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Arbeitsmaterial
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Produktveredler-Textil / Produktveredlerin-Textil
2005/2020
Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Das Arbeitsmaterial basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Produktveredler-Textil/Produktveredlerin-Textil (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. März 2005), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil vom 9. Mai 2005 (BGBl. I Nr. 28) i. V. m. der Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung in der Textilindustrie vom 1. August 2005 (BGBl. I Nr. 47) sowie deren Berichtigung vom 19. September 2005 (BGBl. I Nr. 60) abgestimmt ist.
Das Arbeitsmaterial wurde am
Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Martina Bauer | Plauen |
Mirjam Flatter | Plauen |
2005 erarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Arbeitsmaterials erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des Anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Die Ausbildungsordnung und der KMK-Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule für den neuen Ausbildungsberuf Produktveredler-Textil/ Produktveredlerin-Textil wurden im Jahre 2005 erstellt.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurden die Vorgaben der KMK für den berufsbezogenen Bereich in die sächsische Stundentafel übernommen. Lernfelder, bei denen Stundenanpassungen erfolgten, sind in der Stundentafel gekennzeichnet. Bei der Umsetzung dieser Lernfelder sind die unter „Beispiele für Lernsituationen“ vorgeschlagenen Zeitrichtwerte in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich anzupassen.
Im Ausbildungsberuf Produktveredler-Textil/Produktveredlerin-Textil ist keine Schwerpunktbildung vorgesehen. Somit können Auszubildende aus den unterschiedlichen Branchen der Textilveredlungsindustrie gemeinsam beschult werden.
In den Lernfeldern 11 und 13 des 3. Ausbildungsjahres ist in Abhängigkeit von der Klassenzusammensetzung und regionalen Erfordernissen branchenspezifisch in den Veredlungstechniken Färben, Drucken, Appretieren oder Beschichten zu unterrichten.
Der Produktveredler-Textil/die Produktveredlerin-Textil findet seinen/ihren Einsatz in Textilbetrieben mit Schwerpunkt Veredlung. Sie bedienen Veredlungsmaschinen und -anlagen, überwachen Produktionsabläufe und ändern Maschineneinstellungen entsprechend des gewünschten Veredlungseffektes.
Typische berufliche Handlungsabläufe sind:
Der berufsbezogene Unterricht beinhaltet folgende übergreifende Ziele:
Den Ausgangspunkt des Unterrichts und des Lernens der Schülerinnen und Schüler bilden berufliche Handlungen.
Diese Handlungen sollen im Unterricht didaktisch reflektiert als Lernhandlungen
Der berufsbezogene Unterricht ist nach Lernfeldern gegliedert. Diese sind in allen Ausbildungsjahren mit den im KMK-Rahmenlehrplan vorgegebenen Lernfeldern identisch. Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich sowie den Wahlbereich.
Die Lernfelder 1 „Eigenschaften von Naturfasern für Veredlungsprozesse nutzen“ und 2 “Konstruktion des Behandlungsgutes analysieren und für die Veredlung vorbereiten“, sind mit jeweils 20 Mehrstunden gegenüber dem KMK-Rahmenlehrplan versehen, um eine vertiefte Vermittlung berufsspezifischer Inhalte unter Einbeziehung neuer technologischer Erkenntnisse zu erreichen.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.
Das unterschiedliche Lern- und Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen. Ihre selbstständige Arbeit ist als ein Beitrag zur Herausbildung von Handlungskompetenz mit dafür geeigneten Unterrichtsmethoden zu fördern. Dies erfolgt anwendungs- und projektorientiert an praxisnahen Aufgabenstellungen. Regionale und territoriale Besonderheiten sowie unternehmungsbezogene Aspekte sind im Unterricht angemessen zu berücksichtigen.
Integrativer Bestandteil in allen Lernfeldern ist die berufsbezogene mathematisch-naturwissenschaftliche Durchdringung der technischen und technologischen Sachverhalte, die Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen sowie der sichere Umgang mit fachsprachlichen Begriffen.
Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Unterrichts in jeder Klassenstufe können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht genutzt werden, wobei eine Klassenteilung möglich ist. Die konkrete Planung obliegt der Schule.
