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Arbeitsmaterial

Berufsschule - duale Berufsausbildung

Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport / Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport

2022

 

Impressum

Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2023 freigegeben.

Das Arbeitsmaterial basiert auf dem Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport sowie Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2021) und der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in eisenbahntechnischen Verkehrsberufen vom 14.03.2022 (BGBl. Teil I, Nr. 9 vom 17.03.2022).

 

Das Arbeitsmaterial wurde am

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c

01445 Radebeul

https://www.lasub.smk.sachsen.de/

 

unter Mitwirkung von

Marid Dähne Schkeuditz
Philip Haage Schkeuditz
Norman Koschker Schkeuditz
Nico Treffkorn Schkeuditz

2022 erarbeitet.

 

 

HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden

https://www.smk.sachsen.de

Vorbemerkungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:

„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“

Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:

„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.

(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“

Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:

„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“

Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.

Kurzcharakteristik des Bildungsganges

Mit der Neuordnung des Ausbildungsberufes Eisenbahner im Betriebsdienst wird den technologischen, wirtschaftlichen und strukturellen Veränderungen der Branche Rechnung getragen. Durch die Trennung in zwei Einzelberufe Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport sowie Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung/Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung mit jeweils dreijähriger Ausbildung kommt neben der inhaltlichen Neuausrichtung auch der Digitalisierung und dem Einsatz neuer Techniken größere Bedeutung zu.

Die weiterhin bestehenden Gemeinsamkeiten der beiden Berufsbilder werden in einem gemeinsamen ersten Ausbildungsjahr angelegt sowie durch die Bildung der Berufsgruppe der „Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe“ nach außen hin dokumentiert. Von besonderer Bedeutung ist in beiden Ausbildungsberufen der Sicherheitsgedanke im Eisenbahnbetrieb, gefolgt vom Qualitätsanspruch.

Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst Lokführerin und Transport arbeiten in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs. Dabei erfolgt der Einsatz in erster Linie auf Triebfahrzeugen oder in Betriebswerken.

Sie werden als Lokrangierführer/Lokrangierführerinnen oder als Triebfahrzeugführer/Triebfahrzeugführerinnen eingesetzt. Dabei steuern sie Triebfahrzeuge im Nah-, Fern- und Güterverkehr, sie transportieren Personen und Güter. Außerdem gehört die Bereitstellung der Züge zu den Tätigkeiten.

Die Hauptaufgabe ist das Durchführen von Zug- und Rangierfahrten im Regelfall, aber auch bei Abweichungen und Störungen. Dabei führen sie Triebfahrzeuge, achten während der Fahrt auf Signale, beobachten den Fahrweg und kommunizieren mit den beteiligten Mitarbeitern, um eine sichere Fahrt durchzuführen. Sie wenden die geltenden Richtlinien im Eisenbahnbetrieb an. Darüber hinaus erfüllen sie grundlegende Aufgaben der Verkehrs-, Personal- und Fahrzeugdisposition.

Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst Lokführerin und Transport prüfen, warten und pflegen Fahrzeuge, sie testen sicherheitsrelevante Einrichtungen der Fahrzeuge, zum Beispiel Bremsen und Zugsicherungssysteme. Sie fertigen Mängelberichte an und ergreifen Maßnahmen zur Fehlerbehebung. Weiterhin übernehmen sie das Rangieren und Bilden von Zügen. Sie unterscheiden Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen einschließlich technischer Sicherheits- und Serviceeinrichtungen nach ihrer jeweiligen Zweckbestimmung.

Die berufliche Tätigkeit sowohl der Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/der Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst Lokführerin und Transport  erfordert Umsicht, Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit. Daneben ist ein gutes technisches Verständnis für die Bedienung der Triebfahrzeuge notwendig. Insbesondere sind Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Flexibilität, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit sowie die Fähigkeit, das eigene Entscheiden und Handeln reflektieren und weiterentwickeln zu können, für Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerinnen im Betriebsdienst Lokführerin und Transport notwendig.

Im Rahmen der Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport werden folgende berufliche Qualifikationen erworben: 

  • Arbeitsaufgaben planen, vorbereiten und organisieren
  • an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen mitwirken
  • betriebliche und technische Kommunikation sowie Kundenkommunikation durchführen
  • handlungsorientierte Problemstellungen selbstständig und im Team lösen
  • berufsbezogene Umweltbelastungen vermindern
  • Unfallgefahren vermeiden
  • Vorschriften des Arbeitsschutzes einhalten
  • Triebfahrzeuge sicher führen und Signalanlagen bedienen
  • moderne Kommunikationssysteme effizient nutzen
  • Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mensch und Umwelt entwickeln

Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsschule ist auf den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz sowie in Methoden- und Lernkompetenz. Den Ausgangspunkt des Unterrichts und des Lernens der Schülerinnen und Schüler bilden berufliche Handlungen. Diese Handlungen sollen im Unterricht didaktisch reflektiert als Lernhandlungen gedanklich nachvollzogen oder exemplarisch ausgeführt, selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. Damit fördern sie ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit und integrieren technische, sicherheitstechnische, ökonomische, ökologische und rechtliche Aspekte, nutzen die berufspraktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und berücksichtigen soziale Prozesse, z. B. der Interessenklärung oder der Konfliktbewältigung.

Der KMK-Rahmenlehrplan der Ausbildungsberufe ist vor diesem Hintergrund nach Lernfeldern gegliedert. Die Stundentafel des Bildungsganges gliedert sich in den Pflichtbereich mit dem berufsübergreifenden Bereich und dem berufsbezogenen Bereich sowie den Wahlbereich.

Die Lernfelder der sächsischen Stundentafel sind mit den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes weitestgehend identisch.

Für die vom wöchentlichen Teilzeitunterricht abweichenden Organisationsformen Block­unterricht und 2-2-1-Modell ist die Stundentafel für den berufsbezogenen Bereich basierend auf der VwV Stundentafeln bbS in der jeweils geltenden Fassung von den Schulen in eigener Verantwortung anzupassen.

Die Struktur der Lernfelder orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung an Arbeitsprozessen der Eisenbahnbranche. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder des KMK-Rahmenlehr­planes beschreiben den Qualifikationsstand und die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses. Ergänzt durch die Inhalte umfassen sie den Mindestumfang zu vermittelnder Kompetenzen.

Auf Grund der sich schnell entwickelnden beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Diese Struktur fördert und fordert die Einbeziehung neuer Entwicklungen und Tendenzen der Eisenbahn in den Unterricht.

Die Lernfelder sind logisch angeordnet und bauen spiralcurricular aufeinander auf. Die Umsetzung sowie die zeitliche Abfolge der Lernfelder sind unter Beachtung des spiralcurricularen Aufbaus im Lehrerteam abzustimmen.

Die Inhalte der Lernfelder 1 bis 4 werden gemeinsam in beiden Berufen beschult, die hier erlangten Kompetenzen bilden die Grundlage des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler im zweiten und dritten Ausbildungsjahr im berufsspezifischen Kontext. 

Die Ausbildung wird durch die gestreckte Abschlussprüfung in zwei Ausbildungsphasen gegliedert. Die Lernfelder 1 bis 6 sind Grundlage für den Teil 1 der Abschlussprüfung im Beruf Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport. Die Abgrenzung zwischen den Ausbildungsjahren ist hinsichtlich der zeitlichen Planung in der Ausbildungsordnung und in Bezug auf die Prüfungen einzuhalten.

