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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 4
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Lehrplan
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Fachangestellter für Bäderbetriebe / Fachangestellte für Bäderbetriebe
2008/2020
Der Lehrplan ist ab 1. August 2020 freigegeben.
Dem Lehrplan liegt der KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte im Bäderbetrieb (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.11.1996) und die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26.03.1997 (BGBl I 1997, S. 740 vom 03.04.1997) zugrunde.
Der Lehrplan wurde auf der Grundlage des Erprobungslehrplans von 1998 am
Sächsischen Bildungsinstitut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
unter Mitwirkung von
Jutta Bley | Regierungspräsidium Leipzig |
Katrin Glöckner | Chemnitz |
Klaus-Dieter Helm | Regierungspräsidium Chemnitz |
Dagmar Kutzbach | Chemnitz |
Michael Schmidt | Chemnitz |
Danny Uhlmann | Regierungspräsidium Chemnitz |
2008 erarbeitet.
Eine weitere teilweise Überarbeitung des Lehrplans erfolgte 2020 durch das
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Fachangestellte für Bäderbetriebe arbeiten in öffentlich und privatwirtschaftlich geführten Schwimm- und Freizeitbädern. Die Berufsausübung erfordert neben einer guten körperlichen Konstitution die Fähigkeit zu einem vernetzen Denken und Handeln und selbständigem, eigenverantwortlichen Arbeiten.
Die zentralen Aufgabenbereiche der Fachangestellten für Bäderbetriebe sind die Organisation und Beaufsichtigung des Badebetriebes, Betreuung der Badegäste, Erteilung von Schwimmunterricht, Ausübung von Wasserrettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Kontrolle und Sicherung des technischen Betriebsablaufes unter ökonomischen und ökologischen Aspekten. Darüber hinaus übernehmen sie Verwaltungsarbeiten des Bäderbetriebes.
Die berufliche Handlungskompetenz der Fachangestellten für Bäderbetriebe ist sowohl durch die spezifische Ausrichtung auf den Beruf als auch durch rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse geprägt. Sie erwerben die Fähigkeit, die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf betriebliche Abläufe zu beurteilen. Darüber hinaus erfordert die Erfüllung ihrer betrieblichen Aufgaben sichere Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten mit den Badegästen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern aus anderen Berufsbranchen. Sie sind mitverantwortlich für einen angenehmen und sicheren Aufenthalt der Besucher und reagieren in Notfallsituationen kompetent.
Fachangestellte für Bäderbetriebe verfügen über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Flexibilität.
Im Rahmen der Ausbildung erwerben die Fachangestellten für Bäderbetriebe folgende berufliche Qualifikationen:
Der KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe ist nach Lerngebieten gegliedert. Im berufsbezogenen Bereich des sächsischen Lehrplanes für die Berufsschule „Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe“ finden sich diese Lerngebiete in den drei Handlungsbereichen
wieder.
Die Kurzcharakteristiken der drei Handlungsbereiche sowie die Ziele der Lehrplaneinheiten beschreiben den Qualifikationsstand und die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses. Konkretisiert durch die Inhalte der Lehrplaneinheiten umfassen sie den Mindestumfang zu vermittelnder Kompetenzen.
Vor dem Hintergrund der sich schnell entwickelnden gesellschaftlichen und beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Die Einbeziehung neuer Entwicklungen und Tendenzen in den Unterricht wird dabei ebenso gefördert und gefordert wie die Einsicht der Schülerinnen und Schüler, sich ständig weiterzubilden.
Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsschule ist auf die Entwicklung und Ausprägung von beruflicher Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Human- und Sozialkompetenz sowie in Methoden- und Lernkompetenz.
Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Davon ausgehend orientiert sich der Lernprozess an exemplarischen Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis. Das Lernen ist auf vollständige Handlungen ausgerichtet, bei denen die Schülerinnen und Schüler das Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten. Dieses Unterrichten erfordert den Einsatz vielfältiger Sozialformen und Methoden.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Handlungsfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lehrplaneinheiten unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Bei Inhalten mit politischem Gehalt werden auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung eingesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontradebatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges und unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen. Auf Grund der Ausrichtung des Unterrichts an beruflichen Handlungen wird berufsbezogene Informationsverarbeitung in die Handlungsbereiche integriert. Die Klassen können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Plätzen in Werkstätten, Laborräumen, PC-Kabinetten und anderen Fachräumen in Gruppen geteilt werden.
Zur Vermittlung berufsbezogener Englischkenntnisse werden die Unterrichtsstunden aus dem berufsübergreifenden Bereich der Stundentafel genutzt. In der Klassenstufe 1 sind 40 Unterrichtsstunden für Sachfachunterricht in der Fremdsprache "Integriertes Inhalts- und Sprachenlernen") vorzusehen1 . In Umsetzung des geltenden EnglischLehrplans ist auch die berufsspezifische Fachlexik zu vermitteln (insb. Fachwortschatz zu Gefahrenhinweisen, Sicherheitsvorschriften, zum menschlichen Körper und zu bädertypischen Erkrankungen).
Handlungsorientierte Lehr-/Lernarrangements wie Projekte sollen auch einzelne Lehrplaneinheiten in unterschiedlicher Breite und Tiefe verbinden. Die Reihenfolge der Lehrplaneinheiten ist daher nicht als zeitliche Gliederung zu betrachten, da die Schülerinnen und Schüler in der Berufspraxis ebenfalls gleichzeitig mit den Prozessen konfrontiert werden. Es ist eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereichs sowie der in den Handlungsbereichen unterrichtenden Lehrkräfte notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler werden darin unterstützt, Lern- und Arbeitstechniken sowie Problemlösungsstrategien in verschiedenen Lehrplaneinheiten übergreifend anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln. Dabei werden sie befähigt, Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
___________________________________
1 vgl. Lehrplan Englisch für Berufsschule/Berufsfachschule, Modul 2
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in den Klassenstufen | ||
---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | |
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 |
Berufsübergreifender Bereich | 42 | 5 | 5 |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 |
Englisch | 2 | 1 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 |
Sport | - | 1 | 1 |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 |
Betreuung und Beaufsichtigung der Badegäste | 3 | 3,53 | 3,53 |
Chemische und technische Prozesse im Bäderbetrieb | 3 | 2,53 | 2,53 |
Badebetrieb und wirtschaftliche Führung von Bädern | 2 | 1 | 1 |
Wahlbereich4 | 2 | 2 | 2 |
Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht.
Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.
Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:
Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren.
Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen.
Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.
Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung.
Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:
Inhalte |
Hinweise zum Unterricht |
Der Handlungsbereich Betreuung und Beaufsichtigung der Badegäste umfasst insbesondere Fragen der Wasserrettung und Ersten Hilfe, der Sicherheit, der Hygiene sowie der gesunden und aktiven Freizeitgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Kenntnisse der Anatomie/Physiologie des menschlichen Organismus sowie der Mikrobiologie im Überblick. Die Kenntnisse dienen der zielgerichteten Nutzung bei notwendigen Rettungsmaßnahmen sowie der Gesundheitsförderung und der Prävention von bädertypischen Infektionen. In den Klassenstufen 2 und 3 vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre in Klassenstufe 1 erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den Gebieten der Gesundheits- und Krankheitslehre sowie der Ersten Hilfe.
