Achtung: Sie verwenden noch den veralteten Internet Explorer! Bitte wechseln Sie für eine korrekte Darstellung des Schulportals auf einen modernen Browser wie den Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox.
Wenn Sie bereits Microsoft Edge installiert haben, können Sie hier per Klick direkt wechseln!
Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 0
Zugriff auf die fachspezifischen Materialien nur nach Anmeldung im Schulportal!
Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 0
Arbeitsmaterial
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Parkettleger / Parkettlegerin
2002/2012/2015/2020
Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Das Arbeitsmaterial basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Parkettleger/Parkettlegerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Mai 2002, der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin vom 17. Juni 2002 (BGBl I 2002, S. 1852 ff.) abgestimmt ist.
Das Arbeitsmaterial wurde am
Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Ingo Esterl | Plauen |
Lutz Söllner (Leiter) | Plauen |
Reinhold Vongerichten | Plauen |
2002 erarbeitet und durch das Sächsische Bildungsinstitut 2012 und 2015 redaktionell überarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Arbeitsmaterials erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Der Ausbildungsberuf des Parkettlegers/der Parkettlegerin wurde 2002 neugeordnet, um den veränderten technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Parkettlegerhandwerks gerecht zu werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 sind die Vorgaben der KMK für den berufsbezogenen Bereich in die sächsische Stundentafel übernommen worden. Lernfelder, bei denen Stundenanpassungen erfolgten, sind in der Stundentafel gekennzeichnet.
Der Ausbildungsberuf Parkettleger/Parkettlegerin ist als Beruf des Handwerkes konzipiert. Der Einsatz der Parkettlegerinnen und Parkettleger erfolgt in kleinen und mittelständischen Unternehmen, auf unterschiedlichen Baustellen, bei Privatpersonen, im öffentlichen Bauwesen oder im Gewerbe- und Industriebau. Von den Parkettlegern und Parkettlegerinnen wird ein hohes Maß an Verantwortung für die betriebliche Maschinentechnik und den Schutz der Umwelt erwartet.
Typische Einsatzfelder sind:
Die berufliche Tätigkeit erfordert:
Der berufsbezogene Unterricht setzt deshalb Prioritäten im Hinblick auf den differenzierten Einsatz von Werkstoffen und die sich daraus ergebenden Verlegetechniken sowie Fragen der Qualitätssicherung, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.
Für diesen Ausbildungsberuf sind die Erziehungs- und Bildungsziele des berufsbezogenen Unterrichts in folgenden Handlungsbereichen vorgegeben:
Diese Handlungsbereiche geben Mindestanforderungen zum Erreichen der erforderlichen Qualifikationen an und haben die im Rahmenlehrplan ausgewiesenen Lernfelder zur Grundlage.
Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans der beruflichen Grundbildung sind:
Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans der beruflichen Fachbildung sind:
Die Lernfelder werden im vorliegenden Arbeitsmaterial bei Vorrangstellung der Handlungsorientierung ohne Vernachlässigung der fachsystematischen Fundierung in berufssystematisch gegliederten Handlungsbereichen zusammengeführt. Diese spiegeln die Logik der Handlungen beruflicher Arbeit wider und vermitteln erforderliche Wissensbestände im beruflichen Anwendungszusammenhang. Die im jeweiligen Handlungsbereich nach dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Inhalte sind so formuliert, dass der Unterricht der technischen Innovation gerecht werden kann.
Integrativer Bestandteil aller Handlungsbereiche ist die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationssysteme und der sichere Umgang mit fachsprachlichen Begriffen. Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen. Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Unterrichts in jeder Klassenstufe können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht genutzt werden, wobei eine Klassenteilung möglich ist. Die konkrete Planung obliegt der Schule.
Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele wird durch die Ausprägung der Handlungskompetenz unterstützt. Sie erfolgt anwendungs- und projektorientiert an praxisnahen Aufgabenstellungen. Für ein ganzheitliches Lernen stehen schülerzentrierte Unterrichtsformen bei der Unterrichtsgestaltung im Vordergrund. Die berufsbezogene mathematisch-naturwissenschaftliche Durchdringung der technischen und technologischen Sachverhalte ist bei der Sicherung gefestigter Grundlagenkenntnisse wichtiger Bestandteil des Unterrichtes. Regionale und territoriale Besonderheiten und unternehmensbezogene Aspekte sind im Unterricht angemessen zu berücksichtigen.
