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Lehrplan

Berufsschule - duale Berufsausbildung

Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte

2005/2009/2016/2020

 

Impressum

Der Lehrplan für die Berufsschule ist ab 1. August 2020 freigegeben.

Der Lehrplan basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGbl. 1999 Teil I Nr. 26 vom 31. Mai 1999) abgestimmt ist.

Der Lehrplan wurde am Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut, Dresdner Straße 78 c, 01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Bronlik, Kerstin Zittau
Groll, Christine Freital
Schiffer, Reiner Lichtenstein
Stache, Lothar Zwickau
Zunkel, Angelika Leipzig

im Jahr 2000 erstellt und durch

Kaminski, Jutta Chemnitz
Ladisch, Cornelia Zittau
Dr. Spittel, Carin Freital

im Jahr 2003 sowie durch

Ebersbach, Cäcilia Lichtenstein
Ladisch, Cornelia Zittau
Zunkel, Angelika Leipzig
Walther, Heike Dresden
Seifferth, Jörg Lichtenstein

im Jahr 2005 überarbeitet.

Der Handlungsbereich „Rechnungswesen und Controlling“ wurde unter Leitung des Sächsischen Bildungsinstituts nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Sachsens (NKHRS) durch

Blechschmidt, Verona Zwickau
Güssow, Andrea Zittau
Kahl, Claudia Zittau
Kaminski, Jutta Chemnitz
Kramer, Sabine Dresden
Strömsdörfer, Ulrike Freital
Uyma, Karla Freital
Vorpahl, Franziska Zwickau
Zunkel, Angelika Leipzig

im Jahr 2009 aktualisiert sowie mit der Aufnahme des staatlichen Haushaltswesens im neu formulierten Handlungsbereich „Das öffentliche Finanzwesen analysieren“ durch

Kaminski, Jutta Chemnitz
Dr. Pestel, Annette Leipzig
Tscharaktschiew, Alexander Chemnitz
Uyma, Karla Freital

im Jahr 2016 überarbeitet.

Eine weitere teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das


Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“

Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen von Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und Kommunen, Handwerksorganisationen, Industrie- und Handelskammern und der Kirchenverwaltung der Evangelischen Gliedkirchen tätig. Sie werden darüber hinaus in privatrechtlich organisierten Einrichtungen beschäftigt.

Zu den Aufgabengebieten der Verwaltungsfachangestellten gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, wie dem Finanzwesen, dem Personalwesen und der Organisation. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und Organisationen und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.

Die Verwaltungsfachangestellten erfassen Problemstellungen und entwickeln rechtlich begründete, bürgerorientierte Lösungsvorschläge. Sie begründen Entscheidungen und setzen Arbeitstechniken situationsbezogen ein. Verwaltungsfachangestellte kommunizieren mit Bürgern und Mitarbeitern und arbeiten in Teams kooperativ zusammen. Sie bearbeiten die Aufgaben- und Problemstellungen dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Die Verwaltungsfachangestellten verstehen wirtschafts-, rechts-, sozial- und umweltpolitische Zielvorstellungen, beurteilen Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung aus der Sicht verschiedener Interessen und berücksichtigen dabei wirtschaftliches Denken. Sie entwickeln Problembewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft und beachten entsprechende Lösungsmöglichkeiten bei der Berufsausübung und in anderen Lebensbereichen.

Die berufsübergreifenden und berufsspezifischen Erziehungs- und Bildungsziele des berufsbezogenen Bereiches richten das schulische Lernen an beruflichem Handeln aus. Für diesen Ausbildungsberuf sind diese Ziele in den Handlungsbereichen

  • Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen
  • Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten
  • Das öffentliche Finanzwesen analysieren
  • Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden
  • Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten

enthalten.

Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele stellt auf die Entwicklung und Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz ab. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Lern- und Arbeitstechniken sind so zu fundieren, dass ein lebenslanges und selbstständiges Lernen im beruflichen und privaten Bereich möglich wird. Die Verwaltungsfachangestellten werden in die Lage versetzt, Strategien zur Lösung von Problemstellungen zu erarbeiten und methodische Fähigkeiten auszuprägen. Kompetenzen wie analytisches Denkvermögen, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Mobilität sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung sind unabdingbare Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben und müssen gefördert werden.

Der Kompetenzerwerb erfolgt anwendungsorientiert an exemplarischen Aufgabenstellungen, wobei die Systematisierung des erworbenen Wissens permanenter Bestandteil der Ausbildung ist. Schülerzentrierte Unterrichtsformen und ganzheitliches Lernen stehen bei der Unterrichtsgestaltung im Vordergrund. Die Handlungsorientierung des Unterrichts ist besonders durch die Einbeziehung komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Fallstudien, Rollenspiele oder Projekte sicherzustellen.

Der Lehrplan orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung vorrangig an charakteristischen beruflichen Situationen. Die Kenntnisse aus den Bereichen Berufsbezogene Informationsverarbeitung, Verwaltungsrechnen und Organisationslehre sind in die Handlungsbereiche integriert und somit bei der Bearbeitung der jeweiligen beruflichen Handlungssituationen einzubeziehen. Alle Handlungsbereiche des Lehrplanes sind miteinander verknüpft und jeder einzelne Bereich integriert Ziele und Inhalte aus den fachwissenschaftlichen Disziplinen.

Die Verwaltungsfachangestellten können Arbeitsabläufe in der Verwaltung effektiv gestalten und dabei Arbeitsmittel, Informations- und Kommunikationstechniken entsprechend den jeweiligen rechtlichen und organisatorischen Erfordernissen und dem Stand der technischen Entwicklung nutzen.

Die Entscheidung, wann die berufsbezogene Informationsverarbeitung beispielsweise zur Kommunikation und Präsentation genutzt wird, ergibt sich aus der konkreten Unterrichtssituation. Die Verwaltungsfachangestellten werden in die Lage versetzt, insbesondere auf den Gebieten des Schriftverkehrs, der Kalkulation und der Informationsbeschaffung die Anwendersoftware zu nutzen, um den konkreten Lerninhalt zu bearbeiten und das jeweilige Lernziel zu erreichen.

Eine neue Rolle wird den Zielen und Inhalten des öffentlichen Finanzwesens beigemessen. Es werden kommunales und staatliches Haushalts- und Rechnungswesen gegenübergestellt, wobei der Schwerpunkt beim kommunalen Haushalt liegt. Anschließend erwerben die Verwaltungsfachangestellten Wissen zu den Grundlagen der doppelten Buchführung und der Finanzierung. Aufbauend auf den gewonnenen Kenntnissen sind weitere Themen unter dem Blickwinkel von bilanziellen Auswirkungen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu behandeln.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Handlungsbereiche bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lehrplaneinheiten unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Grundsätzlich haben die Lehrkräfte die Option, Lehrplaneinheiten einer Klassenstufe in veränderter Reihenfolge zu unterrichten. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass Inhalte, die für die Zwischenprüfung relevant sind, bis zu diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.

Stundentafel

Unterrichtsfächer und Handlungsbereiche Wochenstunden in den Klassenstufen
1 2 3
Pflichtbereich 12 12 12
Berufsübergreifender Bereich 41 5 5
Deutsch/Kommunikation 1 1 1
Englisch 2 1 1
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 1 1
Sport - 1 1
Berufsbezogener Bereich 8 7 7
Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen 2 1 2
Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten 1 12 1
Das öffentliche Finanzwesen analysieren 1 2 2
Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden 1 2 1
Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten 3 1 12
Wahlbereich3 2 2 2
 
  • 1
    Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt. Eine Reduzierung im Fach Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen.
  • 2
    Die Zeitrichtwerte wurden aufgrund der Änderungen in der Rahmenstundentafel für die Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen des Berufsbereiches Wirtschaft und Verwaltung im Freistaat Sachsen angepasst.
  • 3
    Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.

Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.

Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:

  • Kenntnisse (Wissen)
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können)
  • Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)

Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.

Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.

Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.

Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.


Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:

Lehrplaneinheit Zeitrichtwert Ustd.

Ziele

Inhalte

Hinweise zum Unterricht

Einzellehrpläne

Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen

Kurzcharakteristik

Hauptziel des Handlungsbereiches ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, Aufgaben, Entscheidungen und Handlungen des Staates zu verstehen und in den gesellschaftlichen Zusammenhang einordnen zu können.

