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Lehrplan
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Holzspielzeugmacher / Holzspielzeugmacherin
2. und 3. Ausbildungsjahr
2002/2012/2020
Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Dem Lehrplan liegt der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.05.1996), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin (BGBl I 1996, S. 940) abgestimmt ist, zugrunde.
Der Lehrplan wurde am
Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung
Comenius-Institut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Carola Köhler Zschopau/Seiffen
Christfried Köhler (Leiter) Zschopau/Seiffen
Uwe Rümmler Zschopau/Seiffen
Heiner Stephani Zschopau/Seiffen
Silke Weigelt Zschopau/Seiffen
2002 erarbeitet und durch das Sächsische Bildungsinstitut 2012 redaktionell überarbeitet.
Eine teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
https://www.lasub.smk.sachsen.de
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Dieser Lehrplan gilt für den berufsbezogenen Unterricht zur Erreichung des Berufszieles für den Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin.
Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit berufsübergreifendem und berufsbezogenem Bereich sowie den Wahlbereich.
Im berufsbezogenen Bereich wird in den Handlungsbereichen
unterrichtet.
In diese Handlungsbereiche ist der anwendungsbezogene gerätegestützte Unterricht eingebunden. Darin kann Gruppenteilung im Umfang von bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen. Dabei sollte der selbstständigen praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler und der Herausbildung von Kreativität eine entsprechende Bedeutung zukommen.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Handlungsbereiche bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lehrplaneinheiten unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits. Das Recycling und ggf. die umweltgerechte Entsorgung von Reststoffen ist wiederholt an geeigneter Stelle im Unterricht anzusprechen.
Fragen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes sind integraler Bestandteil aller Lehrplaneinheiten.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen.
Die Schülerinnen und Schüler müssen zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit, die das selbstständige Planen, Durchführen sowie Kontrollieren der Arbeitsaufgaben und Arbeitsergebnisse beinhaltet, befähigt werden.
Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele erfolgt sowohl theoriegeleitet als auch anwendungs- und projektorientiert. Insbesondere bei der Vermittlung von Grundlagenwissen ist die fachsystematische Ordnung der Lehrgegenstände zu beachten.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Demnach soll selbstständiges und vernetztes Denken sowie die Fähigkeit, Probleme zu erkennen und zu lösen, unterstützt werden. Darüber hinaus ist bei den Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterrichtsfächer und Handlungsbereiche | Wochenstunden in den Klassenstufen | |||
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 121 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 42 | 5 | 5 | |
Deutsch | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | |
Werkstoffbearbeitung | 3 | 1,53 | 0,53 | |
Gestaltung, Entwurf, Planung | 3 | 3 | 3 | |
Drehverfahren | 1 | 0,53 | 1 | |
Oberflächenbehandlung | 1 | 1 | 1,53 | |
Dekoratives Spanen und Schnitzen | 0 | 1 | 1 | |
Wahlbereich4 | 2 | 2 | 2 |
Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.
Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.
Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:
Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.
Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.
Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.
Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.
Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:
Inhalte |
Hinweise zum Unterricht |
Der Unterricht im Handlungsbereich „Werkstoffbearbeitung“ vermittelt berufsbestimmende Grundlagen der Holzbearbeitung. In ihm werden sichere Kenntnisse über die zur Herstellung von Holzspielzeug, kunsthandwerklichen Erzeugnissen und Holzschnitzereien erforderlichen Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie über die unterschiedlichen Produktionsverfahren vermittelt.
Die Reaktivierung vorhandener naturwissenschaftlicher Kenntnisse ist als Grundlage für einen sinnvollen und sparsamen Materialeinsatz zu nutzen. Dabei soll der Umgang mit Tabellenwerken und Formelsammlungen sowie die Handhabung von Rechengeräten im Vordergrund stehen.
Kenntnisse über die Bestimmungen des Unfall-, Brand- und Umweltschutzes sind zu vermitteln und deren Einhaltung im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht zu üben und zu kontrollieren.
Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist auf die Handlungsbereiche „Gestaltung, Entwurf, Planung“, „Drehverfahren“ und „Oberflächenbearbeitung“ Bezug zu nehmen.
Die in der betrieblichen Ausbildung gewonnenen praktischen Erfahrungen sind für den berufsbezogenen Unterricht zu nutzen, technologisch zu begründen und für die weitere Wissensvermittlung anzuwenden.
Die Aneignung der Kenntnisse und die Entwicklung von Fähigkeiten soll komplex erfolgen. Auf ein selbstständiges Lösen von Problemen ist Wert zu legen.
Im weiteren Verlauf sind Handlungen, die für traditionelle handwerkliche und industrielle Produktionsverfahren und -techniken typisch sind, gegenüberzustellen.
Eine Gruppeneinteilung kann im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht in bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen. Hierbei sollen insbesondere Tätigkeiten des dekorativen Spanens einschließlich des Schnitzens und des Malens durchgeführt werden. Werkzeug- und Maschineneinsatz sind zu begründen.
Der Werkstoffeinsatz muss sinnvoll und sparsam erfolgen und ist zu begründen.
Einfache materialbezogene Berechnungen sollen auch computergestützt erfolgen.
