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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 2
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Lehrplan
Berufsfachschule
Podologe / Podologin
2005/2020
Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Der Lehrplan basiert auf dem Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG) vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 15. August 2018 (BGBl. I S. 1307), geändert worden ist, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18. Dezember 2001 (BGBl. I 2002 S. 12), die zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. August 2018 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule - BFSO) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Der Lehrplan wurde am
Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Ina Göschel |
Zwickau |
Prof. Dr. Dr. med. habil. Wolfgang Grabner |
Johanngeorgenstadt |
Steffi Prehl |
Zwickau |
Dr. Hannelore Recknagel |
Dresden |
Ute Trinkkeller |
Leipzig |
2005 erarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“
Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Die gegenwärtige demographische Entwicklung in Europa ist durch einen deutlichen Anstieg des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung und die Zunahme der Zivilisationskrankheiten gekennzeichnet. Hieraus ergeben sich für Gesundheitsfachberufe gute berufliche Perspektiven und eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung.
Podologen und Podologinnen führen allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig aus. Sie erkennen pathologische Befunde am Fuß, führen medizinisch indizierte podologische Behandlungen unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung durch und wirken bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mit. Darüber hinaus beraten Podologen und Podologinnen ihre Patienten umfassend über geeignete pflegerische Maßnahmen zur Gesunderhaltung, bei Veränderungen und Erkrankungen der Füße.
Podologen und Podologinnen sind vorwiegend in Kliniken, Fußambulanzen, Facharztpraxen, Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitszentren und Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe tätig. Auch die Niederlassung in eigener Praxis ist möglich.
Typische Tätigkeitsbereiche in der medizinischen Fußpflege sind:
Besonders wichtig für gute Behandlungsresultate ist die enge Kooperation mit Ärzten, Orthopädieschuhtechnikern und Orthopädieschuhmachern, die dazu beiträgt, dass Patienten/Kunden fachgerecht mit Gehhilfen und/oder dem passenden Schuhwerk versorgt und ärztliche Behandlungen rechtzeitig eingeleitet werden können.
Die berufliche Tätigkeit erfordert Belastbarkeit, manuelles Geschick, gute Beobachtungsgabe, integratives Denkvermögen und Verantwortungsbewusstsein.
Umfassendes berufsspezifisches Wissen, gute Kommunikationsfähigkeit, Motivationskraft, Einfühlungsvermögen und Toleranz sind wesentliche Grundvoraussetzungen für einen verständnisvollen Umgang mit den kranken Menschen. Da die Anforderungen an das Tätigkeitsprofil von Podologen und Podologinnen einem ständigen Wandel unterliegen, ist die Ausbildung so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler zu lebenslangem und selbstständigem Lernen und zur aktiven Auseinandersetzung mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess befähigt werden.
Abgeleitet aus den Anforderungen des Berufsbildes werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ausbildung befähigt,
Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich sowie der berufspraktischen Ausbildung.
Die Konzeption des Lehrplanes im berufsbezogenen Bereich ist so angelegt, dass sich Lehr- und Lernprozesse an beruflich relevanten Handlungen orientieren können. Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu theoriegeleitetem Handeln in der Praxis befähigt werden. Die Vermittlung der Lehrplaninhalte orientiert sich am aktuellen Stand des Fachwissens. Medizinische Fachtermini sind konsequent und integrativ anzuwenden.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft zudem an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.
Bei der Unterrichtsgestaltung sind schülerzentrierte Unterrichtsformen, wie Gruppen- und Partnerarbeit, das Reflektieren eigener praktischer Erfahrungen sowie die Auseinandersetzung mit Fallbeispielen zu berücksichtigen. Insbesondere wird das Bearbeiten von Projekten empfohlen. Der Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten soll in Form von Gruppenunterricht erfolgen.
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt überwiegend in medizinischen Einrichtungen oder anderen geeigneten Praktikumsbetrieben, in denen podologische Behandlungen durchgeführt werden. Im Anhang sind Empfehlungen zur Organisation der berufspraktischen Ausbildung beigefügt.
Unterricht und Praktika | Ausbildungsstunden in den Klassenstufen | Gesamtausbildungsstunden | |
---|---|---|---|
1 | 2 | ||
Pflichtbereich | 1100 | 900 | 2000 |
Berufsübergreifender Bereich | 40 | 40 | 80 |
Wirtschaftskunde | - | 40 | 40 |
Sport | 40 | - | 40 |
Deutsch/Kommunikation 1 | - | - | - |
Berufsbezogener Bereich2 | 1060 (500)3 | 860 (490)3 | 1920 (990)3 |
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde | 40 | - | 40 |
Sprache und Schrifttum | 20 | - | 20 |
Fachbezogene Physik und Chemie | 40 (10) | 20 | 60 (10) |
Anatomie und Physiologie | 100 (10) | 80 (10) | 180 (20) |
Hygiene und Mikrobiologie | 40 | 40 (20) | 80 (20) |
Allgemeine Krankheitslehre | 30 | - | 30 |
Spezielle Krankheitslehre | 130 (20) | 120 (20) | 250 (40) |
Prävention und Rehabilitation | 30 (10) | - | 30 (10) |
Psychologie, Pädagogik, Soziologie | 40 | 20 | 60 |
Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde | 60 (10) | 60 (10) | 120 (20) |
Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung | 80 | 70 | 150 |
Erste Hilfe und Verbandtechnik | 30 (20) | - | 30 (20) |
Fußpflegerische Maßnahmen | 100 (100) | 50 (50) | 150 (150) |
Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel | 280 (280) | 320 (320) | 600 (600) |
Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung | 40 (40) | 60 (60) | 100 (100) |
zur freien Verfügung | - | 20 | 20 |
Berufspraktische Ausbildung4 | 400 | 600 | 1000 |
Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten (ZRW) in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.
Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.
Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:
- Kenntnisse (Wissen)
- Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können
- Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)
Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.
Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.
Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.
Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.
Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:
Inhalte |
Hinweise zum Unterricht |
Im Fach „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Stellung und Bedeutung des Podologenberufes in die gesundheitspolitische Struktur der Bundesrepublik Deutschland einzuordnen. Der Unterricht sichert die Aneignung von Grundkenntnissen über Gesetze aus Beruf und Gesellschaft und ermöglicht deren Anwendung im beruflichen und persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung und Inhalte anderer Berufe und Organisationen des Gesundheitswesens auf nationaler und internationaler Ebene in ihr Berufsbild einordnen und erwerben Einsichten in politische und soziale Zusammenhänge. Sie erkennen ihre Mitwirkungsrechte im politischen Leben und handeln danach. Die Wahrung gesellschaftlicher und moralischer Werte reflektiert sich in ihrer täglichen Arbeit.
Der Unterricht ist praxisnah und fachübergreifend zu gestalten. Methodisch geeignet sind Kurzvorträge, Gruppenarbeit und der Einsatz geeigneter Medien.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Der Beruf Podologe und Podologin im Gefüge des Gesundheits- und Sozialwesens der BRD | 12 Ustd. |
Lernbereich 2 | Staatliche Ordnung und gesetzliche Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Entwicklung ihres Berufes und seiner gesundheitspolitischen Stellung auseinander. Sie begreifen die Bedeutung ihres Berufes im nationalen und internationalen Rahmen und werden ihrer Verantwortung in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gerecht.
Struktur und Organisation des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik Deutschland |
vgl. „Prävention und Rehabilitation“ |
Geschichte und Ethik des Podologenberufes |
|
Berufliche Interessenvertretungen und Verbände |
|
Zusammenarbeit mit internationalen Gesundheitsorganisationen |
|
Gesundheitsprogramme des Europarates |
|
Gesundheitsprogramme der World Health Organization (WHO) |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren ausgewählte Gesetze und Verordnungen, die für die Ausübung ihres Berufes bedeutsam sind. Sie verstehen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen, die zwischen Staatspolitik und Gesundheitspolitik bestehen.
Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland |
|
Grundgesetz |
|
Gewaltenteilung |
|
Wahlen |
|
Mitbestimmungsmöglichkeiten |
|
Podologengesetz |
|
Rechtlicher Schutz des Patienten |
|
Datenschutz |
|
Schweigepflicht |
|
Sozialversicherung |
Überblick |
Grundsätze |
|
Träger und Leistungen |
|
versicherte Personen |
|
Sozialgerichtsbarkeit |
|
Arbeits- und Arbeitsschutzrecht |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ |
Arbeitsvertrag |
|
Arbeitsgerichtsbarkeit |
|
Bedeutung des Arbeitsschutzes |
|
sozialer und technischer Arbeitsschutz |
|
Zivilrechtliche Haftung |
Im Fach „Sprache und Schrifttum“ erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Nutzung und Auswertung von Fachliteratur.
Sie verstehen und verwenden Fachtermini und sind in der Lage, Vorträge und Diskussionen zu gestalten und auszuwerten. Die erworbenen Kenntnisse können sie in Form mündlicher und schriftlicher Berichterstattungen darlegen. Die Schülerinnen und Schülern begreifen, dass Kommunikationsfähigkeit ein wichtiges Instrument beim Umgang mit anderen Menschen ist.
Der Unterricht ist an der beruflichen Praxis auszurichten. Übungen zur Gesprächsführung, Gruppenarbeit, das Gestalten von Diskussionsrunden und die Vorbereitung und Präsentation von Referaten ergänzen und beleben den Unterricht.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
20 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Benutzung und Auswertung von Fachliteratur | 8 Ustd. |
Lernbereich 2 | Möglichkeiten einer fachorientierten Kommunikation | 8 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 4 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten rationell mit Fachliteratur. Sie setzen sich mit Fachtermini auseinander, interpretieren diese und wenden sie zutreffend an.
Informationsträger |
|
Orientierungsverfahren |
|
Techniken der Auswertung von Fachtexten |
Übungen |
wesentliches Erfassen |
|
Texte markieren |
|
Stichpunkte notieren |
|
Gliederung erarbeiten |
In der Auseinandersetzung mit der Sprache ordnen die Schülerinnen und Schüler Sprachhandlungen in informierende, appellierende und kommentierende Funktion ein.
Sie artikulieren ihr fachliches Wissen in geeigneten Formen. In Diskussionen vertreten sie klar ihren Standpunkt, rezipieren und kommentieren sprachliche Äußerungen Anderer kritisch und sachlich.
Fachvortrag |
Übungen |
Diskussion |
|
Diskussionstechniken |
|
Techniken der Argumentation |
|
Dokumentation |
Anlegen einer Dokumentationsmappe für die berufspraktische Ausbildung |
Mitschriften anfertigen |
|
Funktion des Protokolls |
|
Protokolltechniken |
|
Mündliche und schriftliche Berichterstattung |
Übungen |
Im Fach „Fachbezogene Physik und Chemie“ werden physikalische und chemische Grundkenntnisse reaktiviert, auf podologische Sachverhalte angewandt und somit die Voraussetzungen für das Verständnis grundlegender physiologischer und pathophysiologischer Vorgänge im menschlichen Organismus geschaffen.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ausgewählten Bereichen der Mechanik, der Wärme- und Elektrizitätslehre und der Optik sowie mit Eigenschaften verschiedener Stoffe und Stoffgruppen auseinander. Sie erarbeiten sich damit die Basis für eine sichere Bedienung von Geräten und Apparaten und die Anwendung von Arzneimitteln und Zubereitungen in der podologischen Praxis.
Ein weiteres Anliegen ist es, Verständnis für eine ganzheitliche Betrachtungsweise zu wecken, um den menschlichen Organismus in seiner Komplexität besser zu verstehen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass sowohl chemische als auch physikalische Störgrößen Krankheiten verursachen können.