Der gesamte berufsbezogene Unterricht orientiert sich in Aufbau und Zielstellung vorrangig an charakteristischen Situationen des beruflichen Alltags. Er knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Dabei werden beispielhafte Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis im Unterricht aufgegriffen. Das Lernen erfolgt in vollständigen Handlungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler das Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten.
Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden, insbesondere den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Projektarbeit oder kooperatives Lernen. Des Weiteren ist eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereiches sowie der in einem Lernfeld unterrichtenden Lehrkräfte notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Demnach soll selbstständiges und vernetztes Denken sowie die Fähigkeit, Probleme zu erkennen und zu lösen, unterstützt werden. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterrichtsfächer und Handlungsbereiche | Wochenstunden in den Klassenstufen | |||
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | |
1 | Parkett- und andere Holzfußböden | 3 | 4,52 | 1,5 |
2 | Fußböden aus Mehrschichtelementen | 2 | - | - |
3 | Bodenbeläge | - | 2,52 | - |
4 | Untergründe | 3 | - | 22 |
5 | Sonderkonstruktionen, Instandhalten und Instandsetzen von Fußböden | - | - | 3,52 |
Wahlbereich3 | 2 | 2 | 2 |
In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
1. zum Lernfeldkonzept,
2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie
3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur
sowie das Glossar.
Die Handlungsbereiche sind in der Stundentafel ausgewiesen. Die Zuordnung der Lernfelder und/oder Teile von Lernfeldern zu den Handlungsbereichen wird in diesem Arbeitsmaterial über die folgende Tabelle (Zuordnungsmatrix) vorgenommen.
Berufsbezogener Bereich | Lernfelder (LF) des KMK-Rahmenlehrplanes und Zeitrichtwerte (ZRW) | |||||
Klassenstufen | ||||||
1 | 2 | 3 | ||||
LF | ZRW | LF | ZRW | LF | ZRW | |
Parkett- und andere Holzfußböden | 2 | 80 +40 |
5 6 7 |
804 60 40 |
12 | 60 |
Fußböden aus Mehrschichtelementen | 3 | 80 | - | - | - | - |
Bodenbeläge | - | - | 8 9 |
604 40 |
- | - |
Untergründe | 1 4 |
40 80 |
- | - | 10 | 804 |
Sonderkonstruktionen, Instandhalten und Instandsetzen von Fußböden | - | - | - | - | 11 13 |
80 604 |
Die Zeitrichtwerte sind in Unterrichtsstunden angegeben. Es sind Bruttowerte, die die Zeiten für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise mit umfassen.
____________________________________________
4 Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst.
In dem 1. Ausbildungsjahr planen die Schülerinnen und Schüler die Verlegung eines Dielenbodens auf Lagerhölzern unter Berücksichtigung ausgewählter Holzeigenschaften. Sie beachten chemische und physikalische Eigenschaften des Werkstoffes Holz sowie ökologische Besonderheiten bei der Materialauswahl für Parkett- und andere Holzfußböden.
Sie kennen geeignete Halbfertigprodukte, Verbindungen und Verbindungsmittel sowie Handwerkzeuge zur Holzbearbeitung. Sie sind in der Lage, notwendige Materialberechnungen durchzuführen und praxisrelevante Zeichnungen anzufertigen.
In dem 2. Ausbildungsjahr planen die Schülerinnen und Schüler die Verlegung eines vollflächig verklebten Parkettbodens sowie eines Holzpflasterbodens einschließlich der Oberflächenbehandlung.
Sie kennen die Parkett- und Holzpflasterarten, ihre Herstellungsverfahren sowie die Verlegemuster und teilen Raumflächen ein. Sie fertigen Entwürfe unter Berücksichtigung der verschiedenen Verlegearten an und zeichnen Anschlüsse. Sie berechnen die Raumeinteilungen, Schwund- sowie Quellmaße, ermitteln Kosten und erstellen Arbeitsablaufpläne.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die notwendigen Untergrundvorbereitungen für verschiedene Fußbodenarten. Sie vergleichen Klebstoffe und entscheiden über deren Einsatz unter Berücksichtigung des Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass die Qualität der Oberfläche für den Gesamteindruck des Holzfußbodens von besonderer Bedeutung ist. Sie wählen geeignete Schleifmittel aus und wenden die Regeln des Schleifens unter Berücksichtigung des Verlegemusters und des Lichteinfalls an. Sie sind mit verschiedenen Verfahren zur farblichen Gestaltung und zum Schutz der Oberflächen vertraut. Sie berechnen die Mischungsanteile mehrkomponentiger Materialien sowie den praxisrelevanten Materialbedarf.
