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Lehrplan

Berufsschule - duale Berufsausbildung

Holzspielzeugmacher / Holzspielzeugmacherin

2. und 3. Ausbildungsjahr

2002/2012/2020

 

Impressum

Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben. 

Dem Lehrplan liegt der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.05.1996), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holz­spielzeugmacherin (BGBl I 1996, S. 940) abgestimmt ist, zugrunde.

Der Lehrplan wurde am

Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c  
01445 Radebeul

unter Mitwirkung von

Carola Köhler                                Zschopau/Seiffen
Christfried Köhler (Leiter)              Zschopau/Seiffen
Uwe Rümmler                                Zschopau/Seiffen
Heiner Stephani                            Zschopau/Seiffen
Silke Weigelt                                 Zschopau/Seiffen

2002 erarbeitet und durch das Sächsische Bildungsinstitut 2012 redaktionell überarbeitet.

Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das 

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

https://www.lasub.smk.sachsen.de

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus 
Carolaplatz 1
01097 Dresden

https://www.smk.sachsen.de

 

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“

Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Dieser Lehrplan gilt für den berufsbezogenen Unterricht zur Erreichung des Berufszieles für den Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin.

Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich sowie den Wahlbereich.

Im berufsbezogenen Bereich wird in den Handlungsbereichen

  • Werkstoffbearbeitung
  • Gestaltung, Entwurf, Planung
  • Drehverfahren
  • Oberflächenbehandlung
  • Dekoratives Spanen und Schnitzen

unterrichtet. 

In diese Handlungsbereiche ist der anwendungsbezogene gerätegestützte Unterricht eingebunden. Darin kann Gruppenteilung im Umfang von bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen. Dabei sollte der selbstständigen praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler und der Herausbildung von Kreativität eine entsprechende Bedeutung zukommen.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Handlungsbereiche bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lehrplaneinheiten unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen. 

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits. Das Recycling und ggf. die umweltgerechte Entsorgung von Reststoffen ist wiederholt an geeigneter Stelle im Unterricht anzusprechen.

Fragen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes sind integraler Bestandteil aller Lehrplaneinheiten.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.

Die Schülerinnen und Schüler müssen zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit, die das selbstständige Planen, Durchführen sowie Kontrollieren der Arbeitsaufgaben und Arbeitsergebnisse beinhaltet, befähigt werden.

Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele erfolgt sowohl theoriegeleitet als auch anwendungs- und projektorientiert. Insbesondere bei der Vermittlung von Grundlagenwissen ist die fachsystematische Ordnung der Lehrgegenstände zu beachten.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Demnach soll selbstständiges und vernetztes Denken sowie die Fähigkeit, Probleme zu erkennen und zu lösen, unterstützt werden. Darüber hinaus ist bei den Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.

 

Stundentafel

Unterrichtsfächer und Handlungsbereiche Wochenstunden in den Klassenstufen
1 2 3
Pflichtbereich 121 12 12
Berufsübergreifender Bereich 42 5 5
Deutsch 1 1 1
Englisch 1 - -
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 1 1
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 1 1
Sport - 1 1
Berufsbezogener Bereich 8 7 7
Werkstoffbearbeitung 3 1,53 0,53
Gestaltung, Entwurf, Planung 3 3 3
Drehverfahren 1 0,53 1
Oberflächenbehandlung 1 1 1,53
Dekoratives Spanen und Schnitzen 0 1 1
Wahlbereich4 2 2 2
 
  • 1
    In der Klassenstufe (Klst.) 1 erfolgt eine gemeinsame Beschulung mit den Berufen Drechsler und Holzbildhauer.
  • 2
    Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt. Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen.
  • 3
    Die Zeitrichtwerte wurden aufgrund der Änderungen in der Rahmenstundentafel für die Berufsschule – Berufsausbildung in den Berufen der Berufsbereiche (außer Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung) im Freistaat Sachsen angepasst.
  • 4
    Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.

Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne

Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.

Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte. 

Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:

  • Kenntnisse (Wissen)
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können)
  • Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)

Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.

Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusam­menhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.

Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.

Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.

Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:

Lehrplaneinheit Zeitrichtwert Ustd.

Ziele

Inhalte

Hinweise zum Unterricht

Einzellehrpläne

Werkstoffbearbeitung

Kurzcharakteristik

Der Unterricht im Handlungsbereich „Werkstoffbearbeitung“ vermittelt berufsbestim­mende Grundlagen der Holzbearbeitung. In ihm werden sichere Kenntnisse über die zur Herstellung von Holzspielzeug, kunsthandwerklichen Erzeugnissen und Holzschnit­zereien erforderlichen Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie über die unter­schiedlichen Produktionsverfahren vermittelt.

Die Reaktivierung vorhandener naturwissenschaftlicher Kenntnisse ist als Grundlage für einen sinnvollen und sparsamen Materialeinsatz zu nutzen. Dabei soll der Umgang mit Tabellenwerken und Formelsammlungen sowie die Handhabung von Rechengerä­ten im Vordergrund stehen.

Kenntnisse über die Bestimmun­gen des Unfall-, Brand- und Umweltschutzes sind zu vermitteln und deren Einhaltung im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht zu üben und zu kontrollieren.

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist auf die Handlungsbereiche „Gestaltung, Entwurf, Planung“, „Drehverfahren“ und „Oberflächenbearbeitung“ Bezug zu nehmen.

