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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 1
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Anzahl der Lernziele und -inhalte mit Materialien aus der Materialdatenbank: 1
Arbeitsmaterial
Berufsschule - duale Berufsausbildung
Fluggerätmechaniker / Fluggerätmechanikerin
Fluggerätelektroniker / Fluggerätelektronikerin
2024
Das Arbeitsmaterial ist ab 1. August 2024 freigegeben.
Das Arbeitsmaterial basiert auf den Rahmenlehrplänen für die Ausbildungsberufe Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerin sowie Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.04.2023 i. d. F. vom 22. 03.2024) und der Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnungen der luftfahrtechnischen Ausbildungsberufe vom 11.06.2024 (BGBl. I Nr. 186).
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
https://www.lasub.smk.sachsen.de
unter Mitwirkung von
Uwe Dittmer | Dresden |
Andreas Flemmig | Dresden |
Steffen Gruner | Dresden |
2024 erarbeitet.
HERAUSGEBER
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:
„(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Das Sächsische Schulgesetz legt in § 1 fest:
„(2) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.
(3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. …“
Für die Berufsschule gilt gemäß § 8 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes:
„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.“
Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. März 2015 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.
Die Ausbildungsberufe Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerin sowie Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerin sind der Berufsgruppe „Luftfahrttechnische Berufe“ zugehörig. Im Zuge der erfolgten Anpassungen der EU-VO 1321/2014 Anhang III (Teil 66) wird mit den Änderungen der Rahmenlehrpläne sowie Ausbildungsordnungen sichergestellt, dass Auszubildende der luftfahrttechnischen Berufe die Freigabeberechtigung der Kategorie A erhalten können. Darüber hinaus finden Ergänzungen bei mathematisch-physikalischen Grundlagen in den Bereichen Arithmetik und Algebra Berücksichtigung sowie die Standardberufsbildpositionen zu Berufsausbildung und Arbeitsrecht, zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie zu Digitalisierung der Arbeitswelt.
Die Ausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin erfolgt ab dem 3. Ausbildungsjahr in den drei Fachrichtungen Fertigungstechnik, Instandhaltungstechnik und Triebwerkstechnik.
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen arbeiten in erster Linie in luftfahrttechnischen Betrieben in den Bereichen Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen sowie deren Systemen und Komponenten.
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Fertigungstechnik sind in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, insbesondere bei Herstellern von Fluggeräten, in Zulieferbetrieben für Fluggerätteile und -systeme, in Instandhaltungsbetrieben von Fluggesellschaften und Flughäfen sowie auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr tätig. Sie fertigen und montieren Fluggeräte und Fluggerätteile wie Tragflächen, Rumpfbauteile und Fahrwerke und halten sie instand.
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Instandhaltungstechnik sind in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie eingesetzt, insbesondere in Instandhaltungsbetrieben von Fluggesellschaften und Flughäfen, bei Flugzeug- und Hubschrauberherstellern sowie auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr. Sie sorgen für die Lufttüchtigkeit von Fluggeräten und halten Baugruppen wie beispielsweise Fahr- und Steuerwerk, Cockpitsysteme und Triebwerke an Verkehrs-, Transport-, Militär- und Sportflugzeugen sowie Hubschraubern instand.
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Triebwerkstechnik werden in Unternehmen der Luft- und Raumfahrttechnik eingesetzt, insbesondere in Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieben für Triebwerke bei Fluggerätherstellern, Fluggesellschaften und auf Flughäfen sowie auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr. Ihre vorrangigen Aufgaben sind die Herstellung von Triebwerken und zugehöriger Anbauteile, deren Montage, Demontage sowie Instandhaltung.
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen erwerben fachrichtungsübergreifend folgende berufliche Qualifikationen:
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen erwerben in der Fachrichtung Fertigungstechnik im Rahmen ihrer Ausbildung weiterhin folgende berufliche Qualifikationen:
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen erwerben in der Fachrichtung Instandhaltungstechnik im Rahmen ihrer Ausbildung weiterhin folgende berufliche Qualifikationen:
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen erwerben in der Fachrichtung Triebwerkstechnik im Rahmen ihrer Ausbildung weiterhin folgende berufliche Qualifikationen:
Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerinnen sind in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Instandhaltungsbetrieben oder auf Luftwaffenstützpunkten der Bundeswehr tätig. Sie installieren elektrische und elektronische Baugruppen, Geräte und luftfahrttechnische Systeme, nehmen sie in Betrieb und halten sie instand.
Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerinnen erwerben folgende berufliche Qualifikationen:
Die berufliche Tätigkeit von Fluggerätmechanikern und Fluggerätmechanikerinnen sowie Fluggerätelektronikern und Fluggerätelektronikerinnen erfordert eine sorgfältige und exakte Arbeitsweise, sehr hohe Zuverlässigkeit und ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Flexibilität, Teamfähigkeit und auch die Fähigkeit, das eigene Entscheiden und Handeln reflektieren und optimieren zu können.
Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele der Berufsschule ist auf den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz gerichtet. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz sowie in Methoden- und Lernkompetenz. Den Ausgangspunkt des Unterrichts und des Lernens der Schülerinnen und Schüler bilden berufliche Handlungen. Diese Handlungen sollen im Unterricht didaktisch reflektiert als Lernhandlungen gedanklich nachvollzogen oder exemplarisch ausgeführt, selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. Damit fördern sie ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit und integrieren technische, sicherheitstechnische, ökonomische, ökologische und rechtliche Aspekte, nutzen die berufspraktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und berücksichtigen soziale Prozesse, z. B. der Interessenklärung oder der Konfliktbewältigung.
Der KMK-Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes ist vor diesem Hintergrund nach Lernfeldern strukturiert. Die Stundentafeln der Bildungsgänge gliedern sich in den Pflichtbereich mit dem berufsübergreifenden Bereich und dem berufsbezogenen Bereich sowie den Wahlbereich.
Die Lernfelder der sächsischen Stundentafeln sind mit den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes weitgehend identisch. Ergänzend zu den Inhalten des KMK-Rahmenlehrplanes wurden in der sächsischen Stundentafel 40 Unterrichtsstunden im Lernfeld 1 „Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten“ für zusätzliche berufsbezogene Inhalte vorgesehen. Diese stehen auch für eine vertiefte Entwicklung fremdsprachlicher Kenntnisse im berufsbezogenen Bereich zur Verfügung.
Für die vom wöchentlichen Teilzeitunterricht abweichenden Organisationsformen Blockunterricht und 2-2-1-Modell ist die Stundentafel für den berufsbezogenen Bereich basierend auf der VwV Stundentafeln bbS in der jeweils geltenden Fassung von den Schulen in eigener Verantwortung anzupassen.
Die Lernfelder 1 bis 4 sind für Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerinnen sowie für Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen identisch, sodass eine Beschulung im 1. Ausbildungsjahr gemeinsam erfolgen kann.
Die Struktur der Lernfelder orientiert sich in Aufbau und Zielsetzung an Arbeits- und Geschäftsprozessen eines Luftfahrtunternehmens. Die Zielformulierungen innerhalb der Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplanes beschreiben den Qualifikationsstand und die Kompetenzen am Ende des Lernprozesses. Ergänzt durch die Inhalte umfassen sie den Mindestumfang zu vermittelnder Kompetenzen.
Auf Grund der sich schnell entwickelnden beruflichen Anforderungen sind die Inhalte weitgehend offen formuliert. Diese Struktur fördert und fordert die Einbeziehung neuer Entwicklungen und Tendenzen in den Unterricht.
Die Lernfelder sind logisch angeordnet und bauen spiralcurricular aufeinander auf. Die Umsetzung sowie die zeitliche Abfolge der Lernfelder sind unter Beachtung des spiralcurricularen Aufbaus im Lehrerteam abzustimmen.
Kommunikative und fremdsprachliche Kompetenzen werden integrativ in den Lernfeldern entwickelt.
Die Ausbildung wird durch die gestreckte Abschlussprüfung in zwei Ausbildungsphasen gliedert. Die Lernfelder 1 bis 6 sind Grundlage für den Teil 1 der Abschlussprüfung.
Die Abgrenzung zwischen den Ausbildungsjahren ist hinsichtlich der zeitlichen Planung in der Ausbildungsordnung und in Bezug auf die Prüfungen einzuhalten.
Die Ausgestaltung und Umsetzung der Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplanes ist in den Schulen vor Ort zu leisten. Die Lernfelder sind für den Unterricht durch Lernsituationen, die exemplarisch für berufliche Handlungssituationen stehen, zu untersetzen. Die Branchenvielfalt sollte dabei Berücksichtigung finden. Lernsituationen konkretisieren die Vorgaben des Lernfeldes und werden mittels curricularer Analyse aus diesen abgeleitet.
Der berufsbezogene Unterricht knüpft an das Alltagswissen und an die Erfahrungen des Lebensumfeldes an und bezieht die Aspekte der Medienbildung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie der politischen Bildung ein. Die Lernfelder bieten umfassende Möglichkeiten, den sicheren, sachgerechten, kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien zu thematisieren. Sie beinhalten vielfältige, unmittelbare Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit globalen, gesellschaftlichen und politischen Themen, deren sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten sowie Bezüge zur eigenen Lebens- und Arbeitswelt. Die Umsetzung der Lernsituationen unter Einbeziehung dieser Perspektiven trägt aktiv zur weiteren Lebensorientierung, zur Entwicklung der Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler, zum selbstbestimmten Handeln und damit zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei.