In dem 3. Ausbildungsjahr gestalten die Schülerinnen und Schüler einen Holzfußboden und berücksichtigen dabei Raumwirkung, Raumnutzung und Raumausstattung. Sie kennen Richtlinien zur Fußbodengestaltung und entwerfen einen Fußboden mit traditionellen oder modernen Mustern. Sie sind in der Lage, Zwischen- und Randfriese wirksam in die Fußbodengestaltung zu integrieren. Die Schülerinnen und Schüler können Ornamente entwerfen und fachgerecht in das umliegende Muster einfügen. Bei der Gestaltung werden Formen, Proportionen, Dimensionen und Farbwirkungen beachtet und die Entwürfe als Ergebnis von Gruppenarbeit präsentiert sowie diskutiert. Sie teilen die Muster mit Hilfe von Berechnungen ein, ermitteln den Materialbedarf, berücksichtigen einen wirtschaftlichen Verschnitt und ermitteln Material- und Lohnkosten. Sie sind in der Lage, alle Arbeitsschritte fachgerecht zu dokumentieren.
In den 1. bis 3. Ausbildungsjahren arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit Informations- und Kommunikationssystemen zur Auswahl benötigter Werkstoffe und zur Planung des Einsatzes erforderlicher Werkzeuge und Maschinen.
Im anwendungsbezogenen Unterricht werden theoretische Kenntnisse in praxisorientierten Versuchen veranschaulicht, gefestigt und vertieft. Die Schülerinnen und Schüler erkennen anhand von Versuchen Abhängigkeiten zwischen technischen Abläufen bei der Herstellung von Parkett- und anderen Holzfußböden im Zusammenhang mit physikalischen Gesetzmäßigkeiten. Die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes sowie die Werkstatt- und Laborordnungen sind einzuhalten.
Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren zur schwimmenden Verlegung eines Fußbodens aus mehrschichtigen Elementen.
Sie sind über Arten und Herstellungsverfahren von Holz- und Schichtwerkstoffen informiert und in der Lage, Unterschiede zu Holzfußböden zu erkennen und zu beschreiben. Sie kennen typische Holzwerkstoffverbindungen, die für Fußböden aus Mehrschichtelementen geeignet sind.
Technologische Voraussetzungen und Untergrundbedingungen für schwimmend verlegbare Fußböden sind den Schülerinnen und Schülern vertraut. Sie fertigen Aufmaßskizzen mit Bemaßung an, ermitteln Abrechnungsmassen und berücksichtigen den Einsatz von Werkzeugen und Sägemaschinen unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen.
Bei der Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen ist selbstständiges und konstruktives Arbeiten besonders zu fördern. Für die Auswertung der Ergebnisse ist vorzugsweise Gruppenarbeit zu empfehlen.
Die Schülerinnen und Schüler kennen praxiserprobte Pflegemaßnahmen für Fußböden aus Mehrschichtelementen und sind in der Lage, Kunden fachgerecht zu informieren.
Im anwendungsbezogenen Unterricht werden die theoretischen Kenntnisse in praxisorientierten Versuchen veranschaulicht, gefestigt und vertieft. Die Schülerinnen und Schüler erkennen praxisrelevante Zusammenhänge von Werkstoffeigenschaften und Werkstoffverwendungen bei der Verlegung von Fußböden aus Mehrschichtelementen. Die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes sowie die Werkstattund Laborordnungen sind einzuhalten.
Die Schülerinnen und Schüler planen die Verlegung von elastischen und textilen Bodenbelägen.
Der erste Themenkomplex beinhaltet elastische Bodenbeläge. Es werden Grundkenntnisse und Besonderheiten der Verlegung, zur Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung, zu Klebstoffauswahl und zu Ablüftzeiten sowie Verlegetechniken und Fugenausbildung bzw. -verschluss vermittelt. Gestaltungsvarianten mit verschiedenen elastischen Bodenbelägen werden unter Beachtung technologischer Eigenschaften in Entwürfe umgesetzt. Verlegepläne sind unter Nutzung von Fachinformationen (z. B. Produktmerkblätter) zu zeichnen und dienen der Kostenermittlung.