Bevorzugte Unterrichtsmethoden sind die Arbeit an Modellen, die Demonstration von Apparaten und Geräten sowie praktische Übungen. Insbesondere ist ein enger Bezug zu den Fächern „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ und „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ herzustellen.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Grundlagen der fachbezogenen Physik und Chemie | 32 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
20 Ustd. | |
Lernbereich 2 | Zusammenhang von physikochemischen Störgrößen und Krankheit | 14 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 6 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler bezeichnen physikalische und chemische Parameter korrekt. Sie wenden ihre Kenntnisse bei der Erläuterung der Funktionsweise von Geräten und Apparaten in der podologischen Praxis an. Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihr Wissen über grundlegende chemische Verbindungen und Reaktionen, die für den koordinierten Ablauf der Lebensvorgänge im menschlichen Organismus bedeutsam sind. Sie analysieren die Eigenschaften und Reaktionsweisen von Säuren und Basen und beschreiben deren Einsatz in der podologischen Praxis.
Mechanik |
Zusammenhang zu physiologischen Vorgängen im Körper ableiten vgl. „Anatomie und Physiologie“ sowie „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ |
Arbeit |
|
Energie |
|
Leistung |
|
Wärmelehre |
Wärmeanwendungen demonstrieren vgl. „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ sowie „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
Temperatur |
|
Wärmeenergie |
|
Wärmequellen |
|
Wärmeleitung/-strahlung |
|
Elektrizitätslehre |
vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
elektrischer Stromkreis |
|
Spannung |
|
Widerstand |
|
Gleich- und Wechselstrom |
|
Optik |
vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
Lichtarten |
|
Ausbreitung des Lichtes, Reflexion |
|
Lichtbrechung |
|
Säuren |
vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ |
Basen/Laugen |
|
Neutralisation |
|
pH-Wert |
|
Wasser |
vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
Die Schülerinnen und Schüler begreifen den Zusammenhang von Veränderungen des inneren Milieus und der Entstehung von Krankheiten. Sie erläutern an ausgewählten Beispielen Störungen im menschlichen Organismus.
Veränderung der Elektrolytkonzentration im extra- und intrazellulären Raum |
vgl. „Anatomie und Physiologie“ |
Azidose |
|
Alkalose |
|
Bedeutung der Kohlehydrate, Fette und Eiweiße |
vgl. „Anatomie und Physiologie“ |
Gluconeogenese und Glykolyse |
|
Lipogenese und Lipolyse |
|
Bedeutung der Eiweiße als Enzyme |
|
Bedeutung der Nucleinsäuren |
Anatomische und physiologische Grund- und Spezialkenntnisse bilden die Basis für das Arbeitsgebiet von Podologen und Podologinnen. Die Schülerinnen und Schüler werden im Fach „Anatomie und Physiologie“ befähigt, die Beziehungen physiologischer Vorgänge zu strukturellen Eigenschaften von Organen und Organsystemen herzustellen und die Einheit von Bau und Funktion als untrennbares Verbundsystem zu verstehen. Durch diese Betrachtungsweise wird das Verständnis für intakte und gestörte Organfunktionen gefördert.
Die Vermittlung anatomisch-physiologischen Wissens verfolgt die Zielsetzung, das breit gefächerte Spektrum diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen im Fachgebiet der Podologie nicht nur fußorientiert, sondern auch ganzheitlich einzuordnen und somit die Grundlage für das Verständnis von Krankheit, Krankheitsursachen und deren Folgen zu schaffen. Dabei sind Fachtermini integrativ anzuwenden.
Der Unterricht ist durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmittel wie anatomischer Modelle, Übersichtstafeln und geeigneter Medien anschaulich zu gestalten.
Demonstrationen und Übungen zur Selbsterfahrung, topographische Studien des eigenen Körpers sowie Hospitationen in Instituten für Pathologie und Anatomie können den Unterricht ergänzen.
Fachübergreifendes Arbeiten ist durchgängiges Unterrichtsprinzip. Insbesondere bestehen enge Bezüge zu den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“, „Fachbezogene Physik und Chemie“, „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“, „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ sowie den vorwiegend praxisorientierten Unterrichtsfächern.
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
100 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Zelle und Gewebe | 12 Ustd. |
Lernbereich 2 | Haut und Hautanhangsgebilde | 12 Ustd. |
Lernbereich 3 | Bewegungsapparat | 40 Ustd. |
Lernbereich 4 | Blut, Herz-Kreislauf- und Lymphgefäßsystem | 16 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lernbereich 5 | Atmungssystem | 8 Ustd. |
Lernbereich 6 | Nervensystem und Sinnesorgane | 24 Ustd. |
Lernbereich 7 | Verdauungssystem | 12 Ustd. |
Lernbereich 8 | Urogenitalsystem | 12 Ustd. |
Lernbereich 9 | Endokrines System | 8 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 16 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen Einblicke in die Aufgaben- und Gegenstandsbereiche der Anatomie und Physiologie. Sie begreifen den untrennbaren Zusammenhang von Bau und Funktion als Voraussetzung für das Verständnis der Vorgänge im menschlichen Organismus. Ableitend aus ihrem Wissen zu Aufbau und den Funktionen der Zelle interpretieren die Schülerinnen und Schüler zelluläre Vorgänge. Sie setzen sich mit den charakteristischen Merkmalen der verschiedenen Gewebearten auseinander, beschreiben deren spezifische Funktionen und stellen das Prinzip der physikalisch-chemischen Vorgänge des Stofftransportes und -austausches im intra- und extrazellulären Raum dar.
Zelle |
|
Grundeigenschaften des Lebens |
|
Zellbestandteile und deren Funktionen |
|
Gewebe |
|
Epithelgewebe |
|
Binde- und Stützgewebe |
|
Muskelgewebe |
|
Nervengewebe |
|
Stofftransport und -austausch im intra- und extrazellulären Raum |
vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau der Haut sowie der Hautanhangsgebilde und leiten deren Funktionen ab. Sie erkennen die Bedeutung einer intakten Haut und begreifen die Haut- und Nagelpflege als präventive Maßnahme zur Vermeidung von Dermatosen.
Aufgaben der Haut und der Hautanhangsgebilde |
|
Aufbau der Haut |
|
Hautanhangsgebilde |
|
Haare |
|
Nägel |
|
Drüsen der Haut |
|
Talgdrüsen |
|
Schweißdrüsen |
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen und erweitern ihr Wissen über Bau und Funktion des passiven und aktiven Bewegungssystems. Sie erkennen, dass der Stütz- und Bewegungsapparat wesentlichen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gesamtorganismus hat und dieser im Laufe des Lebens durch Belastungen individuellen Veränderungen unterliegt. Die Schülerinnen und Schüler stellen grundlegende Vorgänge der Erregungsbildung, -leitung und -übertragung als Voraussetzung der Muskelkontraktion dar. Dabei erfassen sie die Bedeutung der Elektrolyte für eine intakte Muskelarbeit. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über anwendungsbereite Kenntnisse der funktionellen Anatomie der Wirbelsäule, des Beckens und der unteren Extremitäten. Sie ordnen die Bedeutung eines intakten Stütz- und Bewegungsapparates für die Bewegungsfähigkeit und Körperhaltung des Menschen richtig ein und beschreiben die Auswirkungen krankhafter Veränderungen auf die Statik der unteren Extremitäten.
Orientierung am menschlichen Körper |
|
Richtungsbezeichnungen |
|
Ebenen |
|
Achsen |
|
Allgemeine Knochenlehre |
Überblick, Fallbeispiele vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Aufbau des Knochens |
|
Knochenwachstum |
|
Knochenarten |
|
Knochenverbindungen |
|
funktionelle Bedeutung des Knochens im Kalzium-, Phosphat- und Vitamin-D-Stoffwechsel |
|
Allgemeine Muskellehre |
Überblick |
Aufbau des Skelettmuskels |
|
isotonische und isometrische Kontraktionen des Skelettmuskels |
|
Energiequellen für die Muskelkontraktion |
|
neuromuskuläre Erregungsübertragung |
|
Struktur und Funktion von Bändern, Sehnen und Faszien |
|
Spezielle Knochen- und Muskellehre |
vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
Gliederung des Skeletts |
Überblick |
Fuß |
|
Unter- und Oberschenkel |
|
Becken |
|
Wirbelsäule |
|
Thorax |
Überblick |
Schultergürtel und obere Extremitäten |
Überblick |
Kopf und Hals |
Überblick |
funktionelle Beziehungen zwischen Wirbelsäule, Becken und unteren Extremitäten |
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen und erweitern ihr Wissen über die Zusammensetzung des Blutes und erörtern die Funktion an ausgewählten Beispielen. Sie besitzen sichere Kenntnisse über die physiologischen Vorgänge der Blutgerinnung, des Atemgastransportes und die Rolle der zellulären und humoralen Bestandteile im Gesamtgefüge der immunologischen Abwehrmechanismen. Aufbauend auf ihren Kenntnissen zur Lage, Struktur und Funktion des Herzens, zu den Gefäßen und zum lymphatischen System beschreiben die Schülerinnen und Schüler den Körper-, Lungen- und Pfortaderkreislauf als Gesamtsystem. Sie verfügen im Besonderen über anwendungsbereites Wissen zur arteriellen Versorgung der unteren Extremitäten und stellen die Abflusswege des Venenblutes und der Lymphe dar.
Blut |
|
Funktion |
|
Zusammensetzung |
|
Blutgruppen |
|
Blutgerinnung und Fibrinolyse |
|
Sauerstoff- und Kohlendioxid-Transport im Blut |
|
unspezifische und spezifische Immunabwehr |
vgl. „Hygiene und Mikrobiologie“ sowie „Allgemeine Krankheitslehre“ |
Lymphe und Lymphgefäßsystem |
|
Herz |
Überblick |
Lage und Bau |
|
Arbeitsweise |
vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ |
Erregungsbildung und -leitung |
|
Gefäßsystem |
Überblick |
Arterien, Venen und Kapillaren |
|
Körper- und Lungenkreislauf |
|
Pfortaderkreislauf |
|
Blutdruck |
|
Gefäßversorgung von Bein und Fuß |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die funktionelle Anatomie des Atmungssystems und beschreiben die physiologischen Vorgänge der Atmung. Sie erkennen die Bedeutung der äußeren und inneren Atmung für die Aufrechterhaltung der Homöostase.
Bau und Funktion der Atmungsorgane |
|
Atemmechanik |
|
Gasaustausch in der Lunge und im Gewebe |
|
Atemvolumina und Atemkapazitäten |
|
Steuerung und Regulation der Atmung |
Die Schülerinnen und Schüler begreifen das Nervensystem als übergeordnete Steuerzentrale aller Lebensvorgänge des menschlichen Organismus und teilen es nach strukturellen und funktionellen Gesichtspunkten ein. Sie kennen Bau und Funktion von Rückenmark und Gehirn sowie die Funktion und Versorgungsgebiete ausgewählter peripherer Nerven. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die Sinnesorgane und beschreiben die Vorgänge der Sinneswahrnehmung.
Einteilung des Nervensystems |
|
Zentrales Nervensystem |
|
Struktur und Funktionen des Rückenmarks |
|
Struktur und Funktionen des Gehirns |
|
Peripheres Nervensystem |
|
Vegetatives Nervensystem |
|
Zusammenwirken von Nervensystem und Muskulatur bei Bewegungsabläufen |
|
Zusammenwirken von Rezeptoren, Sinneszellen und Nervensystem bei Wahrnehmungsprozessen |
Überblick |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Morphologie und Physiologie der einzelnen Abschnitte des Verdauungstraktes und beschreiben deren topographische Lage. Sie stellen die Anatomie von Leber und Bauchspeicheldrüse unter funktionellen Aspekten dar. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Verdauungs- und Resorptionsvorgängen auseinander und benennen die wesentlichen Enzyme der Verdauung.