Zeitrichtwert |
||
2. Ausbildungsjahr |
||
Lehrplaneinheit 4 | Holzverbindungen | 18 Ustd. |
Lehrplaneinheit 5 | Holzbearbeitungsmaschinen I | 18 Ustd. |
Lehrplaneinheit 6 | Vorrichtungen | 10 Ustd. |
Lehrplaneinheit 7 | Klebstoffe und Kunststoffe | 8 Ustd. |
3. Ausbildungsjahr |
||
Lehrplaneinheit 8 | Holzbearbeitungsmaschinen II | 10 Ustd. |
Lehrplaneinheit 9 | NC-Maschinen | 6 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen konstruktive Holzverbindungen, Verbindungsmittel und deren Anwendungsmöglichkeiten für Holzspielzeug. Sie haben erkannt, dass Belastbarkeit, Funktionstüchtigkeit und Aussehen des Holzspielzeugs von der Wahl der geeigneten Holzverbindung abhängen. Sie können die verschiedenen Holzverbindungen sicher unterscheiden, skizzieren und die technologisch richtigen Maßverhältnisse angeben.
Bedeutung, Auswahl und Anforderungen an Holzverbindungen |
Qualität und Wirtschaftlichkeit |
Konstruktive Holzverbindungen |
|
Maßverhältnisse |
|
Besonderheiten |
|
Technologie |
|
Verbindungsmittel |
Normen |
Anwendungsmöglichkeiten |
Einschränkungen für Holzspielzeug, Sicherheitsvorschriften |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Aufbau, Funktion und Einsatz der Einzweck-Holzbearbeitungsmaschinen sowie die erforderlichen Werkzeuge. Sie haben erkannt, dass ein qualitätsgerechtes, rationelles und unfallfreies Arbeiten an den Maschinen von den spanungstechnischen Faktoren, der Instandhaltung und Wartung der Maschinen sowie der Beachtung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften abhängt. Sie können den technologischen Einsatz der Maschinen beurteilen und die verschiedenen Unfallschutzvorrichtungen darstellen.
Betriebs- und sicherheitstechnische Grundlagen |
Symbole, FI-Schutzschalter, Normen |
Maßnahmen bei Unfällen |
|
Einzweck-Holzbearbeitungsmaschinen |
|
Aufbau, Funktion und Einsatz |
Bauteile und Besonderheiten |
Berechnung maschinentechnischer Daten |
|
Aufbau und Wirkungsweise von NC-gesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen |
|
Instandhaltung und Pflege der Maschinen und Werkzeuge |
|
Standzeit |
|
handwerkliches Schärfen |
|
Kundendienst |
|
Arbeitssicherheit/Unfallverhütung |
Vorschriften der BG Holz |
Lärmschutz |
Lautstärken, Lärmbekämpfung |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten, Aufgaben und Bau der Vorrichtungen, Schablonen und Lehren für die Herstellung von Holzspielzeug. Ihnen ist bewusst, dass ein qualitätsgerechtes, wirtschaftliches und unfallfreies Arbeiten vom richtigen Einsatz geeigneter Vorrichtungen abhängt. Sie können die notwendigen Anforderungen an Konstruktion und Funktion dieser Arbeitsmittel beschreiben.
Arten der Vorrichtungen, Schablonen und Lehren |
|
Aufgaben der Vorrichtungen |
|
Anwendungsbereiche |
CNC-Fräsmaschinen |
Anforderungen an einfache Vorrichtungen, Herstellung |
Einsatz CAD-Programm, Material und Konstruktion |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Hauptgruppen und Handelsnamen der Kunst- und Klebstoffe. Sie sind in der Lage, sie den Verwendungszwecken zuzuordnen. Sie haben erkannt, dass Verformung und mechanische Bearbeitung sowie die Verleimung von Holz- und Kunststoffteilen von spezifischen Eigenschaften der Kunststoffe und der Klebstoffe abhängen.
Hauptgruppen und Handelsnamen der Kunststoffe |
Arbeit mit Normungstabellen |
Verwendung der Kunststoffe |
|
Bearbeitung und Verformung der Kunststoffe |
|
Klebstoffe |
|
natürliche Klebstoffe |
|
synthetische Klebstoffe |
|
Vorgänge bei der Verleimung |
|
physikalische Vorgänge |
Adhäsion, Kohäsion |
chemische Vorgänge |
Kondensation |
Verarbeitung von Klebstoffen |
|
Anforderungen an die Leimfuge |
|
Anforderungen an den Leim |
|
technische Anforderungen |
|
Leimauftragsverfahren |
|
Verwendung von Klebstoffen |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Arbeitsregeln zum Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen. Ihnen ist bewusst, dass die Arbeitsergebnisse an Holzbearbeitungsmaschinen durch exaktes Einrichten, praktische Erfahrungen und angeeignetes Wissen beeinflusst werden. Sie können für die vielfältigen Erzeugnisse der Holzspielzeugproduktion die konkreten Arbeitsschritte zum Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen nennen und beschreiben.
