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Lehrplan

Berufsfachschule

Podologe / Podologin

2005/2020

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.

Der Lehrplan basiert auf dem Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG) vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 15. August 2018 (BGBl. I S. 1307), geändert worden ist, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18. Dezember 2001 (BGBl. I 2002 S. 12), die zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. August 2018 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schul­ordnung Berufsfachschule - BFSO) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

 

Der Lehrplan wurde am

Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

 

unter Mitwirkung von

 

Ina Göschel

Zwickau

Prof. Dr. Dr. med. habil. Wolfgang Grabner

Johanngeorgenstadt

Steffi Prehl

Zwickau

Dr. Hannelore Recknagel

Dresden

Ute Trinkkeller

Leipzig

 

2005 erarbeitet.

 

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das

 

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. ...“

Für die Berufsfachschule gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Die gegenwärtige demographische Entwicklung in Europa ist durch einen deutlichen Anstieg des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung und die Zunahme der Zivilisationskrankheiten gekennzeichnet. Hieraus ergeben sich für Gesundheitsfach­berufe gute berufliche Perspektiven und eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung.

Podologen und Podologinnen führen allgemeine und spezielle fußpflegerische Maß­nahmen selbstständig aus. Sie erkennen pathologische Befunde am Fuß, führen medi­zinisch indizierte podologische Behandlungen unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztli­che Veranlassung durch und wirken bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mit. Darüber hinaus beraten Podologen und Podologinnen ihre Patienten umfassend über geeignete pflegerische Maßnahmen zur Gesunderhaltung, bei Veränderungen und Erkrankungen der Füße.

Podologen und Podologinnen sind vorwiegend in Kliniken, Fußambulanzen, Facharzt­praxen, Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitszentren und Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe tätig. Auch die Niederlassung in eigener Praxis ist möglich.

Typische Tätigkeitsbereiche in der medizinischen Fußpflege sind:

  • Erhebung der allgemeinen und podologischen Anamnese
  • Inspektion und Beurteilung des Schuhwerks
  • Diagnostik und Dokumentation krankhafter Veränderungen an den Füßen
  • individuelle Patientenbetreuung
  • Erarbeitung individuell adaptierter Therapiepläne
  • Anwendung manueller, apparativer und medikamentöser Verfahren im Rahmen der medizinischen Fußbehandlung
  • korrigierende Maßnahmen bei Zehenfehlstellungen, Nagel- und Hautveränderungen
  • strukturierte Schulungen zur Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation podologisch relevanter Erkrankungen
  • Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
  • Wahrnehmung koordinierender Aufgaben bei multidisziplinären Fragestellungen
  • Einhaltung der Hygienerichtlinien und der berufsrelevanten Rechtsvorschriften

Besonders wichtig für gute Behandlungsresultate ist die enge Kooperation mit Ärzten, Orthopädieschuhtechnikern und Orthopädieschuhmachern, die dazu beiträgt, dass Patienten/Kunden fachgerecht mit Gehhilfen und/oder dem passenden Schuhwerk ver­sorgt und ärztliche Behandlungen rechtzeitig eingeleitet werden können.

Die berufliche Tätigkeit erfordert Belastbarkeit, manuelles Geschick, gute Beobach­tungsgabe, integratives Denkvermögen und Verantwortungsbewusstsein.

Umfassendes berufsspezifisches Wissen, gute Kommunikationsfähigkeit, Motivations­kraft, Einfühlungsvermögen und Toleranz sind wesentliche Grundvoraussetzungen für einen verständnisvollen Umgang mit den kranken Menschen. Da die Anforderungen an das Tätigkeitsprofil von Podologen und Podologinnen einem ständigen Wandel unter­liegen, ist die Ausbildung so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler zu lebens­langem und selbstständigem Lernen und zur aktiven Auseinandersetzung mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess befähigt werden.

Abgeleitet aus den Anforderungen des Berufsbildes werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ausbildung befähigt,

  • theoretisches und praktisches Wissen und Können in der podologischen Praxis anzuwenden,
  • den Menschen in seiner biopsychosozialen Einheit zu betrachten und darauf aufbauend, individuelle Behandlungs- und Betreuungsstrategien zu entwickeln,
  • sich hygienebewusst und qualitätsorientiert zu verhalten,
  • pathologische Veränderungen, insbesondere im Bereich der unteren Extremitäten, zu erkennen und zu bewerten,
  • qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen,
  • im präventiven und rehabilitativen Bereich zu beraten,
  • sich situationsgerecht zu verhalten,
  • mit Arbeitsmitteln ökonomisch und ökologisch umzugehen,
  • betriebswirtschaftlich zu denken und zu handeln sowie
  • mit zunehmender Erfahrung an der Profilierung und Weiterentwicklung des Berufes mitwirken.

Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufs­übergreifendem und berufsbezogenem Bereich sowie der berufspraktischen Aus­bildung.

Die Konzeption des Lehrplanes im berufsbezogenen Bereich ist so angelegt, dass sich Lehr- und Lernprozesse an beruflich relevanten Handlungen orientieren können. Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu theoriegeleitetem Handeln in der Praxis befähigt werden. Die Vermittlung der Lehrplaninhalte orientiert sich am aktuellen Stand des Fachwissens. Medizinische Fachtermini sind konsequent und integrativ anzuwenden.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft zudem an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verant­wortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökolo­gischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umset­zung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur wei­te­ren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiums­diskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernet­zenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Ver­bindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind schülerzentrierte Unterrichtsformen, wie Gruppen- und Partnerarbeit, das Reflektieren eigener praktischer Erfahrungen sowie die Ausein­andersetzung mit Fallbeispielen zu berücksichtigen. Insbesondere wird das Bearbeiten von Projekten empfohlen. Der Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten soll in Form von Gruppenunterricht erfolgen.

Die berufspraktische Ausbildung erfolgt überwiegend in medizinischen Einrichtungen oder anderen geeigneten Praktikumsbetrieben, in denen podologische Behandlungen durchgeführt werden. Im Anhang sind Empfehlungen zur Organisation der berufsprakti­schen Ausbildung beigefügt.

 

Stundentafel

Unterricht und Praktika Ausbildungsstunden in den Klassenstufen Gesamtausbildungsstunden
1 2
Pflichtbereich 1100 900 2000
Berufsübergreifender Bereich 40 40 80
Wirtschaftskunde - 40 40
Sport 40 - 40
Deutsch/Kommunikation 1 - - -
Berufsbezogener Bereich2 1060 (500)3 860 (490)3 1920 (990)3
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40 - 40
Sprache und Schrifttum 20 - 20
Fachbezogene Physik und Chemie 40 (10) 20 60 (10)
Anatomie und Physiologie 100 (10) 80 (10) 180 (20)
Hygiene und Mikrobiologie 40 40 (20) 80 (20)
Allgemeine Krankheitslehre 30 - 30
Spezielle Krankheitslehre 130 (20) 120 (20) 250 (40)
Prävention und Rehabilitation 30 (10) - 30 (10)
Psychologie, Pädagogik, Soziologie 40 20 60
Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde 60 (10) 60 (10) 120 (20)
Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung 80 70 150
Erste Hilfe und Verbandtechnik 30 (20) - 30 (20)
Fußpflegerische Maßnahmen 100 (100) 50 (50) 150 (150)
Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel 280 (280) 320 (320) 600 (600)
Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung 40 (40) 60 (60) 100 (100)
zur freien Verfügung - 20 20
Berufspraktische Ausbildung4 400 600 1000
 
  • 1
    Ausgewählte Inhalte der Fächer des berufsübergreifenden Bereichs sind in den Fächern des berufsbezogenen Bereichs integriert.
  • 2
    Der theoretische und praktische Unterricht in der Ausbildungsrichtung Podologe wird als fachtheoretischer und fachpraktischer Bereich ausgewiesen.
  • 3
    Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichts aus.
  • 4
    Die berufspraktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung der Schule.

Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne

Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehr­planeinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten (ZRW) in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.

Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schü­lerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverant­wortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.

Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:

-  Kenntnisse (Wissen)
-  Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können
-  Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)

Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegen­seitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.

Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusam­menhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplan­einheiten werden ausgewiesen.

Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wün­schenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unter­richtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.

Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, vari­iert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:

Lehrplaneinheit Zeitrichtwert Ustd.

Ziele

Inhalte

Hinweise zum Unterricht

Einzellehrpläne

Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde

Kurzcharakteristik

Im Fach „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Stellung und Bedeutung des Podologenberufes in die gesundheitspolitische Struktur der Bundesrepublik Deutschland einzuordnen. Der Unterricht sichert die An­eignung von Grundkenntnissen über Gesetze aus Beruf und Gesellschaft und ermög­licht deren Anwendung im beruflichen und persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung und Inhalte anderer Berufe und Organisationen des Gesundheitswesens auf nationaler und internationaler Ebene in ihr Berufsbild einordnen und erwerben Einsichten in politische und soziale Zusammen­hänge. Sie erkennen ihre Mitwirkungsrechte im politischen Leben und handeln danach. Die Wahrung gesellschaftlicher und moralischer Werte reflektiert sich in ihrer täglichen Arbeit.

Der Unterricht ist praxisnah und fachübergreifend zu gestalten. Methodisch geeignet sind Kurzvorträge, Gruppenarbeit und der Einsatz geeigneter Medien.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Der Beruf Podologe und Podologin im Gefüge des Gesundheits- und Sozialwesens der BRD 12 Ustd.
Lernbereich 2 Staatliche Ordnung und gesetzliche Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Der Beruf Podologe und Podologin im Gefüge des Gesundheits- und Sozialwesens der BRD 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Entwicklung ihres Berufes und seiner gesundheitspolitischen Stellung auseinander. Sie begreifen die Bedeutung ihres Berufes im nationalen und internationalen Rahmen und werden ihrer Verantwortung in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gerecht.

Struktur und Organisation des Gesund­heitswesens in der Bundesrepublik Deutschland

vgl. „Prävention und Rehabilita­tion“

Geschichte und Ethik des Podologenberufes

Berufliche Interessenvertretungen und Verbände

Zusammenarbeit mit internationalen Gesundheitsorganisationen

Gesundheitsprogramme des Europarates

Gesundheitsprogramme der World Health Organization (WHO)

Lernbereich 2: Staatliche Ordnung und gesetzliche Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren ausgewählte Gesetze und Verordnungen, die für die Ausübung ihres Berufes bedeutsam sind. Sie verstehen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen, die zwischen Staatspolitik und Gesundheitspolitik bestehen.

Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland

Grundgesetz

Gewaltenteilung

Wahlen

Mitbestimmungsmöglichkeiten

Podologengesetz

Rechtlicher Schutz des Patienten

Datenschutz

Schweigepflicht

Sozialversicherung

Überblick

Grundsätze

Träger und Leistungen

versicherte Personen

Sozialgerichtsbarkeit

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“

Arbeitsvertrag

Arbeitsgerichtsbarkeit

Bedeutung des Arbeitsschutzes

sozialer und technischer Arbeitsschutz

Zivilrechtliche Haftung

Sprache und Schrifttum

Kurzcharakteristik

Im Fach „Sprache und Schrifttum“ erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Nutzung und Auswertung von Fachliteratur.

Sie verstehen und verwenden Fachtermini und sind in der Lage, Vorträge und Diskus­sionen zu gestalten und auszuwerten. Die erworbenen Kenntnisse können sie in Form mündlicher und schriftlicher Berichterstattungen darlegen. Die Schülerinnen und Schü­lern begreifen, dass Kommunikationsfähigkeit ein wichtiges Instrument beim Umgang mit anderen Menschen ist.

Der Unterricht ist an der beruflichen Praxis auszurichten. Übungen zur Gesprächs­führung, Gruppenarbeit, das Gestalten von Diskussionsrunden und die Vorbereitung und Präsentation von Referaten ergänzen und beleben den Unterricht.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

20 Ustd.
Lernbereich 1 Benutzung und Auswertung von Fachliteratur 8 Ustd.
Lernbereich 2 Möglichkeiten einer fachorientierten Kommunikation 8 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 4 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Benutzung und Auswertung von Fachliteratur 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten rationell mit Fachliteratur. Sie setzen sich mit Fachtermini auseinander, interpretieren diese und wenden sie zutreffend an.

Informationsträger

Orientierungsverfahren

Techniken der Auswertung von Fachtexten

Übungen

wesentliches Erfassen

Texte markieren

Stichpunkte notieren

Gliederung erarbeiten

Lernbereich 2: Möglichkeiten einer fachorientierten Kommunikation 8 Ustd.

In der Auseinandersetzung mit der Sprache ordnen die Schülerinnen und Schüler Sprachhandlungen in informierende, appellierende und kommentierende Funktion ein.

