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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 4
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Lehrplan
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin
2004/2020
Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Der Lehrplan basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2000), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (BGBl I Nr. 18) abgestimmt ist.
Der Lehrplan wurde am
Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Christian Beermann | Dresden |
Uwe Dittmer | Dresden |
Dr. Lothar Großmann | Leipzig |
Carsten Müller | Leipzig |
Marion Schlotzhauer | Chemnitz |
2004 erarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen werden für einen Einsatz in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst ausgebildet. Sie transportieren Güter in Transport- und Logistikunternehmen sowie im Werkverkehr und befördern Personen im Linien- und Gelegenheitsverkehr.
Die Arbeitsinhalte des Berufskraftfahrers/der Berufskraftfahrerin wechseln häufig auf Grund der vielfältigen marktspezifischen Beförderungs- und Transportaufträge. Typische Merkmale sind diskontinuierliche Arbeitszeiten und wechselnde Arbeitsorte. Immer wiederkehrende Arbeitstätigkeiten sind Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Beförderungs- und Transportaufträgen sowie Umgang mit Kunden und Behörden.
Die berufliche Tätigkeit erfordert:
Fremdsprachenkompetenzen verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Bei der beruflichen Tätigkeit tragen Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen eine hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen sowie dritten Personen und gegenüber sich selbst. Deshalb ist es notwendig, dass sie die relevanten Sozialvorschriften, Maßnahmen der Arbeitssicherheit sowie des Umwelt- und Gesundheitsschutzes beachten.
Ausgehend von diesen Tätigkeitsbereichen und von dafür erforderlichen Qualifikationen erfolgt die Strukturierung des fachtheoretischen Unterrichts. Es werden Ziele und Inhalte unmittelbar auf das berufliche Handeln bezogen und in Lehrplaneinheiten gegliedert.
Der schulische Teil der dualen Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsjahren 1 bis 3 über die gesamte Breite des Ausbildungsprofils. Die notwendigen technischen, ökonomischen und kommunikativen Grundlagen sind Gegenstand des Unterrichts. Es werden berufsbezogene Kenntnisse sowie für den Beruf notwendige Fähigkeiten und Einstellungen unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen des Güter- und Personenverkehrs vermittelt. Auf betriebliche Vorschriften wird verwiesen. Die Ausbildung soll zu sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.
Als Handlungsbereiche für den theoretischen Unterricht wurden ausgewählt:
In die Handlungsbereiche integriert erfolgt die Ausbildung in den Bereichen Kommunikation und Umgang mit Medien und moderner Informations- und Kommunikationstechnik.
Die berufsbezogene, mathematisch-naturwissenschaftliche Durchdringung der technischen und technologischen Sachverhalte ist bei Festigung der Grundlagenkenntnisse ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Mathematisch-naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche, arbeitsplanerische und informationstechnische Sachverhalte sind arbeitsaufgaben- und geschäftsprozessbezogen im notwendigen Umfang in den einzelnen Handlungsbereichen zu vermitteln. Die Ausbildung ist unter Beachtung der Aktualität von Wirtschaft, Wissenschaft und Technik zu gestalten.
Die Lernziele der Handlungsbereiche stellen Mindestforderungen dar. Dies ist bei der Planung der Stoffverteilung zu beachten. Das unterschiedliche Lern- und Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler ist differenziert zu berücksichtigen.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Handlungsbereiche bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lehrplaneinheiten unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.
Die selbstständige Arbeit und Fachkompetenz der Schülerinnen und Schüler ist auf der Grundlage didaktisch-methodischer Erkenntnisse besonders zu fördern. Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des fachtheoretischen Unterrichts in jeder Klassenstufe können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Theorieunterricht genutzt werden, wobei Gruppenunterricht möglich ist. Dieser Anteil wird durch die Fachkonferenz schulspezifisch festgelegt.
Besonderes Anliegen ist es, die Herausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der praktischen Berufsausbildung der Betriebe theoretisch zu unterstützen. Dazu sollen u. a. Projekte und Fallbeispiele bearbeitet werden.
Auf der Basis von erworbenem fundiertem Wissen können die Schülerinnen und Schüler weitere Erfahrungen und Kenntnisse sammeln, selbstständig neue Entwicklungstendenzen berücksichtigen und ihre Arbeitstechniken vervollkommnen.
Änderungen in der Abfolge von Lehrplaneinheiten einer Klassenstufe sind schulorganisatorisch unter Berücksichtigung der Prüfungsanforderungen zu regeln.
Im Wahlbereich können den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsangebote unterbreitet werden, die einerseits dem Angleichen unterschiedlicher Eingangsvoraussetzungen dienen, andererseits die Vermittlung von Zusatzqualifikationen ermöglichen.