Grundsätze und Arbeitsregeln zum Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen |
Sicherheitsvorschriften der BG Holz |
Auswechselbare, bewegliche und verstellbare Maschinenteile |
|
Arbeitsschritte beim Einrichten und Bedienen der Holzbearbeitungsmaschinen |
|
Unfallverhütungsvorschriften |
Arbeitssicherheitsvorrichtungen, BG Holz |
Naturwerkstoffe |
|
Leder, Felle, Rattan, textile Fasern, Papier, Federn, Harze, Wachse |
|
Einsatzmöglichkeiten der Naturwerkstoffe für Holzspielzeug |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Wirkungsweise von NC-Maschinen. Sie sind in der Lage, NC-Maschinen fachgerecht einzurichten sowie unter Einhaltung der gültigen UVV zu bedienen und kennen die jeweiligen Besonderheiten.
Entwicklung der CNC-Technik |
|
Aufbau und Funktion von NC-Maschinen |
Hauptteile, Funktion, Besonderheiten, Steuerung |
Werkzeuge und Werkzeugaufnahmen |
Bauart, Qualität, Schneidenwinkel |
Spannmedien und -systeme |
Vakuum, Anschläge |
Technologische Parameter |
|
Leistung |
|
Drehzahl |
|
Vorschub |
|
Schnittgeschwindigkeit |
|
Fräsrichtung |
|
Sicherheitsvorkehrungen |
UVV |
Der Unterricht im Handlungsbereich „Gestaltung, Entwurf, Planung“ vermittelt berufserforderliche Gestaltungs- und Planungsgrundlagen.
In ihm werden sichere Kenntnisse über die Holz- und Spielzeuggestaltung vermittelt sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten im Entwurfs- und technischen Zeichnen erworben.
Ausgehend von den ästhetischen und kunstgeschichtlichen Voraussetzungen sind Kenntnisse über Form, Farbe und Proportionen zu vermitteln.
Der Schwerpunkt innerhalb des Faches ist die Entwicklung und die Förderung von Fähigkeiten zur innovativen und kreativen Gestaltung von kunsthandwerklichen Erzeugnissen und Holzspielzeug.
Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist auf die Handlungsbereiche „Werkstoffbearbeitung“, „Drehverfahren“ und „Oberflächenbehandlung“ Bezug zu nehmen.
Die Aneignung der Kenntnisse und die Entwicklung von Fähigkeiten soll komplex und in fallorientierten Aufgabenstellungen erfolgen.
Die gestalterischen Lösungen sind im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht zu überprüfen und zu korrigieren.
Im weiteren Verlauf können durch Projektarbeiten produktionsreife Lösungen für neue Erzeugnisse entstehen. Der Einsatz branchenüblicher Software soll dazu genutzt werden.
Eine Gruppeneinteilung kann im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht in bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen.
Zeitrichtwert |
||
2. Ausbildungsjahr |
||
Lehrplaneinheit 4 | Projektionen | 18 Ustd. |
Lehrplaneinheit 5 | Entwurf I | 34 Ustd. |
Lehrplaneinheit 6 | Konstruktion I | 30 Ustd. |
Lehrplaneinheit 7 | Gestaltungsanforderungen | 14 Ustd. |
3. Ausbildungsjahr |
||
Lehrplaneinheit 8 | Entwurf II | 42 Ustd. |
Lehrplaneinheit 9 | Konstruktion II | 42 Ustd. |
Lehrplaneinheit 10 | Qualitätssicherung | 12 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler können Projektionszeichnungen sauber, maßhaltig und technisch einwandfrei anfertigen und lesen. Sie sind in der Lage, Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit Zeichengeräten selbstständig weiterzuentwickeln. Sie verfügen über räumliches Vorstellungsvermögen.
Anfertigen von Projektionszeichnungen |
CAD-Systeme |
Projektionsmethode „von der Draufsicht zur Seitenansicht“ |
|
Flügelräder mit unterschiedlicher Flügelanzahl und Flügelform |
|
dreiarmiger Leuchter |
|
Tisch mit drei geschweiften Beinen |
|
Lesen von Projektionszeichnungen |
mentale Übertragung zweidimensional in dreidimensional |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundregeln für den Entwurf pflanzlicher, tierischer und menschlicher Figuren. Sie sind in der Lage, anatomische Besonderheiten der Figuren beim Zeichnen hervorzuheben und durch Farbabstufungen plastisch darzustellen. Sie haben erkannt, dass Naturstudien unabdingbare Voraussetzung für das Zeichnen von Figuren sind. Sie sind befähigt, die Proportionsschemata für figürliches Holzspielzeug zeichnerisch anzuwenden.
Grundregeln für den Entwurf |
|
Idee |
|
Zweck |
|
Analyse |
|
Synthese |
|
Perspektive |
|
Proportionen |
|
Licht |
|
Materialgerechtheit |
|
Statik |
|
Proportionsschemata für Figuren aus Holz |
zwischen Pflanzen, Tieren und menschlichen Figuren unterscheiden |
Haltungs- und Bewegungsformen der Figuren |
|
Drehformanalyse |
|
Winkelschnitte |
|
Übertreibung |
|
„Reifenvieh“ |
|
Farbabstufungen |
Grauwerte mit Bleistift und Tusche, Helligkeitswerte mit Farbe aquarell |
Entwürfe |
Die Schülerinnen und Schüler können die Grundlagen des Technischen Zeichnens auf berufsspezifische Aufgabenstellungen anwenden. Ihnen ist bewusst, dass sie die Erzeugnisse so darstellen müssen, dass die Herstellung nach den von ihnen angefertigten Zeichnungen möglich ist und die volle Funktionstüchtigkeit gewährleistet werden kann.