Die Ausgestaltung und Umsetzung der Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplanes ist in den Schulen vor Ort zu leisten. Die Lernfelder sind für den Unterricht durch Lernsituationen, die exemplarisch für berufliche Handlungssituationen stehen, zu untersetzen. Lernsituationen konkretisieren die Vorgaben des Lernfeldes und werden mittels curricularer Analyse aus diesen abgeleitet.

Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezügen zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.

Inhalte mit politischem Gehalt werden mit den damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung umgesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges begründet der Charakter der beruflichen Qualifikationen einen permanenten Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie berufsbezogener Software, die zur Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz erforderlich sind. 

Unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen. Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Unterrichtes in jedem Ausbildungsjahr können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht genutzt werden, wobei eine Klassenteilung möglich ist. Die konkrete Planung obliegt der Schule.

Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Dabei werden beispielhafte Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis im Unterricht aufgegriffen. Das Lernen erfolgt in vollständigen Handlungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler das Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten.

Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden, insbesondere den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Projektarbeit oder kooperatives Lernen. Des Weiteren ist eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereiches sowie der in einem Lernfeld unterrichtenden Lehrkräfte notwendig.

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.

Stundentafel

Stundentafel

Unterrichtsfächer und Lernfelder Wochenstunden in den Klassenstufen
1 2 3
Pflichtbereich 12 12 12
Berufsübergreifender Bereich 41 5 5
Deutsch/Kommunikation 1 1 1
Englisch 1 - -
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 1 1
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik 1 1 1
Sport - 1 1
Berufsbezogener Bereich 8 7 7
1 Im Bahnbetrieb sicher handeln 1 - -
2 Infrastruktur nutzen 2 - -
3 Eisenbahnfahrzeuge einsetzen 32 - -
4 Fahrzeugbewegungen sichern 2 - -
5 Züge bilden und vorbereiten - 1,5 -
6 Wagen und Bremsen prüfen - 1,5 -
7 Rangierbewegungen durchführen - 1,5 -
8 Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen - 1 -
9 Triebfahrzeuge prüfen und bedienen - 1,5 -
10 Zugfahrten in besonderen Betriebssituationen durchführen - - 2
11 Zugfahrten in unvorhergesehenen Betriebssituationen durchführen - - 2
12 Triebfahrzeuge bei Störungen und Abweichungen führen - - 1,5
13 Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen ergreifen - - 1,5
Wahlbereich3 2 2 2
 
  • 1
    Es obliegt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, in welchem Fach des berufsübergreifenden Bereichs in der Klassenstufe 1 unter Beachtung der personellen und sächlichen Ressourcen der Unterricht um eine Wochenstunde gekürzt wird. In Abhängigkeit von der vorgenommenen Kürzung verringert sich die Anzahl der Gesamtausbildungsstunden nach Dauer der Ausbildung in dem jeweiligen Fach. In der Summe der Ausbildungsstunden aller Fächer im berufsübergreifenden Bereich ist dies bereits berücksichtigt. Eine Reduzierung in den Fächern Englisch und Gemeinschaftskunde soll nicht erfolgen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die zum Bestehen der Abschlussprüfung Wirtschafts- und Sozialkunde notwendigen Inhalte im Unterricht vermittelt werden.
  • 2
    Ergänzend zu den Vorgaben des KMK-Rahmenlehrplanes wurde die Anzahl der Unterrichtsstunden erhöht.
  • 3
    Der Wahlbereich steht den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zur Vertiefung der berufsbezogenen Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung und Förderung zur Verfügung. Die Möglichkeit, das Fach Sport im Wahlbereich der Klassenstufe 1 anzubieten, ist ebenso gegeben.

Hinweise zur Umsetzung

In diesem Kontext wird auf die Handreichung „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehr­pläne“ (LaSuB 2022) verwiesen.

Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schul­arten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen

  1. zum Lernfeldkonzept,
  2. zu Aufgaben der Schulleitung bei der Umsetzung des Lernfeldkonzeptes, wie
    • Information der Lehrkräfte über das Lernfeldkonzept und über die Ausbildungsdokumente,
    • Bildung von Lehrerteams,
    • Gestaltung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen,
  3. zu Anforderungen an die Gestaltung des Unterrichts, insbesondere zur
    • kompetenzorientierten Planung des Unterrichts,
    • Auswahl der Unterrichtsmethoden und Sozialformen

sowie das Glossar.

Beispiele für Lernsituationen

Lernfeld 1 Im Bahnbetrieb sicher handeln
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
Lernsituationen
1.1
Das System Eisenbahn vorstellen
10 Ustd.
1.2
Gefahren im Eisenbahnbetrieb erfassen und sich über rechtliche Vorgaben informieren
15 Ustd.
1.3
Gefahrensituationen einschätzen sowie Maßnahmen bei Gefahr ergreifen und dokumentieren
15 Ustd.
Lernsituation
1.3
Gefahrensituationen einschätzen sowie Maßnahmen bei Gefahr ergreifen und dokumentieren
15 Ustd.
Auftrag

Als Mitarbeiter im Bahnbetrieb sind Sie zur Zugbeobachtung verpflichtet. Sie stellen an einem vorbeifahrenden Zug eine gefährliche Unregelmäßigkeit fest. 

Schätzen Sie die Gefahrenlage ein und ergreifen Sie Maßnahmen bei Gefahr. Dokumentieren Sie Ihre Vorgehensweise nach den geltenden Vorschriften und rechtfertigen Sie Ihr Handeln gegenüber Ihrem Vorgesetzten.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
1.3.1 Analysieren/Informieren/Planen

Auftrag analysieren

7

Sich einen Überblick zu den Gefahren des Eisenbahnbetriebs für die einzelnen Berufsgruppen verschaffen

Lehrfilm

Maßnahmen und relevante Dokumente für das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) zur Vermeidung der Gefahren erschließen

Prävention/Vorsorge

Sicherheits- und Arbeitsschutz

Unfallverhütungsvorschriften

Umgang mit psychischen und physischen Belastungen

Erste Hilfe

Sich mit Ausrüstungsgegenständen für Beschäftigte im Eisenbahnbetrieb vertraut machen 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 
Information 214-089
Betriebsregelwerk (BRW).1120

persönliche Schutzausrüstung

elektronische Endgeräte

Kommunikationsanlagen

Zug- und Rangierfunk

Sich mit betrieblichen Kommunikationsregeln auseinandersetzen 

Richtlinie (Ril) 481 

Bewertungskriterien für die Dokumentation eruieren 

Kriterienkatalog

betriebliche Unterlagen

1.3.2 Entscheiden/Durchführen

Maßnahmen und Abläufe des betrieblichen Sicherheitsmanagements im Rangier- und Zugbetrieb erfassen

6

„Sicherheit vor Pünktlichkeit“ als Leitgedanke
Medienberichte zu berufstypischen Unfällen

Absicherung von Gefahrenstellen

Fahrtätigkeiten

Den relevanten Beteiligten ihre Verantwortlichkeiten zuordnen

betriebsinterne Vorschriften der Unfallversicherungsträger

Behörden (Bundespolizei, Eisenbahnbundesamt, Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU))

Zuständigkeiten

Befugnisse

Rechenschaftspflichten

Gefahrenpotential ausgewählter Situationen darstellen

Ril 408 
Unfalluntersuchungsbericht BEU
LF 10 (ZVS), LF 13 (L/T): Gefahrdrohende Umstände/Gefährliche Ereignisse

unvollstäbdige Zugsignale

offene Türen

Unregelmäßigkeiten an Fahrzegen oder an Ladungen

Gefahren durch Feuer und elektrischen Strom

Grundsätzliche Maßnahmen bei Gefahren einleiten

Nothaltaufträge, 
Sh 3, Sh 5, Hp 0
Schnellbremsung und Sanden
Eisenbahnbetriebsfeld