Sie artikulieren ihr fachliches Wissen in geeigneten Formen. In Diskussionen vertreten sie klar ihren Standpunkt, rezipieren und kommentieren sprachliche Äußerungen Ande­rer kritisch und sachlich.

Fachvortrag

Übungen

Diskussion

Diskussionstechniken

Techniken der Argumentation

Dokumentation

Anlegen einer Dokumentationsmappe für die berufspraktische Ausbildung

Mitschriften anfertigen

Funktion des Protokolls

Protokolltechniken

Mündliche und schriftliche Bericht­erstattung

Übungen

Fachbezogene Physik und Chemie

Kurzcharakteristik

Im Fach „Fachbezogene Physik und Chemie“ werden physikalische und chemische Grundkenntnisse reaktiviert, auf podologische Sachverhalte angewandt und somit die Voraussetzungen für das Verständnis grundlegender physiologischer und pathophysio­logischer Vorgänge im menschlichen Organismus geschaffen.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ausgewählten Bereichen der Mechanik, der Wärme- und Elektrizitätslehre und der Optik sowie mit Eigenschaften verschiedener Stoffe und Stoffgruppen auseinander. Sie erarbeiten sich damit die Basis für eine sichere Bedienung von Geräten und Apparaten und die Anwendung von Arzneimitteln und Zubereitungen in der podologischen Praxis.

Ein weiteres Anliegen ist es, Verständnis für eine ganzheitliche Betrachtungsweise zu wecken, um den menschlichen Organismus in seiner Komplexität besser zu verstehen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass sowohl chemische als auch physikali­sche Störgrößen Krankheiten verursachen können.

Bevorzugte Unterrichtsmethoden sind die Arbeit an Modellen, die Demonstration von Apparaten und Geräten sowie praktische Übungen. Insbesondere ist ein enger Bezug zu den Fächern „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“ und „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ herzustellen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Grundlagen der fachbezogenen Physik und Chemie 32 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

20 Ustd.
Lernbereich 2 Zusammenhang von physikochemischen Störgrößen und Krankheit 14 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 6 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Grundlagen der fachbezogenen Physik und Chemie 32 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler bezeichnen physikalische und chemische Parameter korrekt. Sie wenden ihre Kenntnisse bei der Erläuterung der Funktionsweise von Gerä­ten und Apparaten in der podologischen Praxis an. Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihr Wissen über grundlegende chemische Verbindungen und Reaktionen, die für den koordinierten Ablauf der Lebensvorgänge im menschlichen Organismus be­deutsam sind. Sie analysieren die Eigenschaften und Reaktionsweisen von Säuren und Basen und beschreiben deren Einsatz in der podologischen Praxis.

Mechanik

Zusammenhang zu physiologischen Vor­gängen im Körper ableiten vgl. „Anatomie und Physiologie“ sowie „Theoretische Grundlagen der podolo­gischen Behandlung“

Arbeit

Energie

Leistung

Wärmelehre

Wärmeanwendungen demonstrieren vgl. „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ sowie „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

Temperatur

Wärmeenergie

Wärmequellen

Wärmeleitung/-strahlung

Elektrizitätslehre

vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

elektrischer Stromkreis

Spannung

Widerstand

Gleich- und Wechselstrom

Optik

vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

Lichtarten

Ausbreitung des Lichtes, Reflexion

Lichtbrechung

Säuren

vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“

Basen/Laugen

Neutralisation

pH-Wert

Wasser

vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 2: Zusammenhang von physikochemischen Störgrößen und Krankheit 14 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler begreifen den Zusammenhang von Veränderungen des inneren Milieus und der Entstehung von Krankheiten. Sie erläutern an ausgewählten Beispielen Störungen im menschlichen Organismus.

Veränderung der Elektrolytkonzentration im extra- und intrazellulären Raum

vgl. „Anatomie und Physiologie“

Azidose

Alkalose

Bedeutung der Kohlehydrate, Fette und Eiweiße

vgl. „Anatomie und Physiologie“

Gluconeogenese und Glykolyse

Lipogenese und Lipolyse

Bedeutung der Eiweiße als Enzyme

Bedeutung der Nucleinsäuren

Anatomie und Physiologie

Kurzcharakteristik

Anatomische und physiologische Grund- und Spezialkenntnisse bilden die Basis für das Arbeitsgebiet von Podologen und Podologinnen. Die Schülerinnen und Schüler werden im Fach „Anatomie und Physiologie“ befähigt, die Beziehungen physiologischer Vorgänge zu strukturellen Eigenschaften von Organen und Organsystemen herzu­stellen und die Einheit von Bau und Funktion als untrennbares Verbundsystem zu ver­stehen. Durch diese Betrachtungsweise wird das Verständnis für intakte und gestörte Organfunktionen gefördert.

Die Vermittlung anatomisch-physiologischen Wissens verfolgt die Zielsetzung, das breit gefächerte Spektrum diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen im Fachgebiet der Podologie nicht nur fußorientiert, sondern auch ganzheitlich einzuordnen und somit die Grundlage für das Verständnis von Krankheit, Krankheitsursachen und deren Fol­gen zu schaffen. Dabei sind Fachtermini integrativ anzuwenden.

Der Unterricht ist durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmittel wie anatomischer Modelle, Übersichtstafeln und geeigneter Medien anschaulich zu gestalten.

Demonstrationen und Übungen zur Selbsterfahrung, topographische Studien des eige­nen Körpers sowie Hospitationen in Instituten für Pathologie und Anatomie können den Unterricht ergänzen.

Fachübergreifendes Arbeiten ist durchgängiges Unterrichtsprinzip. Insbesondere bestehen enge Bezüge zu den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“, „Fachbezogene Physik und Chemie“, „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“, „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ sowie den vorwiegend praxisorientierten Unterrichtsfächern.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

100 Ustd.
Lernbereich 1 Zelle und Gewebe 12 Ustd.
Lernbereich 2 Haut und Hautanhangsgebilde 12 Ustd.
Lernbereich 3 Bewegungsapparat 40 Ustd.
Lernbereich 4 Blut, Herz-Kreislauf- und Lymphgefäßsystem 16 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 20 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lernbereich 5 Atmungssystem 8 Ustd.
Lernbereich 6 Nervensystem und Sinnesorgane 24 Ustd.
Lernbereich 7 Verdauungssystem 12 Ustd.
Lernbereich 8 Urogenitalsystem 12 Ustd.
Lernbereich 9 Endokrines System 8 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Zelle und Gewebe 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen Einblicke in die Aufgaben- und Gegenstands­bereiche der Anatomie und Physiologie. Sie begreifen den untrennbaren Zusammen­hang von Bau und Funktion als Voraussetzung für das Verständnis der Vorgänge im menschlichen Organismus. Ableitend aus ihrem Wissen zu Aufbau und den Funktionen der Zelle interpretieren die Schülerinnen und Schüler zelluläre Vorgänge. Sie setzen sich mit den charakteristischen Merkmalen der verschiedenen Gewebearten ausein­ander, beschreiben deren spezifische Funktionen und stellen das Prinzip der physi­kalisch-chemischen Vorgänge des Stofftransportes und -austausches im intra- und extrazellulären Raum dar.

Zelle

Grundeigenschaften des Lebens

Zellbestandteile und deren Funktionen

Gewebe

Epithelgewebe

Binde- und Stützgewebe

Muskelgewebe

Nervengewebe

Stofftransport und -austausch im intra- und extrazellulä­ren Raum

vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“

Lernbereich 2: Haut und Hautanhangsgebilde 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau der Haut sowie der Haut­an­hangs­gebilde und leiten deren Funktionen ab. Sie erkennen die Bedeutung einer intak­ten Haut und begreifen die Haut- und Nagelpflege als präventive Maßnahme zur Ver­meidung von Dermatosen.

Aufgaben der Haut und der Hautanhangsgebilde

Aufbau der Haut

Hautanhangsgebilde

Haare

Nägel

Drüsen der Haut

Talgdrüsen

Schweißdrüsen

Lernbereich 3: Bewegungsapparat 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler vertiefen und erweitern ihr Wissen über Bau und Funk­tion des passiven und aktiven Bewegungssystems. Sie erkennen, dass der Stütz- und Bewegungsapparat wesentlichen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gesamt­organismus hat und dieser im Laufe des Lebens durch Belastungen individuellen Verände­rungen unterliegt. Die Schülerinnen und Schüler stellen grundlegende Vorgänge der Erregungsbildung, -leitung und -übertragung als Voraussetzung der Muskelkontraktion dar. Dabei erfassen sie die Bedeutung der Elektrolyte für eine intakte Muskelarbeit. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über anwendungsbereite Kenntnisse der funktio­nellen Anatomie der Wirbelsäule, des Beckens und der unteren Extremitäten. Sie ord­nen die Bedeutung eines intakten Stütz- und Bewegungs­apparates für die Bewegungs­fähigkeit und Körperhaltung des Menschen richtig ein und beschreiben die Auswirkun­gen krankhafter Veränderungen auf die Statik der unteren Extremitäten.

Orientierung am menschlichen Körper

Richtungsbezeichnungen

Ebenen

Achsen

Allgemeine Knochenlehre

Überblick, Fallbeispiele vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

Aufbau des Knochens

Knochenwachstum

Knochenarten

Knochenverbindungen

funktionelle Bedeutung des Knochens im Kalzium-, Phosphat- und Vitamin-D-Stoff­wechsel

Allgemeine Muskellehre

Überblick

Aufbau des Skelettmuskels

isotonische und isometrische Kontraktionen des Skelettmuskels

Energiequellen für die Muskelkontraktion

neuromuskuläre Erregungsübertragung

Struktur und Funktion von Bändern, Sehnen und Faszien

Spezielle Knochen- und Muskellehre

vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

Gliederung des Skeletts

Überblick

Fuß

Unter- und Oberschenkel

Becken

Wirbelsäule

Thorax

Überblick

Schultergürtel und obere Extremitäten

Überblick

Kopf und Hals

Überblick

funktionelle Beziehungen zwischen Wirbelsäule, Becken und unteren Extremitäten

Lernbereich 4: Blut, Herz-Kreislauf- und Lymphgefäßsystem 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler vertiefen und erweitern ihr Wissen über die Zusammen­setzung des Blutes und erörtern die Funktion an ausgewählten Beispielen. Sie besitzen sichere Kenntnisse über die physiologischen Vorgänge der Blutgerinnung, des Atem­gas­transportes und die Rolle der zellulären und humoralen Bestandteile im Gesamt­gefüge der immunologischen Abwehrmechanismen. Aufbauend auf ihren Kenntnissen zur Lage, Struktur und Funktion des Herzens, zu den Gefäßen und zum lymphatischen System beschreiben die Schülerinnen und Schüler den Körper-, Lungen- und Pfort­aderkreislauf als Gesamtsystem. Sie verfügen im Besonderen über anwendungs­bereites Wissen zur arteriellen Versorgung der unteren Extremitäten und stellen die Abflusswege des Venenblutes und der Lymphe dar.

Blut

Funktion

Zusammensetzung

Blutgruppen

Blutgerinnung und Fibrinolyse

Sauerstoff- und Kohlendioxid-Transport im Blut

unspezifische und spezifische Immunabwehr

vgl. „Hygiene und Mikrobiologie“ sowie „Allgemeine Krankheitslehre“

Lymphe und Lymphgefäßsystem

Herz

Überblick

Lage und Bau

Arbeitsweise

vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“

Erregungsbildung und -leitung

Gefäßsystem

Überblick

Arterien, Venen und Kapillaren

Körper- und Lungenkreislauf

Pfortaderkreislauf

Blutdruck

Gefäßversorgung von Bein und Fuß

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 5: Atmungssystem 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die funktionelle Anatomie des Atmungssystems und beschreiben die physiologischen Vorgänge der Atmung. Sie erkennen die Bedeutung der äußeren und inneren Atmung für die Aufrechterhaltung der Homöostase.

Bau und Funktion der Atmungsorgane

Atemmechanik

Gasaustausch in der Lunge und im Gewebe

Atemvolumina und Atemkapazitäten

Steuerung und Regulation der Atmung

Lernbereich 6: Nervensystem und Sinnesorgane 24 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler begreifen das Nervensystem als übergeordnete Steuer­zentrale aller Lebensvorgänge des menschlichen Organismus und teilen es nach strukturellen und funktionellen Gesichtspunkten ein. Sie kennen Bau und Funktion von Rückenmark und Gehirn sowie die Funktion und Versorgungsgebiete ausgewählter peripherer Nerven. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die Sinnesorgane und beschreiben die Vorgänge der Sinneswahrnehmung.