Unterrichtsfächer und Handlungsbereiche | Wochenstunden in den Klassenstufen | ||
---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | |
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 |
Englisch | 1 | - | - |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 |
Sport | - | 1 | 1 |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 |
Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen | 4 | 32 | 12 |
Befördern und Transportieren | 2 | 1 | 2 |
Planung, Logistik, Transportoptimierung | 1 | 1 | 3 |
Fahrzeugtechnische Sicherheit | - | 1 | 1 |
Fremdsprachige Kommunikation3 | 1 | 1 | - |
Wahlbereich4 | 2 | 2 | 2 |
In diesem Kontext wird auf die Handreichung „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
sowie das Glossar.
Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.
Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.
Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:
Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.
Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.
Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.
Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.
Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:
Inhalte |
Hinweise zum Unterricht |
Das Kontrollieren, Warten und Pflegen von Nutzkraftfahrzeugen bildet einen wesentlichen Bestandteil der Ausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin.
Gegenstände des Unterrichts sind
Die Notwendigkeit von Pflege- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Zubehör wird verdeutlicht, der sinnvolle Handlungsablauf erarbeitet.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, sachgerecht über die notwendigen Betriebs- und Hilfsstoffe zu entscheiden und die Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge planvoll und unter Beachtung der betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Sie werden zur umweltbewussten und sorgfältigen Arbeitsweise befähigt und motiviert.
Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen “Befördern und Transportieren“ sowie “Fahrzeugtechnische Sicherheit“ erforderlich.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
160 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 1 | Messen und Prüfen am Kraftfahrzeug | 40 Ustd. |
Lehrplaneinheit 2 | Bewerten von Verbrennungsmotoren | 80 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 40 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
120 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 3 | Bewerten der Kraftübertragung | 50 Ustd. |
Lehrplaneinheit 4 | Kontrollieren des Fahrwerkes | 50 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 5 | Kontrollieren der elektrischen Anlagen | 15 Ustd. |
Lehrplaneinheit 6 | Anwenden der Fahrzeugelektronik | 15 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die fahrzeugbezogene Mess- und Prüftechnik und können mit ihr umgehen. Sie sind befähigt, Kontroll-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Zubehör unter Beachtung betrieblicher Regelungen und Vorschriften selbstständig und verantwortungsbewusst auszuführen. Sie sind zur umweltbewussten und sorgfältigen Arbeit motiviert.
Mess- und Prüftechnik |
traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter |
Grundlagen der Kfz-Elektrik |
elektrische Gesetze wiederholen und anwenden, Schaltpläne lesen |
Fahrzeugarten, Aufbauten |
StVO |
Fahrzeugmassen und -abmessungen |
Modell |
Fahrzeugtypische Berechnungen |
Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Zubehör und Ausrüstungen |
Kontrollieren von Fügeverbindungen, Sichtprüfung, Sicherungselemente |
Betriebliche Regelungen zur Fahrzeugpflege und Wartung |
Betriebsanleitungen |
Planen, Durchführen und Dokumentieren von Kontroll-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Zubehör |
Arbeit nach Serviceplänen/Checklisten, Prüfen des Reifeninnendrucks, Prüfen der Starterbatterie, Beleuchtungseinrichtungen; StVO, StVZO |
Ökonomische und ökologische Aspekte |
Umweltschutz, Altölverordnung Abwasserverordnung |
Arbeitssicherheit und Unfallschutz |
Berufsgenossenschaft (BG) |
Rechtsgrundlagen |
StVO, StVZO, EU-Verordnungen |
Die Schülerinnen und Schüler können die Leistungsfähigkeit von Verbrennungsmotoren bewerten und den Einsatz der Motoren nach Leistungskriterien einschätzen. Sie sind in der Lage, für unterschiedliche Belastungen geeignete Motoren und Fahrzeuge auszuwählen. Sie sind befähigt, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen Maßnahmen zur Unfallverhütung einzuleiten und materialerhaltende Aspekte zu berücksichtigen.
Ökologische und ökonomische Aspekte, Rechtsgrundlagen |
StVO, StVZO, Umweltschutz und EU-Normen sind in den Unterricht zu integrieren |
Verbrennungsmotoren |
|
Motortypen |
traditionelle und digitale Medien, Modelle |
Arbeitsverfahren |
traditionelle und digitale Medien, Arbeitsblätter |
Bauteile |
Modelle |
Motorsteuerung |
Arbeitsblätter |
Kraftstoffe, Kraftstoffanlagen |
traditionelle und digitale Medien, Modelle, Umweltschutz, Abgasnormen, Abgasbehandlung |
Schmierung |
Umweltschutz |
Kühlung |
Modelle |
Luftfilterung für Straßen- und Baufahrzeuge |
Modelle, Luftfiltertypen |
Leistungsbewertung und Kennlinien |
Steuerdiagramm, p-V-Diagramm |
Leistungssteigerung durch Aufladung |
Motorkennlinie, Arbeitsblätter |
Prüfen und Testen von Motoren |
Motorprüfstand, Motortester |
Berechnungen zu Verbrennungsmotoren |
Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Alternativantriebe |
Die Schülerinnen und Schüler können die unterschiedlichen Arten der Kraftübertragung als Systeme unterscheiden, erklären und bewerten. Sie sind in der Lage, bei der Auswahl der erforderlichen Transportmittel situationsbezogen zu entscheiden. Sie sind befähigt, auftretende Störungen zu erkennen, einzuschätzen und situationsgerecht zu handeln.