Die in der betrieblichen Ausbildung gewonnenen praktischen Erfahrungen sind für den berufsbezogenen Unterricht zu nutzen, technologisch zu begründen und für die wei­tere Wissensvermittlung anzuwenden.

Die Aneignung der Kenntnisse und die Entwicklung von Fähigkeiten soll komplex erfol­gen. Auf ein selbstständiges Lösen von Problemen ist Wert zu legen.

Im weiteren Verlauf sind Handlungen, die für traditionelle handwerkliche und indus­trielle Produktionsverfahren und -techniken typisch sind, gegenüberzustellen.

Eine Gruppeneinteilung kann im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht in bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen. Hierbei sollen insbesondere Tätigkeiten des dekorativen Spanens einschließlich des Schnit­zens und des Malens durchgeführt werden. Werkzeug- und Maschineneinsatz sind zu begründen.

Der Werkstoffeinsatz muss sinnvoll und sparsam erfolgen und ist zu begründen.

Einfache materialbezogene Berechnungen sollen auch computergestützt erfolgen.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4 Holzverbindungen 18 Ustd.
Lehrplaneinheit 5 Holzbearbeitungsmaschinen I 18 Ustd.
Lehrplaneinheit 6 Vorrichtungen 10 Ustd.
Lehrplaneinheit 7 Klebstoffe und Kunststoffe 8 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 8 Holzbearbeitungsmaschinen II 10 Ustd.
Lehrplaneinheit 9 NC-Maschinen 6 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4: Holzverbindungen 18 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen konstruktive Holzverbindungen, Verbindungsmittel und deren Anwendungsmöglichkeiten für Holzspielzeug. Sie haben erkannt, dass Belastbarkeit, Funktionstüchtigkeit und Aussehen des Holzspielzeugs von der Wahl der geeigneten Holzverbindung abhängen. Sie können die verschiedenen Holzverbindungen sicher unterscheiden, skizzieren und die technologisch richtigen Maßverhältnisse angeben.

Bedeutung, Auswahl und Anforderungen an Holzverbindungen

Qualität und Wirtschaftlichkeit

Konstruktive Holzverbindungen

Maßverhältnisse

Besonderheiten

Technologie

Verbindungsmittel

Normen

Anwendungsmöglichkeiten

Einschränkungen für Holzspielzeug, Sicherheitsvorschriften

Lehrplaneinheit 5: Holzbearbeitungsmaschinen I 18 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Aufbau, Funktion und Einsatz der Einzweck-Holzbearbeitungsmaschinen sowie die erforderlichen Werkzeuge. Sie haben erkannt, dass ein qualitätsgerechtes, rationelles und unfallfreies Arbeiten an den Maschinen von den spanungstechnischen Faktoren, der Instandhaltung und Wartung der Maschinen sowie der Beachtung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften abhängt. Sie können den technologischen Einsatz der Maschinen beurteilen und die verschiedenen Unfallschutzvorrichtungen darstellen.

Betriebs- und sicherheitstechnische Grundlagen

Symbole, FI-Schutzschalter, Normen

Maßnahmen bei Unfällen

Einzweck-Holzbearbeitungsmaschinen

Aufbau, Funktion und Einsatz

Bauteile und Besonderheiten

Berechnung maschinentechnischer Daten

Aufbau und Wirkungsweise von NC-gesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen

Instandhaltung und Pflege der Maschinen und Werkzeuge

Standzeit

handwerkliches Schärfen

Kundendienst

Arbeitssicherheit/Unfallverhütung

Vorschriften der BG Holz

Lärmschutz

Lautstärken, Lärmbekämpfung

Lehrplaneinheit 6: Vorrichtungen 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten, Aufgaben und Bau der Vorrichtungen, Schablonen und Lehren für die Herstellung von Holzspielzeug. Ihnen ist bewusst, dass ein qualitätsgerechtes, wirtschaftliches und unfallfreies Arbeiten vom richtigen Einsatz geeigneter Vorrichtungen abhängt. Sie können die notwendigen Anforderungen an Konstruktion und Funktion dieser Arbeitsmittel beschreiben.

Arten der Vorrichtungen, Schablonen und Lehren

Aufgaben der Vorrichtungen

Anwendungsbereiche

CNC-Fräsmaschinen

Anforderungen an einfache Vorrichtungen, Herstellung

Einsatz CAD-Programm, Material und Konstruktion

Lehrplaneinheit 7: Klebstoffe und Kunststoffe 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Hauptgruppen und Handelsnamen der Kunst- und Klebstoffe. Sie sind in der Lage, sie den Verwendungszwecken zuzuordnen. Sie haben erkannt, dass Verformung und mechanische Bearbeitung sowie die Verleimung von Holz- und Kunststoffteilen von spezifischen Eigenschaften der Kunststoffe und der Klebstoffe abhängen.

