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Stundentafel
Berufsschule - Berufe nach § 66 BBiG und § 42r HWO
Fachpraktiker Hauswirtschaft / Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Die Stundentafel ist ab 1. August 2023 in Kraft gesetzt.
Die Ausbildung im Beruf Fachpraktiker/in Hauswirtschaft erfolgt nach § 66 BBiG.
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
Die Stundentafel wurde unter Leitung des
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
https://www.lasub.smk.sachen.de
erstellt.
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in den Klassenstufen | |||
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | ||
Pflichtbereich | 12 | 13 | 13 | |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich2 | 8 | 8 | 8 | |
1 | Die Berufsausbildung mitgestalten | 1 | - | - |
2 | Speisen und Getränke herstellen und servieren | 2 | 2 | - |
3 | Güter und Dienstleistungen beschaffen, Waren lagern | 2 | 1 | - |
4 | Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen | 1 | 1 | - |
5 | Personen wahrnehmen, beobachten und betreuen | 1 | 1 | 2 |
6 | Textilien reinigen und pflegen | 1 | 1 | 2 |
7 | Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten | - | 2 | - |
8 | Personengruppen verpflegen | - | - | 2 |
9 | Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen | - | - | 2 |
Wahlbereich3 | 2 | 2 | 2 |
„Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen (z. B. IHK, HWK) … Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.“4
Die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen orientieren sich in der Regel an den Ausbildungsordnungen der dazugehörigen anerkannten Ausbildungsberufe.
Bei der Erarbeitung der sächsischen Stundentafeln für die Berufe nach § 66 BBiG und § 42r HwO wurden die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, die Ausbildungsordnungen und die sächsischen Lehrpläne bzw. Arbeitsmaterialien des jeweils dazugehörigen anerkannten Ausbildungsberufes zugrunde gelegt.
Für die schulinterne Erarbeitung von Ziel- und Inhaltsvorgaben sind die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung und die Prüfung der jeweils zuständigen Stelle für die Berufsausbildung nach § 66 BBiG und § 42r HwO und der Rahmenlehrplan für den anerkannten Ausbildungsberuf maßgebend.
Aus den in der Stundentafel formulierten Lernfeldern sind Lernsituationen zu erstellen, die komplexe berufliche Handlungen repräsentieren. In der Handreichung „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ werden neben allgemeinen Aussagen zur beruflichen Handlungskompetenz Arbeitsschritte vorgeschlagen, wie aus den lernfeldstrukturierten Lehrplänen Lernsituationen abgeleitet und Aufträge5 für Schülerinnen und Schüler formuliert werden können. Vorschläge zur Untersetzung von Lernsituationen mit den Phasen der vollständigen beruflichen Handlung werden dabei ebenso abgebildet, wie Hinweise zur Erstellung eines Kompetenzentwicklungsplans, zum didaktischen Jahresplan, Anregungen für die konkrete Gestaltung des Unterrichts und ein Überblick über notwendige schulorganisatorische Rahmenbedingungen.
________________________
4 § 66 (1) BBiG
5 Unter Aufträgen werden sowohl Aufgaben- und Problemstellungen als auch berufliche Problemstellungen, Ausgangssituationen oder Einstiegsszenarien mit konkreten Aufgabenstellungen verstanden.
Zu |
1. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 1 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 1 | Die Berufsausbildung mitgestalten | |
|
Zu |
1. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 2 Ustd. 2. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 2 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 2 | Speisen und Getränke herstellen und servieren | |
|
Zu |
1. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 2 Ustd. 2. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 1 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 3 | Güter und Dienstleistungen beschaffen, Waren lagern | |
|
Zu |
1. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 1 Ustd. 2. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 1 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 4 | Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen | |
|
Zu |
1. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 1 Ustd. 2. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 1 Ustd. 3. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 2 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 5 | Personen wahrnehmen, beobachten und betreuen | |
|
Zu |
1. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 1 Ustd. 2. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 1 Ustd. 3. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 2 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 6 | Textilien reinigen und pflegen | |
|
Zu |
2. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 2 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 7 | Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten | |
|
Zu |
3. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 2 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 8 | Zu Lernfeld 8 Personengruppen verpflegen | |
|
Zu |
3. Ausbildungsjahr
Wochenstunden: 2 Ustd. |
|
---|---|---|
Lernfeld 9 | Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen | |
|