Um den vielfältigen Anforderungen in der Badegastbetreuung gerecht zu werden, sind pädagogisch-psychologische Grundkenntnisse notwendig, damit die Schülerinnen und Schüler auf die Bedürfnisse der Badegäste situationsgerecht reagieren können. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, die Notwendigkeit einer gewissenhaften Arbeitsweise im Bäderbetrieb anhand rechtlicher Bestimmungen zu begründen und diese beim Umgang mit den verschiedenen Besuchergruppen zu berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Fertigkeiten und Kenntnisse zur Analyse und Beschreibung von Bewegungsabläufen der Sportschwimmtechniken und deren wettkampfmäßige Nutzung. Sie sind in der Lage, pädagogisch-methodische Grundsätze im Schwimmunterricht, im Schwimmtraining sowie in der Wassergymnastik selbstständig zu planen, umzusetzen und auszuwerten. Die Entwicklung von schwimmerischen Fertigkeiten, konditionellen Fähigkeiten sowie Maßnahmen der Wasserrettung und Ersten Hilfe erfordern ein kontinuierliches Training während der gesamten Ausbildungszeit. Darüber hinaus sind die Animation von Badegästen sowie die Planung und Durchführung von Spielen und Sportfesten in diesem Handlungsbereich von Bedeutung.
Bei der Bearbeitung komplexer Problemstellungen und der Präsentation der Lösungsvorschläge ist der Einsatz geeigneter Informations- und Kommunikationssysteme erforderlich. Die Nutzung moderner Medien ist integrativer Unterrichtsgegenstand.
Abstimmungen mit anderen Handlungsbereichen sowie Unterrichtsfächern des berufsübergreifenden Bereiches sind erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Handlungsbereiche Chemische und technische Prozesse im Bäderbetrieb (Klassenstufe 1, Lehrplaneinheit 2), Badebetrieb und wirtschaftliche Führung von Bäderbetrieben (Klassenstufe 1, Lehrplaneinheit 4 sowie Klassenstufe 2, Lehrplaneinheit 6) sowie die Fächer Deutsch/Kommunikation und Englisch.
Die Lehrplaneinheit 14 beinhaltet ca. 20 Unterrichtsstunden für zusätzlichen Projektunterricht (vgl. Projektvorschlag im Anhang).
Zeitrichtwert |
||
1. Ausbildungsjahr |
120 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Grundlagen der Gesundheits- und Krankheitslehre des menschlichen Körpers - Teil 1 | 20 Ustd. |
Lernbereich 2 | Notfälle, Sofortmaßnahmen und weiterführende Erste Hilfe - Teil 1 | 20 Ustd. |
Lernbereich 3 | Gesprächsführung und Umgang mit Badegästen unter Berücksichtigung rechtlicher Bestimmungen | 15 Ustd. |
Lernbereich 4 | Sportschwimmtechniken, Wasserspringen und Tauchen, Wettkampfbestimmungen und Schwimmprüfungen | 40 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 25 Ustd. |
2. Ausbildungsjahr |
140 Ustd. | |
Lernbereich 5 | Grundlagen der Gesundheits- und Krankheitslehre des menschlichen Körpers - Teil 2 | 20 Ustd. |
Lernbereich 6 | Notfälle, Sofortmaßnahmen und weiterführende Erste Hilfe - Teil 2 | 20 Ustd. |
Lernbereich 7 | Bewegungssystem und Einsatz der Wassergymnastik in der Prävention von Haltungs- und Bewegungsstörungen | 20 Ustd. |
Lernbereich 8 | Pädagogisch-psychologische Grundsätze beim Umgang mit Badegästen | 10 Ustd. |
Lernbereich 9 | Voraussetzungen und Bedingungen für den Schwimmunterricht, pädagogische Grundsätze des Schwimmunterrichts | 15 Ustd. |
Lernbereich 10 | Wasserrettung und Einsatz von ABC-Geräten beim Tauchen | 35 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
3. Ausbildungsjahr |
140 Ustd. | |
Lernbereich 11 | Grundlagen der hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen in Schwimmbädern zur Vermeidung von Infektionen | 15 Ustd. |
Lernbereich 12 | Notfälle, Sofortmaßnahmen und weiterführende Erste Hilfe - Teil 3 | 20 Ustd. |
Lernbereich 13 | Methodische Übungsreihen, Trainings- und Unterrichtsentwürfe | 15 Ustd. |
Lernbereich 14 | Anfängerschwimmen, Wassergymnastik und -animation, Spiel- und Sportfeste | 60 Ustd. |
Lernbereich 15 | Konfliktbewältigung | 10 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Ursachen für eine gesundheitsgefährdende Lebensweise bewusst. Sie reflektieren Gesundheit und Krankheit als instabile, beeinflussbare Zustände des Lebens und ordnen die Bedeutung der Zelle in diesen Zusammenhang ein.
Die Schülerinnen und Schüler zeigen grundlegende anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge des Atmungs-, Blut-, Herz- und Kreislaufsystems auf und leiten davon typische Symptome für krankhafte Störungen ab.
Gesundheit und Krankheit als subjektive Zustände des Menschen |
|
Definitionen |
|
Gleichgewicht zwischen Gesundheit und Krankheit |
|
Risikofaktoren |
gesellschaftsbedingte Risikofaktoren als Krankheitsursachen |
Aufbau und Funktionen der Zelle |
Zellvermehrung |
Anatomie und Physiologie des Atemsystems im Überblick |
vgl. LPE 2: Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe |
Atemtypen |
|
typische Symptome bei Atemstörungen |
ausgewählte Erkrankungen wie Erkältung, Asthma bronchiale, Bronchitis |
Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems |
Visualisierung mit verschiedenen Medien vgl. LPE 2: Lebensbedrohliche Zustände |
Krankhafte Störungen des Herz-Kreislaufsystems |
ausgewählte Krankheitsbilder
vgl. LPE 2: Lebensbedrohliche Zustände |
Die Schülerinnen und Schüler führen ausgewählte Erste-Hilfe-Maßnahmen begründet durch. Sie erkennen Situationen, die Erste Hilfe erfordern. Die Schülerinnen und Schüler erfassen lebensbedrohliche Zustände und handeln situationsgerecht. Dabei versorgen Sie Blutungen und Wunden. Sie ordnen akute Krankheitssymptome organspezifisch ein und reagieren entsprechend.
Allgemeine und rechtliche Grundlagen der Ersten Hilfe |
StGB |
Situationen, die Erste-Hilfe-Maßnahmen erfordern |
praktische Übungen als Rollenspiel, Lagerungsarten |
Maßnahmen zur Rettung aus dem Gefahrenbereich |
vgl. LPE 10: Wasserrettung |
Lebensbedrohliche Zustände |
Fallsituationen erstellen |
Schocklagerung |
|
stabile Seitenlage |
|
Reanimation |
|
Blutungen und Wunden |
Fallbeispiele mit realistischer Wunddarstellung (Collagen) |
Akute Krankheitssymptome |
vgl. LPE 1: Grundlagen der Gesundheit- und Krankheitslehre des menschlichen Körpers |
akutes Atemnotsyndrom |
|
akutes Koronarsyndrom |
Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren situationsangemessen mit Badegästen und berücksichtigen dabei die rechtlichen Grundsätze.
