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Stundentafel

Berufsfachschule

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

2020

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 15.12.2020 freigegeben.

Der Lehrplan basiert auf dem Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017, BGBl. I S.  2581, in der jeweils geltenden Fassung und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 2. Oktober 2018, BGBl. I. S. 1018, in der jeweils geltenden Fassung. 

 

Der Lehrplan wurde am 

Landesamt für Schule und Bildung 
Standort Radebeul 
Dresdner Straße 78 c 
01445 Radebeul 
www.lasub.smk.sachsen.de

 

unter Mitwirkung von    

Harald Bielitz Dresden
Katja Fleischer Leipzig
Norbert Herrmann Dresden
Silke Manthey-Wanecek Dresden
Carola Münnich Plauen
Uta Reschat Dresden
Ines Schröter  Chemnitz
Annett Wanke Görlitz

erarbeitet. 

 

HERAUSGEBER 
Sächsisches Staatsministerium für Kultus 
Carolaplatz 1 
01097 Dresden 
www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik

Mit der Neuordnung des Ausbildungsberufes wird den veränderten Anforderungen aus  der beruflichen Praxis, den demografischen und epidemiologischen Entwicklungen sowie den Veränderungen von Versorgungsstrukturen Rechnung getragen. Diese Veränderungen erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Pflegeberufes auf der  Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und weiterer Bezugswissenschaften.

Die Ausbildung ist den Gesundheitsfachberufen zugeordnet und bundesrechtlich geregelt. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) von 2017 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) von 2018 führen die bisherigen drei getrennten  Ausbildungen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Altenpflege zu einem generalistisch ausgerichteten Pflegeberuf Pflegefachfrau/Pflegefachmann zusammen. Im letzten Ausbildungsdrittel besteht nach § 58 PflBG  abweichend davon die Möglichkeit, den Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu erwerben. In der gesonderten Ausbildung nach § 60 PflBG, die im  dritten Ausbildungsdrittel zum vorgenannten Berufsabschluss führt, ist das Ausbildungsziel nach § 5 PflBG auf den speziellen Kompetenzerwerb zur Pflege von Kindern  und Jugendlichen ausgerichtet.

Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger trägt Verantwortung für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte  Pflege von Kindern und Jugendlichen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Kinder und Jugendliche sowie ihre Bezugspersonen werden  von der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/dem Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger unterstützt und beraten, um eine größtmögliche Selbstständigkeit und  Selbstbestimmung im Umgang mit krankheits- und pflegebezogenen Anforderungen  altersgerecht zu erreichen.

Die Ausbildung umfasst gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Dimensionen pflegerischen Handelns zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen. Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung die Anleitung, Beratung und Begleitung in allen Entwicklungsphasen sowie in der palliativen  Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Sie ist auf den Erwerb folgender Qualifikationen für die Pflege von Kindern und Jugendlichen einschließlich ihrer Bezugspersonen ausgerichtet:

  • den individuellen Pflegebedarf erheben und feststellen sowie die Planung der Pflege  ableiten
  • den Pflegeprozess steuern, organisieren und gestalten
  • pflegerische Maßnahmen planen, durchführen, dokumentieren und reflektieren
  • ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchführen
  • die Qualität der Pflege analysieren, evaluieren, sichern und weiterentwickeln 
  • den Bedarf an präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen erkennen und  diese durchführen
  • die zu pflegenden Kinder und Jugendlichen bei der individuellen Auseinandersetzung  mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der Selbstpflegekompetenz und Alltagskompetenz beraten, anleiten und unterstützen 
  • individuelle Fähigkeiten der zu pflegenden Kinder und Jugendlichen, insbesondere  im Rahmen von Rehabilitationskonzepten und der Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten, erhalten, wiederherstellen, fördern und aktivieren
  • in akuten Notfallsituationen lebenserhaltende Sofortmaßnahmen einleiten wie auch  in Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln
  • andere Berufsgruppen oder Ehrenamtliche in den jeweiligen Pflegekontexten der  Pflege von Kindern und Jugendlichen anleiten, beraten und unterstützen 
  • mit anderen Berufsgruppen fachlich kommunizieren und effektiv zusammenarbeiten  sowie individuelle, multidisziplinäre Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit entwickeln als auch teamorientiert umsetzen

Das berufliche Pflegeverständnis ist dem Lebensweltbezug und den konkreten Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage einer professionellen  Ethik verpflichtet und durch Subjektorientierung gekennzeichnet. Diese erfordert ausgeprägte Fähigkeiten zur Selbstreflexion und Selbstfürsorge. Darüber hinaus sind Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit den zu pflegenden Kindern  und Jugendlichen, ihren Bezugspersonen und mit den Mitgliedern im interdisziplinären  Team unabdingbar.

Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele ist auf den Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz ausgerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz, Methoden- und Lernkompetenz sowie kommunikativer Kompetenz. Die Kompetenzen aus den Kompetenzbereichen I bis V sind deutlich auf  komplexe Pflege- und Berufssituationen ausgerichtet, siehe PflAPrV Anlage 3:

  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten sowie dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten. 
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und  berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen. 

