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Stundentafel
Berufsfachschule
Anästhesietechnischer Assistent / Anästhesietechnische Assistentin
Die Stundentafel tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Stundentafel basiert auf dem Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-G) vom 14.12.2019 (BGBl. I Nr. 51, S. 2768) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Stundentafel wurde am
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
erstellt.
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“
Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden in Klassenstufen | Gesamt | |||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | |||
Pflichtbereich | 21001 | ||||
Berufsübergreifender Bereich | 20 | 20 | 40 | ||
Ethik oder Evangelische Religion oder Katholische Religion | 20 | 20 | - | 402 | |
Berufsbezogener Bereich3 | 720 | 720 | 620 | 20604 | |
1 | Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen | 320 | 340 | 300 | 960 |
2 | Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen | 200 | 120 | 100 | 420 |
3 | Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten | 20 | 60 | 40 | 120 |
4 | Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen, berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen | 20 | 60 | 40 | 120 |
5 | Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten | 40 | 40 | 60 | 140 |
6 | Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen kommunizieren und interagieren | 40 | 40 | 40 | 120 |
7 | In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln | - | 40 | - | 40 |
8 | Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und anwenden | 80 | 20 | 40 | 140 |
Berufspraktische Ausbildung | 800 | 800 | 900 | 2500 | |
Der Umfang der Praxisbegleitung beträgt mindestens 1 % der Ausbildungsstunden. | - | - | - | - |