Inhalte mit politischem Gehalt werden mit den damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung umgesetzt. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen.
Für Inhalte mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzenden Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.
Die Digitalisierung und der mit ihr verbundene gesellschaftliche Wandel erfordern eine Vertiefung der informatischen Bildung. Ausgehend von den Besonderheiten des Bildungsganges begründet der Charakter der beruflichen Qualifikationen einen permanenten Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie berufsbezogener Software, die zur Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz erforderlich sind.
Unter Beachtung digitaler Arbeits- und Geschäftsprozesse ergibt sich die Notwendigkeit einer angemessenen Hard- und Softwareausstattung und entsprechender schulorganisatorischer Regelungen. Bis zu 25 % der Unterrichtsstunden des berufsbezogenen Unterrichtes in jedem Ausbildungsjahr können für den anwendungsbezogenen gerätegestützten Unterricht genutzt werden, wobei eine Klassenteilung möglich ist. Die konkrete Planung obliegt der Schule.
Die Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz wird durch handlungsorientierten Unterricht gefördert. Dabei werden beispielhafte Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis im Unterricht aufgegriffen. Das Lernen erfolgt in vollständigen Handlungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler das Vorgehen selbstständig planen, durchführen, überprüfen, gegebenenfalls korrigieren und schließlich bewerten.
Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden, insbesondere den Einsatz komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Projektarbeit oder kooperatives Lernen. Des Weiteren ist eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrkräften des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereiches sowie der in einem Lernfeld unterrichtenden Lehrkräfte notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Darüber hinaus ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen und lebenslangen Lernen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben sind.
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Wochenstunden in der Klassenstufe | ||||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 41 | 5 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | 7 | |
1 | Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten | 32 | - | - | - |
2 | Elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen | 2,5 | - | - | - |
3 | Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten | 1 | - | - | - |
4 | Bauteile und Geräte montieren und demontieren | 1,5 | - | - | - |
5 | Baugruppen der Fluggerätstruktur herstellen und prüfen | - | 2 | - | - |
6 | Antriebssysteme in Betrieb nehmen und instand halten | - | 2,5 | - | - |
7 | Pneumatische und hydraulische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und instand halten | - | 1,5 | - | - |
8 | Aerodynamische Baugruppen montieren und demontieren | - | 1 | - | - |
9F | Fluggerätstrukturen aus Kunst- und Hybridwerkstoffen herstellen | - | - | 3 | - |
10F | Luftfahrzeugsysteme installieren | - | - | 2 | - |
11F | Bauteile der Luftfahrzeugstruktur instand setzen | - | - | 1,5 | - |
12F | Kabinen- und Frachtraumbereich ausrüsten | - | - | 1,5 | - |
13F | Baugruppen an Luftfahrzeugen mit Drehflügeln montieren | - | - | - | 2 |
14F | Luftfahrzeuge modifizieren und ergänzen | - | - | - | 5 |
Wahlbereich3 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Unterrichtsfächer und Lernfelder | |||||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 44 | 5 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | 7 | |
1 | Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten | 35 | - | - | - |
2 | Elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen | 2,5 | - | - | - |
3 | Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten | 1 | - | - | - |
4 | Bauteile und Geräte montieren und demontieren | 1,5 | - | - | - |
5 | Baugruppen der Fluggerätstruktur herstellen und prüfen | - | 2 | - | - |
6 | Antriebssysteme in Betrieb nehmen und instand halten | - | 2,5 | - | - |
7 | Pneumatische und hydraulische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und instand halten | - | 1,5 | - | - |
8 | Aerodynamische Baugruppen montieren und demontieren | - | 1 | - | - |
9I | Steuerungsanlagen für Luftfahrzeuge prüfen und instand halten | - | - | 2 | - |
10I | Felgen, Reifen, Fahrwerke und Bremssysteme prüfen und instand halten | - | - | 1,5 | - |
11I | Baugruppen der Fluggerätstruktur prüfen | - | - | 1 | - |