Rechtsgrundlagen |
StVO, StVZO |
Fahrwiderstände, Fahrleistung |
Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Kupplungen |
traditionelle und digitale Medien, Modelle |
Wechselgetriebe |
traditionelle und digitale Medien, Modelle |
Automatische Getriebe |
Modelle, Arbeitsblätter |
Gelenkwellen, Achswellen, Gelenke |
Modelle, Arbeitsblätter |
Verteilergetriebe, Achs- und Radvorgelege |
Modelle, Arbeitsblätter |
Ausgleichsgetriebe |
Modelle, Arbeitsblätter |
Allradantrieb |
traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter |
Funktionelles Zusammenwirken von Baugruppen der Kraftübertragung |
Wirkungsweise der Kraftübertragung |
Planen, Durchführen und Dokumentieren von Kontroll-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Kraftübertragungssystemen |
Arbeit nach Serviceplänen/Checklisten, Betriebssicherheit, Umweltschutz |
Erkennen und Einschätzen von Fehlfunktionen, Verhalten bei Störungen |
Nutzen der Fahrzeuginformationssysteme, persönliche Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler |
Mathematische Betrachtungen zur Kraftübertragung im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten des Kraftfahrzeuges |
Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Ökologische und ökonomische Aspekte |
Altölentsorgung, Recycling |
Die Schülerinnen und Schüler können die Besonderheiten von Fahrwerken an Fahrzeugen des Güterverkehrs und des Personenverkehrs beschreiben. Sie sind in der Lage, Fahrwerke zu kontrollieren und bei Normabweichungen geeignete Maßnahmen einzuleiten. Ihnen ist bewusst, dass von dem zuverlässigen Funktionieren des Fahrwerkes Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit wesentlich abhängen.
Rahmen, Rahmenbauarten |
Arbeitsblätter, Folien |
Anhängevorrichtungen |
Modelle, Folien |
Achsen, Radaufhängungen |
traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter |
Radstellungen |
|
Federung, Dämpfung |
Modelle, Arbeitsblätter |
Lenkung |
Modelle Lenkgetriebe, Arbeitsblätter |
Räder und Bereifung |
Tabellenbuch, Modell |
Besonderheiten der Sicherheit |
StVO, StVZO, Achslasten, Reifenzustand, Funktionssicherheit der Sattel- und Anhängerkupplungen |
Rechentechnische Betrachtungen zum Fahrwerk |
Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Prüfen des Fahrwerkes |
Ermitteln von Kennwerten am Modell |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die in den Fahrzeugen eingesetzten elektrischen Aggregate. Sie können auf der Grundlage der Kenntnis elektrotechnischer Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhänge die Leistungswerte der Stromerzeuger, Speicher und elektrischer Leiter bewerten. Sie sind befähigt, auftretende Störungen an elektrischen Geräten und Aggregaten zu analysieren sowie Vorschläge zur Abhilfe zu unterbreiten.
Gefahren des elektrischen Stromes |
Folien, Videos der BG |
Rechtsgrundlagen |
StVO, StVZO, Richtlinien des Rates der europäischen Gemeinschaft (REEG) |
Kontrollieren und Warten elektrischer Anlagen |
traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter; Arbeiten mit fremdsprachlichen Bedienungsanleitungen |
Generator, Batterie |
elektrotechnische Gesetze |
Beleuchtung |
StVO, StVZO, Modelle, Schaltpläne |
Signalanlage |
Modelle, Schaltpläne |
Starthilfen |
Modelle, Schaltpläne |
Aufbau und Wirkungsweise elektrischer Schaltungen |
Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Schaltungen, Tabellenbuch |
Ermitteln von Störungsursachen und Bewerten von Störungen |
Schaltpläne, Betriebsanleitungen, Fehlersuche an Modellen und/oder Fahrzeugen |
Inanspruchnahme von Werkstätten |
Konversation, auch in englischer Sprache |
Rechnerische Betrachtung zur KfzElektrik |
Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, elektronische Kontroll- und Kommunikationssysteme zu nutzen. Sie sind motiviert, die Informationen der Systeme im Hinblick auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie ökonomischen Nutzen aufzunehmen und zu beurteilen sowie das eigene Verhalten darauf einzustellen.
