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Arbeitsmaterial
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Raumausstatter / Raumausstatterin
2004/2020
Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Das Arbeitsmaterial basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Raumausstatter/Raumausstatterin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30. April 2004), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin vom 18. Mai 2004 (BGBl. 2004 Teil I Nr. 25) i. V. m. der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin vom 15. März 2005 (BGBl. I, Nr. 18), ergänzt durch deren weitere Änderung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I, Nr. 28), abgestimmt ist.
Das Arbeitsmaterial wurde am
Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Heidrun Andreas | Chemnitz |
Steffen Kruse | Freital |
Wolfgang Stein | Leipzig |
2004 erarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Arbeitsmaterials erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Die Ausbildungsordnung und der KMK-Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule für den anerkannten Ausbildungsberuf Raumausstatter/Raumausstatterin wurden im Jahre 2004 überarbeitet. Die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Raumausstatter/Raumausstatterin und Gestalter für visuelles Marketing/Gestalterin für visuelles Marketing stimmen für das erste Ausbildungsjahr überein. Damit besteht die Möglichkeit, die Auszubildenden beider Berufe in dieser Zeit gemeinsam zu beschulen.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurden die Vorgaben der KMK für den berufsbezogenen Bereich in die sächsische Stundentafel übernommen. Lernfelder, bei denen Stundenanpassungen erfolgten, sind in der Stundentafel gekennzeichnet. Bei der Umsetzung dieser Lernfelder sind die unter „Beispiele für Lernsituationen“ vorgeschlagenen Zeitrichtwerte in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich anzupassen.
Raumausstatter/Raumausstatterinnen finden ihren Einsatz in Betrieben des Handwerkes und der Industrie. Sie gestalten Oberflächen, Objekte und Räume unter Anwendung ausgewählter Werkstoffe und Technologien.
Typische berufliche Handlungsabläufe sind:
Der berufsbezogene Unterricht beinhaltet folgende übergreifende Ziele:
Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsschule ist auf den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz sowie Methoden- und Lernkompetenz. Dabei bilden berufliche Handlungen den Ausgangspunkt des Lernprozesses.
Der KMK-Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes ist vor diesem Hintergrund nach Lernfeldern gegliedert. Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich sowie den Wahlbereich.
Die Lernfelder der sächsischen Stundentafel sind mit den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes weitestgehend identisch. Ergänzend zu den Inhalten des KMK-Rahmenlehrplanes wurden in der sächsischen Stundentafel 40 Unterrichtsstunden in der Klassenstufe 1 für zusätzliche Inhalte aufgenommen. Dazu wurden jeweils 20 Unterrichtsstunden den Lernfeldern 2 und 4 für die Vertiefung berufsspezifischer Inhalte unter Einbeziehung neuer technologischer Erkenntnisse zugeschlagen.
Die Struktur der Lernfelder orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung an Arbeitsprozessen der Branche. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplanes beschreiben den Qualifikationsstand und die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses. Ergänzt durch die Inhalte umfassen sie den Mindestumfang zu vermittelnder Kompetenzen. Vor dem Hintergrund der sich schnell entwickelnden beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Diese Struktur fördert und fordert die Einbeziehung neuer Entwicklungen und Tendenzen der Branche in den Unterricht.
Die Ausgestaltung und Umsetzung der Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplanes sind in den Schulen vor Ort zu leisten. Die Lernfelder sind für den Unterricht durch Lernsituationen, die exemplarisch für berufliche Handlungssituationen stehen, zu untersetzen. Lernsituationen konkretisieren die Vorgaben des Lernfeldes und werden mittels didaktischer Analyse aus diesen abgeleitet.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die zunehmende Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen. Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Unterrichtes in jeder Klassenstufe können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht genutzt werden, wobei eine Klassenteilung möglich ist. Die konkrete Planung obliegt der Schule.
Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Dabei werden beispielhafte Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis im Unterricht aufgegriffen. Daher ist zu gewährleisten, dass Geräte und Maschinen sowie notwendige Software entsprechend den Anforderungen des KMK-Rahmenlehrplanes zur Verfügung stehen. Das Lernen erfolgt in vollständigen Handlungen bei denen die Schülerinnen und Schüler das Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten.
Die Beachtung der heterogenen Klassensituationen mit differenzierten Lern- und Leistungsniveau ist immanenter Bestandteil der Unterrichtsplanung und -durchführung. Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden, insbesondere den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Projektarbeit oder kooperatives Lernen. Des Weiteren ist eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereiches sowie der in einem Lernfeld unterrichtenden Lehrkräfte notwendig.
Regionale und territoriale Besonderheiten sowie unternehmensbezogene Aspekte sind im Unterricht angemessen zu berücksichtigen. Integrative Bestandteile aller Lernfelder sind darüber hinaus die berufsbezogene mathematisch-naturwissenschaftliche Durchdringung der technischen und technologischen Sachverhalte, die Anwendung moderner Medien bzw. Informations- und Kommunikationssysteme und der sichere Umgang mit fachsprachlichen Begriffen.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Demnach soll selbstständiges und vernetztes Denken sowie die Fähigkeit, Probleme zu erkennen und zu lösen, unterstützt werden. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in den Klassenstufen | |||
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1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | |
1 | Arbeitsabläufe planen und den Arbeitsplatz einrichten | 1 | - | - |
2 | Flächen gestalten | 2,5 | - | - |
3 | Objekte herstellen | 2 | - | - |
4 | Räume gestalten | 2,5 | - | - |
5 | Verarbeiten von nichttextilen Bodenbelägen | - | 1,52 | - |
6 | Herstellen von Polsterungen | - | 2 | - |
7 | Herstellen und Montieren von Fenster- und Raumdekorationen | - | 2 | - |
8 | Tapezieren von Wand- und Deckenflächen | - | 1,52 | - |
9 | Verarbeiten von textilen Bodenbelägen | - | - | 2 |
10 | Instandsetzen von Polstermöbeln | - | - | 22 |
11 | Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen | - | - | 1,5 |
12 | Bespannen von Wand- und Deckenflächen | - | - | 1,52 |
Wahlbereich3 | 2 | 2 | 2 |
In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
1. zum Lernfeldkonzept,
2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie
3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur
sowie das Glossar.