12I | Ausrüstungssysteme und Kabinenausstattung in Luftfahrzeugen prüfen und instand halten | - | - | 2,5 | - |
13I | Systeme und Ausrüstungen von Luftfahrzeugen mit Drehflügeln instand halten | - | - | - | 2 |
14I | Komplexe luftfahrttechnische Systeme instand halten | - | - | - | 5 |
Wahlbereich6 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Unterrichtsfächer und Lernfelder | |||||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 47 | 5 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 7 | 7 | 7 | 7 | |
1 | Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten | 38 | - | - | - |
2 | Elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen | 2,5 | - | - | - |
3 | Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten | 1 | - | - | - |
4 | Bauteile und Geräte montieren und demontieren | 1,5 | - | - | - |
5 | Baugruppen der Fluggerätstruktur herstellen und prüfen | - | 2 | - | - |
6 | Antriebssysteme in Betrieb nehmen und instand halten | - | 2,5 | - | - |
7 | Pneumatische und hydraulische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und instand halten | - | 1,5 | - | - |
8 | Aerodynamische Baugruppen montieren und demontieren | - | 1 | - | - |
9T | Gasturbinenbaugruppen warten und instand setzen | - | - | 1,5 | - |
10T | Triebwerkssysteme prüfen und instand setzen | - | - | 2 | - |
11T | Triebwerksbauteile maschinell fertigen, bearbeiten und prüfen | - | - | 1 | - |
12T | Fluggerätsystemkomponenten demontieren und montieren | - | - | 2,5 | - |
13T | Antriebsanlagen von Luftfahrzeugen mit Drehflügeln instand halten | - | - | - | 2 |
14T | Systeme der Antriebsanlagen von Luftfahrzeugen instand halten | - | - | - | 5 |
Wahlbereich9 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Unterrichtsfächer und Lernfelder | |||||
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Pflichtbereich | 12 | 12 | 12 | 12 | |
Berufsübergreifender Bereich | 410 | 5 | 5 | 5 | |
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Englisch | 1 | - | - | - | |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Sport | - | 1 | 1 | 1 | |
Berufsbezogener Bereich | 8 | 7 | 7 | 7 | |
1 | Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten | 311 | - | - | - |
2 | Elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen | 2,5 | - | - | - |
3 | Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten | 1 | - | - | - |
4 | Bauteile und Geräte montieren und demontieren | 1,5 | - | - | - |
5 | Elektroenergieversorgung und Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten | - | 2 | - | - |
6 | Komponenten und Teilsysteme der Avionik in Betrieb nehmen | - | 2 | - | - |
7 | Inspektionen an Antriebssystemen durchführen | - | 2 | - | - |
8 | Luftfahrzeugspezifische elektrische Antriebe und deren Ansteuerungen warten und in Betrieb nehmen | - | 1 | - | - |
9 | Flugzeug- und Flugüberwachungssysteme prüfen | - | - | 2 | - |
10 | Nachrichtentechnische Systeme und Anlagen in Luftfahrzeugen installieren, in Betrieb nehmen und warten | - | - | 2 | - |
11 | Navigationssysteme prüfen und warten | - | - | 1,5 | - |
12 | Flugzeugsystemkomponenten inspizieren und warten | - | - | 1,5 | - |
13 | Automatisierte Systeme in Luftfahrzeugen prüfen und einstellen | - | - | - | 4 |
14 | Warnsysteme und deren Anzeige im Cockpit überprüfen und warten | - | - | - | 3 |
Wahlbereich12 | 2 | 2 | 2 | 2 |
In diesem Kontext wird auf die Handreichung „Umsetzung lernfeldstrukturierter Lehrpläne“ (LaSuB 2022) verwiesen.
Diese Handreichung bezieht sich auf die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule und enthält u. a. Ausführungen
sowie das Glossar.
Darüber hinaus wird die Verwendung der Handreichung „Operatoren in der beruflichen Bildung“ (LaSuB 2021) empfohlen. Das Material unterstützt die Standardisierung von Operatoren in Aufträgen und Aufgaben sowie die Transparenz in den Anforderungen bei der Umsetzung von beruflichen Handlungssituationen im Unterricht und bei der Leistungsbewertung.
Sächsische Lehrkräfte können in der dynamischen Lehrplandatenbank ergänzend zu den Lehrplänen und Arbeitsmaterialien auf eine vielfältige Auswahl von Dokumenten und Web-Links sowohl für die Unterrichtsgestaltung als auch für das Selbstlernen der Schülerinnen und Schüler zurückgreifen.
Die Verfügbarkeit dieser Materialien in den Lehrplänen, Arbeitsmaterialien und Stundentafeln ist durch ein Symbol gekennzeichnet, welches sich rechts neben den Lehrplanzielen und -inhalten oder Lernfeldern befindet. Das Materialangebot ist ausschließlich nach der Anmeldung im Schulportal für sächsische Lehrkräfte abrufbar. Es wird sukzessive erweitert.
