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Lehrplan Berufliches Gymnasium

Wirtschaftslehre/Recht

2007/2018/2020/2026

 

Impressum

Der überarbeitete Lehrplan für das Berufliche Gymnasium tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Die Lehrpläne wurden erstellt durch Lehrerinnen und Lehrer der Beruflichen Gymnasien in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -.

Eine teilweise Überarbeitung der Lehrpläne erfolgte durch Lehrerinnen und Lehrer der Beruflichen Gymnasien im Jahr 2018 sowie 2020 und 2026 in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Bildungsinstitut bzw. dem

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Radebeul
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul
www.lasub.smk.sachsen.de

Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de

Teil Grundlagen

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Grundstruktur

Im Teil Grundlagen enthält der Lehrplan Ziele und Aufgaben des Beruflichen Gymnasiums, Aussagen zum fächerverbindenden Unterricht sowie zur Entwicklung von Lernkompetenz.

Im fachspezifischen Teil werden für das Fach die allgemeinen fachlichen Ziele ausgewiesen, die für eine Klassen- bzw. Jahrgangsstufe oder für mehrere Jahrgangsstufen als spezielle fachliche Ziele differenziert beschrieben sind und dabei die Prozess- und Ergebnisorientierung sowie die Progression des schulischen Lernens ausweisen.

Lernbereiche, Zeitrichtwerte

In der Klassenstufe 11 und der Jahrgangsstufe 12 sind Lernbereiche mit Pflichtcharakter im Umfang von 26 Wochen verbindlich festgeschrieben, in der Jahrgangsstufe 13 sind 22 Wochen verbindlich festgelegt. Eine Ausnahme  bildet das Fach Mathematik mit verbindlich zu unterrichtenden Wahlpflichtbereichen.

Entscheidungen über eine zweckmäßige zeitliche Reihenfolge der Lern­bereiche innerhalb einer Klassen- oder Jahrgangsstufe bzw. zu Schwer­punkten innerhalb eines Lernbereiches liegen in der Verantwortung der Lehrkraft. Zeitrichtwerte können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden.

tabellarische Darstellung der Lernbereiche

Die Gestaltung der Lernbereiche erfolgt in tabellarischer Darstellungsweise.

Bezeichnung des Lernbereiches Zeitrichtwert

Lernziele und Lerninhalte

Bemerkungen

Verbindlichkeit der Lernziele und Lerninhalte

Lernziele und Lerninhalte sind verbindlich. Sie kennzeichnen grundlegende Anforderungen in den Bereichen Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung und Werteorientierung.

Im Sinne der Vergleichbarkeit von Lernprozessen erfolgt die Beschreibung der Lernziele in der Regel unter Verwendung einheitlicher Begriffe. Diese verdeutlichen bei zunehmendem Umfang und steigender Komplexität der Lernanforderungen didaktische Schwerpunktsetzungen für die unterrichtliche Erarbeitung der Lerninhalte.

Bemerkungen

Bemerkungen haben Empfehlungscharakter. Gegenstand der Bemerkungen sind inhaltliche Erläuterungen, Hinweise auf geeignete Lehr- und Lernmethoden und Beispiele für Möglichkeiten einer differenzierten Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie umfassen Bezüge zu Lernzielen und Lerninhalten des gleichen Faches, zu anderen Fächern und zu den überfachlichen Bildungs- und Erziehungszielen des Beruflichen Gymnasiums.

Verweisdarstellungen

Verweise auf Lernbereiche des gleichen Faches und anderer Fächer sowie auf überfachliche Ziele werden mit Hilfe folgender grafischer Elemente veranschaulicht:

➔   LB 2

Verweis auf Lernbereich des gleichen Faches der gleichen Klassen- bzw. Jahrgangsstufe

 

➔   Kl. 11, LB 2

Verweis auf Lernbereich des gleichen Faches  einer anderen Klassen- bzw. Jahrgangsstufe

 

➔   DE, Gk 12, LB 2

Verweis auf Klassen- bzw. Jahrgangsstufe, Lernbereich eines anderen Faches

 

⇒   Lernkompetenz

Verweise auf ein überfachliches Bildungs- und Erziehungsziel des Beruflichen Gymnasiums  (s. Ziele und Aufgaben des Beruflichen Gym­nasiums)

 

Beschreibung der Lernziele

Einblick gewinnen

Begegnung mit einem Gegenstandsbereich/Wirklichkeitsbereich oder mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden als grundlegende Orien­tierung, ohne tiefere Reflexion

Kennen

über Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammen­hängen, zu Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden sowie zu ty­pischen Anwendungsmustern aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Kontext verfügen

Übertragen

Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden in vergleichbaren Kontexten verwenden

Beherrschen

Handlungs- und Verfahrensweisen routinemäßig gebrauchen

Anwenden

Kenntnisse und Erfahrungen zu Sachverhalten und Zusammenhängen, im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken oder Fachmethoden durch Abs­traktion und Transfer in unbekannten Kontexten verwenden

Beurteilen/Sich positionieren

begründete Sach- und/oder Werturteile entwickeln und darstellen, Sach- und/oder Wertvorstellungen in Toleranz gegenüber anderen annehmen oder ablehnen, vertreten, kritisch reflektieren und ggf. revidieren

Gestalten/Problemlösen

Handlungen/Aufgaben auf der Grundlage von Wissen zu komplexen Sach­verhalten und Zusammenhängen, Lern- und Arbeitstechniken, geeigneten Fachmethoden sowie begründeten Sach- und/oder Werturteilen selbststän­dig planen, durchführen, kontrollieren sowie zu neuen Deutungen und Folgerungen gelangen

Abkürzungen

In den Lehrplänen des Beruflichen Gymnasiums werden folgende Abkürzungen verwendet: 

AT/BIO Agrartechnik mit Biologie
BIO Biologie
BIT Biotechnik
BT Technik mit dem Schwerpunkt Bautechnik
CH Chemie
DE Deutsch
EF Erschließungsfeld
EBBD European Business Behaviour and Democracy
EL/CH Ernährungslehre mit Chemie
EN Englisch
ETH Ethik
ET Technik mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik
FR Französisch
GE/GK Geschichte/Gemeinschaftskunde
GESO Gesundheit und Soziales
Gk Grundkurs
GK Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung (Oberschule)
GMT Technik mit dem Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik
INF Informatik
IS Informatiksysteme
Jgst. Jahrgangsstufe
Kl. Klassenstufe
KU Kunst
LA Latein
LB Lernbereich
LBW Lernbereich mit Wahlcharakter
LBWP Lernbereich mit Wahlpflichtcharakter (Mathematik)
LDE Lehrerdemonstrationsexperiment
LIT Literatur
Lk Leistungskurs
LMT Lebensmitteltechnologie
MA Mathematik
MBT Technik mit dem Schwerpunkt Maschinenbautechnik
MU Musik
OS Oberschule
PH Physik
POL Polnisch
RE/e Evangelische Religion
RE/k Katholische Religion
RS Realschulbildungsgang
RU Russisch
SE Schülerexperiment
SPA Spanisch
SPO Sport
TE Technik (mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektro-technik, Gestaltungs- und Medientechnik sowie Maschinenbautechnik)
TSC Tschechisch
UA Umweltanalytik
Ustd. Unterrichtsstunden
VBWL/RW Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
WGEO Wirtschaftsgeographie
WGk Wahlgrundkurs
WPRA Wissenschaftliches Praktikum
W/R Wirtschaftslehre/Recht
WT Webtechnologie
2. FS Zweite Fremdsprache (Oberschule)

