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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 15
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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 15
Arbeitsmaterial
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport / Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
2022
Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2023 freigegeben.
Das Arbeitsmaterial basiert auf dem Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport sowie Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2021) und der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in eisenbahntechnischen Verkehrsberufen vom 14.03.2022 (BGBl. Teil I, Nr. 9 vom 17.03.2022).
Das Arbeitsmaterial wurde am
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
https://www.lasub.smk.sachsen.de/
unter Mitwirkung von
Marid Dähne | Schkeuditz |
Philip Haage | Schkeuditz |
Norman Koschker | Schkeuditz |
Nico Treffkorn | Schkeuditz |
2022 erarbeitet.
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Mit der Neuordnung des Ausbildungsberufes Eisenbahner im Betriebsdienst wird den technologischen, wirtschaftlichen und strukturellen Veränderungen der Branche Rechnung getragen. Durch die Trennung in zwei Einzelberufe Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport sowie Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung/Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung mit jeweils dreijähriger Ausbildung kommt neben der inhaltlichen Neuausrichtung auch der Digitalisierung und dem Einsatz neuer Techniken größere Bedeutung zu.
Die weiterhin bestehenden Gemeinsamkeiten der beiden Berufsbilder werden in einem gemeinsamen ersten Ausbildungsjahr angelegt sowie durch die Bildung der Berufsgruppe der „Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe“ nach außen hin dokumentiert. Von besonderer Bedeutung ist in beiden Ausbildungsberufen der Sicherheitsgedanke im Eisenbahnbetrieb, gefolgt vom Qualitätsanspruch.
Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst Lokführerin und Transport arbeiten in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs. Dabei erfolgt der Einsatz in erster Linie auf Triebfahrzeugen oder in Betriebswerken.
Sie werden als Lokrangierführer/Lokrangierführerinnen oder als Triebfahrzeugführer/Triebfahrzeugführerinnen eingesetzt. Dabei steuern sie Triebfahrzeuge im Nah-, Fern- und Güterverkehr, sie transportieren Personen und Güter. Außerdem gehört die Bereitstellung der Züge zu den Tätigkeiten.
Die Hauptaufgabe ist das Durchführen von Zug- und Rangierfahrten im Regelfall, aber auch bei Abweichungen und Störungen. Dabei führen sie Triebfahrzeuge, achten während der Fahrt auf Signale, beobachten den Fahrweg und kommunizieren mit den beteiligten Mitarbeitern, um eine sichere Fahrt durchzuführen. Sie wenden die geltenden Richtlinien im Eisenbahnbetrieb an. Darüber hinaus erfüllen sie grundlegende Aufgaben der Verkehrs-, Personal- und Fahrzeugdisposition.
Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst Lokführerin und Transport prüfen, warten und pflegen Fahrzeuge, sie testen sicherheitsrelevante Einrichtungen der Fahrzeuge, zum Beispiel Bremsen und Zugsicherungssysteme. Sie fertigen Mängelberichte an und ergreifen Maßnahmen zur Fehlerbehebung. Weiterhin übernehmen sie das Rangieren und Bilden von Zügen. Sie unterscheiden Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen einschließlich technischer Sicherheits- und Serviceeinrichtungen nach ihrer jeweiligen Zweckbestimmung.
Die berufliche Tätigkeit sowohl der Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/der Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst Lokführerin und Transport erfordert Umsicht, Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit. Daneben ist ein gutes technisches Verständnis für die Bedienung der Triebfahrzeuge notwendig. Insbesondere sind Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Flexibilität, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit sowie die Fähigkeit, das eigene Entscheiden und Handeln reflektieren und weiterentwickeln zu können, für Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst Lokführerin und Transport notwendig.
Im Rahmen der Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport werden folgende berufliche Qualifikationen erworben:
Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsschule ist auf den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz sowie in Methoden- und Lernkompetenz. Den Ausgangspunkt des Unterrichts und des Lernens der Schülerinnen und Schüler bilden berufliche Handlungen. Diese Handlungen sollen im Unterricht didaktisch reflektiert als Lernhandlungen gedanklich nachvollzogen oder exemplarisch ausgeführt, selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. Damit fördern sie ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit und integrieren technische, sicherheitstechnische, ökonomische, ökologische und rechtliche Aspekte, nutzen die berufspraktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und berücksichtigen soziale Prozesse, z. B. der Interessenklärung oder der Konfliktbewältigung.
Der KMK-Rahmenlehrplan der Ausbildungsberufe ist vor diesem Hintergrund nach Lernfeldern gegliedert. Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit dem berufsübergreifenden Bereich und dem berufsbezogenen Bereich sowie den Wahlbereich.