Hauptgruppen und Handelsnamen der Kunststoffe

Arbeit mit Normungstabellen

Verwendung der Kunststoffe

Bearbeitung und Verformung der Kunststoffe

Klebstoffe

natürliche Klebstoffe

synthetische Klebstoffe

Vorgänge bei der Verleimung

physikalische Vorgänge

Adhäsion, Kohäsion

chemische Vorgänge

Kondensation

Verarbeitung von Klebstoffen

Anforderungen an die Leimfuge

Anforderungen an den Leim

technische Anforderungen

Leimauftragsverfahren

Verwendung von Klebstoffen

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 8: Holzbearbeitungsmaschinen II 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Arbeitsregeln zum Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen. Ihnen ist bewusst, dass die Arbeitsergebnisse an Holzbearbeitungsmaschinen durch exaktes Einrichten, praktische Erfahrungen und angeeignetes Wissen beeinflusst werden. Sie können für die vielfältigen Erzeugnisse der Holzspielzeugproduktion die konkreten Arbeitsschritte zum Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen nennen und beschreiben.

Grundsätze und Arbeitsregeln zum Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen

Sicherheitsvorschriften der BG Holz

Auswechselbare, bewegliche und verstellbare Maschinenteile

Arbeitsschritte beim Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen

Unfallverhütungsvorschriften

Arbeitssicherheitsvorrichtungen, BG Holz

Naturwerkstoffe

Leder, Felle, Rattan, textile Fasern, Papier, Federn, Harze, Wachse

Einsatzmöglichkeiten der Naturwerkstoffe für Holzspielzeug

Lehrplaneinheit 9: NC-Maschinen 6 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Wirkungsweise von NC-Maschinen. Sie sind in der Lage, NC-Maschinen fachgerecht einzurichten sowie unter Einhaltung der gültigen UVV zu bedienen und kennen die jeweiligen Besonderheiten.

Entwicklung der CNC-Technik

Aufbau und Funktion von NC-Maschinen

Hauptteile, Funktion, Besonderheiten, Steuerung

Werkzeuge und Werkzeugaufnahmen

Bauart, Qualität, Schneidenwinkel

Spannmedien und -systeme

Vakuum, Anschläge

Technologische Parameter

Leistung

Drehzahl

Vorschub

Schnittgeschwindigkeit

Fräsrichtung

Sicherheitsvorkehrungen

UVV

Gestaltung, Entwurf und Planung

Kurzcharakteristik

Der Unterricht im Handlungsbereich „Gestaltung, Entwurf, Planung“ vermittelt berufserforderliche Gestaltungs- und Planungsgrundlagen.

In ihm werden sichere Kenntnisse über die Holz- und Spielzeuggestaltung vermittelt sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten im Entwurfs- und technischen Zeichnen erworben.

Ausgehend von den ästhetischen und kunstgeschichtlichen Voraussetzungen sind Kenntnisse über Form, Farbe und Proportionen zu vermitteln.

Der Schwerpunkt innerhalb des Faches ist die Entwicklung und die Förderung von Fähigkeiten zur innovativen und kreativen Gestaltung von kunsthandwerklichen Erzeugnissen und Holzspielzeug.

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist auf die Handlungsbereiche „Werkstoffbearbeitung“, „Drehverfahren“ und „Oberflächenbehandlung“ Bezug zu nehmen.

Die Aneignung der Kenntnisse und die Entwicklung von Fähigkeiten soll komplex und in fallorientierten Aufgabenstellungen erfolgen.

Die gestalterischen Lösungen sind im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht zu überprüfen und zu korrigieren.

Im weiteren Verlauf können durch Projektarbeiten produktionsreife Lösungen für neue Erzeugnisse entstehen. Der Einsatz branchenüblicher Software soll dazu genutzt werden.

Eine Gruppeneinteilung kann im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht in bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4 Projektionen 18 Ustd.
Lehrplaneinheit 5 Entwurf I 34 Ustd.
Lehrplaneinheit 6 Konstruktion I 30 Ustd.
Lehrplaneinheit 7 Gestaltungsanforderungen 14 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 8 Entwurf II 42 Ustd.
Lehrplaneinheit 9 Konstruktion II 42 Ustd.
Lehrplaneinheit 10 Qualitätssicherung 12 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4: Projektionen 18 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können Projektionszeichnungen sauber, maßhaltig und technisch einwandfrei anfertigen und lesen. Sie sind in der Lage, Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit Zeichengeräten selbstständig weiterzuentwickeln. Sie verfügen über räumliches Vorstellungsvermögen.

Anfertigen von Projektionszeichnungen

CAD-Systeme

Projektionsmethode „von der Draufsicht zur Seitenansicht“

Flügelräder mit unterschiedlicher Flügelanzahl und Flügelform

dreiarmiger Leuchter

Tisch mit drei geschweiften Beinen

Lesen von Projektionszeichnungen

mentale Übertragung zweidimensional in dreidimensional

Lehrplaneinheit 5: Entwurf I 34 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundregeln für den Entwurf pflanzlicher, tierischer und menschlicher Figuren. Sie sind in der Lage, anatomische Besonderheiten der Figuren beim Zeichnen hervorzuheben und durch Farbabstufungen plastisch darzustellen. Sie haben erkannt, dass Naturstudien unabdingbare Voraussetzung für das Zeichnen von Figuren sind. Sie sind befähigt, die Proportionsschemata für figürliches Holzspielzeug zeichnerisch anzuwenden.

