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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 5
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Lehrplan
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte
2005/2009/2016/2020
Der Lehrplan für die Berufsschule ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Der Lehrplan basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGbl. 1999 Teil I Nr. 26 vom 31. Mai 1999) abgestimmt ist.
Der Lehrplan wurde am Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut, Dresdner Straße 78 c, 01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Bronlik, Kerstin | Zittau |
Groll, Christine | Freital |
Schiffer, Reiner | Lichtenstein |
Stache, Lothar | Zwickau |
Zunkel, Angelika | Leipzig |
im Jahr 2000 erstellt und durch
Kaminski, Jutta | Chemnitz |
Ladisch, Cornelia | Zittau |
Dr. Spittel, Carin | Freital |
im Jahr 2003 sowie durch
Ebersbach, Cäcilia | Lichtenstein |
Ladisch, Cornelia | Zittau |
Zunkel, Angelika | Leipzig |
Walther, Heike | Dresden |
Seifferth, Jörg | Lichtenstein |
im Jahr 2005 überarbeitet.
Der Handlungsbereich „Rechnungswesen und Controlling“ wurde unter Leitung des Sächsischen Bildungsinstituts nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Sachsens (NKHRS) durch
Blechschmidt, Verona | Zwickau |
Güssow, Andrea | Zittau |
Kahl, Claudia | Zittau |
Kaminski, Jutta | Chemnitz |
Kramer, Sabine | Dresden |
Strömsdörfer, Ulrike | Freital |
Uyma, Karla | Freital |
Vorpahl, Franziska | Zwickau |
Zunkel, Angelika | Leipzig |
im Jahr 2009 aktualisiert sowie mit der Aufnahme des staatlichen Haushaltswesens im neu formulierten Handlungsbereich „Das öffentliche Finanzwesen analysieren“ durch
Kaminski, Jutta | Chemnitz |
Dr. Pestel, Annette | Leipzig |
Tscharaktschiew, Alexander | Chemnitz |
Uyma, Karla | Freital |
im Jahr 2016 überarbeitet.
Eine weitere teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen von Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und Kommunen, Handwerksorganisationen, Industrie- und Handelskammern und der Kirchenverwaltung der Evangelischen Gliedkirchen tätig. Sie werden darüber hinaus in privatrechtlich organisierten Einrichtungen beschäftigt.
Zu den Aufgabengebieten der Verwaltungsfachangestellten gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, wie dem Finanzwesen, dem Personalwesen und der Organisation. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und Organisationen und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Die Verwaltungsfachangestellten erfassen Problemstellungen und entwickeln rechtlich begründete, bürgerorientierte Lösungsvorschläge. Sie begründen Entscheidungen und setzen Arbeitstechniken situationsbezogen ein. Verwaltungsfachangestellte kommunizieren mit Bürgern und Mitarbeitern und arbeiten in Teams kooperativ zusammen. Sie bearbeiten die Aufgaben- und Problemstellungen dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Die Verwaltungsfachangestellten verstehen wirtschafts-, rechts-, sozial- und umweltpolitische Zielvorstellungen, beurteilen Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung aus der Sicht verschiedener Interessen und berücksichtigen dabei wirtschaftliches Denken. Sie entwickeln Problembewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft und beachten entsprechende Lösungsmöglichkeiten bei der Berufsausübung und in anderen Lebensbereichen.
Die berufsübergreifenden und berufsspezifischen Erziehungs- und Bildungsziele des berufsbezogenen Bereiches richten das schulische Lernen an beruflichem Handeln aus. Für diesen Ausbildungsberuf sind diese Ziele in den Handlungsbereichen
enthalten.
Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele stellt auf die Entwicklung und Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz ab. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Lern- und Arbeitstechniken sind so zu fundieren, dass ein lebenslanges und selbstständiges Lernen im beruflichen und privaten Bereich möglich wird. Die Verwaltungsfachangestellten werden in die Lage versetzt, Strategien zur Lösung von Problemstellungen zu erarbeiten und methodische Fähigkeiten auszuprägen. Kompetenzen wie analytisches Denkvermögen, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Mobilität sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung sind unabdingbare Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben und müssen gefördert werden.
Der Kompetenzerwerb erfolgt anwendungsorientiert an exemplarischen Aufgabenstellungen, wobei die Systematisierung des erworbenen Wissens permanenter Bestandteil der Ausbildung ist. Schülerzentrierte Unterrichtsformen und ganzheitliches Lernen stehen bei der Unterrichtsgestaltung im Vordergrund. Die Handlungsorientierung des Unterrichts ist besonders durch die Einbeziehung komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Fallstudien, Rollenspiele oder Projekte sicherzustellen.
Der Lehrplan orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung vorrangig an charakteristischen beruflichen Situationen. Die Kenntnisse aus den Bereichen Berufsbezogene Informationsverarbeitung, Verwaltungsrechnen und Organisationslehre sind in die Handlungsbereiche integriert und somit bei der Bearbeitung der jeweiligen beruflichen Handlungssituationen einzubeziehen. Alle Handlungsbereiche des Lehrplanes sind miteinander verknüpft und jeder einzelne Bereich integriert Ziele und Inhalte aus den fachwissenschaftlichen Disziplinen.
Die Verwaltungsfachangestellten können Arbeitsabläufe in der Verwaltung effektiv gestalten und dabei Arbeitsmittel, Informations- und Kommunikationstechniken entsprechend den jeweiligen rechtlichen und organisatorischen Erfordernissen und dem Stand der technischen Entwicklung nutzen.
Die Entscheidung, wann die berufsbezogene Informationsverarbeitung beispielsweise zur Kommunikation und Präsentation genutzt wird, ergibt sich aus der konkreten Unterrichtssituation. Die Verwaltungsfachangestellten werden in die Lage versetzt, insbesondere auf den Gebieten des Schriftverkehrs, der Kalkulation und der Informationsbeschaffung die Anwendersoftware zu nutzen, um den konkreten Lerninhalt zu bearbeiten und das jeweilige Lernziel zu erreichen.
Eine neue Rolle wird den Zielen und Inhalten des öffentlichen Finanzwesens beigemessen. Es werden kommunales und staatliches Haushalts- und Rechnungswesen gegenübergestellt, wobei der Schwerpunkt beim kommunalen Haushalt liegt. Anschließend erwerben die Verwaltungsfachangestellten Wissen zu den Grundlagen der doppelten Buchführung und der Finanzierung. Aufbauend auf den gewonnenen Kenntnissen sind weitere Themen unter dem Blickwinkel von bilanziellen Auswirkungen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu behandeln.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Handlungsbereiche bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lehrplaneinheiten unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.
Grundsätzlich haben die Lehrkräfte die Option, Lehrplaneinheiten einer Klassenstufe in veränderter Reihenfolge zu unterrichten. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass Inhalte, die für die Zwischenprüfung relevant sind, bis zu diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterrichtsfächer und Handlungsbereiche | Wochenstunden in den Klassenstufen | ||
---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | |
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 |
Englisch | 2 | 1 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 |
Sport | - | 1 | 1 |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 |
Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen | 2 | 1 | 2 |
Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten | 1 | 12 | 1 |
Das öffentliche Finanzwesen analysieren | 1 | 2 | 2 |
Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden | 1 | 2 | 1 |
Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten | 3 | 1 | 12 |
Wahlbereich3 | 2 | 2 | 2 |
Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.
Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.
Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:
Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.
Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.
Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.
Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.
Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:
Inhalte |
Hinweise zum Unterricht |
Hauptziel des Handlungsbereiches ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, Aufgaben, Entscheidungen und Handlungen des Staates zu verstehen und in den gesellschaftlichen Zusammenhang einordnen zu können.
Die Schülerinnen und Schüler weisen Kenntnisse über Grundsätze des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundes- und Landesebene, Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen sowie die Bedeutung einzelner Grundrechte nach.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, den rechtlichen Ordnungsrahmen ihrer Verwaltung aus den für ihre Fachrichtung relevanten Rechtsgrundlagen abzuleiten und ihren Ausbildungsbetrieb in das staatliche Gesamtgefüge einzuordnen.