Grundlagen der Gesprächsdurchführung mit unterschiedlichen Gesprächspartnern |
Deutsch/Kommunikation, Englisch |
Einzelpersonen verschiedener Zielgruppen |
Jugendliche, Senioren, Ausländer, Behinderte |
Menschentypen |
Sanguiniker, Choleriker, Melancholiker, Phlegmatiker |
Rechtliche Grundlagen |
StGB, BGB |
Notwehr |
|
Nothilfe |
|
Notstand |
|
Gefahr |
|
Straftaten in Bädern und Regelungen des Strafrechts |
|
Voraussetzungen für die Strafbarkeit von Handlungen (Deliktfähigkeit) |
|
Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme von Personen |
|
Beweissicherung |
|
Strafantrag, Strafanzeige |
|
Hausfriedensbruch, Unterschlagung, Diebstahl, unterlassene Hilfeleistung |
Fachvorträge zur Gewaltprävention |
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Sportschwimmtechniken, das Tief- und Streckentauchen und das Wasserspringen unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils und der Wettkampfbestimmungen. Sie analysieren schwimmsportliche Bewegungsabläufe und nehmen Fehlerkorrekturen vor. Sie sind über die physikalischen Eigenschaften des Wassers informiert und nutzen diese für die Weiterentwicklung ihrer Techniken. Sie setzen Trainingsmethoden situationsgerecht ein. Die Schülerinnen und Schüler führen unter Anleitung Schwimmprüfungen durch.
Physikalische Eigenschaften des Wassers |
Einsatz von Modellen |
Dichte, Wasserdruck |
|
statischer und dynamischer Auftrieb |
|
Gesetz des Archimedes |
|
3. Newtonsches Gesetz: Aktion-Reaktion |
|
Wasser- und Schwimmwiderstände |
|
Wärmeleitfähigkeit, Kalorienverbrauch |
|
Sportschwimmtechniken |
Klassenteilung: praktische Übungen in Gruppen |
Brust-, Kraul-, Rückenkraul-, Delphinschwimmen |
|
Startsprünge und Wenden |
|
Wettkampfbestimmungen |
|
Lagenschwimmen |
|
Einzel |
|
Staffel |
|
Techniken des Tauchens |
Sicherheitsbestimmungen beachten |
Tieftauchen |
|
Streckentauchen |
Schlüssellochtauchzug |
Technik des Wasserspringens |
Einsatz von traditionellen und digitalen Medien |
volkstümliche Sprünge |
|
Kunst- und Turmspringen |
|
Schwimmprüfungen |
|
Trainingsmethoden und Trainingsplanung im Schwimmsport |
Die Schülerinnen und Schüler setzen Strategien zur Prävention von Krankheiten unter Berücksichtigung von Organsystemen und deren Bedeutung für den menschlichen Organismus ein. Sie sind mit den Voraussetzungen zur Erhaltung der Gesundheit vertraut. Sie ermitteln Vitalfunktionen des menschlichen Körpers, erkennen Abweichungen vom Normbereich und reagieren entsprechend.
Puls, Blutdruck, Temperatur, Atmung |
vgl. LPE 1 |
Definition |
|
Normalwerte |
|
physiologische und pathologische Abweichungen |
|
Sofortmaßnahmen bei Störung der Vitalfunktionen |
|
Zusammensetzung und Funktionen des Blutes |
vgl. LPE 2 |
Verdauungsorgane |
|
Anatomie |
|
Physiologie |
|
Verdauungsstörungen |
|
Prävention, Aufklärung, gesunde Ernährung |
gesellschaftsbedingte Risikofaktoren als Krankheitsursachen |
Harnorgane |
|
Anatomie |
|
Physiologie |
|
Erkrankungen im Uro-Genitalsystem |
Zystitis, Pyelonephritis |
Körperhygiene |
Saunaregeln, gesundheitliche Aspekte |
Sinnessystem und Haut |
|
Anatomie |
vgl. LPE 6 |
Physiologie |
|
Psychohygiene |
Zivilisationskrankheiten |
Die Schülerinnen und Schüler führen Maßnahmen der Ersten Hilfe situationsgerecht, begründet und eigenständig durch. Dabei reagieren sie insbesondere auf lebensbedrohliche Zustände bei Ausfall der Vitalfunktionen, thermische Verletzungen, Vergiftungen und Verätzungen.
Lebensbedrohliche Zustände bei Ausfall der Vitalfunktionen |
vgl. LPE 2 und 5 Klassenteilung: praktische Übungen als Rollenspiel in Kleingruppen vgl. LPE 2: Reanimation Schock, Herz-Kreislaufstillstand Lagerungsarten Besonderheiten im Kindesalter |
Puls |
|
Blutdruck |
|
Atmung |
|
Bewusstsein |
|
Temperatur |
|
Thermische Verletzungen |
vgl. LPE 5 Fallsituationen erstellen |
Verbrennungen |
|
Verbrühungen |
|
Hitzschlag |
|
Hitzeerschöpfung |
|
Sonnenstich |
|
Unterkühlungen |
|
Erfrierungen |
|
Vergiftungen, Verätzungen |
vgl. HB Chemische und technische Prozesse im Bäderbetrieb, LPE 13: Unfälle mit Gefahrstoffen Warnhinweise Fallbeispiele mit realistischer Wunddarstellung (Collagen) |
Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen grundlegenden Überblick über den Bau und die Funktionsweise des Bewegungssystems. Sie erfassen den Zusammenhang zwischen gesellschaftlich bedingten Risikofaktoren der heutigen Zeit und der steten Zunahme von Haltungs- und Bewegungsstörungen. Die Schülerinnen und Schüler sind für das eigene Gesundheitsverhalten sensibilisiert und sich ihrer beruflichen Verantwortung im Rahmen gesellschaftlicher Präventionsprogramme bewusst. Sie planen und führen die Wassergymnastik selbstständig unter Berücksichtigung gesundheitsfördernder Prinzipien für das Bewegungssystem durch.
Einteilung des Bewegungssystems |
Überblick |
aktiver Teil |
|
passiver Teil |
|
Grundlegende Funktionen des Bewegungssystems |
vgl. LPE 1: Risikofaktoren, Bewegungsformen, Bewegungsmangel, Körperstatik, physiologische Haltung |
dynamische Funktion |
|
statische Funktion |
|
Anatomie und Physiologie des Bewegungssystems |
Überblick, verschiedene Visualisierungsmöglichkeiten einsetzen |
Knochensystem |
|
Gelenke und Bänder |
|
Muskeln und Hilfseinrichtungen |
|
Häufig auftretende Störungen am Bewegungssystem |
einfache praktische Tests |
Struktur- und Funktionsstörungen an Knochen, Gelenken, Muskeln |
Ursachen und Folgen |
Haltungsstörungen |
Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, praktische Übungen zur eigenen Körperwahrnehmung |
pathologische Haltungsformen |
Bildmaterial einsetzen |
Wassergymnastik im Rahmen der Gesundheitsförderung |
vgl. LPE 1: Gleichgewicht zwischen Gesundheit und Krankheit |
Bedeutung in der Prävention |
Präventionsstufen, Indikationen |
Wasserwirkung auf das Bewegungssystem |
Wasserwirkungsfaktoren |
gesundheitsgefährdende Übungen |
vgl. LPE 2, 6 und 12: Verweis auf Notfallsituationen |
Planung und Durchführung der Wassergymnastik |
Klassenteilung |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Kontakte zu Badegästen her, analysieren Meinungen und Wünsche und ziehen daraus Schlussfolgerungen für den Bäderbetrieb. Sie sind sicher im Umgang mit Gästen und reagieren angemessen auf Stresssituationen sowie aggressives Verhalten von Badegästen.
