Arbeit nach Serviceplänen/Checklisten, Prüfen des Reifeninnendrucks, Prüfen der Starterbatterie, Beleuchtungseinrichtungen; StVO, StVZO

Ökonomische und ökologische Aspekte

Umweltschutz, Altölverordnung Abwasserverordnung

Arbeitssicherheit und Unfallschutz

Berufsgenossenschaft (BG)

Rechtsgrundlagen

StVO, StVZO, EU-Verordnungen

Lehrplaneinheit 2: Bewerten von Verbrennungsmotoren 80 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können die Leistungsfähigkeit von Verbrennungsmotoren bewerten und den Einsatz der Motoren nach Leistungskriterien einschätzen. Sie sind in der Lage, für unterschiedliche Belastungen geeignete Motoren und Fahrzeuge auszuwählen. Sie sind befähigt, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen Maßnahmen zur Unfallverhütung einzuleiten und materialerhaltende Aspekte zu berücksichtigen.

Ökologische und ökonomische Aspekte, Rechtsgrundlagen

StVO, StVZO, Umweltschutz und EU-Normen sind in den Unterricht zu integrieren

Verbrennungsmotoren

Motortypen

traditionelle und digitale Medien, Modelle

Arbeitsverfahren

traditionelle und digitale Medien, Arbeitsblätter

Bauteile

Modelle

Motorsteuerung

Arbeitsblätter

Kraftstoffe, Kraftstoffanlagen

traditionelle und digitale Medien, Modelle, Umweltschutz, Abgasnormen, Abgasbehandlung

Schmierung

Umweltschutz 

Kühlung

Modelle

Luftfilterung für Straßen- und Baufahrzeuge

Modelle, Luftfiltertypen

Leistungsbewertung und Kennlinien 

Steuerdiagramm, p-V-Diagramm 

Leistungssteigerung durch Aufladung

Motorkennlinie, Arbeitsblätter

Prüfen und Testen von Motoren

Motorprüfstand, Motortester

Berechnungen zu Verbrennungsmotoren

Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Alternativantriebe

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 3: Bewerten der Kraftübertragung 50 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können die unterschiedlichen Arten der Kraftübertragung als Systeme unterscheiden, erklären und bewerten. Sie sind in der Lage, bei der Auswahl der erforderlichen Transportmittel situationsbezogen zu entscheiden. Sie sind befähigt, auftretende Störungen zu erkennen, einzuschätzen und situationsgerecht zu handeln. 

Rechtsgrundlagen

StVO, StVZO

Fahrwiderstände, Fahrleistung 

Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Kupplungen

traditionelle und digitale Medien, Modelle

Wechselgetriebe 

traditionelle und digitale Medien, Modelle

Automatische Getriebe

Modelle, Arbeitsblätter

Gelenkwellen, Achswellen, Gelenke

Modelle, Arbeitsblätter

Verteilergetriebe, Achs- und Radvorgelege

Modelle, Arbeitsblätter

Ausgleichsgetriebe

Modelle, Arbeitsblätter

Allradantrieb

traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter

Funktionelles Zusammenwirken von Baugruppen der Kraftübertragung

Wirkungsweise der Kraftübertragung
mindestens eines Systems

Planen, Durchführen und Dokumentieren von Kontroll-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Kraftübertragungssystemen

Arbeit nach Serviceplänen/Checklisten, Betriebssicherheit, Umweltschutz

Erkennen und Einschätzen von Fehlfunktionen, Verhalten bei Störungen

Nutzen der Fahrzeuginformationssysteme, persönliche Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Mathematische Betrachtungen zur Kraftübertragung im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten des Kraftfahrzeuges

Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Ökologische und ökonomische Aspekte

Altölentsorgung, Recycling

Lehrplaneinheit 4: Kontrollieren des Fahrwerkes 50 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können die Besonderheiten von Fahrwerken an Fahrzeugen des Güterverkehrs und des Personenverkehrs beschreiben. Sie sind in der Lage, Fahrwerke zu kontrollieren und bei Normabweichungen geeignete Maßnahmen einzuleiten. Ihnen ist bewusst, dass von dem zuverlässigen Funktionieren des Fahrwerkes Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit wesentlich abhängen.