Betriebliche Kommunikationsregeln berücksichtigen

Dokumentation für eingeleitete Maßnahmen unter Verwendung der Berufssprache mit den fachtypischen Abkürzungen erstellen

Zugmeldebuch

Fernsprechbuch

Übersicht von eisenbahn­spezifischen Abkürzungen

Ril 408, Ril 481

1.3.3 Bewerten/Reflektieren

Dokumentation anhand der betrieblichen Vorgaben einschätzen

2

Kritik und Selbstkritik

Optimierungsmöglichkeiten der eigenen Dokumentation diskutieren 

Lernfeld 2 Infrastruktur nutzen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd.
Lernsituationen
2.1
Die Infrastruktur des Systems Eisenbahn vorstellen
35 Ustd.
2.2
Einen Streckenverlauf erstellen
35 Ustd.
2.3
Einen Streckenverlauf präsentieren
10 Ustd.
Lernsituation
2.2
Einen Streckenverlauf erstellen
35 Ustd.
Auftrag

Es ist eine Trasse zwischen Bahnhof Adorf und Bahnhof Bstadt vorgesehen. Ihr Vorgesetzter beauftragt Sie, diese Trasse nach den geltenden Verordnungen und Regelwerken zu planen. Erstellen Sie dazu einen entsprechenden Streckenverlauf und besprechen diesen mit Kollegen.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
2.2.1 Analysieren/Informieren/Planen

Auftrag analysieren

20

Elektrotechnische Grundlagen erfassen, um einen Streckenverlauf zu erstellen

Aufbau einfacher Signalschaltungen
elektrischer Schwingkreis (Punktförmige Zugbeeinflussung)
Relaisschaltungen
Aufbau Oberleitung

Gleichstrom/Wechselstrom

Stromfluss

Widerstände

Arbeit/Energie/Leistung

Parallel- und Reihenschaltung

Gestaltungsmöglichkeiten von Signalanlagen aufzeigen

Ril 819 
Ril 482 

Signale

Weichen

Bahnübergänge

LF 4: Bahnübergangssicherungsanlagen
Bahnübergang (Bü-)Signale
Pfeif (Pf-)Signale
Sonstige (So-)Signale

Sich über Lageplansymbole informieren

Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) 174-15 Lageplansymbole Deutsche Reichsbahn

Sich mit Signalbildern beschäftigen und deren Bedeutungen verinnerlichen

Ril 301

Möglichkeiten für eine sichere Durchführung von Fahrzeugbewegungen verdeutlichen

Flankenschutz

punktförmige Zugbeeinflussung

Fahrstraßenausschlüsse 

Kriterien für die Beurteilung des Streckenverlaufs abstimmen

Bewertungsbogen 

2.2.2 Entscheiden/Durchführen

Gleistopologie einer Betriebsstelle und der angrenzenden Betriebsstellen anhand eines Gleisplan zeichnerisch darstellen

12

Plakat

Hauptgleis

Nebengleis

Gleisplan mit Signalanlagen und Oberleitungen ergänzen

Ril 819

Ril 482

Die vorgeschriebenen Lageplansymbole nutzen und betriebliche Notwendigkeiten und Regelwerke beachten

TGL 174-15

Flankenschutz, Signalisierungen und punktförmige Zugbeeinflussung, Fahrstraßenausschlüsse berücksichtigen

Streckenverlauf unter Nutzung digitaler Medien erstellen

Präsentation in LS 2.3

Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden

2.2.3 Bewerten/Reflektieren

Streckenverlauf anhand des Bewertungsbogens auswerten

3

Plakat

Arbeitsprozess anhand des Ablaufs der Auftragsbearbeitung einschätzen 

Feedback

Ausstattung des Gleisplans anhand betrieblicher Notwendigkeiten und Regelwerke gegenüber den Kollegen begründen

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

Optimierungsmöglichkeiten diskutieren

Selbstreflektion

Lernfeld 3 Eisenbahnfahrzeuge einsetzen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd.
Lernsituationen
3.1
Eisenbahnverkehre unterscheiden
14 Ustd.
3.2
Bauliche Merkmale von Eisenbahnfahrzeugen analysieren
56 Ustd.
3.3
Sich mit Bremseinrichtungen vertraut machen
36 Ustd.
3.4
Fahrzeuge nach Kundenwunsch auswählen
14 Ustd.
Lernsituation
3.4
Fahrzeuge nach Kundenwunsch auswählen
14 Ustd.
Auftrag

Eine Spedition wendet sich an Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen, um aufgrund gestiegener Energiekosten eine Zusammenarbeit zu erörtern. Sie werden im Rahmen der Angebotserstellung beauftragt, für den Transport von Benzin, Holz, Stahl und Kies geeignete Eisenbahnfahrzeuge auszuwählen. Teilen Sie Ihre begründete Auswahl dem Vertrieb mit.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
3.4.1 Analysieren/Informieren/Planen

Arbeitsauftrag analysieren

4

Kundenauftrag hinsichtlich des Verwendungszwecks des Eisenbahnfahrzeugs ergründen

Beförderung von Personen

Transport von Gütern

Besonderheiten der zu befördernden Güter ermitteln

Sich über die Vorbedingungen zum Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen informieren

Die Stufe der technischen Wagenbehandlung und damit Fälligkeiten bestimmen

Auftrag, äußere Umstände

Betriebliche Erfordernisse eruieren und mit Kundenwünschen abgleichen

3.4.2 Entscheiden/Durchführen

Baulich und technisch passende  Eisenbahnfahrzeuge auswählen

6

Beförderung von Personen

Transport von Gütern

Wagenbauarten dem Beförderungsgut zuordnen

Zuordnung aus Fahrzeugen und Transportgut

Kundenwünsche und betriebliche Erfordernisse berücksichtigen

Präsentationsmaterial zur Auswahl der Eisenbahnfahrzeuge gegenüber dem Vertrieb erstellen

digitale Medien

Präsentation der Auswahl der Eisenbahnfahrzeuge vornehmen

Deutsch/Kommunikation

3.4.3 Bewerten/Reflektieren

Auswahl der Eisenbahnfahrzeuge entsprechend dem Kundenauftrag reflektieren

4

Wirtschaftlichkeit und Qualität der getroffenen Auswahl einschätzen und als Teil der Sicherheitskultur einordnen

Lernfeld 4 Fahrzeugbewegungen sichern
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd.
Lernsituationen
4.1
Den Arbeitsplatz im Stellwerk und örtliche Besonderheiten kennen lernen
25 Ustd.
4.2
Das mechanische Stellwerk „Einheit“ bedienen
25 Ustd.
4.3
Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen
30 Ustd.
Lernsituation
4.3
Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen
30 Ustd.
Auftrag

Gemäß Fahrplan für Zugmeldestellen soll RE 4711 im Bahnhof Adorf über Gleis 1 durchfahren.

Schaffen Sie alle betrieblichen und technischen Vorbedingungen für die Ein- und Ausfahrt des Zuges. Sorgen Sie für die Einhaltung des Fahrplans, die Kommunikation mit den benachbarten Betriebsstellen, das Prüfen und Sichern des Fahrweges, die Zustimmung zur Fahrt, das Beobachten des Zuges und die Durchführung der Räumungsprüfung.