Grundsätze des Umganges mit Gästen |
|
Verhaltensweisen von Gruppen |
|
Gruppenbildung, Arten von Gruppen |
|
typische Merkmale, Rangordnung |
|
spezifische Verhaltensformen |
|
Kontaktaufnahme mit Gästen |
Gruppenarbeit |
Gestaltung des Eingangsbereiches |
Schülervorträge, Praxisbeispiele Vorstellen des eigenen Bades |
Informations- und Anzeigetafeln |
|
Wünsche und Erwartungen |
|
mündliche und schriftliche Befragungen |
|
Bewältigung von Stresssituationen |
|
stressauslösende Faktoren |
|
positiver, negativer Stress |
|
Bedeutung der Aggression |
|
Formen und Arten der Aggression |
|
Reaktion auf Beleidigungen |
|
Verhaltensrichtlinien in den Verhältnissen Badegast-Personal, Badegast-Badegast, Personal-Personal |
Die Schülerinnen und Schüler erteilen Schwimmunterricht unter Einhaltung der entsprechenden pädagogischen Grundsätze.
Information über die Leistungsanforderungen der Zwischenprüfung |
|
Schwimmen |
|
Retten |
|
Erstversorgung |
|
Didaktisch-methodische Grundsätze |
|
motorisches Lernen |
|
methodische Hilfen |
|
Organisations- und Betriebsformen |
|
Grundstruktur einer Übungsstunde |
|
Ziele und Inhalte |
|
Anforderungen an den Übungsleiter |
|
Erarbeiten von Lehrprobenvorbereitungen |
Gruppenarbeit |
Die Schülerinnen und Schüler führen die Wasserrettung sachgemäß durch und leiten die damit verbundenen Rettungsmaßnahmen ein. Sie setzen dabei entsprechende Rettungs- und ABC-Geräte ein.
Wasserrettung |
Einsatz von traditionellen und digitalen Medien |
Ablauf einer Wasserrettung |
vgl. LPE 2 |
Auffinden einer bewusstlosen Person |
|
Herz-Lungen-Wiederbelebung |
Übungspuppe einsetzen |
Selbst- und Fremdrettung |
vgl. LPE 3: Unterlassene Hilfeleistung |
Gefahren des Wassers |
|
körperliche und gesundheitliche Mängel |
|
Verhalten bei erfolgter Umklammerung (Befreiungsgriffe) |
|
Einsatz von Rettungsgeräten |
Klassenteilung: praktische Übungen im Wasser |
Todesarten im Wasser |
|
Phasen des Ertrinkens, Schutzreflexe |
|
Ertrinkungstod, Badetod |
|
Einsatz von ABC-Geräten |
Klassenteilung: praktische Übungen mit Maske, Schnorchel und Flossen |
Grundkenntnisse |
|
Anwendungsmöglichkeiten |
|
Tauchregeln, Pflichtzeichen für das ABC-Tauchen |
Die Schülerinnen und Schüler treffen vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von bädertypischen Infektionen.
Begriff Mikrobiologie |
Geschichte der Mikrobiologie im Überblick |
Infektionskette |
|
Bakterien, Pilze, Viren und Protozoen |
vgl. HB Chemische und technische Prozesse im Bäderbetrieb, LPE 2 |
Begriffe |
|
Aufbau |
|
Formen |
|
Schwimmbadrelevante Keime |
vgl. HB Chemische und technische Prozesse im Bäderbetrieb, LPE 4 und 9: Anforderungen an das Badewasser, LPE 2: Flächendesinfektion |
Bädertypische Infektionen |
Mykosen, Legionärskrankheit, Pontiac-Fieber |
Vorbeugende Maßnahmen |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Info-Tafeln erstellen, Vermeidung von Fußpilz |
Die Schülerinnen und Schüler führen Maßnahmen der Ersten Hilfe situationsgerecht, begründet und eigenständig durch. Sie behandeln Notfälle und koordinieren die Hilfsmaßnahmen entsprechend der Dringlichkeit. Dabei reagieren Sie insbesondere auf lebensbedrohliche Zustände bei einer Störung bzw. einem Ausfall des Bewusstseins, der Atmung und des Herz/Kreislaufsystems sowie gynäkologische Notfälle. Sie führen eine sachgemäße Dokumentation durch.
Notfälle Bewusstsein |
|
Bewusstseinsstörungen |
|
apoplektischer Insult |
|
hypoglykämischer Schock |
|
Koma Diabetikum |
|
epileptischer Anfall |
|
Notfälle Atmung |
Besonderheiten im Kindesalter beachten |
Aspiration von Fremdkörpern |
|
Asthma bronchiale |
|
Hyperventilation |
|
Pneumothorax |
|
Reizgasvergiftungen |
vgl. HB Chemische und technische Prozesse im Bäderbetrieb, LPE 8: Chlorgasunfälle |
Notfälle Herz/Kreislauf |
Automatische Externe Defibrillation (AED) |
Herzrhythmusstörungen |
|
Herzinfarkt |
|
Lungenödem |
|
Notfälle Gynäkologie |
|
Blutungen aus der Scheide |
|
Notgeburt |
|
Frakturen/Gelenkverletzungen |
Verbände/Notverbände anlegen vgl. LPE 2 und 6 |
Die Schülerinnen und Schüler planen den Schwimmunterricht, führen ihn durch und analysieren die Ergebnisse. Sie erarbeiten Trainings- und Unterrichtsentwürfe.
Unterrichtsentwürfe |
Gruppenarbeit |
Gliederung |
|
Bedeutung der einzelnen Stundenteile |
|
Stundenentwürfe |
Lehrproben |
Methodische Übungsreihen |
|
Trainingsentwürfe |
einfache Trainingsprinzipien auswählen |
Die Schülerinnen und Schüler planen und entwickeln praktische Übungen im Anfängerschwimmunterricht sowie in der Wassergymnastik und -animation für unterschiedliche Anlässe und Altersgruppen und führen diese durch. Dabei beachten sie die pädagogisch-methodischen Grundregeln und halten die Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen ein. Sie organisieren Spiel- und Sportfeste, führen diese selbstständig durch und werten sie aus.
Informationen über die Leistungsanforderungen der Abschlussprüfung |
|
Pädagogisch-methodische Grundregeln im Anfängerschwimmen |
|
Ziele und Inhalte der ersten und zweiten Etappe der schwimmerischen Grundausbildung |
|
methodische Reihen/Lernschrittfolgen |
|
methodisch-didaktische Prinzipien |
|
allgemeine Maßnahmen der Fehlerkorrektur - Fehleranalyse |
|
Phasenstruktur der Sportschwimmtechniken |
Einteilung in Haupt- und Zwischenphasen |
Vor- und Nachteile der Sportschwimmtechniken als Erstschwimmtechnik |
|
Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen während eines Schwimmkurses |
|
Wasseranimation |
|
Aufgaben, Ziele und Inhalte |
|
Anforderungen an den Kursleiter (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz) |
|
Zielgruppen |
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rechtliche Aspekte der Animation |
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Übungsprogramme im Flach- und Tiefwasser mit und ohne Auftriebshilfen |
Klassenteilung: praktische Übungen in Gruppen, Einsatz von CDs und digitalen Datenträgern |
Belastungsgestaltung |
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Auswirkungen auf den menschlichen Organismus |
Indikationen, Kontraindikationen |
Spiel- und Sportfeste |
Gruppen- und Projektarbeit in Verbindung mit der betrieblichen Ausbildung |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung und nutzen diese in der Praxis. Sie reagieren angemessen auf aggressives Verhalten im Badebetrieb.
Begriff Konflikt |
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Entstehung von Konflikten |
Konflikte in Bädern, Praxisbeispiele, Schülervorträge |
Reaktion auf Konflikte |
Beleidigungen, Lügen |
Verhalten des Personals |
Rollenspiele |
Konfliktlösungen, Konfliktbewältigung |
Die Schülerinnen und Schüler erwerben in diesem Handlungsbereich Kenntnisse über die betriebs- und sicherheitstechnische Einrichtung und Ausstattung der verschiedenen Bereiche eines Bades sowie Fertigkeiten zur Überwachung und Steuerung technischer Prozesse und Anlagen. Der Handlungsbereich fördert die Ausprägung verantwortungsbewussten Handelns der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Sicherheit der Badegäste sowie des Betriebes von Bädern aus ökologischer und ökonomischer Sicht.
