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Arbeitsmaterial

Berufsschule - duale Berufsausbildung

Produktgestalter-Textil / Produktgestalterin-Textil

2003/2012/2020

 

Impressum

Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2020 freigegeben.

Das Arbeitsmaterial basiert auf dem KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Produktgestalter-Textil/Produktgestalterin-Textil (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Mai 2003), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil vom 24. Juni 2003 (BGBl I, Nr. 28) abgestimmt ist.

Das Arbeitsmaterial wurde am

Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Martina Bauer Plauen
Elke Bretschneider Plauen
Karin Höpner Plauen

2003 erarbeitet und durch das Sächsische Bildungsinstitut 2012 redaktionell überarbeitet.

Eine teilweise Überarbeitung des Arbeitsmaterials erfolgte 2020 durch das

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“

Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Die Ordnungsmittel für den anerkannten Ausbildungsberuf Produktgestalter-Textil/ Produktgestalterin-Textil wurden im Rahmen der Neuordnung der Textilberufe im Jahr 2002 überarbeitet.

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurden die Vorgaben der KMK für den berufsbezogenen Bereich in die sächsische Stundentafel übernommen. Lernfelder, bei denen Stundenanpassungen erfolgten, sind in der Stundentafel gekennzeichnet. 

Gegenüber der zuvor geregelten Ausbildung weist der Beruf Produktgestalter-Textil/ Produktgestalterin-Textil folgende inhaltliche Neuerungen auf:

  • selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren von Kundenaufträgen
  • Qualitätsmanagement
  • Anwendung innovativer Technologien
  • Erweiterung der beruflichen Sprachkompetenz
  • wirtschaftliches Denken
  • Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang

Der Einsatz des Produktgestalters-Textil/der Produktgestalterin-Textil erfolgt vorrangig in den Ateliers von Unternehmen der Textilindustrie sowie in der Papier- und Tapetenindustrie beim Umsetzen vorgegebener Musterentwürfe entsprechend der Technik und den Kundenwünschen, beim Entwickeln und Entwerfen eigener Dessins für bestimmte Produktgruppen wie z. B. Web- und Maschenwaren, Stickereien, textile Bodenbeläge, Textildrucke sowie die Mitwirkung am Design technischer Textilien, aber auch Produkte für das kreative Hobby.

Typische berufliche Aufgabenbereiche sind:

  • eigenständiges und kundenorientiertes Planen und Abstimmen von Arbeitsabläufen unter Beachtung wirtschaftlicher, gestalterischer, technischer und organisatorischer Vorgaben
  • Erstellen, Aufbereiten und Dokumentieren von Produktions- und Qualitätsdaten
  • Auswerten von Marktinformationen, Entwerfen und Aufbereiten von Dessins unter Berücksichtigung von Materialien, Herstellungstechniken, Modethemen und Kundenanforderungen
  • Entwickeln und Bearbeiten von Entwürfen nach gestalterischen, technischen, wirtschaftlichen und kundenspezifischen Aspekten
  • selbstständiges Ausführen von gestalterischen und technischen Aufgaben mit graphischen Entwurfssystemen
  • Präsentieren von Arbeitsergebnissen und Prüfen auf technische Umsetzbarkeit
  • Aufbereiten maschinentechnischer Informationen, Erstellen von Musterdatenträgern und Musterproben, Prüfen und Optimieren des Warenausfalles
  • Festlegen der Anforderungsprofile von Produkten nach Sicherheits- und Qualitätskriterien

Die berufliche Tätigkeit des Produktgestalters-Textil/der Produktgestalterin-Textil erfordert schöpferische Fantasie, zeichnerisches Talent, ausgeprägtes Farb- und Formgefühl, technisches Verständnis sowie die Bereitschaft zu genauer Arbeit. Kompetent geführte Beratungsgespräche sind Grundlage für die anforderungsgerechte Bearbeitung von Kundenaufträgen.

Das produktionstechnische Umsetzen von Entwürfen mit elektronischen Bildbearbeitungssystemen ist Bestandteil der Arbeit.