Die Schülerinnen und Schüler weisen Kenntnisse über Grundsätze des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundes- und Landesebene, Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen sowie die Bedeutung einzelner Grundrechte nach.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, den rechtlichen Ordnungsrahmen ihrer Verwaltung aus den für ihre Fachrichtung relevanten Rechtsgrundlagen abzuleiten und ihren Ausbildungsbetrieb in das staatliche Gesamtgefüge einzuordnen.

Sie erwerben Wissen über das Zielsystem und die Leistungs- und Ordnungsaufgaben einer Verwaltung sowie über die Organstruktur und den Verwaltungsaufbau des Verwaltungsträgers.

Der Handlungsbereich dient dazu, den Schülerinnen und Schülern bewusst zu machen, wie ihre Tätigkeit in das Verwaltungshandeln insgesamt einzuordnen ist. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Anwendung verwaltungsrechtlicher Regelungen sowie von Kenntnissen des Sozialhilferechts unter Beachtung verfassungsrechtlicher Bindungen. Unter Nutzung der Technik der Rechtsanwendung im öffentlichen Recht soll der Erwerb von Methodenkompetenz gefördert werden. Dabei können im Unterricht insbesondere Fallstudien eingesetzt werden, anhand derer in Gruppenarbeit selbstständig Problemstellungen zu lösen sind. Möglichkeiten und Besonderheiten begünstigenden Verwaltungshandelns sowie die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts anzuwendenden Bereiche des bürgerlichen Rechts sind einzubeziehen.

Darüber hinaus werden den Schülerinnen und Schülern Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen wie Kenntnisse über die Rechtsnatur der Gemeinde oder die Kommunalaufsicht vermittelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden sensibilisiert für die Notwendigkeit bürgernahen Verhaltens.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lernbereich 1 Allgemeine staatsrechtliche Probleme und Aufgaben erkennen 12 Ustd.
Lernbereich 2 Besonderheiten im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland erschließen 20 Ustd.
Lernbereich 3 Einblick in die öffentliche Verwaltung gewinnen 15 Ustd.
Lernbereich 4 Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns beachten 17 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 5 Kommunale Selbstverwaltung sowie Aufgaben und Organe der Gemeinden und Landkreise berücksichtigen 32 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lernbereich 6 Aufgaben der Organe kommunaler Gebietskörperschaften erfassen 20 Ustd.
Lernbereich 7 Sozialhilferecht in das System der sozialen Sicherung einordnen 30 Ustd.
Lernbereich 8 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende aufzeigen 14 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Allgemeine staatsrechtliche Probleme und Aufgaben erkennen 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Notwendigkeit einer staatlichen Ordnung, der Aufgaben des Staates sowie der Bedeutung der Gewaltenteilung bewusst. Sie beurteilen Staats- und Regierungsformen und vertreten die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Aufgaben des Staates

Elemente des Staates 

Staatsgebiet

Staatsvolk

Staatsgewalt

horizontale und vertikale Gewaltenteilung
LPE 2: Rechtsstaat 

Staatsformen

Schülervortrag

Monarchie

Republik

Regierungsformen

Wertediskussion, Rollenspiel

Diktatur

Demokratie

Einheitsstaat, Bundesstaat, Staatenbündnisse

Abgrenzung

Lernbereich 2: Besonderheiten im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland erschließen 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler argumentieren auf der Basis der Grundsätze unserer Verfassungen insbesondere in Verbindung mit der Gewährung allgemeiner Grundrechte. Sie sind sich der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern sowie des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes bewusst.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist den Schülerinnen und Schülern in ihren wesentlichen Inhalten bekannt.

Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland

Arbeit mit Rechtsquellen Art. 20, 28 GG Fallbeispiele

Republik

Vertiefung in Gemeinschaftskunde

Demokratie

Rechtsstaat

LPE 1: Staatsgewalt

Bundesstaat

Sozialstaat

Zuständigkeit von Bund und Ländern bei der Ausübung der Funktionen der Staatsgewalt

aktuelle politische Ereignisse

Gesetzgebungsverfahren des Bundes

Grundzüge

Verfassung des Freistaates Sachsen

Verfassungsprinzipien

Verbindung zum Grundgesetz (GG)

Staatsziele und Grundrechte

Unterschiede zum GG

sächsische Landesorgane und ihre Funktionen

Exkursion zum Landtag
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Internetrecherche

Lernbereich 3: Einblick in die öffentliche Verwaltung gewinnen 15 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler leiten aus den Aufgaben und Problemstellungen der öffentlichen Verwaltung deren Ziele ab. Sie ordnen den Zielen Leistungs- und Ordnungsaufgaben zu und ziehen daraus Konsequenzen für den Aufbau der öffentlichen Verwaltung, bestimmen und charakterisieren deren Träger.

Ziele der öffentlichen Verwaltung

Sach- und Formalziele

Träger der öffentlichen Verwaltung

unmittelbare Staatsverwaltung

dreistufiger Verwaltungsaufbau im Freistaat Sachsen

 Bundesverwaltung

 Landesverwaltung

mittelbare Staatsverwaltung

 Körperschaften

 Anstalten

 Stiftungen

 Beliehene

Selbstverwaltung

Besonderheiten der Kommunalverwaltung
Zuordnung der Ausbildung
Handlungsbereich (HB) "Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten", Klst. 1, LPE 1

Arten der öffentlichen Verwaltung

Beispiele

Aufgabenerledigung sowie Formen des Handelns

 Verwaltungshandeln mit Innen- und Außenwirkung

 Verwaltungshandeln nach öffentlichem und privatem Recht

Kirchenorganisation

Lernbereich 4: Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns beachten 17 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wenden unter Beachtung des Verwaltungsverfahrensrechts die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungshandelns an. Sie nutzen dabei die Technik der Rechtsanwendung im öffentlichen Recht.
Die Schülerinnen und Schüler begegnen bei ihren beruflichen Handlungen den Bürgern kompetent und freundlich im Sinne des Leitbildes ihres Ausbildungsbetriebes.

Stellung des Verwaltungsrechts in der Rechtsordnung

Grundgesetz (GG)
Sächsische Verfassung (SächsVerf)
Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG)
Spezialgesetze
HB "Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwal- tungsakten anwenden", Klst. 1, LPE 1

Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns

Gesetzmäßigkeit

Artikel 20 GG

Verhältnismäßigkeit

Willkürverbot

pflichtgemäßes Ermessen

Ermessensfehler

Gleichheitsgrundsatz

Artikel 3 Abs. 1 GG

Treu und Glauben

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

HB "Das öffentliche Finanzwesen analysieren"

bürgerfreundliches Verhalten

Leitbild

Verwaltungsverfahren

Begriff

Arten

Beispiele

 nichtförmliches Verfahren

 förmliches Verfahren

 Planfeststellungsverfahren

Grundsätze

§§ 10 bis 29 VwVfG
Beispiele

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 5: Kommunale Selbstverwaltung sowie Aufgaben und Organe der Gemeinden und Landkreise berücksichtigen 32 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler leiten unter Beachtung des rechtlichen Rahmens des Kommunalrechts und der Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung die Aufgaben der Kommunen ab. Sie beurteilen die Rechte und Pflichten der Gemeindebewohner sowie der kommunalen Organe.

Stellung des Kommunalrechts in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland

Art 28 Abs. 2 GG
Art 82 bis 89 SächsVerf

Entstehung und Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung

Kurzvorträge

Aufgaben der Gemeinden und Landkreise

§ 2 SächsGemO

freiwillige Aufgaben

Pflichtaufgaben (ohne Weisung)

Weisungsaufgaben

Rechtsstellung der Gemeindebewohner

eigene Rechtsstellung

Einwohner

Bürger

Organe der Gemeinde

Gemeinderat

Zusammensetzung

Wahlverfahren

Wahlergebnisse

Aufgaben

Rechtsstellung der Gemeinderäte

Rechte und Pflichten der Gemeinderäte

3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 6: Aufgaben der Organe kommunaler Gebietskörperschaften erfassen 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit dem Organ des Bürgermeisters vertraut und vollziehen den Geschäftsgang nach. Ihnen ist die Notwendigkeit staatlicher Aufsicht bewusst. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit.

