Zugriff auf die fachspezifischen Materialien nur nach Anmeldung im Schulportal!

 

Stundentafel

Berufsschule - Berufe nach § 66 BBiG und § 42r HWO

Fachpraktiker für Fahrzeuglackierung / Fachpraktikerin für Fahrzeuglackierung

2020

 

Impressum

Die Stundentafel ist zum 1. August 2020 in Kraft gesetzt. Die Ausbildung im Beruf Fachpraktiker/in für Fahrzeuglackierung erfolgt nach § 66 BBiG/§ 42r HwO.

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.

Die Stundentafel wurde unter Leitung des

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

erstellt.

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus 
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

Stundentafel für eine Berufsausbildung gemäß § 42r HwO

Unterrichtsfächer und Lernfelder Wochenstunden in den Klassenstufen
1 2 3
Pflichtbereich 12 13 13
Berufsübergreifender Bereich 41 5 5
Deutsch/Kommunikation 1 1 1
Englisch 1 - -
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 1 1
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 1 1
Sport - 1 1
Berufsbezogener Bereich2 8 8 8
Metallische Untergründe bearbeiten 1,5 - -
Nichtmetallische Untergründe bearbeiten 2 - -
Oberflächen und Objekte herstellen 2,5 - -
Oberflächen gestalten 2 1 -
Erstbeschichtung ausführen - 2 2
Instandsetzungsmaßnahmen durchführen - 1 1,5
Reperaturlackierungen ausführen - 2 2
Objekte gestalten - 1 1,5
Berufsbezogene Projekte - 1 1
Wahlbereich3 2 2 2
 
  • 1
    Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt. Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die zum Bestehen der Abschlussprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde notwendigen Inhalte im Unterricht vermittelt werden.
  • 2
    Grundlage für die schulinterne Erarbeitung von Ziel- und Inhaltsvorgaben sind die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung und die Prüfung der jeweils zuständigen Stelle für die Berufsausbildung nach § 42r HwO und der Rahmenlehrplan für den anerkannten Ausbildungsberuf Fahrzeuglackierer/in (Beschluss der KMK vom 16.05.2003.
  • 3
    Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
Zurück zum Seitenanfang