Die Lernfelder der sächsischen Stundentafel sind mit den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes weitestgehend identisch.
Für die vom wöchentlichen Teilzeitunterricht abweichenden Organisationsformen Blockunterricht und 2-2-1-Modell ist die Stundentafel für den berufsbezogenen Bereich basierend auf der VwV Stundentafeln bbS in der jeweils geltenden Fassung von den Schulen in eigener Verantwortung anzupassen.
Die Struktur der Lernfelder orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung an Arbeitsprozessen der Eisenbahnbranche. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplanes beschreiben den Qualifikationsstand und die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses. Ergänzt durch die Inhalte umfassen sie den Mindestumfang zu vermittelnder Kompetenzen.
Auf Grund der sich schnell entwickelnden beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Diese Struktur fördert und fordert die Einbeziehung neuer Entwicklungen und Tendenzen der Eisenbahn in den Unterricht.
Die Lernfelder sind logisch angeordnet und bauen spiralcurricular aufeinander auf. Die Umsetzung sowie die zeitliche Abfolge der Lernfelder sind unter Beachtung des spiralcurricularen Aufbaus im Lehrerteam abzustimmen.
Die Inhalte der Lernfelder 1 bis 4 werden gemeinsam in beiden Berufen beschult, die hier erlangten Kompetenzen bilden die Grundlage des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler im zweiten und dritten Ausbildungsjahr im berufsspezifischen Kontext.
Die Ausbildung wird durch die gestreckte Abschlussprüfung in zwei Ausbildungsphasen gegliedert. Die Lernfelder 1 bis 6 sind Grundlage für den Teil 1 der Abschlussprüfung im Beruf Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport. Die Abgrenzung zwischen den Ausbildungsjahren ist hinsichtlich der zeitlichen Planung in der Ausbildungsordnung und in Bezug auf die Prüfungen einzuhalten.
Die Ausgestaltung und Umsetzung der Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplanes ist in den Schulen vor Ort zu leisten. Die Lernfelder sind für den Unterricht durch Lernsituationen, die exemplarisch für berufliche Handlungssituationen stehen, zu untersetzen. Lernsituationen konkretisieren die Vorgaben des Lernfeldes und werden mittels curricularer Analyse aus diesen abgeleitet.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezügen zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Inhalte mit politischem Gehalt werden mit den damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung umgesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges begründet der Charakter der beruflichen Qualifikationen einen permanenten Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie berufsbezogener Software, die zur Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz erforderlich sind.
Unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen. Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Unterrichtes in jedem Ausbildungsjahr können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht genutzt werden, wobei eine Klassenteilung möglich ist. Die konkrete Planung obliegt der Schule.
Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Dabei werden beispielhafte Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis im Unterricht aufgegriffen. Das Lernen erfolgt in vollständigen Handlungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler das Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten.
Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden, insbesondere den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Projektarbeit oder kooperatives Lernen. Des Weiteren ist eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereiches sowie der in einem Lernfeld unterrichtenden Lehrkräfte notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in den Klassenstufen | |||
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1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | |
1 | Im Bahnbetrieb sicher handeln | 1 | - | - |
2 | Infrastruktur nutzen | 2 | - | - |
3 | Eisenbahnfahrzeuge einsetzen | 32 | - | - |
4 | Fahrzeugbewegungen sichern | 2 | - | - |
5 | Züge bilden und vorbereiten | - | 1,5 | - |
6 | Wagen und Bremsen prüfen | - | 1,5 | - |
7 | Rangierbewegungen durchführen | - | 1,5 | - |
8 | Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen | - | 1 | - |
9 | Triebfahrzeuge prüfen und bedienen | - | 1,5 | - |
10 | Zugfahrten in besonderen Betriebssituationen durchführen | - | - | 2 |
11 | Zugfahrten in unvorhergesehenen Betriebssituationen durchführen | - | - | 2 |
12 | Triebfahrzeuge bei Störungen und Abweichungen führen | - | - | 1,5 |
13 | Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen ergreifen | - | - | 1,5 |
Wahlbereich3 | 2 | 2 | 2 |
In diesem Kontext wird auf die Handreichung „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
sowie das Glossar.
