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Lehrplan

Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Berufsorientierung

2017

 

Impressum

Der Lehrplan für die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung tritt am 1. August 2017 in Kraft.

Der Lehrplan wurde erstellt durch Lehrerinnen und Lehrer der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem

Sächsischen Bildungsinstitut
Dresdner Straße 78 c
01445 Radebeul

Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
www.smk.sachsen.de

Teil Grundlagen

Aufbau und Verbindlichkeit der Lehrpläne

Grundstruktur

Der Lehrplan gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten Teil sind Aufbau und Verbindlichkeit des Lehrplans sowie die Ziele und Aufgaben der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung dargestellt. Der erste Teil enthält darüber hinaus allgemeine Hinweise zum fächerverbindenden Unterricht und zur Entwicklung von Lernkompetenz sowie eine Übersicht über alle Bereiche des grundlegenden und fachorientierten Unterrichts.

Der zweite Teil des Lehrplans gliedert sich in die Bereiche des grundlegenden und fachorientierten Unterrichts. Jeder Bereich weist den spezifischen Beitrag zur allgemeinen Bildung sowie die bereichsspezifischen Lernziele und Lerninhalte aus. Bereichsspezifische didaktische Grundsätze geben konkrete Anregungen für die Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses.

Dem Bereich Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Kommunikation sowie dem Bereich Persönlichkeit und soziale Beziehungen kommt ein besonderer Stellenwert zu. Die Lernziele und Lerninhalte dieser Bereiche bilden grundlegende Entwicklungsbereiche ab und finden bereichsübergreifend sowie im gesamten Bildungs- und Erziehungsprozess Berücksichtigung.

Der Lehrplan bildet die Lernziele und Lerninhalte für den gesamten Bildungsgang ab. Stufenbezogene Angaben sind an ausgewählten Stellen unter alters- bzw. entwicklungsgemäßen Gesichtspunkten verortet.

Bereichsübergreifendes Arbeiten ist im grundlegenden Unterricht durchgängiges Unterrichtsprinzip.

Zeitrichtwerte

Aufgrund der förderspezifischen Besonderheiten werden im Lehrplan keine Zeitrichtwerte ausgewiesen.

Darstellung der Bereiche/Lernbereiche

Die Gestaltung der Bereiche erfolgt in tabellarischer Darstellungsweise.

Bezeichnung des Lernbereiches Zeitrichtwert

Lernziele und Lerninhalte

Bemerkungen

Lernziele und Lerninhalte

Lernziele und Lerninhalte sind in Abhängigkeit vom Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs im individuellen Förderplan zu modifizieren bzw. zu konkretisieren. Sie kennzeichnen grundlegende Anforderungen des Wissenserwerbs, der Kompetenzentwicklung und der Werteorientierung. Die Schwerpunktsetzung liegt in Verantwortung des Lehrers und ist unter Berücksichtigung der individuellen Lernbedürfnisse von Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie unter förderspezifischen und entwicklungsgemäßen Gesichtspunkten zu treffen.

Bemerkungen

Bemerkungen haben Empfehlungscharakter. Gegenstand der Bemerkungen sind inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise auf geeignete Lehr- und Lernmethoden oder fachspezifische Arbeitsweisen.

Um dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in allen Alters- und Entwicklungsstufen gerecht zu werden, sind ausgewählte lebenspraktische Bezüge und Beispiele für die differenzierte Förderung der Schüler aufgeführt. Hinweise zur Differenzierung tragen grundsätzlich exemplarischen Charakter und beziehen sich auf unterschiedliche Förderbedürfnisse.

Bemerkungen umfassen Bezüge zu Lernzielen und Lerninhalten anderer Bereiche/Lernbereiche des Lehrplans, zu den förderspezifischen und überfachlichen Bildungs- und Erziehungszielen sowie zu Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, der Grundschule und der Oberschule.