Die Schülerinnen und Schüler können auf der Grundlage technischer Zeichnungen Materiallisten anfertigen.
Anfertigen von Konstruktionszeichnungen |
CAD-Systeme ansprechen |
Entwurfsskizzen |
Digitalisierung |
Zusammenbauzeichnung im Halbschnitt für eine Figur und ein Tier aus Holz |
Normen |
Einzelteilzeichnung der Erzeugnisse in Schnittdarstellung mit vollständiger Bemaßung sowie mit genauer Angabe der Holzart und des Faserverlaufs |
Halbschnitt, Teilschnitt |
Verbindungszeichnungen |
|
Materiallisten |
M1 und M2, Tabellenkalkulation |
Lesen von Konstruktionszeichnungen |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Anforderungen an die Gestaltung von Holzspielzeug und Dekorationserzeugnissen aus Holz. Sie sind in der Lage, die Umsetzung der Gestaltungsanforderungen an Holzspielzeug zu analysieren und bei eigenen Entwürfen die Anforderungen zu erfüllen.
Gestaltungsgrundsätze |
|
Funktion |
|
Form |
|
Zweck |
|
Anforderungen an die Funktionstüchtigkeit |
|
Material- und Sicherheitskriterien |
Die Schülerinnen und Schüler können Aufgabenstellungen zum Entwerfen von Holzspielzeug und Dekorationserzeugnissen aus Holz analysieren, akzentuieren und in zeichnerische Entwürfe umsetzen. Sie sind befähigt zur Kopie von Erzeugnissen sowie zur Findung von Ideen für kreative und innovative Erzeugnisse und deren zeichnerische Dokumentation. Sie sind in der Lage, die Mittel der Gestaltung anzuwenden und selbstständig Entwürfe wirklichkeitsgetreu und sauber anzufertigen.
Festlegen der Gestaltungsschwerpunkte |
|
Variationen zur Umsetzung der Themenstellung |
|
Ideenskizzen |
|
Proportionen |
|
Treffen der Formenauswahl |
|
Formen der Ruhe |
|
Formen der Bewegung |
|
Intensivieren der Formenwirkung durch Farbgebung |
|
plastische Erscheinung der Form |
|
Helligkeitswerte, aquarell |
|
Kontraste, Harmonie |
|
Entwerfen von Holzspielzeug und Dekorationserzeugnissen |
Grundsortiment Holzspielzeug |
Die Schülerinnen und Schüler kennen den Inhalt und die Bedeutung der Zeichnungssätze. Sie können Zeichnungssätze sauber, maßhaltig und technisch einwandfrei zeichnen, Zeichnungssätze zusammenstellen sowie für die Fertigung auswerten. Sie besitzen einen Einblick in die Kalkulation nach Kalkulationsschema und sind fähig, benötigte Materialmengen zu berechnen und Materiallisten aufzustellen.
Bestandteile von Zeichnungssätzen |
|
Entwurfsskizze |
Digitalisierung |
Hauptzeichnung |
unterschiedliche Bauweisen |
Ansichten |
|
Lage der Schnitte |
|
Festlegung der Holzart |
|
Festlegung des Faserverlaufes |
|
Einzelteilzeichnung |
Normen |
Ansichten |
|
Planung der Fertigung |
|
Bemaßung |
|
Konstruktionszeichnung |
|
Schnittarten |
|
Baugruppen |
|
Bemaßung |
|
Materialberechnungen |
|
Anfertigen von Materiallisten |
M1, M2 |
Berechnen von Fertigmengen |
|
Kalkulation |
nach Kalkulationsschema, Nutzung Tabellenkalkulation |
Kostenbegriffe |
|
Zuschlagskalkulation |
|
Darstellen eines Zeichnungssatzes |
|
Pyramide |
|
Spielzeugtruhe |
|
Puppenwiege |
|
Lesen von Zeichnungssätzen und Auswertung für die Fertigung |
CNC-Programmierung, Datenaustausch |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Qualitätskriterien für Holzspielzeug und Dekorationserzeugnisse aus Holz. Sie sind in der Lage, die Qualität der Erzeugnisse zu kontrollieren und zu bewerten. Sie sind motiviert, bei ihrer eigenen Arbeit die Qualitätskriterien einzuhalten.
Qualitätskriterien für Gestaltung, Material und Konstruktion |
|
Qualitätskontrollen |
insbesondere Oberfläche und Funktionstüchtigkeit |
Der Unterricht im Handlungsbereich „Drehverfahren“ vermittelt Kenntnisse über Hauptgruppen und Einsatz der Drehmaschinen für die Holzbearbeitung. In ihm werden sichere Kenntnisse über Aufbau, Funktion und Spannwerkzeuge der Drehmaschinen erworben.