Zur Veranschaulichung des Sachverhaltes wird auf die folgende Übersichten verwiesen:
Die nachfolgenden Planungsvarianten sollen Anregung und Unterstützung bei der Planung in der Schule sein.
Grobplanung für das 1. Ausbildungsjahr
Variante I
Bewertung:
Die Lernfelder werden nacheinander unterrichtet. Dabei wird die chronologische Reihenfolge der Wissens- und Kompetenzvermittlung beachtet. Die Übersichtlichkeit für Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | ||||||
1. | 2. | 3.-6. | 7.-9. | 10.-13. | ||||
1 | Arbeitsabläufe planen und den Arbeitsplatz einrichten | 40 | 24 | 16 | - | - | - | davon 25 % anwendungsbezogener gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Flächen gestalten | 100 | - | 8 | 24 | - | - | |
3 | Objekte herstellen | 80 | - | - | - | 24 | - | |
4 | Räume gestalten | 100 | - | - | - | - | 24 |
Variante II
Bewertung:
Die Lernfelder 1 und 2 werden von der ersten bis sechsten Woche, die Lernfelder 3 und 4 von der sechsten bis 13. Woche parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrer in parallelen Klassen ist möglich, Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand sind geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung erfolgt parallel in zwei Zeitblöcken. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.-6. | 7.-13. | ||||
1 | Arbeitsabläufe planen und den Arbeitsplatz einrichten | 40 | 7 | - | davon 25 % anwendungsbezogener gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Flächen gestalten | 100 | 17 | - | |
3 | Objekte herstellen | 80 | - | 11 | |
4 | Räume gestalten | 100 | - | 13 |
Variante III
Bewertung:
Alle Lernfelder werden über das gesamte Schuljahr parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrer in parallelen Klassen ist möglich. Der Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand wird geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung in den Lernfeldern verläuft zeitgleich. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1 | Arbeitsabläufe planen und den Arbeitsplatz einrichten | 40 | 3 | 3 | davon 25 % anwendungsbezogener gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Flächen gestalten | 100 | 8 | 7 | |
3 | Objekte herstellen | 80 | 6 | 6 | |
4 | Räume gestalten | 100 | 7 | 8 |
Lernfeld 3 | Objekte herstellen |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Lernsituation |
3.1
Stuhlsitz
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34 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Auftraggeber lässt sich von einem Raumausstatter drei Flachpolster-Stuhlsitze fachgerecht herstellen. |
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Lernfeld 5 | Verarbeiten nichttextiler Bodenbeläge |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Zeitrichtwert entsprechend KMK-Rahmenlehrplan: 60 Ustd. Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplans angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die vorgeschlagenen Lernsituationen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich zeitlich zu untersetzen. |
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Lernsituation |
5.1
Verlegen von Linoleum
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20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Auftraggeber lässt sich vom Raumausstatter einen Korridor mit Linoleum fachgerecht belegen. |
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Lernfeld 7 | Herstellen und Montieren von Fenster- und Raumdekorationen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Lernsituation |
7.1
Anfertigen und Anbringen einer einfachen Fensterdekoration
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20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Auftraggeber lässt von einem Raumausstatterunternehmen eine Fensterdekoration bestehend aus einem horizontal beweglichen Stores, zwei feststehenden, seitlich gerafften Dekorationsschals und einem Querbehang (mit Falten) herstellen und anbringen. |
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Lernfeld 8 | Tapezieren von Wand- und Deckenflächen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Zeitrichtwert entsprechend KMK-Rahmenlehrplan: 60 Ustd. Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplans angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die vorgeschlagenen Lernsituationen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich zeitlich zu untersetzen. |
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Lernsituation |
8.1
Wände tapezieren
|
30 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Auftraggeber lässt von einem Raumausstatterunternehmen die Wände seines Wohnzimmers mit einer ansatzlosen Tapete verkleiden. |
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Lernfeld 11 | Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituation |
11.1
Beschattung durch eine Sonnenschutzanlage
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20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Auftraggeber lässt sich vom Raumausstatter zur Beschattung einer Terrasse eine Tragrohrmarkise montieren. |
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Lernfeld 12 | Bespannen von Wand- und Deckenflächen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Zeitrichtwert entsprechend KMK-Rahmenlehrplan: 60 Ustd. Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplans angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die vorgeschlagenen Lernsituationen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich zeitlich zu untersetzen. |
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Lernsituation |
12.1
Bespannen einer Raumwand
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Im Barockschloss Lichtenwalde soll im Roten Salon eine Wand mit einer textilen Wandbespannung bekleidet werden. |
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Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab. Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Europa und in einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.
Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats7, das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert.8 Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.
Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren.
Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung von Medien und moderner Informationsund Kommunikationstechnik sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung.
Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/Berufsfachschule gegeben.
Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.
__________________
7 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
8 Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang
Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats9 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:
Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen
Hör- und Hörsehverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.
Leseverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.
Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.
_________________
9 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf
Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750
Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372