Sie erwerben Wissen über das Zielsystem und die Leistungs- und Ordnungsaufgaben einer Verwaltung sowie über die Organstruktur und den Verwaltungsaufbau des Verwaltungsträgers.
Der Handlungsbereich dient dazu, den Schülerinnen und Schülern bewusst zu machen, wie ihre Tätigkeit in das Verwaltungshandeln insgesamt einzuordnen ist. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Anwendung verwaltungsrechtlicher Regelungen sowie von Kenntnissen des Sozialhilferechts unter Beachtung verfassungsrechtlicher Bindungen. Unter Nutzung der Technik der Rechtsanwendung im öffentlichen Recht soll der Erwerb von Methodenkompetenz gefördert werden. Dabei können im Unterricht insbesondere Fallstudien eingesetzt werden, anhand derer in Gruppenarbeit selbstständig Problemstellungen zu lösen sind. Möglichkeiten und Besonderheiten begünstigenden Verwaltungshandelns sowie die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts anzuwendenden Bereiche des bürgerlichen Rechts sind einzubeziehen.
Darüber hinaus werden den Schülerinnen und Schülern Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen wie Kenntnisse über die Rechtsnatur der Gemeinde oder die Kommunalaufsicht vermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler werden sensibilisiert für die Notwendigkeit bürgernahen Verhaltens.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Allgemeine staatsrechtliche Probleme und Aufgaben erkennen | 12 Ustd. |
Lernbereich 2 | Besonderheiten im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland erschließen | 20 Ustd. |
Lernbereich 3 | Einblick in die öffentliche Verwaltung gewinnen | 15 Ustd. |
Lernbereich 4 | Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns beachten | 17 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 16 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 5 | Kommunale Selbstverwaltung sowie Aufgaben und Organe der Gemeinden und Landkreise berücksichtigen | 32 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lernbereich 6 | Aufgaben der Organe kommunaler Gebietskörperschaften erfassen | 20 Ustd. |
Lernbereich 7 | Sozialhilferecht in das System der sozialen Sicherung einordnen | 30 Ustd. |
Lernbereich 8 | Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende aufzeigen | 14 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 16 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Notwendigkeit einer staatlichen Ordnung, der Aufgaben des Staates sowie der Bedeutung der Gewaltenteilung bewusst. Sie beurteilen Staats- und Regierungsformen und vertreten die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Aufgaben des Staates |
|
Elemente des Staates |
|
Staatsgebiet |
|
Staatsvolk |
|
Staatsgewalt |
horizontale und vertikale Gewaltenteilung |
Staatsformen |
Schülervortrag |
Monarchie |
|
Republik |
|
Regierungsformen |
Wertediskussion, Rollenspiel |
Diktatur |
|
Demokratie |
|
Einheitsstaat, Bundesstaat, Staatenbündnisse |
Abgrenzung |
Die Schülerinnen und Schüler argumentieren auf der Basis der Grundsätze unserer Verfassungen insbesondere in Verbindung mit der Gewährung allgemeiner Grundrechte. Sie sind sich der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern sowie des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes bewusst.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist den Schülerinnen und Schülern in ihren wesentlichen Inhalten bekannt.
Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland |
Arbeit mit Rechtsquellen Art. 20, 28 GG Fallbeispiele |
Republik |
Vertiefung in Gemeinschaftskunde |
Demokratie |
|
Rechtsstaat |
LPE 1: Staatsgewalt |
Bundesstaat |
|
Sozialstaat |
|
Zuständigkeit von Bund und Ländern bei der Ausübung der Funktionen der Staatsgewalt |
aktuelle politische Ereignisse |
Gesetzgebungsverfahren des Bundes |
Grundzüge |
Verfassung des Freistaates Sachsen |
|
Verfassungsprinzipien |
Verbindung zum Grundgesetz (GG) |
Staatsziele und Grundrechte |
Unterschiede zum GG |
sächsische Landesorgane und ihre Funktionen |
Exkursion zum Landtag |
Die Schülerinnen und Schüler leiten aus den Aufgaben und Problemstellungen der öffentlichen Verwaltung deren Ziele ab. Sie ordnen den Zielen Leistungs- und Ordnungsaufgaben zu und ziehen daraus Konsequenzen für den Aufbau der öffentlichen Verwaltung, bestimmen und charakterisieren deren Träger.
Ziele der öffentlichen Verwaltung |
Sach- und Formalziele |
Träger der öffentlichen Verwaltung |
|
unmittelbare Staatsverwaltung |
dreistufiger Verwaltungsaufbau im Freistaat Sachsen |
Bundesverwaltung |
|
Landesverwaltung |
|
mittelbare Staatsverwaltung |
|
Körperschaften |
|
Anstalten |
|
Stiftungen |
|
Beliehene |
|
Selbstverwaltung |
Besonderheiten der Kommunalverwaltung |
Arten der öffentlichen Verwaltung |
Beispiele |
Aufgabenerledigung sowie Formen des Handelns |
|
Verwaltungshandeln mit Innen- und Außenwirkung |
|
Verwaltungshandeln nach öffentlichem und privatem Recht |
|
Kirchenorganisation |
Die Schülerinnen und Schüler wenden unter Beachtung des Verwaltungsverfahrensrechts die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungshandelns an. Sie nutzen dabei die Technik der Rechtsanwendung im öffentlichen Recht.
Die Schülerinnen und Schüler begegnen bei ihren beruflichen Handlungen den Bürgern kompetent und freundlich im Sinne des Leitbildes ihres Ausbildungsbetriebes.
Stellung des Verwaltungsrechts in der Rechtsordnung |
Grundgesetz (GG) |
Allgemeine Grundsätze des Verwaltungshandelns |
|
Gesetzmäßigkeit |
Artikel 20 GG |
Verhältnismäßigkeit |
Willkürverbot |
pflichtgemäßes Ermessen |
Ermessensfehler |
Gleichheitsgrundsatz |
Artikel 3 Abs. 1 GG |
Treu und Glauben |
|
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit |
HB "Das öffentliche Finanzwesen analysieren" |
bürgerfreundliches Verhalten |
Leitbild |
Verwaltungsverfahren |
|
Begriff |
|
Arten |
Beispiele |
nichtförmliches Verfahren |
|
förmliches Verfahren |
|
Planfeststellungsverfahren |
|
Grundsätze |
§§ 10 bis 29 VwVfG |
Die Schülerinnen und Schüler leiten unter Beachtung des rechtlichen Rahmens des Kommunalrechts und der Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung die Aufgaben der Kommunen ab. Sie beurteilen die Rechte und Pflichten der Gemeindebewohner sowie der kommunalen Organe.
Stellung des Kommunalrechts in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland |
Art 28 Abs. 2 GG |
Entstehung und Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung |
Kurzvorträge |
Aufgaben der Gemeinden und Landkreise |
§ 2 SächsGemO |
freiwillige Aufgaben |
|
Pflichtaufgaben (ohne Weisung) |
|
Weisungsaufgaben |
|
Rechtsstellung der Gemeindebewohner |
eigene Rechtsstellung |
Einwohner |
|
Bürger |
|
Organe der Gemeinde |
|
Gemeinderat |
|
Zusammensetzung |
|
Wahlverfahren |
Wahlergebnisse |
Aufgaben |
|
Rechtsstellung der Gemeinderäte |
Rechte und Pflichten der Gemeinderäte |
Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit dem Organ des Bürgermeisters vertraut und vollziehen den Geschäftsgang nach. Ihnen ist die Notwendigkeit staatlicher Aufsicht bewusst. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit.
Bürgermeister |
|
Wahlverfahren |
|
Rechtsstellung |
|
Aufgaben |
Beispiele |
Geschäftsgang |
Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderatssitzung |
Kommunalaufsicht und deren Befugnisse |
|
Rechtsaufsicht |
|
Fachaufsicht |
|
Aufgaben der Landkreise und deren Organe |
|
Möglichkeiten der kommunalen Zusam- menarbeit |
Verwaltungsverband, Zweckverband |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen die Sozialhilfe in das System der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland ein. Sie wenden unter Beachtung der Aufgaben und rechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe sowie unter Zuhilfenahme des Sozialgesetzbuches relevante Regelungen an.