Verweisdarstellungen

Um die bereichsübergreifende und bereichsverbindende Planung des Bildungs- und Erziehungsprozesses zu unterstützen, werden Verweise auf Lernbereiche des gleichen Bereichs und anderer Bereiche sowie auf überfachliche Ziele mit Hilfe folgender grafischer Elemente veranschaulicht:

➔ LB 2

Verweis auf einen Lernbereich des gleichen Bereichs

 

➔ WDBK, LB 4

Verweis auf einen Lernbereich eines anderen Bereichs

 

➔ FÖS(L), MA, Kl. 3/4, LB 2

Verweis auf Fach, Klassenstufe und Lernbereich im Lehrplan FÖS(L), GS, OS

 

⇒ Sozialkompetenz

Verweis auf ein Bildungs- und Erziehungsziel der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (s. Ziele und Aufgaben der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

 

Abkürzungen

Im Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden folgende Abkürzungen verwendet:

FÖS(G) Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
FÖS(L) Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
FÖS(BuS) Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
GS Grundschule
Kl. Klassenstufe/n
LB Lernbereich
LBW Lernbereich mit Wahlcharakter
OM Orientierung/Mobilität
OS Oberschule
PC Personalcomputer
AL Arbeitslehre
AuB Arbeit und Beruf
BIO Biologie
BO Berufsorientierung
DE Deutsch
DE-HKS Deutsch-Heimatkunde/Sachunterricht
DE-HKS Deutsch-Heimatkunde/Sachunterricht
EN Englisch
ETH Ethik
GE Geschichte
GEO Geographie
HW Hauswirtschaft
INF Informatik
KU Kunst
MA Mathematik
MU Musik
PH Physik
PSB Persönlichkeit und soziale Beziehungen
RE/e Evangelische Religion
RE/k Katholische Religion
SLF Selbstständige Lebensführung
SPO Sport
SU Sachunterricht
WDBK Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Kommunikation
WE Werken
WTH Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales

Die Bezeichnungen Schüler und Lehrer werden im Lehrplan allgemein für Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer gebraucht.

Ziele und Aufgaben der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Bildungs- und Erziehungsauftrag

Ausgehend von den in der Verfassung des Freistaates Sachsen formulierten Bildungs- und Erziehungszielen stellt sich die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als allgemeinbildende Förderschule dem gesetzlich bestimmten Anspruch – unabhängig von Art und Umfang des Unterstützungsbedarfs – die Entwicklung und Erweiterung von Kompetenzen für die praktische Lebensbewältigung und gesellschaftliche Teilhabe in sozialer Integration zu fördern und die Schüler zu einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung zu befähigen. Sie ermöglicht damit jedem Kind bzw. jedem Jugendlichen Zugang zu vielfältigen Bereichen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens und gewährleistet eine umfassende Bildung und Erziehung.

Die sonderpädagogische Arbeit an der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung knüpft an die frühkindliche Bildung und Erziehung in Familie und Kindertageseinrichtung/heilpädagogischer Einrichtung an und gewährleistet eine den Bedürfnissen ihrer Schüler angemessene Bildung und Erziehung. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern*, den medizinisch und therapeutischen Einrichtungen sowie mit außerschulischen Maßnahmeträgern im Sozialraum. Unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Anforderungen eröffnet sie für jeden Schüler konkrete Lernmöglichkeiten in entwicklungs-, situations-, sach-, sinn- und lebensbezogenen Lern- und Handlungsfeldern. In der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden die Schüler unter Einbeziehung der Eltern bei der alltäglichen Lebensgestaltung und der Vorbereitung auf die Lebens- und Arbeitswelt beraten. Am Ende der Werkstufe wird den Schülern das erfolgreiche Erreichen ihrer individuellen Zielstellungen im Förderplan durch ein Abschlusszeugnis bestätigt.

* Die Bezeichnung "Eltern" wird im Text gemäß § 45 Abs. 5 SchulG synonym zu Personensorgeberechtigten gebraucht.

Bildungs- und Erziehungsziele

Die Bildungs- und Erziehungsziele sowie die inhaltlichen Schwerpunkte des Lehrplans betonen in spezifischer Weise die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und gelten grundsätzlich unabhängig vom Ort der Unterrichtung. Ausgehend vom Bildungs- und Erziehungsauftrag werden folgende Bildungs- und Erziehungsziele formuliert, die eng mit den förderspezifischen und überfachlichen Zielen korrelieren.