Einteilung des Nervensystems

Zentrales Nervensystem

Struktur und Funktionen des Rückenmarks

Struktur und Funktionen des Gehirns

Peripheres Nervensystem

Vegetatives Nervensystem

Zusammenwirken von Nervensystem und Muskulatur bei Bewegungsabläufen

Zusammenwirken von Rezeptoren, Sinneszellen und Nervensystem bei Wahrnehmungs­prozessen

Überblick

Lernbereich 7: Verdauungssystem 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Morphologie und Physiologie der einzelnen Ab­schnitte des Verdauungstraktes und beschreiben deren topographische Lage. Sie stellen die Anatomie von Leber und Bauchspeicheldrüse unter funktionellen Aspekten dar. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Verdauungs- und Resorptions­vorgängen auseinander und benennen die wesentlichen Enzyme der Verdauung.

Verdauungstrakt

Leber und Gallenwege

Bauchspeicheldrüse

Physiologie der Verdauung

vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“

Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fett­verdauung

Bedeutung von Glukose-, Fett-, Eiweiß- und Purinstoffwechsel

Lernbereich 8: Urogenitalsystem 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Nieren und ableitende Harnwege sowie die männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane unter dem Aspekt der funktionellen Anatomie. Sie erfassen die Bedeutung der Nieren als lebenswichtiges Organ zur Regu­lierung des inneren Milieus, der Ausscheidung harnpflichtiger Substanzen und der Hormonbildung.

Nieren und ableitende Harnwege

Harnbildung

Harnausscheidung

Regulationsmechanismen der Niere

Männliche und weibliche Geschlechtsorgane

Überblick

Lernbereich 9: Endokrines System 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die endokrinen Organe und Organsysteme und beschreiben ausgewählte Hormone unter funktioneller Schwer­punktsetzung. Sie erkennen die Bedeutung des endokrinen Systems als Steuer­mecha­nismus, verstehen die Prinzipien der hormonellen Regulation und erörtern das Zusam­menwirken von Hormonsystem und Nervensystem anhand ausgewählter Beispiele.

Hormondrüsen und hormonbildende Gewebe

Überblick

Regelung und Steuerung der Hormonsekretion als Prozess zur Aufrechterhaltung des inneren Milieus

Zusammenwirken von Hormonsystem und Nervensystem

Bedeutung hormoneller Mechanismen für die untere Extremität

Hygiene und Mikrobiologie

Kurzcharakteristik

Podologisches Arbeiten erfordert fundierte Kenntnisse im Fach „Hygiene und Mikro­biologie“.

Der Unterricht verfolgt das Ziel, den Schülerinnen und Schülern die Notwendigkeit hy­gienischer Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit im persönlichen und podologischen Bereich bewusst zu machen und dazu anzuregen, Aufgaben im Rahmen der Prophylaxe und Gesundheitserziehung zu verdeutlichen und alle Voraus­setzungen zu schaffen, Primärprävention zur Verhinderung von Krankheiten wirksam umzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, die erforderlichen Hygienemaßnahmen verantwortungsbewusst und konsequent einzuhalten und die vom Gesetzgeber für den Arbeitsbereich des Podologen festgelegten Auflagen zu erfüllen. Am Beispiel von Pro­blemstellungen aus der Umwelt- und Individualhygiene sowie der Hygiene am Arbeits­platz setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Einflussfaktoren im Beziehungs­gefüge Mensch - Umwelt und deren Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des menschlichen Organismus auseinander. Sie erkennen, dass der Mensch durch die Ein­haltung hygienischer Grundregeln selbst aktiv zur Gesunderhaltung beitragen kann.

Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblicke in die Grundlagen der Mikrobiologie und Infektionslehre. Sie können Erregergruppen bestimmte Krankheiten zuordnen und erweitern ihr Wissen über körpereigene Abwehrmechanismen und prophylaktische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten und kann durch Demon­stration physikalischer und chemischer Desinfektions- und Sterilisationsmethoden, Arbei­ten mit Hygieneplänen und Auswertung von Datenmaterial der World Health Organization (WHO) zur Epidemiologie von Infektionskrankheiten ergänzt werden.

Fachübergreifende Bezüge sind besonders zu den Fächern „Fachbezogene Physik und Chemie“, „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“ sowie zur „Speziellen Krankheitslehre“ und „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“ herzustellen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Geschichte und Bedeutung der Hygiene 8 Ustd.
Lernbereich 2 Physikalische und chemische Hygienemaßnahmen 16 Ustd.
Lernbereich 3 Individual- und Arbeitsplatzhygiene 8 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 4 Umwelt- und Sozialhygiene 12 Ustd.
Lernbereich 5 Grundlagen der Infektionslehre und angewandten medizinischen Mikrobiologie 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Geschichte und Bedeutung der Hygiene 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der historischen Entwicklung der Hygiene auseinander und begreifen sie als eine notwendige Voraussetzung für die Erhaltung der Gesundheit und die Verhinderung von Krankheiten. Die Schülerinnen und Schüler kennen aktuelle Gesetze und Richtlinien der Hygiene und wenden diese in der podologischen Praxis konsequent an.

Historische Entwicklung

Bedeutende Persönlichkeiten

Hygiene als Teilbereich der Medizin

Gesetzlicher Rahmen und Richtlinien der  Hygiene in der podologischen Praxis

Hygieneverordnung

Hygieneplan

Aufgaben des Hygieneverantwortlichen

Lernbereich 2: Physikalische und chemische Hygienemaßnahmen 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die in der podologischen Praxis erforderli­chen Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen zur Ausschaltung von Infektionsquellen bzw. zur Unterbrechung von Infektionswegen. Sie setzen die vom Gesetzgeber zugelassenen Produkte bestimmungsgemäß ein und beachten dabei ökonomische und ökologische Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren und dokumentieren die sachgerechte Durchführung der Maßnahmen.

Begriffe

Antisepsis

Asepsis

Reinigungsmaßnahmen

Desinfektion

praktische Übungen

physikalische Methoden

chemische Methoden

Desinfektionsmittel und deren  Anwendungsbereiche

Herstellen einer Desinfektionslösung

Desinfektionsplan in der podologischen Praxis

Sterilisation

Methoden

Demonstration

Funktionsprüfung der Sterilisatoren

Lagerung von Sterilgut

Lernbereich 3: Individual- und Arbeitsplatzhygiene 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler verstehen Maßnahmen der persönlichen Hygiene und der Hygiene am Arbeitsplatz als einen notwendigen Beitrag des vorbeugenden Ge­sund­heitsschutzes sowohl für ihre Patienten/Kunden als auch für sich selbst. Sie er­kennen Risikofaktoren und schalten diese zielgerichtet durch die korrekte Anwendung hygienischer Maßnahmen aus. Die Schülerinnen und Schüler wenden die Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an.

Reinigung und Pflege der Haut und ihrer Anhangsgebilde

vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“

Arbeitskleidung

Persönliche Schutzausrüstung

Arbeitsplatzordnung

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 4: Umwelt- und Sozialhygiene 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen die wachsende Bedeutung von Umwelt- und Sozialhygiene zur Erhaltung von Gesundheit und zur Prävention von Krankheiten. Sie engagieren sich für eine intakte Umwelt und diskutieren Gefahren, die von Umwelt­belastungen ausgehen können. Die Schülerinnen und Schüler richten ihr Handeln entsprechend ökonomischer und ökologischer Kriterien aus. In ihrer beruflichen Praxis achten sie insbesondere auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, sorgen für eine geringe Schadstoffbelastung des Abwassers und entsorgen Abfälle sachgerecht. Im Bereich der Sozialhygiene verstehen die Schülerinnen und Schüler den Zusammen­hang zwischen Lebensbedingungen, Lebensstil, staatlicher Gesundheitsfürsorge und Psychohygiene.

Wasser

Bedeutung von Wasser im Beziehungs­gefüge Organismus - Umwelt

Trinkwasserverordnung

Luft

Schadstoffbelastung und ihre möglichen Folgen

Raumklimaparameter

Boden

Bodenkontaminationen und ihre  mögli­chen Folgen

Abfallbeseitigung

Abfallvermeidung

Sozialhygiene

Aufgaben

Arbeitsbereiche

Lernbereich 5: Grundlagen der Infektionslehre und angewandten medizinischen Mikrobiologie 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler befassen sich anhand ausgewählter Beispiele mit Ursachen, Provokationsfaktoren und Ausbreitungswegen von Infektionen. Sie begreifen hygienische Maßnahmen und Impfungen als Mittel zur Verhinderung und Bekämpfung von Krankheiten.

Grundbegriffe der Epidemiologie

Infektionsreservoire

Infektionsquellen

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“

belebte Infektionsquellen

Viren

Bakterien

Pilze

Protozoen

unbelebte Infektionsquellen

Infektionswege

Ausgewählte Infektionskrankheiten

Hepatitiden, HIV, Tuberkulose vgl. „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische  Materialien und Hilfsmittel“

Verhütung und Bekämpfung von  Infektionskrankheiten

vgl. „Anatomie und Physiologie“  sowie „Allgemeine Krankheitslehre“

aktive Immunisierung

passive Immunisierung

Allgemeine Krankheitslehre

Kurzcharakteristik

Das Unterrichtsfach „Allgemeine Krankheitslehre“ vermittelt Grundkenntnisse für das Verständnis der „Speziellen Krankheitslehre“. Grundlage der Wissensvermittlung ist die integrative Betrachtungsweise, die lokale Krankheitsprozesse in das Gesamtgefüge des Organismus einordnet.

Die Schülerinnen und Schüler lernen Grundbegriffe der Allgemeinen Krankheitslehre kennen und entwickeln anhand von Kasuistiken das Verständnis für den Zusammen­hang von Krankheit und Krankheitsursache. Es werden Wechselbeziehungen zwischen physischem und psychischem Stress sowie Lebensweise, Ernährung und Gesund­heitszustand aufgezeigt. Damit verbindet sich die Zielsetzung, Schülerinnen und Schü­ler anzuregen, an der Profilierung des Gesundheitsbewusstseins unserer Bevölkerung mitzuwirken.

Der Unterricht ist anschaulich zu gestalten und an den Erfordernissen der beruflichen Praxis durch den Einsatz von Fallbeispielen auszurichten. Dabei ist eine enge Ab­stimmung zum Fach „Spezielle Krankheitslehre“ zwingend erforderlich.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

30 Ustd.
Lernbereich 1 Medizinische Grundbegriffe 8 Ustd.
Lernbereich 2 Ausgewählte Gesundheitsstörungen 16 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 6 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Medizinische Grundbegriffe 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Gesundheit und Krankheit auseinander und verstehen die Krankheit als komplexes Ereignis. Sie beschreiben Krankheits­ur­sachen und deren Folgen auf Organe und Organsysteme. Die Schülerinnen und Schüler wenden Fachtermini an.

Gesundheit

Krankheit

Fallbeispiele

Pathologie der Zelle

Fallbeispiele

physiologische und reparative  Regeneration

Hypotrophie und Hypertrophie

Hypoplasie und Hyperplasie

Atrophie

Degeneration

Nekrose

Lernbereich 2: Ausgewählte Gesundheitsstörungen 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Ursachen, Symptome, Verlauf und Prognose sowie diagnostische und therapeutische Maßnahmen häufiger Gesundheitsstörungen.

Entzündungen

Ödeme

Tumore

Fallbeispiele

benigne Tumore

maligne Tumore

Präkanzerosen

präkanzeröse Bedingungen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

örtliche

allgemeine

Atemstörungen und Erkrankungen der  Atmungsorgane

Störungen der immunologischen Reaktionen

vgl. „Anatomie und Physiologie“,  „Hygiene und Mikrobiologie“ sowie  „Spezielle Krankheitslehre“

Spezielle Krankheitslehre

Kurzcharakteristik

Die spezielle Krankheitslehre vermittelt Kenntnisse aus verschiedenen Teildisziplinen der Medizin. Bevorzugt werden Gesundheitsstörungen mit direktem oder indirektem Bezug zu Erkrankungen des Fußes behandelt.

Die Schülerinnen und Schüler lernen, pathologische Befunde unter Berücksichtigung der anamnestischen Daten ursachenbezogen einzuordnen und für die Aufstellung von Behandlungsplänen zu nutzen.

Unter Einbeziehung des vorhandenen Wissens aus den Fächern „Anatomie und Phy­siologie“ sowie „Allgemeine Krankheitslehre“ werden Kenntnisse über Ätiopathoge­nese, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Therapie und Prävention ausgewählter Erkran­kungen vermittelt. Der geriatrischen Medizin kommt in diesem Zusammenhang eine be­sondere Bedeutung zu, da altersbedingte Fußkrankheiten zunehmen und diese ältere Menschen physisch und psychisch erheblich belasten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass krankhafte Veränderungen am Fuß durch Systemerkrankungen, Erkrankungen anderer Primärlokalisationen sowie durch direkte Einwirkungen auf den Fuß entstehen können.