Der Schwerpunkt innerhalb des Faches besteht in der tiefgründigen Kenntnisaneignung über die vielfältigen Drechslerwerkzeuge, Drehstähle und besonderen Mess-, Prüf- und Reißwerkzeuge. Dabei soll der Umgang mit diesen Werkzeugen fallorientiert an rotationssymmetrischen Erzeugnisbeispielen der Hauptdrehverfahren geübt und gefestigt werden. Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist auf die Handlungsbereiche „Werkstoffbearbeitung“ und „Gestaltung, Entwurf, Planung“ Bezug zu nehmen.
Die in der betrieblichen Ausbildung gewonnenen praktischen Erfahrungen sind für den berufsbezogenen Unterricht zu nutzen und im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht anzuwenden.
Eine Gruppeneinteilung kann im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht in bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen.
Zeitrichtwert |
||
2. Ausbildungsjahr |
||
Lehrplaneinheit 4 | Drehmaschinen | 10 Ustd. |
Lehrplaneinheit 5 | Werkzeuge für Drehmaschinen | 5 Ustd. |
3. Ausbildungsjahr |
||
Lehrplaneinheit 6 | Einrichten und Bedienen der Drehmaschinen | 15 Ustd. |
Lehrplaneinheit 7 | Sondervahren | 17 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die verschiedenen Drehmaschinen. Sie sind in der Lage, die Bauteile der Drehmaschinen zu benennen und darzustellen sowie deren Funktionen zu erläutern. Sie können den fachgerechten Einsatz der Drehmaschinen und die Unfallschutzvorrichtungen sicher beschreiben.
Hauptgruppen der Drehmaschinen |
Abgrenzen von Fräsmaschinen |
Fasson- und Schablonendrehmaschinen |
|
Schleifautomaten |
|
Bauteile der Drehmaschinen |
|
bewegliche und feste Teile |
|
Ergänzungsvorrichtungen |
|
Spannvorrichtungen |
|
Unfallschutzvorschriften für Drehmaschinen |
BG Holz |
Wartung und Instandhaltung der Drehmaschinen |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die für halbautomatische und vollautomatische Drehmaschinen erforderlichen Werkzeuge. Sie können Arbeitsschritte für das Auswechseln der Werkzeuge nennen und Wesensmerkmale des Schärfens beschreiben.
Werkzeugarten für Drehmaschinen |
|
Drehstähe |
Stahlarten |
Fräswerkzeuge für Drehmaschinen |
|
Werkzeugwechsel |
|
Schärfen der Werkzeuge |
|
Schneidenwinkel |
|
Schleifen, Abziehen |
|
Gegenlauf, Gleichauf |
|
Schleifmittel |
|
Unfallschutzvorschriften |
Spannvorrichtung, Schutzbrille |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Arbeitsregeln zum Einrichten und Bedienen der Drehautomaten. Ihnen ist bewusst, dass die Qualität der Drehteile vom exakten Einrichten der Drehmaschine und dem richtig geschärften Werkzeug abhängt.
Arbeitsregeln zum Einrichten und Bedienen der Drehmaschine |
sowohl halbautomatisch als auch vollautomatisch und computergesteuert |
Bedienfelder |
Symbole |
Magazine |
Bestückung |
Unfallschutzvorschriften |
Bedienungsanleitung |
Die Schülerinnen und Schüler können berufsbezogene Sonderdrehverfahren anwenden. Sie sind befähigt, diese Drehverfahren konkreten Einsatzgebieten zuzuordnen und ihre Besonderheiten zu beschreiben.
Reifendrehen |
|
Werkzeuge |
|
Arbeitsabläufe |
|
Erzeugnisse |
|
Linksdrehen |
|
Drehbank |
|
Dreheisen |
|
Erzeugnisse |
|
Rändeln |
Rändeleisen |
Herstellen von Brandreifen |
|
Einsatz von Rundstabhobeln |
|
Material |
|
Herstellung |
|
Andrehen von Spänen |
Bäumchen, Blumen, Dreheisen |
Der Unterricht im Handlungsbereich „Oberflächenbehandlung“ vermittelt Kenntnisse über die berufsbezogene Behandlung von Oberflächen an Holzspielzeug und kunsthandwerklichen Erzeugnissen aus Holz.
Ausgehend von den unterschiedlichen Oberflächeneffekten der Produkte sind Kenntnisse über die Vorbehandlungsverfahren, -mittel und besondere Techniken zu vermitteln. Insbesondere sind dabei die Kenntnisse über die ornamentale und figürliche Farbgestaltung sowie die Schriftmalerei zu vermitteln.
Ausgehend von den ästhetischen Empfindungen der Schülerinnen und Schüler sind Kenntnisse über Farbgestaltung und Oberflächenschutz zu erarbeiten.
Der Schwerpunkt innerhalb des Faches sind die besonderen Oberflächen- und Beschichtungstechniken, einschließlich der Auftragsstoffe.
Die Aneignung der Kenntnisse soll komplex erfolgen und im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht überprüft und kontrolliert werden.
Abstimmungen sind mit den Handlungsbereichen „Werkstoffbearbeitung“, „Gestaltung, Entwurf, Planung“ und „Dekoratives Spanen und Schnitzen“ erforderlich.
Eine Gruppeneinteilung kann im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht in bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Bereiches erfolgen.
