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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 1
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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 1
Arbeitsmaterial
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin
2011/2020
Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Das Arbeitsmaterial basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2010), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I Nr. 28) abgestimmt ist.
Das Arbeitsmaterial wurde am
Sächsischen Bildungsinstitut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Andreas Engler (Leiter) | Dresden |
Dr. Claudia Pitschmann | Dresden |
Kerstin Schreiber | Dresden |
Jörg Blaschke | Dresden |
2011 erarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Arbeitsmaterials erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Im Bereich der Geoinformationstechnologie erfolgte 2010 vor dem Hintergrund des verstärkten Umgangs mit Geoinformationssystemen für die Erfassung, Weiterverarbeitung und Visualisierung von Geodaten eine Neuordnung der bestehenden Ausbildungsberufe der Vermessungs- und Bergvermessungstechnik sowie der Kartografie. Damit entstanden die zwei neustrukturierten Ausbildungsberufe Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin sowie Geomatiker/Geomatikerin.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 sind die Vorgaben der KMK für den berufsbezogenen Bereich in die sächsische Stundentafel übernommen worden. Lernfelder, bei denen Stundenanpassungen erfolgten, sind in der Stundentafel gekennzeichnet. Bei der Umsetzung dieser Lernfelder sind die unter „Beispiele für Lernsituationen“ vorgeschlagenen Zeitrichtwerte in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich anzupassen.
Der Vermessungstechniker/die Vermessungstechnikerin wird in behördlichen und privaten Vermessungsstellen mit hoheitlichen oder technischen Vermessungsarbeiten eingesetzt.
Die Lernfelder in den Berufen Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin und Geomatiker/Geomatikerin sind im ersten Ausbildungsjahr inhaltsgleich. Dies gewährleistet eine gemeinsame Beschulung in beiden Bildungsgängen.
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr des Bildungsganges Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin sind die Lernfelder für die beiden Fachrichtungen Vermessungstechnik und Bergvermessungstechnik gleich. Die Unterteilung in die Fachrichtungen erfolgt erst im dritten Ausbildungsjahr. Aufgrund regionaler Besonderheiten wird in Sachsen nur in der Fachrichtung Vermessungstechnik ausgebildet.
Die zentralen Aufgabenbereiche des Vermessungstechnikers und der Vermessungstechnikerin sind die Mitwirkung bei hoheitlichen oder technischen Vermessungsarbeiten sowie die Vorbereitung und Auswertung der Vermessungen. Sie wirken bei Liegenschaftsvermessungen, Bodenordnungs- und Bauplanungsverfahren mit, arbeiten kundenorientiert und wirtschaftlich. Der Vermessungstechniker und die Vermessungstechnikerin arbeiten mit Auszügen aus dem Grundbuch und sind mit den Grundzügen von Verwaltungshandlungen vertraut.
Der Vermessungstechniker und die Vermessungstechnikerin nutzen effektiv moderne Technik und Technologien zur Gewinnung von Geodaten im Außendienst. Die beruflichen Tätigkeiten erfordern fachliche und persönliche Kompetenzen, um unterschiedliche Aufgabenstellungen selbstständig und teamorientiert zu bearbeiten. Sie sind in der Lage, örtliche Vermessungen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit und damit ihrer Brauchbarkeit zu bewerten. Sie nutzen branchenübliche Software zur Verarbeitung und Ausgabe von Geodaten auf unterschiedlichen Medien sowie für ihre Weiterverwendung in Netzwerken. Sie erkennen exemplarisch Strukturen, Klassen und Methoden von Objekten der Informationstechnologie und können diese in andere Hard- und Softwaresysteme transformieren. Der Vermessungstechniker und die Vermessungstechnikerin wenden selbstständig Methoden und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an und reflektieren ihre Arbeitsergebnisse kritisch.
Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung in der technischen Vermessung und der Europäisierung der Normung benötigt der Vermessungstechniker/die Vermessungstechnikerin ein hohes Maß an Sicherheit bei der Verwendung englischer Fachbegriffe. Der Umgang und die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken, wie z. B. der Einsatz von Standardsoftware, das Arbeiten in Netzwerken und die konsequente Einhaltung von Regeln des Datenschutzes sowie der Datensicherheit, sind für den Vermessungstechniker/die Vermessungstechnikerin Werkzeuge ihrer täglichen Arbeit. Sie berücksichtigen Rechtsvorschriften der Geoinformationstechnologie sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Im Rahmen der Ausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin werden insbesondere folgende berufliche Qualifikationen erworben:
Die berufliche Tätigkeit des Vermessungstechnikers/der Vermessungstechnikerin erfordert Flexibilität, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit, das eigene Entscheiden und Handeln reflektieren und weiterentwickeln zu können.
Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsschule ist auf die Entwicklung und Ausprägung von beruflicher Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz sowie in Methoden- und Lernkompetenz. Die beruflichen Handlungen stellen dabei den Ausgangspunkt des Lernprozesses dar.
Der KMK-Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes ist vor diesem Hintergrund nach Lernfeldern gegliedert. Die Lernfelder der sächsischen Stundentafel sind mit den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes identisch. Ergänzend zu den Inhalten des KMK-Rahmenlehrplanes wurden in der sächsischen Stundentafel zusätzlich 40 Unterrichtsstunden in Klassenstufe 1 vorgesehen. Diese stehen im Umfang von jeweils 20 Unterrichtsstunden den Lernfeldern 2 „Geodaten unterscheiden und bewerten“ und 3 „Geodaten erfassen und bearbeiten“ für eine vertiefte Vermittlung und Anwendung von naturwissenschaftlichen Grundlagen zur Verfügung.
Die Struktur der Lernfelder orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung an Arbeitsprozessen von Vermessungsstellen. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder beschreiben den Qualifikationsstand und die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses. Ergänzt durch die Inhalte umfassen sie den Mindestumfang zu vermittelnder Kompetenzen. Vor dem Hintergrund der sich schnell entwickelnden beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Diese Struktur fördert und fordert den Einbezug neuer Entwicklungen und Tendenzen der Geoinformationstechnologie in den Unterricht.
Bei der Anordnung der Lernfelder wurde eine logische Reihenfolge zugrunde gelegt. Es ist jedoch genauso eine parallele Planung möglich, da die Schülerinnen und Schüler in der Berufspraxis ebenfalls gleichzeitig mit diesen Prozessen konfrontiert werden.
Die Abgrenzung zwischen den Ausbildungsjahren sollte jedoch - auch hinsichtlich der zeitlichen Planung in der Ausbildungsordnung und in Bezug auf die Prüfungen - eingehalten werden.
Die Ausgestaltung und Umsetzung der Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplanes sind in den Schulen vor Ort zu leisten. Die Lernfelder sind für den Unterricht durch Lernsituationen, die exemplarisch für berufliche Handlungssituationen stehen, zu untersetzen. Lernsituationen konkretisieren die Vorgaben des Lernfeldes und werden mittels didaktischer Analyse aus diesen abgeleitet. Als Empfehlung und Anregung sind in diesem Arbeitsmaterial für die Lernfelder exemplarisch Lernsituationen enthalten.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Vertiefung der informatischen Bildung ist unmittelbarer Bildungsauftrag auch der Berufsschule. Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel werden über Veränderungen in der beruflichen Praxis zur Weiterentwicklung des Berufsbilds führen. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsgangs erfordert der Charakter der beruflichen Qualifikationen einen permanenten Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie berufsbezogener Software. Beide sind integrative Bestandteile der Lernfelder und werden in erforderlichem Umfang entsprechend der jeweiligen Lernsituation eingesetzt. Die Realisierung dieser Zielsetzungen erfordert unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse eine angemessene Hard- und Softwareausstattung und entsprechende schulorganisatorische Regelungen.
Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Dabei werden beispielhafte Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis im Unterricht aufgegriffen. Das Lernen erfolgt in vollständigen Handlungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler das Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten.
Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden. Dabei wird insbesondere der Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Projektarbeit oder kooperatives Lernen, z. B. bei der Umsetzung des durchgängigen Datenflusses, favorisiert.
Des Weiteren ist eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereiches sowie der in einem Lernfeld unterrichtenden Lehrkräfte notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Demnach soll selbstständiges und vernetztes Denken sowie die Fähigkeit, Probleme zu erkennen und zu lösen, unterstützt werden. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
In diesem Kontext wird auf die Handreichung „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
sowie das Glossar.