Rahmen, Rahmenbauarten

Arbeitsblätter, Folien

Anhängevorrichtungen

Modelle, Folien

Achsen, Radaufhängungen

traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter

Radstellungen 

Federung, Dämpfung

Modelle, Arbeitsblätter

Lenkung

Modelle Lenkgetriebe, Arbeitsblätter

Räder und Bereifung

Tabellenbuch, Modell

Besonderheiten der Sicherheit

StVO, StVZO, Achslasten, Reifenzustand, Funktionssicherheit der Sattel- und Anhängerkupplungen

Rechentechnische Betrachtungen zum Fahrwerk

Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Prüfen des Fahrwerkes

Ermitteln von Kennwerten am Modell

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 5: Kontrollieren der elektrischen Anlagen 15 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die in den Fahrzeugen eingesetzten elektrischen Aggregate. Sie können auf der Grundlage der Kenntnis elektrotechnischer Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhänge die Leistungswerte der Stromerzeuger, Speicher und elektrischer Leiter bewerten. Sie sind befähigt, auftretende Störungen an elektrischen Geräten und Aggregaten zu analysieren sowie Vorschläge zur Abhilfe zu unterbreiten. 

Gefahren des elektrischen Stromes

Folien, Videos der BG 

Rechtsgrundlagen

StVO, StVZO, Richtlinien des Rates der europäischen Gemeinschaft (REEG)

Kontrollieren und Warten elektrischer Anlagen

traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter; Arbeiten mit fremdsprachlichen Bedienungsanleitungen

Generator, Batterie

elektrotechnische Gesetze

Beleuchtung

StVO, StVZO, Modelle, Schaltpläne

Signalanlage

Modelle, Schaltpläne

Starthilfen

Modelle, Schaltpläne

Aufbau und Wirkungsweise elektrischer Schaltungen

Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Schaltungen, Tabellenbuch

Ermitteln von Störungsursachen und Bewerten von Störungen

Schaltpläne, Betriebsanleitungen, Fehlersuche an Modellen und/oder Fahrzeugen 

Inanspruchnahme von Werkstätten

Konversation, auch in englischer Sprache

Rechnerische Betrachtung zur KfzElektrik

Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Lehrplaneinheit 6: Anwenden der Fahrzeugelektronik 15 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, elektronische Kontroll- und Kommunikationssysteme zu nutzen. Sie sind motiviert, die Informationen der Systeme im Hinblick auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie ökonomischen Nutzen aufzunehmen und zu beurteilen sowie das eigene Verhalten darauf einzustellen. 

Bewerten von Aussagen elektronischer Bordsysteme 

unter technischen, ökonomischen, ökologischen Aspekten

EG-Kontrollgerät 

aktuelle rechtliche Vorgaben und Regelungen, Bezug zu Sozialvorschriften

Fahrzeuginformationssysteme

Telematiksysteme

Fahrdynamiksysteme

Fahrzeugleitsysteme

Sicherheitssysteme

Warnsysteme

Haltestelleneinrichtungen

Komfortelektronik

Verhalten bei Systemstörungen

Nutzen der persönlichen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Befördern und Transportieren

Kurzcharakteristik

Gegenstand des Unterrichts in diesem Handlungsbereich sind die Handlungen des Berufskraftfahrers/der Berufskraftfahrerin beim Transportieren von Gütern und beim Befördern von Personen.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen ihren Beruf als kundenorientierten Dienstleistungsberuf für den Güter- und Personenverkehr. Sie präsentieren ihren Betrieb als Teil einer logistischen Kette.

Unterschieden wird nach Einsatz im nationalen Verkehr und im internationalen Verkehr sowie nach Fahren im gewerblichen Güterverkehr und Fahren im Personenverkehr.

Untersucht werden die Handlungen beim beförderungs- und fahrtechnischen Vorbereiten sowie beim verkehrs- und betriebssicheren Beladen der Fahrzeuge einschließlich des situationsgerechten Einsatzes von Ladehilfen. Das im Bedarfsfall notwendige Beaufsichtigen der Verladung, das Beraten des Beladepersonals und das Bewältigen auftretender Konfliktsituationen werden nachvollzogen.