Bewerten von Aussagen elektronischer Bordsysteme |
unter technischen, ökonomischen, ökologischen Aspekten |
EG-Kontrollgerät |
aktuelle rechtliche Vorgaben und Regelungen, Bezug zu Sozialvorschriften |
Fahrzeuginformationssysteme |
|
Telematiksysteme |
|
Fahrdynamiksysteme |
|
Fahrzeugleitsysteme |
|
Sicherheitssysteme |
|
Warnsysteme |
|
Haltestelleneinrichtungen |
|
Komfortelektronik |
|
Verhalten bei Systemstörungen |
Nutzen der persönlichen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler |
Gegenstand des Unterrichts in diesem Handlungsbereich sind die Handlungen des Berufskraftfahrers/der Berufskraftfahrerin beim Transportieren von Gütern und beim Befördern von Personen.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen ihren Beruf als kundenorientierten Dienstleistungsberuf für den Güter- und Personenverkehr. Sie präsentieren ihren Betrieb als Teil einer logistischen Kette.
Unterschieden wird nach Einsatz im nationalen Verkehr und im internationalen Verkehr sowie nach Fahren im gewerblichen Güterverkehr und Fahren im Personenverkehr.
Untersucht werden die Handlungen beim beförderungs- und fahrtechnischen Vorbereiten sowie beim verkehrs- und betriebssicheren Beladen der Fahrzeuge einschließlich des situationsgerechten Einsatzes von Ladehilfen. Das im Bedarfsfall notwendige Beaufsichtigen der Verladung, das Beraten des Beladepersonals und das Bewältigen auftretender Konfliktsituationen werden nachvollzogen.
Die Notwendigkeit, bei Unfall- und Zwischenfallsituationen sowie bei auftretenden Beförderungs- und Ablieferungshindernissen umsichtig und im Sinne der Lösung des Beförderungsauftrages zu handeln, wird verdeutlicht.
Wirtschaftliche und ökologische Aspekte sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind stets in die Betrachtungen einzubeziehen. Dabei beachten die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Regelungen.
Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“, “Planung, Logistik, Transportoptimierung“ sowie “Fahrzeugtechnische Sicherheit“ und “Fremdsprachige Kommunikation“ erforderlich.
Die Schülerinnen und Schüler simulieren unter Beachtung des Kontrollgerätes und der Anzeigen von Kontrollinstrumenten die optimierte und sichere Durchführung von Beförderungsaufträgen. Sie nutzen die im Fahrzeug vorhandenen elektronischen Geräte und geeignete Rechentechnik.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 1 | Durchführen von Transporten im nationalen Verkehr | 40 Ustd. |
Lehrplaneinheit 2 | Beladen von Fahrzeugen und Abfahrtkontrolle | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 3 | Durchführen von Transporten im internationalen Güterkraftverkehr | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 4 | Befördern von Personen | 20 Ustd. |
Lehrplaneinheit 5 | Transportieren spezieller Güter | 20 Ustd. |
Lehrplaneinheit 6 | Durchführen von Großraum- und Schwertransporten | 10 Ustd. |
Lehrplaneinheit 7 | Spezielle Probleme der Ladungssicherung | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler können ihren Beruf als kundenorientierten Dienstleistungsberuf und ihren Betrieb als Teil einer logistischen Kette bewerten. Sie besitzen grundlegende Kenntnisse über die im nationalen Verkehr geltenden rechtlichen Bestimmungen und die erforderlichen Dokumente. Sie sind motiviert, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen.
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz |
integrativ in allen LPE |
Wirtschaftliche Bedeutung des Verkehrs |
Bezug Wirtschaftskunde |
logistische Ketten, Geschäftsprozesse |
TUL-Prozesse, traditionelle und digitale Medien, Arbeitsblatt |
Präsentation des Unternehmens |
Bezug zu Wirtschaftskunde, Deutsch/Kommunikation |
Fahren im nationalen Verkehr |
|
rechtliche Grundlagen |
GÜKG |
Einteilung und Begriffe |
in Abstimmung mit “Planung, Logistik, Transportoptimierung“ |
Erlaubnispflicht |
|
Berufszugangsvoraussetzungen |
|
Rechte und Pflichten des Unternehmers |
|
Vorgaben der Berufsgenossenschaft |
vgl. Wirtschaftskunde, 2./3. Aj. |
Bundesamt für Güterverkehr |
|
Beförderungsbedingungen und Beförderungsdokumente |
|
Überblick - Straßenfrachtrecht |
BGB, HGB, TRG, AGB-Gesetz |
Verträge im Straßenverkehrsrecht |
HGB, VBGL |
Beförderungsdokumente |
HGB, Frachtbrief, Arbeitsblätter, GÜKG, ADR |
Abwicklung des Beförderungsvertrages für Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft und Lagergeschäft |
HGB, VBGL |
Simulieren von konkreten Beförderungsaufträgen |
Fallbeispiele |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die Beladung der Fahrzeuge vorzubereiten und durchzuführen sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu überprüfen. Sie sind befähigt, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen.