Die Schülerinnen und Schüler ordnen Leistungen der Sozialhilfe den Sozialhilfeträgern zu
Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung |
LPE 2: Sozialstaatsprinzip |
Vorsorge |
Vorsorge im Sinne der Sozialversicherungen |
Versorgung |
|
Fürsorge |
Fürsorge im Sinne des Ausgleichsprinzips und der Grundsicherung |
Rechtliche Grundlagen der Sozialhilfe |
|
Aufbau und Ziele des Sozialgesetzbuches |
|
SGB XII und dessen Durchführungsverordnungen |
|
Aufgabe und Grundsätze der Sozialhilfe |
relevante Regelungen der §§ 1 bis 26 SGB XII |
Rechtsanspruch auf Sozialhilfe |
|
Nachrangigkeit |
|
Einzelfall, Beachtung von Wünschen |
|
Einsetzen der Sozialhilfe |
|
Formen der Sozialhilfe |
|
Zusammenarbeit mit freien Trägern |
|
Träger und Zuständigkeiten der Sozialhilfe |
sachliche und örtliche Zuständigkeit |
Rechtliche Stellung des Hilfeempfängers |
|
Rechte und Pflichten |
Fallbeispiele |
Einkommen und Vermögen |
|
Sozialhilfeleistungen |
Überblick |
Hilfe zum Lebensunterhalt |
Hilfe zum Lebensunterhalt als laufende oder einmalige Leistung sowie außerhalb und innerhalb von Einrichtungen |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
|
weitere Hilfen nach SGB XII |
Gesundheit |
Die Schülerinnen und Schüler lösen Problemstellungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie nutzen dabei die rechtliche Grundlage SGB II und ordnen Voraussetzungen und Leistungen den Anspruchspersonen zu.
Grundsicherung für Arbeitssuchende |
Kapitel 1 SGB II |
Aufgabe |
|
Ziel |
|
Grundsätze |
|
Träger |
|
Mitwirkungspflichten und Anspruchsvoraussetzungen |
Kapitel 8 SGB II |
Leistungen |
Fallbeispiele, Gruppenarbeit |
Eingliederungsleistungen |
|
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes |
Regelleistung, Mehrbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Sozialgeld |
Zuschlag zum ALG II |
|
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen |
Ziel des Handlungsbereiches ist es, den Schülerinnen und Schülern ihre Rolle als Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung bewusst zu machen.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, ihren Eintritt in das Berufsleben selbst- und verantwortungsbewusst mitzugestalten. Dabei sollen sie lernen, Möglichkeiten der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung der Auszubildenden gezielt auszuschöpfen und die Interessenvertretung der Beschäftigten wahrzunehmen.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Personalwesen. Dabei werden sie mit Fragen des Personalmanagements, wie der Personalführung und -entwicklung, vertraut gemacht.
Darüber hinaus werden den Schülerinnen und Schülern Grundlagen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen vermittelt. Dies schließt das Bewusstsein über die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten sowie die Kenntnis entsprechender rechtlicher Regelungen ein.
Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Wissen über Vergütung und Besoldung von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung an.
Der Handlungsbereich zielt auch auf eine Stärkung der Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler bei Fragen der sozialen Sicherung.
Die Arbeit mit Rollenspielen oder Fallstudien erfordert den Einsatz unterschiedlicher Lerntechniken und Arbeitsformen wie beispielsweise Teamarbeit sowie Informations- und Kommunikationstechniken bei der Lösung der Arbeitsaufgaben.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | In das Berufsleben eintreten | 10 Ustd. |
Lernbereich 2 | Personalwesen zielorientiert mitgestalten | 14 Ustd. |
Lernbereich 3 | Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts anwenden | 8 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 4 | Individuelles Arbeitsrecht gestalten | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 5 | Grundzüge des Beamtenrechts erfassen | 8 Ustd. |
Lernbereich 6 | Interessen der Beschäftigten vertreten | 8 Ustd. |
Lernbereich 7 | Kollektives Arbeitsrecht anwenden | 14 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die relevanten rechtlichen Bestimmungen auf das Ausbildungsverhältnis an. Sie orientieren sich in der für sie neuen Lebenssituation und gestalten ihre Berufsausbildung selbst- und verantwortungsbewusst mit. Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihr Ausbildungsverhältnis in das System der dualen Berufsausbildung ein.
Ausbildungsverhältnis |
|
rechtliche Grundlagen |
Grundgesetz (GG), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten (VwFAngAusbV), Manteltarifvertrag für Auszubildende Fallstudien; Arbeit mit Rechtsquellen |
duales System der beruflichen Bildung |
|
zuständige Stellen für die Berufsausbildung |
|
Inhalt des Ausbildungsvertrages |
Verbindung zum eigenen Ausbildungsvertrag |
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag |
|
Jugendarbeitsschutz |
|
rechtliche Bestimmungen |
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen im Ausbildungsbetrieb |
|
Jugend- und Auszubildendenvertretung |
Integration gewählter Vertreter |
Arbeitsgerichtsbarkeit |
Exkursion zum Arbeitsgericht |
Aufgaben |
|
Instanzen |
Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung der personellen Bedingungen der Verwaltung für deren Aufgabenerfüllung bewusst. Sie sind über die Grundlagen der Organisation der Verwaltung informiert und können entsprechende Pläne praxisbezogen anwenden. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung und die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung als Instrument der Personalentwicklung und setzen sie zur eigenen Entwicklung bewusst ein. Die Schülerinnen und Schüler wirken bei Maßnahmen der Mitarbeiterbetreuung mit. Sie zeigen unter Beachtung des Leitbildes des öffentlichen Betriebes ein angemessenes Kommunikations- und Konfliktverhalten bei der Mitarbeiterführung und nutzen Entscheidungssysteme, Führungsstile und Führungstechniken.
Organisation der Verwaltungswirtschaft |
|
Aufbau- und Ablauforganisation |
|
Pläne der Verwaltungswirtschaft |
Organisationspläne in den Verwaltungen |
Stellenarten, Stellenbeschreibung |
|
Personalpolitik |
|
Ziele und Aufgaben |
|
Personalbedarfs- und Einsatzplanung |
|
Weiterbildung |
Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen |
Verwaltung der Personaldaten |
|
Personaldatei |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Gestaltung von Datenbanken |
Personalstatistiken aus der Personaldatei |
|
Datenschutz |
|
Mitarbeiterführung |
Leitbild des Unternehmens |
Entscheidungssysteme |
Direktorialsystem |
Führungssysteme |
Einlinien- und Mehrliniensystem |
Führungsstile |
Autoritärer Führungsstil |
Führungstechniken |
management by objectives |
Kommunikation und Konfliktverhalten |
Deutsch/Kommunikation |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen Bestimmungen des individuellen Arbeitsrechts auf die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und wenden diese an. Sie beziehen die unterschiedlichen Voraussetzungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse ein.
Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst |
|
privatrechtlicher Art |
|
öffentlich-rechtlicher Art |
|
Begründung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst |
|
Rechtsgrundlagen |
|
Begründung des Arbeitsverhältnisses |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Arbeitsvertragsgestaltung mit einem Textverarbeitungsprogramm |
Arbeitsvertrag |
|
Probezeit |
|
Nebenabreden |
Die Schülerinnen und Schüler wirken bei Einstellungsverfahren und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit. Dabei schätzen sie die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ein. Sie sind sich der rechtlichen Regelungen für das Arbeitsverhältnis sowie der Rechte und Pflichten eines Angestellten im öffentlichen Dienst bewusst. Die Schülerinnen und Schüler sind über die Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit informiert. Sie entwickeln eine Datenbankstruktur und werten die Daten aus. Sie führen den erforderlichen Schriftverkehr mit einem Textverarbeitungsprogramm aus.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten kritisch.
Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis |
|
staatsbürgerliche Pflichten |
|
Pflichten aus dem Arbeitsvertrag |
|
allgemeine Verhaltenspflichten |
|
Folgen bei Pflichtverletzungen |
Gestaltung einer Abmahnung |
Rechte aus dem Arbeitsverhältnis |
Beispiele |
Beschäftigungszeit |
|
Vergütung |
|
Urlaub |
Urlaubsanspruch |
Sozialbezüge |
Arten |
Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
|
Zeitablauf |
befristetes Arbeitsverhältnis |
Kündigung |
Arten, Fristen |
Auflösungsvertrag |
|
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit |
|
Altersgrenze |
|
Tod |
Die Schülerinnen und Schüler sind über die Grundzüge des Beamtenrechts informiert. Sie unterscheiden die Arten der Beamtenverhältnisse und sind mit der Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses vertraut.
Rechtsgrundlagen |
GG, Beamtenrechtsrahmengesetz, Sächsisches Beamtengesetz |
Grundsätze des Berufsbeamtentums |
|
Arten von Beamtenverhältnissen |
|
Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen |
Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Sie wenden diese an und beurteilen die Auswirkungen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Interessenslage der Beteiligten. Sie ordnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrates entsprechenden Sachverhalten zu.
Rechtsgrundlagen |
|
Organe der Interessenvertretung von Arbeitnehmern |
Abgrenzung SächsPersVG und Betriebsverfassungsgesetz |
Personalrat |
|
Wahl |
|
Zusammensetzung |
|
Rechtsstellung |
|
Aufgaben |
Wiederholung und Abgrenzung der Aufgaben JAV, LPE 1 |
Rechte und Pflichten |
|
Personalversammlung |
|
Zusammensetzung |
|
Aufgaben |
|
Beteiligungsrechte des Personalrates |
|
Mitbestimmung |
Anwendung an Beispielen |
Mitwirkung |
|
Anhörung |
|
Information |
Die Schülerinnen und Schüler vollziehen das Zustandekommen von Tarifverträgen nach und positionieren sich zu den Zielen der Tarifvertragspartner. Sie sind über die legalen Formen des Arbeitskampfes der Sozialpartner informiert. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen für die Arbeitnehmer und wenden diese zur Lösung von arbeitsrechtlichen Problemen an.
Tarifvertragsrecht |
Tarifvertragsgesetz (TVG) |
Tarifvertragspartner |
|
Tarifvertrag |
|
Begriff |
|
Arten |
|
rechtliche Wirkung |
|
Geltungsbereich |
|
Zustandekommen |
|
Recht des Arbeitskampfes |
Aktuelle Themen |
Streik |
Interessenkonflikt Arbeitgeber - Arbeitnehmer |
Aussperrung |
|
Schlichtungsverfahren |
|
Arbeitsschutzrecht |
Beispiele |
Jugendarbeitsschutz |
LPE 1 |
Mutterschutz |
|
Schwerbehindertenschutz |
|
Arbeitszeitgesetz |
HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 1, LPE 5 |
Kündigungsschutz |
LPE 3 |
Eine wesentliche Funktion dieses Handlungsbereichs besteht darin, dass die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse zu den Grundlagen des öffentlichen Finanzwesens erwerben und das erworbene Wissen im Rahmen der Phasen des Haushaltskreislaufes anwenden.
Im öffentlichen Haushaltswesen erwerben die Schülerinnen und Schüler unter Beachtung unterschiedlicher Zielstellungen kommunaler und staatlicher Haushalte Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschaffung, Bereitstellung, Verwaltung und Verwendung finanzieller Mittel, wobei der Schwerpunkt auf dem kommunalen Haushaltswesen liegt.
Durch die Lösung von Aufgaben- und Problemstellungen erlangen die Schülerinnen und Schüler eine hohe Selbstständigkeit und gehen verantwortungsbewusst mit öffentlichen Ressourcen um. Sie diskutieren die Problematik langfristig festgelegter Ressourcen als Einschränkung politischer Handlungsfähigkeit. Bei der Bearbeitung verwenden sie Gesetzestexte, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Muster sowie aktuelle Informations- und Kommunikationstechnik. Für den Bereich der kommunalen Haushalte nutzen sie das System der kommunalen Doppik zur Erfassung, Aufbereitung und Auswertung verwaltungsrelevanter Daten.
Im Ergebnis der Jahresabschlussarbeiten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erkennen die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung der Haushaltsplanung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Verwaltungsprodukte vor dem Hintergrund der Kostenstruktur. Sie nutzen Rechnungswesen und Controlling als Kern eines Informationssystems zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Finanzierungsquellen öffentlicher Haushalte erschließen und systematisieren | 9 Ustd. |
Lernbereich 2 | Grundlagen des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens systematisieren sowie Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Haushaltssystematik umsetzen | 23 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lernbereich 3 | Haushaltsplan ausführen | 46 Ustd. |
Lernbereich 4 | Grundlagen der Finanzbuchhaltung erschließen | 18 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 16 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lernbereich 5 | Geschäftsprozesse buchhalterisch erfassen | 20 Ustd. |
Lernbereich 6 | Jahresabschluss vorbereiten und auswerten | 22 Ustd. |
Lernbereich 7 | Kosten- und Leistungsrechnung als Controllinginstrument von Geschäftsprozessen einsetzen | 22 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 16 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die Herkunft der finanziellen Mittel in öffentlichen Haushalten. Sie werten die Bedeutung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Einzahlungen und Erträge im kommunalen Haushalt.
Grundsätze und Rangfolge der Beschaffung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Finanzierungsmitteln |
SächsGemO: Einnahmenbeschaffung |
Steuern |
Wertediskussion über Steuerpolitik in HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 3, LPE 7 |
Begriff |
|
Aufgaben/Funktionen |
|
Einteilung: Steuerquelle, Art der Erhebung, Ertragskompetenz |
BMF, Überblick, Statistiken |
Steueraufkommen der Kommune und des Staates |
GG, SächsKAG, GewStG, GrStG |
Spezielle Abgaben |
Rechtsnormen des Verwaltungskostenrechts |
Benutzungs- und Verwaltungsgebühren |
|
Beiträge |
SächsKAG |
Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgabe |
|
Sanktionsgelder der Ordnungsbehörden |
Überblick, Beispiele |
Bußgelder |
|
Verwarnungsgelder |
|
Zwangsgelder |
|
Finanzausgleich |
|
Arten |
Länderfinanzausgleich |
Finanzzuweisung |
|
Kredite |
Fallsituationen, Beispiele für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und Umschuldung |
Privatrechtliche Entgelte |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die Geschäftsprozesse des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Sachsen und setzen sich mit den wesentlichen Grundbegriffen des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens auseinander.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung, den Inhalt und die Besonderheiten der Haushaltssatzung und das Verfahren zum Erlass einer Haushaltssatzung. Sie ordnen Einzahlungen und Erträge sowie Auszahlungen und Aufwendungen dem Finanz- bzw. Ergebnishaushalt zu.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Haushaltssystematik der kommunalen Haushalte und erfassen die Bedeutung dieser Systematik für Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Maßnahmen. Sie wenden bei der Bildung von Produktsachkonten den Produktrahmen und den Kontenrahmen an.
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Bestandteile des kommunalen Haushaltsplans.
Gegenüberstellend erschließen sich die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Grundlagen des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens.