Verdauungstrakt |
|
Leber und Gallenwege |
|
Bauchspeicheldrüse |
|
Physiologie der Verdauung |
vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ |
Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fettverdauung |
|
Bedeutung von Glukose-, Fett-, Eiweiß- und Purinstoffwechsel |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Nieren und ableitende Harnwege sowie die männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane unter dem Aspekt der funktionellen Anatomie. Sie erfassen die Bedeutung der Nieren als lebenswichtiges Organ zur Regulierung des inneren Milieus, der Ausscheidung harnpflichtiger Substanzen und der Hormonbildung.
Nieren und ableitende Harnwege |
|
Harnbildung |
|
Harnausscheidung |
|
Regulationsmechanismen der Niere |
|
Männliche und weibliche Geschlechtsorgane |
Überblick |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die endokrinen Organe und Organsysteme und beschreiben ausgewählte Hormone unter funktioneller Schwerpunktsetzung. Sie erkennen die Bedeutung des endokrinen Systems als Steuermechanismus, verstehen die Prinzipien der hormonellen Regulation und erörtern das Zusammenwirken von Hormonsystem und Nervensystem anhand ausgewählter Beispiele.
Hormondrüsen und hormonbildende Gewebe |
Überblick |
Regelung und Steuerung der Hormonsekretion als Prozess zur Aufrechterhaltung des inneren Milieus |
|
Zusammenwirken von Hormonsystem und Nervensystem |
|
Bedeutung hormoneller Mechanismen für die untere Extremität |
Podologisches Arbeiten erfordert fundierte Kenntnisse im Fach „Hygiene und Mikrobiologie“.
Der Unterricht verfolgt das Ziel, den Schülerinnen und Schülern die Notwendigkeit hygienischer Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit im persönlichen und podologischen Bereich bewusst zu machen und dazu anzuregen, Aufgaben im Rahmen der Prophylaxe und Gesundheitserziehung zu verdeutlichen und alle Voraussetzungen zu schaffen, Primärprävention zur Verhinderung von Krankheiten wirksam umzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, die erforderlichen Hygienemaßnahmen verantwortungsbewusst und konsequent einzuhalten und die vom Gesetzgeber für den Arbeitsbereich des Podologen festgelegten Auflagen zu erfüllen. Am Beispiel von Problemstellungen aus der Umwelt- und Individualhygiene sowie der Hygiene am Arbeitsplatz setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Einflussfaktoren im Beziehungsgefüge Mensch - Umwelt und deren Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des menschlichen Organismus auseinander. Sie erkennen, dass der Mensch durch die Einhaltung hygienischer Grundregeln selbst aktiv zur Gesunderhaltung beitragen kann.
Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblicke in die Grundlagen der Mikrobiologie und Infektionslehre. Sie können Erregergruppen bestimmte Krankheiten zuordnen und erweitern ihr Wissen über körpereigene Abwehrmechanismen und prophylaktische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten und kann durch Demonstration physikalischer und chemischer Desinfektions- und Sterilisationsmethoden, Arbeiten mit Hygieneplänen und Auswertung von Datenmaterial der World Health Organization (WHO) zur Epidemiologie von Infektionskrankheiten ergänzt werden.
Fachübergreifende Bezüge sind besonders zu den Fächern „Fachbezogene Physik und Chemie“, „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ sowie zur „Speziellen Krankheitslehre“ und „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ herzustellen.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Geschichte und Bedeutung der Hygiene | 8 Ustd. |
Lernbereich 2 | Physikalische und chemische Hygienemaßnahmen | 16 Ustd. |
Lernbereich 3 | Individual- und Arbeitsplatzhygiene | 8 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 4 | Umwelt- und Sozialhygiene | 12 Ustd. |
Lernbereich 5 | Grundlagen der Infektionslehre und angewandten medizinischen Mikrobiologie | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der historischen Entwicklung der Hygiene auseinander und begreifen sie als eine notwendige Voraussetzung für die Erhaltung der Gesundheit und die Verhinderung von Krankheiten. Die Schülerinnen und Schüler kennen aktuelle Gesetze und Richtlinien der Hygiene und wenden diese in der podologischen Praxis konsequent an.
Historische Entwicklung |
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Bedeutende Persönlichkeiten |
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Hygiene als Teilbereich der Medizin |
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Gesetzlicher Rahmen und Richtlinien der Hygiene in der podologischen Praxis |
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Hygieneverordnung |
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Hygieneplan |
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Aufgaben des Hygieneverantwortlichen |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die in der podologischen Praxis erforderlichen Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen zur Ausschaltung von Infektionsquellen bzw. zur Unterbrechung von Infektionswegen. Sie setzen die vom Gesetzgeber zugelassenen Produkte bestimmungsgemäß ein und beachten dabei ökonomische und ökologische Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren und dokumentieren die sachgerechte Durchführung der Maßnahmen.
Begriffe |
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Antisepsis |
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Asepsis |
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Reinigungsmaßnahmen |
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Desinfektion |
praktische Übungen |
physikalische Methoden |
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chemische Methoden |
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Desinfektionsmittel und deren Anwendungsbereiche |
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Herstellen einer Desinfektionslösung |
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Desinfektionsplan in der podologischen Praxis |
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Sterilisation |
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Methoden |
Demonstration |
Funktionsprüfung der Sterilisatoren |
|
Lagerung von Sterilgut |
Die Schülerinnen und Schüler verstehen Maßnahmen der persönlichen Hygiene und der Hygiene am Arbeitsplatz als einen notwendigen Beitrag des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sowohl für ihre Patienten/Kunden als auch für sich selbst. Sie erkennen Risikofaktoren und schalten diese zielgerichtet durch die korrekte Anwendung hygienischer Maßnahmen aus. Die Schülerinnen und Schüler wenden die Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an.
Reinigung und Pflege der Haut und ihrer Anhangsgebilde |
vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ |
Arbeitskleidung |
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Persönliche Schutzausrüstung |
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Arbeitsplatzordnung |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen die wachsende Bedeutung von Umwelt- und Sozialhygiene zur Erhaltung von Gesundheit und zur Prävention von Krankheiten. Sie engagieren sich für eine intakte Umwelt und diskutieren Gefahren, die von Umweltbelastungen ausgehen können. Die Schülerinnen und Schüler richten ihr Handeln entsprechend ökonomischer und ökologischer Kriterien aus. In ihrer beruflichen Praxis achten sie insbesondere auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, sorgen für eine geringe Schadstoffbelastung des Abwassers und entsorgen Abfälle sachgerecht. Im Bereich der Sozialhygiene verstehen die Schülerinnen und Schüler den Zusammenhang zwischen Lebensbedingungen, Lebensstil, staatlicher Gesundheitsfürsorge und Psychohygiene.
Wasser |
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Bedeutung von Wasser im Beziehungsgefüge Organismus - Umwelt |
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Trinkwasserverordnung |
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Luft |
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Schadstoffbelastung und ihre möglichen Folgen |
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Raumklimaparameter |
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Boden |
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Bodenkontaminationen und ihre möglichen Folgen |
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Abfallbeseitigung |
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Abfallvermeidung |
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Sozialhygiene |
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Aufgaben |
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Arbeitsbereiche |
Die Schülerinnen und Schüler befassen sich anhand ausgewählter Beispiele mit Ursachen, Provokationsfaktoren und Ausbreitungswegen von Infektionen. Sie begreifen hygienische Maßnahmen und Impfungen als Mittel zur Verhinderung und Bekämpfung von Krankheiten.
Grundbegriffe der Epidemiologie |
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Infektionsreservoire |
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Infektionsquellen |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ |
belebte Infektionsquellen |
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Viren |
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Bakterien |
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Pilze |
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Protozoen |
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unbelebte Infektionsquellen |
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Infektionswege |
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Ausgewählte Infektionskrankheiten |
Hepatitiden, HIV, Tuberkulose vgl. „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten |
vgl. „Anatomie und Physiologie“ sowie „Allgemeine Krankheitslehre“ |
aktive Immunisierung |
|
passive Immunisierung |
Das Unterrichtsfach „Allgemeine Krankheitslehre“ vermittelt Grundkenntnisse für das Verständnis der „Speziellen Krankheitslehre“. Grundlage der Wissensvermittlung ist die integrative Betrachtungsweise, die lokale Krankheitsprozesse in das Gesamtgefüge des Organismus einordnet.
Die Schülerinnen und Schüler lernen Grundbegriffe der Allgemeinen Krankheitslehre kennen und entwickeln anhand von Kasuistiken das Verständnis für den Zusammenhang von Krankheit und Krankheitsursache. Es werden Wechselbeziehungen zwischen physischem und psychischem Stress sowie Lebensweise, Ernährung und Gesundheitszustand aufgezeigt. Damit verbindet sich die Zielsetzung, Schülerinnen und Schüler anzuregen, an der Profilierung des Gesundheitsbewusstseins unserer Bevölkerung mitzuwirken.
Der Unterricht ist anschaulich zu gestalten und an den Erfordernissen der beruflichen Praxis durch den Einsatz von Fallbeispielen auszurichten. Dabei ist eine enge Abstimmung zum Fach „Spezielle Krankheitslehre“ zwingend erforderlich.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
30 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Medizinische Grundbegriffe | 8 Ustd. |
Lernbereich 2 | Ausgewählte Gesundheitsstörungen | 16 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 6 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Gesundheit und Krankheit auseinander und verstehen die Krankheit als komplexes Ereignis. Sie beschreiben Krankheitsursachen und deren Folgen auf Organe und Organsysteme. Die Schülerinnen und Schüler wenden Fachtermini an.
Gesundheit |
|
Krankheit |
Fallbeispiele |
Pathologie der Zelle |
Fallbeispiele |
physiologische und reparative Regeneration |
|
Hypotrophie und Hypertrophie |
|
Hypoplasie und Hyperplasie |
|
Atrophie |
|
Degeneration |
|
Nekrose |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Ursachen, Symptome, Verlauf und Prognose sowie diagnostische und therapeutische Maßnahmen häufiger Gesundheitsstörungen.
Entzündungen |
|
Ödeme |
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Tumore |
Fallbeispiele |
benigne Tumore |
|
maligne Tumore |
|
Präkanzerosen |
|
präkanzeröse Bedingungen |
|
Herz-Kreislauf-Erkrankungen |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
örtliche |
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allgemeine |
|
Atemstörungen und Erkrankungen der Atmungsorgane |
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Störungen der immunologischen Reaktionen |
vgl. „Anatomie und Physiologie“, „Hygiene und Mikrobiologie“ sowie „Spezielle Krankheitslehre“ |
Die spezielle Krankheitslehre vermittelt Kenntnisse aus verschiedenen Teildisziplinen der Medizin. Bevorzugt werden Gesundheitsstörungen mit direktem oder indirektem Bezug zu Erkrankungen des Fußes behandelt.
Die Schülerinnen und Schüler lernen, pathologische Befunde unter Berücksichtigung der anamnestischen Daten ursachenbezogen einzuordnen und für die Aufstellung von Behandlungsplänen zu nutzen.