Grundregeln für den Entwurf

Idee

Zweck

Analyse

Synthese

Perspektive

Proportionen

Licht

Materialgerechtheit

Statik

Proportionsschemata für Figuren aus Holz

zwischen Pflanzen, Tieren und menschlichen Figuren unterscheiden

Haltungs- und Bewegungsformen der Figuren

Drehformanalyse

Winkelschnitte

Übertreibung

„Reifenvieh“

Farbabstufungen

Grauwerte mit Bleistift und Tusche, Helligkeitswerte mit Farbe aquarell

Entwürfe

Lehrplaneinheit 6: Konstruktion I 30 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können die Grundlagen des Technischen Zeichnens auf berufsspezifische Aufgabenstellungen anwenden. Ihnen ist bewusst, dass sie die Erzeugnisse so darstellen müssen, dass die Herstellung nach den von ihnen ange­fertigten Zeichnungen möglich ist und die volle Funktionstüchtigkeit gewährleistet werden kann.

Die Schülerinnen und Schüler können auf der Grundlage technischer Zeichnungen Materiallisten anfertigen.

Anfertigen von Konstruktionszeichnungen

CAD-Systeme ansprechen

Entwurfsskizzen

Digitalisierung

Zusammenbauzeichnung im Halbschnitt für eine Figur und ein Tier aus Holz

Normen

Einzelteilzeichnung der Erzeugnisse in Schnittdarstellung mit vollständiger Bemaßung sowie mit genauer Angabe der Holzart und des Faserverlaufs

Halbschnitt, Teilschnitt

Verbindungszeichnungen

Materiallisten

M1 und M2, Tabellenkalkulation

Lesen von Konstruktionszeichnungen

Lehrplaneinheit 7: Gestaltungsanforderungen 14 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Anforderungen an die Gestaltung von Holzspiel­zeug und Dekorationserzeugnissen aus Holz. Sie sind in der Lage, die Umsetzung der Gestaltungsanforderungen an Holzspielzeug zu analysieren und bei eigenen Entwürfen die Anforderungen zu erfüllen.

Gestaltungsgrundsätze

Funktion

Form

Zweck

Anforderungen an die Funktionstüchtigkeit

Material- und Sicherheitskriterien

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 8: Entwurf II 42 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können Aufgabenstellungen zum Entwerfen von Holzspielzeug und Dekorationserzeugnissen aus Holz analysieren, akzentuieren und in zeichnerische Entwürfe umsetzen. Sie sind befähigt zur Kopie von Erzeugnissen sowie zur Findung von Ideen für kreative und innovative Erzeugnisse und deren zeichnerische Dokumentation. Sie sind in der Lage, die Mittel der Gestaltung anzuwenden und selbstständig Entwürfe wirklichkeitsgetreu und sauber anzufertigen.

Festlegen der Gestaltungsschwerpunkte

Variationen zur Umsetzung der Themenstellung

Ideenskizzen

Proportionen

Treffen der Formenauswahl

Formen der Ruhe

Formen der Bewegung

Intensivieren der Formenwirkung durch Farbgebung

plastische Erscheinung der Form

Helligkeitswerte, aquarell

Kontraste, Harmonie

Entwerfen von Holzspielzeug und Dekorationserzeugnissen

Grundsortiment Holzspielzeug

Lehrplaneinheit 9: Konstruktion II 42 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen den Inhalt und die Bedeutung der Zeichnungssätze. Sie können Zeichnungssätze sauber, maßhaltig und technisch einwandfrei zeichnen, Zeichnungssätze zusammenstellen sowie für die Fertigung auswerten. Sie besitzen einen Einblick in die Kalkulation nach Kalkulationsschema und sind fähig, benötigte Materialmengen zu berechnen und Materiallisten aufzustellen.

Bestandteile von Zeichnungssätzen

Entwurfsskizze

Digitalisierung

Hauptzeichnung

unterschiedliche Bauweisen

Ansichten

Lage der Schnitte

Festlegung der Holzart

Festlegung des Faserverlaufes

Einzelteilzeichnung

Normen

Ansichten

Planung der Fertigung

Bemaßung

Konstruktionszeichnung

Schnittarten

Baugruppen

Bemaßung

Materialberechnungen

Anfertigen von Materiallisten

M1, M2

Berechnen von Fertigmengen

Kalkulation

nach Kalkulationsschema, Nutzung Tabellenkalkulation

Kostenbegriffe

Zuschlagskalkulation

Darstellen eines Zeichnungssatzes

Pyramide

Spielzeugtruhe

Puppenwiege

Lesen von Zeichnungssätzen und Auswertung für die Fertigung

CNC-Programmierung, Datenaustausch

Lehrplaneinheit 10: Qualitätssicherung 12 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Qualitätskriterien für Holzspielzeug und Dekorationserzeugnisse aus Holz. Sie sind in der Lage, die Qualität der Erzeugnisse zu kontrollieren und zu bewerten. Sie sind motiviert, bei ihrer eigenen Arbeit die Qualitätskriterien einzuhalten.

Qualitätskriterien für Gestaltung, Material und Konstruktion

Qualitätskontrollen

insbesondere Oberfläche und Funktionstüchtigkeit

Drehverfahren

Kurzcharakteristik

Der Unterricht im Handlungsbereich „Drehverfahren“ vermittelt Kenntnisse über Hauptgruppen und Einsatz der Drehmaschinen für die Holzbearbeitung. In ihm werden sichere Kenntnisse über Aufbau, Funktion und Spannwerkzeuge der Drehmaschinen erworben.

