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Stundentafel

Berufsschule - duale Berufsausbildung

Kaufmann für Verkehrsservice / Kauffrau für Verkehrsservice

2014/2020

 

Impressum

Die Stundentafel ist ab 1. August 2020 freigegeben.

Die Stundentafel wurde am

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

https://www.lasub.smk.sachsen.de

erarbeitet.

 

HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

https://www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“

Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Stundentafel

Unterrichtsfächer und Lernfelder Wochenstunden in den Klassenstufen
1 2 3
Pflichtbereich 12 12 12
Berufsübergreifender Bereich 41 5 5
Deutsch/Kommunikation 1 1 1
Englisch 2 1 1
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 1 1
Sport - 1 1
Berufsbezogener Bereich 8 7 7
1 Die eigene Berufsausbildung aktiv und zielgerichtet mitgestalten 12 - -
2 Das eigene Handeln in den strukturellen und rechtlichen Bezugsrahmen eines Verkehrsbetriebes stellen 1 - -
3 Die angestrebte Arbeitnehmerrolle vorbereiten und zielgerichtet mitgestalten - 0,5 1
4 Der Bedeutung der Verkehrswirtschaft in der Gesamtwirtschaft einschätzen - 0,5 1
5 Kunden über Produkte und Leistungen im Personenverkehr informieren 22 1 -
6 Mit Kunden umgehen 1 - -
7 Mit fremdsprachigen Kunden (in betriebsüblichen Standardsituationen) kommunizieren 1 1 -
8 Bücher führen 1 - 0,5
9 An der Überwachung und Steuerung von Kosten und Leistungen mitwirken 1 1 0,5
10 Zusatzleistungen (Waren und Dienstleistungen außerhalb des Kerngeschäfts) beschaffen - 1 0,5
11 Zahlungsvorgänge bearbeiten - 1 1
12 An verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken - - 1,5
13 Kunden über gesetzliche und vertragliche Grundlagen im Personenverkehr informieren - 1 -
14 Sicherheitsrelevantes Handeln an einem rechtlichen Bezugsrahmen ausrichten - - 1
Wahlbereich3 2 2 2
 
  • 1
    Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt. Eine Reduzierung im Fach Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen.
  • 2
    Ergänzend zu den Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplanes wurde die Stundenzahl erhöht.
  • 3
    Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
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