Planen der Beladung in Abhängigkeit vom Beförderungsauftrag |
Beförderungspapiere, Ladepläne, mathematische Berechnungen |
Ladungssicherung |
technische Normen von Nutz- und Spezialfahrzeugen, StVO, StVZO, Tabellenbuch, Modelle, Arbeitshefte, traditionelle und digitale Medien |
rechtliche Grundlagen |
|
physikalische Grundlagen |
|
Arten der Ladungssicherung |
|
Berechnungen |
|
Abfahrtkontrolle |
in Abstimmung mit “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“ sowie “Fahrzeugtechnische Sicherheit“ |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen grundlegende Kenntnisse über die im internationalen Verkehr geltenden Rechtsnormen und die erforderlichen Dokumente. Sie sind in der Lage, die Fahrzeuge im Sinne des Beförderungsauftrages vorzubereiten. Sie sind motiviert, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen. Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, die Fahrten unter Beachtung transport- und zollrechtlicher Vorschriften sowie wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte durchzuführen.
Beförderungsbedingungen und Beförderungsdokumente im internationalen Güterkraftverkehr |
|
Verkehrsarten |
Folien, Arbeitsblätter |
Transitverkehr |
|
Wechselverkehr |
|
Dreiländerverkehr |
|
Kabotageverkehr |
|
Konzessionsarten |
|
Gemeinschaftslizenz der EU |
|
CEMT-Genehmigung |
|
Konventionen im bilateralen Verkehr |
Besonderheiten im transalpinen Verkehr |
Beförderungsdurchführung |
CMR, VBLG, AGL |
zollrechtliche Vorschriften, Dokumente und Papiere |
|
gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren gVV |
Einheitspapier T1, T2 |
Carnet TIR-Verfahren |
Carnet-Begleitscheinheft |
Carnet ATA-Verfahren |
|
Carnet de Passage |
|
zollrechtliche Sonderbestimmungen |
Freihandelszonen, Freihäfen |
Simulieren von konkreten Beförderungsaufträgen |
Fallbeispiele - Auswahl der erforderlichen Dokumente, CMR, Frachtbrief, Zollpapiere, Kontrollgeräteschaublatt, Ladeplan |
Verhalten bei Unfall- und Zwischenfallsituationen |
Unfallmerkblatt |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Fahrten im Personenverkehr vorzubereiten. Sie wissen um die Bedeutung gesetzlicher und betrieblicher Vorschriften und sind fähig, diese umzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind motiviert, die Fahrgäste zu betreuen, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen. Sie können die Fahrten unter Beachtung der für den Linien- und Gelegenheitsverkehr zutreffenden rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte durchführen und dokumentieren.
Gesetzliche Vorschriften des Personenverkehrs |
PbefG, BOKraft, StVG, StVO, StVZO |
Verkehrsunternehmen |
|
Verkehrsarten |
|
Linienverkehr |
|
Gelegenheitsverkehr |
|
Beförderungsdurchführung im Linienverkehr |
Merkblätter |
Arten des Linienverkehrs |
Sonderformen, Schülerbeförderung |
Fahrtvorbereitung |
Beschilderung |
Fahrpläne |
|
Beförderungstarife, Beförderungsentgelt |
Entgeltstrukturen, Tarife des ÖPNV |
Fahrtnachbereitung |
Umgang mit Fundsachen |
Beförderungsdurchführung im Gelegenheitsverkehr |
|
Arten des Gelegenheitsverkehrs |
|
Fahrtvorbereitung |
Bordküche, Sanitäreinrichtungen, Beschilderung |
Kalkulation von Sonderangeboten |
|
Fahrgastbetreuung |
Meldepflichten, Reiseführung |
Verhalten in Konfliktsituationen |
Kommunikationsübung |
Dokumentieren von konkreten Beförderungsaufträgen |
EU- und ASOR-Fahrtenblatt |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen den Transport spezieller Güter vorzubereiten und durchzuführen. Sie sind motiviert und befähigt, während des gesamten Beförderungsablaufs umsichtig zu handeln.
Gesetzliche Vorschriften für den Transport spezieller Güter |
StVO, StVZO, Umweltschutz- und Brandschutzbestimmungen |
Gefahrguttransporte |
GGBefG, ADR, GGVS |
Abfalltransporte |
Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG |
Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteltransporte |
LMTV, TLMV, Temperaturgeführte Transporte |
Tiertransporte |
TierschTrV |
Sonderausrüstungen |
|
Sondergenehmigungen |
|
Kennzeichnung, Bezettelung |
|
Begleitpapiere, Dokumente |
|
Verhalten bei Unfall- und Zwischenfallsituationen |
StVG, StVO, StVZO |
Sichern von Gefahrenstellen und Fahrzeugen |
Bundesimmissionsschutzgesetz |
Maßnahmen der Ersten Hilfe |
|
Grundregeln des Umweltschutzes |
Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, Großraum- und Schwertransporte vorzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler sind sensibilisiert und befähigt, die Fahrten unter Beachtung spezieller Sicherheitsanforderungen und -bestimmungen sowie wirtschaftlicher und ökologischer Vorschriften durchzuführen. Sie sind motiviert, bei auftretenden Konfliktsituationen umsichtig zu handeln und diese zu bewältigen.