Zeitrichtwert |
||
2. Ausbildungsjahr |
||
Lehrplaneinheit 4 | Ornamentale Farbgestaltung | 24 Ustd. |
Lehrplaneinheit 5 | Oberflächentechnik | 8 Ustd. |
3. Ausbildungsjahr |
||
Lehrplaneinheit 6 | Beschichtungsstoffe | 10 Ustd. |
Lehrplaneinheit 7 | Auftragsverfahren | 22 Ustd. |
Lehrplaneinheit 8 | Figürliche Farbgestaltung | 18 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Beziehungen und die Harmonien im Farbkreis. Sie besitzen einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur farblichen Ausgestaltung von Ornamenten und sind in der Lage, bei der Gestaltung von Ornamenten das „Vorbild der Natur“ farbenidentisch nachzuempfinden.
Farbharmonien in der Natur |
|
Harmonie zwischen Farbe und Form |
am Beispiel von Blüten, beabsichtigte Wirkung |
Farbgestaltung der Ornamente |
|
stilisierte Ornamente |
vereinfachte Blüten- und Blätterformen und deren Farben |
geometrische Ornamente |
aus Elementen der Geometrie, Farbgestaltung, s. Harmonie |
natürliche Ornamente |
aus Elementen der Natur, Farbgestaltung der Natur |
Subjektives Empfinden und Zeitgeschmack der farblichen Gestaltung |
Zusammenhang zur beabsichtigten Wirkung, unterschiedliche Symbolik und Wirkung der Farben und Farbkombinationen |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Oberflächentechniken für Holzspielzeug und Dekorationserzeugnisse. Ihnen ist aus praktischer Erfahrung bewusst, dass die Oberflächengüte wesentlich von den angewendeten Oberflächentechniken abhängt.
Oberflächenvorbehandlung |
|
Grundieren |
|
Ziele |
|
Grundierungsmittel |
|
Zwischenschleifen |
|
Schleifwerkzeuge |
|
Entstauben |
|
Mattieren |
offenporige Oberflächen |
Lackieren |
Glanzgrade |
Die Schülerinnen und Schüler können die erzeugnisüblichen Beschichtungsstoffe beschreiben. Sie sind in der Lage, Beschichtungsstoffe entsprechend des Oberflächeneffektes zu bewerten und zu begründen. Ihnen ist bewusst, dass bei Umgang mit lösungsmittelhaltigen Stoffen die Gesundheits- und Brandschutzbestimmungen strikt einzuhalten sind.
Hauptgruppen, Bestandteile, Eigenschaften und Einsatzgebiete |
anwendungsorientierte Aufgabenstellungen |
synthetische Lacke und Farben |
|
natürliche Lacke und Farben |
|
Lasuren |
|
Öle |
|
Wachse |
|
Lösungs- und Dispersionsmittel |
|
Glanzgrade |
|
Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die möglichen Auftragsverfahren. Sie sind in der Lage, die verschiedenen Verfahren nach ihren Besonderheiten zu beurteilen und für fallorientierte Aufgabenstellungen geeignete Auftragsverfahren selbstständig auszuwählen und die Auswahl zu begründen.
Spritzverfahren |
Druckbereiche |
Airlessspritzen |
|
Aircoatspritzen |
|
elektrostatisches Spritzen |
ggf. weitere Verfahren |
Tauchen |
Quirlen, Tauchgeräte |
Trommellackieren |
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Streichen |
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Normen (DIN 18 230, 4102) |
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Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz |
MEK-, MIK-, MAK-Werte |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Gesetzmäßigkeiten des Farbkreises. Sie sind in der Lage, die unterschiedlichen Möglichkeiten an den entworfenen Figuren anzuwenden.
Farbharmonien am 12-teiligen Farbkreis, Farbklänge |
Anwendung bei Figuren |
2-Klang |
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3-Klang |
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4-Klang |
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Farbstimmungen am 8-teiligen Farbendreieck |
Anwendung bestimmter Farbenstimmungen an speziellen Figuren; Aquarelle |
ernst |
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melancholisch |
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heiter |
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Regeln für das Mischen von Farben |
Der Unterricht im Handlungsbereich „Dekoratives Spanen und Schnitzen“ vermittelt Kenntnisse über erzeugnisrelevante Spanungsvorgänge und das Schnitzen. In ihm werden sichere Kenntnisse über Werkzeuge, Material und Bearbeitungsverfahren vermittelt.
Der Schwerpunkt innerhalb des Faches ist die Entwicklung und Förderung von Fähigkeiten zur innovativen und kreativen Formgestaltung an geschnitzten oder dekorativ gespanten Produkten.
Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist auf die Handlungsbereiche „Werkstoffbearbeitung“ und „Oberflächenbehandlung“ Bezug zu nehmen.
Die Aneignung der Kenntnisse und die Entwicklung von Fähigkeiten soll komplex und größtenteils im anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht erfolgen.
Zeitrichtwert |
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2. Ausbildungsjahr |
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Lehrplaneinheit 1 | Spanungskriterien | 10 Ustd. |
Lehrplaneinheit 2 | Schnitzen | 22 Ustd. |
3. Ausbildungsjahr |
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Lehrplaneinheit 3 | Dekoratives Spanen | 22 Ustd. |
Lehrplaneinheit 4 | Spanziehen | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler können die Kriterien für das dekorative Spanen und das Schnitzen nennen. Ihnen ist bewusst, dass die Qualität der Schnitzerzeugnisse von der Materialauswahl und -vorbereitung sowie vom richtig geschärften Werkzeug abhängt.