Zur Veranschaulichung des Übergangs vom Unterrichtsfach zum Lernfeld wird zusätzlich auf die folgende Übersicht verwiesen:
Lernfeld 1 | Betriebe der Geoinformationstechnologie vorstellen |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd. |
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Lernsituationen |
1.1
Ausbildungsbetrieb als Bestandteil des Geoinformationswesens analysieren, einordnen und präsentieren
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.2
Ausbildungs- und berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften anwenden
|
10 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.3
Regeln des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beachten und umsetzen
|
10 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
1.1
Ausbildungsbetrieb als Bestandteil des Geoinformationswesens analysieren, einordnen und präsentieren
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Kunde wird in Ihrem Ausbildungsbetrieb vorstellig und bittet um Auskunft, wo er die Vermessung seines Grundstückes beantragen kann. Stellen Sie in einer Präsentation Möglichkeiten und Produkte Ihres Ausbildungsbetriebes vor und ordnen Sie diesen in die Struktur des Geoinformationswesens ein. |
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|
Lernfeld 2 | Geodaten unterscheiden und bewerten |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd. |
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Lernsituationen |
2.1
Geodaten aus Vorlagen entnehmen, bearbeiten und bewerten
|
55 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.2
Geodaten weiterentwickeln und zusammenführen
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.3
Geodaten verarbeiten und geometrische und trigonometrische Berechnungen ausführen
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25 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.4
Raumbezogene Geodaten verschieden darstellen
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
2.1
Geodaten aus Vorlagen entnehmen, bearbeiten und bewerten
|
55 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | An ein Vermessungsbüro gibt es eine Anfrage zur Planung eines Eigenheimbaues. Der zukünftige Bauherr bringt einen Kartenausschnitt einer topografischen Karte mit und bittet Sie um Auskunft zu möglichen Standorten seines „Traumhauses“. Aus einer webbasierten Karte hat er Koordinaten herausgeschrieben. Die mitgebrachten Grundrisspläne und Schnittdarstellungen des Architekten kann er nicht interpretieren und er bittet um Auskunft. |
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Lernfeld 3 | Geodaten erfassen und bearbeiten |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Ustd. |
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Lernsituationen |
3.1
Höhenpunkte geometrisch bestimmen
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20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.2
Punkte nach Lage bestimmen
|
35 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.3
Fortführen eines Lageplans
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45 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
3.1
Höhenpunkte geometrisch bestimmen
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Für ein geplantes Bauobjekt sind in der Örtlichkeit Punkte höhenmäßig zu bestimmen. Sie werden mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung dieser Messung beauftragt. |
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Lernfeld 4 | Geodaten in Geoinformationssystemen verwenden und präsentieren |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
4.1
Geo-, Fach- und Metadaten unterscheiden und beschaffen
|
15 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.2
Raumbezogene Daten mit Fachdaten verknüpfen
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30 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.3
Geo- und Fachdaten in einem Geoinformationssystem präsentieren
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15 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
4.1
Geo-, Fach- und Metadaten unterscheiden und beschaffen
|
15 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Sie werden von Ihrem Ausbilder beauftragt, eine Übersicht über Geoinformationssysteme, deren Besonderheiten und deren Datenarten zu erarbeiten, diese vorzustellen und auf verschiedene Geodatendienste hinzuweisen. Diese Übersicht ist als Informationsmaterial für einen potenziellen Kunden aufzubereiten und zu präsentieren, um auf die Multifunktionalität eines GIS zur Verwaltung raumbezogener Daten hinzuweisen. |
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Lernfeld 5 | Referenzpunkte bestimmen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Zeitrichtwert entsprechend KMK-Rahmenlehrplan: 60 Ustd. Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplans angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die vorgeschlagenen Lernsituationen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich zeitlich zu untersetzen. |
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Lernsituationen |
5.1
Lage- und höhenmäßige Bestimmung eines Hochpunktes
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.2
Verdichtung des Lagefestpunktfeldes
|
40 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
5.1
Lage- und höhenmäßige Bestimmung eines Hochpunktes