Reflektieren Sie Ihre Bedienungshandlungen gegenüber Ihrem Vorgesetzten und bringen Sie Optimierungsmöglichkeiten aufgrund technischer Entwicklungen ein.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
4.3.1 Analysieren/Informieren/Planen

Auftrag analysieren

5

Fahrplan analysieren, Fahrordnung einhalten

Ril 408.0211/2

Planung zur Durchführung von Zug- und Rangierfahrten vornehmen

Eisenbahnbetriebsfeld (EBF): Fahrplan für Zugmeldestellen

Richtige Fahrstraßen anhand Verschlussplan auswählen

EBF: Verschlussplan

Fahrstraßenausschlüsse erkennen und bei Konflikten im Stellbereich selbstständig disponieren

4.3.2 Entscheiden/Durchführen

Zugmeldeverfahren anwenden oder Zugnummernmeldeanlage bedienen

20

Ril 408.0221

Allgemeingültige Kommunikationsregeln und Nachweispflichten hinsichtlich Aufträgen und Meldungen beachten

Ril 408.0202/3 

Fahrplan pünktlich umsetzen

Fahrwege auf Freisein prüfen

Ril 408.0231

Weichen, Riegel und Flankenschutzeinrichtungen in die richtige Stellung bringen, Bahnübergänge sichern und Rangierverbote beachten 

Fahrwege gemäß Verschlussunterlagen sichern

Ril 408.0232

Bedienschritte und zwingende Reihenfolgen einhalten

Fahrwege ersatzweise sichern, wenn Fahrstellung des Hauptsignals nicht möglich ist

ggf. Merkhinweise und Sperren anbringen

Hauptsignale auf Fahrt stellen

Ril 408.0251

Zugfahrt vornehmen

Ril 408.0261

Züge beobachten

Ril 408.0262

Grundprinzip Fahren im Raumabstand beachten

Ril 408.0241 ff

Räumungsprüfung ausführen und durch Rückmelden oder Bedienen des nicht-selbsttätigen Streckenblocks bestätigen

Verantwortung im Stellbereich übernehmen

Sicherheit und Pünktlichkeit als Gemeinschaftsaufgabe

4.3.3 Bewerten/Reflektieren

Bedienhandlungen auf Eintritt des beabsichtigten Vorgangs kontrollieren

5

Zulässigkeit des eigenen Handelns selbstkritisch prüfen

Hergestelltes Sicherungsniveau reflektieren

Umsetzung des Fahrplans hinsichtlich Pünktlichkeit auswerten und Verspätungen begründen

Technische Entwicklungen und Digitalisierungsprojekte nachvollziehen und Optimierungsmöglichkeiten mit dem Vorgesetzten kommunizieren

Digitalisierung

Nachhaltigkeit

Lernfeld 5 Züge bilden und vorbereiten
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
Lernsituationen
5.1
Die Ortskenntnis erhalten
8 Ustd.
5.2
Die Zugbildung vornehmen und überprüfen
13 Ustd.
5.3
Einen Zug vorbereiten
39 Ustd.
Lernsituation
5.3
Einen Zug vorbereiten
39 Ustd.
Auftrag

Der Zug 4711 steht fertig gebildet im Zuganfangsbahnhof Adorf bereit. Laut Fahrplan verkehrt dieser Zug nach Cstadt über Bheim. Als Zugführer haben Sie die Aufgabe der Zugvorbereitung. Erstellen Sie dafür die erforderlichen Unterlagen – Wagenliste und Bremszettel. Überprüfen Sie das Ergebnis der Bremsberechnung anhand der Vorgaben laut Fahrplan und reagieren Sie gegebenenfalls auf mangelndes Bremsvermögen des Zuges. Melden Sie abschließend den Zug beim zuständigen Fahrdienstleiter als vorbereitet.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
5.3.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Arbeitsauftrag analysieren

10

Sich mit den Arbeitsschritten der Vorbereitung von Zügen auseinandersetzen

BRW.4321
Ril 408.2321

Zugdaten zusammenstellen und auf Vollständigkeit prüfen

Formale Vorgaben zum Führen von Wagenliste und Bremszettel recherchieren 

BRW.4311
BRW.4312

Sich über Möglichkeiten des Verzichts auf das Ausfüllen der Unterlagen informieren

Die Inhalte von Beförderungspapieren im Güterverkehr berücksichtigen

Frachtvertrag

Sich die Vorteile der Digitalisierung und systemgestützten Datenerfassung bewusst machen

5.3.2 Entscheiden/
Durchführen

Vorbereitung des Zuges vornehmen

25

BRW.4321

Zugbildungskriterien anwenden unter Beachtung der Ge- und Verbote bei der Zugbildung hinsichtlich

BRW.4701

außergewöhnlicher Sendungen

Ril 408.2321

Gefahrgut

Ril 424

Nachschieben

Ril 408.2441

Wagenliste und Bremszettel auch mit digitalen Medien erstellen

BRW.4311
BRW.4312

Bremskraft in Bremshunderstel rechnerisch ermitteln und mit im Fahrplan für die Strecke angegebenen Mindestbremshunderstel vergleichen

Bremsberechnungen

Entscheidung entsprechend der ermittelten Bremshundertstel treffen über

Fahrt ohne Einschränkung

Einholung der Weisung der Betriebszentrale

Fahrplan-Mitteilung

Mit Transportleitung kommunizieren und deren Dispositionsentscheidungen nachvollziehen

Ril 408.2721
Ril 408.2415
BRW.5415

Zug beim Fahrdienstleiter als vorbereitet melden

5.3.3 Bewerten/
Reflektieren

Eigenes Handeln und erstellte Dokumentation selbstkritisch prüfen

4

Partnerarbeit

Zeitaufwände für Zugvorbereitungstätigkeiten unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit beurteilen und Verbesserungspotentiale diskutieren

planmäßige Abfahrt 

Optimierungsvorschläge für künftige Arbeitsprozesse formulieren 

Sicherheitsbewusstsein entwickeln 

Lernfeld 6 Wagen und Bremsen prüfen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
Lernsituationen
6.1
Wagentechnische Behandlung an einem Zug durchführen
30 Ustd.
6.2
Bremsprobe an einem Zug ausführen
30 Ustd.
Lernsituation
6.1
Wagentechnische Behandlung an einem Zug durchführen
30 Ustd.
Auftrag

Sie werden beauftragt, im Rahmen der Vorbereitung des Zuges 4711 die einzelnen Wagen auf Betriebssicherheit und Verkehrstauglichkeit hin zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel und Schäden sind zu kennzeichnen, zu dokumentieren sowie mit den zuständigen Stellen zu kommunizieren. Aktualisieren Sie gegebenenfalls Informationen auf der Wagenliste und dem Bremszettel.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
6.1.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Arbeitsauftrag analysieren 

13

Sich einen Überblick über wesentliche Inhalte und Aufgaben bei Technischen Wagenbehandlungen (TWb) verschaffen

Ril 936.0101 ff.
Ril 936.9603

Die Zuständigkeiten bei den verschiedenen Stufen der TWb klären

Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Ladungen zusammentragen

Verladerichtlinie des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC)
Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen

Aspekte der Betriebssicherheit und Verkehrstauglichkeit unterscheiden

Sich über verschiedene Verladeweisen und Mittel zur Ladungssicherung informieren

Verschiedene Verladeweisen und Mittel zur Ladungssicherung berücksichtigen

Notwendige Teilschritte bei der TWb identifizieren und Vorgehen beschreiben

Ril 936.0101Z01
Prüfblicke

6.1.2 Entscheiden/
Durchführen

Situationsgerechte TWb ausführen

13

Ril 93696

Verkehrs- und Betriebstauglichkeit der Eisenbahnfahrzeuge prüfen und sicherstellen

Arbeitsschutzregeln beachten und gegebenenfalls beim zuständigen Fdl Gleissperrungen zum Schutz gegen die von bewegten Eisenbahnfahrzeugen ausgehenden Gefahren beantragen

LF 1: DGUV
408.4851
UV-Sperrung

Komfortmindernde Mängel identifizieren und Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einleiten 

Ril 494.95

Schäden kennzeichnen und dokumentieren

Über weitere Maßnahmen bzw. Lauffähigkeit der Fahrzeuge entscheiden

Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einleiten

Für die TWb vorgeschriebene Dokumentation führen

Ril 936.0301

Festgestellte Mängel kennzeichnen und diese ins Bordbuch oder in das digitale Diagnosesystem eintragen

Ril 936.0150 
Bsp. DB Cargo

6.1.3 Bewerten/
Reflektieren

Das eigene Vorgehen sowie die Dokumentation der TWb selbstkritisch prüfen und reflektieren

4

Im Rahmen der TWb auf die Einhaltung der vorgegebenen Fristenuntersuchungen achten

Eingeleitete Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit einschätzen

Wertschätzend Verbesserungspotentiale bezüglich der Vorgehensweise und Dokumentation diskutieren

Gewonnene Erkenntnisse auf künftige Arbeitsprozesse übertragen

Betriebssicherheit, Verkehrstauglichkeit

Lernfeld 7 Rangierbewegungen durchführen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
Lernsituationen
7.1
Rangierfahrten vorbereiten
20 Ustd.
7.2
Rangierfahrten durchführen
40 Ustd.
Lernsituation
7.2
Rangierfahrten durchführen
40 Ustd.
Auftrag

Die Vorbereitung der geplanten Rangierfahrt ist abgeschlossen. Der Weichenwärter hat der Rangierfahrt zugestimmt. Setzen Sie gemäß erfolgter Verständigung die Rangierfahrt in das Nachbargleis um.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
7.2.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Auftrag analysieren und notwendige Rangierbewegungen situationsbezogen ableiten

12

Rangieren als Gemeinschaftsaufgabe der Beteiligten 

Ril 408.4802

Triebfahrzeugführer (Tf)

Ril 408.4811

Rangierbegleiter (Rb)

Rangierer

Weichenwärter (Ww)

erfassen

Sich über die Aufgaben der Beteiligten und die Informationswege zwischen diesen informieren

Sich einen Überblick über Rangiermittel und -anlagen verschaffen

Ril 408.4801A01

Arten von Rangierbewegungen unterscheiden

Rangierfahrt 

Ril 408.4813

Ablaufen und Abdrücken

Aufdrücken 

Beidrücken

LF 6

Abstoßen

Verschieben

Anlässe zum Sichern von Fahrzeugen identifizieren und Sicherungsmaßnahmen unterscheiden

Ril 408.483
Ril 915.0101

Fahrzeuge gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern

Grundsätzlichen Handlungsablauf beim Rangieren verinnerlichen

Vorbereiten

LS 7.1

Durchführen

Ril 408.4814 ff.

Fahrzeuge aufhalten

Ril 408.4821

Fahrzeuge abstellen und festlegen

Ril 408.4831

Bestimmungen zum Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt und umgekehrt anwenden

Ril 408.4812
Ril 408.0488

Handlungsabläufe beim Rangieren schriftlich festhalten

7.2.2 Entscheiden/
Durchführen

Fahrzeugbewegungen unter Beachtung des Grundsatzes der Sicherheit vornehmen

24

Dabei den Fahrweg gewissenhaft beobachten und vorgeschriebene Geschwindigkeiten und Unfallverhütungsvorschriften einhalten

Ril 408.4814
EBF
DGUV

Verfügbare analoge sowie digitale Kommunikationsmittel für regelkonforme Verständigung einsetzen

Ril 408.4811
Ril 408.4813

Rangierfunk und Rangiersignale als Kommunikationsmittel untereinander nutzen

Ril 481.0302
Ril 301.0701 ff.
EBF

Rangierfahrten nach Zustimmung des Ww und ggf. Fahrauftrag des Rb beginnen

Ril 408.4813
Ril 408.4814

 

Ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen

Ril 408.4815
Ril 482.8003 f.

Folgeabhängigkeiten

Farbanstriche der Hebelgewichte

In Ortsstellbereichen rangieren

Ril 408.4811

Im Störungsfall Weichen mit Handverschluss sichern und aufgefahrene Weichen begutachten

Ril 482.8001
Ril 482.8002
Video

Regeln zum Bedienen von Ladestellen und Umschlaggleisen beachten

Ril 408.4817

Handlungsablauf beim Rangieren auf Vollständigkeit, Korrektheit sowie Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen prüfen

7.2.3 Bewerten/
Reflektieren

Das eigene Handeln und die Kommunikation mit den Beteiligten beim Rangieren reflektieren und anhand der geltenden Regelwerke selbst einschätzen

4

Das eigene Vorgehen selbstkritisch und offen diskutieren

Optimierungsvorschläge für betriebliche Handlungen ableiten, um das zukünftige Vorgehen zu verbessern

Lernfeld 8 Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Ustd.
Lernsituationen
8.1
Streckenkenntnis erwerben
10 Ustd.
8.2
Zugfahrt durchführen
30 Ustd.
Lernsituation
8.2
Zugfahrt durchführen
30 Ustd.
Auftrag

Sie beginnen Ihre Arbeitsschicht auf dem Bahnhof Cstadt und erhalten den Auftrag, Zug 4712 von Cstadt nach Bheim zu fahren. Beachten Sie alle wesentlichen Schritte vor, während und nach der Zugfahrt. Werten Sie die Durchführung der Zugfahrt gemeinsam mit dem Vorgesetzten aus.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
8.2.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Auftrag analysieren

10

Arbeitsschicht analysieren und unter Berücksichtigung des Einsatzplanes die zu treffenden Maßnahmen ermitteln 

BRW 1111

Kriterien zur Bestimmung der Einsatzfähigkeit von Triebfahrzeugen recherchieren

BRW 1120

Die für den Dienst erforderlichen Unterlagen und Gegenstände bereit halten

LF 9

Sich zur grundlegenden Schrittfolge beim Vorbereitungs- und Abschlussdienst informieren

Sich mit dem Einstellen, Prüfen und Bedienen der Zugsicherung vertraut machen und im Rahmen der Vorbereitung des Zuges die Zugdaten eingeben

Sifa, PZB, LZB, ETCS

Zugnummer im GSM-R und Zugsicherung 

ggf. EVU-spezifisch 

Triebfahrzeugführernummer in Zugssicherung

PZB-Zugart anhand der Bremshundertstel und Bremsstellung

Ril 483

Zuglänge bei LZB, ETCS

Während der Eingabe der Zugdaten den gültigen Fahrplan aus der EBuLa auswählen

Ril 497.02

Sich mit Möglichkeiten der Zustimmung zur Fahrt und Abfertigungsverfahren vertraut machen