Bürgermeister

Wahlverfahren

Rechtsstellung

Aufgaben

Beispiele

Geschäftsgang

Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderatssitzung

Kommunalaufsicht und deren Befugnisse

Rechtsaufsicht

Fachaufsicht

Aufgaben der Landkreise und deren Organe

Möglichkeiten der kommunalen Zusam- menarbeit

Verwaltungsverband, Zweckverband

Lernbereich 7: Sozialhilferecht in das System der sozialen Sicherung einordnen 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler ordnen die Sozialhilfe in das System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland ein. Sie wenden unter Beachtung der Aufgaben und rechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe sowie unter Zuhilfenahme des Sozialgesetzbuches relevante Regelungen an.
Die Schülerinnen und Schüler ordnen Leistungen der Sozialhilfe den Sozialhilfeträgern zu

Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung

LPE 2: Sozialstaatsprinzip
Abstimmung mit HB "Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten", Klst. 3

Vorsorge

Vorsorge im Sinne der Sozialversicherungen

Versorgung

Fürsorge

Fürsorge im Sinne des Ausgleichsprinzips und der Grundsicherung

Rechtliche Grundlagen der Sozialhilfe

Aufbau und Ziele des Sozialgesetzbuches

SGB XII und dessen Durchführungsverordnungen

Aufgabe und Grundsätze der Sozialhilfe

relevante Regelungen der §§ 1 bis 26 SGB XII
Beispiele

Rechtsanspruch auf Sozialhilfe

Nachrangigkeit

Einzelfall, Beachtung von Wünschen

Einsetzen der Sozialhilfe

Formen der Sozialhilfe

Zusammenarbeit mit freien Trägern

Träger und Zuständigkeiten der Sozialhilfe

sachliche und örtliche Zuständigkeit
Beispiele

Rechtliche Stellung des Hilfeempfängers

Rechte und Pflichten

Fallbeispiele
relevante Regelungen SGB I und SGB X

Einkommen und Vermögen

Sozialhilfeleistungen

Überblick
einfache Fallbeispiele

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt als laufende oder einmalige Leistung sowie außerhalb und innerhalb von Einrichtungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

weitere Hilfen nach SGB XII

Gesundheit
Pflege
Behinderte
soziale Schwierigkeiten in anderen Lebenslagen

Lernbereich 8: Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende aufzeigen 14 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler lösen Problemstellungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie nutzen dabei die rechtliche Grundlage SGB II und ordnen Voraussetzungen und Leistungen den Anspruchspersonen zu.

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Kapitel 1 SGB II
Arbeit mit Rechtsquellen

Aufgabe

Ziel

Grundsätze

Träger

Mitwirkungspflichten und Anspruchsvoraussetzungen

Kapitel 8 SGB II
Kapitel 2 SBG II

Leistungen

Fallbeispiele, Gruppenarbeit

Eingliederungsleistungen

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Regelleistung, Mehrbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Sozialgeld

Zuschlag zum ALG II

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten

Kurzcharakteristik

Ziel des Handlungsbereiches ist es, den Schülerinnen und Schülern ihre Rolle als Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung bewusst zu machen.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, ihren Eintritt in das Berufsleben selbst- und verantwortungsbewusst mitzugestalten. Dabei sollen sie lernen, Möglichkeiten der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung der Auszubildenden gezielt auszuschöpfen und die Interessenvertretung der Beschäftigten wahrzunehmen.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Personalwesen. Dabei werden sie mit Fragen des Personalmanagements, wie der Personalführung und -entwicklung, vertraut gemacht.

Darüber hinaus werden den Schülerinnen und Schülern Grundlagen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen vermittelt. Dies schließt das Bewusstsein über die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten sowie die Kenntnis entsprechender rechtlicher Regelungen ein.

Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Wissen über Vergütung und Besoldung von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung an.

Der Handlungsbereich zielt auch auf eine Stärkung der Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler bei Fragen der sozialen Sicherung.

Die Arbeit mit Rollenspielen oder Fallstudien erfordert den Einsatz unterschiedlicher Lerntechniken und Arbeitsformen wie beispielsweise Teamarbeit sowie Informations- und Kommunikationstechniken bei der Lösung der Arbeitsaufgaben.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 In das Berufsleben eintreten 10 Ustd.
Lernbereich 2 Personalwesen zielorientiert mitgestalten 14 Ustd.
Lernbereich 3 Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts anwenden 8 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 4 Individuelles Arbeitsrecht gestalten 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 5 Grundzüge des Beamtenrechts erfassen 8 Ustd.
Lernbereich 6 Interessen der Beschäftigten vertreten 8 Ustd.
Lernbereich 7 Kollektives Arbeitsrecht anwenden 14 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: In das Berufsleben eintreten 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wenden die relevanten rechtlichen Bestimmungen auf das Ausbildungsverhältnis an. Sie orientieren sich in der für sie neuen Lebenssituation und gestalten ihre Berufsausbildung selbst- und verantwortungsbewusst mit. Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihr Ausbildungsverhältnis in das System der dualen Berufsausbildung ein.

Ausbildungsverhältnis

rechtliche Grundlagen

Grundgesetz (GG), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten (VwFAngAusbV), Manteltarifvertrag für Auszubildende

Fallstudien; Arbeit mit Rechtsquellen

duales System der beruflichen Bildung

zuständige Stellen für die Berufsausbildung

Inhalt des Ausbildungsvertrages

Verbindung zum eigenen Ausbildungsvertrag

Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag

Jugendarbeitsschutz

rechtliche Bestimmungen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen im Ausbildungsbetrieb

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Integration gewählter Vertreter

Arbeitsgerichtsbarkeit

Exkursion zum Arbeitsgericht

Aufgaben

Instanzen

Lernbereich 2: Personalwesen zielorientiert mitgestalten 14 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung der personellen Bedingungen der Verwaltung für deren Aufgabenerfüllung bewusst. Sie sind über die Grundlagen der Organisation der Verwaltung informiert und können entsprechende Pläne praxisbezogen anwenden. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung und die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung als Instrument der Personalentwicklung und setzen sie zur eigenen Entwicklung bewusst ein. Die Schülerinnen und Schüler wirken bei Maßnahmen der Mitarbeiterbetreuung mit. Sie zeigen unter Beachtung des Leitbildes des öffentlichen Betriebes ein angemessenes Kommunikations- und Konfliktverhalten bei der Mitarbeiterführung und nutzen Entscheidungssysteme, Führungsstile und Führungstechniken.

Organisation der Verwaltungswirtschaft

Aufbau- und Ablauforganisation

Pläne der Verwaltungswirtschaft

Organisationspläne in den Verwaltungen
Ablaufdiagramme

Stellenarten, Stellenbeschreibung

Personalpolitik

Ziele und Aufgaben

Personalbedarfs- und Einsatzplanung

Weiterbildung

Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen

Verwaltung der Personaldaten

Personaldatei

berufsbezogene Informationsverarbeitung: Gestaltung von Datenbanken

Personalstatistiken aus der Personaldatei

Datenschutz

Mitarbeiterführung

Leitbild des Unternehmens

Entscheidungssysteme

Direktorialsystem
Kollegialsystem

Führungssysteme

Einlinien- und Mehrliniensystem

Führungsstile

Autoritärer Führungsstil
Kooperativer Führungsstil

Führungstechniken

management by objectives
management by exception
management by delegation

Kommunikation und Konfliktverhalten

Deutsch/Kommunikation
Rollenspiel: Personalgespräche

Lernbereich 3: Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts anwenden 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler übertragen Bestimmungen des individuellen Arbeitsrechts auf die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und wenden diese an. Sie beziehen die unterschiedlichen Voraussetzungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse ein.

Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst

privatrechtlicher Art

öffentlich-rechtlicher Art

Begründung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlagen

Begründung des Arbeitsverhältnisses

berufsbezogene Informationsverarbeitung: Arbeitsvertragsgestaltung mit einem Textverarbeitungsprogramm

 Arbeitsvertrag

 Probezeit

 Nebenabreden

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 4: Individuelles Arbeitsrecht gestalten 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wirken bei Einstellungsverfahren und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit. Dabei schätzen sie die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ein. Sie sind sich der rechtlichen Regelungen für das Arbeitsverhältnis sowie der Rechte und Pflichten eines Angestellten im öffentlichen Dienst bewusst. Die Schülerinnen und Schüler sind über die Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit informiert. Sie entwickeln eine Datenbankstruktur und werten die Daten aus. Sie führen den erforderlichen Schriftverkehr mit einem Textverarbeitungsprogramm aus.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten kritisch.

Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

staatsbürgerliche Pflichten

Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

allgemeine Verhaltenspflichten

Folgen bei Pflichtverletzungen

Gestaltung einer Abmahnung

Rechte aus dem Arbeitsverhältnis

Beispiele

Beschäftigungszeit

Vergütung

Urlaub

Urlaubsanspruch

Sozialbezüge

Arten

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zeitablauf

befristetes Arbeitsverhältnis

Kündigung

Arten, Fristen
Gestaltung eines Kündigungsschreibens

Auflösungsvertrag

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Altersgrenze

Tod

3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 5: Grundzüge des Beamtenrechts erfassen 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind über die Grundzüge des Beamtenrechts informiert. Sie unterscheiden die Arten der Beamtenverhältnisse und sind mit der Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses vertraut.

Rechtsgrundlagen

GG, Beamtenrechtsrahmengesetz, Sächsisches Beamtengesetz

Grundsätze des Berufsbeamtentums

Arten von Beamtenverhältnissen

Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen

Lernbereich 6: Interessen der Beschäftigten vertreten 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Sie wenden diese an und beurteilen die Auswirkungen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Interessenslage der Beteiligten. Sie ordnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrates entsprechenden Sachverhalten zu.

Rechtsgrundlagen

Organe der Interessenvertretung von Arbeitnehmern

Abgrenzung SächsPersVG und Betriebsverfassungsgesetz

Personalrat

Wahl

Zusammensetzung

Rechtsstellung

Aufgaben

Wiederholung und Abgrenzung der Aufgaben JAV, LPE 1

Rechte und Pflichten

Personalversammlung

Zusammensetzung

Aufgaben

Beteiligungsrechte des Personalrates

Mitbestimmung

Anwendung an Beispielen

Mitwirkung

Anhörung

Information

Lernbereich 7: Kollektives Arbeitsrecht anwenden 14 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler vollziehen das Zustandekommen von Tarifverträgen nach und positionieren sich zu den Zielen der Tarifvertragspartner. Sie sind über die legalen Formen des Arbeitskampfes der Sozialpartner informiert. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen für die Arbeitnehmer und wenden diese zur Lösung von arbeitsrechtlichen Problemen an.

Tarifvertragsrecht

Tarifvertragsgesetz (TVG)

Tarifvertragspartner

Tarifvertrag

 Begriff

 Arten

 rechtliche Wirkung

 Geltungsbereich

 Zustandekommen

Recht des Arbeitskampfes

Aktuelle Themen

Streik

Interessenkonflikt Arbeitgeber - Arbeitnehmer
Rollenspiel

Aussperrung

Schlichtungsverfahren

Arbeitsschutzrecht

Beispiele

Jugendarbeitsschutz

LPE 1

Mutterschutz

Schwerbehindertenschutz

Arbeitszeitgesetz

HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 1, LPE 5

Kündigungsschutz

LPE 3
Pro-Contra-Diskussion in Verbindung mit Wirtschaftspolitik
HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 3, LPE 7

Das öffentliche Finanzwesen analysieren

Kurzcharakteristik

Eine wesentliche Funktion dieses Handlungsbereichs besteht darin, dass die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse zu den Grundlagen des öffentlichen Finanzwesens erwerben und das erworbene Wissen im Rahmen der Phasen des Haushaltskreislaufes anwenden.

Im öffentlichen Haushaltswesen erwerben die Schülerinnen und Schüler unter Beachtung unterschiedlicher Zielstellungen kommunaler und staatlicher Haushalte Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschaffung, Bereitstellung, Verwaltung und Verwendung finanzieller Mittel, wobei der Schwerpunkt auf dem kommunalen Haushaltswesen liegt.

Durch die Lösung von Aufgaben- und Problemstellungen erlangen die Schülerinnen und Schüler eine hohe Selbstständigkeit und gehen verantwortungsbewusst mit öffentlichen Ressourcen um. Sie diskutieren die Problematik langfristig festgelegter Ressourcen als Einschränkung politischer Handlungsfähigkeit. Bei der Bearbeitung verwenden sie Gesetzestexte, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Muster sowie aktuelle Informations- und Kommunikationstechnik. Für den Bereich der kommunalen Haushalte nutzen sie das System der kommunalen Doppik zur Erfassung, Aufbereitung und Auswertung verwaltungsrelevanter Daten.

Im Ergebnis der Jahresabschlussarbeiten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erkennen die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung der Haushaltsplanung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele.

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Verwaltungsprodukte vor dem Hintergrund der Kostenstruktur. Sie nutzen Rechnungswesen und Controlling als Kern eines Informationssystems zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse. 

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Finanzierungsquellen öffentlicher Haushalte erschließen und systematisieren 9 Ustd.
Lernbereich 2 Grundlagen des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens systematisieren sowie Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Haushaltssystematik umsetzen 23 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lernbereich 3 Haushaltsplan ausführen 46 Ustd.
Lernbereich 4 Grundlagen der Finanzbuchhaltung erschließen 18 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lernbereich 5 Geschäftsprozesse buchhalterisch erfassen 20 Ustd.
Lernbereich 6 Jahresabschluss vorbereiten und auswerten 22 Ustd.
Lernbereich 7 Kosten- und Leistungsrechnung als Controllinginstrument von Geschäftsprozessen einsetzen 22 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Finanzierungsquellen öffentlicher Haushalte erschließen und systematisieren 9 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die Herkunft der finanziellen Mittel in öffentlichen Haushalten. Sie werten die Bedeutung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Einzahlungen und Erträge im kommunalen Haushalt.

Grundsätze und Rangfolge der Beschaffung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Finanzierungsmitteln

SächsGemO: Einnahmenbeschaffung

Steuern

Wertediskussion über Steuerpolitik in HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 3, LPE 7

Begriff

Aufgaben/Funktionen

Einteilung: Steuerquelle, Art der Erhebung, Ertragskompetenz

BMF, Überblick, Statistiken
verfassungsrechtliche Grundlagen

Steueraufkommen der Kommune und des Staates

GG, SächsKAG, GewStG, GrStG
Notwendigkeit von Satzungen im Rahmen des Steuerfindungsrechts

Spezielle Abgaben

Rechtsnormen des Verwaltungskostenrechts

Benutzungs- und Verwaltungsgebühren

Beiträge

SächsKAG

Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgabe

Sanktionsgelder der Ordnungsbehörden

Überblick, Beispiele

Bußgelder

Verwarnungsgelder

Zwangsgelder

Finanzausgleich

Arten
(vertikal, horizontal)

Länderfinanzausgleich
interkommunaler Finanzausgleich

Finanzzuweisung

Kredite

Fallsituationen, Beispiele für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und Umschuldung

Privatrechtliche Entgelte

Lernbereich 2: Grundlagen des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens systematisieren sowie Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Haushaltssystematik umsetzen 23 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die Geschäftsprozesse des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Sachsen und setzen sich mit den wesentlichen Grundbegriffen des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens auseinander.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung, den Inhalt und die Besonderheiten der Haushaltssatzung und das Verfahren zum Erlass einer Haushaltssatzung. Sie ordnen Einzahlungen und Erträge sowie Auszahlungen und Aufwendungen dem Finanz- bzw. Ergebnishaushalt zu.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Haushaltssystematik der kommunalen Haushalte und erfassen die Bedeutung dieser Systematik für Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Maßnahmen. Sie wenden bei der Bildung von Produktsachkonten den Produktrahmen und den Kontenrahmen an.
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Bestandteile des kommunalen Haushaltsplans.
Gegenüberstellend erschließen sich die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Grundlagen des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens.