Lernfeld 1 | Im Bahnbetrieb sicher handeln |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd. |
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Lernsituationen |
1.1
Das System Eisenbahn vorstellen
|
10 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.2
Gefahren im Eisenbahnbetrieb erfassen und sich über rechtliche Vorgaben informieren
|
15 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.3
Gefahrensituationen einschätzen sowie Maßnahmen bei Gefahr ergreifen und dokumentieren
|
15 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
1.3
Gefahrensituationen einschätzen sowie Maßnahmen bei Gefahr ergreifen und dokumentieren
|
15 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Als Mitarbeiter im Bahnbetrieb sind Sie zur Zugbeobachtung verpflichtet. Sie stellen an einem vorbeifahrenden Zug eine gefährliche Unregelmäßigkeit fest. Schätzen Sie die Gefahrenlage ein und ergreifen Sie Maßnahmen bei Gefahr. Dokumentieren Sie Ihre Vorgehensweise nach den geltenden Vorschriften und rechtfertigen Sie Ihr Handeln gegenüber Ihrem Vorgesetzten. |
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|
Lernfeld 2 | Infrastruktur nutzen |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Lernsituationen |
2.1
Die Infrastruktur des Systems Eisenbahn vorstellen
|
35 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.2
Einen Streckenverlauf erstellen
|
35 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.3
Einen Streckenverlauf präsentieren
|
10 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
2.2
Einen Streckenverlauf erstellen
|
35 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Es ist eine Trasse zwischen Bahnhof Adorf und Bahnhof Bstadt vorgesehen. Ihr Vorgesetzter beauftragt Sie, diese Trasse nach den geltenden Verordnungen und Regelwerken zu planen. Erstellen Sie dazu einen entsprechenden Streckenverlauf und besprechen diesen mit Kollegen. |
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Lernfeld 3 | Eisenbahnfahrzeuge einsetzen |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd. |
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Ergänzend zu den Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplanes wurde die Anzahl der Unterrichtsstunden erhöht. |
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Lernsituationen |
3.1
Eisenbahnverkehre unterscheiden
|
14 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.2
Bauliche Merkmale von Eisenbahnfahrzeugen analysieren
|
56 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.3
Sich mit Bremseinrichtungen vertraut machen
|
36 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.4
Fahrzeuge nach Kundenwunsch auswählen
|
14 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
3.4
Fahrzeuge nach Kundenwunsch auswählen
|
14 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Eine Spedition wendet sich an Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen, um aufgrund gestiegener Energiekosten eine Zusammenarbeit zu erörtern. Sie werden im Rahmen der Angebotserstellung beauftragt, für den Transport von Benzin, Holz, Stahl und Kies geeignete Eisenbahnfahrzeuge auszuwählen. Teilen Sie Ihre begründete Auswahl dem Vertrieb mit. |
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Lernfeld 4 | Fahrzeugbewegungen sichern |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Lernsituationen |
4.1
Den Arbeitsplatz im Stellwerk und örtliche Besonderheiten kennen lernen
|
25 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.2
Das mechanische Stellwerk „Einheit“ bedienen
|
25 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.3
Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen
|
30 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
4.3
Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen
|
30 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Gemäß Fahrplan für Zugmeldestellen soll RE 4711 im Bahnhof Adorf über Gleis 1 durchfahren. Schaffen Sie alle betrieblichen und technischen Vorbedingungen für die Ein- und Ausfahrt des Zuges. Sorgen Sie für die Einhaltung des Fahrplans, die Kommunikation mit den benachbarten Betriebsstellen, das Prüfen und Sichern des Fahrweges, die Zustimmung zur Fahrt, das Beobachten des Zuges und die Durchführung der Räumungsprüfung. Reflektieren Sie Ihre Bedienungshandlungen gegenüber Ihrem Vorgesetzten und bringen Sie Optimierungsmöglichkeiten aufgrund technischer Entwicklungen ein. |
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Lernfeld 5 | Züge bilden und vorbereiten |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
5.1
Die Ortskenntnis erhalten
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8 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.2
Die Zugbildung vornehmen und überprüfen
|
13 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.3
Einen Zug vorbereiten
|
39 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
5.3
Einen Zug vorbereiten
|
39 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Der Zug 4711 steht fertig gebildet im Zuganfangsbahnhof Adorf bereit. Laut Fahrplan verkehrt dieser Zug nach Cstadt über Bheim. Als Zugführer haben Sie die Aufgabe der Zugvorbereitung. Erstellen Sie dafür die erforderlichen Unterlagen – Wagenliste und Bremszettel. Überprüfen Sie das Ergebnis der Bremsberechnung anhand der Vorgaben laut Fahrplan und reagieren Sie gegebenenfalls auf mangelndes Bremsvermögen des Zuges. Melden Sie abschließend den Zug beim zuständigen Fahrdienstleiter als vorbereitet. |
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Lernfeld 6 | Wagen und Bremsen prüfen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
6.1
Wagentechnische Behandlung an einem Zug durchführen
|
30 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.2
Bremsprobe an einem Zug ausführen
|
30 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
6.1