Holzauswahl |
Wiederholung Holzarten, Holzeigenschaften, Faserverlauf |
Holzvorbereitung |
Holzfeuchte beachten, Lagerung des Holzes, vgl. „Werkstoffbearbeitung“, Reifenzubehörteile |
Spanungsgrundlagen |
Arbeitssicherheit und Unfallschutz |
Spannvorrichtungen |
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Werkzeuginstandhaltung |
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Schnitzen geeigneten Holzarten nennen und besitzen einen Überblick über die Vielfalt der Schnitzereien. Sie sind in der Lage, die wesentlichen Arbeitsschritte und Besonderheiten der unterschiedlichen Schnitzverfahren zu beschreiben und sind motiviert, die geltenden Unfallschutzvorschriften einzuhalten.
Schnitzwerkzeug |
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Vorlagen für das Schnitzen |
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vorgegebene Zeichnungen oder Skizzen |
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eigene Entwürfe |
Entwicklung von Kreativität |
Schnitzereien/fertige Produkte |
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Kerbschnitzen |
Kerbschnitte, Ornamente |
Halbplastisches Schnitzen |
„Beschnitzen“ |
Vollplastisches Schnitzen |
Bewegungsausdruck |
Komplettierung |
Zubehörteile |
Qualitätssicherung |
anatomische Besonderheiten |
Arbeitssicherheit und Unfallschutz |
u. a. Daumenschutz |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Spandekore und die zur Herstellung erforderlichen Arbeitsschritte. Sie sind fähig, die Qualität der Spandekore nach gestalterischen und verarbeitungstechnischen Merkmalen zu beurteilen und sind für die Belange der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes sensibilisiert.
Einspannen der Rohlinge |
Spannvorrichtung |
Spanungswinkel |
Keil- und Schnittwinkel |
Anstechen der Späne an flachen Rohlingen |
Beachten des Faserverlaufs |
Spanbaumstechen an gedrehten Spindeln |
Spindeln vom Automaten oder an der Drehbank hergestellt |
Spanbaumarten |
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Qualitätsmerkmale |
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Arbeitssicherheit und Unfallschutz |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anwendungsgebiete für gezogene Späne. Sie können Werkzeuge und Maschinen, die Holzvorbereitung und die Arbeitsschritte beim Spanziehen sicher beschreiben.
Anwendungsgebiete |
Spandosen, Blätter |
Holzvorbereitung |
Faserverlauf, Holzfeuchte, Grundformen |
Spanziehwerkzeuge und -maschinen |
Einrichten, Spandicken |
Ziehen der Späne |
Qualitätsprüfung |
Im Handlungsbereich “CNC und CAD“ des Wahlbereiches können die Grundlagen der CNC-Programmierung nach DIN sowie des computerunterstützten Zeichnens (CAD) vermittelt werden. Dabei sollen gezielt die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Software aus dem 1. Ausbildungsjahr genutzt werden.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, die erworbenen Grundkenntnisse selbstständig zur Lösung neuer Aufgabenstellungen anzuwenden. Sie sollen erkennen, dass die CNC-Programmierung und das computerunterstützte Zeichnen wichtige Hilfsmittel für ihren Beruf sind.
Sie werden auf die Nutzung weiterentwickelter CNC- und CAD-Software vorbereitet.
Im 2. Ausbildungsjahr können Fähigkeiten zum Programmieren einfacher berufsbezogener Aufgaben vermittelt werden. Im 3. Ausbildungsjahr kann eine Vertiefung im Konstruieren unter Verwendung von CAD-Software angeboten werden.
Der gesamte Unterricht ist durch unmittelbare Arbeit am Computer gekennzeichnet. Jeder Schülerin und jedem Schüler sollte ein Einzelarbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die erstellten CNC-Programme sind an entsprechenden Maschinen zu erproben.
Abstimmungen sollten mit den Handlungsbereichen “Gestaltung, Entwurf, Planung“ sowie “Konstruktion“ erfolgen.
2. Ausbildungsjahr |
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Lehrplaneinheit 1 | Grundlagen computergesteuerter Holzbearbeitungsmaschinen |
Lehrplaneinheit 2 | Programmierung computergesteuerter Holzbearbeitungsmaschinen |
3. Ausbildungsjahr |
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Lehrplaneinheit 3 | Programmierung von Zyklen |
Lehrplaneinheit 4 | Grundlagen des CAD |
Lehrplaneinheit 5 | Erstellen von einfachen Zeichnungen |
Die Schülerinnen und Schüler können den Aufbau von CNC-Holzbearbeitungsmaschinen beschreiben. Sie besitzen sichere Kenntnisse über die Steuerungsarten und die Wegmesssysteme.
Geschichtliche Entwicklung und Aufbau von CNC-Maschinen |
an typischen CNC-Holzbearbeitungsmaschinen erläutern |
Koordinatensysteme und Achsen |
DIN/EN |
Maschinenkoordinatensystem |
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Werkstückkoordinatensystem |
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Bezugspunkte, Nullpunktverschiebung |
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Wegmesssysteme |
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Steuerungsarten |
auf den Entwicklungsstand in der Steuerungstechnik eingehen |
Bemaßungsarten |
absolut, inkremental und wechselnd vergleichen |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen den Programmaufbau eines CNC-Programms. Sie sind in der Lage, einfache Konturen zu programmieren.