Grundlagen öffentlicher Entscheidungsfindung sowie Bereiche des Haushalts- und Rechnungswesens

Überblick

Haushaltskreislauf

kommunal und staatlich

Drei-Komponenten-System der kommunalen Doppik

Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling

Begriffsabgrenzungen des Haushalts- und Rechnungswesens

Zuordnungsaufgaben

Erträge und Aufwendungen

Einzahlungen und Auszahlungen

Einnahmen und Ausgaben

Funktionen des Haushalts

Überblick
Sächsische Verfassung, SäHO

finanzwirtschaftliche Planung

finanzwirtschaftlicher Handlungsrahmen, Bedarfsdeckung und Nachhaltigkeit

intergenerative Gerechtigkeit

Transparenz und Kontrolle

Haushaltssatzung

Besonderheiten

Zustandekommen und Erlass

Pflichtbestandteile

freiwillige Bestandteile

genehmigungspflichtige Bestandteile

Anzeige - Vorlage - Genehmigung

vorläufige Haushaltsführung

Haushaltsgesetz

Überblick
SächsVerf, SäHO

Aufstellung, Inhalt, rechtliche Wirkung

Doppelhaushalt

vorläufige Haushaltswirtschaft

Kommunale Haushaltsplanung

Bedeutung des Haushaltsplans

Bestandteile des Haushaltsplans

Beispiele/Muster

Gesamthaushalt

Teilhaushalte

Stellenplan

Kommunale Haushaltssystematik

Produktrahmen, Produktplan

Kontenrahmen, Kontenplan

Buchführung, LPE 4 und LPE 5

Produktsachkonten

Bedeutung von Schlüsselprodukten

Staatliche Haushaltsplanung und Haushaltssystematik

SäHO

Bestandteile des Haushaltsplans

Gruppierungsplan, Funktionenplan

Überblick

Bildung von Haushaltsstellen

Beispiel

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 3: Haushaltsplan ausführen 46 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Haushaltsgrundsätzen vertraut. Bei der Ausführung des Haushaltsplans beachten sie die Bewirtschaftungsgrundsätze. Sie unterscheiden die Phasen des Haushaltsvollzugs und erkennen die Notwendigkeit der Haushaltsüberwachung. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Aufbau öffentlicher Kassen, deren Aufgaben und Möglichkeiten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem kommunalen Haushalts- und Kassenwesen.

Haushaltsgrundsätze

SächsGemO, SächsKomHVO-Doppik
HGrG, SäHO zum Vergleich
Fallbeispiele

Allgemeine Haushaltsgrundsätze

HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 3, LPE 7

stetige Aufgabenerfüllung

gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

LPE 1

Einnahmenbeschaffung

Haushaltsausgleich

Veranschlagungsgrundsätze

Jährlichkeit und Jährigkeit

Vorherigkeit

Einheit und Vollständigkeit

Haushaltswahrheit und -klarheit

Einzelveranschlagung

Bruttoveranschlagung

Verursachungsprinzip

Kassenwirksamkeit

Bewirtschaftungsgrundsätze

Gesamtdeckung

Budgetierung

sachliche Bindung und Deckungsfähigkeit

zeitliche Bindung und Übertragbarkeit

Phasen des Haushaltsvollzugs mit jeweiligen Befugnissen

Beispiele

Verteilung der Haushaltsmittel

Mittelzuweisung

Sachentscheidung

Bewirtschaftung

Feststellung

Anordnung

Abweichungen vom Haushaltsplan

SächsGemO, SäHO
Haushaltssperre

über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Ausgaben und Auszahlungen

Voraussetzungen für Vorgriffe Nachforderung

Nachtragshaushalt

Haushaltsüberwachung

SächsKomHVO-Doppik, SäHO
Musterlisten

Kassenrecht

SächsKomKBVO, SächsKomHVO-Doppik, SäHO

Arten, Form und Inhalt der Kassenanordnungen

SächsKomKBVO, SäHO

Organisation öffentlicher Kassen

Grundsatz der Einheitskasse

Organisationsstruktur

Grundsatz der Funktionsteilung

Aufgaben öffentlicher Kassen

SächsKomKBVO, SäHO

Zahlungsverkehr

SächsKomKBVO, SäHO
Belege für Zahlungsvorgänge

Lernbereich 4: Grundlagen der Finanzbuchhaltung erschließen 18 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Aufgaben, Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Finanzbuchhaltung. Sie beherrschen die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung.

Ziele und Aufgaben der Finanzbuchhaltung

SächsKomKBVO (vgl. HGB)

Phasen der Finanzbuchhaltung

Überblick

Planung

Erfassung/Buchung

Abschluss/Auswertung

Inventur und Inventar

Inventurpflicht, Inventurrichtlinie

Inventurarten, -verfahren, -zeitpunkte

Gliederung des Inventars

Bilanz

Anlage- und Umlaufvermögen

Kapitalposition, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Werteveränderungen in der Bilanz

Grundsätze ordnungsmäßiger (öffentlicher) Buchführung (GoöB)

SächsKomKBVO
Belegpflicht

3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 5: Geschäftsprozesse buchhalterisch erfassen 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Rechnungswesen als Kern eines Informationssystems zur Planung, Kontrolle und Steuerung der Geschäftsprozesse. Sie beherrschen das System der kommunalen Doppik und erkennen die Auswirkungen ergebniswirksamer Geschäftsvorfälle auf den kommunalen Haushalt. Sie beachten die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung.

Technik der doppelten Buchführung

Auflösung der Bilanz in Konten

einfacher und zusammengesetzter Buchungssatz

Organisation der Buchführung

Haushaltssystematik, LPE 2, SächsKomKBVO, VwV KomHSys
SäHO
Bücher der Buchführung

Buchen laufender Geschäftsvorfälle auf Bestands-, Ergebnis- und Zahlungskonten

Abschluss der Bestands-, Ergebnis- und Zahlungskonten

Geschäftsgang

Umsatzsteuer

Betrieb gewerblicher Art

System der Umsatzsteuer

Steuersätze

Ermittlung von Zahllast/Vorsteuerüberhang

buchhalterisch

Lernbereich 6: Jahresabschluss vorbereiten und auswerten 22 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Notwendigkeit einer periodengerechten Erfolgsermittlung sowie die Bedeutung der Bewertung von Vermögen und Schulden. Sie bereiten den Jahresabschluss einer Kommune vor und verschaffen sich einen Überblick zur Rechnungslegung im staatlichen Haushaltswesen.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren eine Bilanz, ermitteln und bewerten ausgewählte Bilanzkennziffern. Sie erkennen Vorteile der rechnergestützten Finanzbuchhaltung und Jahresabschlussanalyse.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Überblick
SächsGemO

Bewertungsgrundsätze

LPE 4, GoöB

Bedeutung der Bewertung

Jahresabschlussarbeiten

SächsKomHVO-Doppik

Abschreibungen

Sonderposten

Rechnungsabgrenzung

sonstige Forderungen

sonstige Verbindlichkeiten

Rückstellungen

Gesamtabschluss

SächsGemO

Rechnungslegung

Überblick
SäHO

Inhalt und Umfang

Termin

Auswertung des Jahresabschlusses/Kennzahlen

berufsbezogene Informationsverarbeitung

Anlagendeckung

Kapitalstruktur

Vermögensstruktur

Liquidität

Rentabilität

Lernbereich 7: Kosten- und Leistungsrechnung als Controllinginstrument von Geschäftsprozessen einsetzen 22 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung als Controllinginstrument zur Steuerung von Geschäftsprozessen. Sie erschließen sich den Zusammenhang zwischen den Bestandteilen der Kostenrechnung und nehmen Voll- und Teilkostenbetrachtungen vor. Dabei kalkulieren sie Entgelte für Produkte öffentlicher Betriebe und Verwaltungen.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Daten für Vergleichs-, Entscheidungs- und Berichtszwecke und bereiten diese mit geeigneter Software auf. Anhand von Beispielen diskutieren sie die Bedeutung der Daten für die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung.

Controlling

Aufgaben

Kreislauf

Instrumente (operativ, strategisch)

Kosten- und Leistungsrechnung

SächsKomHVO-Doppik

Begriffe

LPE 1

Abgrenzungsrechnung

berufsbezogene Informationsverarbeitung: Tabellenkalkulationsprogramm

Kostenartenrechnung

Begriffsklärung am Beispiel

Einzel- und Gemeinkosten

fixe und variable Kosten

Ist-, Normal- und Plankosten

kalkulatorische Kosten

Kostenstellenrechnung

berufsbezogene Informationsverarbeitung: Tabellenkalkulationsprogramm

Aufgaben

einstufiger Betriebsabrechnungsbogen

Kostenträgerrechnung

Aufgaben

Kostenträgerstückrechnung

Deckungsbeitragsrechnung

berufsbezogene Informationsverarbeitung: Tabellenkalkulationsprogramm

Break-even-Analyse

Kostenvergleichsrechnung

Investitionsrechnung
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Tabellenkalkulationsprogramm

Kommunales Berichtswesen

LPE 5

Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden

Kurzcharakteristik

Schwerpunkte des Unterrichts in diesem Handlungsbereich sind die Analyse von Sachverhalten unter rechtlichen Aspekten sowie die Anwendung von Rechtsnormen.