Der Unterricht ist anschaulich und praxisnah zu gestalten. Die theoretischen Ausfüh­rungen sind durch Falldemonstrationen und die Erörterung von Kasuistiken zu ergän­zen und vertiefen. Vorstellungen von Patienten werden empfohlen.

Fachübergreifendes Arbeiten ist Unterrichtsprinzip. Verbindungen bestehen insbeson­dere zu den Fächern „Anatomie und Physiologie“, „Theoretische Grundlagen der podo­logischen Behandlung“, „Hygiene und Mikrobiologie“ sowie „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

130 Ustd.
Lernbereich 1 Geriatrie 10 Ustd.
Lernbereich 2 Dermatologie I 40 Ustd.
Lernbereich 3 Orthopädie I 20 Ustd.
Lernbereich 4 Innere Medizin I 30 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 30 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

120 Ustd.
Lernbereich 5 Innere Medizin II 40 Ustd.
Lernbereich 6 Dermatologie II 20 Ustd.
Lernbereich 7 Orthopädie II 20 Ustd.
Lernbereich 8 Chirurgie 10 Ustd.
Lernbereich 9 Neurologie 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 20 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Geriatrie 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Podologen und Podologinnen im Versor­gungsgefüge alter Menschen einen wichtigen Platz einnehmen. Sie kennen verschie­dene Sichtweisen zum Begriff Alter und diskutieren altersbedingte Veränderungen. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im Umgang mit älteren Menschen Verständnis, Empathie und Wertschätzung.

Bild des alten Menschen in der  Gesell­schaft

Altern als individuelles und gesellschaftliches Problem

Physische Veränderungen im Alter

Fallbeispiele vgl. „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“

Psychische Veränderungen im Alter

Fallbeispiele

Geriatrische Syndrome

Überblick

Altersfuß

Geriatrische Rehabilitation

Lernbereich 2: Dermatologie I 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit der dermatologischen Befund­erhebung auseinander. Sie wissen, dass dafür neben der Anamnese auch die Inspek­tion, Palpation sowie der Einsatz anderer funktionsdiagnostischer Untersuchungen bedeutsam sind. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Effloreszenzen und wenden die zugehörigen Fachtermini bei der Beschreibung des Hautzustandes an. Sie kennen Ätiopathogenese, Diagnostik und Differentialdiagnostik, Symptomatik sowie präventive und therapeutische Maßnahmen ausgewählter podologisch relevanter Hautverände­rungen.

Dermatologische Untersuchungstechniken

Effloreszenzenlehre

Verhornungsstörungen

Nagelveränderungen

Funktionsstörungen der Talg- und Schweißdrüsen

Infektiös bedingte Hauterkrankungen

viral bedingt

bakteriell bedingt

mykotisch bedingt

Allergisch bedingte Erkrankungen/ Ekzemgruppe

Lernbereich 3: Orthopädie I 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen Merkmale angeborener und erworbener Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie setzen sich mit Gelenk-, Fuß- und Zehendeformitäten sowie ausgewählten Knochenstoffwechselstörungen auseinander und leiten deren Auswirkungen auf den Gesamtorganismus ab. Die Schülerinnen und Schüler kennen Ätiopathogenese, Diagnostik, Symptomatik, Therapie und Prävention orthopädischer Erkrankungen und erfassen die Bedeutung präventiv-orthopädischer und rehabilitativer Maßnahmen. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit einfachen diagnostischen Methoden wie Inspektion, manuelle Untersuchungen und Funktions­prüfungen

Angeborene und erworbene Störungen  des Stütz- und Bewegungsapparates 

Diagnostische und therapeutische  Möglichkeiten

Überblick

Knochenstoffwechselstörungen

Osteoporose, Osteomalazie

Degenerative Gelenkerkrankungen

Überblick vgl. „Anatomie und Physiologie“ sowie LPE 5

Deformitäten und Erkrankungen der  Zehen

Deformitäten und Erkrankungen des  Fußes

Lernbereich 4: Innere Medizin I 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Ätiopathogenese, Diagnostik, Differential­diagnostik, Symptomatik, Therapie und Prävention ausgewählter Krankheitsbilder. Sie er­kennen, dass viele Gesundheitsstörungen Ursachen von Fußschäden sind. Sie infor­mieren Patienten kompetent über gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen.

Arterielle Durchblutungsstörungen

periphere arterielle Verschlusskrankheiten

Durchblutungsstörungen der Hirngefäße

Durchblutungsstörungen der Koronar­gefäße

arterielle Thrombosen

Morbus Raynaud und sekundäre Raynaudsyndrome

Atherosklerose

Venöse Abflussbehinderungen

Varikosis und chronisch venöse Insuffizienz

Thrombophlebitiden

Phlebothrombose

postthrombotisches Syndrom

Angiopathien

Purpura

Perniosis

Erkrankungen des lymphatischen Systems

Überblick
akute Lymphangitis, chronische Lymph­angitis, primäre und sekundäre Lymph­ödeme

Arterielle Hypertonie und Hypotonie­syndrome

Herzerkrankungen

Überblick

Bluterkrankungen und Gerinnungs­störungen

Überblick

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 5: Innere Medizin II 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Ätiopathogenese, Diagnostik, Differential­dia­gnostik, Symptomatik, Therapie und Prävention ausgewählter Krankheitsbilder. Mit dem Diabetes mellitus setzen sie sich besonders intensiv auseinander und sind sich ihrer Verantwortung bei der Mitbehandlung von Diabetikern bewusst. Sie beraten Patienten über gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen.

Diabetes mellitus

Fallbeispiele

Einteilung nach WHO-Klassifikation

Begleit- und Folgekrankheiten

diabetisches Fußsyndrom

Klassifikation diabetischer Fußläsionen nach Wagner

hypoglykämischer Schock

diabetisches Koma

neurologisch periphere Erkrankungen

Rheumatische Erkrankungen

vgl. LPE 3

rheumatoide Arthritis

Morbus Bechterew

infektiös bedingte Arthritiden

Hyperurikämie/Gicht

Psoriasisarthritis

Lernbereich 6: Dermatologie II 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich anhand charakteristischer Krankheitsbilder schwerpunktmäßig mit ausgewählten Farb- und Formveränderungen der Haut und der Nägel, darüber hinaus mit Merkmalen von Präkanzerosen, benignen und malignen Hauttumoren auseinander. Sie begreifen den Einfluss der chronisch kumulierenden Sonnenexposition als Proliferationsreiz für das Entstehen maligner Tumoren und be­raten ihre Patienten zur Prophylaxe von Neubildungen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Frühsymptome und achten darauf, dass Neubildungen der fachärztlichen Diagnostik und Differentialdiagnostik zugeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über die möglichen Folgen des Hautkontaktes mit Ekto­parasiten sowie physikalischen und chemischen Noxen. Sie kennen Ätiopathogenese und Symptome ausgewählter Genodermatosen und unterstützen diese Patienten bei der Durchführung der Haut- und Nagelpflege.

Farb- und Formveränderungen der Haut und der Nägel

Präkanzerosen

Benigne und maligne Tumoren

Epizoonosen

Physikalisch bedingte Hautveränderungen

vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“

Ausgewählte Genodermatosen

Psoriasis

Bindegewebserkrankungen

Lernbereich 7: Orthopädie II 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit Fehlbildungen, Formabweichungen, Funktionsstörungen und Schmerzsyndromen des Bewegungsapparates unter speziel­ler Berücksichtigung der Wirbelsäule, des Beckens und der unteren Extremitäten. Anhand von Bewegungsabläufen und Gelenkveränderungen erkennen die Schülerin­nen und Schüler Veränderungen des Beines, der Hüfte und der Wirbelsäule und er­örtern an ausgewählten Beispielen Ätiopathogenese, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Symptomatik, Therapie und Prävention. Die Schülerinnen und Schüler leiten daraus Rückschlüsse für die Beratung der Patienten ab. Sie kennen geeignete orthopädische Hilfsmittel und deren Einsatzmöglichkeiten.

Entzündlich, traumatisch und degenerativ  bedingte Erkrankungen des Beines

Entzündlich, traumatisch und degenerativ  bedingte Erkrankungen der Hüfte

Deformitäten und Erkrankungen der  Wirbelsäule

Orthopädische Hilfsmittel

Lernbereich 8: Chirurgie 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler definieren exakt die im Wundmanagement verwendeten Begriffe. Sie informieren sich über mögliche chirurgische Infektionen und deren Folgen. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Vorgang der Wundheilung und erkennen Wundheilungsstörungen. Sie erfassen die zwingende Notwendigkeit der Vermeidung von Verletzungen und führen im Bedarfsfall eine fachgerechte Wundversorgung durch. Auf Anordnung der Ärzte werden die Schülerinnen und Schüler in Teilbereiche des Wundmanagements einbezogen. Sie begreifen ihre Verantwortung zur Vermeidung von Amputationen.

Wunde und Wundheilung

vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ sowie „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische  Materialien und Hilfsmittel“

Wundarten

Wundheilungsprozess

Wundheilungsstörungen

Chirurgische Infektionen

Amputationen im Bereich der unteren  Extremitäten

Lernbereich 9: Neurologie 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Ätiopathogenese, Diagnostik, Differential­dia­gnostik und Therapie neurologischer Erkrankungen, die Auswirkungen auf die unteren Extremitäten haben. Sie beschreiben Symptome von Neuropathien und erkennen die Bedeutung von Sensibilitätsstörungen als Frühzeichen.

Neuropathien

sensible

motorische

autonome

Kombinationsformen

Lähmungen

Ausgewählte neurologische Erkrankungen

Querschnittsyndrome

Multiple Sklerose

Morbus Parkinson

Prävention und Rehabilitation

Kurzcharakteristik

Prävention und Rehabilitation stellen wichtige Bereiche der medizinischen Fußpflege dar. Die Schülerinnen und Schülern erkennen die Bedeutung der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten. In ihrem Beruf als Podologe übernehmen sie Verantwortung für präventive und rehabilitative Maßnahmen.

Die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass podologische Beratung und Behandlung wich­tige Aufgaben der Prävention darstellen, neben allgemeinen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und –erziehung.

Sie setzen sich mit ausgewählten Maßnahmen der Rehabilitation auseinander, kennen Formen der Planung, Durchführung und Reflexion und definieren die Rolle von Podologen und Podologinnen im interdisziplinären Team.

In den Unterricht sind die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ein­zubinden. In diesem Zusammenhang ist die Bearbeitung von Projekten zu empfehlen.

Die Vermittlung der Inhalte ist fachübergreifend und schwerpunktmäßig unter Bezug­nahme zu den Fächern „Spezielle Krankheitslehre“, „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“, „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podolo­gische Materialien und Hilfsmittel“, „Physikalische Therapie im Rahmen der podologi­schen Behandlung“ und „Fußpflegerische Maßnahmen“ zu realisieren.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

30 Ustd.
Lernbereich 1 Prävention 12 Ustd.
Lernbereich 2 Rehabilitation 12 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 6 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Prävention 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass eine gesunde Lebensweise zur Erhal­tung des körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens beiträgt. Sie begreifen die Notwendigkeit von Prävention als einen wesentlichen Arbeitsbereich von Podolo­gen und Podologinnen. Die Schülerinnen und Schüler nutzen rechtliche Grundlagen und institutionelle Be­dingungen, um Präventivmaßnahmen im persönlichen und beruf­lichen Bereich wir­kungsvoll anzuwenden. Ihren Patienten/Kunden empfehlen sie individuelle Präventiv­maßnahmen.

Erfordernis und Formen der Prävention

Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten als Arbeitsfelder des  Gesundheitswesens

vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staats­kunde“

Prävention in der podologischen Behandlung

Projektarbeit

Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Ernährung, Bewegung, Sport vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

Lernbereich 2: Rehabilitation 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Ursachen und Erscheinungen von temporä­ren und permanenten Behinderungen und erfassen die Notwendigkeit der Rehabili­tation für die Verbesserung der Lebenssituation Betroffener. Sie erhalten Einblicke in das System der rechtlichen, institutionellen und finanziellen Reha­bili­tations­regelungen.