Programmaufbau |
DIN/EN |
Programmtechnische Informationen |
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geometrische Informationen |
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technologische Informationen |
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Programmierung einfacher Konturen |
Simulation und Demonstration an einer Maschine |
Programmschlüssel |
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Positionsprogrammierung |
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Streckenprogrammierung |
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kreisförmige Arbeitsbewegungen |
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automatische Fräserradiuskorrektur |
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Radien und Phasen |
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Werkzeugkorrekturspeicher |
Die Schülerinnen und Schüler können die Unterprogrammtechnik bei der Programmierung von Bohr- und Fräszyklen anwenden.
Unterprogrammtechnik |
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Bohrzyklen |
Möbelherstellung |
Bohren |
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Bohrbilder |
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Fräszyklen |
Rechtecktasche |
Komplexe Übung |
Werkstattorientierte Programmierung (WOP) |
Die Schülerinnen und Schüler kennen den Aufbau der Benutzeroberfläche des verwendeten CAD-Programms sowie Befehle und deren Eingabemöglichkeiten.
Aufgaben von CAD in der Holztechnik |
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CAD-Arbeitsplatzgestaltung |
DIN/EN |
Benutzeroberfläche |
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Befehle und Eingabemöglichkeiten |
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, einfache Zeichnungen mit Hilfe eines CAD-Programms zu erstellen. Sie kennen die prinzipielle Vorgehensweise beim Erstellen von Zeichnungen.
Zeichnungsaufbau, Zeichnungsvorlagendatei, Orientierungshilfen |
Raster, Fang |
Koordinateneingabe |
relative und absolute Koordinaten |
Grundlegende Zeichnungsbefehle |
Linie, Kreis |
Anzeige- und Bearbeitungsbefehle |
Vergrößern, Verkleinern, Verschieben von Ansichten |
Bemaßung und Beschriftung |
u. a. Koordinatenbemaßung |
Schraffuren |
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Zeichnungsausgabe |
Verknüpfung mit CNC demonstrieren |
Im Handlungsbereich „Gestalten von Holzspielzeug und kunstgewerblichen Erzeugnissen“ des Wahlbereiches können kreativ veranlagte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich im Entwerfen, Fertigen und Präsentieren eigener Produkte zu üben.
Der Unterricht baut auf den in der berufspraktischen Ausbildung erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf den in den Handlungsbereichen „Gestaltung, Entwurf, Planung“ und „Dekoratives Spanen und Schnitzen“ vermittelten Kenntnissen auf.
Der erste Teil des Unterrichtes ist durch individuelle gestalterische Arbeit der Schülerinnen und Schüler ohne Themenvorgabe geprägt.
Im zweiten Teil werden Projektthemen vorgegeben, die in Einzel- oder Gruppenarbeit innovativ zu lösen sind.
Beim Gestalten steht die Formgebung im Vordergrund. Aber auch die farblich abgestimmte Kombination verschiedener Hölzer und die farbliche Nachbehandlung sollen beachtet werden.
Der gesamte Unterricht soll die selbstständige Arbeit der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Die Lehrkräfte stehen bei Bedarf als Konsultationspartner zur Verfügung.
Abstimmungen sollten mit den Handlungsbereichen „Gestaltung, Entwurf, Planung“ sowie „Dekoratives Spanen und Schnitzen“ erfolgen.
2. und 3. Ausbildungsjahr |
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Lehrplaneinheit 1 | Freies individuelles Gestalten |
Lehrplaneinheit 2 | Gestalten nach Themenvorgaben |
Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, eigene Ideen zur Gestaltung von Holzspielzeug und kunstgewerblichen Erzeugnissen zu entwickeln, zu dokumentieren und unter Beachtung der rechtlichen Regelungen praktisch umzusetzen. Sie sind bereit und in der Lage, das Ergebnis ihrer Arbeit selbstkritisch einzuschätzen und zu verteidigen.
Ideenfindung |
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Wahl des Materials |
Beachtung der rechtlichen Vorgaben insbesondere für Spielzeug |
Ausgestalten des Entwurfes |
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Umsetzen des Entwurfes |
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Präsentieren der Ergebnisse |
Präsentation auch mithilfe digitaler Medien |
Die Schülerinnen und Schüler können thematische Vorgaben erfassen, Umsetzungsvarianten diskutieren und sich für eine Variante entscheiden. Sie sind fähig, allein und im Team den Entwurf auszugestalten und umzusetzen sowie die Ergebnisse zu präsentieren und angemessen zu verteidigen.
Analysieren der thematischen Vorgaben |
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Diskutieren verschiedener Lösungsvarianten |
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Ausgestalten des Entwurfes |
ggf. Absprechen der Aufgabenteilung |
Umsetzen des Entwurfes |
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Präsentieren der Ergebnisse |
In diesem Kontext wird auf die „Handreichung zur Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (vgl. LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
1. zum Lernfeldkonzept,
2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie
3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur
sowie das Glossar.