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Stundentafel
Berufsfachschule
Pflegefachmann / Pflegefachfrau
2020
Der Lehrplan ist ab 15. Januar 2020 freigegeben.
Der Lehrplan basiert auf dem Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017, BGBl. I S. 2581 in der jeweils geltenden Fassung und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 2. Oktober 2018, BGBl. I. S. 1018 in der jeweils geltenden Fassung.
Der Lehrplan wurde am
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
www.lasub.smk.sachsen.de
unter Mitwirkung von
Harald Bielitz | Dresden |
Katja Fleischer | Leipzig |
Norbert Herrmann | Dresden |
Silke Manthey-Wanecek | Dresden |
Carola Münnich | Plauen |
Uta Reschat | Dresden |
Ines Schröter | Chemnitz |
Annett Wanke | Görlitz |
erarbeitet.
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“
Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Mit der Neuordnung des Ausbildungsberufes wird den veränderten Anforderungen aus der beruflichen Praxis, den demografischen und epidemiologischen Entwicklungen sowie den Veränderungen von Versorgungsstrukturen Rechnung getragen. Diese Veränderungen erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Pflegeberufes auf der Basis pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und weiterer Bezugswissenschaften.
Die Ausbildung ist den Gesundheitsfachberufen zugeordnet und bundesrechtlich geregelt. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) von 2017 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) von 2018 führen die bisherigen drei getrennten Ausbildungen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Altenpflege zu einem generalistisch ausgerichteten Pflegeberuf Pflegefachfrau/Pflegefachmann zusammen. Im letzten Ausbildungsdrittel besteht abweichend davon die Möglichkeit, den Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege zu erwerben.
Die Pflegefachfrau/der Pflegefachmann trägt Verantwortung für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ist für die Pflege von Kindern und Jugendlichen und die Altenpflegerin/der Altenpfleger für die Pflege alter Menschen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen verantwortlich.
Die Ausbildung umfasst gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Dimensionen pflegerischen Handelns zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen. Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung die Beratung, die Begleitung in allen Lebensphasen sowie die Begleitung Sterbender. Sie ist auf den Erwerb folgender Qualifikationen ausgerichtet:
Das berufliche Pflegeverständnis ist dem Lebensweltbezug und den konkreten Lebenssituationen von Menschen auf der Grundlage einer professionellen Ethik verpflichtet und durch Subjektorientierung gekennzeichnet. Diese erfordert ausgeprägte Fähigkeiten zur Selbstreflexion und Selbstfürsorge. Darüber hinaus sind Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit den zu pflegenden Menschen, ihren Angehörigen und mit den Mitgliedern im interdisziplinären Team unabdingbar.
Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele ist auf den Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz ausgerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz, Methoden- und Lernkompetenz sowie kommunikativer Kompetenz. Die Kompetenzen aus den Kompetenzbereichen I bis V sind deutlich auf komplexe Pflege- und Berufssituationen ausgerichtet, s. PflAPrV Anlagen 1 - 4:
Der Sächsische Lehrplan schließt sich den Empfehlungen der Mitglieder der Fachkommission des Bundes nach § 53 PflBG im Aufbau und in den Darlegungen des Rahmenlehrplanes veröffentlicht vom BMG und BMFSFJ am 1. August 2019 an. Folgende Konstruktionsprinzipien der Rahmenpläne liegen dem Sächsischen Lehrplan zugrunde:
Die Bildungsziele, denen der subjektorientierte Bildungsbegriff zugrunde liegt, werden in den curricularen Einheiten beschrieben. Die curricularen Einheiten 1 bis 11 folgen dem Prinzip des spiralcurricularen Kompetenzaufbaus. Diese werden untersetzt mit Situationsmerkmalen wie Handlungsanlässe, Kontextbedingungen, ausgewählte Akteure, Erleben/Deuten/Verarbeiten und Handlungsmustern. Unter Berücksichtigung von korrespondierendem Wissen, zugehörigen Kenntnissen, Kompetenzen und Werten verweisen die curricularen Einheiten auf berufliche Aufgaben- und Problemstellungen sowie auf berufliche Handlungssituationen. Lernsituationen werden mittels didaktischer Analysen abgeleitet und führen zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz. Folglich können die curricularen Einheiten des Rahmenlehrplanes als Lernfelder im Sächsischen Lehrplan betrachtet werden. In den jeweiligen Abschnitten zum didaktischen Kommentar werden Anregungen für die Gestaltung von Lernsituationen gegeben. Die Abschnitte zu Inhalten/Wissensgrundlagen enthalten Hinweise zu fachwissenschaftlichen Bezügen, die nicht zwingend einer Lernsituation zuzuordnen, sondern z. B. in einem Exkurs zu untersetzen sind.
Die Stundentafel weist
aus.
Die Ausbildungsstunden in den drei Ausbildungsjahren werden in der Stundentafel des Lehrplanes abgebildet. Die Ziele und Inhalte der Lehrpläne des berufsbezogenen Bereiches sowie des berufsübergreifenden Bereiches sind in Eigenverantwortung der Schulen umzusetzen.
Um den Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz zu gewährleisten, sollen mindestens 25 % der Unterrichtsstunden im Gruppenunterricht stattfinden. Der Anteil des fachpraktischen Unterrichts beträgt insgesamt höchstens 15% der in der Stundentafel ausgewiesenen Stunden in den Lernfeldern. Diese Stunden sollen im schulinternen Curriculum abgebildet werden. Die konkrete Planung obliegt der Schule.