Ziele und Aufgaben des Beruflichen Gymnasiums

Bildungs- und Erziehungsauftrag

Das Berufliche Gymnasium ist eine eigenständige Schulart. Es baut auf  ei­nem mittleren Schulabschluss auf und führt nach zentralen Prüfungen zur allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturientinnen und Abiturienten verfügen über die für ein Hoch­schulstudium notwendige Studierfähigkeit. Die Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit sowie die Möglichkeit zur Gestaltung des eigenen Lebens in sozialer Verantwortung und die Befähigung zur Mitwirkung in der demokratischen Gesellschaft gehören zum Auftrag des Beruflichen Gymnasiums.

Den individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler wird unter ande­rem durch die Möglichkeit zur eigenen Schwerpunktsetzung entsprochen. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich für eine Fachrichtung und damit für das zweite Leistungskursfach. Sie treffen die Wahl des ersten Leistungskursfaches und können unterschiedliche allgemeinbildende und fachrichtungsbezogene Wahl­pflicht- und Wahlkurse belegen.

Bildungs- und Erziehungsziele

Vertiefte Allgemeinbildung, Wissenschaftspropädeutik, allgemeine Studier­fähigkeit und fachrichtungsspezifische Berufsorientierung sind Ziele des  Beruflichen Gymnasiums.

Das Berufliche Gymnasium bereitet junge Menschen darauf vor, selbstbe­stimmt zu leben, sich selbst zu verwirklichen und in sozialer Verantwortung zu handeln. Im Bildungs- und Erziehungsprozess des Beruflichen Gymna­siums sind

  • der Erwerb intelligenten und anwendungsfähigen Wissens,
  • die Entwicklung von Lern-, Methoden- und Sozialkompetenz und
  • die Werteorientierung

in allen fachlichen und überfachlichen Zielen miteinander zu verknüpfen.

Die überfachlichen Ziele beschreiben darüber hinaus Intentionen, die auf die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler gerichtet sind und in jedem Fach konkretisiert und umgesetzt werden müssen.

Eine besondere Bedeutung kommt der politischen Bildung als aktivem Beitrag zur Entwicklung der Mündigkeit junger Menschen und zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu. 

Als ein übergeordnetes Bildungs- und Erziehungsziel des Beruflichen Gymnasiums ist politische Bildung im Sächsischen Schulgesetz verankert und muss in allen Fächern angemessen Beachtung finden. Zudem ist sie integrativ, insbesondere in den überfachlichen Zielen Werteorientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Reflexions- und Diskursfähigkeit sowie Verantwortungsbereitschaft enthalten. 

Ausgehend vom mittleren Schulabschluss werden überfachliche Ziele formuliert, die in allen Fächern zu realisieren sind.

Die Schülerinnen und Schüler eignen sich systematisch intelligentes Wissen an, das von ihnen in unterschiedlichen Zusammenhängen genutzt und zunehmend selbstständig angewendet werden kann. [Wissen]

Sie erwerben berufsbezogenes Wissen und vertiefen wissenschafts­propädeutische Denkweisen und Arbeitsmethoden an Beispielen der ar­beitsweltnahen Bezugswissenschaft. [Berufsorientierung] 

Sie erweitern ihr Wissen über die Gültigkeitsbedingungen spezifischer  Erkenntnismethoden und lernen, dass Erkenntnisse von den eingesetzten Methoden abhängig sind. Dabei entwickeln sie ein differenziertes Weltverständnis. [Methodenbewusstsein]

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die Fähigkeit weiter, Informationen zu gewinnen, einzuordnen und zu nutzen, um ihr Wissen zu erweitern, neu zu strukturieren und anzuwenden. Sie vertiefen ihre Fähigkeiten, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sicher, sachgerecht, situativ-zweckmäßig, verantwortungs- und gesundheitsbewusst zu nutzen. Sie erweitern ihre Kenntnisse zu deren Funktionsweisen und nutzen diese zur kreativen Lösung von Problemen. [informatische Bildung]

Sie erweitern und vertiefen ihre Kenntnisse über Medien sowie deren Funktions-, Gestaltungs- und Wirkungsweisen. Sie nutzen Medien selbstständig für das eigene Lernen, erfassen und analysieren mediengeprägte Problemstellungen und stärken ihre medienkritische Reflexion. [Medienbildung]

Die Schülerinnen und Schüler wenden selbstständig und zielorientiert Lernstrategien an, die selbstorganisiertes und selbstverantwortetes Lernen unterstützen und auf lebenslanges Lernen vorbereiten. [Lernkompetenz]

Sie vertiefen erworbene Problemlösestrategien und entwickeln das Vermögen weiter, planvoll zu beobachten, zu beschreiben, zu analysieren, zu  ordnen und zu synthetisieren. Sie sind zunehmend in der Lage, problembezogen deduktiv oder induktiv vorzugehen, Hypothesen zu bilden sowie zu überprüfen und gewonnene Erkenntnisse auf einen anderen Sachverhalt zu transferieren. Sie lernen in Alternativen zu denken, Phantasie und Kreativität weiter zu entwickeln und Lösungen auf ihre Machbarkeit zu überprüfen. [Problemlösestrategien]

Sie entwickeln vertiefte Reflexions- und Diskursfähigkeit, um ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich zu führen. Sie lernen, Positionen, Lösungen und Lösungswege kritisch zu hinterfragen. Sie erwerben die Fähigkeit, differenziert Stellung zu beziehen und die eigene Meinung sachgerecht  zu begründen. Sie eignen sich die Fähigkeit an, komplexe Sachverhalte  unter Verwendung der entsprechenden Fachsprache sowohl mündlich als auch schriftlich logisch strukturiert und schlüssig darzulegen. [Reflexions- und Diskursfähigkeit]