Der berufsbezogene Unterricht beinhaltet folgende übergreifende Aspekte:

  • konsequente Orientierung am Kundenauftrag
  • Entwicklung von Kreativität und ästhetischem Empfinden
  • Fähigkeit, aufgabenbezogene Problemstellungen selbstständig und im Team zu lösen
  • selbstständige Planung, Durchführung und Kontrolle relevanter Arbeitsabläufe
  • Nutzen moderner Informations- und Kommunikationssysteme, auch in englischer Sprache
  • Erkennen von Unfallgefahren und die verantwortungsbewusste Einhaltung von Vorschriften der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Erkennen berufstypischer Umweltbelastungen und die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften
  • Anwenden der Methoden des Qualitätsmanagements
  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz, Pünktlichkeit

Den Ausgangspunkt des Lernens der Schülerinnen und Schüler bilden berufliche Handlungen. Diese Handlungen sollen im Unterricht 

  • gedanklich nachvollzogen oder exemplarisch selbst ausgeführt werden,
  • selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden,
  • ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern und technische, sicherheitstechnische, ökonomische, ökologische und rechtliche Aspekte integrieren,
  • die berufspraktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler nutzen sowie
  • soziale Prozesse, z. B. der Interessenklärung oder der Konfliktbewältigung, berücksichtigen.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei. 

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Der berufsbezogene Unterricht ist nach Lernfeldern gegliedert, die mit den Lernfeldern des Rahmenlehrplanes der Kultusministerkonferenz identisch sind. Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich sowie den Wahlbereich. 

Die im jeweiligen Lernfeld nach dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Inhalte sind so formuliert, dass im Unterricht fachliche Neuerungen berücksichtigt werden können. Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele wird durch die Ausprägung der Handlungskompetenz unterstützt. Sie erfolgt anwendungs- und projektorientiert an praxisnahen Aufgabenstellungen. Es stehen schülerzentrierte Unterrichtsformen bei der Unterrichtsgestaltung im Vordergrund. Regionale und territoriale Besonderheiten sowie unternehmensbezogene Aspekte sind im Unterricht angemessen zu berücksichtigen.

Bei der Planung der Lernsituationen muss die Präzisierung der Inhalte und die Auswahl der Themenstellungen für den Unterricht dem Entwicklungsstand von Wirtschaft, Wissenschaft und Technik entsprechen. Die berufsbezogene mathematisch-naturwissenschaftliche Durchdringung der technischen und technologischen Sachverhalte ist bei der Sicherung gefestigter Grundlagenkenntnisse ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Das unterschiedliche Lern- und Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler ist differenziert zu berücksichtigen. Berufsbezogene fremdsprachliche Inhalte sind integrativ zu vermitteln.

Die selbstständige Arbeit der Schülerinnen und Schüler als Beitrag zur Herausbildung von Handlungskompetenz ist mit dafür geeigneten Unterrichtsmethoden zu fördern. Bis zu 25 Prozent der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Unterrichts in jeder Klassenstufe können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht genutzt werden, wobei Gruppenarbeit möglich ist. 

Die Abfolge der Lernfelder ist schulorganisatorisch unter Berücksichtigung der Prüfungsanforderungen zu regeln. Die schulischen Leistungsanforderungen sind inhaltlich mit den Prüfungsanforderungen abzustimmen.

Berufliche Handlungskompetenz erfordert die beispielhafte Umsetzung beruflicher Handlungsabläufe. Es ist zu gewährleisten, dass berufsspezifische Technik einschließlich notwendiger Software, entsprechend den Anforderungen des Lehrplans, zur Verfügung steht.

Die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, Lern- und Arbeitstechniken für die Lösung von Aufgaben sachgerecht und aufgabenbezogen zu nutzen, ist durchgängiges Unterrichtsprinzip. Damit sollen sie in die Lage versetzt werden, sich selbstgesteuert und selbstorganisiert Kenntnisse über multimediale, berufsbezogene und allgemeine Bildungsinhalte anzueignen, um sich auf ein lebenslanges Lernen vorzubereiten.

Stundentafel

Unterrichtsfächer und Lernfelder Wochenstunden in den Klassenstufen
1 2 3
Pflichtbereich 12 12 12
Berufsübergreifender Bereich 41 5 5
Deutsch/Kommunikation 1 1 1
Englisch 1 - -
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 1 1
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 1 1
Sport - 1 1
Berufsbezogener Bereich 8 7 7
1 Analysieren textiler Mustervorlagen 3 - -
2 Anfertigen von Studien nach dreidimensionalen Vorgaben 1 - -
3 Entwickeln und Variieren von Musterelementen 2 - -
4 Abwandeln mehrfarbiger Dessins 2 - -
5 Herausarbeiten von stilkundlichen Merkmalen verschiedener Epochen - 2 -
6 Entwickeln von neuen Mustern nach stilkundlichen Vorgaben - 12 -
7 Erzielen von Veredlungseffekten - 1 -
8 Modifizieren von Eigenschaften textiler Produkte - 2 -
9 Entwickeln von Produkten nach eigenen Vorstellungen - 1 -
10 Nachstellen von Vorlagen mit verschiedenen Herstellungsverfahren - - 1
11 Entwürfe maschinentechnisch umsetzen - - 2
12 Ermitteln von Kundenwünschen und Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen - - 1,5
13 Entwickeln einer Kollektion nach Kundenwunsch - - 2,53
Wahlbereich4 2 2 2
 