Unter Einbeziehung des vorhandenen Wissens aus den Fächern „Anatomie und Physiologie“ sowie „Allgemeine Krankheitslehre“ werden Kenntnisse über Ätiopathogenese, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Therapie und Prävention ausgewählter Erkrankungen vermittelt. Der geriatrischen Medizin kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu, da altersbedingte Fußkrankheiten zunehmen und diese ältere Menschen physisch und psychisch erheblich belasten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass krankhafte Veränderungen am Fuß durch Systemerkrankungen, Erkrankungen anderer Primärlokalisationen sowie durch direkte Einwirkungen auf den Fuß entstehen können.
Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten. Die theoretischen Ausführungen sind durch Falldemonstrationen und die Erörterung von Kasuistiken zu ergänzen und vertiefen. Vorstellungen von Patienten werden empfohlen.
Fachübergreifendes Arbeiten ist Unterrichtsprinzip. Verbindungen bestehen insbesondere zu den Fächern „Anatomie und Physiologie“, „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“, „Hygiene und Mikrobiologie“ sowie „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
130 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Geriatrie | 10 Ustd. |
Lernbereich 2 | Dermatologie I | 40 Ustd. |
Lernbereich 3 | Orthopädie I | 20 Ustd. |
Lernbereich 4 | Innere Medizin I | 30 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 30 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
120 Ustd. | |
Lernbereich 5 | Innere Medizin II | 40 Ustd. |
Lernbereich 6 | Dermatologie II | 20 Ustd. |
Lernbereich 7 | Orthopädie II | 20 Ustd. |
Lernbereich 8 | Chirurgie | 10 Ustd. |
Lernbereich 9 | Neurologie | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Podologen und Podologinnen im Versorgungsgefüge alter Menschen einen wichtigen Platz einnehmen. Sie kennen verschiedene Sichtweisen zum Begriff Alter und diskutieren altersbedingte Veränderungen. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im Umgang mit älteren Menschen Verständnis, Empathie und Wertschätzung.
Bild des alten Menschen in der Gesellschaft |
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Altern als individuelles und gesellschaftliches Problem |
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Physische Veränderungen im Alter |
Fallbeispiele vgl. „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“ |
Psychische Veränderungen im Alter |
Fallbeispiele |
Geriatrische Syndrome |
Überblick |
Altersfuß |
|
Geriatrische Rehabilitation |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit der dermatologischen Befunderhebung auseinander. Sie wissen, dass dafür neben der Anamnese auch die Inspektion, Palpation sowie der Einsatz anderer funktionsdiagnostischer Untersuchungen bedeutsam sind. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Effloreszenzen und wenden die zugehörigen Fachtermini bei der Beschreibung des Hautzustandes an. Sie kennen Ätiopathogenese, Diagnostik und Differentialdiagnostik, Symptomatik sowie präventive und therapeutische Maßnahmen ausgewählter podologisch relevanter Hautveränderungen.
Dermatologische Untersuchungstechniken |
|
Effloreszenzenlehre |
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Verhornungsstörungen |
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Nagelveränderungen |
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Funktionsstörungen der Talg- und Schweißdrüsen |
|
Infektiös bedingte Hauterkrankungen |
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viral bedingt |
|
bakteriell bedingt |
|
mykotisch bedingt |
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Allergisch bedingte Erkrankungen/ Ekzemgruppe |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen Merkmale angeborener und erworbener Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie setzen sich mit Gelenk-, Fuß- und Zehendeformitäten sowie ausgewählten Knochenstoffwechselstörungen auseinander und leiten deren Auswirkungen auf den Gesamtorganismus ab. Die Schülerinnen und Schüler kennen Ätiopathogenese, Diagnostik, Symptomatik, Therapie und Prävention orthopädischer Erkrankungen und erfassen die Bedeutung präventiv-orthopädischer und rehabilitativer Maßnahmen. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit einfachen diagnostischen Methoden wie Inspektion, manuelle Untersuchungen und Funktionsprüfungen
Angeborene und erworbene Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates |
|
Diagnostische und therapeutische Möglichkeiten |
Überblick |
Knochenstoffwechselstörungen |
Osteoporose, Osteomalazie |
Degenerative Gelenkerkrankungen |
Überblick vgl. „Anatomie und Physiologie“ sowie LPE 5 |
Deformitäten und Erkrankungen der Zehen |
|
Deformitäten und Erkrankungen des Fußes |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Ätiopathogenese, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Symptomatik, Therapie und Prävention ausgewählter Krankheitsbilder. Sie erkennen, dass viele Gesundheitsstörungen Ursachen von Fußschäden sind. Sie informieren Patienten kompetent über gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen.
Arterielle Durchblutungsstörungen |
|
periphere arterielle Verschlusskrankheiten |
|
Durchblutungsstörungen der Hirngefäße |
|
Durchblutungsstörungen der Koronargefäße |
|
arterielle Thrombosen |
|
Morbus Raynaud und sekundäre Raynaudsyndrome |
|
Atherosklerose |
|
Venöse Abflussbehinderungen |
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Varikosis und chronisch venöse Insuffizienz |
|
Thrombophlebitiden |
|
Phlebothrombose |
|
postthrombotisches Syndrom |
|
Angiopathien |
|
Purpura |
|
Perniosis |
|
Erkrankungen des lymphatischen Systems |
Überblick |
Arterielle Hypertonie und Hypotoniesyndrome |
|
Herzerkrankungen |
Überblick |
Bluterkrankungen und Gerinnungsstörungen |
Überblick |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Ätiopathogenese, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Symptomatik, Therapie und Prävention ausgewählter Krankheitsbilder. Mit dem Diabetes mellitus setzen sie sich besonders intensiv auseinander und sind sich ihrer Verantwortung bei der Mitbehandlung von Diabetikern bewusst. Sie beraten Patienten über gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen.
Diabetes mellitus |
Fallbeispiele |
Einteilung nach WHO-Klassifikation |
|
Begleit- und Folgekrankheiten |
|
diabetisches Fußsyndrom |
|
Klassifikation diabetischer Fußläsionen nach Wagner |
|
hypoglykämischer Schock |
|
diabetisches Koma |
|
neurologisch periphere Erkrankungen |
|
Rheumatische Erkrankungen |
vgl. LPE 3 |
rheumatoide Arthritis |
|
Morbus Bechterew |
|
infektiös bedingte Arthritiden |
|
Hyperurikämie/Gicht |
|
Psoriasisarthritis |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich anhand charakteristischer Krankheitsbilder schwerpunktmäßig mit ausgewählten Farb- und Formveränderungen der Haut und der Nägel, darüber hinaus mit Merkmalen von Präkanzerosen, benignen und malignen Hauttumoren auseinander. Sie begreifen den Einfluss der chronisch kumulierenden Sonnenexposition als Proliferationsreiz für das Entstehen maligner Tumoren und beraten ihre Patienten zur Prophylaxe von Neubildungen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Frühsymptome und achten darauf, dass Neubildungen der fachärztlichen Diagnostik und Differentialdiagnostik zugeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die möglichen Folgen des Hautkontaktes mit Ektoparasiten sowie physikalischen und chemischen Noxen. Sie kennen Ätiopathogenese und Symptome ausgewählter Genodermatosen und unterstützen diese Patienten bei der Durchführung der Haut- und Nagelpflege.
Farb- und Formveränderungen der Haut und der Nägel |
|
Präkanzerosen |
|
Benigne und maligne Tumoren |
|
Epizoonosen |
|
Physikalisch bedingte Hautveränderungen |
vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ |
Ausgewählte Genodermatosen |
|
Psoriasis |
|
Bindegewebserkrankungen |
Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit Fehlbildungen, Formabweichungen, Funktionsstörungen und Schmerzsyndromen des Bewegungsapparates unter spezieller Berücksichtigung der Wirbelsäule, des Beckens und der unteren Extremitäten. Anhand von Bewegungsabläufen und Gelenkveränderungen erkennen die Schülerinnen und Schüler Veränderungen des Beines, der Hüfte und der Wirbelsäule und erörtern an ausgewählten Beispielen Ätiopathogenese, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Symptomatik, Therapie und Prävention. Die Schülerinnen und Schüler leiten daraus Rückschlüsse für die Beratung der Patienten ab. Sie kennen geeignete orthopädische Hilfsmittel und deren Einsatzmöglichkeiten.
Entzündlich, traumatisch und degenerativ bedingte Erkrankungen des Beines |
|
Entzündlich, traumatisch und degenerativ bedingte Erkrankungen der Hüfte |
|
Deformitäten und Erkrankungen der Wirbelsäule |
|
Orthopädische Hilfsmittel |
Die Schülerinnen und Schüler definieren exakt die im Wundmanagement verwendeten Begriffe. Sie informieren sich über mögliche chirurgische Infektionen und deren Folgen. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Vorgang der Wundheilung und erkennen Wundheilungsstörungen. Sie erfassen die zwingende Notwendigkeit der Vermeidung von Verletzungen und führen im Bedarfsfall eine fachgerechte Wundversorgung durch. Auf Anordnung der Ärzte werden die Schülerinnen und Schüler in Teilbereiche des Wundmanagements einbezogen. Sie begreifen ihre Verantwortung zur Vermeidung von Amputationen.
Wunde und Wundheilung |
vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Wundarten |
|
Wundheilungsprozess |
|
Wundheilungsstörungen |
|
Chirurgische Infektionen |
|
Amputationen im Bereich der unteren Extremitäten |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Ätiopathogenese, Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie neurologischer Erkrankungen, die Auswirkungen auf die unteren Extremitäten haben. Sie beschreiben Symptome von Neuropathien und erkennen die Bedeutung von Sensibilitätsstörungen als Frühzeichen.
Neuropathien |
|
sensible |
|
motorische |
|
autonome |
|
Kombinationsformen |
|
Lähmungen |
|
Ausgewählte neurologische Erkrankungen |
|
Querschnittsyndrome |
|
Multiple Sklerose |
|
Morbus Parkinson |
Prävention und Rehabilitation stellen wichtige Bereiche der medizinischen Fußpflege dar. Die Schülerinnen und Schülern erkennen die Bedeutung der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten. In ihrem Beruf als Podologe übernehmen sie Verantwortung für präventive und rehabilitative Maßnahmen.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass podologische Beratung und Behandlung wichtige Aufgaben der Prävention darstellen, neben allgemeinen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und –erziehung.
Sie setzen sich mit ausgewählten Maßnahmen der Rehabilitation auseinander, kennen Formen der Planung, Durchführung und Reflexion und definieren die Rolle von Podologen und Podologinnen im interdisziplinären Team.
In den Unterricht sind die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler einzubinden. In diesem Zusammenhang ist die Bearbeitung von Projekten zu empfehlen.
Die Vermittlung der Inhalte ist fachübergreifend und schwerpunktmäßig unter Bezugnahme zu den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“, „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“, „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“, „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ und „Fußpflegerische Maßnahmen“ zu realisieren.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
30 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Prävention | 12 Ustd. |
Lernbereich 2 | Rehabilitation | 12 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 6 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass eine gesunde Lebensweise zur Erhaltung des körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens beiträgt. Sie begreifen die Notwendigkeit von Prävention als einen wesentlichen Arbeitsbereich von Podologen und Podologinnen. Die Schülerinnen und Schüler nutzen rechtliche Grundlagen und institutionelle Bedingungen, um Präventivmaßnahmen im persönlichen und beruflichen Bereich wirkungsvoll anzuwenden. Ihren Patienten/Kunden empfehlen sie individuelle Präventivmaßnahmen.
Erfordernis und Formen der Prävention |
|
Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten als Arbeitsfelder des Gesundheitswesens |
vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ |
Prävention in der podologischen Behandlung |
Projektarbeit |
Maßnahmen der Gesundheitsförderung |
Ernährung, Bewegung, Sport vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Ursachen und Erscheinungen von temporären und permanenten Behinderungen und erfassen die Notwendigkeit der Rehabilitation für die Verbesserung der Lebenssituation Betroffener. Sie erhalten Einblicke in das System der rechtlichen, institutionellen und finanziellen Rehabilitationsregelungen.
Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft |
|
Ziele der Rehabilitation |
|
Formen der Rehabilitation |
|
Gesetzliche Grundlagen der Leistungserbringung |
|
Kostenträger |
|
Arbeit im interdisziplinären Rehabilitationsteam |
Fallbeispiele |
Im Fach „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“ werden soziale und kommunikative Kompetenzen, die für die Ausübung des Berufes von Podologen und Podologinnen von Bedeutung sind, weiterentwickelt.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung psychischer Vorgänge für die Entstehung sowie den Verlauf von Krankheiten und verstehen den Menschen als biopsychosomatische Einheit.
Der Unterricht ist darauf gerichtet, den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Psychologie zu vermitteln, um die Individualität eines jeden Patienten/Kunden zu erfassen und in verschiedenen Situationen adäquat reagieren und kommunizieren zu können.
Im Rahmen der Vermittlung pädagogischer Inhalte setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Einflussfaktoren auf die Erziehung und dem Zusammenhang zwischen Erziehungszielen und Normen auseinander. Sie gewinnen Einsichten für das eigene Lernen und werden befähigt, Patienten im therapeutischen Prozess pädagogisch geschickt zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler befassen sich im Rahmen der Soziologie mit ausgewählten Fragen des sozialen Zusammenlebens in Gesellschaften und Gemeinschaften. Sie erwerben Kenntnisse über individuelle und gesellschaftliche Probleme in verschiedenen Altersstufen und diskutieren insbesondere Möglichkeiten der Altersbewältigung.
Der Unterricht ist in enger Abstimmung mit den Fächern „Sprache und Schrifttum“, „Anatomie und Physiologie“, „Allgemeine Krankheitslehre“ und „Spezielle Krankheitslehre“ zu realisieren. Es sollen Unterrichtsformen Anwendung finden, die einen praxisnahen, lebendigen, handlungsorientierten Unterricht ermöglichen.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Psychologie | 20 Ustd. |
Lernbereich 2 | Pädagogik | 12 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
20 Ustd. | |
Lernbereich 3 | Soziologie | 14 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 6 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen den Menschen in seiner psychosomatischen Einheit und interpretieren menschliche Verhaltensweisen in verschiedenen Situationen sachgerecht. In der Auseinandersetzung mit wesentlichen Aspekten der Persönlichkeitspsychologie gewinnen die Schülerinnen und Schüler Sicherheit im Umgang mit Patienten aller Altersgruppen. Sie erfassen die Besonderheiten bei akut und chronisch Erkrankten. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Kommunikationsprozesse und gestalten verschiedene Gesprächssituationen kompetent.
Definition und Ziele der Psychologie |
|
Der Mensch in seiner psychosomatischen Einheit |
|
Empfinden, Wahrnehmen |
|
Emotionen, Motivationen |
|
Erleben, Verhalten |
|
Ausgewählte sozialwissenschaftliche Methoden |
|
Befragung |
|
Fremdbeobachtung |
|
Selbstbeobachtung |
|
Experiment |
|
Tests |
|
Einführung in die Persönlichkeitspsychologie zur Patientenführung |
|
Gegenstand und Ziele der Persönlichkeitspsychologie |
|
typologische Persönlichkeitsmodelle |
nach Kretschmer, Jung, Freud |
Persönlichkeitstests |
Rollenspiel, Feedback |
Psychologische Probleme spezieller Patientengruppen |
|
kognitive Fähigkeiten und Funktionen |
|
soziales Verhalten |
|
Grundlagen der Kommunikation |
|
Grundlagen der Gesprächsführung |
|
Gesprächsformen |
|
Informationsgespräch |
|
Beratungsgespräch |
vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ |
Konfliktgespräch |
|
Supervision |
vgl. „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Häufige Fehler im Umgang mit Patienten |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit verschiedenen Lerntheorien auseinander und reflektieren ihr eigenes Lernverhalten. Sie erfahren, dass Erziehung immer soziale Interaktion und Kommunikation ist. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Situationen, in denen Erziehung stattfindet und nutzen ihr pädagogisches Wissen, Patienten didaktisch geschickt zu führen und zur Mitarbeit anzuregen.
Gegenstand, Aufgaben und Disziplinen der Pädagogik |
|
Lerntheorien |
|
Erziehung als und durch soziales Handeln |
|
Erziehungsziele |
|
Erziehungsstile |
|
Pädagogische Handlungssituationen |
vgl. „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ sowie „Fußpflegerische Maßnahmen“ |
Erziehungssituation |
|
Lernsituation |
|
Anleitungssituation |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit sozialen Strukturen in ihrem beruflichen Umfeld auseinander. Sie analysieren die demographische Entwicklung und leiten daraus Konsequenzen für die Gesellschaft und das Individuum ab. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren äußere und innere Einflüsse auf Gesundheit und Krankheit in verschiedenen Altersgruppen und erörtern unter diesem Aspekt insbesondere altersbedingte Veränderungen. Sie reagieren auf verschiedene Gesundheits- und Krankheitsverhalten ihrer Patienten/Kunden situationsbezogen.
Gegenstand der Soziologie |
|
Altersaufbau der Gesellschaft |
|
Einfluss der persönlichen sozialen Stellung auf Altersverläufe |
|
Einflüsse auf Gesundheit und Krankheit in verschiedenen Altersgruppen |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Gesundheits- und Krankheitsverhalten in verschiedenen Altersstufen |
Rollenspiel |
Die Anwendung von Arzneimitteln, Kosmetika und Medizinprodukten ist ein wesentlicher Bestandteil der podologischen Behandlung. Für den fachgerechten Einsatz dieser Produkte erwerben die Schülerinnen und Schüler entsprechende Spezialkenntnisse.
Der Unterricht befasst sich zunächst mit den Besonderheiten von Arzneimitteln im Vergleich zu anderen und den in der podologischen Praxis eingesetzten Produktgruppen wie Kosmetika und Medizinprodukte. Darüber hinaus werden allgemeine Grundlagen der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik besprochen. Sie bilden die Voraussetzung für das Verständnis von Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Kenntnissen über ausgewählte Arzneiformen und Arzneimittelgruppen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Wissen über Eigenschaften, Funktionen und Wirkungen von Arznei- und Hilfsstoffen Voraussetzung ist, um Zubereitungen indikationsbezogen auszuwählen und fachgerecht einzusetzen.
Unter Anwendung ihrer Kenntnisse über Kommunikation und Gesprächsführung können die Schülerinnen und Schüler wesentliche Informationen über den Einsatz ausgewählter Arzneimittel an Patienten/Kunden weitergeben und Produkte empfehlen.
Der Unterricht orientiert sich an den Besonderheiten der podologisch-therapeutischen Praxis. Die verschiedenen Profile von Arzneimitteln und Kosmetika sind vorzustellen und Anwendungen zu demonstrieren. Exkursionen und Firmenpräsentationen sind außerdem möglich.
Im Unterricht ist fachübergreifendes Arbeiten zu realisieren. Dabei werden Verbindungen zu den Fächern „Allgemeine Krankheitslehre“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Fachbezogene Physik und Chemie“, „Fußpflegerische Maßnahmen“, „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ sowie „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“ hergestellt.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
60 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Grundlagen der Arzneimittellehre | 14 Ustd. |
Lernbereich 2 | Ausgewählte Arzneiformen in der podologischen Praxis | 24 Ustd. |
Lernbereich 3 | Arzneimittel und Medizinprodukte zur Wundversorgung | 10 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 12 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
60 Ustd. | |
Lernbereich 4 | Ausgewählte Arzneimittelgruppen in der podologischen Praxis | 24 Ustd. |
Lernbereich 5 | Produktberatung | 24 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 12 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler wenden in Zusammenarbeit mit Ärzten und Apothekern die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Arzneimitteln an. Sie grenzen die Besonderheiten der Arzneimittel gegenüber anderen Produktgruppen wie z. B. Kosmetika, Medizinprodukte, ab. Die Schülerinnen und Schüler erklären die allgemeinen Wirkungsmechanismen eines Arzneimittels und erkennen, dass die Wirkungen eines Arzneimittels das Ergebnis sehr komplexer Vorgänge im Organismus sind.
Arzneimittelgesetz |
|
Definitionen und Begriffsbestimmungen |
|
Zusammensetzung von Arzneimitteln |
|
Herkunft der Arzneistoffe |
|
Zugang zu Arzneimitteln |
|
Kennzeichnung von Arzneimitteln |
|
Arzneimittellagerung |
|
Grundlagen der Arzneimittelwirksamkeit |
|
Pharmakokinetik |
|
Pharmakodynamik |
Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit der Zusammensetzung der verschiedenen Arzneiformen und beschreiben Eigenschaften und Funktionen ausgewählter Stoffe und Zubereitungen. Sie setzen Produkte indikationsbezogen ein und geben den Patienten Empfehlungen zur korrekten Anwendung.
Feste Arzneiformen |
|
Puder |
|
sonstige Arzneiformen |
Überblick |
Halbfeste Arzneiformen |
vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
Salben |
|
Cremes |
|
Gele |
|
Flüssige Arzneiformen |
|
Lösungen |
|
Emulsionen |
|
Suspensionen |
|
Pflanzenauszüge |
|
Spezielle Arzneiformen |
|
Aerosole |
|
Schäume |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Eigenschaften der Arzneimittel und Materialien zur Wundversorgung und wenden diese indikationsbezogen an. Sie erwerben die notwendige Sicherheit im therapeutischen Denken und Handeln.
Medizinproduktegesetz |
|
Arzneimittel zur Wundreinigung |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Arzneimittel zur Wunddesinfektion |
|
Wundauflagen und Verbandstoffe |
|
Arzneimittel zur Unterstützung der Wundheilung |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Wirkungen, Nebenwirkungen, Indikationen und Kontraindikationen ausgewählter Arzneimittelgruppen, die bei bestimmten Erkrankungen der Füße eingesetzt werden. Sie setzen die Arzneimittel entsprechend der ärztlichen Verordnung ein und beraten die Patienten.
Arzneimittel zur Behandlung lokaler Entzündungen |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Antibiotika |
|
Glucocorticoide |
|
andere Antiphlogistika |
|
Analgetika |
|
Antimykotika |
|
Antihidrotika |
|
Venentherapeutika |
|
Durchblutungsfördernde Arzneimittel |
|
Kaustika |
|
Keratolytika |
vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ |
Hämostyptika |
Die Schülerinnen und Schüler führen sach- und personenbezogene Patienten-/Kundengespräche. Sie befassen sich mit Produkten verschiedener Hersteller und beurteilen unter praxisrelevanten Aspekten die jeweiligen Indikationen. Die Schülerinnen und Schüler empfehlen den Patienten ausgewählte Produkte. Bei der Beratung achten sie darauf, dass die wissenschaftlichen Daten, die ein Produkt beschreiben, unverfälscht wiedergegeben werden. In Vorbereitung der Vorgehensweise bei Beratungsgesprächen erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler eine Orientierungshilfe. Sie präsentieren verschiedene Produkte sowohl optisch als auch verbal ansprechend und reflektieren ihr Ergebnis.
Industrielle Produkte verschiedener Hersteller |
mit verschiedenen Firmen zusammenarbeiten |
Patienten-/Kundenberatungen |
Rollenspiel, Fallbeispiele |
Symptomerfassungen |
|
Entscheidungsfindung |
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Produktempfehlung |
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Produktpräsentation |
Das Fach „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ vermittelt fundierte Kenntnisse für die Arbeit als Podologe und Podologin.