Menschen mit Behinderungen in der  Gesellschaft

Ziele der Rehabilitation

Formen der Rehabilitation

Gesetzliche Grundlagen der Leistungs­erbringung

Kostenträger

Arbeit im interdisziplinären Rehabilitations­team

Fallbeispiele
vgl. „Theoretische Grundlagen der podolo­gischen Behandlung“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“

Psychologie, Pädagogik, Soziologie

Kurzcharakteristik

Im Fach „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“ werden soziale und kommunikative Kompetenzen, die für die Ausübung des Berufes von Podologen und Podologinnen von Bedeutung sind, weiterentwickelt.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung psychischer Vorgänge für die Entstehung sowie den Verlauf von Krankheiten und verstehen den Menschen als biopsychosomatische Einheit.

Der Unterricht ist darauf gerichtet, den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Psychologie zu vermitteln, um die Individualität eines jeden Patienten/Kunden zu erfassen und in verschiedenen Situationen adäquat reagieren und kommunizieren zu können.

Im Rahmen der Vermittlung pädagogischer Inhalte setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Einflussfaktoren auf die Erziehung und dem Zusammen­hang zwischen Erziehungszielen und Normen auseinander. Sie gewinnen Einsichten für das eigene Lernen und werden befähigt, Patienten im therapeutischen Prozess pädagogisch geschickt zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler befassen sich im Rahmen der Soziologie mit ausge­wählten Fragen des sozialen Zusammenlebens in Gesellschaften und Gemeinschaften. Sie erwerben Kennt­nisse über individuelle und gesellschaftliche Probleme in verschie­denen Altersstufen und diskutieren insbesondere Möglichkeiten der Altersbewältigung.

Der Unterricht ist in enger Abstimmung mit den Fächern „Sprache und Schrifttum“, „Anatomie und Physiologie“, „Allgemeine Krankheitslehre“ und „Spezielle Krankheits­lehre“ zu realisieren. Es sollen Unterrichtsformen Anwendung finden, die einen praxis­nahen, lebendigen, handlungsorientierten Unterricht ermöglichen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Psychologie 20 Ustd.
Lernbereich 2 Pädagogik 12 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

20 Ustd.
Lernbereich 3 Soziologie 14 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 6 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Psychologie 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erfassen den Menschen in seiner psychosomatischen Einheit und interpretieren menschliche Verhaltensweisen in verschiedenen Situationen sachgerecht. In der Auseinandersetzung mit wesentlichen Aspekten der Persönlich­keitspsychologie gewinnen die Schülerinnen und Schüler Sicherheit im Umgang mit Patienten aller Altersgruppen. Sie erfassen die Besonderheiten bei akut und chronisch Erkrankten. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Kommunikationsprozesse und gestalten verschiedene Gesprächssituationen kompetent.

Definition und Ziele der Psychologie

Der Mensch in seiner psychosomatischen Einheit

Empfinden, Wahrnehmen

Emotionen, Motivationen

Erleben, Verhalten

Ausgewählte sozialwissenschaftliche Methoden

Befragung

Fremdbeobachtung

Selbstbeobachtung

Experiment

Tests

Einführung in die Persönlichkeits­psychologie zur Patientenführung

Gegenstand und Ziele der Persönlichkeitspsychologie

typologische Persönlichkeitsmodelle

nach Kretschmer, Jung, Freud

Persönlichkeitstests

Rollenspiel, Feedback

Psychologische Probleme spezieller Patientengruppen

kognitive Fähigkeiten und Funktionen

soziales Verhalten

Grundlagen der Kommunikation

Grundlagen der Gesprächsführung

Gesprächsformen

Informationsgespräch

Beratungsgespräch

vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“

Konfliktgespräch

Supervision

vgl. „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“

Häufige Fehler im Umgang mit Patienten

Lernbereich 2: Pädagogik 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit verschiedenen Lerntheorien auseinander und reflektieren ihr eigenes Lernverhalten. Sie erfahren, dass Erziehung immer soziale Interaktion und Kommunikation ist. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Situa­tionen, in denen Erziehung stattfindet und nutzen ihr pädagogisches Wissen, Patienten didaktisch geschickt zu führen und zur Mitarbeit anzuregen.

Gegenstand, Aufgaben und Disziplinen der Pädagogik

Lerntheorien

Erziehung als und durch soziales Handeln

Erziehungsziele

Erziehungsstile

Pädagogische Handlungssituationen

vgl. „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ sowie „Fußpflegerische Maßnahmen“

Erziehungssituation

Lernsituation

Anleitungssituation

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 3: Soziologie 14 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit sozialen Strukturen in ihrem beruflichen Umfeld auseinander. Sie analysieren die demographische Entwicklung und leiten daraus Konsequenzen für die Gesellschaft und das Individuum ab. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren äußere und innere Einflüsse auf Gesundheit und Krankheit in verschiedenen Altersgruppen und erörtern unter diesem Aspekt insbesondere alters­bedingte Veränderungen. Sie reagieren auf verschiedene Gesundheits- und Krank­heitsverhalten ihrer Patienten/Kunden situationsbezogen.

Gegenstand der Soziologie

Altersaufbau der Gesellschaft

Einfluss der persönlichen sozialen Stellung auf Altersverläufe

Einflüsse auf Gesundheit und Krankheit in verschiedenen Altersgruppen

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

Gesundheits- und Krankheitsverhalten in verschiedenen Altersstufen

Rollenspiel

Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde

Kurzcharakteristik

Die Anwendung von Arzneimitteln, Kosmetika und Medizinprodukten ist ein wesent­licher Bestandteil der podologischen Behandlung. Für den fachgerechten Einsatz dieser Produkte erwerben die Schülerinnen und Schüler entsprechende Spezialkennt­nisse.

Der Unterricht befasst sich zunächst mit den Besonderheiten von Arzneimitteln im Ver­gleich zu anderen und den in der podologischen Praxis eingesetzten Produktgruppen wie Kosmetika und Medizinprodukte. Darüber hinaus werden allgemeine Grundlagen der Pharma­kokinetik und Pharmakodynamik besprochen. Sie bilden die Voraussetzung für das Verständnis von Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Kenntnissen über ausgewählte Arz­neiformen und Arzneimittelgruppen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Wissen über Eigenschaften, Funktionen und Wirkungen von Arznei- und Hilfsstoffen Voraussetzung ist, um Zubereitungen indikationsbezogen auszuwählen und fach­gerecht einzusetzen.

Unter Anwendung ihrer Kenntnisse über Kommunikation und Gesprächsführung kön­nen die Schülerinnen und Schüler wesentliche Informationen über den Einsatz ausge­wählter Arzneimittel an Patienten/Kunden weitergeben und Produkte empfehlen.

Der Unterricht orientiert sich an den Besonderheiten der podologisch-therapeutischen Praxis. Die verschiedenen Profile von Arzneimitteln und Kosmetika sind vorzustellen und Anwendungen zu demonstrieren. Exkursionen und Firmenpräsentationen sind außerdem möglich.

Im Unterricht ist fachübergreifendes Arbeiten zu realisieren. Dabei werden Verbindun­gen zu den Fächern „Allgemeine Krankheitslehre“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Fach­bezogene Physik und Chemie“, „Fußpflegerische Maßnahmen“, „Podologische Be­handlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ sowie „Psycho­logie, Pädagogik, Soziologie“ hergestellt.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

60 Ustd.
Lernbereich 1 Grundlagen der Arzneimittellehre 14 Ustd.
Lernbereich 2 Ausgewählte Arzneiformen in der podologischen Praxis 24 Ustd.
Lernbereich 3 Arzneimittel und Medizinprodukte zur Wundversorgung 10 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

60 Ustd.
Lernbereich 4 Ausgewählte Arzneimittelgruppen in der podologischen Praxis 24 Ustd.
Lernbereich 5 Produktberatung 24 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Grundlagen der Arzneimittellehre 14 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wenden in Zusammenarbeit mit Ärzten und Apothekern die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Arzneimitteln an. Sie grenzen die Beson­derheiten der Arzneimittel gegenüber anderen Produktgruppen wie z. B. Kosmetika, Medizin­produkte, ab. Die Schülerinnen und Schüler erklären die allgemeinen Wir­kungs­mechanismen eines Arzneimittels und erkennen, dass die Wirkungen eines Arz­neimittels das Ergebnis sehr komplexer Vorgänge im Organismus sind.

Arzneimittelgesetz

Definitionen und Begriffsbestimmungen

Zusammensetzung von Arzneimitteln

Herkunft der Arzneistoffe

Zugang zu Arzneimitteln

Kennzeichnung von Arzneimitteln

Arzneimittellagerung

Grundlagen der Arzneimittelwirksamkeit

Pharmakokinetik

Pharmakodynamik

Lernbereich 2: Ausgewählte Arzneiformen in der podologischen Praxis 24 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit der Zusammensetzung der verschie­denen Arzneiformen und beschreiben Eigenschaften und Funktionen ausgewählter Stoffe und Zubereitungen. Sie setzen Produkte indikationsbezogen ein und geben den Patienten Empfehlungen zur korrekten Anwendung.

Feste Arzneiformen

Puder

sonstige Arzneiformen

Überblick

Halbfeste Arzneiformen

vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

Salben

Cremes

Gele

Flüssige Arzneiformen

Lösungen

Emulsionen

Suspensionen

Pflanzenauszüge

Spezielle Arzneiformen

Aerosole

Schäume

Lernbereich 3: Arzneimittel und Medizinprodukte zur Wundversorgung 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Eigenschaften der Arzneimittel und Materialien zur Wundversorgung und wenden diese indikationsbezogen an. Sie erwerben die not­wendige Sicherheit im therapeutischen Denken und Handeln.

Medizinproduktegesetz

Arzneimittel zur Wundreinigung

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“

Arzneimittel zur Wunddesinfektion

Wundauflagen und Verbandstoffe

Arzneimittel zur Unterstützung der Wundheilung

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 4: Ausgewählte Arzneimittelgruppen in der podologischen Praxis 24 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Wirkungen, Nebenwirkungen, Indikationen und Kontraindikationen ausgewählter Arzneimittelgruppen, die bei bestimmten Erkrankun­gen der Füße eingesetzt werden. Sie setzen die Arzneimittel entsprechend der ärztli­chen Verordnung ein und beraten die Patienten.

Arzneimittel zur Behandlung lokaler Entzündungen

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“

Antibiotika

Glucocorticoide

andere Antiphlogistika

Analgetika

Antimykotika

Antihidrotika

Venentherapeutika

Durchblutungsfördernde Arzneimittel

Kaustika

Keratolytika

vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“

Hämostyptika

Lernbereich 5: Produktberatung 24 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler führen sach- und personenbezogene Patienten-/Kun­den­gespräche. Sie befassen sich mit Produkten verschiedener Hersteller und beurtei­len unter praxisrelevanten Aspekten die jeweiligen Indikationen. Die Schülerinnen und Schüler empfehlen den Patienten ausgewählte Produkte. Bei der Beratung achten sie darauf, dass die wissenschaftlichen Daten, die ein Produkt beschreiben, unverfälscht wiedergegeben werden. In Vorbereitung der Vorgehensweise bei Beratungsgesprä­chen erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler eine Orientierungshilfe. Sie präsen­tieren verschiedene Produkte sowohl optisch als auch verbal ansprechend und reflek­tieren ihr Ergebnis.

Industrielle Produkte verschiedener Hersteller

mit verschiedenen Firmen zusammenarbeiten

Patienten-/Kundenberatungen

Rollenspiel, Fallbeispiele
vgl. „Fußpflegerische Maßnahmen“ sowie „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfs­mittel“
vgl. „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“

Symptomerfassungen

Entscheidungsfindung

Produktempfehlung

Produktpräsentation

Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung

Kurzcharakteristik

Das Fach „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ vermittelt fun­dierte Kenntnisse für die Arbeit als Podologe und Podologin.

Anliegen ist es, vorhandenes Wissen aus anderen Lehrgebieten in den Unterricht einzubeziehen und unter berufsbezogenem Aspekt zu erweitern und zu vertiefen. Die berufliche Stellung der Podologen und Podologinnen innerhalb der Gesundheits­fachberufe und der Gesellschaft wird nachhaltig herausgearbeitet.

Die Schülerinnen und Schülern lernen den Algorithmus der podologischen Behand­lung kennen und werden befähigt, diesen bei der Erstellung podologischer Behand­lungspläne umzusetzen. Damit schafft der Unterricht die theoretischen Voraussetzun­gen für die Auswahl und Anwendung podologischer Arbeitstechniken.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich des Weiteren mit verschiedenen Organisa­tionsformen und Ausstattungen podologischer Praxen sowie dem Umgang mit entspre­chenden Produkten und Geräten auseinander. Sie werden befähigt, ihr Wissen ent­sprechend der spezifischen Bedingungen anzuwenden. Ihnen wird die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit, der Qualitätssicherung podologischer Standards und der Abgrenzung zu ärztlichen Maßnahmen verdeutlicht.