Berufliche Handlungskompetenz erfordert die beispielhafte Umsetzung beruflicher Handlungsabläufe. Daher ist zu gewährleisten, dass Geräte und Maschinen sowie notwendige Software entsprechend den Anforderungen des KMK-Rahmenlehrplanes zur Verfügung stehen.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Demnach soll selbstständiges und vernetztes Denken sowie die Fähigkeit, Probleme zu erkennen und zu lösen, unterstützt werden. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in den Klassenstufen | |||
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | |
1 | Eigenschaften von Naturfasern für Veredlungsprozesse nutzen | 2,5 | - | - |
2 | Konstruktion des Behandlungsgutes analysieren und für die Veredlung vorbereiten | 2,5 | - | - |
3 | Veredlungsmaschinen und -anlagen überwachen | 1 | - | - |
4 | Wirkung von Chemikalien für Veredlungszwecke nutzen | 2 | - | - |
5 | Eigenschaften von Chemiefasern feststellen und für Veredlungszwecke nutzen | . | 1,52 | - |
6 | Textilveredlungsmaschinen und -anlagen instand halten | - | 1,5 | - |
7 | Aufbereiten von Wasser und ansetzen von Flotten | - | 2 | - |
8 | Textilien für Veredlungsprozesse vorbehandeln | - | 22 | - |
9 | Textilien farbmetrisch untersuchen | - | - | 1 |
10 | Veredlungsmittel für Textilveredlungsprozesse nutzen | - | - | 2 |
11 | Spezifische Veredlungsprozesse durchführen | - | - | 2 |
12 | Veredlungseffekte prüfen | - | - | 1 |
13 | Nachstellen von Kundenvorlagen | - | - | 13 |
Wahlbereich4 | 2 | 2 | 2 |
In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
1. zum Lernfeldkonzept,
2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie
3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur
sowie das Glossar.
Zur Veranschaulichung des Sachverhaltes wird auf die folgende Übersicht verwiesen:
Die nachfolgenden Planungsvarianten sollen Anregung und Unterstützung bei der Planung in der Schule sein.
Grobplanung für das 1. Ausbildungsjahr
Variante I
Bewertung:
Die Lernfelder werden nacheinander unterrichtet. Dabei wird die chronologische Reihenfolge der Wissens- und Kompetenzvermittlung beachtet. Die Übersichtlichkeit für Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | ||||||||
1.-4. | 5. | 6.-8 | 9. | 10. | 11.-13. | ||||
1 | Eigenschaften von Naturfasern für Veredlungsprozesse nutzen | 100 | 24 | 4 | - | - | - | - | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Konstruktion des Behandlungsgutes analysieren und für die Veredlung vorbereiten | 100 | - | 20 | 24 | 8 | - | - | |
3 | Veredlungsmaschinen und -anlagen überwachen | 40 | - | - | - | 16 | 24 | - | |
4 | Wirkung von Chemikalien für Veredlungszwecke nutzen | 80 | - | - | - | - | - | 24 |
Variante II
Bewertung:
Die Lernfelder 1 und 2 werden von der 1. bis 8. Woche, die Lernfelder 3 und 4 von der 9. bis 13. Woche parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in parallelen Klassen ist möglich, Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand sind geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung erfolgt parallel in zwei Zeitblöcken. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.- 8. | 9.-13. | ||||
1 | Eigenschaften von Naturfasern für Veredlungsprozesse nutzen | 100 | 12 | - | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Konstruktion des Behandlungsgutes analysieren und für die Veredlung vorbereiten | 100 | 12 | - | |
3 | Veredlungsmaschinen und -anlagen überwachen | 40 | - | 8 | |
4 | Wirkung von Chemikalien für Veredlungszwecke nutzen | 80 | - | 16 |
Variante III
Bewertung:
Alle Lernfelder werden über das gesamte Schuljahr parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in parallelen Klassen ist möglich. Der Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand wird geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung in den Lernfeldern verläuft zeitgleich. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.-7. | 8.-13. | ||||
1 | Eigenschaften von Naturfasern für Veredlungsprozesse nutzen | 100 | 7 | 8 | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
2 | Konstruktion des Behandlungsgutes analysieren und für die Veredlung vorbereiten | 100 | 8 | 7 | |
3 | Veredlungsmaschinen und -anlagen überwachen | 40 | 3 | 3 | |
4 | Wirkung von Chemikalien für Veredlungszwecke nutzen | 80 | 6 | 6 |
Grobplanung für das 2. Ausbildungsjahr
Variante I
Bewertung:
Die Lernfelder werden nacheinander unterrichtet. Dabei wird die chronologische Reihenfolge der Wissens- und Kompetenzvermittlung beachtet. Die Übersichtlichkeit für Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfelder | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||||||
1.-3. | 4. | 5. | 6. | 7.-9. | 10.-13. | ||||
5 | Eigenschaften von Chemiefaserstoffen feststellen und für Veredlungsprozesse nutzen | 605 | 24 | 8 | - | - | - | - | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
6 | Textilveredlungsmaschinen und -anlagen instand halten | 60 | - | 16 | 24 | 20 | - | - | |
7 | Aufbereiten von Wasser und Ansetzen von Flotten | 80 | - | - | - | 4 | 24 | - | |
8 | Textilien für Veredlungsprozesse vorbehandeln | 805 | - | - | - | - | - | 24 |
Variante II
Bewertung:
Die Lernfelder 5 und 6 werden von der 1. bis 6. Woche, die Lernfelder 7 und 8 von der 7. bis 13. Woche parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in parallelen Klassen ist möglich, Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand sind geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung erfolgt parallel in zwei Zeitblöcken. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.- 6. | 7.-13. | ||||
5 | Eigenschaften von Chemiefaserstoffen feststellen und für Veredlungsprozesse nutzen | 605 | 14 | - | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
6 | Textilveredlungsmaschinen und -anlagen instand halten | 60 | 10 | - | |
7 | Aufbereiten von Wasser und Ansetzen von Flotten | 80 | - | 11 | |
8 | Textilien für Veredlungsprozesse vorbehandeln | 805 | - | 13 |
5 Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die unter „Beispiele für Lernsituationen“ vorgeschlagenen Stundenzahlen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich anzupassen.
Variante III
Bewertung:
Alle Lernfelder werden über das gesamte Schuljahr parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrer in parallelen Klassen ist möglich. Der Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand wird geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung in den Lernfeldern verläuft zeitgleich. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.-7. | 8.-13. | ||||
5 | Eigenschaften von Chemiefaserstoffen feststellen und für Veredlungsprozesse nutzen | 606 | 6 | 6 | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
6 | Textilveredlungsmaschinen und -anlagen instand halten | 60 | 5 | 4 | |
7 | Aufbereiten von Wasser und Ansetzen von Flotten | 80 | 6 | 6 | |
8 | Textilien für Veredlungsprozesse vorbehandeln | 806 | 7 | 8 |
6 Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die unter „Beispiele für Lernsituationen“ vorgeschlagenen Stundenzahlen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich anzupassen.
Grobplanung für das 3. Ausbildungsjahr
Variante I
Bewertung:
Die Lernfelder werden nacheinander unterrichtet. Dabei wird die chronologische Reihenfolge der Wissens- und Kompetenzvermittlung beachtet. Die Übersichtlichkeit für Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | ||||||||
1. | 2. | 3.-5. | 6.-8. | 9. | 10. | 11.-13. | ||||
9 | Textilien farbmetrisch untersuchen | 40 | 24 | 16 | - | - | - | - | - | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
10 | Veredlungsmittel für Textilveredlungsprozesse nutzen | 80 | - | 8 | 24 | - | - | - | - | |
11 | Spezifische Veredlungsprozesse durchführen | 80 | - | - | - | 24 | 8 | - | - | |
12 | Veredlungseffekte prüfen | 40 | - | - | - | - | 16 | 24 | - | |
13 | Nachstellen von Kundenvorlagen | 407 | - | - | - | - | - | - | 24 |
Variante II
Bewertung:
Die Lernfelder 9 bis 11 werden von der 1. bis 8. Woche, die Lernfelder 12 und 13 von der 9. bis 13. Woche parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in parallelen Klassen ist möglich, Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand sind geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung erfolgt parallel in zwei Zeitblöcken. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.- 8. | 9-13. | ||||
9 | Textilien farbmetrisch untersuchen | 40 | 5 | - | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
10 | Veredlungsmittel für Textilveredlungsprozesse nutzen | 80 | 9 | - | |
11 | Spezifische Veredlungsprozesse durchführen | 80 | 10 | - | |
12 | Veredlungseffekte prüfen | 40 | - | 8 | |
13 | Nachstellen von Kundenvorlagen | 407 | - | 16 |
7 Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die unter „Beispiele für Lernsituationen“ vorgeschlagenen Stundenzahlen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich anzupassen.