Grundlagen öffentlicher Entscheidungsfindung sowie Bereiche des Haushalts- und Rechnungswesens |
Überblick |
Haushaltskreislauf |
kommunal und staatlich |
Drei-Komponenten-System der kommunalen Doppik |
|
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling |
|
Begriffsabgrenzungen des Haushalts- und Rechnungswesens |
Zuordnungsaufgaben |
Erträge und Aufwendungen |
|
Einzahlungen und Auszahlungen |
|
Einnahmen und Ausgaben |
|
Funktionen des Haushalts |
Überblick |
finanzwirtschaftliche Planung |
|
finanzwirtschaftlicher Handlungsrahmen, Bedarfsdeckung und Nachhaltigkeit |
intergenerative Gerechtigkeit |
Transparenz und Kontrolle |
|
Haushaltssatzung |
|
Besonderheiten |
|
Zustandekommen und Erlass |
|
Pflichtbestandteile |
|
freiwillige Bestandteile |
|
genehmigungspflichtige Bestandteile |
Anzeige - Vorlage - Genehmigung |
vorläufige Haushaltsführung |
|
Haushaltsgesetz |
Überblick |
Aufstellung, Inhalt, rechtliche Wirkung |
|
Doppelhaushalt |
|
vorläufige Haushaltswirtschaft |
|
Kommunale Haushaltsplanung |
|
Bedeutung des Haushaltsplans |
|
Bestandteile des Haushaltsplans |
Beispiele/Muster |
Gesamthaushalt |
|
Teilhaushalte |
|
Stellenplan |
|
Kommunale Haushaltssystematik |
|
Produktrahmen, Produktplan |
|
Kontenrahmen, Kontenplan |
Buchführung, LPE 4 und LPE 5 |
Produktsachkonten |
|
Bedeutung von Schlüsselprodukten |
|
Staatliche Haushaltsplanung und Haushaltssystematik |
SäHO |
Bestandteile des Haushaltsplans |
|
Gruppierungsplan, Funktionenplan |
Überblick |
Bildung von Haushaltsstellen |
Beispiel |
Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Haushaltsgrundsätzen vertraut. Bei der Ausführung des Haushaltsplans beachten sie die Bewirtschaftungsgrundsätze. Sie unterscheiden die Phasen des Haushaltsvollzugs und erkennen die Notwendigkeit der Haushaltsüberwachung. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Aufbau öffentlicher Kassen, deren Aufgaben und Möglichkeiten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem kommunalen Haushalts- und Kassenwesen.
Haushaltsgrundsätze |
SächsGemO, SächsKomHVO-Doppik |
Allgemeine Haushaltsgrundsätze |
HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 3, LPE 7 |
stetige Aufgabenerfüllung |
|
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht |
|
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit |
LPE 1 |
Einnahmenbeschaffung |
|
Haushaltsausgleich |
|
Veranschlagungsgrundsätze |
|
Jährlichkeit und Jährigkeit |
|
Vorherigkeit |
|
Einheit und Vollständigkeit |
|
Haushaltswahrheit und -klarheit |
|
Einzelveranschlagung |
|
Bruttoveranschlagung |
|
Verursachungsprinzip |
|
Kassenwirksamkeit |
|
Bewirtschaftungsgrundsätze |
|
Gesamtdeckung |
|
Budgetierung |
|
sachliche Bindung und Deckungsfähigkeit |
|
zeitliche Bindung und Übertragbarkeit |
|
Phasen des Haushaltsvollzugs mit jeweiligen Befugnissen |
Beispiele |
Verteilung der Haushaltsmittel |
Mittelzuweisung |
Sachentscheidung |
|
Bewirtschaftung |
|
Feststellung |
|
Anordnung |
|
Abweichungen vom Haushaltsplan |
SächsGemO, SäHO |
über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Ausgaben und Auszahlungen |
Voraussetzungen für Vorgriffe Nachforderung |
Nachtragshaushalt |
|
Haushaltsüberwachung |
SächsKomHVO-Doppik, SäHO |
Kassenrecht |
SächsKomKBVO, SächsKomHVO-Doppik, SäHO |
Arten, Form und Inhalt der Kassenanordnungen |
SächsKomKBVO, SäHO |
Organisation öffentlicher Kassen |
|
Grundsatz der Einheitskasse |
|
Organisationsstruktur |
|
Grundsatz der Funktionsteilung |
|
Aufgaben öffentlicher Kassen |
SächsKomKBVO, SäHO |
Zahlungsverkehr |
SächsKomKBVO, SäHO |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Aufgaben, Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Finanzbuchhaltung. Sie beherrschen die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung.
Ziele und Aufgaben der Finanzbuchhaltung |
SächsKomKBVO (vgl. HGB) |
Phasen der Finanzbuchhaltung |
Überblick |
Planung |
|
Erfassung/Buchung |
|
Abschluss/Auswertung |
|
Inventur und Inventar |
|
Inventurpflicht, Inventurrichtlinie |
|
Inventurarten, -verfahren, -zeitpunkte |
|
Gliederung des Inventars |
|
Bilanz |
|
Anlage- und Umlaufvermögen |
|
Kapitalposition, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten |
|
Werteveränderungen in der Bilanz |
|
Grundsätze ordnungsmäßiger (öffentlicher) Buchführung (GoöB) |
SächsKomKBVO |
Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Rechnungswesen als Kern eines Informationssystems zur Planung, Kontrolle und Steuerung der Geschäftsprozesse. Sie beherrschen das System der kommunalen Doppik und erkennen die Auswirkungen ergebniswirksamer Geschäftsvorfälle auf den kommunalen Haushalt. Sie beachten die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung.
Technik der doppelten Buchführung |
|
Auflösung der Bilanz in Konten |
|
einfacher und zusammengesetzter Buchungssatz |
|
Organisation der Buchführung |
Haushaltssystematik, LPE 2, SächsKomKBVO, VwV KomHSys |
Buchen laufender Geschäftsvorfälle auf Bestands-, Ergebnis- und Zahlungskonten |
|
Abschluss der Bestands-, Ergebnis- und Zahlungskonten |
|
Geschäftsgang |
|
Umsatzsteuer |
Betrieb gewerblicher Art |
System der Umsatzsteuer |
|
Steuersätze |
|
Ermittlung von Zahllast/Vorsteuerüberhang |
buchhalterisch |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Notwendigkeit einer periodengerechten Erfolgsermittlung sowie die Bedeutung der Bewertung von Vermögen und Schulden. Sie bereiten den Jahresabschluss einer Kommune vor und verschaffen sich einen Überblick zur Rechnungslegung im staatlichen Haushaltswesen.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren eine Bilanz, ermitteln und bewerten ausgewählte Bilanzkennziffern. Sie erkennen Vorteile der rechnergestützten Finanzbuchhaltung und Jahresabschlussanalyse.
Bestandteile des Jahresabschlusses |
Überblick |
Bewertungsgrundsätze |
LPE 4, GoöB |
Bedeutung der Bewertung |
|
Jahresabschlussarbeiten |
SächsKomHVO-Doppik |
Abschreibungen |
|
Sonderposten |
|
Rechnungsabgrenzung |
|
sonstige Forderungen |
|
sonstige Verbindlichkeiten |
|
Rückstellungen |
|
Gesamtabschluss |
SächsGemO |
Rechnungslegung |
Überblick |
Inhalt und Umfang |
|
Termin |
|
Auswertung des Jahresabschlusses/Kennzahlen |
berufsbezogene Informationsverarbeitung |
Anlagendeckung |
|
Kapitalstruktur |
|
Vermögensstruktur |
|
Liquidität |
|
Rentabilität |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung als Controllinginstrument zur Steuerung von Geschäftsprozessen. Sie erschließen sich den Zusammenhang zwischen den Bestandteilen der Kostenrechnung und nehmen Voll- und Teilkostenbetrachtungen vor. Dabei kalkulieren sie Entgelte für Produkte öffentlicher Betriebe und Verwaltungen.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Daten für Vergleichs-, Entscheidungs- und Berichtszwecke und bereiten diese mit geeigneter Software auf. Anhand von Beispielen diskutieren sie die Bedeutung der Daten für die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung.
Controlling |
|
Aufgaben |
|
Kreislauf |
|
Instrumente (operativ, strategisch) |
|
Kosten- und Leistungsrechnung |
SächsKomHVO-Doppik |
Begriffe |
LPE 1 |
Abgrenzungsrechnung |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Tabellenkalkulationsprogramm |
Kostenartenrechnung |
Begriffsklärung am Beispiel |
Einzel- und Gemeinkosten |
|
fixe und variable Kosten |
|
Ist-, Normal- und Plankosten |
|
kalkulatorische Kosten |
|
Kostenstellenrechnung |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Tabellenkalkulationsprogramm |
Aufgaben |
|
einstufiger Betriebsabrechnungsbogen |
|
Kostenträgerrechnung |
|
Aufgaben |
|
Kostenträgerstückrechnung |
|
Deckungsbeitragsrechnung |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Tabellenkalkulationsprogramm |
Break-even-Analyse |
|
Kostenvergleichsrechnung |
Investitionsrechnung |
Kommunales Berichtswesen |
LPE 5 |
Schwerpunkte des Unterrichts in diesem Handlungsbereich sind die Analyse von Sachverhalten unter rechtlichen Aspekten sowie die Anwendung von Rechtsnormen.