Fachübergreifendes Arbeiten ist generelles Unterrichtsprinzip. Bei der Realisierung der Ziele und Inhalte sind die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einzubinden und aktuelle Erkenntnisse und Rechtsprechungen zu be­rücksichtigen. Gruppen- und Projektarbeit stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Lehrervortrag.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

80 Ustd.
Lernbereich 1 Allgemeine und fachliche Grundlagen 16 Ustd.
Lernbereich 2 Hygiene, Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Wundmanagement 16 Ustd.
Lernbereich 3 Planung von präventiven, kurativen und rehabilitativen Maßnahmen 32 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 16 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

70 Ustd.
Lernbereich 4 Arbeitsmethoden, technische und präparative Hilfsmittel 30 Ustd.
Lernbereich 5 Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Qualitätssicherung 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 20 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Allgemeine und fachliche Grundlagen 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Aufgabenbereich und die Ein­satzmöglichkeiten von Podologen und Podologinnen und kennen aktuelle Recht­sprechungen zur Berufsausübung. Sie analysieren die an eine podologische Tätigkeit gebundenen personellen und räumlichen Anforderungen und berücksichtigen bei Hausbesuchen entsprechende Besonderheiten.

Aktuelle Rechtsprechung

Einsatzmöglichkeiten und Grenzen

Aufgaben der podologischen Behandlung

Anforderungen an podologische Praxen

Besonderheiten bei Hausbesuchen

Lernbereich 2: Hygiene, Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Wundmanagement 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wenden ihr Wissen zu Hygiene- und Arbeitsschutz­bestimmungen an. Sie erstellen Hygienepläne und ergreifen Maßnahmen zur Unfall­verhütung. Bei der Wundversorgung berücksichtigen sie die Prinzipien des aktuellen Wundmanagements.

Infektionsschutzgesetz

vgl. „Hygiene und Mikrobiologie“

Hygieneverordnung

Hygieneplan

Aufgaben des Gesundheitsamtes

Arbeitsschutzgesetz

vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staats­kunde“

Unfallverhütungsmaßnahmen

Wundversorgung

vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ sowie „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“

Notfallmaßnahmen

vgl. „Erste Hilfe und Verbandtechnik“

Lernbereich 3: Planung von präventiven, kurativen und rehabilitativen Maßnahmen 32 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten selbstständig Behandlungspläne, ziehen aus anamnestischen Erkenntnissen und Untersuchungsergebnissen korrekte Schlussfolge­rungen und dokumentieren diese. Dabei beziehen sie mögliche Risikokonstellationen, präventive und rehabilitative Maßnahmen in die Behandlungsplanung mit ein. Die Schülerinnen und Schüler beachten beim Umgang mit Patientendaten die entspre­chenden Vorschriften. Sie wissen um die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Ärzten und beachten deren Weisungsbefugnis.

Umgang mit Patientendaten

vgl. „Fußpflegerische Maßnah­men“ sowie „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische Materia­lien und Hilfs­mittel“

Anamneseerhebung

Fallbeispiele

Befunderhebung und Untersuchungs­methoden

Podologisch relevante Symptome

Podologische Indikationen und Kontraindikationen

Grenzgebiete

Risikokonstellationen

Präventive Möglichkeiten

vgl. „Prävention und Rehabilitation“

Rehabilitative Möglichkeiten

Therapieplan

Ärztliche Diagnose

Weisungsbefugnisse

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 4: Arbeitsmethoden, technische und präparative Hilfsmittel 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die podologischen Behandlungsmethoden und setzen sich kritisch mit deren Praktikabilität und Einsatzmöglichkeiten auseinander. Dabei berücksichtigen sie ökonomische Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler ordnen den einzelnen Techniken mögliche instrumentelle und präparative Hilfsmittel zu und diskutieren deren Verwendungsmöglichkeiten.

Manuelle und instrumentelle Arbeitsmethoden

Apparativer Einsatz

vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“

Präparateeinsatz

vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“

Druck- und Reibungsschutzmaßnahmen

vgl. „Fußpflegerische Maßnah­men“

Spezielle Verbandtechniken

Orthonyxie

vgl. „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“

Orthosen

Prothetik

Lernbereich 5: Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Qualitätssicherung 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler verstehen sich als Partner eines interdisziplinären Be­handlungsteams, in dessen Mittelpunkt der Patient steht. Sie wissen, dass Kontakt- und Kommunikationspflege von grundlegender Bedeutung für ihren Beruf sind. Sie arbeiten professionell, befolgen die Auflagen zur Qualitätssicherung und sichern ihre Kompetenz durch fortlaufende Weiterbildung.

Tangierende Berufsgruppen

Haus- und Fachärzte

Projektarbeit

Orthopädieschuhmacher/
Orthopädieschuhtechniker

Physiotherapeuten

Pflegedienste/Schwestern/Altenpfleger

Apotheker

Fußpfleger/Kosmetiker

Qualitätsstandards

Qualitätssicherung

Zertifizierung

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Erste Hilfe und Verbandtechnik

Kurzcharakteristik

Das Fach „Erste Hilfe und Verbandtechnik“ soll einen Beitrag leisten, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im beruflichen Umfeld und bei Notfällen im Alltag situations­gerecht zu reagieren.

Als Schwerpunkt des Unterrichts ist die Auseinandersetzung mit der Thematik „Lebens­bedrohliche Zustände“ zu sehen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler Funktions­zusammenhänge zwischen anatomisch-physiologischen Vorgängen und pathologi­schen Erscheinungen erkennen und den menschlichen Organismus als funktionelle Einheit betrachten.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, vorausschauend und verantwortungs­bewusst, Entscheidungen über die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe zu treffen und ihr Handeln zu begründen. Sie trainieren ausgewählte Handlungsabläufe.

Der Unterricht ist praxisnah und anschaulich zu gestalten. Neben der Wissens­vermittlung stehen Übungen am Phantom sowie Übungen zu Lagerungs- und Verbandtech­niken im Vordergrund. Fallbeispiele und simulierte Notfälle beleben das Unterrichts­geschehen.

Der Unterricht ist fachübergreifend, insbesondere unter Bezugnahme zu den Fächern „Anatomie und Physiologie“, „Allgemeine Krankheitslehre“, „Spezielle Krankheitslehre“, „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Psychologie, Päda­gogik, Soziologie“ zu realisieren.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

30 Ustd.
Lernbereich 1 Lebensbedrohliche Zustände 16 Ustd.
Lernbereich 2 Ausgewählte Notfallsituationen 8 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 6 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Lebensbedrohliche Zustände 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Ziele der Ersten Hilfe und begreifen die Be­deu­tung der unverzüglichen Erstversorgung von Verletzten. Sie planen die notwendi­gen Maßnahmen und führen diese sachgerecht aus. Sie wenden verschiedene Ver­band­techniken an und setzen die erforderlichen Hilfsmittel indiziert ein.

Allgemeine Maßnahmen der Ersten Hilfe

Ziele und Bedeutung der Ersten Hilfe

Rettungskette

rechtliche Grundlagen der Erste-Hilfe-Leistung

Akute Notfallsituationen

Fallbeispiele, praktische Übungen

Bewusstseinsstörungen

Atemstörungen

Störungen des Herz-Kreislaufsystems

Schocksyndrome

hypoglykämischer Schock und diabetisches Koma

vgl. „Spezielle Krankheitslehre“

Blutungen

Lernbereich 2: Ausgewählte Notfallsituationen 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Ursachen und Symptomatik ausgewählter Ver­letzungen. Sie leiten situationsgerecht Maßnahmen der Ersten Hilfe ein.

Wunden und Wundversorgung

Fallbeispiele, praktische Übungen vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“

Knochenbrüche

Verätzungen

Stromunfälle

Verbrennungen

Arbeitsunfälle

Fußpflegerische Maßnahmen

Kurzcharakteristik

Das Unterrichtsfach „Fußpflegerische Maßnahmen“ vermittelt Kenntnisse und Fertig­keiten der Fußpflege. 

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, fachtheoretische Kenntnisse und manuelle Techniken der Fußpflege unter Anwendung instrumenteller, apparativer und präparativer Hilfsmittel situationsgerecht einzusetzen. 

Sie erkennen, dass befundorientierte fußpflegerische Maßnahmen und die Einhaltung der Hygienevorschriften ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Fußgesundheit und damit der körperlichen Leistungsfähigkeit sind. 

Die Schülerinnen und Schüler verstehen die professionelle Patienten-/Kundenberatung sowie die Anleitung als einen wesentlichen Bestandteil der Körper- und Gesundheits­pflege.

In die Gestaltung des Unterrichts sind die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler einzubinden. Methodisch geeignet sind Gruppenunterricht, Demonstra­tionen, Arbeit an Übungsmodellen sowie praktische Übungen. 

Inhaltliche Abstimmungen sind im Besonderen mit dem Fach „Podologische Behand­lungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ vorzunehmen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

100 Ustd.
Lernbereich 1 Hygiene und Arbeitsplatzgestaltung 8 Ustd.
Lernbereich 2 Befunderhebung und Ablaufplanung 16 Ustd.
Lernbereich 3 Grundtechniken fußpflegerischer Maßnahmen 40 Ustd.
Lernbereich 4 Beratung und Anleitung der Patienten/Kunden 16 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 20 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

50 Ustd.
Lernbereich 5 Spezielle fußpflegerische Maßnahmen und Techniken 40 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Hygiene und Arbeitsplatzgestaltung 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wenden die Hygienevorschriften in ihrer praktischen Tätigkeit an und beherrschen die Maßnahmen der Instrumenten- und Gerätepflege. Sie gestalten ihren Arbeitsplatz entsprechend der ergonomischen Erfordernisse. Die Schü­lerinnen und Schüler berücksichtigen bei der Lagerung von Patienten/Kunden deren individuelle Situation sowie arbeitsrechtliche Vorschriften.

Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes

Umsetzen der Hygienevorschriften

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Hygiene und Mikrobiologie“

Instrumenten- und Gerätepflege

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

Lagerung des Patienten/Kunden

Lernbereich 2: Befunderhebung und Ablaufplanung 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erheben fußpflegerisch relevante Befunde, setzen diag­nostische Hilfsmittel situationsgerecht ein und planen die erforderlichen Maßnahmen. Sie setzen die Grundregeln der Anamneseerhebung, Untersuchung und Behandlungs­planung um und dokumentieren ihre Ergebnisse.

Karteikarte

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“

Anamnese

vgl. „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“

Untersuchung

Diagnostische Hilfsmittel

Objektiver und subjektiver Befund

Behandlungsplan

Ziel

Mittel

Methoden

Individualtherapie

Prophylaktische Maßnahmen

vgl. „Prävention und Rehabilita­tion“

Rehabilitative Maßnahmen

vgl. „Prävention und Rehabilita­tion“

Dokumentation

Lernbereich 3: Grundtechniken fußpflegerischer Maßnahmen 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass fußpflegerische Maßnahmen ein wesent­licher Bestandteil der podologischen Tätigkeit sind. Sie führen die Techniken fuß­pflegerischer Reinigungs- und Behandlungsmaßnahmen sach- und fachgerecht durch und setzen Präparate, Instrumente und Hilfsmittel situationsgerecht und ökonomisch sinn­voll ein.

Fußreinigungsmaßnahmen

Fußwaschungen

Fußbäder

Hautdesinfektion

Entfernung flächiger und punktueller Hyperkeratosen

vgl. „Podologische Behandlungs­maßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“

Callositas

Clavus durus

mechanisch

Bimsstein

Kappenschleifer

Raspel

Skalpelltechnik

Hobel

chemisch

vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“

Salicylsäure

Harnstoff

Propolis

Nagelschnitt

Nageloberflächenglättung

Entgraten des Margo liber

Reinigung des Sulcus matricis unguis und des Hyponychiums

Nagelpflege bei Onychorrhexis

Hautpflege bei sebostatischer und xeroti­scher Haut

Fußpflegerische Maßnahmen bei Hyperhydrose

Lernbereich 4: Beratung und Anleitung der Patienten/Kunden 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beraten ihre Patienten/Kunden zu Fußpflegemaßnah­men und -möglichkeiten fachgerecht. Sie geben Anleitungen zum Gebrauch spezieller Fußreinigungs- und Fußpflegeprodukte und erläutern Zusammenhänge zwischen den Fuß- und Nagelpflegegewohnheiten, der Qualität der Fußbekleidung und dem Fuß­zustand.