Großraum- und Schwertransporte |
RGST, traditionelle und digitale Medien |
Sonderausrüstungen |
|
Sondergenehmigungen |
|
Kennzeichnung, Bezettelung |
|
Begleitpapiere und Dokumente |
|
Verhalten bei Unfall- und Zwischenfallsituationen |
StVG, StVO, StVZO |
Sichern von Gefahrenstellen und Fahrzeugen |
Bundesimmissionsschutzgesetz |
Die Schülerinnen und Schüler können die zur Ladungssicherung eingesetzten speziellen Zurr- und Hilfsmittel beschreiben und konkreten Anwendungsfällen zuordnen. Sie sind in der Lage, die Stabilität der Fahrzeugaufbauten in Bezug auf die Ladung zu bewerten und Berechnungen zur Ladungssicherung durchzuführen.
Spezielle Zurrmittel und Hilfsmittel |
Diagonalzurren, Niederzurren |
Stabilität der Fahrzeugaufbauten |
|
Berechnen von Reibkräften |
Arbeit mit Tabellen |
Berechnen von Standsicherheitsgraden |
Gegenstand des Unterrichts in diesem Handlungsbereich ist die Planung und Optimierung von Beförderungs- und Transportabläufen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen die dabei zu berücksichtigenden Bedingungen kennen. Sie planen beispielhaft Routen und Touren in in- und ausländische Zielgebiete unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften. Sie orientieren sich verkehrsgeografisch, lesen Spezialkarten und berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes. Anhand von Fallbeispielen werden Touren unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Kriterien erarbeitet und verglichen. Als Arbeitsmittel werden Straßenkarten, Software und die Möglichkeiten des internationalen Datennetzes genutzt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Auswirkungen von Entscheidungen des Berufskraftfahrers/der Berufskraftfahrerin über den Transport- bzw. Beförderungsweg wirtschaftlich bewerten und die Notwendigkeit des verantwortungsbewussten Handelns erkennen.
Die bevorzugte Unterrichtsmethode ist die selbstständige Arbeit der Schüler in Gruppen.
Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen “Befördern und Transportieren“ und “Fahrzeugtechnische Sicherheit“ erforderlich.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 1 | Planen von Routen und Touren in inländische Zielgebiete | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 2 | Optimieren des Transportablaufes | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
120 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 3 | Planen von Routen und Touren in ausländische Zielgebiete | 90 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 30 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler sind befähigt, Routen und Touren in inländische Zielgebiete unter Beachtung gesetzlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften zu planen. Diese Planung können sie unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten realisieren. Sie sind in der Lage, den Ablauf im Sinne des Auftrages zu optimieren.
Rechtliche Grundlagen |
in Abstimmung mit “Befördern und Transportieren“ |
Vorschriften für den Personenverkehr und den Güterkraftverkehr |
FeV, Pbefg, GüKG, StVG |
Führerscheinrecht |
StVO, StVZO |
Sozialvorschriften |
aktuelle rechtliche Vorgaben und Regelungen, ArbZG, FPersV |
Umweltschutzrecht |
|
Dokumente und Papiere |
|
Auswerten von Aufzeichnungen des Kontrollgerätes |
aktuelle rechtliche Vorgaben und Regelungen, Sozialvorschriften |
Verkehrstüchtigkeit |
StVG, StVO, BtMG |
Bearbeiten von Beförderungsaufträgen |
|
Planen von Fahrtrouten |
Optimieren von Fahrtrouten nach Weg, Zeit, Kosten unter Verwendung von Kartenwerken, digitalen Medien; |
Bewältigen von Konflikten und Zwischenfällen |
Auseinandersetzen mit Routenvorgaben unter Berücksichtigung konkreter Gegebenheiten, Fallbeispiele |
Die Schülerinnen und Schüler können Routen und Touren unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten planen. Sie sind in der Lage, den Ablauf von Personen- und Güterbeförderungen im Sinne des Auftrages zu gestalten. Sie sind zu einer wirtschaftlichen und umweltbewussten Planung motiviert.
Umweltschutz |
|
Betriebswirtschaftliche Grundlagen |
Bezug Wirtschaftskunde |
kaufmännisches Rechnen |
Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Kostenkalkulation |
Berücksichtigung der Sozialvorschriften |
Leistungsangebot |
|
Abrechnung |
|
Dokumentation |
|
Gesprächsführung |
|
Konfliktbewältigung |
|
Zwischenfälle |
Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, Routen und Touren in ausländische Zielgebiete unter Beachtung gesetzlicher und verkehrsspezifischer Vorschriften zu planen. Diese Planung können sie unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten realisieren. Sie sind in der Lage, unvorhergesehene Beförderungs- und Ablieferungshindernisse im Sinne des Beförderungsauftrages operativ zu lösen.