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erwerben auf der jeweiligen Aneignungsebene anwendungsbereites Grundwissen, das es ihnen ermöglicht, aktuelle und zukünftige Lebensaufgaben zu bewältigen. (Erwerb von anwendungsbereitem Grundwissen)

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erleben sich in allen Lern- und Lebensbereichen als handelnde Personen. Sie eignen sich Lern- und Methodenkompetenzen sowie Selbst- und Sozialkompetenzen an, die ihnen eine aktive und sinnerfüllte Lebensbewältigung in sozialer Integration ermöglichen. Sie erweitern ihr Handlungsrepertoire und können Gelerntes auf aktuelle Situationen in ihrer Lebenswelt übertragen. Sie verfügen über individuelle Handlungs- und Problemlösestrategien. (Erwerb von lebenspraktischer Handlungskompetenz)

Durch die Vermittlung und das Erleben von Werten im schulischen Alltag erfahren die Schüler Wertschätzung, Anerkennung und Toleranz und werden befähigt, Werte und Normen auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzuerkennen und zu leben. (Befähigung zur mitgestaltenden Teilhabe)

Diese Bildungs- und Erziehungsziele werden im Lehrplan bereichsspezifisch untersetzt.

Förderspezifische Ziele

Sonderpädagogische Förderung verfolgt das Ziel, Auswirkungen von Beeinträchtigungen vor allem in den grundlegenden Bereichen der Lernentwicklung auszugleichen und durch intensive Förderung zu kompensieren.

Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die individuelle Förderung in den Entwicklungsbereichen Wahrnehmung, Sprache, Bewegung und Denken sowie im emotionalen und sozialen Bereich von besonderer Relevanz. Im Prozess der individuellen Förderung gilt es, die Handlungsmöglichkeiten jedes einzelnen Schülers zu erkennen und in realitätsnahen Lernsituationen systematisch zu erweitern.

Die Entwicklungsbereiche sind eng miteinander verwoben und müssen im Rahmen der individuellen Förderung in ihrer Komplexität berücksichtigt werden. Die genaue Kenntnis des individuellen Entwicklungsstandes ist Voraussetzung für die Auswahl passfähiger und entwicklungsfördernder Angebote. Entwicklungsimpulse werden vom Lehrer sensibel aufgegriffen und pädagogisch verstärkt.

Sonderpädagogische Förderung orientiert sich am entsprechenden Förderbedarf des einzelnen Schülers. Es werden individuelle Förderpläne erstellt, in denen – bezogen auf den aktuellen Entwicklungsstand – die Förderziele formuliert und die sich daraus ergebenden Fördermaßnahmen und Verantwortlichkeiten dokumentiert werden. Die Ergebnisse sind regelmäßig zu überprüfen und der Förderplan auf dieser Grundlage fortzuschreiben. Die Umsetzung des Förderplanes wird durch alle an der Bildung und Erziehung beteiligten Lehrer, pädagogischen Fachkräfte im Unterricht sowie dem medizinisch-therapeutischen Personal gemeinsam realisiert. Die Arbeit an den förderspezifischen Zielsetzungen erfolgt über den gesamten Unterrichtstag sowohl bereichs- als auch stufenübergreifend. Der Schüler und seine Eltern sind eigenständig verantwortliche und gleichberechtigte Partner in der Förderung und werden in den Prozess der Förderplanung einbezogen.

Ziel der Wahrnehmungsförderung ist die Fähigkeit, sich selbst und die Umwelt mit allen Sinnen bewusst wahrzunehmen, diese Eindrücke zu verarbeiten sowie in das persönliche Erleben und Handeln zu integrieren. Die Förderung der Wahrnehmung beeinflusst und erweitert die individuellen Erfahrungen und Ausdrucksmöglichkeiten und unterstützt die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten.

Wahrnehmungsförderung richtet sich auf die Förderung einzelner Sinnesbereiche und unterstützt gleichzeitig den Prozess der Differenzierung, Strukturierung und Integration von Wahrnehmungsleistungen. Besondere Bedeutung erlangt dabei die Förderung der

  • haptisch-taktilen Wahrnehmung,
  • vestibulären Wahrnehmung und
  • propriozeptiven Wahrnehmung.