Ril 408.2331
Ril 41425

TB 5

TB 0

SAT

TAV

Sich Informationen über innovative Entwicklungen, die Planung und Durchführung von Zugfahrten beeinflussen, beschaffen

europäisches Zugbeeinflussungssystem (ETCS)

selbstfahrende Fahrzeuge

Arbeitszeiten

8.2.2 Entscheiden/
Durchführen

Ablaufplan für die Durchführung der Zugfahrt erstellen

16

Flussdiagramm

Zugaufsicht

BRW 5325

Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auf einem Bahnhof

Ril 408.2331

Abfahrbereitschaft, Abfahrt des Zuges

BRW 5332 f

Beobachtung der Strecke durch Triebfahrzeugführer

Ril 408.2341

Geschwindigkeitsregelung

Ril 408.2341

Sicherung der Bahnübergänge 

BRW 5341

Halte

Ril 408.2101A01

Zugleitbetrieb

Ril 436, Ril 437

Rechtliche und betriebliche Unterlagen, insbesondere Fahrplanunterlagen nutzen

Ril 408.2341 A01
DB. 2341Z01

Buchfahrplan

EBuLa

Streckenbuch

Ril 408.2435

Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und andere Besonderheiten (La)

Ril 408.2415

Fahrplan-/Beförderungsanordnung

Fahrplan-Mitteilung

Ril 408.2411

Wenn situationsgerechte Signalisierung nicht möglich ist, nach schriftlichem Auftrag des Fahrdienstleiters handeln

Sich während der Zugfahrt mit der Betriebszentrale, den Fahrdienstleitern und der Auftrag gebenden Stelle unter Einhaltung der Kommunikationsregeln verständigen

Serviceorientiert mit Kunden auch in einer Fremdsprache kommunizieren

berufsbezogenes Englisch

Fahrgastrechte und Datenschutz

Beförderungsbedingungen

Frachtvertrag

Zug bzw. Zugteile vor der Abstellung sichern oder zum Dienstende an andere Mitarbeiter übergeben

Ril 408.2351
BRW.5351
Ril 915.0101 9

Schichtberichte unter der Beachtung der Soll-Ist-Zeiten führen 

Wirtschaftskunde
Arbeitszeitgesetz

8.2.3 Bewerten/
Reflektieren

Sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unterschiedlichen Arbeitsweisen austauschen

4

Probleme sachlich und wertschätzend artikulieren sowie gemeinsam Optimierungsmöglichkeiten ableiten

Kritik angemessen entgegennehmen und argumentativ überlegt kommunizieren

Kritik und Selbstkritik

 

Innovative Entwicklungen, die Planung und Durchführung von Zugfahrten beeinflussen, diskutieren und reflektieren

Lernfeld 9 Triebfahrzeuge prüfen und bedienen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
Lernsituationen
9.1
Sich mit der Triebfahrzeugtechnik vertraut machen
26 Ustd.
9.2
Vorbereitungs- und Abschlussdienst durchführen
26 Ustd.
9.3
Sich über Brandschutzmaßnahmen informieren und diese anwenden
8 Ustd.
Lernsituation
9.2
Vorbereitungs- und Abschlussdienst durchführen
26 Ustd.
Auftrag

Sie erhalten den Dienstauftrag, das Triebfahrzeug für einen geplanten Einsatz zu prüfen. Führen Sie alle notwendigen Handlungen zum Aufrüsten und zum Abrüsten durch und dokumentieren Sie die entsprechenden Abläufe.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
9.2.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Auftrag analysieren

6

Inhalt und Aufgabe des Dienstauftrags erfassen und die technische Einsatzfähigkeit des Triebfahrzeugs ermitteln

EBO § 32, 33
BRW 6102
Ril 493

Arbeitsschritte zur Prüfung von Triebfahrzeugen mit Prüfung von Wagen vergleichen

LF 6

Sich mit dem Vorbereitungs- und Abschlussdienst anhand der vorgegebenen Checkliste vertraut machen

BRW 6101
BRW 6102

Traktions- und fahrzeugspezifische Besonderheiten des Triebfahrzeuges berücksichtigen 

Handlungsabläufe konzipieren und mit den entsprechenden Stellen kommunizieren 

BRW 6102
Ril 493

9.2.2 Entscheiden/
Durchführen

Dienst- und Arbeitsaufträge ent­gegennehmen und Fahrzeug­dokumente einsehen

18

BRW.6101

 

Sich zum Dienst anmelden und erforderliche Gespräche mit der Disposition führen 

LF 1: PSA

Notwendige Arbeitsmittel auf Funktionsfähigkeit und Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen 

BRW.1120

Fälligkeiten von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten kontrollieren

Übergabebuch

Sichtprüfung auf Schäden am Fahrzeug vornehmen

Ril 493

Auswirkung von Mängeln am Triebfahrzeug auf den Bahnbetrieb erkennen

Triebfahrzeug zur Funktions- und Werterhaltung pflegen und warten

Bremseinrichtung sowie Sicherheits- und Zugbeeinflussungsanlagen prüfen

Ursachen bei Störungen am Fahrzeug mit Fehlersuchmethoden und -strategien identifizieren sowie Maßnahmen ergreifen

Störsuchplan

Störungen melden und dokumentieren

Die Einsatzfähigkeit des Fahrzeugs feststellen

Fahrzeug in Betrieb nehmen

9.2.3 Bewerten/
Reflektieren

Vorgehensweise unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und der Wirtschaftlichkeit beurteilen

2

Gegebenenfalls die Konzeption der Handlungsabläufe optimieren

Die Bestimmungen für den Arbeits- und Umweltschutz umsetzen

Bei der Arbeit Zusammenhänge zwischen Kundenzufriedenheit und Unternehmenserfolg berücksichtigen

Lernfeld 10 Zugfahrt in besonderen Betriebssituationen durchführen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd.
Lernsituationen
10.1
Zugfahrten mit betrieblichen Besonderheiten durchführen
40 Ustd.
10.2
Zugfahrten mit besonderem Auftrag und bei Abweichungen von der Fahrordnung durchführen
40 Ustd.
Lernsituation
10.2
Zugfahrten mit besonderem Auftrag und bei Abweichungen von der Fahrordnung durchführen
40 Ustd.
Auftrag

Aufgrund geplanter Bauarbeiten verkehren die Züge von Cstadt nach Bheim auf dem Gegengleis. Prüfen Sie anhand der Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La), wie der Auftrag zum Befahren des Gegengleises erteilt wird. Beschreiben Sie Ihren Fahrtverlauf und gehen Sie dabei auf Besonderheiten, z. B. bei der Zustimmung zur Fahrt, zulässige Geschwindigkeiten und Standorte der Signale am Fahrweg, ein.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
10.2.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Auftrag analysieren

19

Besondere Betriebssituationen identifizieren, sich informieren und in einer Übersicht darstellen

Zugfahrt mit besonderem Auftrag

Sperrfahrt

Ril 408.2456

Kleinwagenfahrt

Ril 408.2481
Ril 408.48

Besonderheiten vor und während der Zugfahrt erfassen 

Dazugehörige betriebliche Regeln und Verhaltensweisen auch mit digitalen Medien recherchieren