Der Sächsische Lehrplan schließt sich den Empfehlungen der Mitglieder der Fachkommission des Bundes nach § 53 PflBG im Aufbau und in den Darlegungen des  Rahmenlehrplanes veröffentlicht vom BMG und BMFSFJ am 1. August 2019 an. Folgende Konstruktionsprinzipien der Rahmenpläne liegen dem Sächsischen Lehrplan  zugrunde:

  • Kompetenzorientierung
  • Pflegeprozessverantwortung
  • Orientierung an exemplarischen Pflegesituationen
  • spiralförmige Entwicklungslogik der Kompetenzen

Die Bildungsziele, denen der subjektorientierte Bildungsbegriff zugrunde liegt, werden  in den curricularen Einheiten beschrieben.
Im 3. Ausbildungsjahr bauen die curricularen  Einheiten 4 bis 8 sowie 10 bis 11 auf den im 1. und 2. Ausbildungsjahr erworbenen Kompetenzen auf. Diese werden untersetzt mit Situationsmerkmalen wie Handlungsanlässe, Kontextbedingungen, ausgewählte Akteure, Erleben/Deuten/Verarbeiten und  Handlungsmuster. Unter Berücksichtigung von korrespondierendem Wissen, zugehörigen Kenntnissen, Kompetenzen und Werten verweisen die curricularen Einheiten auf  berufliche Aufgaben- und Problemstellungen sowie auf berufliche Handlungssituationen. Lernsituationen werden mittels didaktischer Analyse abgeleitet und führen zum  Erwerb beruflicher Handlungskompetenz. Folglich können die curricularen Einheiten  des Rahmenlehrplanes als Lernfelder im Sächsischen Lehrplan betrachtet werden. In  den jeweiligen Abschnitten zum didaktischen Kommentar werden Anregungen für die  Gestaltung von Lernsituationen gegeben. Die Abschnitte zu Inhalten/Wissensgrundlagen enthalten Hinweise zu fachwissenschaftlichen Bezügen, die nicht zwingend einer Lernsituation zuzuordnen, sondern z. B. in einem Exkurs zu untersetzen sind.

Die Stundentafel weist 

  • einen berufsübergreifenden Bereich, 
  • einen berufsbezogenen Bereich mit Wahlpflichtbereichen sowie
  • die berufspraktische Ausbildung  aus.

Sowohl die Ausbildungsstunden im 1. und 2. Ausbildungsjahr, die gemäß Lehrplan „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ unterrichtet werden, als auch die Ausbildungsstunden des 3. Ausbildungsjahres, die der gesonderten Ausbildung zur Pflege von Kindern und Jugendlichen gewidmet ist, sind in der Stundentafel dieses Lehrplanes abgebildet. Die Ziele  und Inhalte des Lehrplanes des berufsbezogenen Bereiches sowie der Fächer des berufsübergreifenden Bereiches sind in Eigenverantwortung der Schulen umzusetzen.

Im 3. Ausbildungsjahr liegt der Schwerpunkt in den Lernfeldern 4 bis 8 sowie 10 und  11 ausschließlich auf den besonderen Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen. Die Entscheidung für eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge für die Lernfelder liegt in der Verantwortung der Schule. 

Die gemeinsame Beschulung im 3. Ausbildungsjahr mit der Pflegefachfrau/dem Pflegefachmann ist möglich. Der Unterricht wird methodisch-didaktisch auf der Grundlage der  Ausweisung im schulinternen Curriculum differenziert geplant und durchgeführt. Die  kompetenzorientierte Leistungsmessung erfolgt entsprechend. Im Lernfeld 10: „Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern“  werden 50 Unterrichtsstunden im Vergleich zum Lehrplan „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zusätzlich umgesetzt.

Um den Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz zu gewährleisten, sollen mindestens 25 % der Unterrichtsstunden im Gruppenunterricht stattfinden.  Der Anteil des fachpraktischen Unterrichts beträgt insgesamt höchstens 15 % der in  der Stundentafel ausgewiesenen Stunden in den Lernfeldern. Diese Stunden sollen im  schulinternen Curriculum abgebildet werden. Die konkrete Planung obliegt der Schule.

Die Wahlpflichtbereiche, die dem berufsbezogenen Bereich zugeordnet sind, werden  zur Vertiefung und Erweiterung berufsbezogener Kompetenzen genutzt.  Insgesamt sind mindestens zwei Wahlpflichtbereiche auszuwählen und mit Kompetenzen nach Anlage 1 der PflAPrV zu untersetzen, z. B.: 

  • Fremdsprachen
  • Selbstfürsorge
  • Pflege und Digitalisierung 
  • Demokratisch Handeln  
  • Fachsprache 
  • Nachhaltige Entwicklung in Gesellschaft und Pflege

Der Lehrplan ist so angelegt, dass Differenzierungen und inhaltliche Wichtungen bezüglich der Situationsmerkmale im schulinternen Curriculum festzulegen sind. Dabei  bilden Ziele und Inhalte/Situationsmerkmale sowie weitere Inhalte/Wissensgrundlagen  des Rahmenlehrplanes verbindliche Mindestanforderungen ab.