Die Schülerinnen und Schüler werden insbesondere befähigt, den Verpflichtungscharakter von Rechtsgeschäften zu erkennen, verwaltungsrechtliche Regelungen mit Bezügen auf die Verfassung und europäisches Recht anzuwenden, Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchzuführen und Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorzubereiten, durchzuführen und zu überprüfen.

Der Handlungsbereich fokussiert dabei auf die Gestaltung des Verwaltungsaktes, die Anwendung des Verwaltungsrechts im Bereich der Eingriffsverwaltung sowie den Rechtsschutz gegen Verwaltungsmaßnahmen.

Ziel des Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, dass Gesetz und Recht sowohl Grundlage als auch Beschränkung der Verwaltungstätigkeit darstellen.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben Fertigkeiten und Kenntnisse, den erforderlichen Schriftverkehr mit Anwendungssoftware durchzuführen und die im Geschäftsgang der Verwaltung üblichen Darstellungsformen, Bearbeitungsverfahren und Bescheidtechniken anzuwenden. Die Förderung von Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler geschieht insbesondere durch den Einsatz der Technik der Rechtsanwendung im öffentlichen Recht.

Die Schülerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, Bürger sachkundig zu beraten und sich situationsgerecht zu verhalten. Kundenorientierung in der öffentlichen Verwaltung bedeutet dabei auch, Konfliktsituationen bei Rechtseingriffen zu erkennen und zur Lösung dieser Konflikte Beiträge zu leisten. Die Aneignung von Sozial- und Selbstkompetenz kann dabei durch den Einsatz von Rollenspielen gefördert werden.

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen werden Verbindungen zum Handlungsbereich "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten" hergestellt.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Rechtsnormen als Grundlage des Handelns beachten 32 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lernbereich 2 Verwaltungsakt erstellen 40 Ustd.
Lernbereich 3 Verwaltungsakt in einem speziellen Rechtsgebiet der Eingriffsverwaltung anwenden 24 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 4 Rechtsschutz gegen Verwaltungsmaßnahmen prüfen 32 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Rechtsnormen als Grundlage des Handelns beachten 32 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen Rechtsnormen bei ihren Handlungen. Sie analysieren den Aufbau von Rechtsnormen und wenden die grundlegenden Regeln der Fallbearbeitung an.
Die Schülerinnen und Schüler beziehen Voraussetzungen für die Teilnahme am Rechtsverkehr und für das Zustandekommen sowie die Erfüllung von Rechtsgeschäften ein.
Dabei erfassen sie die unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten.

Rechtliche Grundlagen

Notwendigkeit von Rechtsnormen

Rechtsquellen

Einteilung des Rechts

Aufbau von Rechtsnormen

Tatbestand, Rechtsfolge, Subsumtion

Rechtssubjekte und -objekte

natürliche und juristische Personen

rechtsrelevante Eigenschaften von Rechtssubjekten

Fallbeispiele für Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit

Rechtsobjekte

Unterscheidung an Beispielen

Rechtsgeschäfte

Willenserklärungen

Fallbeispiele

Zustandekommen und Arten

Grundlagen Vertragsrecht

Abstimmung mit HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 1, LPE 5

Antrag und Annahme

Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft

Abstraktionsprinzip

Vertragsfreiheit und Verbraucherschutz

Formvorschriften

Anfechtbarkeit und Nichtigkeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertretung

gesetzliche und rechtsgeschäftliche Vertretung

Fristen und Termine

Fallbeispiele

Fristberechnung nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Verjährung nach BGB

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 2: Verwaltungsakt erstellen 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihre Tätigkeit den Arten des Verwaltungshandelns zu.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Verwaltungsakte rechtswirksam und sprachlich angemessen. Sie sind sich der Folgen von Fehlern in Verwaltungsakten bewusst und korrigieren diese gegebenenfalls. Die Schülerinnen und Schüler sind über den öffentlich-rechtlichen Vertrag als ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts informiert.

Einordnung des Verwaltungsrechts

HB "Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen", Klst. 1, LPE 4

Begriff Verwaltungsakt

Darstellung der Merkmale an Fallbeispielen

Arten von Verwaltungsakten

Übersicht mit Beispielen

Allgemeine Anforderungen an einen rechtmäßigen Verwaltungsakt

Beispiele

Form

inhaltliche Bestimmtheit

Begründung

Verbindung mit Deutsch/Kommunikation

Bekanntgabe

Wirksamkeit und Bestandskraft des Verwaltungsaktes

Fallbeispiele

Beginn und Ende der Wirksamkeit

Bestandskraft

Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

Fallbeispiele

Fehlerhafter Verwaltungsakt

Fallbeispiele

formelle und materielle Fehler

Rechtsfolgen von Fehlern

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Fallbeispiele

Begriff

Arten

Lernbereich 3: Verwaltungsakt in einem speziellen Rechtsgebiet der Eingriffsverwaltung anwenden 24 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler führen nichtförmliche Verwaltungsverfahren im Bereich der Eingriffsverwaltung durch. Sie begründen die zu treffenden Maßnahmen und beziehen die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten ein. Dabei wenden sie Kenntnisse eines Rechtsgebietes der Eingriffsverwaltung an. Sie berücksichtigen verfassungsrechtliche Bindungen sowie die Grundsätze rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns. Bei der Bescheiderstellung beachten die Schülerinnen und Schüler die schreibtechnischen Vorschriften. Sie sind sich bei Rechtseingriffen möglicher eigener Rollenkonflikte bewusst und verhalten sich konfliktlösend und bürgerfreundlich.

Bescheidtechnik - Aufbau eines schriftlichen Verwaltungsaktes

Beispiel zu einem Rechtsgebiet der Eingriffsverwaltung; Projekt "Verwaltungsakt"

berufsbezogene Informationsverarbeitung: Bescheiderstellung mit geeigneter Software

Verwaltungsvollstreckung

Fallbeispiele

Ziele

Voraussetzungen

Arten

Verfahrensablauf

Verwaltungszwangsverfahren

Beitreibung

Grundlagen des Rechts der Ordnungswidrigkeiten

Begriff Ordnungswidrigkeiten

Abgrenzung zu StGB

Ahndungsmöglichkeiten

Ablauf Ordnungswidrigkeitsverfahren

Bußgeldverfahren

3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 4: Rechtsschutz gegen Verwaltungsmaßnahmen prüfen 32 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Recht- und Zweckmäßigkeit belastender Verwaltungsakte. Sie bewerten fehlerhafte Verwaltungsakte und ordnen die gesetzlichen Rechtsfolgen zu. Die Schülerinnen und Schüler wenden die Möglichkeiten der Verwaltung an, im Rahmen der Selbstkontrolle fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren und beachten die Verhaltensmöglichkeiten der Bürger, gegen Verwaltungsmaßnahmen Einspruch zu erheben. Sie prüfen die Zulässigkeit eines Widerspruchs und vollziehen das Widerspruchsverfahren sowie sonstige Möglichkeiten des Verwaltungsrechtsschutzes nach. Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Möglichkeit, Verwaltungsmaßnahmen von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen, als Voraussetzung für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Sie sind sich bei Rechtseingriffen möglicher eigener Rollenkonflikte bewusst und verhalten sich konfliktlösend und bürgerfreundlich.

Formlose Rechtsbehelfe und deren Wirkung

Artikel 19 GG

Gegenvorstellung

Aufsichtsbeschwerden

Petition

Förmliche Rechtsbehelfe

Widerspruch

aufschiebende Wirkung, Fallbeispiele
Rollenspiel

Voraussetzungen

Ablauf Vorverfahren

Zulässigkeitsprüfung

Klagen vor dem Verwaltungsgericht

Fallbeispiele

Klagearten

Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Vorläufiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz

(Wieder-)Herstellung der aufschiebenden Wirkung

einstweilige Anordnung

Aufhebung von Verwaltungsakten durch Rücknahme

Wiederholung LPE 3

Komplexbeispiel "Allgemeines Verwaltungsrecht"

Anwendung der Kenntnisse und Fertigkeiten aus LPE 2 bis 4

Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten

Kurzcharakteristik

Die Stellung, Aufgaben und Wirkungen von öffentlichen Betrieben in Abgrenzung von privatwirtschaftlichen Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang zu beurteilen ist Hauptziel des Handlungsbereiches.