Sie sind in der Lage, entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zu treffen. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Wissen über die Wirkung chemischer Mittel, die Funktionsweise technischer Anlagen sowie die damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Wechselwirkungen an.
Ausgehend von Kenntnissen über normative Anforderungen an das Badewasser sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, den Wasseraufbereitungsprozess sowie die Wasserqualität zu überwachen. Dies umfasst die Nutzung entsprechender Mess-, Steuer- und Regeltechnik.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung moderner Informations- und Kommunikationssysteme zur Steuerung und Dokumentation des betriebstechnischen Ablaufes und nutzen diese im Rahmen beruflicher Aufgabenstellungen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen ist integrativer Unterrichtsgegenstand.
Mathematisch-naturwissenschaftliche und technische Grundkenntnisse und -fertigkeiten werden im Unterrichtsverlauf kontinuierlich und situationsbezogen vertieft bzw. genutzt.
Abstimmungen mit anderen Handlungsbereichen sowie Unterrichtsfächern des berufsübergreifenden Bereiches sind erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Handlungsbereiche Betreuung und Beaufsichtigung der Badegäste (Klassenstufe 3, Lehrplaneinheit 11) und Badebetrieb und wirtschaftliche Führung von Bädern (Klassenstufe 2, Lehrplaneinheit 6) sowie das Fach Deutsch/Kommunikation.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
120 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Prinzipien des Bäderbaus | 40 Ustd. |
Lernbereich 2 | Reinigung und Flächendesinfektion | 20 Ustd. |
Lernbereich 3 | Wasser als Rohstoff | 10 Ustd. |
Lernbereich 4 | Grundzüge der Badewasseraufbereitung | 20 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 30 Ustd. |
2. Ausbildungsjahr |
100 Ustd. | |
Lernbereich 5 | Hydraulische Systeme | 30 Ustd. |
Lernbereich 6 | Chemische Prozesse der Badewasseraufbereitung | 25 Ustd. |
Lernbereich 7 | Anlagen für die Flockung und Filtration | 25 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
3. Ausbildungsjahr |
100 Ustd. | |
Lernbereich 8 | Anlagen für die Desinfektion und pH-Wert-Einstellung | 30 Ustd. |
Lernbereich 9 | Überwachung der Wasserqualität | 20 Ustd. |
Lernbereich 10 | Mess-, Steuer- und Regeltechnik | 15 Ustd. |
Lernbereich 11 | Heizungs- und Lüftungsanlagen | 15 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über Bäderarten, deren Einrichtungen, Installationsanlagen und bauliche Durchbildungen. Sie erfassen Planungs- und Gestaltungsprinzipien im Bäderbau sowie deren ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen. Sie beachten wichtige Normen und Richtlinien des Bäderbaus sowie sicherheitstechnische Anforderungen und deren Einhaltung. Sie begründen die Verwendung bädertypischer Werkstoffe. Sie sind über Korrosionsprozesse und deren Auswirkungen informiert und treffen entsprechende Schutzmaßnahmen. Die Schülerinnen und Schüler sind sich ihrer Verantwortung bei der Kontrolle und Wartung der technischen Anlagen bewusst. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Gefahren im betriebstechnischen Bereich und leiten Maßnahmen zur Vermeidung von Notfällen ab.
Normen, Regeln und Richtlinien im Bäderbau |
vgl. Gesetze und Verordnungen, DIN-Normen, KOK-Richtlinien |
Bäderarten, Bedarfsplanung |
regionaler Versorgungsstand |
Einrichtungen von Bädern, Funktionsbereiche |
vgl. KOK-Richtlinien |
Beckenarten, Bemessung der Becken |
Klassenteilung |
Konstruktion und Ausbildung von Beckenanlagen |
vgl. LPE 5: Durchströmungs- und Beckenrandsysteme |
Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen |
Sprunganlage, Wellenanlage, Hubboden, Attraktionen, Wasserrutschen |
Erste-Hilfe-Räume, Rettungsausstattung |
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Schließ- und Kassenanlagen |
Klassenteilung |
Elektroinstallationsanlagen, elektrische Geräte und Einrichtungen, elektrotechnische Schutzmaßnahmen |
naturwissenschaftliche Grundlagen: Strom, Stromstärke, Spannung |
Sanitärinstallationen |
|
Sicherheitstechnische Anforderungen an die Anlagen |
vgl. Unfallverhütungsvorschriften: GUV-R 1/111 „Sicherheitsregeln für Bäder |
Eigenschaften und Verwendung von Werkstoffen |
Beckenauskleidungen aus Kunststoff, Keramik oder Edelstahl |
Korrosion und Korrosionsschutz |
Unterscheidung passiver und aktiver Maßnahmen: Opferanode |
Ökonomische und ökologische Aspekte der Objektplanung |
Betriebserkundung |
Die Schülerinnen und Schüler begründen die Notwendigkeit der Reinigung und Flächendesinfektion im Bäderbetrieb. Sie sind über die Zusammensetzung und die Eigenschaften gebräuchlicher Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie deren Wirkung informiert und beurteilen die Mittel unter ökonomischem und ökologischem Aspekt. Die Schülerinnen und Schüler setzen wichtige Reinigungs- und Desinfektionsmethoden ein und wählen die dafür geeigneten Geräte und Mittel aus. Sie beachten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Reinigungsbereiche, Verschmutzungsarten |
Erstellen eines Reinigungsplanes |
Reinigungsmittel |
naturwissenschaftliche Grundlagen: pH-Wert, Säure, Base, Tenside |
Reinigungsmethoden, manuelle und maschinelle Verfahren |
Aufstellen von Arbeitsregeln, Berechnung von Konzentrationen, Mischungsrechnen |
Krankheitserreger, Flächendesinfektion |
vgl. Betreuung und Beaufsichtigung, LPE 10: Unterscheidung Bakterien, Pilze, Viren, |
Desinfektionsmittel |
Wahl des Flächen-Desinfektionsmittels, vgl. DGHM-Liste |
Desinfektionsmethoden, manuelle und maschinelle Verfahren |
Aufstellen von Arbeitsregeln |
Ökonomische, ökologische und ergonomische Aspekte |
persönliche Schutzausrüstung anlegen |
Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung des Wassers als lebensnotwendiger natürlicher Rohstoff bewusst und reflektieren Umweltzusammenhänge. Sie beachten die Anforderungen an das verwendete Füllwasser.
Chemische und physikalische Eigenschaften des Wassers |
naturwissenschaftliche Grundlagen: Wasserkreislauf, Wasser als Lösungsmittel, Wasserhärte, pH-Wert |
Gewinnung und Aufbereitung von Trinkwasser und Füllwasser |
vgl. Trinkwasserverordnung |
Füllwasserzusatz, Anforderungen an das Füllwasser |
vgl. DIN 19643 |
Ökonomische und ökologische Aspekte |
Ausgehend von den Anforderungen an die Qualität des Schwimm- und Badebeckenwassers reflektieren die Schülerinnen und Schüler die Verfahrensschritte des Wasseraufbereitungsprozesses. Sie verschaffen sich einen Überblick über die erforderlichen technischen Anlagen und protokollieren die erforderlichen Betriebsdaten.