Ein wichtiges Unterstützungsmaterial stellen die verknüpften curricularen Analysen und exemplarischen Lernsituationen dar. Die Mitglieder der sächsischen Lehrplankommissionen leiten aus dem Rahmenlehrplan detaillierte curriculare Analysen ab, die die im Rahmenlehrplan festgelegten Kompetenzen konkretisieren. Die zu entwickelnden Teilkompetenzen sowie die zu unterrichtenden Inhalte der Lernfelder sind präzisiert und mit Zeitrichtwerten versehen.
Auf der Grundlage der curricularen Analysen werden didaktisch aufbereitete exemplarische Lernsituationen entwickelt. Ausgangspunkte dieser Lernsituationen sind geeignete Aufträge und Handlungsergebnisse unter Beachtung der Abläufe von Arbeits- bzw. Geschäftsprozessen.
Für die Lernfelder, die Kompetenzbeschreibungen zum berufsbezogenen Fremdsprachenerwerb enthalten, haben die Lehrplankommissionen Hinweise zur Umsetzung entwickelt, die ebenfalls in der Lehrplandatenbank zur Verfügung gestellt werden.
Lernfeld 1 | Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten | 120 Ustd. |
Lernfeld 2 | Elektrische, elektronische und digitale Schaltungen analysieren, aufbauen und in Betrieb nehmen | 100 Ustd. |
Lernfeld 3 | Einfache mechanische Bauteile herstellen und bearbeiten | 40 Ustd. |
Lernfeld 4 | Bauteile und Geräte montieren und demontieren | 60 Ustd. |
Lernfeld 5 | Elektroenergieversorgung und Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten | 80 Ustd. |
Lernfeld 6 | Komponenten und Teilsysteme der Avionik in Betrieb nehmen | 80 Ustd. |
Lernfeld 7 | Inspektionen an Antriebssystemen durchführen | 80 Ustd. |
Lernfeld 8 | Luftfahrzeugspezifische elektrische Antriebe und deren Ansteuerungen warten und in Betrieb neh-men | 40 Ustd. |
Lernfeld 9 | Flugzeug- und Flugüberwachungssysteme prüfen | 80 Ustd. |
Lernfeld 10 | Nachrichtentechnische Systeme und Anlagen in Luftfahrzeugen installieren, in Betrieb nehmen und warten | 80 Ustd. |
Lernfeld 11 | Navigationssysteme prüfen und warten | 60 Ustd. |
Lernfeld 12 | Flugzeugsystemkomponenten inspizieren und warten | 60 Ustd. |
Lernfeld 13 | Automatisierte Systeme in Luftfahrzeugen prüfen und einstellen | 80 Ustd. |
Lernfeld 14 | Warnsysteme und deren Anzeige im Cockpit überprüfen und warten | 60 Ustd. |
Lernfeld 5 | Baugruppen der Fluggerätstruktur herstellen und prüfen | 80 Ustd. |
Lernfeld 6 | Antriebssysteme in Betrieb nehmen und instand halten | 100 Ustd. |
Lernfeld 7 | Pneumatische und hydraulische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und instand halten | 60 Ustd. |
Lernfeld 8 | Aerodynamische Baugruppen montieren und demontieren | 40 Ustd. |
Lernfeld 9F | Fluggerätstrukturen aus Kunst- und Hybridwerkstoffen herstellen | 80 Ustd. | |
Lernfeld 10F | Luftfahrzeugsysteme installieren | 80 Ustd. | |
Lernfeld 11F | Bauteile der Luftfahrzeugstruktur instand setzen | 60 Ustd. | |
Lernfeld 12F | Kabinen- und Frachtraumbereich ausrüsten | 60 Ustd. | |
Lernfeld 13F | Baugruppen an Luftfahrzeugen mit Drehflügeln montieren | 40 Ustd. | |
Lernfeld 14F | Luftfahrzeuge modifizieren und ergänzen | 100 Ustd. |
Lernfeld 9I | Steuerungsanlagen für Luftfahrzeuge prüfen und instand halten | 80 Ustd. |
Lernfeld 10I | Felgen, Reifen, Fahrwerke und Bremssysteme prüfen und instand halten | 60 Ustd. |
Lernfeld 11I | Baugruppen der Fluggerätstruktur prüfen | 40 Ustd. |
Lernfeld 12I | Ausrüstungssysteme und Kabinenausstattung in Luftfahrzeugen prüfen und instand halten | 100 Ustd. |
Lernfeld 13I | Systeme und Ausrüstungen von Luftfahrzeugen mit Drehflügeln instand halten | 40 Ustd. |
Lernfeld 14I | Komplexe luftfahrttechnische Systeme instand halten | 100 Ustd. |
Lernfeld 9T | Gasturbinenbaugruppen warten und instand setzen | 60 Ustd. |
Lernfeld 10T | Triebwerkssysteme prüfen und instand setzen | 80 Ustd. |
Lernfeld 11T | Triebwerksbauteile maschinell fertigen, bearbeiten und prüfen | 40 Ustd. |
Lernfeld 12T | Fluggerätsystemkomponenten demontieren und montieren | 100 Ustd. |
Lernfeld 13T | Antriebsanlagen von Luftfahrzeugen mit Drehflügeln instand halten | 40 Ustd. |
Lernfeld 14T | Systeme der Antriebsanlagen von Luftfahrzeugen instand halten | 100 Ustd. |
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Luftfahrzeuge für Herstellungs- und Instandsetzungsarbeiten unter Beachtung von rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vorzubereiten.