Die Notwendigkeit, bei Unfall- und Zwischenfallsituationen sowie bei auftretenden Beförderungs- und Ablieferungshindernissen umsichtig und im Sinne der Lösung des Beförderungsauftrages zu handeln, wird verdeutlicht.

Wirtschaftliche und ökologische Aspekte sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind stets in die Betrachtungen einzubeziehen. Dabei beachten die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Regelungen.

Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“, “Planung, Logistik, Transportoptimierung“ sowie “Fahrzeugtechnische Sicherheit“ und “Fremdsprachige Kommunikation“ erforderlich.

Die Schülerinnen und Schüler simulieren unter Beachtung des Kontrollgerätes und der Anzeigen von Kontrollinstrumenten die optimierte und sichere Durchführung von Beförderungsaufträgen. Sie nutzen die im Fahrzeug vorhandenen elektronischen Geräte und geeignete Rechentechnik.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lehrplaneinheit 1 Durchführen von Transporten im nationalen Verkehr 40 Ustd.
Lehrplaneinheit 2 Beladen von Fahrzeugen und Abfahrtkontrolle 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 20 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lehrplaneinheit 3 Durchführen von Transporten im internationalen Güterkraftverkehr 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lehrplaneinheit 4 Befördern von Personen 20 Ustd.
Lehrplaneinheit 5 Transportieren spezieller Güter 20 Ustd.
Lehrplaneinheit 6 Durchführen von Großraum- und Schwertransporten 10 Ustd.
Lehrplaneinheit 7 Spezielle Probleme der Ladungssicherung 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 20 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1: Durchführen von Transporten im nationalen Verkehr 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können ihren Beruf als kundenorientierten Dienstleistungsberuf und ihren Betrieb als Teil einer logistischen Kette bewerten. Sie besitzen grundlegende Kenntnisse über die im nationalen Verkehr geltenden rechtlichen Bestimmungen und die erforderlichen Dokumente. Sie sind motiviert, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen. 

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz

integrativ in allen LPE

Wirtschaftliche Bedeutung des Verkehrs

Bezug Wirtschaftskunde

logistische Ketten, Geschäftsprozesse

TUL-Prozesse, traditionelle und digitale Medien, Arbeitsblatt

Präsentation des Unternehmens

Bezug zu Wirtschaftskunde, Deutsch/Kommunikation

Fahren im nationalen Verkehr

rechtliche Grundlagen

GÜKG

Einteilung und Begriffe 

in Abstimmung mit “Planung, Logistik, Transportoptimierung“

Erlaubnispflicht

Berufszugangsvoraussetzungen

Rechte und Pflichten des Unternehmers

Vorgaben der Berufsgenossenschaft

vgl. Wirtschaftskunde, 2./3. Aj.

Bundesamt für Güterverkehr 

Beförderungsbedingungen und Beförderungsdokumente

Überblick - Straßenfrachtrecht

BGB, HGB, TRG, AGB-Gesetz

Verträge im Straßenverkehrsrecht

HGB, VBGL

Beförderungsdokumente

HGB, Frachtbrief, Arbeitsblätter, GÜKG, ADR

Abwicklung des Beförderungsvertrages für Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft und Lagergeschäft

HGB, VBGL
Überblick, Arbeitsblatt

Simulieren von konkreten Beförderungsaufträgen

Fallbeispiele

Lehrplaneinheit 2: Beladen von Fahrzeugen und Abfahrtkontrolle 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die Beladung der Fahrzeuge vorzubereiten und durchzuführen sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu überprüfen. Sie sind befähigt, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen. 

Planen der Beladung in Abhängigkeit vom Beförderungsauftrag 

Beförderungspapiere, Ladepläne, mathematische Berechnungen 

Ladungssicherung

technische Normen von Nutz- und Spezialfahrzeugen, StVO, StVZO, Tabellenbuch, Modelle, Arbeitshefte, traditionelle und digitale Medien

rechtliche Grundlagen

physikalische Grundlagen 

Arten der Ladungssicherung

Berechnungen

Abfahrtkontrolle

in Abstimmung mit “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“ sowie “Fahrzeugtechnische Sicherheit“
einschließlich Dokumente, Schaublatt, EU-Kontrollgerät

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 3: Durchführen von Transporten im internationalen Güterkraftverkehr 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen grundlegende Kenntnisse über die im internationalen Verkehr geltenden Rechtsnormen und die erforderlichen Dokumente. Sie sind in der Lage, die Fahrzeuge im Sinne des Beförderungsauftrages vorzubereiten. Sie sind motiviert, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen. Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, die Fahrten unter Beachtung transport- und zollrechtlicher Vorschriften sowie wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte durchzuführen. 