Länderspezifische rechtliche Vorschriften |
|
Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) |
|
Führerscheinrecht |
FEV, GÜKG EU |
Fahrzeugabmessungen |
|
Dokumente und Papiere |
|
Sozialvorschriften |
vgl. “Befördern und Transportieren“ |
Kontrollgerät |
aktuelle rechtliche Regelungen und Vorgaben |
Verkehrstüchtigkeit |
StVG, StVO, BtMG |
Bearbeiten von internationalen Beförderungsaufträgen |
|
Länderspezifische Verkehrseinschränkungen |
|
zur Straßenbenutzung |
|
zum Führen von Fahrzeugen |
|
zur Transport- und Beförderungsdurchführung |
|
Länderspezifische Umweltschutzauflagen |
|
Mautsysteme |
|
Planen und Optimieren von Fahrtrouten |
|
Arbeit mit Mitteln zur Routenplanung |
|
Berücksichtigung aktueller Meldungen |
|
Planen und Kalkulieren von Transport- und Beförderungsaufträgen |
selbstständige Schülerarbeit |
Bewältigen von Konflikten und Zwischenfällen |
Gesprächsführung in der Fremdsprache |
Gegenstand des Unterrichts im Handlungsbereich sind die Maßnahmen, die zur Gewährleistung der fahrzeugtechnischen Sicherheit durchgeführt werden müssen. Kernaufgaben sind das Kontrollieren von Bremsanlagen und das Einleiten von Maßnahmen bei Abweichungen von der Norm sowie das Einschätzen von Bremsvorgängen. Den Schülerinnen und Schülern muss bewusst werden, dass von der Betriebs- und Verkehrssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge
abhängen.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, die Auswirkungen von Verkehrssituationen und Zuladung auf die Bremsvorgänge einzuschätzen.
Im Unterricht behandelt werden die zu prüfenden Aggregate und die erforderlichen Prüfmethoden. Die Prüfergebnisse werden beurteilt und durch den Berufskraftfahrer/die Berufskraftfahrerin eigenverantwortlich einzuleitende geeignete Maßnahmen erörtert.
Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“ sowie “Befördern und Transportieren“ erforderlich.
Zeitrichtwert |
||
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 1 | Bedienen und Prüfen von Bremsanlagen | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 2 | Bedienen und Prüfen von Bremsanlagen von Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Bremsvorgänge einzuschätzen. Sie kennen die gesetzlichen Vorschriften für Bremsanlagen und können die Funktionsfähigkeit von Bremsanlagen prüfen. Sie sind fähig, die Ergebnisse der Prüfung zu beurteilen und bei Mängeln entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Gesetze, Verordnungen und Vorschriften |
PREG, StVG, StVO, StVZO |
Arten von Bremsanlagen |
Folien, traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter |
nach Bedienung |
|
nach Einsatz |
|
nach Übertragungsmedium |
|
Arten von Radbremsen |
|
Prüfen und Bewerten hydraulischer Bremsanlagen |
|
Rechnerische Betrachtung des Bremsvorganges unter Berücksichtigung verschiedener Verkehrsverhältnisse |
Variation von Zuladungen und Fahrbahnbedingungen, Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Ermitteln bremstechnischer Kenngrößen |
Bremsenmodell/Bremsenprüfstand |
Unfallschutz |
Unterlegkeile, Feststellbremse |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die in Nutzfahrzeugen eingesetzten Fremdkraftbremsanlagen. Sie sind befähigt, die Funktionsfähigkeit von Nutzfahrzeugbremsanlagen, insbesondere von Druckluftbremsanlagen zu überprüfen. Sie können auftretende Abweichungen fahrtechnisch einschätzen und notwendige Maßnahmen einleiten. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unfallschutzgerechter Arbeit sensibilisiert.
Gesetze, Verordnungen und Vorschriften |
PREG, StVG, StVO, StVZO |
Bewerten von |
Folien, traditionelle und digitale Medien, Modelle, Arbeitsblätter |
Druckluftbremsanlage |
|
Federspeicher-Feststell-Bremsanlage |
|
Dauerbremsanlage |
|
Hilfsbremsanlage |
|
Rechnerische Betrachtung des Bremsvorganges |
Tabellenbuch, Lehrbuch Fachrechnen |
Ermitteln bremstechnischer Kenngrößen |
Bremsenmodell/Bremsenprüfstand |
Unfallschutz |
Vorlegeklötze, Feststellbremse |
Aufgabe des Unterrichts im Handlungsbereich “Fremdsprachige Kommunikation“ ist die Befähigung zum Kommunizieren in berufstypischen Situationen.
Der Unterricht vermittelt dabei ausgewählte interkulturelle Kenntnisse mit dem Ziel, mehr Sicherheit im Umgang mit ausländischen Kommunikationspartnern zu entwickeln.
Schwerpunkte in den Ausbildungsjahren 1 und 2 sind die Befähigung zum Hörverstehen (Rezeption) und zum Führen von Gesprächen (Interaktion).
Der Unterricht im 1. Ausbildungsjahr zielt darüber hinaus auf die Weiterentwicklung des Leseverstehens berufsbezogener Texte (Rezeption), auf das Übertragen von Sachverhalten aus einer in die andere Sprache (Mediation) und auf das zusammenhängende Sprechen (Produktion).