Sie entwickeln die Fähigkeit weiter, effizient mit Zeit und Ressourcen um­zugehen, indem sie Arbeitsabläufe zweckmäßig planen und gestalten sowie geistige und manuelle Operationen beherrschen. [Arbeitsorganisation]

Sie vertiefen die Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten, bereiten sich auf den Umgang mit vielschichtigen und vielgestaltigen Problemen und Themen vor und lernen, diese mehrperspektivisch zu betrachten. [Interdisziplinarität, Mehrperspektivität]

Sie entwickeln Kommunikations- und Teamfähigkeit weiter. Sie lernen, sich adressaten-, situations- und wirkungsbezogen zu verständigen und  erfahren, dass Kooperation für die Problemlösung zweckdienlich ist. [Kommunikationsfähigkeit]

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die Fähigkeit zu Empathie und Perspektivwechsel weiter und sind bereit, sich für die Rechte und Bedürfnisse anderer einzusetzen. Sie setzen sich mit unterschiedlichen Positionen und Wertvorstellungen auseinander, um sowohl eigene Positionen einzunehmen als auch anderen gegenüber Toleranz zu entwickeln. [Empathie und Perspektivwechsel] 

Sie stärken ihre interkulturelle Kompetenz, um offen zu sein, sich mit anderen zu verständigen und angemessen zu handeln. [Interkulturalität] 

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich, ausgehend von den eigenen Lebensweltbezügen, einschließlich ihrer Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur, mit lokalen, regionalen und globalen Entwicklungen auseinander. Sie entwickeln die Fähigkeit weiter, Auswirkungen von Entscheidungen auf das Leben der Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft zu bewerten. Sie setzen sich bewusst für eine ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung ein und wirken gestaltend daran mit. Dabei nutzen sie vielfältige Partizipationsmöglichkeiten. [Bildung für nachhaltige Entwicklung]

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ihre eigenen Wertvorstellungen auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, indem sie Werte im schulischen Alltag erleben, kritisch reflektieren und diskutieren. Dazu gehören insbesondere Erfahrungen der Toleranz, der Akzeptanz, der Anerkennung und der Wertschätzung im Umgang mit Vielfalt sowie Respekt vor dem Leben, dem Menschen und vor zukünftigen Generationen. Sie stärken ihre Fähigkeit und Bereitschaft, sich vor dem Hintergrund demokratischer Handlungsoptionen aktiv in die freiheitliche Demokratie einzubringen. [Werteorientierung]

Sie entwickeln eine persönliche Motivation für die Übernahme von Verantwortung in Schule und Gesellschaft. [Verantwortungsbereitschaft]

Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses

Der Bildungs- und Erziehungsprozess ist individuell und gesellschaftsbe­zogen zugleich. Das Berufliche Gymnasium als eine Schulart im Beruflichen Schulzentrum muss als sozialer Erfahrungsraum den Schülern Gelegenheit geben, den Anspruch auf Selbstständigkeit, Selbstverantwortung und Selbstbestimmung einzulösen und Mitverantwortung bei der gemeinsamen Gestaltung schulischer Prozesse zu tragen.

Die Lernenden werden in ihrer Individualität angenommen, indem ihre Leistungsvoraussetzungen, Erfahrungen und speziellen Interessen und Neigungen berücksichtigt werden. Dazu ist ein Unterrichtsstil notwendig, der Schülerinnen und Schülern Neugier weckt, zu Kreativität anregt und Selbsttätigkeit und Selbstverantwortung verlangt. Durch unterschiedliche Formen der Binnendifferenzierung wird fachliches und soziales Lernen optimal gefördert. Ein vielfältiger Einsatz von traditionellen und digitalen Medien befähigt die Schülerinnen und Schüler, diese kritisch zu hinterfragen und für das selbstständige Lernen zu nutzen.

Der altersgemäße Unterricht im Beruflichen Gymnasium geht von der Selbsttätigkeit, den erweiterten Erfahrungen und dem wachsenden Abs­traktionsvermögen der Schülerinnen und Schüler aus. Durch eine gezielte Auswahl geeigneter Methoden und Verfahren der Unterrichtsführung ist diesem Anspruch Rechnung zu tragen. Die Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums werden zunehmend an der Unterrichtsgestaltung beteiligt und übernehmen für die zielgerichtete Planung und Realisierung von Lernprozessen Mitverantwortung. Das verlangt von allen Beteiligten Engagement, Gemeinschaftsgeist und Verständnis für andere Positionen. 

In der Klassenstufe 11 (Einführungsphase) unterstützt die Schule durch entsprechende Angebote die Schülerinnen und Schüler bei der Suche nach ihren speziellen Stärken, die ebenso gefördert werden wie der Abbau von Schwächen. Bei der Unterrichtsgestaltung sind Methoden, Strategien und Techniken der Wissensaneignung zu vermitteln und den Schülerinnen und Schülern in Anwendungssituationen bewusst zu machen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, ihren Lernweg selbstbestimmt zu gestalten, Lernerfolge zu erzielen und Lernprozesse und -ergeb­nisse selbstständig und kritisch einzuschätzen.

Die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) sind durch das Kurs­system nicht nur mit einer veränderten Organisationsform verbunden, son­dern auch mit weiteren, die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördernden Arbeitsformen. Der systematische Einsatz von traditionellen und digitalen Medien fördert das selbstgesteuerte, problemorientierte und kooperative Lernen. Unterricht bleibt zwar lehrergesteuert, doch im Mittel­punkt steht die Förderung von Eigenaktivität der jungen Erwachsenen bei der Gestaltung des Lernprozesses. Die Schülerinnen und Schüler lernen Problemlöseprozesse eigenständig zu organisieren sowie die Ergebnisse eines Arbeitsprozesses strukturiert und in angemessener Form zu prä­sentieren. Ausdruck dieser hohen Stufe der Selbstständigkeit kann u. a. die Anfertigung einer besonderen Lernleistung (BELL) sein.

Eine von Kooperation und gegenseitigem Verständnis geprägte Lernatmo­sphäre an der Schule, in der die Lehrerinnen und Lehrer Vertrauen in die Leistungsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler haben, trägt nicht nur zur besseren Problemlösung im Unter­richt bei, sondern fördert zugleich soziale Lernfähigkeit.

Unterricht am Beruflichen Gymnasium muss sich noch stärker um eine Sicht bemühen, die über das Einzelfach hinausgeht. Die Lebenswelt ist in ihrer Komplexität nur begrenzt aus der Perspektive des Einzelfaches zu erfassen. Fachübergreifendes und fächerverbindendes Lernen tragen dazu bei, andere Perspektiven einzunehmen, Bekanntes und Neuartiges in Beziehung zu setzen und nach möglichen gemeinsamen Lösungen zu suchen.