Die Wahlpflichtbereiche, die dem berufsbezogenen Bereich zugeordnet sind, werden zur Vertiefung und Erweiterung berufsbezogener Kompetenzen genutzt. Insgesamt sind mindestens zwei Wahlpflichtbereiche auszuwählen und mit Kompetenzen nach Anlage 1 der PflAPrV zu untersetzen, z. B.:
Die Lernfelder 1 bis 3 fokussieren die Situation um den Orientierungseinsatz und sind mit Ausbildungsbeginn umzusetzen. Die Entscheidung für eine sinnvolle zeitliche Reihenfolge für die Lernfelder 4 bis 11 liegt in der Verantwortung der Schule. Die Lernfelder 9 und 10 sind ausschließlich den besonderen Pflegesituationen von jungen Erwachsenen bis zum alten Menschen bzw. von Kindern und Jugendlichen gewidmet.
Der Lehrplan ist so angelegt, dass Differenzierungen und inhaltliche Wichtungen bezüglich der Situationsmerkmale im schulinternen Curriculum festzulegen sind. Dabei bilden Ziele und Inhalte/Situationsmerkmale sowie weitere Inhalte/Wissensgrundlagen des Rahmenlehrplanes verbindliche Mindestanforderungen ab.
Von großer Bedeutung ist, dass der Unterricht die berufspraktische Ausbildung vorbereitet sowie die Erfahrungen und Reflexion der Praxis wiederum Gegenstand und Ausgangspunkt für den Unterricht werden. Die Kompetenzen, die in den Lernfeldern spiralcurricular aufgebaut und mit den Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben in der Praxis verknüpft werden, korrespondieren mit den zu erwerbenden Kompetenzen im Rahmenausbildungsplan. Die Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben stellen Empfehlungen für Praxisaufgaben dar. Diese fördern eine Verknüpfung von Wissen, Kompetenzen und Werten in der berufspraktischen Ausbildung. Um eine umfassende berufliche Handlungskompetenz einschließlich der Fachkompetenz, Selbst- und Sozialkompetenz zu entwickeln, wird für die Zusammensetzung der didaktischen Teams in der Schule die Beteiligung von Kooperationspartnern der praktischen Ausbildung empfohlen. Des Weiteren ist eine kontinuierliche curriculare Weiterentwicklung notwendig.
Das komplexe Ausbildungsziel, die Pflege von Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichen Lebenssituationen und Versorgungskontexten umzusetzen, erfordert den Einsatz vielfältiger Lehr- und Lernarrangements. Exemplarische Lernsituationen beruflicher Handlungen bilden den Ausgangspunkt des Lernprozesses. Dabei ist der Fokus auf schüleraktive und kooperative Lernformen zu legen, die einen hohen Grad an Reflexionsfähigkeit herausbilden. Individualisiertes und binnendifferenzierendes Lernen sind ebenso zu ermöglichen wie die Stärkung der Eigenverantwortung beim Wissenserwerb. Die Auswahl unterschiedlicher Lehr- und Lerntechniken soll dabei den stetigen Kompetenzerwerb unterstützen. Vor dem Hintergrund vielschichtiger Anforderungen sowie stetiger gesellschaftlicher und soziodemografischer Veränderungen sind Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem und lebenslangem Lernen zu motivieren und zu befähigen.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezügen zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Auszubildenden, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Die Auszubildenden erwerben dabei organisiertes, disziplinär und interdisziplinär vernetztes sowie flexibel anwendungsfähiges Wissen.
Die speziellen Ziele und Inhalte sowie die Stundentafeln des 3. Ausbildungsjahres der gesonderten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nach § 60 Absatz 1 Pflegeberufegesetz und in der Altenpflege nach § 61 Absatz 1 Pflegeberufegesetz sind in den gesonderten Lehrplänen der jeweiligen Bildungsgänge ausgewiesen.
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden | Gesamt | |||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | |||
Pflichtbereich1 | 2100 | ||||
Berufsübergreifender Bereich2 | 20 | 20 | 40 | ||
Ethik oder Evangelische Religion oder Katholische Religion | 20 | 20 | - | 40 | |
Berufsbezogener Bereich | 710 | 710 | 640 | 2060 | |
1 | Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden | 70 | - | - | 70 |
2 | Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen | 180 | - | - | 180 |
3 | Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren | 80 | - | - | 80 |
4 | Gesundheit fördern und präventiv handeln | 40 | 40 | 80 | 160 |
5 | Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken | 80 | 120 | 140 | 340 |
6 | In Akutsituationen sicher handeln | 20 | 40 | 60 | 120 |
7 | Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team | - | 80 | 80 | 160 |
8 | Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten | 40 | 120 | 90 | 250 |
9 | Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen | 60 | 90 | 50 | 200 |
10 | Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern | 40 | 80 | 60 | 180 |
11 | Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen | 20 | 60 | 80 | 160 |
Wahlpflichtbereich z. B.: Fremdsprachen, Selbstfürsorge, Pflege und Digitalisierung, Demokratisch Handeln, Fachsprache, Nachhaltige |
80 | 80 | 160 | ||
Berufspraktische Ausbildung Praxisbegleitung - Der Umfang beträgt mindestens 1 %. |
8604 | 8604 | 7805 | 2500 |
Die Rahmenlehrpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG sind vollständig im PDF-Dokument hinterlegt. Siehe Navigationsleiste: "Dokument als PDF herunterladen"