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Für eine städteplanerische Gebäuderekonstruktion sind im Messgebiet Festpunkte zu verdichten. Sie erhalten den Auftrag, die Koordinaten und die Höhe eines Hochpunktes mit Sub-cm-Genauigkeit zu bestimmen. |
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Lernfeld 6 | Objekte geometrisch erfassen und visualisieren |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
6.1
Geländeaufnahme zur Erstellung eines Lageplanes durchführen
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.2
Höhenraster messen
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.3
Gebäudefassade aufnehmen
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
6.1
Geländeaufnahme zur Erstellung eines Lageplanes durchführen
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Für die Erweiterung des Sportplatzes im Schulgelände erhalten Sie den Auftrag, die Topografie des betreffenden Geländes aufzumessen und diese in einem Lageplan nach den Vorgaben des Kunden darzustellen. |
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Lernfeld 7 | Geoinformationssysteme einrichten und nutzen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd. |
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Zeitrichtwert entsprechend KMK-Rahmenlehrplan: 100 Ustd. Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplans angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die vorgeschlagenen Lernsituationen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich zeitlich zu untersetzen. |
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Lernsituationen |
7.1
Einfache Datenbank entwerfen und aufbauen
|
25 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.2
Datenbank modellieren und Informationen bereitstellen
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25 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.3
Geoinformationssystem einrichten
|
55 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.4
Geoinformationssystem anpassen, nutzen und präsentieren
|
15 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
7.3
Geoinformationssystem einrichten
|
55 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Für ein kommunales Umweltprojekt ist der Gehölzbestand im und um das Schulgelände zu erfassen und als GIS aufzubereiten. Das Projekt ist als Modellprojekt vorgesehen und soll auf andere kommunale Objekte übertragbar sein. Ihr Vermessungsbüro soll dieses Projekt bearbeiten. |
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Lernfeld 8 | Bauabsteckungen durchführen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
8.1
Gebäudegrundriss abstecken und sichern
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.2
Kreisbogenabsteckung vorbereiten und durchführen
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40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
8.2
Kreisbogenabsteckung vorbereiten und durchführen
|
40 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Für den Neubau eines Straßenabschnittes werden Sie mit den Absteckarbeiten beauftragt. Auf der Grundlage der geometrischen Vorgaben sind die Achspunkte im Bogenverlauf einer Kurve abzustecken. |
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Lernfeld 9 | Liegenschaftskataster und Grundbuch verwenden |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd. |
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Lernsituationen |
9.1
Liegenschaftskataster verwenden
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.2
Grundbuchauszüge interpretieren
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20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
9.1
Liegenschaftskataster verwenden
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Eine junge Familie ist am Kauf eines Grundstückes im ländlichen Raum interessiert und wendet sich an die katasterführende Behörde. Als Angestellter dieser Behörde erhalten Sie den Auftrag, der jungen Familie Auskunft zu erteilen, sie zu beraten und notwendige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. |
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Lernfeld 10 | Liegenschaftsvermessungen durchführen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
10.1
Flurstück zerlegen
|
40 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.2
Gebäude einmessen
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20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
10.1
Flurstück zerlegen
|
40 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Der Eigentümer eines Flurstückes wendet sich an den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, um sein Flurstück teilen zu lassen. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber die Aufgabe, diese Messung vorzubereiten, im Messtrupp durchzuführen und die Ergebnisse für den Eigentümer sowie zur Übernahme in das Liegenschaftskataster aufzubereiten. |
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Lernfeld 11 | Planungsunterlagen erstellen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
11.1
Bebauungsplan im Rahmen einer „öffentlichen Bekanntmachung“ präsentieren
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.2
Ablauf eines Baugenehmigungsverfahren darlegen
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.3
Lageplan zum Bauantrag erstellen
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20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
11.1
Bebauungsplan im Rahmen einer „öffentlichen Bekanntmachung“ präsentieren