Kompetenz aus dem Lehrplan | Berufliche Handlung | Zeit- richtwert LS |
Hinweise |
---|---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die notwendigen Rechtsvorschriften und allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen (Feuerschutz und Sicherheitsvorkehrungen in Flugzeughallen, Gefahren am Arbeitsplatz) … |
Die Schülerinnen und Schüler recherchieren die luftfahrtrechtlichen Vorgaben |
26 Ustd. 1.1 |
|
genehmigter Instandhaltungsbetrieb |
|||
freigabeberechtigte/r Mechaniker/-in oder Elektroniker/-in |
Freigabebescheinigung |
||
genehmigter Ausbildungsbetrieb |
|||
Sie machen sich mit Sicherheitsverfahren im Betrieb vertraut |
Berufsgenossenschaft |
||
Verantwortlichkeiten im Betrieb |
|||
Gefahren am Arbeitsplatz |
|||
allgemeine Regeln für den Arbeits- und Brandschutz |
|||
besondere Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen |
Luftsicherheitsgesetz |
||
Sie verschaffen sich einen Überblick über die Struktur der internationalen und nationalen Aufsichtsgremien der Luftfahrt und deren Aufgaben |
|||
IATA |
|||
EASA |
|||
LBA |
|||
FAA |
|||
Sie eruieren den Zusammenhang zwischen den Teilen 145, 147 und 66 der Verordnung EU 1321/2014 sowie der darauf basierenden Nachfolgeverordnung und setzen diese Anforderungen um. |
|||
… und machen sich mit betrieblichen Organisationsstrukturen (genehmigter Instandhaltungsbetrieb) und Werkstattverfahren vertraut. |
Die Schülerinnen und Schüler erkunden Aufbau und betriebliche Abläufe in ihrem Ausbildungsunternehmen. |
||
Sie analysieren technische Dokumente (technische Zeichnungen, Diagramme und Normen), Bauvorschriften sowie technische Unterlagen (Zonen- und Stationspläne), auch in englischer Sprache. |
Sie informieren sich über technische Arbeitsdokumente und nutzen die Struktur der ATA-Spezifikation 200. |
9 Ustd. 1.2 |
berufsbezogenes Englisch |
Sie machen sich mit den Vorschriften zur Verwendung von Arbeitsunterlagen vertraut. |
ATA - Chapter |
||
Sie analysieren technische Dokumente |
Angelsächsisches Maßsystem |
||
technische Zeichnungen |
|||
Diagramme |
|||
Normen |
|||
und technische Unterlagen |
|||
Zonenpläne |
|||
Stationspläne |
|||
Herstellungs- und Instandhaltungsvorschriften |
|||
Dazu nutzen sie auch digitale Medien und beachten die im Luftfahrtunternehmen geltenden Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit. |
Sie setzen digitale Informationsquellen unter Berücksichtigung der geltenden allgemeinen und betrieblichen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit ein. |
||
Sie informieren sich über die 10 Regeln zur Informationssicherheit. |
Bundesamt für Informationssicherheit LF 2 |
||
Die Schülerinnen und Schüler planen die notwendigen Arbeitsvorgänge im Bereich Luftfahrzeugwartung und -reparatur. Dabei berücksichtigen sie den konstruktiven Aufbau eines Luftfahrzeuges (Flugsteuerung, Steuerkabel, Zellenstrukturen, Konstruktionsprinzipien für Rumpf, Flügel, Leitwerk, Gondeln). |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem konstruktiven Aufbau eines Luftfahrzeuges auseinander. |
18 Ustd. 1.3 |
|
Sie unterscheiden Luftfahrzeuge nach Bauweise und nach der Anordnung von Tragflügel, Leitwerk, Flugsteuerung, Steuerkabel, Gondeln und Rumpf. |
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Sie beachten bei der Planung der Arbeitsvorgänge am Luftfahrzeug den Aufbau der Zellenstrukturen und die Konstruktionsprinzipien für Luftfahrzeuge. |
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Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Grundlagen der Statik, Kinetik und Aerodynamik (Masse, Kraft, Energie, Atmosphärenphysik, Flugtheorie, Flugstabilität und Dynamik, Bewegungsenergie und Energieerhaltung, Hochgeschwindigkeitsaerodynamik) und das Schleppen von Luftfahrzeugen in der Luft. |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Grundlagen der Statik, Kinetik und Aerodynamik. |
22 Ustd. 1.4 |
Angelsächsisches Maßsystem |
Sie führen luftfahrzeugrelevante Berechnungen zu Masse, Kraft und Energie durch |
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Bewegungsenergie |
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Energieerhaltung |
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Hochgeschwindigkeitsaerodynamik |
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Sie berücksichtigen für die Vorbereitung der Arbeitsvorgänge Aspekte der Flugtheorie, Flugstabilität und Flugdynamik. |
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Sie leiten aus Erkenntnissen zur Atmosphärenphysik Auswirkungen auf das Flugverhalten ab. |
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Sie machen sich mit den Besonderheiten beim Schleppen von Luftfahrzeugen in der Luft vertraut. |
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Sie schließen anhand flugtheoretischer Grundlagen auf Anforderungen der Luftfahrzeugstruktur. |