Die Schülerinnen und Schüler werden insbesondere befähigt, den Verpflichtungscharakter von Rechtsgeschäften zu erkennen, verwaltungsrechtliche Regelungen mit Bezügen auf die Verfassung und europäisches Recht anzuwenden, Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchzuführen und Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorzubereiten, durchzuführen und zu überprüfen.
Der Handlungsbereich fokussiert dabei auf die Gestaltung des Verwaltungsaktes, die Anwendung des Verwaltungsrechts im Bereich der Eingriffsverwaltung sowie den Rechtsschutz gegen Verwaltungsmaßnahmen.
Ziel des Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, dass Gesetz und Recht sowohl Grundlage als auch Beschränkung der Verwaltungstätigkeit darstellen.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Fertigkeiten und Kenntnisse, den erforderlichen Schriftverkehr mit Anwendungssoftware durchzuführen und die im Geschäftsgang der Verwaltung üblichen Darstellungsformen, Bearbeitungsverfahren und Bescheidtechniken anzuwenden. Die Förderung von Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler geschieht insbesondere durch den Einsatz der Technik der Rechtsanwendung im öffentlichen Recht.
Die Schülerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, Bürger sachkundig zu beraten und sich situationsgerecht zu verhalten. Kundenorientierung in der öffentlichen Verwaltung bedeutet dabei auch, Konfliktsituationen bei Rechtseingriffen zu erkennen und zur Lösung dieser Konflikte Beiträge zu leisten. Die Aneignung von Sozial- und Selbstkompetenz kann dabei durch den Einsatz von Rollenspielen gefördert werden.
Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen werden Verbindungen zum Handlungsbereich "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten" hergestellt.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Rechtsnormen als Grundlage des Handelns beachten | 32 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lernbereich 2 | Verwaltungsakt erstellen | 40 Ustd. |
Lernbereich 3 | Verwaltungsakt in einem speziellen Rechtsgebiet der Eingriffsverwaltung anwenden | 24 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 16 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 4 | Rechtsschutz gegen Verwaltungsmaßnahmen prüfen | 32 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen Rechtsnormen bei ihren Handlungen. Sie analysieren den Aufbau von Rechtsnormen und wenden die grundlegenden Regeln der Fallbearbeitung an.
Die Schülerinnen und Schüler beziehen Voraussetzungen für die Teilnahme am Rechtsverkehr und für das Zustandekommen sowie die Erfüllung von Rechtsgeschäften ein.
Dabei erfassen sie die unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten.
Rechtliche Grundlagen |
|
Notwendigkeit von Rechtsnormen |
|
Rechtsquellen |
|
Einteilung des Rechts |
|
Aufbau von Rechtsnormen |
Tatbestand, Rechtsfolge, Subsumtion |
Rechtssubjekte und -objekte |
|
natürliche und juristische Personen |
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rechtsrelevante Eigenschaften von Rechtssubjekten |
Fallbeispiele für Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit |
Rechtsobjekte |
Unterscheidung an Beispielen |
Rechtsgeschäfte |
|
Willenserklärungen |
Fallbeispiele |
Zustandekommen und Arten |
|
Grundlagen Vertragsrecht |
Abstimmung mit HB "Die Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bewerten", Klst. 1, LPE 5 |
Antrag und Annahme |
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Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft |
Abstraktionsprinzip |
Vertragsfreiheit und Verbraucherschutz |
|
Formvorschriften |
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Anfechtbarkeit und Nichtigkeit |
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
Vertretung |
gesetzliche und rechtsgeschäftliche Vertretung |
Fristen und Termine |
Fallbeispiele |
Fristberechnung nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) |
|
Verjährung nach BGB |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihre Tätigkeit den Arten des Verwaltungshandelns zu.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Verwaltungsakte rechtswirksam und sprachlich angemessen. Sie sind sich der Folgen von Fehlern in Verwaltungsakten bewusst und korrigieren diese gegebenenfalls. Die Schülerinnen und Schüler sind über den öffentlich-rechtlichen Vertrag als ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts informiert.
Einordnung des Verwaltungsrechts |
HB "Die öffentliche Verwaltung in das gesellschaftliche Gesamtgefüge einordnen", Klst. 1, LPE 4 |
Begriff Verwaltungsakt |
Darstellung der Merkmale an Fallbeispielen |
Arten von Verwaltungsakten |
Übersicht mit Beispielen |
Allgemeine Anforderungen an einen rechtmäßigen Verwaltungsakt |
Beispiele |
Form |
|
inhaltliche Bestimmtheit |
|
Begründung |
Verbindung mit Deutsch/Kommunikation |
Bekanntgabe |
|
Wirksamkeit und Bestandskraft des Verwaltungsaktes |
Fallbeispiele |
Beginn und Ende der Wirksamkeit |
|
Bestandskraft |
|
Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt |
Fallbeispiele |
Fehlerhafter Verwaltungsakt |
Fallbeispiele |
formelle und materielle Fehler |
|
Rechtsfolgen von Fehlern |
|
Öffentlich-rechtlicher Vertrag |
Fallbeispiele |
Begriff |
|
Arten |
Die Schülerinnen und Schüler führen nichtförmliche Verwaltungsverfahren im Bereich der Eingriffsverwaltung durch. Sie begründen die zu treffenden Maßnahmen und beziehen die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten ein. Dabei wenden sie Kenntnisse eines Rechtsgebietes der Eingriffsverwaltung an. Sie berücksichtigen verfassungsrechtliche Bindungen sowie die Grundsätze rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns. Bei der Bescheiderstellung beachten die Schülerinnen und Schüler die schreibtechnischen Vorschriften. Sie sind sich bei Rechtseingriffen möglicher eigener Rollenkonflikte bewusst und verhalten sich konfliktlösend und bürgerfreundlich.
Bescheidtechnik - Aufbau eines schriftlichen Verwaltungsaktes |
Beispiel zu einem Rechtsgebiet der Eingriffsverwaltung; Projekt "Verwaltungsakt" berufsbezogene Informationsverarbeitung: Bescheiderstellung mit geeigneter Software |
Verwaltungsvollstreckung |
Fallbeispiele |
Ziele |
|
Voraussetzungen |
|
Arten |
Verfahrensablauf |
Verwaltungszwangsverfahren |
|
Beitreibung |
|
Grundlagen des Rechts der Ordnungswidrigkeiten |
|
Begriff Ordnungswidrigkeiten |
Abgrenzung zu StGB |
Ahndungsmöglichkeiten |
|
Ablauf Ordnungswidrigkeitsverfahren |
Bußgeldverfahren |
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Recht- und Zweckmäßigkeit belastender Verwaltungsakte. Sie bewerten fehlerhafte Verwaltungsakte und ordnen die gesetzlichen Rechtsfolgen zu. Die Schülerinnen und Schüler wenden die Möglichkeiten der Verwaltung an, im Rahmen der Selbstkontrolle fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren und beachten die Verhaltensmöglichkeiten der Bürger, gegen Verwaltungsmaßnahmen Einspruch zu erheben. Sie prüfen die Zulässigkeit eines Widerspruchs und vollziehen das Widerspruchsverfahren sowie sonstige Möglichkeiten des Verwaltungsrechtsschutzes nach. Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Möglichkeit, Verwaltungsmaßnahmen von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen, als Voraussetzung für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Sie sind sich bei Rechtseingriffen möglicher eigener Rollenkonflikte bewusst und verhalten sich konfliktlösend und bürgerfreundlich.
Formlose Rechtsbehelfe und deren Wirkung |
Artikel 19 GG |
Gegenvorstellung |
|
Aufsichtsbeschwerden |
|
Petition |
|
Förmliche Rechtsbehelfe |
|
Widerspruch |
aufschiebende Wirkung, Fallbeispiele |
Voraussetzungen |
|
Ablauf Vorverfahren |
|
Zulässigkeitsprüfung |
|
Klagen vor dem Verwaltungsgericht |
Fallbeispiele |
Klagearten |
|
Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit |
|
Vorläufiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz |
|
(Wieder-)Herstellung der aufschiebenden Wirkung |
|
einstweilige Anordnung |
|
Aufhebung von Verwaltungsakten durch Rücknahme |
Wiederholung LPE 3 |
Komplexbeispiel "Allgemeines Verwaltungsrecht" |
Anwendung der Kenntnisse und Fertigkeiten aus LPE 2 bis 4 |
Die Stellung, Aufgaben und Wirkungen von öffentlichen Betrieben in Abgrenzung von privatwirtschaftlichen Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang zu beurteilen ist Hauptziel des Handlungsbereiches.