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20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | In einer Erzgebirgsgemeinde ist das Aufstellen eines Bebauungsplanes beschlossen worden. Ein Informationsabend für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird durchgeführt. Sie erhalten den Auftrag in dieser Bürgerversammlung in einer Präsentation einen Bebauungsplan exemplarisch vorzustellen. Dabei soll in einem allgemeinen Teil auf Zweck und Bedeutung von kommunalen Bauleitplänen und in dem vertiefenden Teil auf die konkreten Vorgaben des Beispielbebauungsplanes und der textlichen Festsetzungen eingegangen werden. Abschließend ist von Ihnen der weitere Verlauf des Genehmigungsverfahrens des Bebauungsplanes darzustellen. |
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Lernfeld 12 | Bodenordnungen bearbeiten und Wertermittlungen begleiten |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd. |
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Lernsituationen |
12.1
Umlegungsverfahren begleiten
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.2
Flurbereinigungsverfahren bearbeiten
|
20 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
12.2
Flurbereinigungsverfahren bearbeiten
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20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ein Flurbereinigungsverfahren, welches bereits über einen langen Zeitraum geführt wurde, steht kurz vor dem Abschluss. Ihre Aufgabe ist es, die Ergebnisse im Neuordnungsplan zusammenzustellen und für die Teilnehmer aufzubereiten. |
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Lernfeld 13 | Bau-, Bauwerks- und Industrievermessungen durchführen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd. |
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Zeitrichtwert entsprechend KMK-Rahmenlehrplan: 80 Ustd. Der Zeitrichtwert für dieses Lernfeld wurde an die Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplans angepasst. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Lernfelds sind die vorgeschlagenen Lernsituationen in den Schulen vor Ort eigenverantwortlich zeitlich zu untersetzen. |
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Lernsituationen |
13.1
Gebäudeinnenaufnahme durchführen
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15 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2
Höhenlinienplan aus einem Höhenraster entwickeln
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15 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.3
Erdmengen aus Profilen berechnen
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20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.4
Feinnivellement messen und auswerten
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15 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.5
Deformationsmessung auswerten und Ergebnisse dokumentieren
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15 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.6
Mit Geschäftspartnern einer Großbaustelle kommunizieren
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40 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
13.2
Höhenlinienplan aus einem Höhenraster entwickeln
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15 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Die vom Außendienst übernommenen Geländepunkte sind auszuwerten. Hierzu wird die entsprechende Topografie grafisch aufbereitet. Aus den rasterartigen Punkten ist ein Höhenlinienplan zu entwickeln. Sie werden mit der Durchführung dieser Arbeiten beauftragt. |
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Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab. Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Europa und in der globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.
Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats8, das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert.9 Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.
Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren.
Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik und Medien sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung.
Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/ Berufsfachschule sowie nachfolgend exemplarisch in diesem Arbeitsmaterial gegeben.
Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.
8 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
9 Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang
Berufsbezogenes Englisch mit Bezug zu | ||
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Lernfeld 5 | Referenzpunkte bestimmen | |
Ziele:Die Schülerinnen und Schüler bestimmen und weisen Referenzpunkte in Lage und Höhe nach. Sie nutzen dabei praxisrelevante Fachtexte, Handbücher sowie vermessungstechnische Unterlagen in der Fremdsprache und verwenden insbesondere beim Umgang mit geodätischer Software englische Fachbegriffe. |
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Inhalte:Rezeptionsleistungen Technische Unterlagen in der Fremdsprache
Relevante Fachlexik