Variante III
Bewertung:
Alle Lernfelder werden über das gesamte Schuljahr parallel unterrichtet. Der wechselseitige Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in parallelen Klassen ist möglich. Der Vorbereitungs- und Einarbeitungsaufwand wird geringer. Die Wissens- und Kompetenzvermittlung in den Lernfeldern verläuft zeitgleich. Die entstehende Differenz der Unterrichtsstunden zwischen den Lernfeldern ist auszugleichen.
Lernfeld | Gesamtausbildungsstunden | Unterrichtsstunden pro Woche bei Blockunterricht | |||
1.- 7. | 8.-13. | ||||
9 | Textilien farbmetrisch untersuchen | 40 | 3 | 3 | davon 25 % anwendungsorientierter gerätegestützter Unterricht in Form von Gruppenunterricht möglich |
10 | Veredlungsmittel für Textilveredlungsprozesse nutzen | 80 | 6 | 6 | |
11 | Spezifische Veredlungsprozesse durchführen | 80 | 6 | 6 | |
12 | Veredlungseffekte prüfen | 40 | 3 | 3 | |
13 | Nachstellen von Kundenvorlagen | 408 | 6 | 6 |
8 Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die aktuelle Stundentafel lt. KMK-Rahmenlehrplan angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die unter „Beispiele für Lernsituationen“ vorgeschlagenen Stundenzahlen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich anzupassen.
Lernfeld 4 | Wirkung von Chemikalien für Veredlungsprozesse nutzen |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Lernsituationen |
4.1
Textilhilfsmittel für die Veredlung anwenden
|
50 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.2
Bleichen von Naturfaserstoffen
|
30 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
4.2
Bleichen von Naturfaserstoffen
|
30 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Vor Erteilung eines Färbegroßauftrages sind verschiedene Bleichtests an einer Gewebeprobe durchzuführen. |
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|
Lernfeld 8 | Textilien für Veredlungsprozesse vorbehandeln |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Ustd. |
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Zeitrichtwert entsprechend KMK-Rahmenlehrplan: 80 Ustd. Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplans angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die vorgeschlagenen Lernsituationen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich zeitlich zu untersetzen. |
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Lernsituationen |
8.1
Vorbehandeln von Cellulosefaserstoffen
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.2
Vorbehandeln von Eiweißfaserstoffen
|
40 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.3
Vorbehandeln von synthetischen Faserstoffen
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
8.1
Vorbehandeln von Cellulosefaserstoffen
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Veredlungsbetrieb erhält von einem Kunden den Auftrag, ein Gewebe aus 100 % Baumwolle vorzubehandeln. Dieses Gewebe soll anschließend in einem hellen Farbton eingefärbt werden. |
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|
Lernfeld 12 | Veredlungseffekte prüfen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd. |
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Lernsituationen |
12.1
Echtheiten von Färbungen und Drucken
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.2
Beständigkeit von Appreturen und Beschichtungen
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
12.1
Echtheiten von Färbungen und Drucken
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Zur Beurteilung der Qualität eines bedruckten Kleiderstoffes sind die Echtheiten zu ermitteln. |
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|
Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab. Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Europa und in einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.
Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats10, das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert.11 Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.
Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren.
Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung von Medien und moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung.
Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/Berufsfachschule gegeben.
Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.
_____________________
10 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
11 Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang
Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats12 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:
Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen
Hör- und Hörsehverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.
Leseverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.
Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.
Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen.
Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen.
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12 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
KMK – Sekretariat der Kultusministerkonferenz: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf
Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750
Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372