Wagentechnische Behandlung an einem Zug durchführen
|
30 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Sie werden beauftragt, im Rahmen der Vorbereitung des Zuges 4711 die einzelnen Wagen auf Betriebssicherheit und Verkehrstauglichkeit hin zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel und Schäden sind zu kennzeichnen, zu dokumentieren sowie mit den zuständigen Stellen zu kommunizieren. Aktualisieren Sie gegebenenfalls Informationen auf der Wagenliste und dem Bremszettel. |
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Lernfeld 7 | Rangierbewegungen durchführen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
7.1
Rangierfahrten vorbereiten
|
20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.2
Rangierfahrten durchführen
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
7.2
Rangierfahrten durchführen
|
40 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Die Vorbereitung der geplanten Rangierfahrt ist abgeschlossen. Der Weichenwärter hat der Rangierfahrt zugestimmt. Setzen Sie gemäß erfolgter Verständigung die Rangierfahrt in das Nachbargleis um. |
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Lernfeld 8 | Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd. |
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Lernsituationen |
8.1
Streckenkenntnis erwerben
|
10 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.2
Zugfahrt durchführen
|
30 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
8.2
Zugfahrt durchführen
|
30 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Sie beginnen Ihre Arbeitsschicht auf dem Bahnhof Cstadt und erhalten den Auftrag, Zug 4712 von Cstadt nach Bheim zu fahren. Beachten Sie alle wesentlichen Schritte vor, während und nach der Zugfahrt. Werten Sie die Durchführung der Zugfahrt gemeinsam mit dem Vorgesetzten aus. |
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Lernfeld 9 | Triebfahrzeuge prüfen und bedienen |
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
9.1
Sich mit der Triebfahrzeugtechnik vertraut machen
|
26 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.2
Vorbereitungs- und Abschlussdienst durchführen
|
26 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.3
Sich über Brandschutzmaßnahmen informieren und diese anwenden
|
8 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
9.2
Vorbereitungs- und Abschlussdienst durchführen
|
26 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Sie erhalten den Dienstauftrag, das Triebfahrzeug für einen geplanten Einsatz zu prüfen. Führen Sie alle notwendigen Handlungen zum Aufrüsten und zum Abrüsten durch und dokumentieren Sie die entsprechenden Abläufe. |
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Lernfeld 10 | Zugfahrt in besonderen Betriebssituationen durchführen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Lernsituationen |
10.1
Zugfahrten mit betrieblichen Besonderheiten durchführen
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.2
Zugfahrten mit besonderem Auftrag und bei Abweichungen von der Fahrordnung durchführen
|
40 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
10.2
Zugfahrten mit besonderem Auftrag und bei Abweichungen von der Fahrordnung durchführen
|
40 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Aufgrund geplanter Bauarbeiten verkehren die Züge von Cstadt nach Bheim auf dem Gegengleis. Prüfen Sie anhand der Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La), wie der Auftrag zum Befahren des Gegengleises erteilt wird. Beschreiben Sie Ihren Fahrtverlauf und gehen Sie dabei auf Besonderheiten, z. B. bei der Zustimmung zur Fahrt, zulässige Geschwindigkeiten und Standorte der Signale am Fahrweg, ein. |
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Lernfeld 11 | Zugfahrten in unvorhergesehenen Betriebssituationen durchführen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd. |
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Lernsituationen |
11.1
Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten am Zug ergreifen
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24 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.2
Zugfahrten bei Unregelmäßigkeiten an der Strecke durchführen
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36 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.3
Gefahrdrohende Umstände erkennen und bei Gefahr sicher handeln
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20 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
11.2
Zugfahrten bei Unregelmäßigkeiten an der Strecke durchführen
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36 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses an einem Bahnübergang erhalten Sie vom Fahrdienstleiter den Befehl, diesen ersatzweise zu sichern. Diskutieren Sie mit Kollegen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie den Bahnübergang technisch sichern können und prüfen Sie die Umsetzung vor Ort. Ist eine technische Sicherung nicht möglich, ergreifen Sie Maßnahmen der nichttechnischen Bahnübergangssicherung. |
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Lernfeld 12 | Triebfahrzeuge bei Störungen und Abweichungen führen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
12.1
Triebfahrzeuge bei Unregelmäßigkeiten an Bremseinrichtungen führen
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26 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.2
Triebfahrzeuge bei Unregelmäßigkeiten an Zugsicherungssystemen führen
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26 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
12.3
Zugfahrten mit mehreren arbeitenden Triebfahrzeugen durchführen
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8 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
12.2
Triebfahrzeuge bei Unregelmäßigkeiten an Zugsicherungssystemen führen