Anforderungen an das Rein- und Beckenwasser |
vgl. Badewasserverordnung, DIN 19643 |
Verfahrensstufen, Verfahrenskombinationen |
vgl. DIN 19643 |
Aufbereitungsleistung, Belastbarkeitsfaktor |
Berechnung des Volumenstromes |
Betriebliche Überwachungen |
Klassenteilung |
Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über die Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des Wasserkreislaufes innerhalb der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung. Sie erfassen die Funktion der einzelnen Anlagenteile und sind sich ihrer Verantwortung bei deren Kontrolle und Wartung bewusst. Sie ermitteln wichtige Kenngrößen mit dem Ziel eines rationellen Energieeinsatzes.
Beckenhydraulik |
vgl. LPE 1: Ausbildung von Beckenanlagen |
Beckendurchströmung |
|
Überlaufrinnen |
|
Leitungen für den Volumenstrom |
Berechnung von Querschnitt und Fließgeschwindigkeit, vgl. LPE 4: Berechnung des Volumenstromes; |
Dimensionierung |
|
Kennzeichnung |
|
Werkstoffe und Armaturen |
|
Anforderungen an den Wasserspeicher Niveauregelungen |
Berechnung des Behältervolumens, Klassenteilung: praktische Übungen (Modellanlage nutzen) |
Betrieb und Wartung der Umwälzpumpen Pumpenkennlinien rationeller Energieeinsatz |
Fördermenge, Förderdruck, Leistung, Wirkungsgrad ermitteln |
Die Schülerinnen und Schüler begründen die einzelnen Verfahrensstufen bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser unter Beachtung unterschiedlicher Belastungsstoffe. Sie informieren sich über die Zusammensetzung und Wirkungsweise zugelassener Mittel zur chemischen Behandlung des Badewassers und beurteilen diese unter ökonomischem und ökologischem Aspekt. Sie beachten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Verunreinigungen des Badewassers |
Unterscheidung in grobe, grobdisperse Stoffe, Kolloide und echt gelöste Stoffe |
Herkunft der Verunreinigungen |
|
Auswirkungen für den Badegast |
|
Einstellung der Säurekapazität (Wasserhärte) |
vgl. LPE 3: Chemische und physikalische Eigenschaften des Wassers |
Chemische Vorgänge bei der Flockung zugelassene Flockungsmittel |
vgl. DIN 19643 |
Desinfektion mit Chlor |
vgl. LPE 2: Krankheitserreger |
zugelassene Desinfektionsmittel |
vgl. DIN 19643, |
freies und gebundenes Chlor |
Hinweis auf Nebenprodukte der Chlorung (AOX/THM-Problematik), Umgang mit Chlor |
Desinfektion mit Ozon |
Die Schülerinnen und Schüler stellen den Aufbau und die Funktion von Dosieranlagen in der Bädertechnik dar und sind sich ihrer Verantwortung bei der Kontrolle und Wartung der Anlagen bewusst. Sie verschaffen sich einen Überblick über unterschiedliche Filterarten und deren Aufbau. Sie planen die Verwendung von Filtermaterialien in Schwimmbadfiltern. Die Schülerinnen und Schüler begründen die Notwendigkeit von Filterspülungen und leiten entsprechende Maßnahmen ein. Sie beachten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Anlagen für die Flockung |
Kontrolle und Wartung von Kolbenmembranpumpen/Schlauchpumpen |
Dosiertechnik |
|
Dosierpumpen |
|
Anforderungen an die Dosierung |
|
Pulver-Aktivkohle-Dosierung |
|
Filtrationsvorgänge und Filtermaterialien |
vgl. DIN 19643 |
Arten |
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Eigenschaften |
|
Filteranlagen |
Klassenteilung |
offene und geschlossene Filter |
|
Festbettfilter |
|
Anschwemmfilter |
|
Kontrolle und Wartung der Anlagen |
Hinweis auf Filtersanierungen, Austausch des Filtermaterials |
Filterspülung |
Klassenteilung: praktische Übungen in Gruppen (Modellanlage nutzen), Kontrolle der Abläufe |
Häufigkeit und Zeitpunkt |
|
Ablauf des Spülprogrammes |
|
Schlammwasserbehandlung |
Hinweis auf neue Technologien |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen den Aufbau und die Funktion von Desinfektionsanlagen und Anlagen für die pH-Wert-Einstellung des Schwimm- und Badebeckenwassers und sind sich ihrer Verantwortung bei der Kontrolle und Wartung der Anlagen bewusst. Sie verschaffen sich einen Überblick über unterschiedliche Chlorungsverfahren und planen die Verwendung von Desinfektionsmitteln sowie Mitteln für die pH-Korrektur. Sie beachten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Desinfektionsanlagen mit Chlorgas |
Klassenteilung: |
Chlorgasverfahren |
|
Chlorgasdosieranlagen |
|
Anforderungen an Chlorgasräume |
|
Prüfung der Anlagen |
|
pH-Einstellung durch Säureabbau (Marmorkiesturm) |
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Desinfektionsanlagen mit Natrium- und Calziumhypochlorit |
Bedienung und Wartung der Anlagen, persönliche Schutzausrüstung |
Natriumhypochloritverfahren |
|
Calziumhypochloritverfahren |
|
pH-Einstellung durch Säuredosierung |
|
Chlorelektrolyseanlagen |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: Betriebskostenanalyse durchführen |
Ozonanlagen |
|
Einsatz des Ozons im Schwimmbad |
Unfallverhütungsregeln |
Ozonerzeugung |
|
Ozonverfahren |
Hinweis auf sonstige Desinfektionsverfahren: Chlordioxidanlage, UV-Anlage
vgl. LPE 6: Chemische Prozesse
Ausgehend von den Anforderungen an die Wasserqualität des Schwimm- und Badebeckenwassers führen die Schülerinnen und Schüler die vorgeschriebenen Wasseranalysen mit unterschiedlichen Messverfahren selbstständig durch. Dabei analysieren sie typische Messfehler und protokollieren Messergebnisse. Sie sind sich der Überwachungspflichten der Aufsichtsbehörde sowie der betriebseigenen Überwachung bewusst und veranlassen die notwendigen Kontrollen. Sie beachten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Gesetzliche Grundlagen |
vgl. Infektionsschutzgesetz, Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung vgl. LPE 4: Anforderungen an das Rein- und Beckenwasser, Führen des Betriebstagebuches |
behördliche und betriebseigene Kontrolle der Wasserqualität |
|
Probenentnahme |
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Messgeräte und Messverfahren |
Klassenteilung: |
kolorimetrische Messungen |
|
fotometrische Messungen |
|
elektrometrische Messungen |
Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik bei der Automatisierung von technischen Abläufen in Bädern bewusst und verschaffen sich einen Überblick über deren Funktion. Sie nutzen bewusst die Möglichkeiten moderner Informationstechnik zur Optimierung der technischen Prozesse und erkennen ökonomische und ökologische Auswirkungen.
Messwerterfassung |
Klassenteilung: |
Druck, Temperatur, Feuchtigkeit |
|
Volumenströme, Flüssigkeitsstände |
|
Chlorgehalt, pH-Wert, Redoxspannung |
|
Elektrizität |
|
Steuer- und Regeltechnik |
praktische Beispiele: Zeitschaltungen, Chlorregelung, Füllstandsregelung Betriebserkundung: moderne Prozessleittechnik |
Steuerkette, Regelkreis |
|
Reglerverhalten (PID) |
|
Automatisierungssysteme |
|
Datenmanagement und Fernzugriff |
ökonomische und ökologische Aspekte |
Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung des Raumklimas für die Behaglichkeit der Badbesucher sowie der Erhaltung der Bausubstanz bewusst und verschaffen sich einen Überblick über die erforderlichen heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen eines Bades. Sie erkennen die Notwendigkeit und Möglichkeiten eines rationellen Energieeinsatzes und reflektieren Umweltzusammenhänge.