Die Schülerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, die Komplexität unternehmerischer und wirtschaftspolitischer Entscheidungen und Handlungen zu erfassen. Sie erwerben dabei Wissen über die Steuerungsfunktion von Märkten und Preisen, unternehmerische Zielstellungen, Verflechtungen innerhalb der Wertschöpfungskette, staatlich gesetzte Rahmenbedingungen, Vertragsrecht, Rechtsformen der Unternehmung sowie Beschaffungs-, Leistungserstellungs- und Marketingprozesse. Dies verlangt Fertigkeiten bei der aktiven Mitgestaltung des konkreten Arbeitsumfeldes. Die Schülerinnen und Schüler können bei unternehmerischen Handlungen im Kontext von Zielkonflikten, wie dem zwischen Ökonomie und Ökologie, bewusst agieren.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben ökonomische Urteilsfähigkeit, indem sie die Notwendigkeit staatlichen Handlungsbedarfs begründen, Zusammenhänge zwischen wirtschaftspolitischen Zielen und Maßnahmen erfassen und bewerten sowie eigene Positionen entwickeln und diese vertreten.

Sowohl durch die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnik bei der Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der Gestaltung und Präsentation von Ergebnissen als auch durch den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements, beispielsweise bei der Erstellung kundenorientierter Verwaltungsleistungen, erfolgt die Weiterentwicklung der Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler.

In ausgewählten Lehrplaneinheiten sind Abstimmungen zu den Handlungsbereichen "Das öffentliche Finanzwesen analysieren" sowie "Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten" vorzunehmen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

120 Ustd.
Lernbereich 1 Arbeitsumfeld aktiv mitgestalten 30 Ustd.
Lernbereich 2 Unternehmerisch handeln 20 Ustd.
Lernbereich 3 Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen 8 Ustd.
Lernbereich 4 Den Ordnungsrahmen der sozialen Marktwirtschaft erkennen 2 Ustd.
Lernbereich 5 Güterbeschaffung rechnergestützt durchführen 36 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 24 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 6 Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten 32 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 7 Die Beziehungen zwischen den Wirtschaftssubjekten erfassen und staatliches Handeln ableiten 32 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Arbeitsumfeld aktiv mitgestalten 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind über fachliche, ergonomische, ästhetische, rechtliche, soziale und ökologische Aspekte der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung informiert und begreifen die Arbeitszeitgestaltung als eine Form der Mitwirkung für eine humane Arbeitswelt.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Ordnungssysteme im Rahmen der Speicherung von Informationen. Sie organisieren die Schriftgutverwaltung sachgerecht. Sie planen Termine, kontrollieren deren Einhaltung und sind sich der Notwendigkeit und Bedeutung dessen bewusst.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem Ablauf der Postbearbeitung vertraut und finden rationelle Organisationsformen für die betriebliche Praxis.

Gestaltung der Arbeitsumwelt

gesetzliche Regelungen

Gesundheitsfaktoren für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft am Arbeitsplatz

Büro- und Arbeitsklima, Mobbing
Luft, Licht, Lärm, Farbe

Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsraum

Ergonomie

Bildschirmarbeitsplatz

Arbeitsraum

Einpersonen-, Gruppen- und Großraumbüro

betriebliche Arbeitszeitregelung

HB "Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten"

Pro-Contra-Diskussion über Arbeitszeit und Lebensarbeitszeiterhöhung in Verbindung mit Klst. 3, LPE 7

Gleitzeit

Schichtbetrieb

Pausen

Veränderungen der Arbeitswelt

E-Government

Einsatz neuer Geräte und Organisationsmittel

Entlastungen und Belastungen

organisatorische Veränderungen

Postbearbeitung

Arbeitsabläufe beim Posteingang und -ausgang

Postvollmacht
Posteingangsbuch und -ausgangsbuch

Sendungsarten

Brief, Paket, Büchersendung, Postgut

Auswahl nach

Zweck

Sicherheit

Dringlichkeit

Postgebühren

Kosten

Terminplanung und -überwachung

Terminverwaltungsprogramme für EDV-Systeme

Ordnen und Speichern von Informationen

Ordnungssysteme

Übungen
DIN 5007
Dekadische Ordnung
kaufmännische und Behördenheftung
Anwendungsbeispiele aus der Verwaltung und dem täglichen Leben

alphabetisch

numerisch

alphanumerisch

chronologisch

mnemotechnisch

Registratur

Ablagearten

elektronisches Büroablagesystem

Registraturformen und -mittel

Lernbereich 2: Unternehmerisch handeln 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler führen sämtliche wirtschaftliche Aktivitäten auf das Ziel der Bedürfnisbefriedigung zurück. Sie unterscheiden erwerbs- und gemeinwirtschaftliche unternehmerische Zielstellungen und beachten die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Handelns unter dem Gesichtspunkt ökologischer und sozialer Erfordernisse.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Wirkung von Produktionsfaktoren im Wirtschaftsprozess sowie die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen den Funktionsbereichen eines privatwirtschaftlichen und eines öffentlichen Unternehmens sowie den Sektoren der Volkswirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler vollziehen die Steuerungsfunktion von Märkten und Preisen nach. Sie ordnen die öffentliche Hand in Marktbeziehungen ein und verinnerlichen die Bedeutung der Kundenorientierung im öffentlichen Unternehmen vor diesem Hintergrund.

Einteilung der Bedürfnisse

Existenz-, Kultur- und Luxusbedürfnisse

Individual- und Kollektivbedürfnisse

Bedarf und Nachfrage

Güter

Begriff

Arten

öffentliche Güter

Ökonomisches Prinzip

Ziele erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher Betriebe

Begriffe Gewinn, Umsatz, Kosten

Arbeitsteilung

betrieblich, überbetrieblich, volkswirtschaftlich, international

Verwaltungsbetrieb

Produktionsfaktoren

volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren

Kapitalbildung

Bedeutung der Kapitalbildung
Humankapital

Investition

Investition

Markt und Preis

Märkte und Marktformen

Bestimmungsgründe für Nachfrage und Angebot

Steuerungsfunktion von Märkten und Preisen

Preisbildung am vollkommenen und unvollkommenen Markt

Bedeutung der Kundenorientierung im öffentlichen Unternehmen bei eingeschränktem Wettbewerb

Spannungsverhältnis von Ökonomie und Ökologie

Gemeinschaftskunde
Wertediskussion zu Zielkonflikten
Rollenspiel
Verbindung mit LPE 7: Chancen und Risiken des Wirtschaftswachstums

Lernbereich 3: Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wählen eine geeignete Rechtsform hinsichtlich der Erfüllung bestimmter öffentlicher Leistungen aus. Dabei beachten sie rechtliche Voraussetzungen zur Gründung einer Unternehmung sowie die fiskalpolitische Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler analysieren und bewerten die Privatisierung öffentlicher Leistungen.

Rechtliche Voraussetzungen zur Gründung einer Unternehmung

LPE 2

Begriff und Arten der Kaufleute

Handelsregister

Firma

Unternehmensformen

Überblick
Einsatz von Filmen

Einzelunternehmungen

Personengesellschaft

Kapitalgesellschaft

Unternehmenszusammenschlüsse

Kooperation

Konzentration

Kriterien für die Auswahl der Unternehmensformen

Gruppenarbeit

Kapitalaufbringung/Finanzierung

am Beispiel einer Personen- und Kapitalgesellschaft

Haftung

Geschäftsführung und Vertretung

Ergebnisverteilung

Mitbestimmung

Unternehmungen in öffentlich-rechtlicher Form

ausgewählte Unterscheidungskriterien

Regiebetriebe

Eigenbetriebe

Organe von Eigenbetrieben

Querverbund

privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand

Eigengesellschaft mit gemeinwirtschaftlicher Zielsetzung

gemischtwirtschaftliche Unternehmen

Private und öffentliche Rechtsformen im Vergleich

Zielsetzung

Pro-Contra-Diskussion über Privatisierung öffentlicher Leistungen

Wirtschaftsführung

Leistungsangebot bzw. -abgabe

Eigentum und Finanzierung

Marktstellung im Wirtschaftsleben

Lernbereich 4: Den Ordnungsrahmen der sozialen Marktwirtschaft erkennen 2 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem System der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland vertraut und beurteilen es vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen sowie unter Einbezug der Merkmale idealtypischer Wirtschaftsordnungen.