Der Schwerpunkt innerhalb des Faches besteht in der tiefgründigen Kenntnisaneignung über die vielfältigen Drechslerwerkzeuge, Drehstähle und besonderen Mess-, Prüf- und Reißwerkzeuge. Dabei soll der Umgang mit diesen Werkzeugen fallorientiert an rotationssymmetrischen Erzeugnisbeispielen der Hauptdrehverfahren geübt und gefestigt werden. Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist auf die Handlungsbereiche „Werkstoffbearbeitung“ und „Gestaltung, Entwurf, Planung“ Bezug zu nehmen.

Die in der betrieblichen Ausbildung gewonnenen praktischen Erfahrungen sind für den berufsbezogenen Unterricht zu nutzen und im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht anzuwenden.

Eine Gruppeneinteilung kann im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht in bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4 Drehmaschinen 10 Ustd.
Lehrplaneinheit 5 Werkzeuge für Drehmaschinen 5 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 6 Einrichten und Bedienen der Drehmaschinen 15 Ustd.
Lehrplaneinheit 7 Sondervahren 17 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4: Drehmaschinen 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die verschiedenen Drehmaschinen. Sie sind in der Lage, die Bauteile der Drehmaschinen zu benennen und darzustellen sowie deren Funktionen zu erläutern. Sie können den fachgerechten Einsatz der Drehmaschinen und die Unfallschutzvorrichtungen sicher beschreiben.

Hauptgruppen der Drehmaschinen

Abgrenzen von Fräsmaschinen

Fasson- und Schablonendrehmaschinen

Schleifautomaten

Bauteile der Drehmaschinen

bewegliche und feste Teile

Ergänzungsvorrichtungen

Spannvorrichtungen

Unfallschutzvorschriften für Drehmaschinen

BG Holz

Wartung und Instandhaltung der Drehmaschinen

Lehrplaneinheit 5: Werkzeuge für Drehmaschinen 5 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die für halbautomatische und vollautomatische Drehmaschinen erforderlichen Werkzeuge. Sie können Arbeitsschritte für das Auswechseln der Werkzeuge nennen und Wesensmerkmale des Schärfens beschreiben.

Werkzeugarten für Drehmaschinen

Drehstähe

Stahlarten

Fräswerkzeuge für Drehmaschinen

Werkzeugwechsel

Schärfen der Werkzeuge

Schneidenwinkel

Schleifen, Abziehen

Gegenlauf, Gleichauf

Schleifmittel

Unfallschutzvorschriften

Spannvorrichtung, Schutzbrille

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 6 : Einrichten und Bedienen der Drehmaschinen 15 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen Arbeitsregeln zum Einrichten und Bedienen der Drehautomaten. Ihnen ist bewusst, dass die Qualität der Drehteile vom exakten Einrichten der Drehmaschine und dem richtig geschärften Werkzeug abhängt.

Arbeitsregeln zum Einrichten und Bedienen der Drehmaschine

sowohl halbautomatisch als auch vollautomatisch und computergesteuert

Bedienfelder

Symbole

Magazine

Bestückung

Unfallschutzvorschriften

Bedienungsanleitung

Lehrplaneinheit 7: Sondervahren 17 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können berufsbezogene Sonderdrehverfahren anwenden. Sie sind befähigt, diese Drehverfahren konkreten Einsatzgebieten zuzuordnen und ihre Besonderheiten zu beschreiben.

Reifendrehen

Werkzeuge

Arbeitsabläufe

Erzeugnisse

Linksdrehen

Drehbank

Dreheisen

Erzeugnisse

Rändeln

Rändeleisen

Herstellen von Brandreifen

Einsatz von Rundstabhobeln

Material

Herstellung

Andrehen von Spänen

Bäumchen, Blumen, Dreheisen

Oberflächenbehandlung

Kurzcharakteristik

Der Unterricht im Handlungsbereich „Oberflächenbehandlung“ vermittelt Kenntnisse über die berufsbezogene Behandlung von Oberflächen an Holzspielzeug und kunsthandwerklichen Erzeugnissen aus Holz.

Ausgehend von den unterschiedlichen Oberflächeneffekten der Produkte sind Kenntnisse über die Vorbehandlungsverfahren, -mittel und besondere Techniken zu vermitteln. Insbesondere sind dabei die Kenntnisse über die ornamentale und figürliche Farbgestaltung sowie die Schriftmalerei zu vermitteln.

Ausgehend von den ästhetischen Empfindungen der Schülerinnen und Schüler sind Kenntnisse über Farbgestaltung und Oberflächenschutz zu erarbeiten.

Der Schwerpunkt innerhalb des Faches sind die besonderen Oberflächen- und Beschichtungstechniken, einschließlich der Auftragsstoffe.

Die Aneignung der Kenntnisse soll komplex erfolgen und im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht überprüft und kontrolliert werden.

Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen „Werkstoffbearbeitung“, „Gestaltung, Entwurf, Planung“ und „Dekoratives Spanen und Schnitzen“ erforderlich.

