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Stundentafel
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Klassenstufen 1 bis 4
Mechatroniker für Kältetechnik / Mechatronikerin für Kältetechnik
2020
Die Stundentafel ist zum 1. August 2020 in Kraft gesetzt.
Die Stundentafel wurde unter Leitung des
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
erstellt.
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in den Klassenstufen | ||||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | 7 | |
1 | Analysieren von kälte- und klimatechnischen Anlagen und Prüfen von Funktionen | 2 | - | - | - |
2 | Herstellen von Anlagenteilen kälte- und klimatechnischer Baugruppen | 1,5 | - | - | - |
3 | Untersuchen und Prüfen der Funktion von elektrischen Anlagenteilen in Kälte- und Klimaanlagen | 1,5 | - | - | - |
4 | Planen und Ausführen von elektrischen Installationen am Einphasenwechselstromnetz | 1,5 | - | - | - |
5 | Warten von kälte-, klima- und elektrotechnischen Anlagenteilen | 1,5 | - | - | - |
6 | Planen einer Kälte- und Klimaanlage | - | 2 | - | - |
7 | Verlegen von Rohrteilen und Kanälen | - | 1,5 | - | - |
8 | Anschließen und Prüfen von Einphasenwechselstromantrieben für Kälte- und Klimaanlagen | - | 1,5 | - | - |
9 | Herstellen und Prüfen von elektromechanischen und elektronischen Steuerungen | - | 1 | - | - |
10 | In Betrieb nehmen von Kälte- und Klimaanlagen | - | 1 | - | - |
11 | Auswählen und Montieren von Wärmeaustauschern, Drosselorganen und Bauteilen | - | - | 2 | - |
12 | Auswählen und Montieren von Verdichtern | - | - | 1 | - |
13 | Auswählen und Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln an das Dreiphasenwechselstromnetz | - | - | 1,5 | - |
14 | Installieren, Einstellen und Prüfen von elektronischen Steuerungen und Regelungen | - | - | 1 | - |
15 | Bauen von klimatechnischen Anlagen und Systemen | - | - | 1,5 | - |
16 | Bauen von kältetechnischen Anlagen und Systemen | - | - | - | 3 |
17 | Instandhalten und Entsorgen von kälte- und klimatechnischen Anlagen | - | - | - | 4 |
Wahlbereich2 | 2 | 2 | 2 | 2 |