Anliegen ist es, vorhandenes Wissen aus anderen Lehrgebieten in den Unterricht einzubeziehen und unter berufsbezogenem Aspekt zu erweitern und zu vertiefen. Die berufliche Stellung der Podologen und Podologinnen innerhalb der Gesundheitsfachberufe und der Gesellschaft wird nachhaltig herausgearbeitet.
Die Schülerinnen und Schülern lernen den Algorithmus der podologischen Behandlung kennen und werden befähigt, diesen bei der Erstellung podologischer Behandlungspläne umzusetzen. Damit schafft der Unterricht die theoretischen Voraussetzungen für die Auswahl und Anwendung podologischer Arbeitstechniken.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich des Weiteren mit verschiedenen Organisationsformen und Ausstattungen podologischer Praxen sowie dem Umgang mit entsprechenden Produkten und Geräten auseinander. Sie werden befähigt, ihr Wissen entsprechend der spezifischen Bedingungen anzuwenden. Ihnen wird die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit, der Qualitätssicherung podologischer Standards und der Abgrenzung zu ärztlichen Maßnahmen verdeutlicht.
Fachübergreifendes Arbeiten ist generelles Unterrichtsprinzip. Bei der Realisierung der Ziele und Inhalte sind die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einzubinden und aktuelle Erkenntnisse und Rechtsprechungen zu berücksichtigen. Gruppen- und Projektarbeit stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Lehrervortrag.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Allgemeine und fachliche Grundlagen | 16 Ustd. |
Lernbereich 2 | Hygiene, Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Wundmanagement | 16 Ustd. |
Lernbereich 3 | Planung von präventiven, kurativen und rehabilitativen Maßnahmen | 32 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 16 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
70 Ustd. | |
Lernbereich 4 | Arbeitsmethoden, technische und präparative Hilfsmittel | 30 Ustd. |
Lernbereich 5 | Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Qualitätssicherung | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Aufgabenbereich und die Einsatzmöglichkeiten von Podologen und Podologinnen und kennen aktuelle Rechtsprechungen zur Berufsausübung. Sie analysieren die an eine podologische Tätigkeit gebundenen personellen und räumlichen Anforderungen und berücksichtigen bei Hausbesuchen entsprechende Besonderheiten.
Aktuelle Rechtsprechung |
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Einsatzmöglichkeiten und Grenzen |
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Aufgaben der podologischen Behandlung |
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Anforderungen an podologische Praxen |
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Besonderheiten bei Hausbesuchen |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihr Wissen zu Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen an. Sie erstellen Hygienepläne und ergreifen Maßnahmen zur Unfallverhütung. Bei der Wundversorgung berücksichtigen sie die Prinzipien des aktuellen Wundmanagements.
Infektionsschutzgesetz |
vgl. „Hygiene und Mikrobiologie“ |
Hygieneverordnung |
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Hygieneplan |
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Aufgaben des Gesundheitsamtes |
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Arbeitsschutzgesetz |
vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ |
Unfallverhütungsmaßnahmen |
|
Wundversorgung |
vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Notfallmaßnahmen |
vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ |
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten selbstständig Behandlungspläne, ziehen aus anamnestischen Erkenntnissen und Untersuchungsergebnissen korrekte Schlussfolgerungen und dokumentieren diese. Dabei beziehen sie mögliche Risikokonstellationen, präventive und rehabilitative Maßnahmen in die Behandlungsplanung mit ein. Die Schülerinnen und Schüler beachten beim Umgang mit Patientendaten die entsprechenden Vorschriften. Sie wissen um die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Ärzten und beachten deren Weisungsbefugnis.
Umgang mit Patientendaten |
vgl. „Fußpflegerische Maßnahmen“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Anamneseerhebung |
Fallbeispiele |
Befunderhebung und Untersuchungsmethoden |
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Podologisch relevante Symptome |
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Podologische Indikationen und Kontraindikationen |
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Grenzgebiete |
|
Risikokonstellationen |
|
Präventive Möglichkeiten |
vgl. „Prävention und Rehabilitation“ |
Rehabilitative Möglichkeiten |
|
Therapieplan |
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Ärztliche Diagnose |
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Weisungsbefugnisse |
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die podologischen Behandlungsmethoden und setzen sich kritisch mit deren Praktikabilität und Einsatzmöglichkeiten auseinander. Dabei berücksichtigen sie ökonomische Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler ordnen den einzelnen Techniken mögliche instrumentelle und präparative Hilfsmittel zu und diskutieren deren Verwendungsmöglichkeiten.
Manuelle und instrumentelle Arbeitsmethoden |
|
Apparativer Einsatz |
vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ |
Präparateeinsatz |
vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ |
Druck- und Reibungsschutzmaßnahmen |
vgl. „Fußpflegerische Maßnahmen“ |
Spezielle Verbandtechniken |
|
Orthonyxie |
vgl. „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Orthosen |
|
Prothetik |
Die Schülerinnen und Schüler verstehen sich als Partner eines interdisziplinären Behandlungsteams, in dessen Mittelpunkt der Patient steht. Sie wissen, dass Kontakt- und Kommunikationspflege von grundlegender Bedeutung für ihren Beruf sind. Sie arbeiten professionell, befolgen die Auflagen zur Qualitätssicherung und sichern ihre Kompetenz durch fortlaufende Weiterbildung.
Tangierende Berufsgruppen |
|
Haus- und Fachärzte |
Projektarbeit |
Orthopädieschuhmacher/ |
|
Physiotherapeuten |
|
Pflegedienste/Schwestern/Altenpfleger |
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Apotheker |
|
Fußpfleger/Kosmetiker |
|
Qualitätsstandards |
|
Qualitätssicherung |
|
Zertifizierung |
|
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten |
Das Fach „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ soll einen Beitrag leisten, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im beruflichen Umfeld und bei Notfällen im Alltag situationsgerecht zu reagieren.
Als Schwerpunkt des Unterrichts ist die Auseinandersetzung mit der Thematik „Lebensbedrohliche Zustände“ zu sehen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler Funktionszusammenhänge zwischen anatomisch-physiologischen Vorgängen und pathologischen Erscheinungen erkennen und den menschlichen Organismus als funktionelle Einheit betrachten.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, vorausschauend und verantwortungsbewusst, Entscheidungen über die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe zu treffen und ihr Handeln zu begründen. Sie trainieren ausgewählte Handlungsabläufe.
Der Unterricht ist praxisnah und anschaulich zu gestalten. Neben der Wissensvermittlung stehen Übungen am Phantom sowie Übungen zu Lagerungs- und Verbandtechniken im Vordergrund. Fallbeispiele und simulierte Notfälle beleben das Unterrichtsgeschehen.
Der Unterricht ist fachübergreifend, insbesondere unter Bezugnahme zu den Fächern „Anatomie und Physiologie“, „Allgemeine Krankheitslehre“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“ zu realisieren.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
30 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Lebensbedrohliche Zustände | 16 Ustd. |
Lernbereich 2 | Ausgewählte Notfallsituationen | 8 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 6 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Ziele der Ersten Hilfe und begreifen die Bedeutung der unverzüglichen Erstversorgung von Verletzten. Sie planen die notwendigen Maßnahmen und führen diese sachgerecht aus. Sie wenden verschiedene Verbandtechniken an und setzen die erforderlichen Hilfsmittel indiziert ein.
Allgemeine Maßnahmen der Ersten Hilfe |
|
Ziele und Bedeutung der Ersten Hilfe |
|
Rettungskette |
|
rechtliche Grundlagen der Erste-Hilfe-Leistung |
|
Akute Notfallsituationen |
Fallbeispiele, praktische Übungen |
Bewusstseinsstörungen |
|
Atemstörungen |
|
Störungen des Herz-Kreislaufsystems |
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Schocksyndrome |
|
hypoglykämischer Schock und diabetisches Koma |
vgl. „Spezielle Krankheitslehre“ |
Blutungen |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Ursachen und Symptomatik ausgewählter Verletzungen. Sie leiten situationsgerecht Maßnahmen der Ersten Hilfe ein.
Wunden und Wundversorgung |
Fallbeispiele, praktische Übungen vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ |
Knochenbrüche |
|
Verätzungen |
|
Stromunfälle |
|
Verbrennungen |
|
Arbeitsunfälle |
Das Unterrichtsfach „Fußpflegerische Maßnahmen“ vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten der Fußpflege.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, fachtheoretische Kenntnisse und manuelle Techniken der Fußpflege unter Anwendung instrumenteller, apparativer und präparativer Hilfsmittel situationsgerecht einzusetzen.
Sie erkennen, dass befundorientierte fußpflegerische Maßnahmen und die Einhaltung der Hygienevorschriften ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Fußgesundheit und damit der körperlichen Leistungsfähigkeit sind.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die professionelle Patienten-/Kundenberatung sowie die Anleitung als einen wesentlichen Bestandteil der Körper- und Gesundheitspflege.
In die Gestaltung des Unterrichts sind die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler einzubinden. Methodisch geeignet sind Gruppenunterricht, Demonstrationen, Arbeit an Übungsmodellen sowie praktische Übungen.
Inhaltliche Abstimmungen sind im Besonderen mit dem Fach „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ vorzunehmen.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
100 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Hygiene und Arbeitsplatzgestaltung | 8 Ustd. |
Lernbereich 2 | Befunderhebung und Ablaufplanung | 16 Ustd. |
Lernbereich 3 | Grundtechniken fußpflegerischer Maßnahmen | 40 Ustd. |
Lernbereich 4 | Beratung und Anleitung der Patienten/Kunden | 16 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
50 Ustd. | |
Lernbereich 5 | Spezielle fußpflegerische Maßnahmen und Techniken | 40 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die Hygienevorschriften in ihrer praktischen Tätigkeit an und beherrschen die Maßnahmen der Instrumenten- und Gerätepflege. Sie gestalten ihren Arbeitsplatz entsprechend der ergonomischen Erfordernisse. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen bei der Lagerung von Patienten/Kunden deren individuelle Situation sowie arbeitsrechtliche Vorschriften.
Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes |
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Umsetzen der Hygienevorschriften |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Hygiene und Mikrobiologie“ |
Instrumenten- und Gerätepflege |
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Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung |
|
Lagerung des Patienten/Kunden |
Die Schülerinnen und Schüler erheben fußpflegerisch relevante Befunde, setzen diagnostische Hilfsmittel situationsgerecht ein und planen die erforderlichen Maßnahmen. Sie setzen die Grundregeln der Anamneseerhebung, Untersuchung und Behandlungsplanung um und dokumentieren ihre Ergebnisse.
Karteikarte |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ |
Anamnese |
vgl. „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Untersuchung |
|
Diagnostische Hilfsmittel |
|
Objektiver und subjektiver Befund |
|
Behandlungsplan |
|
Ziel |
|
Mittel |
|
Methoden |
|
Individualtherapie |
|
Prophylaktische Maßnahmen |
vgl. „Prävention und Rehabilitation“ |
Rehabilitative Maßnahmen |
vgl. „Prävention und Rehabilitation“ |
Dokumentation |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass fußpflegerische Maßnahmen ein wesentlicher Bestandteil der podologischen Tätigkeit sind. Sie führen die Techniken fußpflegerischer Reinigungs- und Behandlungsmaßnahmen sach- und fachgerecht durch und setzen Präparate, Instrumente und Hilfsmittel situationsgerecht und ökonomisch sinnvoll ein.