Eine Gruppeneinteilung kann im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht in bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4 Ornamentale Farbgestaltung 24 Ustd.
Lehrplaneinheit 5 Oberflächentechnik 8 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 6 Beschichtungsstoffe 10 Ustd.
Lehrplaneinheit 7 Auftragsverfahren 22 Ustd.
Lehrplaneinheit 8 Figürliche Farbgestaltung 18 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 4: Ornamentale Farbgestaltung 24 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Beziehungen und die Harmonien im Farbkreis. Sie besitzen einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur farblichen Ausgestaltung von Ornamenten und sind in der Lage, bei der Gestaltung von Ornamenten das „Vorbild der Natur“ farbenidentisch nachzuempfinden.

Farbharmonien in der Natur

Harmonie zwischen Farbe und Form

am Beispiel von Blüten, beabsichtigte Wirkung

Farbgestaltung der Ornamente

stilisierte Ornamente

vereinfachte Blüten- und Blätterformen und deren Farben

geometrische Ornamente

aus Elementen der Geometrie, Farbgestaltung, s. Harmonie

natürliche Ornamente

aus Elementen der Natur, Farbgestaltung der Natur

Subjektives Empfinden und Zeitgeschmack der farblichen Gestaltung

Zusammenhang zur beabsichtigten Wirkung, unterschiedliche Symbolik und Wirkung der Farben und Farbkombinationen

Lehrplaneinheit 5: Oberflächentechnik 8 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Oberflächentechniken für Holzspielzeug und Dekorationserzeugnisse. Ihnen ist aus praktischer Erfahrung bewusst, dass die Oberflächengüte wesentlich von den angewendeten Oberflächentechniken abhängt.

Oberflächenvorbehandlung

Grundieren

Ziele

Grundierungsmittel

Zwischenschleifen

Schleifwerkzeuge

Entstauben

Mattieren

offenporige Oberflächen

Lackieren

Glanzgrade

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 6: Beschichtungsstoffe 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können die erzeugnisüblichen Beschichtungsstoffe beschreiben. Sie sind in der Lage, Beschichtungsstoffe entsprechend des Oberflächeneffektes zu bewerten und zu begründen. Ihnen ist bewusst, dass bei Umgang mit lösungsmittelhaltigen Stoffen die Gesundheits- und Brandschutzbestimmungen strikt einzuhalten sind.

Hauptgruppen, Bestandteile, Eigenschaften und Einsatzgebiete

anwendungsorientierte Aufgabenstellungen

synthetische Lacke und Farben

natürliche Lacke und Farben

Lasuren

Öle

Wachse

Lösungs- und Dispersionsmittel

Glanzgrade

Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz

Lehrplaneinheit 7: Auftragsverfahren 22 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die möglichen Auftragsverfahren. Sie sind in der Lage, die verschiedenen Verfahren nach ihren Besonderheiten zu beurteilen und für fallorientierte Aufgabenstellungen geeignete Auftragsverfahren selbstständig auszuwählen und die Auswahl zu begründen.

Spritzverfahren

Druckbereiche

Airlessspritzen

Aircoatspritzen

elektrostatisches Spritzen

ggf. weitere Verfahren

Tauchen

Quirlen, Tauchgeräte

Trommellackieren

Streichen

Drucken

Normen (DIN 18 230, 4102)

Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz

MEK-, MIK-, MAK-Werte
Flammpunkt, Symbole, Materialreste

Lehrplaneinheit 8: Figürliche Farbgestaltung 18 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Gesetzmäßigkeiten des Farbkreises. Sie sind in der Lage, die unterschiedlichen Möglichkeiten an den entworfenen Figuren anzuwenden.

Farbharmonien am 12-teiligen Farbkreis, Farbklänge

Anwendung bei Figuren

2-Klang

3-Klang

4-Klang

Farbstimmungen am 8-teiligen Farbendreieck

Anwendung bestimmter Farbenstimmungen an speziellen Figuren; Aquarelle

ernst

melancholisch

heiter

Regeln für das Mischen von Farben

Dekoratives Spanen und Schnitzen

Kurzcharakteristik

Der Unterricht im Handlungsbereich „Dekoratives Spanen und Schnitzen“ vermittelt Kenntnisse über erzeugnisrelevante Spanungsvorgänge und das Schnitzen. In ihm werden sichere Kenntnisse über Werkzeuge, Material und Bearbeitungsverfahren vermittelt.

Der Schwerpunkt innerhalb des Faches ist die Entwicklung und Förderung von Fähigkeiten zur innovativen und kreativen Formgestaltung an geschnitzten oder dekorativ gespanten Produkten.

Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist auf die Handlungsbereiche „Werkstoffbearbeitung“ und „Oberflächenbehandlung“ Bezug zu nehmen.

Die Aneignung der Kenntnisse und die Entwicklung von Fähigkeiten soll komplex und größtenteils im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht erfolgen.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1 Spanungskriterien 10 Ustd.
Lehrplaneinheit 2 Schnitzen 22 Ustd.

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 3 Dekoratives Spanen 22 Ustd.
Lehrplaneinheit 4 Spanziehen 10 Ustd.

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1: Spanungskriterien 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können die Kriterien für das dekorative Spanen und das Schnitzen nennen. Ihnen ist bewusst, dass die Qualität der Schnitzerzeugnisse von der Materialauswahl und -vorbereitung sowie vom richtig geschärften Werkzeug abhängt.