Im 2. Ausbildungsjahr stehen das Kommunizieren in berufstypischen Situationen sowie die Bewältigung von Transport- und Beförderungsproblemen einschließlich der Konfliktbewältigung unter Anwendung der fremdsprachigen Fachlexik im Vordergrund.
Im 3. Ausbildungsjahr kann die fremdsprachige Kommunikation integrativ in den relevanten Handlungsbereichen (insbesondere “Befördern und Transportieren“ sowie “Planung, Logistik, Transportoptimierung“) vertieft werden. Die Fähigkeiten im zusammenhängenden Schreiben (Produktion) werden weiterentwickelt.
Der Unterricht ist zunehmend in der Fremdsprache durchzuführen.
Schülerinnen und Schülern, die bei Beginn der Ausbildung Defizite in der angebotenen Fremdsprache besitzen, können im Rahmen des Wahlunterrichts an das erforderliche Niveau herangeführt werden.
Wird der Erwerb des KMK-Fremdsprachenzertifikats5 angestrebt, sollte im 3. Ausbildungsjahr dafür Wahlunterricht angeboten werden. Die Anforderungen der Niveaus B1/B26 sind zu berücksichtigen.
Abstimmungen sind mit allen anderen Handlungsbereichen erforderlich.
__________________________________________
5 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
6 Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 1 | Erschließen und Wiedergeben berufsbezogener Informationen | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lehrplaneinheit 2 | Kommunizieren in der Fremdsprache I | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr (Wahlbereich) |
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Lehrplaneinheit 3 | Kommunizieren in der Fremdsprache II |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, unter Anwendung der Fachlexik berufsrelevante Texte zu verstehen und wiederzugeben. Sie können sich zu ausgewählten Alltagssituationen zusammenhängend äußern.
Verstehen des wesentlichen Inhalts von |
ggf. Mediation; Nutzung von Hilfsmitteln (Wörterbücher) |
Betriebsanleitungen |
|
Unfallverhütungsvorschriften |
Sicherheit, Gesundheit; medizinische Begriffe |
Zusammenhängendes Sprechen zu |
Vortrag, Rede, Präsentation Reaktivierung relevanter grammatischer Strukturen und sprachlicher Mittel |
Arbeitsplatz, Tätigkeiten |
|
Wegbeschreibung, Routenplanung |
|
Interessen, Freizeit |
|
Erarbeiten und Anwenden relevanter Fachlexik |
Erstellen von Wortschatzlisten, vielfältige Übungen vgl. Handlungsbereiche “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“ sowie “Befördern und Transportieren |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in berufstypischen Situationen unter Berücksichtung interkultureller Kenntnisse zu kommunizieren und dabei relevante Sachverhalte verständlich darzustellen. Sie können Probleme und Gefahrensituationen unter Einbeziehung der erworbenen Fachlexik bewältigen.
Führen von Gesprächen unter Beachtung landesüblicher Gepflogenheiten und Konventionen |
Erarbeiten interkultureller Kenntnisse Rollenspiele |
in der Werkstatt |
|
in der Raststätte, im Hotel |
Speisen und Getränke, Übernachtung |
am Grenzübergang, beim Zoll |
Hinweise zum Verhalten |
an der Tankstelle |
|
Meldungen des Verkehrsfunks verstehen sowie vermitteln/übertragen |
|
Verkehrsbehinderungen |
Stau, Geisterfahrer, Falschparker, Wetterbedingungen |
Gefahren |
Unfall, Verhalten bei Unfällen |
Erarbeiten und Anwenden relevanter Fachlexik |
Einsatz von Wörterbüchern, Kfz-Fachbuch vgl. “Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen“, “Befördern und Transportieren“ sowie “Fahrzeugtechnische Sicherheit" |
Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen |
|
Motoren |
Schwerpunkt Dieselmotor |
Fahrzeugelektrik |
|
Räder und Bereifung |
|
Fahrzeugzubehör |
|
Bremssysteme |
|
Federung |
|
Straßentransporte, rollende Landstraße |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in berufstypischen Situationen mündlich und schriftlich zu kommunizieren und dabei relevante Sachverhalte verständlich darzustellen. Sie können Probleme und Konfliktsituationen unter Einbeziehung der erworbenen Fachlexik und ihrer interkulturellen Kenntnisse bewältigen.
Führen von Gesprächen |
Vertiefung Warenablieferung Konfliktbewältigung |
mit Kunden |
|
in Märkten |
|
bei Zwischenfällen |
|
Berufsrelevanten Schriftverkehr bewältigen |
|
Ausfüllen von Formularen |
|
Schreiben an Behörden |
Unfallbericht, besondere Vorkommnisse |
Bei Bedarf: |
|
Vorstellungsgespräch |
|
Bewerbungsschreiben, Lebenslauf |
Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats7 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:
Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen
Hör- und Hörsehverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.
Leseverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.
Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.
Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen.
Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen.
__________________________________
7 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf
Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750
Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372