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Stundentafel

Berufsfachschule

Operationstechnischer Assistent / Operationstechnische Assistentin

2021

 

Impressum

Die Stundentafel tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Stundentafel basiert auf dem Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-G) vom 14.12.2019 (BGBl. I Nr. 51, S. 2768) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Stundentafel wurde am

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

erstellt.

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Stundentafel für die Berufsausbildung

Unterricht und Praktika Ausbildungsstunden in Klassenstufen Gesamt
1 2 3
Pflichtbereich 21001
Berufsübergreifender Bereich 20 20 40
Ethik oder Evangelische Religion oder Katholische Religion 20 20 - 402
Berufsbezogener Bereich 720 720 620 20603
1 Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen 320 340 300 960
2 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen 200 120 100 420
3 Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten 20 60 40 120
4 Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen, berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen 20 60 40 120
5 Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten 40 40 60 140
6 Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen kommunizieren und interagieren 40 40 40 120
7 In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln - 40 - 40
8 Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und anwenden 80 20 40 140
Berufspraktische Ausbildung 800 800 900 2500
Der Umfang der Praxisbegleitung beträgt mindestens 1 % der Ausbildungsstunden. - - - -
 
  • 1
    Gemäß § 12 (3) Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten vom 14.12.2019 kann zur Hälfte eine gemeinsame Beschulung erfolgen.
  • 2
    Abweichend von der Vorgabe der Ausbildungsstunden in den Klassenstufen kann die Verteilung der Gesamtstundenzahl schulintern erfolgen.
  • 3
    Der Erwerb einer an der Praxisorientierten berufsbezogenen Fremdsprachenkompetenz soll Bestandteil der Lernfelder sein.
  • 4
    Der Anteil des fachpraktischen Unterrichts beträgt insgesamt höchstens 15 % der in der Stundentafel ausgewiesenen Stunden in den Lernfeldern. Diese Stunden sollen im schulinternen Curriculum abgebildet werden.
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