Die körpernahen Sinne sind von zentraler Bedeutung für eine ganzheitliche Wahrnehmungs- und Bewegungsentwicklung sowie eine zunehmend ausdifferenzierte Handlungsfähigkeit. Da die vestibuläre Wahrnehmung sowohl sensorische als auch motorische Anteile integriert und koordiniert, kommt der Förderung dieses Sinnesbereiches eine besondere Bedeutung zu.

Für Schüler mit zusätzlichem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören sind spezifische sonderpädagogische oder medizinisch-therapeutische Fördermaßnahmen anzubieten. [Wahrnehmungsförderung]

Bewegungsförderung erschließt und erweitert die körperlichen Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten der Schüler und fördert Körpererleben, Eigenaktivität und Bewegungsmotivation. Durch die Verbindung von Wahrnehmungs- und Bewegungsangeboten werden sensomotorische Integrationsprozesse und das Lernen auf elementarer Stufe unterstützt.

Bewegungsförderung schließt alle Bereiche der Motorik ein und konzentriert sich insbesondere auf die Förderung der

  • Grob- und Feinmotorik,
  • Bewegungsplanung und -steuerung,
  • Präzisions- und Rhythmusfähigkeit sowie
  • Mund- und Gesichtsmotorik.

Aufgrund der teilweise umfänglichen körperlich-motorischen Beeinträchtigungen – insbesondere bei Schülern mit zusätzlichem Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung – kommen in der Bewegungsförderung sowohl spezifische pädagogisch-therapeutische Konzepte als auch zusätzliche individuelle rehabilitative Maßnahmen zur Anwendung. Dies erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf Grundlage des individuellen Förderplans. [Bewegungsförderung]

Ziel der Förderung im Entwicklungsbereich Sprache ist die Erweiterung der individuellen kommunikativen und sprachlichen Handlungsfähigkeit. Sich anderen mitzuteilen, steigert die Lebensfreude, stärkt das Selbstbewusstsein und motiviert, sich die Umwelt aktiv zu erschließen. Die Förderung kommunikativer Fähigkeiten umfasst basale, nonverbale, mündliche und schriftliche Kommunikationsformen und richtet sich vorrangig auf die [Förderung Sprache]

  • Erweiterung der individuellen Sprechfähigkeit,
  • Erweiterung des Wortschatzes, einschließlich der Begriffsbildung,
  • Erweiterung des Sprachverständnisses,
  • Entwicklung eines sprachlichen Selbstkonzeptes,
  • Nutzung alternativer Kommunikationshilfen,
  • Erweiterung kommunikativer Ausdrucksfähigkeiten. 

Denk- und Sprachentwicklung stehen in enger Wechselwirkung. Deshalb sind Angebote zur Förderung kognitiver Fähigkeiten stets mit der Förderung kommunikativer Fähigkeiten zu verknüpfen. Beide Entwicklungsbereiche sind von zentraler Bedeutung für die Aneignung der Welt und zur Entwicklung von Handlungskompetenz. Die Förderung des Denkens konzentriert sich dabei in besonderer Weise auf

  • die Unterstützung der Merkfähigkeit,
  • die Entwicklung des handlungsplanenden Denkens,
  • das Erkennen und Bewerten von Analogien und Zusammenhängen,
  • das Problemlösen,
  • die Förderung von Kreativität.

Die Förderung kognitiver Fähigkeiten berücksichtigt die unterschiedlichen Aneignungsstufen und setzt begleitend Formen der Unterstützten Kommunikation (UK) ein. Die Förderangebote bestärken die Schüler, aktiv und zunehmend bewusst auf vorhandenes Wissen zurückzugreifen und regen die Kritik- und Urteilsfähigkeit bzw. Selbsteinschätzungskompetenz an. [Förderung kognitiver Fähigkeiten]