Im Beruflichen Gymnasium lernen und leben die Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt miteinander. Die Schülerinnen und Schüler werden mit seinen ihren individuellen Fähigkeiten, Eigen­schaften, Wertvorstellungen und seinem ihrem Lebens- und Erfahrungshintergrund respektiert. In gleicher Weise respektieren sie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Unter­schiedliche Positionen bzw. Werturteile werden geäußert und auf der Basis der demokratischen Grundordnung zur Diskussion gestellt.

Wesentliche Kriterien eines guten Schulklimas am Beruflichen Gymnasium sind Transparenz der Entscheidungen, Gerechtigkeit und Toleranz sowie Achtung und Verlässlichkeit im Umgang aller an Schule Beteiligten. Wichtige Partner sind die Eltern, die kontinuierlich den schulischen Erziehungsprozess begleiten und aktiv am Schulleben partizipieren sollen sowie nach Möglichkeit Ressourcen und Kompetenzen zur Verfügung stellen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu angeregt werden, sich über den Unterricht hinaus zu engagieren. Das in ein Berufliches Schulzentrum eingegliederte Berufliche Gymnasium bietet dazu genügend Betätigungsfelder, die von der Arbeit in den Mitwirkungsgremien bis hin zu kulturellen und gemeinschaftlichen Aufgaben reichen.

Die gezielte Nutzung der Kooperationsbeziehungen des Beruflichen Schulzentrums mit Ausbildungsbetrieben, überbetrieblichen Einrichtungen,  Kammern und Verbänden sowie Universitäten und Hochschulen bietet die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern des Beruflichen Gymnasiums einen Einblick in die berufliche Tätigkeit zu geben. Des Weiteren können auch besondere Lernorte entstehen, wenn Schülerinnen und Schüler nachbarschaftliche bzw. soziale Dienste leisten. Dadurch werden individuelles und soziales Engagement bzw. Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft verbunden.

Schulinterne Evaluation muss zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Arbeitskultur der Schule werden. Für den untersuchten Bereich werden Planungen bestätigt, modifiziert oder verworfen. Die Evaluation unterstützt die Kommunikation und die Partizipation der Betroffenen bei der Gestaltung von Schule und Unterricht.

Jedes Berufliche Gymnasium ist aufgefordert, unter Einbeziehung aller am Schulleben Beteiligten ein gemeinsames Verständnis von guter Schule als konsensfähiger Vision aller Beteiligten zu erarbeiten. Dazu werden pä­dagogische Leitbilder der künftigen Schule entworfen und im Schulpro­gramm konkretisiert.

Fächerverbindender Unterricht

Während fachübergreifendes Arbeiten durchgängiges Unterrichtsprinzip ist, setzt fächerverbindender Unterricht ein Thema voraus, das von einzelnen Fächern nicht oder nur teilweise erfasst werden kann.

Das Thema wird unter Anwendung von Fragestellungen und Verfahrensweisen verschiedener Fächer bearbeitet. Bezugspunkte für die Themenfindung sind Perspektiven und thematische Bereiche. Perspektiven beinhalten Grundfragen und Grundkonstanten des menschlichen Lebens:

Perspektiven

Raum und Zeit

Sprache und Denken

Individualität und Sozialität

Natur und Kultur

thematische Bereiche

Die thematischen Bereiche umfassen:

Verkehr

Medien

Kommunikation

Kunst

Verhältnis der Generationen

Gerechtigkeit

Eine Welt

Arbeit

Beruf

Gesundheit

Umwelt

Wirtschaft

Technik

Politische Bildung, Medienbildung und Digitalisierung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung sind besonders geeignet für den fächerverbindenden Unterricht.

Konzeption

Jede Schule kann zur Realisierung des fächerverbindenden Unterrichts eine Konzeption entwickeln. Ausgangspunkt dafür können folgende Überlegungen sein:

  1. Man geht von Vorstellungen zu einem Thema aus. Über die Einordnung in einen thematischen Bereich und eine Perspektive wird das konkrete Thema festgelegt.
  2. Man geht von einem thematischen Bereich aus, ordnet ihn in eine Per­spektive ein und leitet daraus das Thema ab.
  3. Man entscheidet sich für eine Perspektive, wählt dann einen themati­schen Bereich und kommt schließlich zum Thema.

Nach diesen Festlegungen werden Ziele, Inhalte und geeignete Organisationsformen bestimmt.

Bei einer Zusammenarbeit von berufsbezogenen und allgemeinbildenden Fächern ist eine Zuordnung zu einer Perspektive oder einem Themenbereich nicht zwingend erforderlich.

Lernen lernen

Lernkompetenz

Die Entwicklung von Lernkompetenz zielt darauf, das Lernen zu lernen. Unter Lernkompetenz wird die Fähigkeit verstanden, selbstständig Lernvorgänge zu planen, zu strukturieren, durchzuführen, zu überwachen, ggf. zu korrigieren und abschließend auszuwerten. Zur Lernkompetenz gehören als motivationale Komponente das eigene Interesse am Lernen und die Fähigkeit, das eigene Lernen zu steuern.

Strategien

Im Mittelpunkt der Entwicklung von Lernkompetenz stehen Lernstrategien. Diese umfassen:

  • Basisstrategien, welche vorrangig dem Erwerb, dem Verstehen, der Festigung, der Überprüfung und dem Abruf von Wissen dienen
  • Regulationsstrategien, die zur Selbstreflexion und Selbststeuerung hinsichtlich des eigenen Lernprozesses befähigen
  • Stützstrategien, die ein gutes Lernklima sowie die Entwicklung von Motivation und Konzentration fördern
Techniken

Um diese genannten Strategien einsetzen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler konkrete Lern- und Arbeitstechniken erwerben. Diese sind:

  • Techniken der Beschaffung, Überprüfung, Verarbeitung und Aufbereitung von Informationen (z. B. Lese-, Schreib-, Mnemo-, Recher­che-, Strukturierungs-, Visualisierungs- und Präsentationstechniken)
  • Techniken der Arbeits-, Zeit- und Lernregulation (z. B. Arbeitsplatzgestaltung, Hausaufgabenmanagement, Arbeits- und Prüfungsvorbereitung, Selbstkontrolle)
  • Motivations- und Konzentrationstechniken (z. B. Selbstmotivation, Entspannung, Prüfung und Stärkung des Konzentrationsvermögens)
  • Kooperations- und Kommunikationstechniken (z. B. Gesprächstechniken, Arbeit in verschiedenen Sozialformen)
Ziel

Ziel der Entwicklung von Lernkompetenz ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Lernvoraussetzungen realistisch einschätzen können und in der Lage sind, individuell geeignete Techniken und Medien situationsgerecht zu nutzen und für das selbstbestimmte Lernen einzusetzen.