Zustimmung zur Fahrt 

Ril 408.2331

Zugfahrt mit Befehl

Ril 408.2411

Abweichung von der Fahrordnung

Ril 408.2462

Einfahrweg begrenzen

Ril 408.2451

Ausfall eines Haltes

Mögliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr klären

Notwendige Handlungsschritte eruieren

Handlungsablauf entwerfen und alle erforderlichen Schritte beachten

Festlegung des Fahrplanhaltes

Ril 408.2341

besondere Anforderungen beim Aus- und Einstieg für Reisende

BRW.5511

Besonderheiten beim Umleiten

Ril 408.2431

schriftliche Weisungen

EVU

10.2.2 Entscheiden/
Durchführen

Befehle des Fahrdienstleiters schriftlich oder über Zugfunk entgegennehmen

20

Diese in entsprechenden Formularen dokumentieren

Notwendige Maßnahmen während der Fahrt nach rechtlichen Vorgaben ergreifen

EBF

Situationsgerecht Maßnahmen nach Weisung des Fahrdienstleiters umsetzen

auf freier Strecke halten

vor einem Hauptsignal halten

oder Sanden bis zum Stillstand

Maßnahmen dokumentieren und Fahrdienstleiter mitteilen

10.2.3 Bewerten/
Reflektieren

Zugfahrt reflektieren und Optimierungspotenzial diskutieren

1

EBF

Eigenes Handeln zur Durchführung der besonderen Fahrt präsentieren 

EBF

Betriebliches Sicherheitsmanagement als Teil der Sicherheitskultur einschätzen und aus verschiedenen Perspektiven beurteilen

Zugverspätung

vorgeschriebene Wortlaute

betriebsnotwendige Kommunikation

Arbeitsergebnisse hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität einschätzen

Selbstkritisch aus der Situation Schlüsse ziehen und künftiges Handeln verbessern

Lernfeld 11 Zugfahrten in unvorhergesehenen Betriebssituationen durchführen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Ustd.
Lernsituationen
11.1
Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten am Zug ergreifen
24 Ustd.
11.2
Zugfahrten bei Unregelmäßigkeiten an der Strecke durchführen
36 Ustd.
11.3
Gefahrdrohende Umstände erkennen und bei Gefahr sicher handeln
20 Ustd.
Lernsituation
11.2
Zugfahrten bei Unregelmäßigkeiten an der Strecke durchführen
36 Ustd.
Auftrag

Aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses an einem Bahnübergang erhalten Sie vom Fahrdienstleiter den Befehl, diesen ersatzweise zu sichern. Diskutieren Sie mit Kollegen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie den Bahnübergang technisch sichern können und prüfen Sie die Umsetzung vor Ort. Ist eine technische Sicherung nicht möglich, ergreifen Sie Maßnahmen der nichttechnischen Bahnübergangssicherung.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
11.2.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Auftrag analysieren

13

Unvorhergesehene Betriebssituationen erkennen und eruieren 

Unzulässige Vorbeifahrt an Signalen 

Ril 408.2531

Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass

Ril 408.2571

Fehlleitung

Ril 408.2591

Signalbild erloschen oder nicht erkennbar

Ril 408.2661

Unregelmäßigkeiten am Bahnübergang

Ril 408.2671

Mögliche Ursachen diesen zuordnen

technisch

menschlich

Zu ergreifende Maßnahmen und Vorgaben laut geltendem Regelwerk zusammentragen

Arbeit mit dem Regelwerk

Sofortmaßnahmen bei Eintreten eines unvorhergesehenen Ereignisses eruieren und zeitlich strukturieren

Checkliste

Sich über Zuständigkeiten der Beteiligten informieren

Ansprechpartner sowie Meldewege bestimmen

Erforderliche Meldungen ermitteln 

11.2.2 Entscheiden/
Durchführen

Erforderliche Meldungen absetzen

20

Situationsgerecht erforderliche Maßnahmen identifizieren

EBF

Schnellbremsung

Ril 915.0107-7

Sanden

Ril 492.1001-2

Zurücksetzen

Ril 408.2572 

Sichern von Bahnübergängen

Ril 408.2671

Befehle

Ril 408.2411

Fahren auf Sicht

Ril 408.2561

Vorgaben des Infrastrukturbetreibers sowie des Eisenbahnverkehrsunternehmens berücksichtigen 

Sofortmaßnahmen bei Eintreten eines unvorhergesehenen Ereignisses ergreifen

EBF
Simulator

In eigener Verantwortung umsichtig und entschlossen handeln

Ril 408.2581

Für geeignete Maßnahmen entscheiden und diese einleiten, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern

EBF

Betriebliche Handlungsabläufe anwenden und dabei den Grundsatz „Sicherheit vor Pünktlichkeit“ umsetzen

11.2.3 Bewerten/
Reflektieren

Betriebliche Auswirkungen ermitteln

3

EBF

Verspätungen im Fahrplan

Gefährdung von Personen und Umwelt

Die ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit einschätzen

Simulator

Optimierungsmöglichkeiten im eigenen Vorgehen erkennen und in die Handlungsabläufe einarbeiten

Lernfeld 12 Triebfahrzeuge bei Störungen und Abweichungen führen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
Lernsituationen
12.1
Triebfahrzeuge bei Unregelmäßigkeiten an Bremseinrichtungen führen
26 Ustd.
12.2
Triebfahrzeuge bei Unregelmäßigkeiten an Zugsicherungssystemen führen
26 Ustd.
12.3
Zugfahrten mit mehreren arbeitenden Triebfahrzeugen durchführen
8 Ustd.
Lernsituation
12.2
Triebfahrzeuge bei Unregelmäßigkeiten an Zugsicherungssystemen führen
26 Ustd.
Auftrag

Sie fahren Zug 4711 von Astadt nach Bheim. Während der Fahrt erhalten Sie eine Zwangsbremsung aus unvorhergesehenem Anlass. Identifizieren Sie mit Hilfe des Störsuchplanes die Ursache der Zwangsbremsung und beschreiben Sie Ihr Vorgehen zur Störungsbehebung bzw. die zu treffenden Maßnahmen zur Weiterfahrt des Zuges bis zu einer Betriebsstelle, auf der die Störung beseitigt werden kann. Dokumentieren Sie die Unregelmäßigkeit und kommunizieren Sie mit den Beteiligten.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
12.2.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Auftrag analysieren

12

Technische Störungen am Triebfahrzeug im Rahmen der Zugfahrt erkennen

LF 9

Anforderungen an Triebfahrzeuge und deren bauliche Merkmale zusammentragen

EBO §28

rechtliche Grundlagen

betriebliche Bestimmungen

Unterschiedliche Sicherheitsfahrschaltungen hinsichtlich Aufbau und Wirkungsweise analysieren

Zeit-Weg-Sifa

Zeit-Zeit-Sifa

Aufforderungs-Sifa

Strecken- und fahrzeugseitige Komponenten von Zugbeeinflussungssystemen erkunden und Zusammenwirken beschreiben 

Ril 483

punktförmige Zugbeeinflussung

PZB

linienförmige Zugbeeinflussung

LZB

European Train Control System 

ETCS

Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge

GNT

12.2.2 Entscheiden/
Durchführen

Die betrieblichen Maßnahmen bei Schäden an oder Ausfall von technischen Einrichtungen ermitteln

12

Bedienungsanweisung Tfz
Störsuchpläne

Zugbeeinflussung

Ril 408.2651 ff.