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26 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Sie fahren Zug 4711 von Astadt nach Bheim. Während der Fahrt erhalten Sie eine Zwangsbremsung aus unvorhergesehenem Anlass. Identifizieren Sie mit Hilfe des Störsuchplanes die Ursache der Zwangsbremsung und beschreiben Sie Ihr Vorgehen zur Störungsbehebung bzw. die zu treffenden Maßnahmen zur Weiterfahrt des Zuges bis zu einer Betriebsstelle, auf der die Störung beseitigt werden kann. Dokumentieren Sie die Unregelmäßigkeit und kommunizieren Sie mit den Beteiligten. |
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Lernfeld 13 | Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen ergreifen |
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd. |
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Lernsituationen |
13.1
Gefahren im Bahnbetrieb identifizieren und gefährliche Ereignisse erläutern
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30 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.2
Maßnahmen bei der Abwicklung von gefährlichen Ereignissen und zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs einleiten
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30 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
13.2
Maßnahmen bei der Abwicklung von gefährlichen Ereignissen und zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs einleiten
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30 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Zwischen Cstadt und Bheim sinkt der Druck in der Hauptluftleitung aus unvorhergesehenem Anlass. Infolge dessen wird Ihr Zug durch eine Zwangsbremsung zum Halten gebracht. Schätzen Sie das Gefahrenpotential ein und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. |
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Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab.
Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Europa und in einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.
Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats8, das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert.9 Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.
Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren.
Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung von Medien und moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung.
Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/Berufsfachschule gegeben.
Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.
8 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
9 Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang
Berufsbezogenes Englisch mit Bezug zu | ||
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Lernfeld 1 | Im Bahnbetrieb sicher handeln | |
Zielformulierung:Die Schülerinnen und Schüler bewältigen typische Alltagssituationen (Begrüßung, Wegbeschreibung, Reiseverbindungen) im Eisenbahnbetrieb unter Beachtung interkultureller Besonderheiten. Sie nutzen unterschiedliche Formen bzw. Arten von Informationsquellen, ermitteln relevante Inhalte unter Verwendung von Hilfsmitteln und produzieren selbstständig Texte unter Verwendung der Fachlexik in englischer Sprache. |
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Didaktisch-methodische Hinweise::Die Simulation von Alltagssituationen mittels Dialoggestaltung und Rollenspiele empfiehlt sich, um bereits vorhandene Kompetenzen zu nutzen und erworbenes Sprachwissen zu aktivieren und zu festigen. Im Vordergrund stehen der mediengestützte Umgang mit Texten und die Entwicklung des freien Sprechens. Relevanter englischer Fachwortschatz kann durch die Verwendung authentischer Materialien mit berufsspezifischen Inhalten erworben werden. Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist es ratsam, differenzierte Aufgabenstellungen hinsichtlich Inhalt und Umfang zu erarbeiten und zu realisieren. |
Berufsbezogenes Englisch mit Bezug zu | ||
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Lernfeld 8 | Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen | |
Zielformulierung:Die Schülerinnen und Schüler nutzen fremdsprachliche Informationsquellen, um sich über die Fahrgastrechte und Beförderungsbedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr zu informieren. Mit diesen Informationen führen sie eine serviceorientierte Kundenkommunikation durch und stehen den Kunden als erster Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung. |
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Didaktische-methodische Hinweise:Die Simulation von Alltagssituationen mittels Dialoggestaltung und Rollenspiele empfiehlt sich, um bereits vorhandene Kompetenzen zu nutzen und erworbenes Sprachwissen zu aktivieren und zu festigen. Im Vordergrund stehen der mediengestützte Umgang mit Texten und die Entwicklung des freien Sprechens. Relevanter englischer Fachwortschatz kann durch die Verwendung authentischer Materialien mit berufsspezifischen Inhalten erworben werden. Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist es ratsam, differenzierte Aufgabenstellungen hinsichtlich Inhalt und Umfang zu erarbeiten und zu realisieren. |
Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats10 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:
Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen
Hör- und Hörsehverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.
Leseverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.
Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.
Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen.
Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen.
10 Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf
KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf
Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750
Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372