Verbindlichkeit

Schulen realisieren eigenverantwortlich die Lernkompetenzförderung. Die Lehrpläne bieten dazu Ansatzpunkte und Anregungen. 

Für eine nachhaltige Wirksamkeit muss der Lernprozess selbst zum Unterrichtsgegenstand werden. Gebunden an Fachinhalte sollte ein Teil der Unterrichtszeit dem Lernen des Lernens gewidmet sein. 

Teil Fachlehrplan Wirtschaftslehre/Recht

Ziele und Aufgaben des Faches Wirtschaftslehre/Recht

Beitrag zur allgemeinen Bildung

Aufgabe des Faches Wirtschaftslehre/Recht ist es, die Schülerinnen und Schüler zur selbst- und mitverantwortlichen Teilhabe an einer sich ständig wandelnden, digitalisierten Arbeits- und Wirtschaftswelt zu befähigen.

Das Fach Wirtschaftslehre/Recht versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, ihr Wissen zu betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhängen und Prozessen sowie zum Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland zu erweitern, die Rollen der in einer Volkswirtschaft handelnden Wirtschaftssubjekte zu verstehen, diese in gesellschaftliche Entwicklungen einzuordnen und die Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Entscheidungen zu beurteilen. Aus diesem Verständnis heraus fördert das Fach die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Beurteilen nicht nur ökonomischer, sondern auch politischer, ethischer, sozialer, ökologischer und rechtlicher Sachverhalte. In diesem Kontext wird auch die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens thematisiert, um die Schülerinnen und Schüler für ihre Verantwortung gegenüber künftigen Generationen zu sensibilisieren.

Durch die selbstständige Auseinandersetzung mit der Globalisierung und den damit verbundenen Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt unterstützt das Fach Wirtschaftslehre/Recht die Schülerinnen und Schüler, Chancen des Wandels zu reflektieren und zu nutzen. Dadurch sind die Schülerinnen und Schüler befähigt, ihr Wissen ständig zu erweitern, ihren individuellen Lernprozess selbst zu verantworten und zielorientiert zu gestalten. Dabei entwickeln sie im Rahmen des persönlichen Informationsmanagements die Kompetenzen, sich Informationen zu beschaffen, zu systematisieren, zu analysieren, zu reflektieren und zu bewerten. Damit leistet das Fach Wirtschaftslehre/Recht einen Beitrag zum lebenslangen Lernen.

Das Fach Wirtschaftslehre/Recht fördert in der Auseinandersetzung mit den sich oftmals gegenüberstehenden ökonomischen, ethischen und ökologischen Zielen Konfliktfähigkeit, Toleranz und Kompromissfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Mit der Erkenntnis, dass sich das Recht an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientiert, dient das Fach der weiteren Ausprägung ethisch-moralischer Kompetenz und des Rechtsbewusstseins.

Vor dem Hintergrund der bei den Schülerinnen und Schülern zu entwickelnden Werteorientierung in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Aktualität demokratischer Aushandlungsprozesse ist eine enge Verbindung mit dem Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde gegeben. 

In der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Sachverhalten fördert das Fach Wirtschaftslehre/Recht das Interesse der Schülerinnen und Schüler an lokalen, regionalen und globalen Herausforderungen unserer Zeit. In der Auseinandersetzung mit aktuellen Fragestellungen und Ereignissen sowie der Entwicklung von Lösungsansätzen werden die Schülerinnen und Schüler zu zukunftsfähigem Denken und Handeln angeregt. Hierbei kommt der Bildung für nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle zu.

allgemeine fachliche Ziele

Abgeleitet aus den Zielen und Aufgaben des Beruflichen Gymnasiums und dem Beitrag des Faches zur allgemeinen Bildung werden folgende allgemeine fachliche Ziele formuliert: 

  • Erweitern von Wissen zu betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie rechtlichen Sachverhalten
  • Entwickeln der Fähigkeit fachspezifische Arbeitsmethoden zu nutzen
  • Reflektieren aktueller Ereignisse des Wirtschaftslebens und der Wirtschaftspolitik
  • Entwickeln der Argumentationsfähigkeit unter Verwendung der Fachtermini
Strukturierung

Das Fach Wirtschaftslehre/Recht baut auf Wissen auf, das die Schülerinnen und Schüler in der Oberschule in den Fächern Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung erworben haben. Die Klassenstufe 11 leistet als Einführungsphase einen Beitrag um den Schülerinnen und Schülern die Vernetzung der beiden Bereiche Wirtschaft und Recht zu verdeutlichen.

Die Lernbereiche der Jahrgangsstufen 12 und 13 beinhalten Themen, die die vielfältigen wirtschaftlichen und rechtlichen Prozesse unserer Lebens- und Arbeitswelt verdeutlichen.

In Klassenstufe 11 soll der Unterricht in den Lernbereichen 1 und 2 des Faches Wirtschaftslehre/Recht als vernetzter Unterricht mit Teilen der Lernbereiche 1 und 2 des Faches Informatik durchgeführt werden. Dabei sind die Lernziele und Lerninhalte der benannten Lernbereiche der beiden Fächer so miteinander zu verknüpfen, dass diese multiperspektivisch und interdisziplinär bearbeitet werden können. Die Schülerinnen und Schüler erhalten damit die Chance, Verbindungen und Schnittmengen zu verstehen. Sie lernen im besonderen Maße, wie das Zusammenführen mehrerer Fachperspektiven für komplexe Problemlösungen nutzbar gemacht werden kann.

Unter Berücksichtigung von Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der Möglichkeiten einer fachrichtungsspezifischen Vertiefung wählt die Lehrkraft in den Jahrgangsstufen 12 und 13 einen der Lernbereiche 5A oder 5B aus. Abschließend soll im Lernbereich 6 von den Schülerinnen und Schülern aufbauend auf den in Klassenstufe 11 erworbenen Grundlagen im Projektmanagement ein fachrichtungsbezogenes Projekt mit wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Inhalten gestaltet werden.

Unterrichtseinheiten, in denen Schülerinnen und Schüler selbstständig und i. d. R. in der Schule Aufgaben in digitalen Formaten bearbeiten können, sind mit der Empfehlung „Digital gestütztes Selbstlernen“ gekennzeichnet.

didaktische Grundsätze

Die wirtschaftlichen Zusammenhänge unseres Lebens sind in ihren vielfältigen Erscheinungsformen, prozessualen Abläufen und Wirkungen von hoher Komplexität. Leitende didaktische Prinzipien für die Auffindung und Aufbereitung geeigneter Unterrichtsinhalte sind deshalb kategoriales Lernen, Problemorientierung, Exemplarität, Perspektivwechsel sowie Wissenschafts- und Handlungsorientierung. Weiterhin wird der Unterricht bestimmt durch den Beutelsbacher Konsens, der das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und das Gebot der Interessenslage beinhaltet.