Sifa

Ril 408.2691

sonstige Fahrzeugtechnik

Nach Unregelmäßigkeiten an technischen Systemen eine Störungssuche vornehmen und das Beheben der Störung anstreben

Störsuchplan

Bei erfolgloser Störbeseitigung adressatengerecht mit den zuständigen Stellen kommunizieren und geeignete betriebliche Maßnahmen einleiten

Zugfunk

Nach dem Grundsatz „Sicherheit vor Pünktlichkeit“ handeln

12.2.3 Bewerten/
Reflektieren

Getroffene Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen und den Fahrtverlauf mittels Einrichtungen des Triebfahrzeuges auswerten

2

Simulator
Fahrtenschreiber

Optimierungsmöglichkeiten im Fahrverhalten sowie in der betrieblichen Kommunikation ableiten und für das künftige eigene Handeln übernehmen

Lernfeld 13 Maßnahmen bei gefährlichen Ereignissen ergreifen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Ustd.
Lernsituationen
13.1
Gefahren im Bahnbetrieb identifizieren und gefährliche Ereignisse erläutern
30 Ustd.
13.2
Maßnahmen bei der Abwicklung von gefährlichen Ereignissen und zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs einleiten
30 Ustd.
Lernsituation
13.2
Maßnahmen bei der Abwicklung von gefährlichen Ereignissen und zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs einleiten
30 Ustd.
Auftrag

Zwischen Cstadt und Bheim sinkt der Druck in der Hauptluftleitung aus unvorhergesehenem Anlass. Infolge dessen wird Ihr Zug durch eine Zwangsbremsung zum Halten gebracht. Schätzen Sie das Gefahrenpotential ein und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen.

Nr. Handlung Kompetenzentwicklung Ustd. Hinweise
13.2.1 Analysieren/
Informieren/
Planen

Auftrag analysieren 

14

Sich einen Überblick über verschiedene Handlungsmöglichkeiten verschaffen

Maßnahmen bei Gefahr

Ril 408.2581

Notruf, Nothaltauftrag

Signale

Bremsen bei Gefahr

Ril 915.0105

Notbremsüberbrückung

Ril 408.2681

Die Beteiligten des Notfallmanagements eruieren

LF 1, RiI 124

Mitarbeiter Eisenbahnverkehrsunternehmen –
Notdienst, betriebsleitende und auftraggebende Stelle

Mitarbeiter Eisenbahninfrastrukturunternehmen – Fahrdienstleiter, Notfallmanager

Externe Dritte – Rettungskräfte, Behörden, Presse

Sich über geeignete Kommunikationsmittel informieren

Sich mit den Notfallketten und dem Auslösen von Notrufen vertraut machen

Eine Übersicht über Maßnahmen zur Gefahrenminderung oder -abwehr erstellen

Handlungsablauf für den Eintritt gefährlicher Ereignisse erstellen

Präsentation

13.2.2 Entscheiden/
Durchführen

Vorkehrungen für das eigene Verhalten bei Gefahren im Bahnbetrieb treffen und Maßnahmen vorschlagen

12

DGUV

Freiwerden gefährlicher Güter

Verhalten bei drohender Gefahr

Verhalten bei Unfällen

Notrufe auslösen und dabei Notfallmeldeketten beachten

Hilfe zur Abwendung von Gefahren anfordern

dringlicher Hilfszug

Ril 420, Ril 402

Rettungszug, Notfallkran

Ril 423.8210,
Ril 408.2431

Umsetzung von Maßnahmen des Notfallmanagements erörtern

Auswirkungen eines gefährlichen Ereignisses am Beispiel eines Untersuchungsberichtes der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung diskutieren

Untersuchungsbericht BEU

Das Handeln in Gefahrensituationen kontrollieren und selbstkritisch einschätzen

Gemeinsam mit den Beteiligten die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ggf. nach Rücksprache anpassen

gedankliches Nachvollziehen

Unfallverhütungsvorschriften beachten

13.2.3 Bewerten/
Reflektieren

Die mit einem gefährlichen Ereignis verbundenen Handlungen reflektieren

4

Eignung und Umsetzung der getroffenen Maßnahmen einschätzen

Kommunikation mit den Beteiligten, Medien und anderen Dritten hinsichtlich der Aussagen und des Datenschutzes beurteilen

Sich seiner Verantwortung in Gefahrensituationen hinsichtlich des Schutzes von Personen, Gütern und Umwelt vergegenwärtigen

Berufsbezogenes Englisch

Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab. 
Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Europa und in einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.

Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats8, das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert.9 Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.

Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren.

Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung von Medien und moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung. 

Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/Berufsfachschule gegeben.

Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.

8    Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf 

9   Kompetenzbeschreibungen der Anforderungsniveaus siehe Anhang

1. Ausbildungsjahr

Berufsbezogenes Englisch mit Bezug zu
Lernfeld 1 Im Bahnbetrieb sicher handeln

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler bewältigen typische Alltagssituationen (Begrüßung, Wegbeschreibung, Reiseverbindungen) im Eisenbahnbetrieb unter Beachtung interkultureller Besonderheiten.

Sie nutzen unterschiedliche Formen bzw. Arten von Informationsquellen, ermitteln relevante Inhalte unter Verwendung von Hilfsmitteln und produzieren selbstständig Texte unter Verwendung der Fachlexik in englischer Sprache.

Didaktisch-methodische Hinweise::

Die Simulation von Alltagssituationen mittels Dialoggestaltung und Rollenspiele empfiehlt sich, um bereits vorhandene Kompetenzen zu nutzen und erworbenes Sprachwissen zu aktivieren und zu festigen. 

Im Vordergrund stehen der mediengestützte Umgang mit Texten und die Entwicklung des freien Sprechens. Relevanter englischer Fachwortschatz kann durch die Verwendung authentischer Materialien mit berufsspezifischen Inhalten erworben werden. 

Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist es ratsam, differenzierte Aufgabenstellungen hinsichtlich Inhalt und Umfang zu erarbeiten und zu realisieren. 

2. Ausbildungsjahr

Berufsbezogenes Englisch mit Bezug zu
Lernfeld 8 Zugfahrten im Regelbetrieb durchführen

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler nutzen fremdsprachliche Informationsquellen, um sich über die Fahrgastrechte und Beförderungsbedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr zu informieren. 

Mit diesen Informationen führen sie eine serviceorientierte Kundenkommunikation durch und stehen den Kunden als erster Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung. 

Didaktische-methodische Hinweise:

Die Simulation von Alltagssituationen mittels Dialoggestaltung und Rollenspiele empfiehlt sich, um bereits vorhandene Kompetenzen zu nutzen und erworbenes Sprachwissen zu aktivieren und zu festigen. 

Im Vordergrund stehen der mediengestützte Umgang mit Texten und die Entwicklung des freien Sprechens. Relevanter englischer Fachwortschatz kann durch die Verwendung authentischer Materialien mit berufsspezifischen Inhalten erworben werden. 

Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist es ratsam, differenzierte Aufgabenstellungen hinsichtlich Inhalt und Umfang zu erarbeiten und zu realisieren. 

Anhang

Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats10 weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:

Rezeption:  Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen

Hör- und Hörsehverstehen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird. 

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist. 

Leseverstehen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen. 

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen. 

Produktion:  Fremdsprachige Texte erstellen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen. 

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen. 

Mediation:   Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen. 

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen. 

Interaktion:  Gespräche in der Fremdsprache führen

Niveau B1

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen. 

Niveau B2

Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. 

10    Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf

Hinweise zur Literatur

KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bun­des­republik Deutschland: Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungs­berufe. Bonn. Stand: Juni 2021.
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-GEP-Handreichung.pdf 

Landesamt für Schule und Bildung: Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne. 2022.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14750 

Landesamt für Schule und Bildung: Operatoren in der beruflichen Bildung. 2021.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39372 

 

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