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Stundentafel

Berufsschule - Berufe nach § 66 BBiG und § 42r HWO

Klassenstufen 1 bis 3

Fachpraktiker für Buchbinderei / Fachpraktikerin für Buchbinderei

2017

 

Impressum

Die Stundentafel ist zum 1. August 2017 in Kraft gesetzt.

Die Ausbildung im Beruf Fachpraktiker/in Buchbinderei erfolgt nach § 66 BBiG/§ 42r HwO.

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.

Die Stundentafel wurde unter Leitung des

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

www.lasub.smk.sachsen.de

erstellt.

 

HERAUSGEBER

Sächsisches Staatsministerium für Kultus 
Carolaplatz 1
01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

 

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …"

Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufs­ausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erwei­tern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüs­sen.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

 

Stundentafel für die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG/§ 42r HwO

Unterrichtsfächer und Lernfelder Wochenstunden in den Klassenstufen
1 2 3
Pflichtbereich 12 13 13
Berufsübergreifender Bereich 41 5 5
Deutsch/Kommunikation 1 1 1
Englisch 1 - -
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 1 1
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 1 1
Sport - 1 1
Berufsbezogener Bereich2, 3 8 8 8
1 Betriebliche Strukturen und Arbeitsabläufe darstellen und vergleichen 1 - -
2 Vorprodukte und ihre Daten beurteilen und nutzen 1,5 - -
3 Verfahrenstechniken auftragsbezogen auswählen und anwenden 3 - -
4 Papier, Karton und Pappe unterscheiden und einsetzen 2,5 - -
5 Einbandmaterialien und Hilfsstoffe unterscheiden und einsetzen - 2 -
6 Bogen schneiden - 2,5 -
7 Bogen falzen - 2,5 -
8 Produktionsmittel instand halten - 1 -
9 Produkte fügen - - 3
10 Fertigungsabläufe durchführen - - 2
11a Produkte in Einzel- und Sonderfertigung herstellen - - 3
11b Produkte industriell herstellen - - 3
Wahlbereich4 2 2 2
 
  • 1
    Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereiches in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt. Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die zum Bestehen der Abschlussprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde notwendigen Inhalte im Unterricht vermittelt werden.
  • 2
    Grundlage für die schulinterne Erarbeitung von Ziel- und Inhaltsvorgaben sind die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung und die Prüfung der jeweils zuständigen Stelle für die Berufsausbildung nach § 42r HwO und der Rahmenlehrplan für den anerkannten Ausbildungsberuf Bäcker/in (Beschluss der KMK vom 29.01.2004).
  • 3
    Das Lernfeld 11 a thematisiert Inhalte der handwerklichen Fertigung. Das Lernfeld 11 b thematisiert Inhalte der maschinellen Fertigung
  • 4
    Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.
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