Eine selbstständige Analyse, Strukturierung und Reflexion komplexer ökonomischer Zusammenhänge und Prozesse durch die Schülerinnen und Schüler erfordert das Arbeiten mit Kategorien wie zum Beispiel Bedürfnis, Knappheit, Interessen, Konflikt, Recht oder Gerechtigkeit.

Der Lernprozess wird methodisch so gestaltet, dass problemlösendes Denken in wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Dimensionen gefördert wird. Im Fach Wirtschaftslehre/Recht kommt dabei den Unterrichtsmethoden Projekt, Fallstudie, Planspiel und Simulation eine herausgehobene Bedeutung zu. Diese Methoden verdeutlichen wirtschaftliche, soziale und politische Sachverhalte und tragen deren Komplexität, Wert- und Interessenbezogenheit angemessen Rechnung.

Die Einbeziehung fachrichtungsspezifischer Problemstellungen, außerschulischer Lernorte oder die Integration externer Experten fördern die Verknüpfung von abstraktem und konkretem Lernen und erhöhen die Anschaulichkeit, die Aktualität und den Praxisbezug des Unterrichts.

Eine grundlegende Wissenschaftsorientierung erfolgt durch die Vermittlung wesentlicher Arbeitsmethoden der Wirtschafts- und Rechtslehre sowie die konsequente Nutzung von Fachtermini. Die Arbeit mit Rechtsquellen und Subsumtion ist in alle Lernbereiche einzubeziehen. Dabei erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenz, Medien zunehmend selbstständig, verantwortungsbewusst und aufgabenbezogen einzusetzen.

Dem allgemeinen didaktischen Prinzip der Kontroversität folgend, sind bei Inhalten mit politischem Gehalt auch die damit in Verbindung stehenden fachspezifischen Arbeitsmethoden der politischen Bildung einzusetzen. Dafür eignen sich u. a. Rollen- und Planspiele, Streitgespräche, Pro- und Kontra-Debatten, Podiumsdiskussionen oder kriterienorientierte Fall-, Konflikt- und Problemanalysen. 

Bei Inhalten mit Anknüpfungspunkten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung eignen sich insbesondere die didaktischen Prinzipien der Visionsorientierung, des Vernetzten Lernens sowie der Partizipation. Vernetztes Denken bedeutet hier die Verbindung von Gegenwart und Zukunft einerseits und ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen des eigenen Handelns andererseits.

Übersicht über die Lernbereiche und Zeitrichtwerte

Zeitrichtwert

Klassenstufe 11

Lernbereich 1 Persönliches Informationsmanagement 6 Ustd.
Lernbereich 2 Projektmanagement und Geschäftsprozesse 6 Ustd.
Lernbereich 3 Unternehmerisches Handeln 24 Ustd.
Lernbereich 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen 16 Ustd.

Jahrgangsstufen 12 und 13 - Grundkurs

Lernbereich 1 Finanzwirtschaftliche Entscheidungsprozesse 28 Ustd.
Lernbereich 2 Individuelles und kollektives Arbeitsrecht 14 Ustd.
Lernbereich 3 Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik 20 Ustd.
Lernbereich 4 Geldwert und Geldpolitik 10 Ustd.
Lernbereich 5A Strafrecht 12 Ustd.
Lernbereich 5B Familienrecht und Erbrecht 12 Ustd.
Lernbereich 6 Fachrichtungsbezogenes Projekt 12 Ustd.

Klassenstufe 11

Ziele

Erweitern von Wissen betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie rechtlicher Sachverhalte

Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen über die Komplexität ökonomischer Zusammenhänge. In der Auseinandersetzung mit betrieblichen Problemstellungen entwickeln sie ein Verständnis für zielorientiertes und ökonomisches Handeln. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass der Erfolg eines Unternehmens sowohl durch unternehmerische Entscheidungen und Handlungen als auch durch externe und interne Faktoren bestimmt wird. Sie erweitern ihr Verständnis für einzel- und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge sowie ökonomische Entscheidungsoptionen im Spannungsfeld von Präferenzen und Restriktionen. Dabei machen sie sich die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen heutiger Entscheidungen bewusst.

Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihr Wissen über den Aufbau des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland. Sie eignen sich grundlegende Kenntnisse über die handelsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Unternehmensgründung sowie das Vertragsrecht an und reflektieren Handlungsmöglichkeiten für persönliche Lebenssituationen in ihrer Rolle als mündige Bürger.

Entwickeln der Fähigkeit fachspezifische Arbeitsmethoden zu nutzen 

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Gesetzestexten und sind zunehmend in der Lage, Rechtsnormen für die Auseinandersetzung mit rechtlichen Problemstellungen zu nutzen. Sie arbeiten mit Texten, Statistiken, Schaubildern und anderen Quellen zu ökonomischen Sachverhalten und werten diese aus. Sie analysieren wirtschaftstheoretische Modelle, beziehen diese auf reale Sachverhalte und erkennen deren Gültigkeitsbedingungen. Dazu nutzen sie sowohl traditionelle als auch digitale Medien.

Reflektieren aktueller Ereignisse des Wirtschaftslebens und der Wirtschaftspolitik

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit volkswirtschaftlichen Problemstellungen auseinander. Sie entwickeln Verständnis dafür, dass wirtschaftspolitische Entscheidungen zum einen auf der aktuellen Analyse und zum anderen auf Wirtschaftstheorien basieren, aber auch interessengeleitet sind. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage zu beurteilen, in wie weit sich Unternehmensentscheidungen und die Gegebenheiten des Marktes gegenseitig beeinflussen und bedingen. Sie entwickeln die Fähigkeit weiter, sich als Verbraucher im Wirtschaftsleben zurechtzufinden und verantwortungsbewusst zu agieren.

Entwickeln der Argumentationsfähigkeit unter Verwendung der Fachtermini

Die Schülerinnen und Schüler sind zunehmend in der Lage wirtschaftliche und rechtliche Grundprobleme in angemessener Fachsprache darzustellen und eigene Lösungsansätze zu ausgewählten Sachverhalten zu präsentieren.

Lernbereich 1: Persönliches Informationsmanagement 6 Ustd.