Überblick Wirtschaftsordnungen

idealtypische Wirtschaftsordnungen

 freie Marktwirtschaft

Zentralverwaltungswirtschaft

soziale Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Wertediskussion über aktuelle Problemstellungen bzw. Chancen und Risiken der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung

Lernbereich 5: Güterbeschaffung rechnergestützt durchführen 36 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler planen die Beschaffung von Gütern und führen Angebotsvergleiche rechnergestützt durch. Sie nutzen Methoden der Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der Entscheidungsfindung.
Die Schülerinnen und Schüler führen wesentliche Arbeitsgänge bis zur Auftragserteilung aus. Sie wenden bei Beschaffungsvorgängen im öffentlichen Unternehmen die entsprechenden bundes-, landes- und europarechtlichen Regelungen an.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die für die Güterbeschaffung erforderlichen Verträge vor und überwachen deren Erfüllung. Sie sind über Vertragsarten, insbesondere den Kaufvertrag, informiert und nutzen verschiedene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie bearbeiten mögliche Störungen bei der Erfüllung der Verträge.
Die Schülerinnen und Schüler wenden entsprechende Rechenverfahren bei der Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Güterbeschaffung an.

Beschaffungsplanung

Bedarfsermittlung

Mengenplanung

optimale Bestellmenge

Zeitplanung

Bezugsquellenermittlung

Lieferantendatei, Warendatei
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Internet

Lieferantenauswahl

qualitative Kriterien

Anfrage

berufsbezogene Informationsverarbeitung

rechtliche Bedeutung

Form und Arten

Angebot

Form

Bindungsfristen

Erlöschen der Bindung

Inhalte des Angebots

Angebotsvergleich

Mehrfaktorenvergleich
Entscheidungstechnik: Scoring- bzw. Punktbewertungsverfahren

Zustandekommen und Inhalt eines Kaufvertrages

HB "Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden", Klst. 1, LPE 1

Vertragspartner

Rechte und Pflichten

Vertragsgegenstand

Erfüllungs- und Leistungsort

Gefahrübergang

Gerichtsstand

Vertragserfüllung und Beschaffungskontrolle

Störungen bei der Erfüllung von Kaufverträgen

Überblick

Schuldnerverzug

Fallbeispiele

Lieferungsverzug

Zahlungsverzug

mangelhafte Lieferung

Gläubigerverzug

Rechtsmangel

Erlöschen von Schuldverhältnissen

Erfüllung

Aufrechnung

Erlass

Weitere vertragliche Schuldverhältnisse

Dienstvertrag

Werkvertrag

Leihe

Darlehen, Leasing

Schenkung

Bürgschaft

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 6: Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten 32 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler planen die Erstellung kundenorientierter Verwaltungsleistungen unter Anwendung von Maßstäben wirtschaftlichen Handelns. Sie erstellen und präsentieren ein Marketingkonzept für eine Verwaltungsleistung. Dabei orientieren sie sich am Leitbild des öffentlichen Unternehmens, ordnen Verwaltungsleistungen ihrer Fachrichtung unter Bedarfs- und Absatzgesichtspunkten ein und planen und bewerten den Einsatz absatzpolitischer Instrumente.
Die Schülerinnen und Schüler unterziehen erbrachte Verwaltungsleistungen einer Qualitätskontrolle und geben Vorschläge zur Qualitätssicherung bzw. -entwicklung im Rahmen des Qualitätsmanagements eines öffentlichen Unternehmens.

Begriff des Verwaltungsbetriebes

Abgrenzung des Verwaltungsbetriebes zu anderen Betriebstypen
Vertiefung HB "Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen", Klst. 1, LPE 3

Ziele des Verwaltungsbetriebes bei

Beachtung von Bürgernähe, Minimierung der Umweltbelastung
LPE 2: Unternehmensziele, Markt und Preis

marktfähigen Verwaltungsleistungen

nichtmarktfähigen Verwaltungsleistungen

Öffentliche Aufgaben im politischen Willensbildungsprozess

Bürgernähe, Minimierung der Umweltbelastung

Produkte der öffentlichen Verwaltung

Güter für die Allgemeinheit

Produktbegriff

Begriff Dienstleistung

Funktionen von Produkten

Produktbildung

Produktbeschreibungen

Produktdokumentation anhand von Beispielen

Leistungsabgabe der Verwaltungsbetriebe

Merkmale der Verwaltungsleistungen

Marketing der öffentlichen Wirtschaft

Marketinginstrumente

Marketingkonzept für eine öffentliche Leistung

Projekt
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Nutzung des Internets zur Informationsbeschaffung sowie von Anwendungssoftware zur Dokumentation und Präsentation

Leitbild und Unternehmensphilosophie

Kontrolle der Leistungserbringung

Kontrollarten

Kontrolle als Führungsaufgabe
Verbindung zu HB "Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten", LPE 2

externe und interne Kontrolle

laufende und nachträgliche Kontrolle

Stichprobenkontrolle

Ableitung von Schlussfolgerungen für die Leistungserbringung

3. Ausbildungsjahr

Lernbereich 7: Die Beziehungen zwischen den Wirtschaftssubjekten erfassen und staatliches Handeln ableiten 32 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler ordnen mit Hilfe des Wirtschaftskreislaufes Handlungen des Staates in gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge ein und erkennen die Abhängigkeiten zwischen der wirtschaftlichen Aktivität der öffentlichen Hand, der Unternehmen, der Haushalte und des Auslands.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln das Bruttoinlandsprodukt. Sie beurteilen die aktuelle wirtschaftliche Lage anhand von Messzahlen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie unterschiedlicher Interessen der Wirtschaftssubjekte und leiten staatlichen Handlungsbedarf ab.
Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Wirtschaftspolitik des Staates und der Europäischen Union vor dem Hintergrund der Globalisierung und entwickeln Handlungsmöglichkeiten für persönliche Lebenssituationen.

Wirtschaftskreisläufe

einfacher Kreislauf

erweiterter Kreislauf

Bruttoinlandsprodukt und Volkseinkommen

Einbeziehung statistischer Materialien
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Internet

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen und zu Faktorpreisen

Entstehungs-, Verteilungs- und Verwendungsrechnung des Bruttoinlandsproduktes

Staatsquote

soziale Kosten

Konflikt zwischen ökonomischen und ökologischen sowie sozialen Zielstellungen

Träger der Wirtschaftspolitik

Ziele der Wirtschaftspolitik

Stabilitätsgesetz, magisches Viereck, magisches Sechseck

gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Zielkonflikt

Preisniveaustabilität

Lohn-Preis-Spirale

Geldwert und Preisindex

Ursachen und Wirkungen von Inflation und Deflation

Aufgaben und Rolle der EZB
Instrumente, Maßnahmen und Wirkungen der Geldpolitik

Beschäftigungspolitik

berufsbezogene Informationsverarbeitung: Auswertung statistischer Materialien unter Einbeziehung aktueller Medien

Ursachen und Folgen von Arbeitslosigkeit

Maßnahmen und Wirkungen der Arbeitsmarktpolitik

Wertediskussion über Arbeitsmarktpolitik
Rollenspiel

Angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum

berufsbezogene Informationsverarbeitung: Auswertung statistischer Materialien unter Einbeziehung aktueller Medien

Wertediskussion über Notwendigkeit und Grenzen des Wirtschaftswachstums

Wirtschaftswachstum und Umweltschutz

Konjunkturzyklus und Indikatoren

Konzeptionen staatlicher Konjunkturpolitik

antizyklische Fiskalpolitik

Grenzen staatlicher Wirtschaftspolitik

Anhang

Hinweise zur Umsetzung

In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. SBI 2009) verwiesen.

Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

  1. zum Lernfeldkonzept,
  2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie
    • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,
    • Bildung von Lehrerteams,
    • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,
  3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur
    • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
    • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen,
    • Leistungsermittlung und Leistungsbewertung,
    • Unterrichtauswertung und Reflexion

sowie das Glossar.

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