Holzauswahl

Wiederholung Holzarten, Holzeigenschaften, Faserverlauf

Holzvorbereitung

Holzfeuchte beachten, Lagerung des Holzes, vgl. „Werkstoffbearbeitung“, Reifenzubehörteile

Spanungsgrundlagen

Arbeitssicherheit und Unfallschutz

Spannvorrichtungen

Werkzeuginstandhaltung

Lehrplaneinheit 2: Schnitzen 22 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler können die für das Schnitzen geeigneten Holzarten nennen und besitzen einen Überblick über die Vielfalt der Schnitzereien. Sie sind in der Lage, die wesentlichen Arbeitsschritte und Besonderheiten der unterschiedlichen Schnitzverfahren zu beschreiben und sind motiviert, die geltenden Unfallschutzvorschriften einzuhalten.

Schnitzwerkzeug

Vorlagen für das Schnitzen

vorgegebene Zeichnungen oder Skizzen

eigene Entwürfe

Entwicklung von Kreativität

Schnitzereien/fertige Produkte

Kerbschnitzen

Kerbschnitte, Ornamente

Halbplastisches Schnitzen

„Beschnitzen“

Vollplastisches Schnitzen

Bewegungsausdruck

Komplettierung

Zubehörteile

Qualitätssicherung

anatomische Besonderheiten

Arbeitssicherheit und Unfallschutz

u. a. Daumenschutz

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 3: Dekoratives Spanen 22 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Spandekore und die zur Herstellung erforderlichen Arbeitsschritte. Sie sind fähig, die Qualität der Spandekore nach gestalterischen und verarbeitungstechnischen Merkmalen zu beurteilen und sind für die Belange der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes sensibilisiert.

Einspannen der Rohlinge

Spannvorrichtung

Spanungswinkel

Keil- und Schnittwinkel

Anstechen der Späne an flachen Rohlingen

Beachten des Faserverlaufs

Spanbaumstechen an gedrehten Spindeln

Spindeln vom Automaten oder an der Drehbank hergestellt

Spanbaumarten

Qualitätsmerkmale

Arbeitssicherheit und Unfallschutz

Lehrplaneinheit 4: Spanziehen 10 Ustd.

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anwendungsgebiete für gezogene Späne. Sie können Werkzeuge und Maschinen, die Holzvorbereitung und die Arbeitsschritte beim Spanziehen sicher beschreiben.

Anwendungsgebiete

Spandosen, Blätter

Holzvorbereitung

Faserverlauf, Holzfeuchte, Grundformen

Spanziehwerkzeuge und -maschinen

Einrichten, Spandicken

Ziehen der Späne

Qualitätsprüfung

Wahlbereich

CNC und CAD

Kurzcharakteristik

Im Handlungsbereich “CNC und CAD“ des Wahlbereiches können die Grundlagen der CNC-Programmierung nach DIN sowie des computerunterstützten Zeichnens (CAD) vermittelt werden. Dabei sollen gezielt die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Software aus dem 1. Ausbildungsjahr genutzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, die erworbenen Grundkenntnisse selbstständig zur Lösung neuer Aufgabenstellungen anzuwenden. Sie sollen erkennen, dass die CNC-Programmierung und das computerunterstützte Zeichnen wichtige Hilfsmittel für ihren Beruf sind.

Sie werden auf die Nutzung weiterentwickelter CNC- und CAD-Software vorbereitet.

Im 2. Ausbildungsjahr können Fähigkeiten zum Programmieren einfacher berufsbezo­gener Aufgaben vermittelt werden. Im 3. Ausbildungsjahr kann eine Vertiefung im Konstruie­ren unter Verwendung von CAD-Software angeboten werden.

Der gesamte Unterricht ist durch unmittelbare Arbeit am Computer gekennzeichnet. Jeder Schülerin und jedem Schüler sollte ein Einzelarbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die erstellten CNC-Programme sind an entsprechenden Maschinen zu erproben.

Abstimmungen sollten mit den Handlungsbereichen “Gestaltung, Entwurf, Planung“ so­wie “Konstruktion“ erfolgen.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1 Grundlagen computergesteuerter Holzbearbeitungsmaschinen
Lehrplaneinheit 2 Programmierung computergesteuerter Holzbearbeitungsmaschinen

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 3 Programmierung von Zyklen
Lehrplaneinheit 4 Grundlagen des CAD
Lehrplaneinheit 5 Erstellen von einfachen Zeichnungen

2. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1: Grundlagen computergesteuerter Holzbearbeitungsmaschinen

Die Schülerinnen und Schüler können den Aufbau von CNC-Holzbearbeitungsmaschi­nen beschreiben. Sie besitzen sichere Kenntnisse über die Steuerungsarten und die Wegmesssysteme.

Geschichtliche Entwicklung und Aufbau von CNC-Maschinen

an typischen CNC-Holzbearbeitungs­maschinen erläutern

Koordinatensysteme und Achsen

DIN/EN

Maschinenkoordinatensystem

Werkstückkoordinatensystem

Bezugspunkte, Nullpunktverschiebung

Wegmesssysteme

Steuerungsarten

auf den Entwicklungsstand in der Steuerungstechnik eingehen

Bemaßungsarten

absolut, inkremental und wechselnd vergleichen

Lehrplaneinheit 2: Programmierung computergesteuerter Holzbearbeitungsmaschinen

Die Schülerinnen und Schüler beherrschen den Programmaufbau eines CNC-Pro­gramms. Sie sind in der Lage, einfache Konturen zu programmieren.