Kennen von Grundlagen und Strategien des persönlichen Informationsmanagements

vernetzter Unterricht 

Daten, Informationen, Wissen 

statistische Quellen

Wissenspyramide

Informations- und Wissensmanagement

Informationsflut

Large Language Models (LLM)

Ebenen des Informationsmanagements

Notwendigkeit von Datenschutz und Datensicherheit

Urheberrecht

Beherrschen der Beschaffung und Strukturierung von Informationen

rechtliche Vorgaben

Relevanz, Aktualität, Wahrheit von Informationen

Verwalten von Informationen, Terminen, Aufgaben

Auswahl von Informationsquellen

vernetzter Unterricht, fachspezifische Untersetzung

digitale Tools

Lernbereich 2: Projektmanagement und Geschäftsprozesse 6 Ustd.

Kennen der Grundlagen des Projektmanagements

Modellunternehmen

vernetzter Unterricht, fachspezifische Untersetzung

Kennen der Modellierung von Geschäftsprozessen

vernetzter Unterricht, fachspezifische Untersetzung

Kernprozesse und Serviceprozesse

betriebliche Grundfunktionen

Produktionsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen

fachrichtungsbezogene Beispiele

Visualisierung eines Geschäftsprozesses

Lernbereich 3: Unternehmerisches Handeln 24 Ustd.

Beurteilen der Motive wirtschaftlichen Handelns

Digital gestütztes Selbstlernen

Bedürfnis

latente und manipulierte Bedürfnisse

Güter

ökonomisches Prinzip

volks- und betriebswirtschaftliche Produktions­faktoren

Beherrschen der Gesetzmäßigkeiten des Marktes

Grundlagen

Angebot und Nachfrage

Gleichgewichtspreis

Marktarten, Marktformen 

Digital gestütztes Selbstlernen

Kennen der Wirtschaftsbeziehungen in einer Volkswirtschaft

aktueller Bezug 

einfacher, erweiterter und vollständiger Wirtschaftskreislauf

auch rechnerische Veranschaulichung

Übertragen des Wissens über ökonomisches Handeln auf die Gründung eines Unternehmens

Digital gestütztes Selbstlernen

Voraussetzungen für die Unternehmens­gründung

Unternehmensidee, persönliche Voraussetzungen, Businessplan
Projekt: Gründung eines Schülerunternehmens

Unternehmensziele

Mindmap

Kaufmannseigenschaften

Arbeit mit dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Firmenarten, Firmengrundsätze

Handelsregistereintragung

Einzelunternehmung

exemplarischer Vergleich von Personen- und Kapitalgesellschaften

Lernbereich 4: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen 16 Ustd.

Beurteilen der Notwendigkeit einer Rechtsordnung

Recht und Gerechtigkeit, Sitte und Moral

Einbeziehung gesellschaftlicher Veränderungen

Einstiegsdiskussion

Besuch einer Gerichtsverhandlung

Expertenbefragung

Kennen der Grundlagen des Rechts

Rechtsquellen und Rangordnung

Privatrecht und öffentliches Recht

objektives Recht und subjektives Recht

Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

Anwenden ausgewählter gesetzlicher Regelun­gen des BGB

Aufbau und Struktur des BGB

Fallbeispiele

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Rollenspiel

Digital gestütztes Selbstlernen

Besitz und Eigentum 

Beurteilen von Verträgen in Hinblick auf ihre Wirksamkeit

Arbeit mit Gesetzestexten

Zustandekommen von Rechtsgeschäften

E-Commerce

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit

Vertragsarten

Fallbeispiele

Digital gestütztes Selbstlernen

Inhalt des Kaufvertrages

Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft

Überblick zu den Leistungsstörungen

Gruppenarbeit

Mahnung, Verjährung, Zwangsvollstreckung

exemplarisch

Jahrgangsstufen 12 und 13 - Grundkurs

Ziele

Erweitern von Wissen betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie rechtlicher Sachverhalte

Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Wissen zur Finanzierung von Unternehmen, privaten Haushalten und des Staates an. Sie lernen die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland kennen. Sie erwerben ein vertieftes Wissen über die ökonomischen Entscheidungskategorien innerhalb des Unternehmens und können diese Kenntnisse auf ihre eigene Situation transferieren.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen über die arbeitsrechtlichen Grundlagen, den Aufbau der Gerichtsbarkeit und den Ablauf von Gerichtsverfahren in Deutschland. Sie setzen sich mit ausgewählten Problemstellungen verschiedener Rechtsgebiete auseinander und erkennen deren Bedeutung für alltägliche Lebenssituationen und unternehmerische Entscheidungen.

Entwickeln der Fähigkeit fachspezifische Arbeitsmethoden zu nutzen

Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten selbstständig anhand von Texten, Statistiken, Schaubildern und anderen Quellen Standpunkte zu ökonomischen sowie rechtlichen Sachverhalten und sind in der Lage, Problemlösungsvorschläge auch mit Hilfe von Gesetzestexten zu entwickeln. Dazu recherchieren sie selbstständig in traditionellen und digitalen Medien.

Sie entwickeln das Bewusstsein, ihre Rechte wahrzunehmen, ihre Pflichten zu erkennen und in ihrem Handeln zu beachten. Die Schülerinnen und Schüler setzen zielorientiert Informations- und Kommunikationssysteme ein und sind zunehmend in der Lage, reflektiert mit Medien umzugehen. Sie setzen sich mit den Auswirkungen digitaler Technologien auseinander und reflektieren, wie diese ökologisch, sozial und nachhaltig verantwortungsbewusst genutzt werden können.

Reflektieren aktueller Ereignisse des Wirtschaftslebens und der Wirtschaftspolitik

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln in der Auseinandersetzung mit unternehmerischen und volkswirtschaftlichen Problemstellungen ein Verständnis für unternehmerische und wirtschaftspolitische Entscheidungen in einer globalisierten Welt. Sie erfassen die Komplexität der Globalisierung und entwickeln Argumente zu ausgewählten Problemen. Sie erkennen, dass der Erfolg oder Misserfolg wirtschaftspolitischen Handelns erst im Nachhinein zuverlässig eingeschätzt werden kann. In diesem Zusammenhang machen sie sich ihre Verantwortung für künftige Generationen bewusst.

Die Schülerinnen und Schüler analysieren gesellschaftliche Entwicklungen und nutzen die Erkenntnisse für ihre eigene Zukunftsentscheidung.

Entwickeln der Argumentationsfähigkeit unter Verwendung der Fachtermini

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, wirtschaftliche und rechtliche Probleme in angemessener Fachsprache darzustellen und eigene Lösungsansätze zu ausgewählten Sachverhalten sowohl praxis- als auch wissenschaftsorientiert mit vielfältigen traditionellen und digitalen Medien zu präsentieren.