Die Schülerinnen und Schüler wenden praxisrelevante Kenntnisse über Einsatz, Pflege und Wartung erforderlicher Werkzeuge und Maschinen zur Verlegung elastischer Bodenbeläge an. Sie nutzen unterschiedliche Herstellungsverfahren elastischer Bodenbeläge informiert und können den Kunden über die Bedeutung und Durchführung von Reinigung und Pflege Auskunft geben.
Der zweite Themenkomplex beinhaltet textile Bodenbeläge. Es werden Grundkenntnisse und Besonderheiten der Verlegung, zur Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung ausgewählter textiler Bodenbeläge vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler setzen praxisrelevante Kenntnisse über Einsatz, Pflege und Wartung erforderlicher Werkzeuge und Maschinen zur Verlegung textiler Bodenbeläge ein. Das Zeichnen von Verlegeplänen wird vertieft, dient der Kostenermittlung und soll selbstständiges und konstruktives Arbeiten fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sind über unterschiedliche Herstellungsverfahren textiler Bodenbeläge informiert und können über die Bedeutung und Durchführung von Reinigung und Pflege Auskunft geben.
Im anwendungsbezogenen Unterricht werden theoretische Kenntnisse in praxisorientierten Versuchen veranschaulicht, gefestigt und vertieft. Die Schülerinnen und Schüler erkennen praxisrelevante Zusammenhänge von Werkstoffeigenschaften und Werkstoffverwendungen bei der Verlegung elastischer und textiler Bodenbeläge. Die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes sowie die Werkstatt- und Laborordnungen sind einzuhalten.
In dem 1. Ausbildungsjahr planen die Schülerinnen und Schüler das Einrichten einer Baustelle und üben das Gestalten von Kundengesprächen. Sie können ausgewähltes Fachwissen zu historischen Gebäuden auf konkrete Situationen anwenden und im Gespräch einbringen. Sie sind in der Lage, den historischen Wert von Fußböden einzuschätzen und Verfahren zur fachgerechten Aufarbeitung abzuleiten. Sie sind fähig, unter Berücksichtigung betrieblicher Strukturen, ihre Arbeit nach ökologischen, ökonomischen und fertigungstechnischen Kriterien zu organisieren.
Die Schülerinnen und Schüler lesen praxisrelevante Bauzeichnungen und ermitteln Längen und Flächen für Materialbedarfsberechnungen. Für diese Tätigkeiten ist das Vertiefen und Erweitern mathematischer und sprachlicher Vorkenntnisse notwendig (z. B. Prozentrechnung, mündliche und schriftliche Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern). Für die didaktische Umsetzung ist als Organisationsform bevorzugt Gruppenarbeit zu wählen.
Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Estriche mit ihren Bestandteilen und sind in der Lage, konstruktive und bauphysikalische Besonderheiten zu benennen. Sie sind mit Prüfpflichten vertraut. Sie beurteilen die Beschaffenheit von Untergründen als Voraussetzung für fehlerfreie Nutzfußbodenverlegung und protokollieren den Prüfungsverlauf. Sie diskutieren und begründen alternative Lösungsvorschläge bei fehlerhaften Estrichen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, zu ausgewählten Untergründen Schadensbilder zu analysieren und Schadensbeschreibungen fachgerecht schriftlich zu formulieren. Sie können wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen benennen, die beim Verlegen von Fußböden auf mangelhaften Untergründen entstehen können (z. B. Insolvenz, Gewährleistungsanspruch). Zur Anwendung des angeeigneten Wissens wird die Realisierung eines lernfeldübergreifenden Projektes in Gruppenarbeit empfohlen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Skizzen von Untergründen mit verschiedenen Anschluss- und Übertragungsmöglichkeiten anzufertigen und auszuwerten. Sie können Estriche für Verlegungen vorbereiten und Materialbedarf sowie Kosten berechnen.
Aufbauend auf das 1. Ausbildungsjahr werden in dem 3. Ausbildungsjahr Kenntnisse zu Fertigteilestrichsystemen vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Fertigteilestrichverlegungen für verschiedene Bereiche des Wohnungs- und Gesellschaftsbaues zu planen. Sie können spezifische Prüfpflichten an Rohdecken aus Estrichprüfungen ableiten, ausgewählte bauphysikalische Kenndaten ermitteln und diese Kenntnisse für das Anfertigen praxisrelevanter Konstruktionsunterlagen nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler nutzen moderne Informations- und Kommunikationssysteme zum Erfassen rechtlicher, wirtschaftlicher und fertigungstechnischer Aspekte der Gestaltung von Untergründen.