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Unter Beachtung der Handhabung und Lagerung von Luftfahrzeugen (Rollen, Schleppen, Aufbocken, elektrischer Potentialausgleich, Außenbordversorgung, Abstellen und Sichern des Luftfahrzeuges) führen sie die Arbeiten zur Wartungsvorbereitung in der ihnen bekannten Arbeitsumgebung (physikalische Umgebung) durch. |
Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Regeln für das Bewegen von Luftfahrzeugen am Boden vertraut. |
12 Ustd. 1.5 |
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Sie ermitteln die Vorgaben für das Rollen, Schleppen und Aufbocken eines Luftfahrzeuges und wenden die geltenden Regeln auf den Luftfahrtverkehrsflächen an. |
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Sie führen dazu Berechnungen von Kräften und Momenten durch. |
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Sie bereiten das Luftfahrzeug auf das Abstellen am Boden vor und sichern es gegen Beschädigungen. |
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Sie eruieren mögliche Ursachen für Beschädigungen. |
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Wegrollen |
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Kollisionen |
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Umwelteinflüsse |
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Sie stellen einen Potentialausgleich zwischen Luftfahrzeugen, anderen Fahrzeugen und Maschinen sowie dem Erdboden her und berücksichtigen dabei den Arbeits- und Brandschutz. |
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Sie sichern für die Instandhaltungsarbeiten am Luftfahrzeug die Außenbordversorgung mit elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Energie. |
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Sie beachten bei den durchzuführenden Arbeiten die Gegebenheiten der physikalischen Umgebung |
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Temperatur |
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Lärm |
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Luftfeuchtigkeit |
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Vibration |
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Sie prüfen die Betriebsbereitschaft der für den Arbeitsablauf notwendigen technischen Mittel (Werkzeuge) und wenden Verfahren zur Qualitätskontrolle an. Gleichfalls berücksichtigen sie ihre eigene Leistungsfähigkeit (menschliche Leistung und Einschränkung, leistungsbeeinflussende Faktoren), soziale Faktoren wie Teamarbeit und Kommunikation, Faktoren, die die optimale und sichere Arbeitsleistung beeinflussen (Sicherheitsmanagement) und solche, um menschliche Fehler (Murphys Law, Dirty Dozen) zu minimieren. |
Die Schülerinnen und Schüler bereiten Arbeiten am Luftfahrzeug vor. |
21 Ustd. 1.6 |
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Sie legen den Einsatz von Werkzeugen, Vorrichtungen und Prüfmitteln fest und prüfen deren Betriebsbereitschaft. |
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Sie handeln nach Qualitätsvorgaben und wenden zur Fehlerminimierung Verfahren der Qualitätskontrolle und des Sicherheitsmanagements an |
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Murphys Law |
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Dirty Dozen |
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Sie schätzen ihre eigene Leistungsfähigkeit und Arbeitsergebnisse unter Berücksichtigung der Human Factors ein. |
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Sie beachten soziale Faktoren bei der Arbeit im Team und nutzen Grundregeln der Kommunikation. |
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Die Schülerinnen und Schüler prüfen und reflektieren ihre Arbeitsergebnisse, dokumentieren und bewerten sie und ergreifen Maßnahmen, um Defizite zukünftig zu vermeiden. |
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre eigenen Handlungen zur Absicherung der Betriebsbereitschaft von Luftfahrzeugen sowie die Arbeitsergebnisse. |
12 Ustd. 1.7 |
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Sie diskutieren mögliche Ursachen für auftretende Fehler und erstellen Fehlervermeidungspläne. |
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Sie beurteilen ihre eigene Rolle im Team und unterbreiten Optimierungsvorschläge für die Teamarbeit. |
Lernfeld 1 | Arbeitsvorgänge an Luftfahrzeugen vorbereiten |
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Ustd. |
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Lernsituationen |
1.1
Arbeitsplatz am Luftfahrzeug kennenlernen
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26 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.2
Arbeitsdokumente analysieren Arbeitsdokumente analysieren
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9 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.3
Aufbau und Konstruktionsprinzipien von Luftfahrzeugen erarbeiten
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18 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.4
Bewegung und Kräfte im Flug mit Hilfe von Berechnungen untersuchen