Lernbereich 1: Finanzwirtschaftliche Entscheidungsprozesse 28 Ustd.

Gestalten der privaten Finanzsituation

Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit

Diskussion: Problematik einer gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung

Entgeltberechnung

Einkommensteuererklärung

steuerliche Abzüge

Sozialversicherungsbeiträge

Diskussion zu aktuellen Entwicklungen

Digital gestütztes Selbstlernen

Leistungen der Sozialversicherung

Überblick

Digital gestütztes Selbstlernen

Budgetplanung

private Vorsorge und Vermögensbildung

Verbraucherzentrale Sachsen e. V.

Tabellenkalkulation

Verschuldung

Ablauf Verbraucherinsolvenzverfahren

Dispositionskredit

Darlehen

Kreditsicherheiten

Grundschuld

Bürgschaft

Sicherungsübereignung

Eigentumsvorbehalt

Kennen der Vermögens- und Kapitalstruktur eines Unternehmens

Inventar

Bilanz

Beurteilen von Finanzentscheidungen und deren Auswirkungen

Finanzierungsarten

Vergleich

betriebliche Kennzahlen

Produktivität

Wirtschaftlichkeit

Rentabilität

Unternehmensinsolvenz

aktuelle Beispiele

Ursachen

Verfahren

Lernbereich 2: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht 14 Ustd.

Übertragen der rechtlichen Kenntnisse auf das Arbeitsverhältnis

rechtliche Grundlagen

Arbeit mit Gesetzestexten

Arbeitsvertrag

Zustandekommen und Inhalt 

Nachweisgesetz (NachwG)

Rechte und Pflichten der Vertrags­partner

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsschutz

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Digital gestütztes Selbstlernen

sozial

technisch

Kennen der Grundlagen des kollektiven Arbeits­rechts

Mitwirkung und Mitbestimmung

Arbeit mit Gesetzestexten 

Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag

Ablauf Tarifverhandlungen

aktuelle Beispiele

Kennen des Ablaufs eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Besuch einer Gerichtsverhandlung

Lernbereich 3: Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik 20 Ustd.

Übertragen des Wissens zum Wirtschaftskreislauf auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Bruttoinlandsprodukt als Wohlstandsindikator

Abgrenzung zum Bruttonationaleinkommen

Möglichkeiten der Ermittlung

kritische Beurteilung

Auswertung von Grafiken und Statistiken

Bruttoinlandsprodukt als Konjunkturindikator

antizyklische Fiskalpolitik

Auswirkungen des Wirtschaftswachstums

Beurteilen der Aufgaben des Staates in der sozi­alen Marktwirtschaft

Merkmale der sozialen Marktwirtschaft

Ziele der Wirtschaftspolitik und Zielkonflikte

aktuelle wirtschaftspolitische Diskussionen

Digital gestütztes Selbstlernen

Magisches Viereck und Erweiterungen

Grenzen wirtschaftspolitischer Handlungsmöglichkeiten des Staates

Einnahmen und Ausgaben des Staates

Überblick über Steuerarten

aktuelle Statistiken

Diskussion über aktuelle Entwicklungen

soziale Sicherungssysteme

Generationenvertrag

aktuelle Entwicklungen, Chancen und Grenzen

demokratische Partizipation

Sozialgesetzbuch (SGB)

Digital gestütztes Selbstlernen

Sich positionieren zu den Auswirkungen außenwirtschaftlicher Beziehungen

Diskussion

Außenhandel 

Freihandel vs. Protektionismus

Globalisierung

alternative Wirtschaftsstrategien

global agierende Unternehmen

internationaler Wettbewerb

Lernen und Arbeiten in der EU

Förder- und Bildungsprogramme

Lernbereich 4: Geldwert und Geldpolitik 10 Ustd.

Beurteilen von Geldwertentwicklungen 

Verbraucherpreisindex

aktuelle Statistiken

Inflation und Deflation

Reallohn und Nominallohn

Wechselkurssysteme

Überblick

Kennen geldpolitischer Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB)

aktuelle Maßnahmen

Digital gestütztes Selbstlernen

Lernbereich 5A: Strafrecht 12 Ustd.

Sich positionieren zu einer aktuellen strafrechtlichen Entscheidung

Arbeit mit dem Strafgesetzbuch (StGB)

Ziel und Aufgaben des Strafrechts

Strafbedürfnis

Straftheorien

Stellung des Strafrechts im Rechtssystem

Rechtsgrundlagen

Ordnungswidrigkeit

unerlaubte Handlung

Straftat

Elemente der Straftat

StGB

Kriminalität im Internet

Fallbeispiele

Tatbestand

Rechtswidrigkeit

Schuld

Rechtsfolgen einer Straftat

Rollenspiel

Digital gestütztes Selbstlernen

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Täterpersönlichkeit

Erziehungsgedanke

Jugendstrafvollzug

alternative Formen des Strafvollzugs

Kennen des Ablaufs eines Strafverfahrens

Strafprozessordnung (StPO)

Visualisierung als Prozess

Exkursion, Expertenbefragung

Lernbereich 5B: Familienrecht und Erbrecht 12 Ustd.

Kennen der Rechte und Pflichten in der Ehe und in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Arbeit mit dem BGB

Eheschließung

Digital gestütztes Selbstlernen

Voraussetzungen

Rechtsfolgen

Trennung und Ehescheidung

Rollenspiel

Voraussetzungen

Versorgungsausgleich

Zugewinnausgleich

Unterhaltspflichten

nichteheliche Lebensgemeinschaft

Abgrenzung zur Ehe

Kennen von Vorsorgemöglichkeiten bei Krankheit und im Alter

Digital gestütztes Selbstlernen

Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht

Beherrschen der Grundlagen des Erbrechts

Erbschaftssteuer

Expertenbefragung

gesetzliche Erbfolge

gewillkürte Erbfolge

Lernbereich 6: Fachrichtungsbezogenes Projekt 12 Ustd.

Gestalten eines fachrichtungsbezogenen Projektes

Berücksichtigung wirtschaftlicher und/oder rechtlicher Aspekte

Einsatz von Projektmanagementsoftware

Projektidee, Projektziel

Projektplanung

Projektdurchführung

Teambesprechungen, Plananpassungen

Projektdokumentation

digitale Tools

Protokollierung

Projektauswertung

kriteriengestützt

Project Scorecard

Projektreflexion

Analyse von Abweichungen

Nutzen des Projektergebnisses

Kommunikation im Team

Sich positionieren zum Einsatz des Projektmanagements für fachrichtungsspezifische Anwendungsfälle

ökonomische, rechtliche, soziale und ökologische Aspekte

Nutzung von KI

Fallbeispiele

Planspiele zur ökonomischen Bildung

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