Gesprächsführung

vgl. „Psychologie, Pädagogik, Soziologie“ 

Beratung und Anleitung zu

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“

Reinigungsmaßnahmen und -produkten

Haut- und Nagelpflegemaßnahmen und Produkten

vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

Fußbekleidung

Fußgymnastik

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 5: Spezielle fußpflegerische Maßnahmen und Techniken 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen spezielle fußpflegerische Maßnahmen und Techniken und binden diese bei Bedarf in die Behandlung ein. Sie erkennen, dass die Effektivität der Pflegebehandlung bei fachgerechtem Einsatz spezieller Techniken er­höht wird und dadurch Komplikationen vermieden werden können. Zu diesen Techni­ken und Maßnahmen führen sie Beratungen und Anleitungen durch.

Konfektionierte Druck- und Reibungs­schutzprodukte

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“

Konfektionierte Fuß- und Zehen­deformitätenrichter

Tamponaden

Vlies

Tampograss

Rhagadenbehandlung

Klebespangen

Fußpackungen/Paraffinbad

vgl. „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“

Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel

Kurzcharakteristik

Das Fach „Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ baut auf dem im Fach „Theoretische Grundlagen der podologischen Be­handlung“ vermittelten Wissen auf und nimmt damit eine zentrale Stellung innerhalb der Ausbildung ein.

Das Anliegen besteht darin, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, zielgerichtet und individuell podologische Behandlungen zu planen, durchzuführen und zu doku­mentieren sowie die Patienten diesbezüglich kompetent zu beraten und anzuleiten. Sie erwerben Kenntnisse und entwickeln Fertigkeiten, um alle podologisch relevanten Techniken und Hilfsmittel befundorientiert und fachgerecht anzuwenden. Die Schüle­rinnen und Schüler erkennen, dass die podologische Befunderhebung die Basis der nachfolgenden Therapieplanung und -durchführung ist. Dabei berücksichtigen sie die Besonderheiten der häuslichen, ambulanten und stationären Betreuung. 

Die Schülerinnen und Schüler erfassen pathologische Veränderungen sowie Risiko­konstellationen und bringen diese unter Beachtung der Abgrenzung zu ärztlichen und anderen berufstangierenden Tätigkeitsbereichen in die Therapie ein. In diesem Kontext begreifen sie die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit. Die Schülerin­nen und Schüler verstehen, dass das strikte Einhalten der Hygienerichtlinien und eine qualifizierte Wundversorgung die Sicherheit der Patienten/Kunden gewährleisten.

Die Vermittlung der Inhalte ist stets unter Einbeziehung der Fächer des berufsbezoge­nen Bereichs zu realisieren. Auf die konsequente Anwendung der Fachtermini ist zu achten. 

Anschaulichkeit und Praxisnähe sind durch den Einsatz von Fallbeispielen, praktischen Übungen und Demonstrationen zu realisieren. Insbesondere sind apparative und prä­parative Spezialschulungen durchzuführen. Daher ist Gruppenunterricht erforderlich.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

280 Ustd.
Lernbereich 1 Hygiene, Arbeitsschutz, Qualitätssicherung und Wundmanagement 40 Ustd.
Lernbereich 2 Befunderhebung und Therapieplanung 40 Ustd.
Lernbereich 3 Podologische Techniken und Hilfsmittel 160 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 40 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

320 Ustd.
Lernbereich 4 Einsatz spezieller Hilfsmittel 120 Ustd.
Lernbereich 5 Behandlung von Risikopatienten 100 Ustd.
Lernbereich 6 Beratung und Anleitung 40 Ustd.
Lernbereich 7 Ausführen und Abrechnen ärztlicher Verordnungen 20 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 40 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Hygiene, Arbeitsschutz, Qualitätssicherung und Wundmanagement 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beachten bei allen Tätigkeiten die Hygienerichtlinien und die Vorschriften des Arbeitsschutzes. Sie setzen sich mit den Prinzipien des Qualitäts­managements auseinander. Es ist ihnen bewusst, dass nur qualitativ hochwertige Arbeit, konsequente Fortbildung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit eine erfolg­reiche Patientenbetreuung ermöglichen. Bei der Wundversorgung berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler die Prinzipien des Wundmanagements.

Vor- und Nachbereitung des Arbeits­platzes und der Arbeitsmittel

Arbeitsschutzgesetz/Arbeitsschutz­anordnung

vgl. „Berufs-, Gesetzes- und Staats­kunde“

Qualitätsmanagement

Qualitätsmerkmale

Qualitätssicherung

Supervision

Zertifizierung

Fort- und Weiterbildung

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“

Wundversorgung/Wundmanagement

vgl. „Erste Hilfe und Verband­technik“ sowie „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“

Lernbereich 2: Befunderhebung und Therapieplanung 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erweitern und vertiefen ihre Befragungs- und Unter­su­chungstechniken und erstellen eine patientenbezogene Anamnese. Sie erheben selbst­ständig podologische Befunde, dokumentieren diese und ziehen Schlussfolgerungen für die erforderliche Behandlung. Bei der Behandlungsplanung berücksichtigen sie Indikationen und Kontraindikationen und den Algorithmus des Therapieplanes. Die Schüle­rinnen und Schüler erkennen den Qualitäts- und Quantitätssprung zu rein fußpfle­ge­rischen Maßnahmen. Ökonomische und ökologische Aspekte fließen in die Be­han­dlungs­planung ebenso ein wie die Möglichkeiten der Heimbehandlung und der inter­dis­ziplinären Zusammenarbeit. Sie erläutern den Patienten die geplante Vor­gehensweise und begründen deren Notwendigkeit.

Patientendatei

Anamnese

vgl. „Fußpflegerische Maßnah­men“

Untersuchung

Gangbild

Biostatik

Gefäßstatus

Schuhcharakteristika

Diagnostische Hilfsmittel

Tip-Therm

Monofilamente

Stimmgabel nach Rydel-Seiffer

Woodlampe

Corneometer

Pedographie

Objektiver und subjektiver Befund

Behandlungsplan und Dokumentation

vgl. „Fußpflegerische Maßnah­men“

Ziel

Mittel

Methoden

Individualtherapie

Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen

Prophylaktische Maßnahmen

vgl. „Prävention und Rehabilita­tion“

Rehabilitative Maßnahmen

Heimbehandlungspläne

Lernbereich 3: Podologische Techniken und Hilfsmittel 160 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler planen Arbeitstechniken und Materialeinsatz sowie den Einsatz der Hilfsmittel entsprechend des individuellen Behandlungsplanes und unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte. Sie beherrschen die gängigen podologischen Techniken, wenden diese befundgerecht an und reflektieren ihre Vorgehensweise. Die Schülerinnen und Schüler handhaben Spezialinstrumente und Apparate sicher und setzen individuell hergestellte Hilfsmittel gezielt ein. Sie setzen mindestens drei Span­gentechniken um und fertigen vier verschiedene Orthosen an. Dabei berücksichtigen sie Indikationen und Kontraindikationen.

Instrumente zur Entfernung der Hyperkeratosen

vgl. „Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung“ sowie „Fußpflegerische Maßnahmen“

Skalpelle

Querhobel

Fräser

Hautzangen

Instrumente zur Nagelbehandlung

Horizontalzangen

Kopfschneider

Eckenzangen

Eckenheber

Eckenfeilen

Reinigungsgeräte

Tamponierhaken

Pinzetten

Fräser

Verschiedener Motoren

Trockentechnik

Nasstechnik

Individueller Druck- und Reibungsschutz

Schaumstoffschläuche

Silikonschläuche

Fleecy-Platten

Silikon-Platten

Orthonyxietechniken

Halbspange 1 Endschlaufe

Vollspange 2 Endschlaufen

Ross-Fraser 1 Omega

VHO-Osthold bzw. 3-TO-Spange

Orthosen

Zwischenzehenkeil

Ringorthose

Streckorthose

Hammerzehenorthose

Reiterzehenorthose

Ballenschale

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 4: Einsatz spezieller Hilfsmittel 120 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler setzen spezielle Hilfsmittel indikationsgerecht ein. Sie beherrschen deren Anwendung und erweitern damit ihr Behandlungsspektrum. Unter Beachtung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes gehen die Schülerinnen und Schüler mit den Hilfsmitteln sorgsam und ökonomisch um. Sie arbeiten innovativ und erfassen die Notwendigkeit der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung.

Silikontamponaden/Sulciprotektoren

vgl. „Theoretische Grundlagen der podolo­gischen Behandlung“ sowie „Arzneimittellehre, Material- und Waren­kunde“

Medihalter

Curette

Hohlmeißel

Nagelspalter

Okklusivmaterial

Tapes

Nagelmasse

Nagelprothetik

Keratolytika

Turbine

Spezielle Fräser

Innovationen

Lernbereich 5: Behandlung von Risikopatienten 100 Ustd.

Die Schülerinnen und Schü­ler arbeiten besonders sorgfältig und konzentriert. Sie sind für die Problematik der podologischen Behandlung von Risikopatienten sensibilisiert und auf akute Notfälle mental vorbereitet. Die Schülerinnen und Schüler kennen Behandlungs- und Infektionsrisiken, planen die Behandlung, führen diese unter strikter Einhaltung der Hygienerichtlinien sowie der Vorschriften zur Notfallvor­sorge durch und dokumentieren den Behandlungsverlauf. In Notsituationen leiten sie umgehend und folgerichtig die erforderlichen Sofortmaßnahmen ein.

Antikoagulierte Patienten

Hämophiliker

Diabetiker

HIV-positive Patienten

Immunsupprimierte Patienten

Patienten mit peripherer arterieller Ver­schlusskrankheit, chronisch-venöser und lymphatischer Insuffizienz

Multiallergiker

Epileptiker

Lernbereich 6: Beratung und Anleitung 40 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler erläutern ihr podologisches Gesamtkonzept. Sie beraten ihre Patienten kompetent zu allen Bereichen der podologischen Behandlungsmöglich­keiten, geben Empfehlungen für die Heimbehandlung und zu prophylaktischen Maß­nahmen. Hinsichtlich des Gebrauchs von speziellen Präparaten und Hilfsmitteln leiten die Schülerinnen und Schüler ihre Patienten kompetent an. Dabei verdeutlichen sie das Erfordernis der berufsgruppenübergreifenden Betreuung.

Podologische Behandlungsmöglichkeiten

Präparate und Hilfsmittel

Fußbekleidung

Prophylaktische Maßnahmen

Selbstuntersuchung

Haut- und Nagelpflege

Physikalische Maßnahmen im häuslichen Bereich

Fachübergreifende Betreuung

Leistungen der Krankenversicherungen

Lernbereich 7: Ausführen und Abrechnen ärztlicher Verordnungen 20 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler beachten in ihren Tätigkeiten die gesetzlichen Vorga­ben zur Leistungserbringung nach ärztlicher Verordnung und wenden diese konse­quent an. Sie analysieren den Abrechnungsmodus mit den Krankenkassen, füllen die entspre­chenden Formulare aus und leiten diese an den Kostenträger weiter.

Verhaltensrichtlinien bei ärztlichen Anord­nungen

Fallbeispiele

Heilmittel-Richtlinien

Heil- und Hilfsmittelkatalog

Heilmittelverordnung

Zugelassene Heilmittelerbringer

Abrechnungsmodalitäten

Gebräuchliche Abkürzungen

Zahlungsmodalitäten

Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung

Kurzcharakteristik

Das Unterrichtsfach „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behand­lung“ vermittelt podologisch relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem Bereich der physikalischen Therapie. 

Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, physiotherapeutische Maßnahmen als geeignete Ergänzung zur podologischen Behandlung einzusetzen. Dabei ist wesentlich, dass die Tätigkeitsbereiche der Podologen und Podologinnen gegenüber tangierenden Berufsgruppen abgegrenzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler können befundgerechte Massagen, hydro-, balneo- und elektrotherapeutische Behandlungen sowie muskel- und gefäßtrainierende Übungen im Bereich der unteren Extremitäten durchführen. Sie erstellen unter Berücksichtigung von Indikationen und Kontraindikationen Behandlungspläne und setzen diese um. 

Der Unterricht ist unter Reaktivierung des vorhandenen Wissens aus den Fächern „Fachbezogene Physik und Chemie“, „Anatomie und Physiologie“ sowie „Spezielle Krankheitslehre“ zu realisieren. Bei der Unterrichtsgestaltung stehen praktische Übun­gen im Rahmen des Gruppenunterrichts im Vordergrund.