Beförderungsbedingungen und Beförderungsdokumente im internationalen Güterkraftverkehr

Verkehrsarten

Folien, Arbeitsblätter 

Transitverkehr

Wechselverkehr

Dreiländerverkehr

Kabotageverkehr

Konzessionsarten

Gemeinschaftslizenz der EU

CEMT-Genehmigung

Konventionen im bilateralen Verkehr

Besonderheiten im transalpinen Verkehr

Beförderungsdurchführung

CMR, VBLG, AGL

zollrechtliche Vorschriften, Dokumente und Papiere

gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren gVV

Einheitspapier T1, T2

Carnet TIR-Verfahren

Carnet-Begleitscheinheft 

Carnet ATA-Verfahren

Carnet de Passage

zollrechtliche Sonderbestimmungen

Freihandelszonen, Freihäfen

Simulieren von konkreten Beförderungsaufträgen

Fallbeispiele - Auswahl der erforderlichen Dokumente, CMR, Frachtbrief, Zollpapiere, Kontrollgeräteschaublatt, Ladeplan

Verhalten bei Unfall- und Zwischenfallsituationen

Unfallmerkblatt
Unfallskizze
Unfallbericht

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4: Befördern von Personen 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Fahrten im Personenverkehr vorzubereiten. Sie wissen um die Bedeutung gesetzlicher und betrieblicher Vorschriften und sind fähig, diese umzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind motiviert, die Fahrgäste zu betreuen, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen. Sie können die Fahrten unter Beachtung der für den Linien- und Gelegenheitsverkehr zutreffenden rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte durchführen und dokumentieren. 

Gesetzliche Vorschriften des Personenverkehrs

PbefG, BOKraft, StVG, StVO, StVZO

Verkehrsunternehmen

Verkehrsarten 

Linienverkehr

Gelegenheitsverkehr

Beförderungsdurchführung im Linienverkehr

Merkblätter

Arten des Linienverkehrs

Sonderformen, Schülerbeförderung

Fahrtvorbereitung

Beschilderung

Fahrpläne

Beförderungstarife, Beförderungsentgelt 

Entgeltstrukturen, Tarife des ÖPNV

Fahrtnachbereitung

Umgang mit Fundsachen 

Beförderungsdurchführung im Gelegenheitsverkehr

Arten des Gelegenheitsverkehrs

Fahrtvorbereitung

Bordküche, Sanitäreinrichtungen, Beschilderung

Kalkulation von Sonderangeboten

Fahrgastbetreuung

Meldepflichten, Reiseführung

Verhalten in Konfliktsituationen

Kommunikationsübung

Dokumentieren von konkreten Beförderungsaufträgen 

EU- und ASOR-Fahrtenblatt

Lehrplaneinheit 5: Transportieren spezieller Güter 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen den Transport spezieller Güter vorzubereiten und durchzuführen. Sie sind motiviert und befähigt, während des gesamten Beförderungsablaufs umsichtig zu handeln.

Gesetzliche Vorschriften für den Transport spezieller Güter

StVO, StVZO, Umweltschutz- und Brandschutzbestimmungen 

Gefahrguttransporte

GGBefG, ADR, GGVS

Abfalltransporte

Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG

Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteltransporte

LMTV, TLMV, Temperaturgeführte Transporte

Tiertransporte

TierschTrV 

Sonderausrüstungen

Sondergenehmigungen

Kennzeichnung, Bezettelung

Begleitpapiere, Dokumente

Verhalten bei Unfall- und Zwischenfallsituationen

StVG, StVO, StVZO
Unfallmerkblatt
Unfallskizze
Unfallbericht 

Sichern von Gefahrenstellen und Fahrzeugen

Bundesimmissionsschutzgesetz
BImSchG, StGB

Maßnahmen der Ersten Hilfe

Grundregeln des Umweltschutzes

Lehrplaneinheit 6: Durchführen von Großraum- und Schwertransporten 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, Großraum- und Schwertransporte vorzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler sind sensibilisiert und befähigt, die Fahrten unter Beachtung spezieller Sicherheitsanforderungen und -bestimmungen sowie wirtschaftlicher und ökologischer Vorschriften durchzuführen. Sie sind motiviert, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen. 