Förderung im emotionalen und sozialen Bereich unterstützt die Schüler bei der Entwicklung ihrer personalen und sozialen Identität und erlangt dadurch zentrale Bedeutung für die Entwicklung einer zufriedenstellenden Lebensbewältigung und -gestaltung. Damit die Schüler sich in ihrer Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit erfahren und ein positives Selbstbild aufbauen können, benötigen sie individuelle Angebote zur Förderung der emotionalen Stabilität, des Sozialverhaltens und der Lern- und Arbeitsbereitschaft. Gleichzeitig ist es notwendig, die Schüler zu befähigen, soziale Beziehungen einzugehen und zu gestalten. [Förderung im emotionalen und sozialen Bereich]

Überfachliche Ziele

Die Schüler entwickeln ihre Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit. Sie erkennen und nutzen eigene Kommunikationsformen und können Äußerungen anderer Menschen erkennen sowie darauf reagieren. Sie treten mit anderen in Kommunikation und können ihre Bedürfnisse, Befindlichkeiten und eigene Wünsche und Meinungen äußern. Dabei erweitern sie ihre individuelle Ausdrucksfähigkeit. [Kommunikationsfähigkeit]

Die Schüler erwerben eine grundlegende Lern- und Methodenkompetenz, die sie befähigt, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten grundlegendes Wissen anzueignen. Dabei wenden sie Lern- und Arbeitstechniken an und lernen überschaubare Arbeitsabläufe unter Anleitung zu planen, auszuführen und zu kontrollieren. [Lern- und Methodenkompetenz]

Die Schüler eignen sich im Sinne eines erweiterten Lese-, Schreib- und Mathematikbegriffes grundlegende Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen an. [Kulturtechniken]

Die Schüler entwickeln ein positives und lebensbejahendes Selbstbild und können mit eigenen Behinderungserfahrungen umgehen. Sie erleben sich als selbstwirksam, entwickeln Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und können diese zunehmend realistisch einschätzen. [Selbstkompetenz]

Die Schüler gewinnen Einblick in die Vielfalt der Medienangebote. Sie lernen diese interessen- und funktionsabhängig auszuwählen und zu nutzen bzw. auch bewusst Alternativen zur Mediennutzung zu finden. Sie wissen, dass Medien Einfluss auf Vorstellungen, Gefühle und Verhaltensweisen haben können. [Medienkompetenz]

Die Schüler entwickeln ein Bewusstsein für die Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur. Sie erwerben grundlegende Verhaltensweisen zum Schutz der Umwelt. [Umweltbewusstsein]

In der Begegnung und im Dialog mit Kunst, Kultur und Natur entwickeln die Schüler ihre individuelle Erlebens-, Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit. [ästhetische Erziehung]

Die Schüler sorgen so weit wie möglich aktiv für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlergehen. Sie gehen verantwortungsvoll mit ihrem Körper um, lernen die Intimsphäre der eigenen Person und die anderer zu akzeptieren und sich abzugrenzen. Sie entwickeln Vorstellungen zur persönlichen Geschlechterrolle, Sexualität und Familienplanung. [Gesundheitsbewusstsein]

Die Schüler entwickeln ihr persönliches Behinderungsmanagement. Sie lernen die Möglichkeiten ihrer eigenen Orientierung und Mobilität einzuschätzen und zu akzeptieren. Sie gestalten ihr Leben im Hinblick darauf weitgehend selbstverantwortlich und fordern Unterstützung selbstbestimmt ein. Die Schüler benutzen ihre Hilfsmittel situationsgerecht und integrieren deren Anwendung in ihren Lebensalltag. [Behinderungsmanagement]

Die Schüler nehmen sich als Teil einer Gemeinschaft wahr und bringen sich aktiv ein. Sie erkennen im sozialen Miteinander Regeln und Werte an. Sie lernen verlässlich zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Die Schüler lernen, Kritik zu üben sowie anzunehmen und mit Konflikten angemessen umzugehen. Sie entwickeln Empathiefähigkeit und können entsprechend der Situation ihr Verhalten steuern. [Sozialkompetenz]

Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses

Teilhabe in sozialer Integration ist Leitidee und inhaltlicher Auftrag von Bildung, Erziehung sowie sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In dem Bemühen um Schulqualität entwickeln die Schulen ihre Schul- und Unterrichtskonzepte eigenverantwortlich weiter und reagieren flexibel auf veränderte gesellschaftliche Herausforderungen, einen gewachsenen Bildungsanspruch und eine sich verändernde heterogene Schülerschaft. Als Teil eines ganztägigen Angebots verwirklicht Unterricht den Anspruch zugleich Lernumgebung und Lebenswelt für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu sein.