Die Schülerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, die Komplexität unternehmerischer und wirtschaftspolitischer Entscheidungen und Handlungen zu erfassen. Sie erwerben dabei Wissen über die Steuerungsfunktion von Märkten und Preisen, unternehmerische Zielstellungen, Verflechtungen innerhalb der Wertschöpfungskette, staatlich gesetzte Rahmenbedingungen, Vertragsrecht, Rechtsformen der Unternehmung sowie Beschaffungs-, Leistungserstellungs- und Marketingprozesse. Dies verlangt Fertigkeiten bei der aktiven Mitgestaltung des konkreten Arbeitsumfeldes. Die Schülerinnen und Schüler können bei unternehmerischen Handlungen im Kontext von Zielkonflikten, wie dem zwischen Ökonomie und Ökologie, bewusst agieren.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben ökonomische Urteilsfähigkeit, indem sie die Notwendigkeit staatlichen Handlungsbedarfs begründen, Zusammenhänge zwischen wirtschaftspolitischen Zielen und Maßnahmen erfassen und bewerten sowie eigene Positionen entwickeln und diese vertreten.
Sowohl durch die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnik bei der Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der Gestaltung und Präsentation von Ergebnissen als auch durch den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements, beispielsweise bei der Erstellung kundenorientierter Verwaltungsleistungen, erfolgt die Weiterentwicklung der Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
In ausgewählten Lehrplaneinheiten sind Abstimmungen zu den Handlungsbereichen "Das öffentliche Finanzwesen analysieren" sowie "Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten" vorzunehmen.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
120 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Arbeitsumfeld aktiv mitgestalten | 30 Ustd. |
Lernbereich 2 | Unternehmerisch handeln | 20 Ustd. |
Lernbereich 3 | Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen | 8 Ustd. |
Lernbereich 4 | Den Ordnungsrahmen der sozialen Marktwirtschaft erkennen | 2 Ustd. |
Lernbereich 5 | Güterbeschaffung rechnergestützt durchführen | 36 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 24 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 6 | Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten | 32 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 7 | Die Beziehungen zwischen den Wirtschaftssubjekten erfassen und staatliches Handeln ableiten | 32 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler sind über fachliche, ergonomische, ästhetische, rechtliche, soziale und ökologische Aspekte der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung informiert und begreifen die Arbeitszeitgestaltung als eine Form der Mitwirkung für eine humane Arbeitswelt.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Ordnungssysteme im Rahmen der Speicherung von Informationen. Sie organisieren die Schriftgutverwaltung sachgerecht. Sie planen Termine, kontrollieren deren Einhaltung und sind sich der Notwendigkeit und Bedeutung dessen bewusst.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem Ablauf der Postbearbeitung vertraut und finden rationelle Organisationsformen für die betriebliche Praxis.
Gestaltung der Arbeitsumwelt |
|
gesetzliche Regelungen |
|
Gesundheitsfaktoren für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft am Arbeitsplatz |
Büro- und Arbeitsklima, Mobbing |
Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsraum |
|
Ergonomie |
|
Bildschirmarbeitsplatz |
|
Arbeitsraum |
Einpersonen-, Gruppen- und Großraumbüro |
betriebliche Arbeitszeitregelung |
HB "Geschäftsprozesse personell und arbeitsrechtlich gestalten" Pro-Contra-Diskussion über Arbeitszeit und Lebensarbeitszeiterhöhung in Verbindung mit Klst. 3, LPE 7 |
Gleitzeit |
|
Schichtbetrieb |
|
Pausen |
|
Veränderungen der Arbeitswelt |
E-Government |
Einsatz neuer Geräte und Organisationsmittel |
|
Entlastungen und Belastungen |
|
organisatorische Veränderungen |
|
Postbearbeitung |
|
Arbeitsabläufe beim Posteingang und -ausgang |
Postvollmacht |
Sendungsarten |
Brief, Paket, Büchersendung, Postgut |
Auswahl nach |
|
Zweck |
|
Sicherheit |
|
Dringlichkeit |
Postgebühren |
Kosten |
|
Terminplanung und -überwachung |
Terminverwaltungsprogramme für EDV-Systeme |
Ordnen und Speichern von Informationen |
|
Ordnungssysteme |
Übungen |
alphabetisch |
|
numerisch |
|
alphanumerisch |
|
chronologisch |
|
mnemotechnisch |
|
Registratur |
|
Ablagearten |
elektronisches Büroablagesystem |
Registraturformen und -mittel |
Die Schülerinnen und Schüler führen sämtliche wirtschaftliche Aktivitäten auf das Ziel der Bedürfnisbefriedigung zurück. Sie unterscheiden erwerbs- und gemeinwirtschaftliche unternehmerische Zielstellungen und beachten die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Handelns unter dem Gesichtspunkt ökologischer und sozialer Erfordernisse.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Wirkung von Produktionsfaktoren im Wirtschaftsprozess sowie die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen den Funktionsbereichen eines privatwirtschaftlichen und eines öffentlichen Unternehmens sowie den Sektoren der Volkswirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler vollziehen die Steuerungsfunktion von Märkten und Preisen nach. Sie ordnen die öffentliche Hand in Marktbeziehungen ein und verinnerlichen die Bedeutung der Kundenorientierung im öffentlichen Unternehmen vor diesem Hintergrund.
Einteilung der Bedürfnisse |
|
Existenz-, Kultur- und Luxusbedürfnisse |
|
Individual- und Kollektivbedürfnisse |
|
Bedarf und Nachfrage |
|
Güter |
|
Begriff |
|
Arten |
öffentliche Güter |
Ökonomisches Prinzip |
|
Ziele erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher Betriebe |
Begriffe Gewinn, Umsatz, Kosten |
Arbeitsteilung |
betrieblich, überbetrieblich, volkswirtschaftlich, international Verwaltungsbetrieb |
Produktionsfaktoren |
volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren |
Kapitalbildung |
Bedeutung der Kapitalbildung |
Investition |
|
Investition |
|
Markt und Preis |
|
Märkte und Marktformen |
|
Bestimmungsgründe für Nachfrage und Angebot |
Steuerungsfunktion von Märkten und Preisen |
Preisbildung am vollkommenen und unvollkommenen Markt |
Bedeutung der Kundenorientierung im öffentlichen Unternehmen bei eingeschränktem Wettbewerb |
Spannungsverhältnis von Ökonomie und Ökologie |
Gemeinschaftskunde |
Die Schülerinnen und Schüler wählen eine geeignete Rechtsform hinsichtlich der Erfüllung bestimmter öffentlicher Leistungen aus. Dabei beachten sie rechtliche Voraussetzungen zur Gründung einer Unternehmung sowie die fiskalpolitische Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler analysieren und bewerten die Privatisierung öffentlicher Leistungen.
Rechtliche Voraussetzungen zur Gründung einer Unternehmung |
LPE 2 |
Begriff und Arten der Kaufleute |
|
Handelsregister |
|
Firma |
|
Unternehmensformen |
Überblick |
Einzelunternehmungen |
|
Personengesellschaft |
|
Kapitalgesellschaft |
|
Unternehmenszusammenschlüsse |
|
Kooperation |
|
Konzentration |
|
Kriterien für die Auswahl der Unternehmensformen |
Gruppenarbeit |
Kapitalaufbringung/Finanzierung |
am Beispiel einer Personen- und Kapitalgesellschaft |
Haftung |
|
Geschäftsführung und Vertretung |
|
Ergebnisverteilung |
|
Mitbestimmung |
|
Unternehmungen in öffentlich-rechtlicher Form |
ausgewählte Unterscheidungskriterien |
Regiebetriebe |
|
Eigenbetriebe |
|
Organe von Eigenbetrieben |
|
Querverbund |
|
privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand |
Eigengesellschaft mit gemeinwirtschaftlicher Zielsetzung |
gemischtwirtschaftliche Unternehmen |
|
Private und öffentliche Rechtsformen im Vergleich |
|
Zielsetzung |
Pro-Contra-Diskussion über Privatisierung öffentlicher Leistungen |
Wirtschaftsführung |
|
Leistungsangebot bzw. -abgabe |
|
Eigentum und Finanzierung |
|
Marktstellung im Wirtschaftsleben |
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem System der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland vertraut und beurteilen es vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen sowie unter Einbezug der Merkmale idealtypischer Wirtschaftsordnungen.