Großraum- und Schwertransporte 

RGST, traditionelle und digitale Medien

Sonderausrüstungen

Sondergenehmigungen

Kennzeichnung, Bezettelung

Begleitpapiere und Dokumente

Verhalten bei Unfall- und Zwischenfallsituationen

StVG, StVO, StVZO
Unfallmerkblatt
Unfallskizze
Unfallbericht

Sichern von Gefahrenstellen und Fahrzeugen

Bundesimmissionsschutzgesetz
BImSchG, StGB

Lehrplaneinheit 7: Spezielle Probleme der Ladungssicherung 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können die zur Ladungssicherung eingesetzten speziellen Zurr- und Hilfsmittel beschreiben und konkreten Anwendungsfällen zuordnen. Sie sind in der Lage, die Stabilität der Fahrzeugaufbauten in Bezug auf die Ladung zu bewerten und Berechnungen zur Ladungssicherung durchzuführen.

Spezielle Zurrmittel und Hilfsmittel

Diagonalzurren, Niederzurren

Stabilität der Fahrzeugaufbauten

Berechnen von Reibkräften 

Arbeit mit Tabellen

Berechnen von Standsicherheitsgraden

Planung, Logistik, Transportoptimierung

Kurzcharakteristik

Gegenstand des Unterrichts in diesem Handlungsbereich ist die Planung und Optimierung von Beförderungs- und Transportabläufen.

Die Schülerinnen und Schüler lernen die dabei zu berücksichtigenden Bedingungen kennen. Sie planen beispielhaft Routen und Touren in in- und ausländische Zielgebiete unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften. Sie orientieren sich verkehrsgeografisch, lesen Spezialkarten und berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes. Anhand von Fallbeispielen werden Touren unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Kriterien erarbeitet und verglichen. Als Arbeitsmittel werden Straßenkarten, Software und die Möglichkeiten des internationalen Datennetzes genutzt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Auswirkungen von Entscheidungen des Berufskraftfahrers/der Berufskraftfahrerin über den Transport- bzw. Beförderungsweg wirtschaftlich bewerten und die Notwendigkeit des verantwortungsbewussten Handelns erkennen.

Die bevorzugte Unterrichtsmethode ist die selbstständige Arbeit der Schüler in Gruppen.

Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen “Befördern und Transportieren“ und “Fahrzeugtechnische Sicherheit“ erforderlich.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lehrplaneinheit 1 Planen von Routen und Touren in inländische Zielgebiete 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lehrplaneinheit 2 Optimieren des Transportablaufes 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

120 Ustd.
Lehrplaneinheit 3 Planen von Routen und Touren in ausländische Zielgebiete 90 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 30 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1: Planen von Routen und Touren in inländische Zielgebiete 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind befähigt, Routen und Touren in inländische Zielgebiete unter Beachtung gesetzlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften zu planen. Diese Planung können sie unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten realisieren. Sie sind in der Lage, den Ablauf im Sinne des Auftrages zu optimieren.

Rechtliche Grundlagen

in Abstimmung mit “Befördern und Transportieren“ 

Vorschriften für den Personenverkehr und den Güterkraftverkehr

FeV, Pbefg, GüKG, StVG
Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG)

Führerscheinrecht

StVO, StVZO

Sozialvorschriften

aktuelle rechtliche Vorgaben und Regelungen, ArbZG, FPersV 

Umweltschutzrecht

Dokumente und Papiere

Auswerten von Aufzeichnungen des Kontrollgerätes

aktuelle rechtliche Vorgaben und Regelungen, Sozialvorschriften 

Verkehrstüchtigkeit

StVG, StVO, BtMG 

Bearbeiten von Beförderungsaufträgen

Planen von Fahrtrouten

Optimieren von Fahrtrouten nach Weg, Zeit, Kosten unter Verwendung von Kartenwerken, digitalen Medien;
Verkehrsplanung/Spezialkarten, Fähren, Tunnel, Straßenbenutzungsgebühren, Kombiverkehr