Heizungsanlagen |
naturwissenschaftliche Grundlagen: Wärme, Temperatur, Wärmemenge |
Lüftungs- und Klimaanlagen |
absolute und relative Luftfeuchte Auswirkungen auf den Badebetrieb |
Warmwasserbereitungsanlagen, Maßnahmen gegen Legionellen |
vgl. HB Betreuung und Beaufsichtigung der Badegäste, LPE 11 |
Rationeller Energieeinsatz |
Wirkungsgrad von Anlagen berechnen |
Brennwerttechnik |
|
Kraft-Wärme-Kopplung |
bewusster Umgang mit Energie, |
Wärmerückgewinnung |
Nutzung alternativer Energien |
Solarenergie |
ökonomische und ökologische Aspekte |
Der Handlungsbereich Badebetrieb und wirtschaftliche Führung von Bädern umfasst ein Spektrum ökonomischen, kundenorientierten und rechtlichen Entscheidens und Handelns im Badebetrieb unter Beachtung der entsprechenden Rahmenbedingungen.
Die Schülerinnen und Schüler sind aufgrund der vermittelten Kenntnisse in der Lage, in Einzel- und Teamarbeit betriebswirtschaftliche Prozesse zu analysieren, Ergebnisse zu begründen und diese zu präsentieren. Dies erfordert die Aneignung von Wissen über die betrieblichen Funktionsbereiche sowie deren Wechselwirkungen, die Grundlagen des Vertragsrechts und mögliche Rechtsformen der Unternehmung.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse des Berufsbildungs- und Arbeitsrechts, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenwirken mit den Vorgesetzten, den Mitarbeitern im Bäderbetrieb und in der Berufsschule wahrnehmen zu können.
Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, Bestimmungen des Vertrags-, Haftungs- und Eigentumsrechts auf die konkrete Haus- und Badeordnung zu übertragen und sich dabei sachgerecht gegenüber Badegästen zu verhalten.
Ausgehend von der Stellung des Betriebes im Wirtschaftssystem werden die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, das Verhalten von Marktteilnehmern und des Staates in gesamtwirtschaftliche Prozesse einzuordnen und in konkrete Entscheidungen und Handlungen des Badebetriebes abzuleiten.
Dies umfasst sowohl die Durchführung grundlegender Verwaltungstätigkeiten als auch die Gestaltung von Marketingmaßnahmen.
Bei der Bearbeitung komplexer Problemstellungen und der Präsentation der Lösungsvorschläge ist der Einsatz geeigneter Informations- und Kommunikationssysteme erforderlich. Die Nutzung moderner Medien ist integrativer Unterrichtsgegenstand.
Abstimmungen mit anderen Handlungsbereichen sowie Unterrichtsfächern des berufsübergreifenden Bereiches sind erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Handlungsbereiche Betreuung und Beaufsichtigung der Badegäste (Klassenstufe 1, Lehrplaneinheit 3), Chemische und technische Prozesse im Bäderbetrieb (Klassenstufe 1, Lehrplaneinheit 1) sowie die Fächer Gemeinschaftskunde und Deutsch/Kommunikation.
Zeitrichtwert |
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1. Ausbildungsjahr |
80 Ustd. | |
Lernbereich 1 | Rechtlicher Rahmen der Ausbildung im Badebetrieb und berufliche Perspektiven | 15 Ustd. |
Lernbereich 2 | Betriebliche Leistungserstellung aus der Sicht eines Badebetriebes | 10 Ustd. |
Lernbereich 3 | Grundlagen des Vertragsrechts | 10 Ustd. |
Lernbereich 4 | Grundlagen des Haftungsrechts und Prinzipien für Haus- und Badeordnungen | 15 Ustd. |
Lernbereich 5 | Bäderbetriebe im Kontext von Markt und Preis | 10 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 20 Ustd. |
2. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 6 | Haftungs-, Aufsichts- und Verhaltensregeln in Bäderbetrieben, Dienst- und Betriebsanweisungen | 15 Ustd. |
Lernbereich 7 | Arbeitsrecht | 15 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
3. Ausbildungsjahr |
40 Ustd. | |
Lernbereich 8 | Öffentliche Aufgaben und deren Finanzierung im Rahmen einer Sozialen Marktwirtschaft | 10 Ustd. |
Lernbereich 9 | Geschäftsgänge im Bäderbetrieb | 10 Ustd. |
Lernbereich 10 | Marketing in Bädern | 10 Ustd. |
Lernbereich Vertiefung | Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise | 10 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler sind sich der neuen Lebenssituation im Ausbildungsbetrieb bewusst und erkennen die Notwendigkeit von Rechtsnormen für die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten. Sie setzen sich dabei mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen auseinander.
Die Schüler reflektieren persönliche Bedürfnisse und Potentiale. Sie informieren sich über Möglichkeiten beruflicher Entwicklung sowie Unterstützungssysteme auch im Hinblick auf eine berufliche Selbstständigkeit. Ihnen ist die Notwendigkeit lebenslangen Lernens bewusst.
Berufsbildungsgesetz |
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Verordnung über die Berufsausbildung |
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Jugendarbeitsschutz |
|
Ausbildungsvertrag |
|
Sozialer Arbeitsschutz |
Mutterschutzgesetz |
Lebenslanges Lernen |
Wandlung der Arbeitswelt |
Berufs- und Lebensplanung |
Leben, Lernen und Arbeiten in Europa Bezug zum Badebetrieb |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Bäderbetrieb als organisierte Wirtschaftseinheit. Sie erschließen die zur Leistungserstellung notwendigen Produktionsfaktoren und leiten Konsequenzen für die Arbeitsteilung im Badebetrieb ab. Die Schülerinnen und Schüler ordnen ihre eigene Tätigkeit in das betriebliche Funktionssystem ein. Sie begreifen die Notwendigkeit organisatorischer Regelungen von innerbetrieblichen Geschäftsabläufen. Sie erarbeiten Kriterien, mit deren Hilfe sie vergleichende Aussagen über die Vielfalt betrieblich-organisatorischer Erscheinungsformen im Bäder- und Freizeitbereich treffen können. Sie überblicken relevante Rechtsformen der Unternehmung. Sie ermitteln betriebswirtschaftliche Kennziffern und interpretieren die unterschiedlichen Zielsetzungen erwerbswirtschaftlicher und öffentlicher Betriebe.
Betrieb und Unternehmung |
Begriffe |
Aufbau- und Ablauforganisation |
Organigramme |
Rechtsformen der Unternehmung |
Exemplarik beachten |
Betriebsarten |
|
Finanzierung von Bäderbetrieben |
vgl. LPE 5 |
Bedeutung der Gesamtkosten für die Wirtschaftlichkeit des Betriebes |
vgl. HB Chemische und technische Prozesse im Bäderbetrieb, LPE 10 und 11: Kostenrechnung |
Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Vertragsangelegenheiten unter Beachtung rechtlicher Regelungen. Bei Leistungsstörungen reagieren sie angemessen.
Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften |
|
Rechts- und Geschäftsfähigkeit |
|
natürliche und juristische Personen |
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Entstehung von Rechtsgeschäften |
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Übersicht über Vertragsarten |
insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht-, Werk- und Dienstvertrag |
Leistungsstörungen |
Fallbeispiele |
Mahn- und Klageverfahren |
Die Schülerinnen und Schüler formulieren Haus- und Badeordnungen mit Hilfe einschlägiger Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften öffentlich- und privatrechtlicher Bäderbetriebe.