Von großer Bedeutung ist, dass der Unterricht auf die berufspraktische Ausbildung  vorbereitet sowie die Erfahrungen und Reflexionen der Praxis wiederum Gegenstand  und Ausgangspunkt für den Unterricht werden. Die Kompetenzen, die in den Lernfeldern spiralcurricular aufgebaut und mit den Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben  in der Praxis verknüpft werden, korrespondieren mit den zu erwerbenden Kompetenzen im Rahmenausbildungsplan. Die Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben stellen Empfehlungen für Praxisaufgaben dar. Diese fördern eine Verknüpfung von Wissen, Kompetenzen und Werten in der berufspraktischen Ausbildung. Um eine umfassende berufliche Handlungskompetenz einschließlich der Fachkompetenz, Selbst- und  Sozialkompetenz zu entwickeln, wird für die Zusammensetzung der didaktischen  Teams in der Schule die Beteiligung von Kooperationspartnern der praktischen Ausbildung empfohlen. Des Weiteren ist eine kontinuierliche curriculare Weiterentwicklung  notwendig.

Das komplexe Ausbildungsziel, die Pflege von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Entwicklungs- und Lebenssituationen sowie Versorgungskontexten umzusetzen, erfordert den Einsatz vielfältiger Lehr- und Lernarrangements. Exemplarische Lernsituationen beruflicher Handlungen bilden den Ausgangspunkt des Lernprozesses.  Dabei ist der Fokus auf schüleraktive und kooperative Lernformen zu legen, die einen  hohen Grad an Reflexionsfähigkeit herausbilden. Individualisiertes und binnendifferenzierendes Lernen sind ebenso zu ermöglichen wie die Stärkung der Eigenverantwortung beim Wissenserwerb. Die Auswahl unterschiedlicher Lehr- und Lerntechniken soll  dabei den stetigen Kompetenzerwerb unterstützen. Vor dem Hintergrund vielschichtiger Anforderungen sowie stetiger gesellschaftlicher und soziodemografischer Veränderungen sind Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem und lebenslangem Lernen  zu motivieren und zu befähigen. 

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und die Erfahrungen des  Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen  Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezügen zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Auszubildenden, zum selbstbestimmten  Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine  Vertiefung der informatischen Bildung. Die Auszubildenden erwerben dabei organisiertes, disziplinär und interdisziplinär vernetztes sowie flexibel anwendungsfähiges Wissen.  

Stundentafel

Unterricht und Praktika Ausbildungsstunden in Klassenstufen Gesamt
1 2 3
Pflichtbereich1 2100
Berufsübergreifender Bereich2 20 20 - 40
Ethik oder Evangelische Religion oder Katholische Religion 20 20 - 40
Berufsbezogener Bereich 710 710 640 2060
1 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau / Pflegefachmann werden 70 - - 70
2 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 180 - - 180
3 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren 80 - - 80
4 Gesundheit fördern und präventiv handeln 40 40 80 160
5 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken 80 120 140 340
6 In Akutsituationen sicher handeln 20 40 60 120
7 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team - 80 80 160
8 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 40 120 90 250
9 Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 60 90 - 150
10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern 40 80 110 230
11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 20 60 80 160
Wahlpflichtbereich3

z. B.: Fremdsprachen, Selbstfürsorge, Pflege und Digitalisierung, Demokratisch Handeln, Fachsprache, Nachhaltige Entwicklung in Gesellschaft und Pflege

80 80 - 160
Berufspraktische Ausbildung

Praxisbegleitung - Der Umfang beträgt mindestens 1 %.

8604 8604 7805 2500
 
  • 1
    Ausbildungsstunden der Klassenstufen 1 und 2 werden gemäß Lehrplan Pflegefachfrau / Pflegefachmann unterrichtet.
  • 2
    Die Verteilung der Stunden im berufsübergreifenden Bereich erfolgt schulintern.
  • 3
    Die Wahlpflichtbereiche sind entsprechend den Kompetenzbereichen I - V berufsbezogen zu unterrichten. Die Verteilung der Stunden kann schulintern festgelegt werden.
  • 4
    Der Umfang soll je Schüler und je Einsatz (gemäß Anlage 7 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie § 83 Berufsfachschulordnung vom 21. Februar 2020) jeweils 160 Minuten betragen.
  • 5
    Der Umfang soll je Schüler und je Einsatz (gemäß Anlage 7 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie § 83 Berufsfachschulordnung vom 21. Februar 2020) jeweils 240 Minuten betragen.

Hinweis

Die Rahmenlehrpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG sind vollständig im PDF-Dokument hinterlegt. Siehe Navigationsleiste: "Dokument als PDF herunterladen"

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