Bewältigen von Konflikten und Zwischenfällen

Auseinandersetzen mit Routenvorgaben unter Berücksichtigung konkreter Gegebenheiten, Fallbeispiele

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 2: Optimieren des Transportablaufes 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können Routen und Touren unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten planen. Sie sind in der Lage, den Ablauf von Personen- und Güterbeförderungen im Sinne des Auftrages zu gestalten. Sie sind zu einer wirtschaftlichen und umweltbewussten Planung motiviert. 

Umweltschutz

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Bezug Wirtschaftskunde

kaufmännisches Rechnen

Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Kostenkalkulation

Berücksichtigung der Sozialvorschriften

Leistungsangebot

Abrechnung

Dokumentation

Gesprächsführung

Konfliktbewältigung

Zwischenfälle

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 3: Planen von Routen und Touren in ausländische Zielgebiete 90 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, Routen und Touren in ausländische Zielgebiete unter Beachtung gesetzlicher und verkehrsspezifischer Vorschriften zu planen. Diese Planung können sie unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten realisieren. Sie sind in der Lage, unvorhergesehene Beförderungs- und Ablieferungshindernisse im Sinne des Beförderungsauftrages operativ zu lösen.

Länderspezifische rechtliche Vorschriften

Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG)

Führerscheinrecht 

FEV, GÜKG EU

Fahrzeugabmessungen

Dokumente und Papiere

Sozialvorschriften

vgl. “Befördern und Transportieren“

Kontrollgerät 

aktuelle rechtliche Regelungen und Vorgaben

Verkehrstüchtigkeit

StVG, StVO, BtMG

Bearbeiten von internationalen Beförderungsaufträgen

Länderspezifische Verkehrseinschränkungen

zur Straßenbenutzung

zum Führen von Fahrzeugen

zur Transport- und Beförderungsdurchführung

Länderspezifische Umweltschutzauflagen

Mautsysteme

Planen und Optimieren von Fahrtrouten

Arbeit mit Mitteln zur Routenplanung

Berücksichtigung aktueller Meldungen

Planen und Kalkulieren von Transport- und Beförderungsaufträgen

selbstständige Schülerarbeit 

Bewältigen von Konflikten und Zwischenfällen

Gesprächsführung in der Fremdsprache

Fahrzeugtechnische Sicherheit

Kurzcharakteristik

Gegenstand des Unterrichts im Handlungsbereich sind die Maßnahmen, die zur Gewährleistung der fahrzeugtechnischen Sicherheit durchgeführt werden müssen. Kernaufgaben sind das Kontrollieren von Bremsanlagen und das Einleiten von Maßnahmen bei Abweichungen von der Norm sowie das Einschätzen von Bremsvorgängen. Den Schülerinnen und Schülern muss bewusst werden, dass von der Betriebs- und Verkehrssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge

  • Leben und Gesundheit des Berufskraftfahrers/der Berufskraftfahrerin und von beförderten sowie am Straßenverkehr unmittelbar und mittelbar beteiligten Personen,
  • die Werterhaltung der Fahrzeuge und der transportierten Güter und anderer Sachwerte sowie
  • das Ansehen und der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens

abhängen.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, die Auswirkungen von Verkehrssituationen und Zuladung auf die Bremsvorgänge einzuschätzen.

Im Unterricht behandelt werden die zu prüfenden Aggregate und die erforderlichen Prüfmethoden. Die Prüfergebnisse werden beurteilt und durch den Berufskraftfahrer/die Berufskraftfahrerin eigenverantwortlich einzuleitende geeignete Maßnahmen erörtert.

Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“ sowie “Befördern und Transportieren“ erforderlich.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

2. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lehrplaneinheit 1 Bedienen und Prüfen von Bremsanlagen 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lehrplaneinheit 2 Bedienen und Prüfen von Bremsanlagen von Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1: Bedienen und Prüfen von Bremsanlagen 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Bremsvorgänge einzuschätzen. Sie kennen die gesetzlichen Vorschriften für Bremsanlagen und können die Funktionsfähigkeit von Bremsanlagen prüfen. Sie sind fähig, die Ergebnisse der Prüfung zu beurteilen und bei Mängeln entsprechende Maßnahmen einzuleiten. 

Gesetze, Verordnungen und Vorschriften

PREG, StVG, StVO, StVZO

Arten von Bremsanlagen

Folien, traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter

nach Bedienung

nach Einsatz

nach Übertragungsmedium 

Arten von Radbremsen 

Prüfen und Bewerten hydraulischer Bremsanlagen

Rechnerische Betrachtung des Bremsvorganges unter Berücksichtigung verschiedener Verkehrsverhältnisse 

Variation von Zuladungen und Fahrbahnbedingungen, Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Ermitteln bremstechnischer Kenngrößen

Bremsenmodell/Bremsenprüfstand

Unfallschutz

Unterlegkeile, Feststellbremse

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 2: Bedienen und Prüfen von Bremsanlagen von Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die in Nutzfahrzeugen eingesetzten Fremdkraftbremsanlagen. Sie sind befähigt, die Funktionsfähigkeit von Nutzfahrzeugbremsanlagen, insbesondere von Druckluftbremsanlagen zu überprüfen. Sie können auftretende Abweichungen fahrtechnisch einschätzen und notwendige Maßnahmen einleiten. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unfallschutzgerechter Arbeit sensibilisiert.

Gesetze, Verordnungen und Vorschriften

PREG, StVG, StVO, StVZO

Bewerten von

Folien, traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter
Erarbeiten von Aufbau und Funktion der Bestandteile unter Nutzung von Fahrzeughandbüchern

Druckluftbremsanlage

Federspeicher-Feststell-Bremsanlage

Dauerbremsanlage

Hilfsbremsanlage

Rechnerische Betrachtung des Bremsvorganges

Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen

Ermitteln bremstechnischer Kenngrößen

Bremsenmodell/Bremsenprüfstand 

Unfallschutz

Vorlegeklötze, Feststellbremse

Fremdsprachige Kommunikation

Kurzcharakteristik

Aufgabe des Unterrichts im Handlungsbereich “Fremdsprachige Kommunikation“ ist die Befähigung zum Kommunizieren in berufstypischen Situationen.

Der Unterricht vermittelt dabei ausgewählte interkulturelle Kenntnisse mit dem Ziel, mehr Sicherheit im Umgang mit ausländischen Kommunikationspartnern zu entwickeln.

Schwerpunkte in den Ausbildungsjahren 1 und 2 sind die Befähigung zum Hörverstehen (Rezeption) und zum Führen von Gesprächen (Interaktion).

Der Unterricht im 1. Ausbildungsjahr zielt darüber hinaus auf die Weiterentwicklung des Leseverstehens berufsbezogener Texte (Rezeption), auf das Übertragen von Sachverhalten aus einer in die andere Sprache (Mediation) und auf das zusammenhängende Sprechen (Produktion).

Im 2. Ausbildungsjahr stehen das Kommunizieren in berufstypischen Situationen sowie die Bewältigung von Transport- und Beförderungsproblemen einschließlich der Konfliktbewältigung unter Anwendung der fremdsprachigen Fachlexik im Vordergrund.

Im 3. Ausbildungsjahr kann die fremdsprachige Kommunikation integrativ in den relevanten Handlungsbereichen (insbesondere “Befördern und Transportieren“ sowie “Planung, Logistik, Transportoptimierung“) vertieft werden. Die Fähigkeiten im zusammenhängenden Schreiben (Produktion) werden weiterentwickelt.

Der Unterricht ist zunehmend in der Fremdsprache durchzuführen.

Schülerinnen und Schülern, die bei Beginn der Ausbildung Defizite in der angebotenen Fremdsprache besitzen, können im Rahmen des Wahlunterrichts an das erforderliche Niveau herangeführt werden.