Sie regeln Haftungsfragen im Badebetrieb. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Haus- und Badeordnung als Konkretisierung der Bestimmungen des Vertrags-, Haftungs- und Eigentumsrechts.
Sie wenden die Bestimmungen des BGB auf den Badevertrag und weitere Vertragsarten an. Sie verhalten sich sachgerecht bei Schadenersatzforderungen von und gegenüber Badegästen.
Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften für Bäderbetriebe |
BGB, StGB |
Grundprinzipien für die Ausgestaltung von Haus- und Badeordnungen |
Aufsichtspflichtregelungen, Fundsachenrecht, Abstimmung mit Besucherbetreuung |
Bäderspezifische Verträge |
vgl. LPE 2: Miet-, Pacht-, Nutzungsvertrag, gemischter Vertrag |
Haftung im Bäderbetrieb |
Fallbearbeitung in Abstimmung mit der Besucherbetreuung |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen in der Auseinandersetzung mit volks- und betriebswirtschaftlichen Problemstellungen die Marktstrukturen und -mechanismen, den Zusammenhang von Markt und Preis und den Einfluss des Staates als Ordnungsfaktor. Sie analysieren Probleme, die sich aus dem Wirtschaften von Menschen in sozialen Gebilden ergeben und übertragen die ökonomischen Zusammenhänge sowohl auf gesamtwirtschaftliche als auch betriebswirtschaftliche Sachverhalte des Badebetriebes.
Ökonomisches Grundproblem |
Bezug zum Badebetrieb |
Marktformen |
|
vollkommener Markt |
|
unvollkommener Markt |
|
Markt und Preis |
|
Preisbildung bei |
Preisbildung im Badebetrieb unter Einbezug kommunaler Zuschüsse sowie der Wettbewerbssituation in der Freizeitbranche |
vollkommenem Markt |
|
unvollkommenem Markt |
|
Marktarten |
Die Schülerinnen und Schüler führen im Badebetrieb Aufsicht und klären Haftungsfragen. Dabei berücksichtigen sie Aufsichtskriterien, Verhaltensregeln und rechtliche Regelungen.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Verwaltungsstruktur von Bäderbetrieben und unterscheiden zwischen öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Trägerschaft. Sie beachten die entsprechenden Strukturen bei der Erfüllung der Rechenschaftspflicht und der Einhaltung von Weisungsbefugnissen im Badebetrieb.
Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich sachgemäß und angemessen in Gefahrensituationen und berücksichtigen dabei die entsprechenden Dienst- und Betriebsanweisungen in Bäderbetrieben.
Haftungsfragen im Bäderbetrieb |
vgl. LPE 4: Verkehrssicherungspflicht, Fallbeispiele: unterschiedliche Haftungsarten, Organisationsverschulden |
Aufsichtsführung |
gefahrenträchtige Einrichtungen |
Aufsichtspflicht |
|
Aufsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln |
|
Aufsichtskriterien |
Planung Personaleinsatz |
Rechtsformen von Bäderbetrieben |
|
Verwaltungsstruktur von Bäderbetrieben |
Struktur des eigenen Betriebes grafisch darstellen |
Dienstanweisungen |
|
Begründung |
|
Inhalte |
Muster einer Dienstanweisung, |
Verhalten in Gefahrensituationen und bei Gewaltandrohung |
Alarmpläne |
Betriebsanweisungen |
vgl. Gefahrstoffverordnung, allgemeine und spezielle Betriebsanweisungen, Hinweis auf persönliche Schutzausrüstung/Schutzkleidung |
Die Schülerinnen und Schüler sind mit grundlegenden Regelungen des Arbeitsrechts und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten vertraut. Sie nutzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren Tarifverhandlungen als Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und sind sich der Auswirkungen von Tarifverhandlungen und Arbeitskampfmaßnahmen bewusst.
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren Grundsätze der Entlohnung. Sie prüfen ihre Lohnabrechnung.
Einzelarbeitsvertrag |
Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
Ziele |
|
Form, Inhalt |
|
Beendigung, Kündigung |
Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung |
Arbeitszeugnis |
|
Tarifverträge |
Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst |
Mitbestimmungsrechte des Arbeitnehmers |
Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetz einbeziehen |
Lohnformen, Lohngruppen |
Vor- und Nachteile, soziale Aspekte |
Grundsätze der Lohnberechnung |
berufsbezogene Informationsverarbeitung: |
Brutto-, Nettoverdienst |
|
gesetzliche Abzüge |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Zusammenhang zwischen Abgaben und Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Sie verschaffen sich einen Überblick über Grundsätze der Besteuerung und die Berechnung der Einkommens- und Lohnsteuer sowie die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes. Sie gewinnen Verständnis für die Pflichtmitgliedschaft der Arbeitnehmer in der Sozialversicherung. Ihnen ist der Sinn von Solidargemeinschaft und Generationenvertrag bewusst.
Steuerpolitik |
|
Staatseinnahmen |
auf Gefahr der Staatsverschuldung hinweisen |
Notwendigkeit |
|
Arten |
|
Steuern als Haupteinnahmequelle des Staates |
Steuer, Zoll, Gebühr, Beitrag |
Einkommens- und Lohnsteuer |
|
Einkommensarten |
|
Steuerklassen |
|
Steuertarif |
|
Einkommenssteuerausgleich |
nur beispielhaft am Musterformular des Finanzamtes erklären |
Unternehmensbesteuerung |
am Beispiel eines Bäderbetriebes |
Sozial- und Individualversicherungen |
Begriffe und Unterschiede |
Gesetzliche Pflichtversicherungsarten |
nach Träger, Beitrag, Leistung und Mitgliedschaft unterscheiden |
Krankenversicherung |
|
Arbeitslosenversicherung |
|
Rentenversicherung |
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Unfallversicherung |
|
Pflegeversicherung |
|
Individualversicherungen |
auf Abschluss von Verträgen und Leistungen eingehen |
Personenversicherungen |
Lebensversicherung |
Sachversicherungen |
Hausratsversicherung |
Vermögensversicherungen |
Haftpflichtversicherung Grenzen öffentlicher Leistungen |
Die Schülerinnen und Schüler führen grundlegende Verwaltungstätigkeiten eines Bades verantwortungsvoll aus. Dabei beachten sie die entsprechenden rechtlichen Regelungen.
Geschäftsgänge im Bäderbereich |
|
Postein- und -ausgang |
|
Führung und Verwaltung von Schriftgut |
berufsbezogene Informationsverarbeitung |
Zahlungsarten und Zahlungsmöglichkeiten |
|
Barzahlung |
|
halbbare Zahlung |
|
bargeldlose Zahlung |
Gefahr des Missbrauchs |
elektronische Systeme im Zahlungsverkehr |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit der Anpassung des eigenen Badebetriebes an die gegenwärtigen und künftigen Erfordernisse des Marktes. Sie erkennen, dass der Badegast mit seinen Nutzungsansprüchen im Mittelpunkt stehen muss. Sie gestalten ein Marketingkonzept für ihr Bad.
Marketing |
vgl. LPE 5 |
Begriff |
|
externes, internes Marketing |
|
Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Corporate Identity (CI), Corporate Image, Kundenzufriedenheit |
Klassenteilung |
Bade- und Freizeitverhalten |
Schülervorträge, Erfahrungen aus eigenem Bad |
Dienstleistungsunternehmen Bad |
|
Marketingregelkreis, Marketingkonzept |
In diesem Kontext wird auf die Handreichung „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
sowie das Glossar.