  • 1
    Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt. Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die zum Bestehen der Abschlussprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde notwendigen Inhalte im Unterricht vermittelt werden.
  • 2
    Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst.
  • 3
    Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst
  • 4
    Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.

Hinweise zur Umsetzung

In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. SBI 2009) verwiesen.

Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

1. zum Lernfeldkonzept,

2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie

  • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,
  • Bildung von Lehrerteams,
  • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,

3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur

  • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
  • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen,
  • Leistungsermittlung und Leistungsbewertung,
  • Unterrichtauswertung und Reflexion

sowie das Glossar.

Zur Veranschaulichung des Übergangs vom Unterrichtsfach zum Lernfeld wird zusätzlich auf die folgende Übersicht verwiesen:

Berufsspezifische Hinweise

Die nachfolgenden Planungsvarianten sollen Anregung und Unterstützung bei der Planung in der Schule sein.

Grobplanung für das 1. Ausbildungsjahr

Bewertung

Alle Lernfelder werden über das gesamte Schuljahr parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in parallelen Klassen ist möglich. Der Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand wird geringer. Die berufliche Wissensvermittlung verläuft gleichwertig. Pro Blockwoche werden 24 Unterrichtsstunden benötigt. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.

Lernfeld Gesamtausbildungsstunden Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht  
1.-7. 8.-13.
LF 1 Analysieren textiler Mustervorlagen 120 9 9 davon 25 % anwendungsbezogener gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich
LF 2 Anfertigen von Studien nach dreidimensionalen Vorgaben 40 3 3
LF 3 Entwickeln und Variieren von Musterelementen 80 6 6
LF 4 Abwandeln mehrfarbiger Dessins 80 6 6

Grobplanung für das 2. Ausbildungsjahr

Bewertung

Alle Lernfelder werden über das gesamte Schuljahr parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in parallelen Klassen ist möglich. Der Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand wird geringer. Die berufliche Wissensvermittlung verläuft gleichwertig. Pro Blockwoche werden 24 Unterrichtsstunden benötigt. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.

Lernfeld Gesamtausbildungsstunden Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht  
1.-7.  8.-13.
LF 5 Herausarbeiten von stilkundlichen Merkmalen verschiedener Epochen 80 6 6 davon 25 % anwendungsbezogener gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich
LF 6 Entwickeln von neuen Mustern nach stilkundlichen Vorgaben 405 6 6
LF 7 Erzielen von Veredlungseffekten 40 3 3
LF 8 Modifizieren von Eigenschaften textiler Produkte 80 6 6
LF 9 Entwickeln von Produkten nach eigenen Vorstellungen 40 3 3

_____________________
Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst.

Grobplanung für das 3. Ausbildungsjahr

Bewertung

Alle Lernfelder werden über das gesamte Schuljahr parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in parallelen Klassen ist möglich. Der Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand wird geringer. Die berufliche Wissensvermittlung verläuft gleichwertig. Pro Blockwoche werden 24 Unterrichtsstunden benötigt. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.

Lernfeld Gesamtausbildungsstunden Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht  
1.-7. 8.-13.
LF 10 Nachstellen von Vorlagen mit verschiedenen Herstellungsverfahre 40 3 3 davon 25 % anwendungsbezogener gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich
LF 11 Entwürfe maschinentechnisch umsetzen 80 6 6
LF 12 Ermitteln von Kundenwünschen und Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen 60 5 4
LF 13 Entwickeln einer Kollektion nach Kundenwunsch 1006 10 11

_____________________
6 Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst.

Beispiele für Lernsituationen

Lernfeld 1 Analysieren textiler Mustervorlagen
Lernsituation
1.1
Herstellen eines Gewebes
30 Ustd.
Auftrag

Durch Analysieren einer Musterprobe (Gewebe) sollen die notwendigen technischen Daten zur Herstellung eines Gewebes ermittelt werden.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
1.1.1 Planen