Programmaufbau

DIN/EN

Programmtechnische Informationen

geometrische Informationen

technologische Informationen

Programmierung einfacher Konturen

Simulation und Demonstration an einer Maschine

Programmschlüssel

Positionsprogrammierung

Streckenprogrammierung

kreisförmige Arbeitsbewegungen

automatische Fräserradiuskorrektur

Radien und Phasen

Werkzeugkorrekturspeicher

3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 3: Programmierung von Zyklen

Die Schülerinnen und Schüler können die Unterprogrammtechnik bei der Programmierung von Bohr- und Fräszyklen anwenden.

Unterprogrammtechnik

Bohrzyklen

Möbelherstellung

Bohren

Bohrbilder

Fräszyklen

Rechtecktasche

Komplexe Übung

Werkstattorientierte Programmierung (WOP)

Lehrplaneinheit 4: Grundlagen des CAD

Die Schülerinnen und Schüler kennen den Aufbau der Benutzeroberfläche des verwendeten CAD-Programms sowie Befehle und deren Eingabemöglichkeiten.

Aufgaben von CAD in der Holztechnik

CAD-Arbeitsplatzgestaltung

DIN/EN

Benutzeroberfläche

Befehle und Eingabemöglichkeiten

Lehrplaneinheit 5: Erstellen von einfachen Zeichnungen

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, einfache Zeichnungen mit Hilfe eines CAD-Programms zu erstellen. Sie kennen die prinzipielle Vorgehensweise beim Erstellen von Zeichnungen.

Zeichnungsaufbau, Zeichnungsvorlagendatei, Orientierungshilfen

Raster, Fang

Koordinateneingabe

relative und absolute Koordinaten

Grundlegende Zeichnungsbefehle

Linie, Kreis 

Anzeige- und Bearbeitungsbefehle

Vergrößern, Verkleinern, Verschieben von Ansichten

Bemaßung und Beschriftung

u. a. Koordinatenbemaßung  

Schraffuren

Zeichnungsausgabe

Verknüpfung mit CNC demonstrieren

Gestalten von Holzspielzeug und kunsthandwerklichen Erzeugnissen

Kurzcharakteristik

Im Handlungsbereich „Gestalten von Holzspielzeug und kunstgewerblichen Erzeugnissen“ des Wahlbereiches können kreativ veranlagte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich im Entwerfen, Fertigen und Präsentieren eigener Produkte zu üben.

Der Unterricht baut auf den in der berufspraktischen Ausbildung erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf den in den Handlungsbereichen „Gestaltung, Entwurf, Planung“ und „Dekoratives Spanen und Schnitzen“ vermittelten Kenntnissen auf.

Der erste Teil des Unterrichtes ist durch individuelle gestalterische Arbeit der Schülerinnen und Schüler ohne Themenvorgabe geprägt.

Im zweiten Teil werden Projektthemen vorgegeben, die in Einzel- oder Gruppenarbeit innovativ zu lösen sind. 

Beim Gestalten steht die Formgebung im Vordergrund. Aber auch die farblich abgestimmte Kombination verschiedener Hölzer und die farbliche Nachbehandlung sollen beachtet werden.

Der gesamte Unterricht soll die selbstständige Arbeit der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Die Lehrkräfte stehen bei Bedarf als Konsultationspartner zur Verfügung.

Abstimmungen sollten mit den Handlungsbereichen „Gestaltung, Entwurf, Planung“ sowie „Dekoratives Spanen und Schnitzen“ erfolgen.

Übersicht über die Lehrplaneinheiten

2. und 3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1 Freies individuelles Gestalten
Lehrplaneinheit 2 Gestalten nach Themenvorgaben

2. und 3. Ausbildungsjahr

Lehrplaneinheit 1: Freies individuelles Gestalten

Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, eigene Ideen zur Gestaltung von Holzspielzeug und kunstgewerblichen Erzeugnissen zu entwickeln, zu dokumentieren und unter Beachtung der rechtlichen Regelungen praktisch umzusetzen. Sie sind bereit und in der Lage, das Ergebnis ihrer Arbeit selbstkritisch einzuschätzen und zu verteidigen.

Ideenfindung

Wahl des Materials

Beachtung der rechtlichen Vorgaben insbesondere für Spielzeug

Ausgestalten des Entwurfes

Umsetzen des Entwurfes

Präsentieren der Ergebnisse

Präsentation auch mithilfe digitaler Medien

Lehrplaneinheit 2: Gestalten nach Themenvorgaben

Die Schülerinnen und Schüler können thematische Vorgaben erfassen, Umsetzungsvarianten diskutieren und sich für eine Variante entscheiden. Sie sind fähig, allein und im Team den Entwurf auszugestalten und umzusetzen sowie die Ergebnisse zu präsentieren und angemessen zu verteidigen.

Analysieren der thematischen Vorgaben

Diskutieren verschiedener Lösungsvarianten

Ausgestalten des Entwurfes

ggf. Absprechen der Aufgabenteilung

Umsetzen des Entwurfes

Präsentieren der Ergebnisse

Hinweise zur Umsetzung

In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.

Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schul­arten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausfüh­rungen

1.  zum Lernfeldkonzept,

2.  zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie

  • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,
  • Bildung von Lehrerteams,
  • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,

3.  zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur

  • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
  • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen

sowie das Glossar.

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