Fußreinigungsmaßnahmen |
|
Fußwaschungen |
|
Fußbäder |
|
Hautdesinfektion |
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Entfernung flächiger und punktueller Hyperkeratosen |
vgl. „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ |
Callositas |
|
Clavus durus |
|
mechanisch |
|
Bimsstein |
|
Kappenschleifer |
|
Raspel |
|
Skalpelltechnik |
|
Hobel |
|
chemisch |
vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ |
Salicylsäure |
|
Harnstoff |
|
Propolis |
|
Nagelschnitt |
|
Nageloberflächenglättung |
|
Entgraten des Margo liber |
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Reinigung des Sulcus matricis unguis und des Hyponychiums |
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Nagelpflege bei Onychorrhexis |
|
Hautpflege bei sebostatischer und xerotischer Haut |
|
Fußpflegerische Maßnahmen bei Hyperhydrose |
Die Schülerinnen und Schüler beraten ihre Patienten/Kunden zu Fußpflegemaßnahmen und -möglichkeiten fachgerecht. Sie geben Anleitungen zum Gebrauch spezieller Fußreinigungs- und Fußpflegeprodukte und erläutern Zusammenhänge zwischen den Fuß- und Nagelpflegegewohnheiten, der Qualität der Fußbekleidung und dem Fußzustand.
Gesprächsführung |
vgl. „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“ |
Beratung und Anleitung zu |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ |
Reinigungsmaßnahmen und -produkten |
|
Haut- und Nagelpflegemaßnahmen und Produkten |
vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
Fußbekleidung |
|
Fußgymnastik |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen spezielle fußpflegerische Maßnahmen und Techniken und binden diese bei Bedarf in die Behandlung ein. Sie erkennen, dass die Effektivität der Pflegebehandlung bei fachgerechtem Einsatz spezieller Techniken erhöht wird und dadurch Komplikationen vermieden werden können. Zu diesen Techniken und Maßnahmen führen sie Beratungen und Anleitungen durch.
Konfektionierte Druck- und Reibungsschutzprodukte |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ |
Konfektionierte Fuß- und Zehendeformitätenrichter |
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Tamponaden |
|
Vlies |
|
Tampograss |
|
Rhagadenbehandlung |
|
Klebespangen |
|
Fußpackungen/Paraffinbad |
vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ |
Das Fach „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ baut auf dem im Fach „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ vermittelten Wissen auf und nimmt damit eine zentrale Stellung innerhalb der Ausbildung ein.
Das Anliegen besteht darin, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, zielgerichtet und individuell podologische Behandlungen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sowie die Patienten diesbezüglich kompetent zu beraten und anzuleiten. Sie erwerben Kenntnisse und entwickeln Fertigkeiten, um alle podologisch relevanten Techniken und Hilfsmittel befundorientiert und fachgerecht anzuwenden. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die podologische Befunderhebung die Basis der nachfolgenden Therapieplanung und -durchführung ist. Dabei berücksichtigen sie die Besonderheiten der häuslichen, ambulanten und stationären Betreuung.
Die Schülerinnen und Schüler erfassen pathologische Veränderungen sowie Risikokonstellationen und bringen diese unter Beachtung der Abgrenzung zu ärztlichen und anderen berufstangierenden Tätigkeitsbereichen in die Therapie ein. In diesem Kontext begreifen sie die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit. Die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass das strikte Einhalten der Hygienerichtlinien und eine qualifizierte Wundversorgung die Sicherheit der Patienten/Kunden gewährleisten.
Die Vermittlung der Inhalte ist stets unter Einbeziehung der Fächer des berufsbezogenen Bereichs zu realisieren. Auf die konsequente Anwendung der Fachtermini ist zu achten.
Anschaulichkeit und Praxisnähe sind durch den Einsatz von Fallbeispielen, praktischen Übungen und Demonstrationen zu realisieren. Insbesondere sind apparative und präparative Spezialschulungen durchzuführen. Daher ist Gruppenunterricht erforderlich.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
280 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Hygiene, Arbeitsschutz, Qualitätssicherung und Wundmanagement | 40 Ustd. |
Lernbereich 2 | Befunderhebung und Therapieplanung | 40 Ustd. |
Lernbereich 3 | Podologische Techniken und Hilfsmittel | 160 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 40 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
320 Ustd. | |
Lernbereich 4 | Einsatz spezieller Hilfsmittel | 120 Ustd. |
Lernbereich 5 | Behandlung von Risikopatienten | 100 Ustd. |
Lernbereich 6 | Beratung und Anleitung | 40 Ustd. |
Lernbereich 7 | Ausführen und Abrechnen ärztlicher Verordnungen | 20 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 40 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler beachten bei allen Tätigkeiten die Hygienerichtlinien und die Vorschriften des Arbeitsschutzes. Sie setzen sich mit den Prinzipien des Qualitätsmanagements auseinander. Es ist ihnen bewusst, dass nur qualitativ hochwertige Arbeit, konsequente Fortbildung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit eine erfolgreiche Patientenbetreuung ermöglichen. Bei der Wundversorgung berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler die Prinzipien des Wundmanagements.
Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel |
|
Arbeitsschutzgesetz/Arbeitsschutzanordnung |
vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ |
Qualitätsmanagement |
|
Qualitätsmerkmale |
|
Qualitätssicherung |
|
Supervision |
|
Zertifizierung |
|
Fort- und Weiterbildung |
|
Interdisziplinäre Zusammenarbeit |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ |
Wundversorgung/Wundmanagement |
vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ sowie „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ |
Die Schülerinnen und Schüler erweitern und vertiefen ihre Befragungs- und Untersuchungstechniken und erstellen eine patientenbezogene Anamnese. Sie erheben selbstständig podologische Befunde, dokumentieren diese und ziehen Schlussfolgerungen für die erforderliche Behandlung. Bei der Behandlungsplanung berücksichtigen sie Indikationen und Kontraindikationen und den Algorithmus des Therapieplanes. Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Qualitäts- und Quantitätssprung zu rein fußpflegerischen Maßnahmen. Ökonomische und ökologische Aspekte fließen in die Behandlungsplanung ebenso ein wie die Möglichkeiten der Heimbehandlung und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Sie erläutern den Patienten die geplante Vorgehensweise und begründen deren Notwendigkeit.
Patientendatei |
|
Anamnese |
vgl. „Fußpflegerische Maßnahmen“ |
Untersuchung |
|
Gangbild |
|
Biostatik |
|
Gefäßstatus |
|
Schuhcharakteristika |
|
Diagnostische Hilfsmittel |
|
Tip-Therm |
|
Monofilamente |
|
Stimmgabel nach Rydel-Seiffer |
|
Woodlampe |
|
Corneometer |
|
Pedographie |
|
Objektiver und subjektiver Befund |
|
Behandlungsplan und Dokumentation |
vgl. „Fußpflegerische Maßnahmen“ |
Ziel |
|
Mittel |
|
Methoden |
|
Individualtherapie |
|
Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen |
|
Prophylaktische Maßnahmen |
vgl. „Prävention und Rehabilitation“ |
Rehabilitative Maßnahmen |
|
Heimbehandlungspläne |
Die Schülerinnen und Schüler planen Arbeitstechniken und Materialeinsatz sowie den Einsatz der Hilfsmittel entsprechend des individuellen Behandlungsplanes und unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte. Sie beherrschen die gängigen podologischen Techniken, wenden diese befundgerecht an und reflektieren ihre Vorgehensweise. Die Schülerinnen und Schüler handhaben Spezialinstrumente und Apparate sicher und setzen individuell hergestellte Hilfsmittel gezielt ein. Sie setzen mindestens drei Spangentechniken um und fertigen vier verschiedene Orthosen an. Dabei berücksichtigen sie Indikationen und Kontraindikationen.
Instrumente zur Entfernung der Hyperkeratosen |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Fußpflegerische Maßnahmen“ |
Skalpelle |
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Querhobel |
|
Fräser |
|
Hautzangen |
|
Instrumente zur Nagelbehandlung |
|
Horizontalzangen |
|
Kopfschneider |
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Eckenzangen |
|
Eckenheber |
|
Eckenfeilen |
|
Reinigungsgeräte |
|
Tamponierhaken |
|
Pinzetten |
|
Fräser |
|
Verschiedener Motoren |
|
Trockentechnik |
|
Nasstechnik |
|
Individueller Druck- und Reibungsschutz |
|
Schaumstoffschläuche |
|
Silikonschläuche |
|
Fleecy-Platten |
|
Silikon-Platten |
|
Orthonyxietechniken |
|
Halbspange 1 Endschlaufe |
|
Vollspange 2 Endschlaufen |
|
Ross-Fraser 1 Omega |
|
VHO-Osthold bzw. 3-TO-Spange |
|
Orthosen |
|
Zwischenzehenkeil |
|
Ringorthose |
|
Streckorthose |
|
Hammerzehenorthose |
|
Reiterzehenorthose |
|
Ballenschale |
Die Schülerinnen und Schüler setzen spezielle Hilfsmittel indikationsgerecht ein. Sie beherrschen deren Anwendung und erweitern damit ihr Behandlungsspektrum. Unter Beachtung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes gehen die Schülerinnen und Schüler mit den Hilfsmitteln sorgsam und ökonomisch um. Sie arbeiten innovativ und erfassen die Notwendigkeit der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung.
Silikontamponaden/Sulciprotektoren |
vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ |
Medihalter |
|
Curette |
|
Hohlmeißel |
|
Nagelspalter |
|
Okklusivmaterial |
|
Tapes |
|
Nagelmasse |
|
Nagelprothetik |
|
Keratolytika |
|
Turbine |
|
Spezielle Fräser |
|
Innovationen |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten besonders sorgfältig und konzentriert. Sie sind für die Problematik der podologischen Behandlung von Risikopatienten sensibilisiert und auf akute Notfälle mental vorbereitet. Die Schülerinnen und Schüler kennen Behandlungs- und Infektionsrisiken, planen die Behandlung, führen diese unter strikter Einhaltung der Hygienerichtlinien sowie der Vorschriften zur Notfallvorsorge durch und dokumentieren den Behandlungsverlauf. In Notsituationen leiten sie umgehend und folgerichtig die erforderlichen Sofortmaßnahmen ein.
Antikoagulierte Patienten |
|
Hämophiliker |
|
Diabetiker |
|
HIV-positive Patienten |
|
Immunsupprimierte Patienten |
|
Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit, chronisch-venöser und lymphatischer Insuffizienz |
|
Multiallergiker |
|
Epileptiker |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern ihr podologisches Gesamtkonzept. Sie beraten ihre Patienten kompetent zu allen Bereichen der podologischen Behandlungsmöglichkeiten, geben Empfehlungen für die Heimbehandlung und zu prophylaktischen Maßnahmen. Hinsichtlich des Gebrauchs von speziellen Präparaten und Hilfsmitteln leiten die Schülerinnen und Schüler ihre Patienten kompetent an. Dabei verdeutlichen sie das Erfordernis der berufsgruppenübergreifenden Betreuung.
Podologische Behandlungsmöglichkeiten |
|
Präparate und Hilfsmittel |
|
Fußbekleidung |
|
Prophylaktische Maßnahmen |
|
Selbstuntersuchung |
|
Haut- und Nagelpflege |
|
Physikalische Maßnahmen im häuslichen Bereich |
|
Fachübergreifende Betreuung |
|
Leistungen der Krankenversicherungen |
Die Schülerinnen und Schüler beachten in ihren Tätigkeiten die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungserbringung nach ärztlicher Verordnung und wenden diese konsequent an. Sie analysieren den Abrechnungsmodus mit den Krankenkassen, füllen die entsprechenden Formulare aus und leiten diese an den Kostenträger weiter.