Wird der Erwerb des KMK-Fremdsprachenzertifikats5 angestrebt, sollte im 3. Ausbildungsjahr dafür Wahlunterricht angeboten werden. Die Anforderungen der Niveaus B1/B26 sind zu berücksichtigen.

Abstimmungen sind mit allen anderen Handlungsbereichen erforderlich.

__________________________________________

 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf

6 Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lehrplaneinheit 1 Erschließen und Wiedergeben berufsbezogener Informationen 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lehrplaneinheit 2 Kommunizieren in der Fremdsprache I 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

3. Ausbildungsjahr (Wahlbereich)

Lehrplaneinheit 3 Kommunizieren in der Fremdsprache II

1. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1: Erschließen und Wiedergeben berufsbezogener Informationen 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, unter Anwendung der Fachlexik berufsrelevante Texte zu verstehen und wiederzugeben. Sie können sich zu ausgewählten Alltagssituationen zusammenhängend äußern.

Verstehen des wesentlichen Inhalts von

ggf. Mediation; Nutzung von Hilfsmitteln (Wörterbücher) 

Betriebsanleitungen

Unfallverhütungsvorschriften

Sicherheit, Gesundheit; medizinische Begriffe

Zusammenhängendes Sprechen zu

Vortrag, Rede, Präsentation 

Reaktivierung relevanter grammatischer Strukturen und sprachlicher Mittel

Arbeitsplatz, Tätigkeiten 

Wegbeschreibung, Routenplanung

Interessen, Freizeit

Erarbeiten und Anwenden relevanter Fachlexik

Erstellen von Wortschatzlisten, vielfältige Übungen

vgl. Handlungsbereiche “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“ sowie “Befördern und Transportieren

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 2: Kommunizieren in der Fremdsprache I 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in berufstypischen Situationen unter Berücksichtung interkultureller Kenntnisse zu kommunizieren und dabei relevante Sachverhalte verständlich darzustellen. Sie können Probleme und Gefahrensituationen unter Einbeziehung der erworbenen Fachlexik bewältigen.

Führen von Gesprächen unter Beachtung landesüblicher Gepflogenheiten und Konventionen

Erarbeiten interkultureller Kenntnisse

Rollenspiele

in der Werkstatt

in der Raststätte, im Hotel

Speisen und Getränke, Übernachtung 

am Grenzübergang, beim Zoll 

Hinweise zum Verhalten

an der Tankstelle 

Meldungen des Verkehrsfunks verstehen sowie vermitteln/übertragen

Verkehrsbehinderungen

Stau, Geisterfahrer, Falschparker, Wetterbedingungen

Gefahren

Unfall, Verhalten bei Unfällen

Erarbeiten und Anwenden relevanter Fachlexik 

Einsatz von Wörterbüchern, Kfz-Fachbuch

vgl. “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“, “Befördern und Transportieren“ sowie “Fahrzeugtechnische Sicherheit"

Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen

Motoren 

Schwerpunkt Dieselmotor

Fahrzeugelektrik 

Räder und Bereifung

Fahrzeugzubehör

Bremssysteme

Federung

Straßentransporte, rollende Landstraße

3. Ausbildungsjahr (Wahlbereich)

Lehrplaneinheit 3: Kommunizieren in der Fremdsprache II

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in berufstypischen Situationen mündlich und schriftlich zu kommunizieren und dabei relevante Sachverhalte verständlich darzustellen. Sie können Probleme und Konfliktsituationen unter Einbeziehung der erworbenen Fachlexik und ihrer interkulturellen Kenntnisse bewältigen. 

Führen von Gesprächen

Vertiefung

Warenablieferung

Konfliktbewältigung

mit Kunden

in Märkten 

bei Zwischenfällen 

Berufsrelevanten Schriftverkehr bewältigen

Ausfüllen von Formularen

Schreiben an Behörden

Unfallbericht, besondere Vorkommnisse 

Bei Bedarf: 

Vorstellungsgespräch 

Bewerbungsschreiben, Lebenslauf

Anhang

Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats7 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:

Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen

Hör- und Hörsehverstehen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.

Leseverstehen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.

Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen. 

Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen.

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen.

Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. 

__________________________________

Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf

 

Hinweise zur Literatur

KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bun­des­republik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungs­berufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf 

Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750 

Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372 

 

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