Die Umsetzung des Lehrplans orientiert sich an der physischen, psychischen und sozialen Ausgangslage der Schüler sowie ihrem aktuellen Entwicklungsstand. Die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele ist dabei in besonderer Weise an die Berücksichtigung der individuellen Lernbedürfnisse, Lerninteressen sowie der spezifischen Lebenssituation der Schüler gebunden.
Um die ganzheitliche Entwicklung der Schüler umfassend zu unterstützen, ist eine durchgängige Beachtung der förderspezifischen Ziele erforderlich. Während des gesamten Unterrichtstages sind Kommunikations- und Sprechanlässe situativ zu initiieren. Handlungsbegleitendes und handlungsleitendes Kommunizieren unterstützt in besonderer Weise das Erfassen von Handlungsabläufen, die Vorstellungs- und Begriffsbildung und die Kommunikations- und Sprachentwicklung. Gemeinsame Aktivitäten sowie Partner- und Gruppenarbeit fördern die Interaktions- und Kooperationsfähigkeit und erweitern die Kommunikationskompetenz der Schüler. Vielfältige Bewegungsangebote im Unterricht, die Berücksichtigung motopädischer Grundsätze sowie rhythmisch-musikalische Lernangebote erweisen sich im Schulleben als wichtige Erfahrungsfelder und unterstützen die motorische, psychomotorische und psychosoziale Entwicklung der Schüler. Lernen mit allen Sinnen und basale Förderangebote unterstützen die Entwicklung der Wahrnehmung.
Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nimmt für den Schüler alltagsrelevante Probleme und Aufgaben zum Lernanlass und ermöglicht aktives, selbstbestimmtes und entwicklungsgemäßes Lernen in realen oder realitätsnahen Lernsituationen. Alle Lernprozesse sind in einen für die Schüler sinnvollen Handlungszusammenhang einzubetten. Dem bereichsübergreifenden bzw. -verbindenden Arbeiten kommt besondere Relevanz zu.

Ziel ist es, das vorhandene Handlungsrepertoire der Schüler unter Nutzung vielfältiger körperlich-sinnlicher, kommunikativer und sozialer Erfahrungen schrittweise zu erweitern. Die Übertragung des Gelernten in ähnliche oder neue Situationen muss stets intensiv vorbereitet und durch regelmäßige Wiederholung und Übung gefestigt werden. Komplexe Lerninhalte müssen in überschaubare Lernschritte gegliedert werden.

Alle Bildungsangebote sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aneignungsstufen auf Basis des individuellen Förderplans differenziert zu planen und zu gestalten. Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung orientieren sich stets an den Lernvoraussetzungen des einzelnen Schülers bzw. der Lerngruppe. Sie können sich u. a. beziehen auf

  • Umfang der Lerninhalte,
  • Grad der Komplexität der Aufgaben,
  • Darstellung der Ergebnisse,
  • Lernzeit, u. a. Anzahl der notwendigen Wiederholungen, 
  • Grad der Selbstständigkeit/Notwendigkeit direkter Hilfe, 
  • Art der inhaltlichen oder methodischen Zugänge,
  • Art und Umfang der im Unterricht genutzten Medien, insbesondere spezifischer didaktischer Hilfsmittel sowie 
  • die Auswahl der Sozialformen.

Offene Unterrichtsformen sind besonders geeignet, flexibel auf unterschiedliche Lernbedürfnisse bzw. Leistungsvoraussetzungen zu reagieren, den Schülern Erfolgserlebnisse zu verschaffen und das Miteinanderlernen zu fördern. Voraussetzungen dafür sind eine vorbereitete Lernumgebung, individuelle Lernplätze und günstige räumliche und personelle Bedingungen. Um Lernerfolge langfristig zu sichern, sind darüber hinaus, gut strukturierte Lernphasen sowie Trainings- und Übungseinheiten zu planen. Auf der Grundlage des individuellen Förderplans können ergänzend individualisierende und differenzierende Fördermaßnahmen als Gruppen- oder Individualförderung (Förderunterricht) angeboten werden.