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22 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.5
Luftfahrzeug für den Arbeitsvorgang vorbereiten
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12 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.6
Arbeiten am Luftfahrzeug im Team koordinieren
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21 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.7
Arbeitsergebnisse reflektieren und Optimierungsvorschläge unter-breiten
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12 Ustd. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernsituation |
1.1
Arbeitsplatz am Luftfahrzeug kennenlernen
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26 Ustd. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftrag | Ihr Betrieb hat den Auftrag erhalten, an einem Luftfahrzeug Instandhaltungsaufgaben durchzuführen. Dazu ist es notwendig, den Arbeitsplatz entsprechend den Arbeitsschutzregeln und den luftfahrtrechtlichen Vorschriften vorzubereiten. Erarbeiten Sie eine Checkliste für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes unter Beachtung der geltenden Vorschriften. |
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Berufsbezogenes Englisch bildet die Integration der Fremdsprache in die Lernfelder ab.
Der Englischunterricht im berufsübergreifenden Bereich gemäß den Vorgaben der Stundentafel und der Unterricht im berufsbezogenen Englisch stellen eine Einheit dar. Es werden gezielt Kompetenzen entwickelt, die die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Europa und in einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt unterstützen.
Der Englischunterricht orientiert auf eine weitgehend selbstständige Sprachverwendung mindestens auf dem Niveau B1 des KMK-Fremdsprachenzertifikats[1], das sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) orientiert. Dabei werden die vorhandenen fremdsprachlichen Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion um berufliche Handlungssituationen erweitert. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten motiviert werden, sich den Anforderungen des Niveaus B2 zu stellen.
Grundlage für den berufsbezogenen Englischunterricht bilden die in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans formulierten fremdsprachlichen Aspekte. Der in den Lernfeldern integrativ erworbene Fachwortschatz wird in vielfältigen Kommunikationssituationen angewandt sowie orthografisch und phonetisch gesichert. Relevante grammatische Strukturen werden aktiviert. Der Unterricht strebt den Erwerb grundlegender interkultureller Handlungsfähigkeit mit dem Ziel an, mehr Sicherheit im Umgang mit fremdsprachigen Kommunikationspartnern zu entwickeln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, im beruflichen Kontext erfolgreich zu kommunizieren.
Der Unterricht im berufsbezogenen Englisch ist weitgehend in der Fremdsprache zu führen und handlungsorientiert auszurichten. Dies kann u. a. durch Projektarbeit, Gruppenarbeit und Rollenspiele geschehen. Dazu sind die Simulation wirklichkeitsnaher Situationen im Unterricht, die Nutzung von Medien und moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie das Einüben und Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken eine wesentliche Voraussetzung.
Vertiefend kann berufsbezogenes Englisch im Wahlbereich angeboten werden. Empfehlungen dazu werden in den berufsgruppenbezogenen Modulen des Lehrplans Englisch für die Berufsschule/Berufsfachschule gegeben.
Die Teilnahme an den Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Niveau B1 oder Niveau B2 in der beruflichen Bildung in einem berufsrelevanten Bereich kann von den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der Lehrkraft für Fremdsprachen individuell entschieden werden.
Die Niveaubeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats weist folgende Anforderungen in den einzelnen Kompetenzbereichen aus:
Rezeption: Gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen
Hör- und Hörsehverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen, wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexere berufstypische Texte global, selektiv und detailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist.
Leseverstehen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen.
Produktion: Fremdsprachige Texte erstellen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen.
Mediation: Textinhalte in die jeweilige Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben. Sie können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen. Sie können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen.
Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen
Niveau B1
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen.
Niveau B2
Die Schülerinnen und Schüler können unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen.
[1] Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_11_20-Fremdsprachen-berufliche-Bildung.pdf