Sie kennen wesentliche Anforderungen des Wärme-, Schall-, Brand- sowie Feuchtigkeitsschutzes und können deren Einhaltung mit notwendigen detaillierten Berechnungen nachweisen.
Die Schülerinnen und Schüler erweitern und vertiefen den Umgang mit Tabellen, Diagrammen, Montageanleitungen und Datenbanken, zeichnen Konstruktionsdetails von ausgewählten Fertigteilestrichsystemen und ermitteln den dazugehörigen Material- und Zeitbedarf.
Im anwendungsbezogenen Unterricht werden theoretische Kenntnisse in praxisorientierten Versuchen veranschaulicht, gefestigt und vertieft. Die Schülerinnen und Schüler erkennen praxisrelevante Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften und Werkstoffverwendungen bei der Verarbeitung und Prüfung von Untergründen. Die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes sowie die Werkstatt- und Laborordnungen sind einzuhalten.
Die Schülerinnen und Schüler planen unter Berücksichtigung von Kundeninteressen Fußbodenkonstruktionen, die bezüglich des Querschnittsaufbaus besondere technische Anforderungen stellen. Sie erwerben grundlegende Kompetenzen zum Verlegen von Sportbodensystemen, Fußböden auf Heizestrich und anderen Nutzfußböden.
Ausgewählte theoretische Grundlagen des Treppenbaus sind in den Unterricht zur Gestaltung von Sonderkonstruktionen integriert.
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, technische Dokumentationen von Geräten, Anlagen und Verfahren zum Verlegen von Fußböden unter Berücksichtigung gültiger Vorschriften praxisrelevant zu interpretieren. Für die Informationsgewinnung sind die gegebenen Möglichkeiten des computerunterstützten Unterrichts zu nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse mit der Durchführung von Aufmaß- und Materialberechnungen.
In der Praxis sind Arbeitsaufträge oft mit anderen Gewerken abzustimmen. Das trifft auf Sonderkonstruktionen sowie auf das Instandhalten und Instandsetzen von Fußböden in besonderem Maß zu und ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen. Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken ist im Unterricht Gruppenarbeit zu bevorzugen.
Die Schülerinnen und Schüler können ausgewählte Reinigungs- und Pflegeverfahren für unterschiedliche Arten von Fußböden realisieren. Sie sind in der Lage, die Inhalte von Pflegeanleitungen dem Kunden anschaulich und praxisbezogen zu vermitteln. Sie erkennen, dass die genannten Tätigkeiten wesentliche Bestandteile ihrer Arbeit sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind informiert über Lösungen zur Fußbodensanierung im Zusammenhang mit bauphysikalischen Grundlagen und neuen Verlegetechniken. Sie sind in der Lage, Auswirkungen von Fehlern beim Instandhalten und Instandsetzen von Fußböden zu beurteilen. Sie vertiefen und festigen erworbenes Wissen in handlungsorientierter Gruppenarbeit an konkreten, praxisbezogenen Projekten. Sie üben das Anfertigen von Bauaufnahmen und Detailskizzen, bestimmen Aufmaße und ermitteln projektbezogen Abrechnungsmassen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Fußböden unter denkmalpflegerischen Aspekten zu beurteilen und geeignete Sanierungsmaßnahmen abzuleiten.
Im anwendungsbezogenen Unterricht werden die theoretischen Kenntnisse in praxisorientierten Versuchen veranschaulicht, gefestigt und vertieft. Die Schülerinnen und Schüler erkennen praxisrelevante Zusammenhänge von Werkstoffeigenschaften und Werkstoffverwendungen beim Instandhalten und Instandsetzen von Fußböden. Die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes sowie die Werkstatt- und Laborordnungen sind einzuhalten.
Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab. Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Europa und in einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.
Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats5, das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert.6 Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.
Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren.
Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung von Medien und moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung.
Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/Berufsfachschule gegeben.
Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.
___________________________________________
5 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
6 Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang
Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats7 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:
Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen
Hör- und Hörsehverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.
Leseverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.
Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.
Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen.
Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen.
_______________________________________________
7 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf
Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750
Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372