Überblick Wirtschaftsordnungen |
|
idealtypische Wirtschaftsordnungen |
|
freie Marktwirtschaft |
|
Zentralverwaltungswirtschaft |
|
soziale Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland |
Wertediskussion über aktuelle Problemstellungen bzw. Chancen und Risiken der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung |
Die Schülerinnen und Schüler planen die Beschaffung von Gütern und führen Angebotsvergleiche rechnergestützt durch. Sie nutzen Methoden der Informationsbeschaffung und -verarbeitung sowie der Entscheidungsfindung.
Die Schülerinnen und Schüler führen wesentliche Arbeitsgänge bis zur Auftragserteilung aus. Sie wenden bei Beschaffungsvorgängen im öffentlichen Unternehmen die entsprechenden bundes-, landes- und europarechtlichen Regelungen an.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die für die Güterbeschaffung erforderlichen Verträge vor und überwachen deren Erfüllung. Sie sind über Vertragsarten, insbesondere den Kaufvertrag, informiert und nutzen verschiedene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie bearbeiten mögliche Störungen bei der Erfüllung der Verträge.
Die Schülerinnen und Schüler wenden entsprechende Rechenverfahren bei der Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Güterbeschaffung an.
Beschaffungsplanung |
|
Bedarfsermittlung |
|
Mengenplanung |
optimale Bestellmenge |
Zeitplanung |
|
Bezugsquellenermittlung |
Lieferantendatei, Warendatei |
Lieferantenauswahl |
qualitative Kriterien |
Anfrage |
berufsbezogene Informationsverarbeitung |
rechtliche Bedeutung |
|
Form und Arten |
|
Angebot |
|
Form |
|
Bindungsfristen |
|
Erlöschen der Bindung |
|
Inhalte des Angebots |
|
Angebotsvergleich |
Mehrfaktorenvergleich |
Zustandekommen und Inhalt eines Kaufvertrages |
HB "Rechtliche Grundlagen bei der Gestaltung von Verträgen und Verwaltungsakten anwenden", Klst. 1, LPE 1 |
Vertragspartner |
Rechte und Pflichten |
Vertragsgegenstand |
|
Erfüllungs- und Leistungsort |
|
Gefahrübergang |
|
Gerichtsstand |
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Vertragserfüllung und Beschaffungskontrolle |
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Störungen bei der Erfüllung von Kaufverträgen |
Überblick |
Schuldnerverzug |
Fallbeispiele |
Lieferungsverzug |
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Zahlungsverzug |
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mangelhafte Lieferung |
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Gläubigerverzug |
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Rechtsmangel |
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Erlöschen von Schuldverhältnissen |
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Erfüllung |
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Aufrechnung |
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Erlass |
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Weitere vertragliche Schuldverhältnisse |
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Dienstvertrag |
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Werkvertrag |
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Leihe |
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Darlehen, Leasing |
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Schenkung |
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Bürgschaft |
Die Schülerinnen und Schüler planen die Erstellung kundenorientierter Verwaltungsleistungen unter Anwendung von Maßstäben wirtschaftlichen Handelns. Sie erstellen und präsentieren ein Marketingkonzept für eine Verwaltungsleistung. Dabei orientieren sie sich am Leitbild des öffentlichen Unternehmens, ordnen Verwaltungsleistungen ihrer Fachrichtung unter Bedarfs- und Absatzgesichtspunkten ein und planen und bewerten den Einsatz absatzpolitischer Instrumente.
Die Schülerinnen und Schüler unterziehen erbrachte Verwaltungsleistungen einer Qualitätskontrolle und geben Vorschläge zur Qualitätssicherung bzw. -entwicklung im Rahmen des Qualitätsmanagements eines öffentlichen Unternehmens.
Begriff des Verwaltungsbetriebes |
Abgrenzung des Verwaltungsbetriebes zu anderen Betriebstypen |
Ziele des Verwaltungsbetriebes bei |
Beachtung von Bürgernähe, Minimierung der Umweltbelastung |
marktfähigen Verwaltungsleistungen |
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nichtmarktfähigen Verwaltungsleistungen |
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Öffentliche Aufgaben im politischen Willensbildungsprozess |
Bürgernähe, Minimierung der Umweltbelastung |
Produkte der öffentlichen Verwaltung |
Güter für die Allgemeinheit |
Produktbegriff |
Begriff Dienstleistung |
Funktionen von Produkten |
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Produktbildung |
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Produktbeschreibungen |
Produktdokumentation anhand von Beispielen |
Leistungsabgabe der Verwaltungsbetriebe |
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Merkmale der Verwaltungsleistungen |
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Marketing der öffentlichen Wirtschaft |
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Marketinginstrumente |
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Marketingkonzept für eine öffentliche Leistung |
Projekt Leitbild und Unternehmensphilosophie |
Kontrolle der Leistungserbringung |
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Kontrollarten |
Kontrolle als Führungsaufgabe |
externe und interne Kontrolle |
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laufende und nachträgliche Kontrolle |
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Stichprobenkontrolle |
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Ableitung von Schlussfolgerungen für die Leistungserbringung |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen mit Hilfe des Wirtschaftskreislaufes Handlungen des Staates in gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge ein und erkennen die Abhängigkeiten zwischen der wirtschaftlichen Aktivität der öffentlichen Hand, der Unternehmen, der Haushalte und des Auslands.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln das Bruttoinlandsprodukt. Sie beurteilen die aktuelle wirtschaftliche Lage anhand von Messzahlen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie unterschiedlicher Interessen der Wirtschaftssubjekte und leiten staatlichen Handlungsbedarf ab.
Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Wirtschaftspolitik des Staates und der Europäischen Union vor dem Hintergrund der Globalisierung und entwickeln Handlungsmöglichkeiten für persönliche Lebenssituationen.
Wirtschaftskreisläufe |
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einfacher Kreislauf |
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erweiterter Kreislauf |
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Bruttoinlandsprodukt und Volkseinkommen |
Einbeziehung statistischer Materialien |
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen und zu Faktorpreisen |
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Entstehungs-, Verteilungs- und Verwendungsrechnung des Bruttoinlandsproduktes |
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Staatsquote |
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soziale Kosten |
Konflikt zwischen ökonomischen und ökologischen sowie sozialen Zielstellungen |
Träger der Wirtschaftspolitik |
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Ziele der Wirtschaftspolitik |
Stabilitätsgesetz, magisches Viereck, magisches Sechseck |
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht |
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Zielkonflikt |
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Preisniveaustabilität |
Lohn-Preis-Spirale |
Geldwert und Preisindex |
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Ursachen und Wirkungen von Inflation und Deflation |
Aufgaben und Rolle der EZB |
Beschäftigungspolitik |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Auswertung statistischer Materialien unter Einbeziehung aktueller Medien |
Ursachen und Folgen von Arbeitslosigkeit |
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Maßnahmen und Wirkungen der Arbeitsmarktpolitik |
Wertediskussion über Arbeitsmarktpolitik |
Angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Auswertung statistischer Materialien unter Einbeziehung aktueller Medien Wertediskussion über Notwendigkeit und Grenzen des Wirtschaftswachstums |
Wirtschaftswachstum und Umweltschutz |
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Konjunkturzyklus und Indikatoren |
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Konzeptionen staatlicher Konjunkturpolitik |
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antizyklische Fiskalpolitik |
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Grenzen staatlicher Wirtschaftspolitik |
In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. SBI 2009) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
sowie das Glossar.