Arbeit planen und entwickeln

10

Tabellen Deutsch/Kommunikation: Kundenorientierung

Tätigkeitsablauf

Materialeinsatz

Arbeitszeit

Arbeitsplatzeinrichtung

Maschineneinsatz

Eigenschaften von Naturfaserstoffen

Merkmale von Garnen und Zwirnen

Merkmale und Eigenschaften von Geweben

Arbeit mit DIN-Vorschriften

Grundbindungen

Herstellungstechniken

mathematische Grundlagen

Prüfmethoden und Hilfsmittel auswählen

Faserstoffidentifikation

Fadenprüfungen

Fadendichten

Flächen- und Längengewichtsermittlungen

Wirtschaftskunde und Gemeinschaftskunde: Arbeitsschutz/Umgang mit Chemikalien, Umweltschutz

Ausarbeitung/Einarbeitung

1.1.2 Durchführen

Bestimmen des Faserstoffes durch Prüfen

15

Mikroskopie

Brennprobe

Verhalten gegenüber Chemikalien

Ermitteln der Fadenart

Garne und Zwirne

Drehungsrichtung/Drehungszahl

Feinheitsberechnungen

Festigkeitsprüfung

Gleichmäßigkeit/Haarigkeit

Kenndaten von Geweben bestimmen

Kett- und Schussfadendichte

Ausarbeitung und Einarbeitung

Flächen- und Längengewicht berechnen

Gewebebindung

Bindungsprogramme

Zeichnen der Bindungspatrone

Technologische Daten bestimmen

Webereivorbereitung

Webtechnik

1.1.3 Auswerten

Ergebnisse präsentieren und Arbeitsschritte beschreiben

5

Deutsch/Kommunikation:
Arbeitsbereich
Präsentationstechniken
Fehlerauswertung

Selbstkritik

Fachterminus

Aussagegehalt

Lernfeld 2 Anfertigen von Studien nach dreidimensionalen Vorgaben
Lernsituation
2.1
Einfache Körper zeichnen
10 Ustd.
Auftrag

Zeichnen eines Würfels in verschiedenen Techniken als Vorlage für eine textile Flächengestaltung

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
2.1.1 Planen

Arbeitsplan erstellen

1

Tätigkeitsablauf

Materialeinsatz

Arbeitszeit

Arbeitsplatz

Zeichengeräte

Begriffe der Kommunikation auf gestalterischem Gebiet

Ausdrucksmittel des Zeichnens und des Malens

Grundlagen für eine gelungene Zeichenstudie

Regeln der Perspektive

Grundlagen der Zeichentechniken

perspektivische Darstellungsformen

Schatten und Reflexe

Zeichengeräte, Zeichenmittel und Substrate auswählen

gerätegestützter Unterricht: Handhabung von Zeichen- geräten (Staffelei, Reißbrett)

Bleistift, Graphit, Kohle, Pastellkreide, Feder

Zeichen- und Malgründe

2.1.2 Durchführen

Zeichnen des Würfels

8

Perspektivisches Zeichnen

Zeichentechniken

Zeichenpapier

Zeichenübungen

einfache Perspektive

Strukturen skizzieren (Strukturskizzen)

Licht und Schatten

Hell-Dunkel-Kontraste

Wahrnehmen, Sehen, Festhalten

Festhalten durch Zeichnen

Möglichkeiten des Ausdrucks

Skizzieren

Konturen

Größe, Form, Proportion

Licht- und Schattenwirkung

Schraffieren

2.1.3 Auswerten

Ergebnisse präsentieren und Arbeitsschritte beschreiben

1

Bewertungskriterien im Team bearbeiten

Deutsch/Kommunikation: Arbeitsbericht, Präsentation

Selbstkritik

Fachterminus

Aussagegehalt

Berufsbezogenes Englisch

Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab. Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Europa und in einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.

Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats7, das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert8. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.

Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren. 

Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung von Medien und moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung. 

Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/Berufsfachschule gegeben.

Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.

__________________
7 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang

Anhang

Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats9 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:

Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen

Hör- und Hörsehverstehen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird. 

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist. 

Leseverstehen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen. 

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen. 

Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen. 

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.

Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen. 

Niveau B2 

Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen. 

Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen

Niveau B1 

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.

Niveau B2 

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen.

_____________________
9 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf

Hinweise zur Literatur

KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bun­des­republik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungs­berufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf 

Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750 

Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372 

 

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