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Didaktisch-methodische Hinweise:Für die Auswertung vermessungstechnischer Unterlagen können authentische Materialien herangezogen werden. Im Rahmen der Inhaltserschließung (globales bzw. detailliertes Lesen) sollte die Arbeit mit (Fach)-Wörterbüchern geübt werden. Bei der Recherche im Internet wird empfohlen, relevante grammatische Strukturen zu wiederholen und zu festigen. Dabei bieten sich Gruppen- bzw. Partnerarbeit an. Bei der Vermittlung von Fachwortschatz sollten vielfältige Methoden sowie Lernsoftware zum Einsatz kommen und die Fachbegriffe in verschiedenartigen Übungen angewendet werden. (vgl. Handreichung „Unterstützende Hilfsmittel zur Vermittlung von Englischkenntnissen im berufsbezogenen Bereich der Berufsschule/Berufsfachschule“) Für die Lexikarbeit empfiehlt sich insbesondere das Erstellen von Wortfeldern, Ausfüllen von Lückentexten und das Paraphrasieren ausgewählter Begriffe. Es ist empfehlenswert, für die Lernsituationen 5.1 und 5.2 jeweils 10 Unterrichtsstunden einzuplanen. |
Berufsbezogenes Englisch mit Bezug zu | ||
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Lernfeld 7 | Geoinformationssysteme einrichten und nutzen | |
Ziele:Die Schülerinnen und Schüler bauen einen Datenbestand auf, wenden Arbeitstechniken und Methoden im Rahmen eines anwendungsorientierten Geoinformationssystem-Projektes an und nutzen und präsentieren ihre Ergebnisse in der Fremdsprache. Sie informieren sich über die Notwendigkeit und den Aufbau von internationalen, nationalen sowie regionalen Infrastrukturen für raumbezogene Informationen und beziehen dazu unter Verwendung von Fachbegriffen englischsprachige Software und europäische Richtlinien der Geodateninfrastruktur ein. |
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Inhalte:Europäische Richtlinien Fachbegriffe der Anwendungssoftware Produktions- und Präsentationsleistungen
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Didaktisch-methodische Hinweise:Die Arbeit an englischer Fachlexik und der Umgang mit Fachwörterbüchern sollten einen Schwerpunkt in diesem Lernfeld einnehmen. Bei der Darstellung von Ergebnissen empfiehlt sich das Erstellen von Informationsmaterial (z. B. Flyer), um Schnittstellen der Weiterentwicklung und Anpassung des GIS zu dokumentieren. Bei der Vermittlung von Fachwortschatz sollten vielfältige Methoden zum Einsatz kommen, die Fachbegriffe in verschiedenartigen Übungen angewendet und die richtige Aussprache geübt werden. (vgl. Handreichung „Unterstützende Hilfsmittel zur Vermittlung von Englischkenntnissen im berufsbezogenen Bereich der Berufsschule/Berufsfachschule“) |
Berufsbezogenes Englisch mit Bezug zu | ||
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Lernfeld 13 | Bau-, Bauwerks- und Industrievermessungen durchführen | |
Ziele:Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Besonderheiten der mündlichen und schriftlichen Kommunikation in der Fremdsprache auseinander und wenden diese Kenntnisse innerhalb ihres betrieblichen Umfeldes situationsgerecht an. Sie ermitteln stilistische und formelle Unterschiede in der Gestaltung von Schriftstücken und setzen diese auch in der Erstellung eigener Texte um. Die Schülerinnen und Schüler führen gängige berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in Englisch. Sie berücksichtigen wesentliche landestypische Unterschiede und entwickeln ihre interkulturelle Handlungsfähigkeit weiter. |
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Inhalte:Schriftliche Geschäftskorrespondenz
Mündliche Interaktion
Interkulturelle Besonderheiten |
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Didaktisch-methodische Hinweise:Für das Berufsbezogene Englisch in der Klassenstufe 3 eignet sich besonders die Lernsituation 13.6 „Mit Geschäftspartnern einer Großbaustelle kommunizieren“. Das Führen einer zielgruppengerechten und situationsadäquaten Kommunikation sollte im Mittelpunkt stehen. (vgl. auch Lehrplan Deutsch für die Berufsschule, Lernbereiche 1 und 2) Dies kann einerseits durch Simulation von typischen Situationen im Unternehmen mit Hilfe von Rollenspielen zur Gesprächsführung unter besonderer Beachtung des Gesprächsrahmens und andererseits durch Abwicklung englischsprachiger Geschäftskorrespondenz (E-Mail, Fax) geschehen. Bei der Erstellung eines Geschäftsbriefes spielt das gelenkte Schreiben eine Rolle. Für das Verfassen berufsrelevanter Schriftstücke in Form von Geschäftsbriefen und EMails können hinsichtlich der Erarbeitung formaler und inhaltlicher Aspekte schriftliche Zertifikatsprüfungen als Muster für Übungszwecke herangezogen werden. Bei der Simulation von Telefongesprächen spielen berufsspezifische Wendungen, eine normgerechte Aussprache und grammatische Sicherheit eine große Rolle. Es bieten sich dafür Rollenspiele nach Vorbereitung durch entsprechende Hörtexte und ganz gezielte Übungen zur Aussprache, Intonation und Grammatik an. Hierzu eignen sich differenzierte Höraufgaben. Interkulturelles Wissen bezüglich notwendiger Höflichkeit und der Angemessenheit von Aussagen sollte vertieft werden. |
Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats10 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:
Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen
Hör- und Hörsehverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.
Leseverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.
Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.
Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen als auch zusammenfassen.
Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen.
10 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf
Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750
Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372