Für eine praxisbezogene Ausbildung werden Unterrichtsgänge in repräsentativen Einrichtungen und spezielle Schulungen empfohlen.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

1. Ausbildungsjahr

40 Ustd.
Lernbereich 1 Allgemeine Grundlagen 8 Ustd.
Lernbereich 2 Massagen 16 Ustd.
Lernbereich 3 Hydro- und Balneotherapie 8 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 8 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

60 Ustd.
Lernbereich 4 Elektrotherapie 16 Ustd.
Lernbereich 5 Bewegungsübungen 16 Ustd.
Lernbereich 6 Spezielle Behandlungsverfahren 16 Ustd.
Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd.

1. Ausbildungsjahr

Lernbereich 1: Allgemeine Grundlagen 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler definieren den Begriff und die Inhalte der „physikalischen Therapie“. Sie informieren sich über die Einsatzmöglichkeiten im podologischen Be­reich und grenzen ihren eigenen Tätigkeitsbereich gegenüber tangierenden Berufs­gruppen ab.

Begriff „Physikalische Therapie“

Einsatzmöglichkeiten im podologischen Bereich

Lernbereich 2: Massagen 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Verantwortung bei der Durchführung von Massagen im Bereich der unteren Extremitäten wahr. Sie beherrschen die klassischen Massagegriffarten sowie die Bürstenmassage und wenden diese unter Berücksich­tigung von Indikationen und Kontraindikationen befundgerecht an. Dabei setzen sie Massagehilfsmittel entsprechend des Befundes und des Hautzustandes ein.

Massagegriffarten

vgl. „Anatomie und Physiologie“

Effleurage

Friktion

Petrissage

Tapotement

Vibration

Massagehilfsmittel

vgl. „Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde“

Indikationen und Kontraindikationen

chemische

mechanische

apparative

hydrokompressive

Befundgerechte Massage

Bürstenmassage

Lernbereich 3: Hydro- und Balneotherapie 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Wasser- und Badeanwendungen und setzen diese unter Berücksichtigung von Indikationen und Kontraindikationen ein. Dabei nutzen sie entsprechend der beabsichtigten Wirkung verschiedene Bade­zusätze. Die Schülerinnen und Schüler binden ihre Maßnahmen gezielt in das Gesamt­konzept der podologischen Behandlung ein. Sie beraten und schulen die Patienten/ Kunden für eine eigene Behandlung im häuslichen Bereich.

Abreibungen

vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“

Umschläge

Güsse

Fußbäder

vgl. „Fußpflegerische Maßnah­men“

Konstantfußbad

Wechselfußbad

ansteigendes Fußbad

Wassertreten

Fußsprudelbad

Badezusätze

2. Ausbildungsjahr

Lernbereich 4: Elektrotherapie 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen grundlegende elektrotherapeutische Anwendun­gen, erfassen die prinzipiellen Unterschiede nieder-, mittel- und hochfrequenter Anwen­dungsformen und analysieren deren Einsatzmöglichkeiten und Risiken. Sie gehen sicher und unter Beachtung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes mit den verschie­denen Geräten um. Die Schülerinnen und Schüler tragen durch den fachgerechten Einsatz elektrotherapeutischer Maßnahmen zur Bereicherung und Effektivierung von podologischen Behandlungen bei.

Umgang mit stromführenden Geräten

vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“

Medizingeräteverordnung

Gleichstromanwendungen

Wirkstoffiontophorese, Leitungswasser­iontophorese

Wechselstromanwendungen

Mikromassage

Mittelfrequente Ströme

analgetische Wirkungen, Muskel­stimulation, apparative Lymphmassage

Hochfrequente Ströme

HF-Stab, HF-Glaselektrode

Lichttherapie

vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“ UV-Licht, Infrarot- und Rotlicht, Blaulicht, Laser

Ultraschalltherapie

Phonophorese

Lernbereich 5: Bewegungsübungen 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler führen alters- und gesundheitszustandsabhängige Übun­gen mit den Patienten durch, entwickeln eigene Trainingsprogramme und setzen diese gemeinsam mit den Patienten um. Sie sehen die Anleitung und Motivation ihrer Patien­ten zu Mobilisierungs- und Bewegungsübungen als wichtigen Bestandteil der Prophy­laxe, Therapie und Rekonvaleszenzbetreuung und erkennen, dass gerade in diesem Bereich mit Einfallsreichtum echte Lebensfreude vermittelt und schnelle Erfolgserleb­nisse erreicht werden können.

Fußgymnastik

vgl. „Prävention und Rehabilita­tion“

Dehnungsübungen

Gangschulung

Haltungsübungen

Hilfsmittel

Freizeitempfehlungen

Lernbereich 6: Spezielle Behandlungsverfahren 16 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler wenden spezielle Behandlungsverfahren indikations­bezogen an. Beim Einsatz orientieren sie sich an therapeutischen und ökonomischen Kriterien.

Wärmeanwendungen

Dunstauflagen, Fangopackungen, Dinkelauflagen, Warmluft

Kälteanwendungen

Eispackungen, Kühlkissen, Kaltluft vgl. „Fachbezogene Physik und Chemie“

Warmes Sandbad

Innovationen

Anhang

Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung

Kurzcharakteristik

Die „Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung“ zukünftiger Podologen und Podologinnen sollen sowohl den Lehrkräften der Berufsfachschulen als auch den Fachkräften der Einrichtungen, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre berufspraktische Ausbildung absolvieren, einen Orientierungsrahmen geben. Anliegen ist es, ein einheitliches Ausbildungsniveau zu schaffen und die Einrichtungen bei der Realisierung der berufspraktischen Aus­bildung zu unterstützen.

Grundlagen der berufspraktischen Ausbildung sind - in ihrer jeweils geltenden Fas­sung - das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologen­gesetz) vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), die Ausbildungs- und Prüfungs­verordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) Anlage 1, Teil B vom 18. Dezember 2001 (BGBl. I 2002 S. 12), die Verordnung des Sächsischen Staats­ministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufs­fachschule – BFSO), weitere landesrechtliche Vorschriften sowie die im Lehrplan verankerten Ziele und Inhalte der Ausbildung.

Im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung gestalten und reflektieren die Schülerin­nen und Schüler ihren Lernprozess aktiv und wenden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten an. In Abhängigkeit vom Ausbildungsstand vertiefen und erweitern sie ihr Wissen und Können in der Planung, Durchführung, Dokumentation und Bewertung fußpflegerischer und podologischer Behandlungs­maßnahmen bei Menschen aller Altersstufen. Sie erfassen die therapeutischen Mög­lichkeiten von Podologen und Podologinnen sowie ihre Stellung im Gefüge der inter­disziplinären medizinischen Versorgung von Risiko- und Problempatienten und erken­nen, dass nur fachübergreifende Behandlungsstrategien zum bestmöglichen Ergebnis führen.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, sich in die spezifischen Arbeitsabläufe der einzelnen medizinischen Einrichtungen zu integrieren. Dabei arbeiten sie unter Aufsicht zunehmend eigenverantwortlich und entwickeln die Bereitschaft zur kreativen Arbeit im Team. Sie vervollkommnen ihre kommunikativen Fähigkeiten und gewinnen Sicherheit im Umgang mit Patienten/Kunden.

Organisatorische Gestaltung

Die berufspraktische Ausbildung basiert auf dem in der Stundentafel festgelegten Umfang. Sie umfasst insgesamt 1000 Stunden, 400 Stunden im ersten Ausbildungsjahr und 600 Stunden im zweiten Ausbildungsjahr. Davon sind mindestens 280 Stunden in unter ärztlicher Anleitung stehenden Einrichtungen zu absolvieren.

Die Verantwortung für die berufspraktische Ausbildung trägt die Schule. Sie organisiert und koordiniert die Einsätze und schließt mit geeigneten Einrichtungen entsprechende Vereinbarungen ab. Die berufspraktische Ausbildung kann tageweise und/oder im Block organisiert werden.

Die Auswahl der Einsatzorte richtet sich nach den festgelegten Ausbildungszielen und dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler. Entsprechend § 11 Abs. 2 BFSO trifft die Entscheidung über die Eignung einer Praxiseinrichtung der Schulleiter.

Geeignete Einrichtungen sind:

  • Praxen mit langjähriger Erfahrung in der medizinischen Fußpflege
  • podologische Praxen
  • diabetologische Schwerpunktpraxen
  • Kliniken
  • Facharztpraxen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Sanitätshäuser mit medizinischer Fußpflege
  • Orthopädieschuhtechnikereinrichtungen mit medizinischer Fußpflege
  • physiotherapeutische Einrichtungen mit medizinischer Fußpflege

Bei der Auswahl geeigneter Einrichtungen sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Patientengut und Behandlungsspektrum entsprechend der Ziele und Inhalte der Aus­bildung
  • geeignete räumliche und gerätetechnische Ausstattung der Einrichtung
  • Identifikation der Einrichtung mit den Ausbildungszielen und -inhalten der Berufs­fachschule für Podologen
  • kontinuierliche Betreuung und Anleitung der Schülerinnen und Schüler durch eine geeignete Fachkraft
  • Qualifikation der Fachkraft in der medizinischen Fußpflege
  • fachliche und persönliche Eignung der Fachkraft
  • Bereitschaft zur Kooperation mit der Berufsfachschule für Podologen

Die verantwortliche Fachkraft sichert, dass dem Schüler solche Aufgaben übertragen werden, die der Zielstellung der Ausbildung entsprechen, sich an den aktuellen fach­lichen Anforderungen des Arbeitsfeldes orientieren und das Profil der Einrichtung widerspiegeln. Die Fachkraft sollte während der gesamten Praktikumszeit zu einem Anteil von 10 % der wöchentlichen Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler für deren Anleitung zur Verfügung stehen.

Neben der fachlichen Anleitung der Schülerinnen und Schüler nimmt die Fachkraft folgende Aufgaben wahr:

  • Aufbereiten von Aufgabenstellungen
  • Fördern von aktivem Lernen
  • Dokumentation und Reflexion des Lernfortschritts
  • Unterstützung der Schülerinnen und Schüler beim Führen der Nachweise über die geleisteten Tätigkeiten
  • Erstellen einer schriftlichen Beurteilung am Ende des Einsatzes


Inhaltliche Gestaltung

Die Ausprägung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten basiert insbesondere auf den Zielen und Inhalten der Fächer „Fußpflegerische Maßnahmen“, „Podo­logische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und Hilfsmittel“ sowie „Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung“.

Die Schülerinnen und Schüler werden schrittweise an die Lösung komplexer Aufgaben herangeführt und erwerben mindestens folgende Qualifikationen:

Erstes Ausbildungsjahr

  • Übernehmen organisatorischer Aufgaben innerhalb der Praxis
  • Anlegen von Patientendokumentationen
  • Vorbereiten und Einrichten des Arbeitsplatzes
  • Durchführen hygienischer Maßnahmen
  • Ausführen fußreinigender Maßnahmen
  • indikationsgerechtes Einsetzen der erforderlichen Instrumente und technischen Geräte
  • Durchführen von Nagelschnitt und Fräsarbeiten
  • Durchführen von Fußmassagen
  • Einsetzen einfacher podologischer Materialien und Hilfsmittel

Zweites Ausbildungsjahr

  • Führen von Patientendokumentationen
  • Erstellen von Behandlungsplänen
  • Durchführen podologischer Behandlungsmaßnahmen
  • indikationsgerechtes Einsetzen spezieller Instrumente und technischer Geräte
  • Behandeln von Risikopatienten
  • Beraten und Anleiten der Patienten für die Behandlung im häuslichen Bereich
  • Erfassen von Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten

In Vorbereitung der praktischen Einsätze erteilt die Schule den Schülerinnen und Schü­lern Praktikumsaufträge und legt die Abschnitte der Kontrolle und Bewertung fest.


Dokumentation und Bewertung

Während ihres praktischen Einsatzes führen die Schülerinnen und Schüler ein Tätig­keitsnachweisheft und erstellen eine Dokumentationsmappe über ihre Praktikumsein­richtungen und eigene Aktivitäten nach den von der Schule vorgegebenen Kriterien. Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Dokumentationsmappe regelmäßig der verant­wortlichen Fachkraft und der betreuenden Lehrkraft vor und bestimmen gemeinsam Teilschritte zur Realisie­rung des Ausbildungszieles im Ausbildungsprozess.

In jedem Praktikumsabschnitt erfolgt mindestens eine Konsultation der verantwort­lichen Lehrkraft mit der Praktikumseinrichtung und den Schülerinnen und Schülern.

Am Ende eines Praktikumsabschnittes erhalten die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Einschätzung seitens der verantwortlichen Fachkraft. Die Schule ermittelt daraus und unter Berücksichtigung der Bewertung der Dokumentationsmappe eine Note für den jeweiligen Praktikumsabschnitt. Den Praktikumseinrichtungen werden durch die Schule Hilfen zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler angeboten.

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