Verhaltensrichtlinien bei ärztlichen Anordnungen |
Fallbeispiele |
Heilmittel-Richtlinien |
|
Heil- und Hilfsmittelkatalog |
|
Heilmittelverordnung |
|
Zugelassene Heilmittelerbringer |
|
Abrechnungsmodalitäten |
|
Gebräuchliche Abkürzungen |
|
Zahlungsmodalitäten |
Das Unterrichtsfach „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ vermittelt podologisch relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem Bereich der physikalischen Therapie.
Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, physiotherapeutische Maßnahmen als geeignete Ergänzung zur podologischen Behandlung einzusetzen. Dabei ist wesentlich, dass die Tätigkeitsbereiche der Podologen und Podologinnen gegenüber tangierenden Berufsgruppen abgegrenzt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können befundgerechte Massagen, hydro-, balneo- und elektrotherapeutische Behandlungen sowie muskel- und gefäßtrainierende Übungen im Bereich der unteren Extremitäten durchführen. Sie erstellen unter Berücksichtigung von Indikationen und Kontraindikationen Behandlungspläne und setzen diese um.
Der Unterricht ist unter Reaktivierung des vorhandenen Wissens aus den Fächern „Fachbezogene Physik und Chemie“, „Anatomie und Physiologie“ sowie „Spezielle Krankheitslehre“ zu realisieren. Bei der Unterrichtsgestaltung stehen praktische Übungen im Rahmen des Gruppenunterrichts im Vordergrund.
Für eine praxisbezogene Ausbildung werden Unterrichtsgänge in repräsentativen Einrichtungen und spezielle Schulungen empfohlen.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Allgemeine Grundlagen | 8 Ustd. |
Lernbereich 2 | Massagen | 16 Ustd. |
Lernbereich 3 | Hydro- und Balneotherapie | 8 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 8 Ustd. | |
2. Ausbildungsjahr |
60 Ustd. | |
Lernbereich 4 | Elektrotherapie | 16 Ustd. |
Lernbereich 5 | Bewegungsübungen | 16 Ustd. |
Lernbereich 6 | Spezielle Behandlungsverfahren | 16 Ustd. |
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 12 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler definieren den Begriff und die Inhalte der „physikalischen Therapie“. Sie informieren sich über die Einsatzmöglichkeiten im podologischen Bereich und grenzen ihren eigenen Tätigkeitsbereich gegenüber tangierenden Berufsgruppen ab.
Begriff „Physikalische Therapie“ |
|
Einsatzmöglichkeiten im podologischen Bereich |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Verantwortung bei der Durchführung von Massagen im Bereich der unteren Extremitäten wahr. Sie beherrschen die klassischen Massagegriffarten sowie die Bürstenmassage und wenden diese unter Berücksichtigung von Indikationen und Kontraindikationen befundgerecht an. Dabei setzen sie Massagehilfsmittel entsprechend des Befundes und des Hautzustandes ein.
Massagegriffarten |
vgl. „Anatomie und Physiologie“ |
Effleurage |
|
Friktion |
|
Petrissage |
|
Tapotement |
|
Vibration |
|
Massagehilfsmittel |
vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ |
Indikationen und Kontraindikationen |
|
chemische |
|
mechanische |
|
apparative |
|
hydrokompressive |
|
Befundgerechte Massage |
|
Bürstenmassage |
Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Wasser- und Badeanwendungen und setzen diese unter Berücksichtigung von Indikationen und Kontraindikationen ein. Dabei nutzen sie entsprechend der beabsichtigten Wirkung verschiedene Badezusätze. Die Schülerinnen und Schüler binden ihre Maßnahmen gezielt in das Gesamtkonzept der podologischen Behandlung ein. Sie beraten und schulen die Patienten/ Kunden für eine eigene Behandlung im häuslichen Bereich.
Abreibungen |
vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ |
Umschläge |
|
Güsse |
|
Fußbäder |
vgl. „Fußpflegerische Maßnahmen“ |
Konstantfußbad |
|
Wechselfußbad |
|
ansteigendes Fußbad |
|
Wassertreten |
|
Fußsprudelbad |
|
Badezusätze |
Die Schülerinnen und Schüler kennen grundlegende elektrotherapeutische Anwendungen, erfassen die prinzipiellen Unterschiede nieder-, mittel- und hochfrequenter Anwendungsformen und analysieren deren Einsatzmöglichkeiten und Risiken. Sie gehen sicher und unter Beachtung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes mit den verschiedenen Geräten um. Die Schülerinnen und Schüler tragen durch den fachgerechten Einsatz elektrotherapeutischer Maßnahmen zur Bereicherung und Effektivierung von podologischen Behandlungen bei.
Umgang mit stromführenden Geräten |
vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ |
Medizingeräteverordnung |
|
Gleichstromanwendungen |
Wirkstoffiontophorese, Leitungswasseriontophorese |
Wechselstromanwendungen |
Mikromassage |
Mittelfrequente Ströme |
analgetische Wirkungen, Muskelstimulation, apparative Lymphmassage |
Hochfrequente Ströme |
HF-Stab, HF-Glaselektrode |
Lichttherapie |
vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ UV-Licht, Infrarot- und Rotlicht, Blaulicht, Laser |
Ultraschalltherapie |
Phonophorese |
Die Schülerinnen und Schüler führen alters- und gesundheitszustandsabhängige Übungen mit den Patienten durch, entwickeln eigene Trainingsprogramme und setzen diese gemeinsam mit den Patienten um. Sie sehen die Anleitung und Motivation ihrer Patienten zu Mobilisierungs- und Bewegungsübungen als wichtigen Bestandteil der Prophylaxe, Therapie und Rekonvaleszenzbetreuung und erkennen, dass gerade in diesem Bereich mit Einfallsreichtum echte Lebensfreude vermittelt und schnelle Erfolgserlebnisse erreicht werden können.
Fußgymnastik |
vgl. „Prävention und Rehabilitation“ |
Dehnungsübungen |
|
Gangschulung |
|
Haltungsübungen |
|
Hilfsmittel |
|
Freizeitempfehlungen |
Die Schülerinnen und Schüler wenden spezielle Behandlungsverfahren indikationsbezogen an. Beim Einsatz orientieren sie sich an therapeutischen und ökonomischen Kriterien.
Wärmeanwendungen |
Dunstauflagen, Fangopackungen, Dinkelauflagen, Warmluft |
Kälteanwendungen |
Eispackungen, Kühlkissen, Kaltluft vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ |
Warmes Sandbad |
|
Innovationen |
Die „Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung“ zukünftiger Podologen und Podologinnen sollen sowohl den Lehrkräften der Berufsfachschulen als auch den Fachkräften der Einrichtungen, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre berufspraktische Ausbildung absolvieren, einen Orientierungsrahmen geben. Anliegen ist es, ein einheitliches Ausbildungsniveau zu schaffen und die Einrichtungen bei der Realisierung der berufspraktischen Ausbildung zu unterstützen.
Grundlagen der berufspraktischen Ausbildung sind - in ihrer jeweils geltenden Fassung - das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz) vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) Anlage 1, Teil B vom 18. Dezember 2001 (BGBl. I 2002 S. 12), die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO), weitere landesrechtliche Vorschriften sowie die im Lehrplan verankerten Ziele und Inhalte der Ausbildung.
Im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung gestalten und reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihren Lernprozess aktiv und wenden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten an. In Abhängigkeit vom Ausbildungsstand vertiefen und erweitern sie ihr Wissen und Können in der Planung, Durchführung, Dokumentation und Bewertung fußpflegerischer und podologischer Behandlungsmaßnahmen bei Menschen aller Altersstufen. Sie erfassen die therapeutischen Möglichkeiten von Podologen und Podologinnen sowie ihre Stellung im Gefüge der interdisziplinären medizinischen Versorgung von Risiko- und Problempatienten und erkennen, dass nur fachübergreifende Behandlungsstrategien zum bestmöglichen Ergebnis führen.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, sich in die spezifischen Arbeitsabläufe der einzelnen medizinischen Einrichtungen zu integrieren. Dabei arbeiten sie unter Aufsicht zunehmend eigenverantwortlich und entwickeln die Bereitschaft zur kreativen Arbeit im Team. Sie vervollkommnen ihre kommunikativen Fähigkeiten und gewinnen Sicherheit im Umgang mit Patienten/Kunden.
Die berufspraktische Ausbildung basiert auf dem in der Stundentafel festgelegten Umfang. Sie umfasst insgesamt 1000 Stunden, 400 Stunden im ersten Ausbildungsjahr und 600 Stunden im zweiten Ausbildungsjahr. Davon sind mindestens 280 Stunden in unter ärztlicher Anleitung stehenden Einrichtungen zu absolvieren.
Die Verantwortung für die berufspraktische Ausbildung trägt die Schule. Sie organisiert und koordiniert die Einsätze und schließt mit geeigneten Einrichtungen entsprechende Vereinbarungen ab. Die berufspraktische Ausbildung kann tageweise und/oder im Block organisiert werden.
Die Auswahl der Einsatzorte richtet sich nach den festgelegten Ausbildungszielen und dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler. Entsprechend § 11 Abs. 2 BFSO trifft die Entscheidung über die Eignung einer Praxiseinrichtung der Schulleiter.
Geeignete Einrichtungen sind:
Bei der Auswahl geeigneter Einrichtungen sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Die verantwortliche Fachkraft sichert, dass dem Schüler solche Aufgaben übertragen werden, die der Zielstellung der Ausbildung entsprechen, sich an den aktuellen fachlichen Anforderungen des Arbeitsfeldes orientieren und das Profil der Einrichtung widerspiegeln. Die Fachkraft sollte während der gesamten Praktikumszeit zu einem Anteil von 10 % der wöchentlichen Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler für deren Anleitung zur Verfügung stehen.
Neben der fachlichen Anleitung der Schülerinnen und Schüler nimmt die Fachkraft folgende Aufgaben wahr:
Die Ausprägung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten basiert insbesondere auf den Zielen und Inhalten der Fächer „Fußpflegerische Maßnahmen“, „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ sowie „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“.
Die Schülerinnen und Schüler werden schrittweise an die Lösung komplexer Aufgaben herangeführt und erwerben mindestens folgende Qualifikationen:
Erstes Ausbildungsjahr
Zweites Ausbildungsjahr
In Vorbereitung der praktischen Einsätze erteilt die Schule den Schülerinnen und Schülern Praktikumsaufträge und legt die Abschnitte der Kontrolle und Bewertung fest.
Während ihres praktischen Einsatzes führen die Schülerinnen und Schüler ein Tätigkeitsnachweisheft und erstellen eine Dokumentationsmappe über ihre Praktikumseinrichtungen und eigene Aktivitäten nach den von der Schule vorgegebenen Kriterien. Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Dokumentationsmappe regelmäßig der verantwortlichen Fachkraft und der betreuenden Lehrkraft vor und bestimmen gemeinsam Teilschritte zur Realisierung des Ausbildungszieles im Ausbildungsprozess.
In jedem Praktikumsabschnitt erfolgt mindestens eine Konsultation der verantwortlichen Lehrkraft mit der Praktikumseinrichtung und den Schülerinnen und Schülern.
Am Ende eines Praktikumsabschnittes erhalten die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Einschätzung seitens der verantwortlichen Fachkraft. Die Schule ermittelt daraus und unter Berücksichtigung der Bewertung der Dokumentationsmappe eine Note für den jeweiligen Praktikumsabschnitt. Den Praktikumseinrichtungen werden durch die Schule Hilfen zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler angeboten.