Die Lernprozesse sind so zu gestalten, dass Lerninhalte für die Schüler individuelle Bedeutung erlangen. Bezogen auf den gemeinsamen Lerngegenstand setzen sich die Schüler mit den Lerninhalten auf der jeweiligen Aneignungsstufe auseinander:

  • basal-perzeptive Stufe: Lerngegenstand mit allen Sinnen (fühlen, schmecken, riechen, hören, sehen) und über vielfältige Formen der Bewegung (sich selbst bewegen oder bewegt werden) erkunden und kennenlernen
  • konkret-gegenständliche Stufe: Lerngegenstand durch aktives, konkret-gegenständliches Tun erkunden und kennenlernen
  • anschauliche Stufe: mit Hilfe von Modellen, Nachbildungen, Bildern oder durch Rollenspiele verstehen und ein inneres „Bild“ vom Lerngegenstand entwickeln
  • abstrakt-begriffliche Stufe: Lerngegenstand mit Hilfe von Zeichen und Symbolen wahrnehmen, erkunden und verstehen; Erkenntnisse werden auf gedanklichem Weg gewonnen

Da die schulische Begleitung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung einen sehr langen Entwicklungszeitraum der Schüler umfasst, bedarf es durchgängig einer alters- und entwicklungsgemäßen inhaltlichen Akzentuierung der Lerninhalte.

Bei der Planung und Durchführung von Bildungsangeboten für mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderte Schüler ist in diesem Kontext darauf zu achten, dass sowohl deren körperliche Grundbedürfnisse berücksichtigt als auch anregende Lerninhalte angeboten werden. Lerninhalte sind zu elementarisieren und deren basale Aspekte auf handelnder Ebene erfahrbar zu machen. Sie sind so aufzubereiten, dass eine Aktivierung ermöglicht wird. Pflegerische und therapeutische Maßnahmen sind in den Unterrichtsalltag zu integrieren. Dabei erlangt die Förderung von Autonomie in Situationen der Nahrungsaufnahme sowie bei der Verrichtung existenzieller Körperfunktionen eine hohe Bedeutung. Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs dieser Schüler erfordern Bezugspersonen, die sich pädagogisch verantwortungsvoll in allen Lernsituationen auf sie einstellen.
Dies umfasst neben Empathie u. a. die Fähigkeit zum genauen Beobachten, die Fähigkeit zur Interpretation individueller Ausdrucksmöglichkeiten der Schüler und die Bereitschaft, das eigene Kommunikationsverhalten ständig zu reflektieren. Maßnahmen zur Unterstützten Kommunikation (UK) sind als durchgängiges Prinzip im gesamten Schulalltag umzusetzen.

Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung benötigen für erfolgreiches Lernen klare und verlässliche Strukturen innerhalb des gesamten Schulalltags und innerhalb jeder einzelnen Unterrichtsstunde. Unterstützend wirken wiederkehrende Rituale oder Hilfen zur räumlichen und zeitlichen Orientierung. Dabei kommt einer ruhigen, motivierenden Lernatmosphäre mit einem ausgewogenen Wechsel von Anspannung und Entspannung, von Konzentrations- und Ruhephasen im gesamten Unterrichtstag eine besondere Bedeutung zu. Reizüberflutung sollte vermieden werden, individuellen Belastungsgrenzen einzelner Schüler ist durch passfähige Angebote Rechnung zu tragen. In Gestaltung des Unterrichts durch zu Blöcken zusammengefassten Stunden mit beweglichen Pausenzeiten kann der Heterogenität der Schülerschaft und dem Anspruch, Selbstversorgung und medizinisch-therapeutische sowie pflegerische Maßnahmen als integralen Teil des Unterrichtstages zu leben, flexibel entsprochen werden.

Die Leistungsermittlung und Leistungsbewertung orientiert sich grundsätzlich am individuellen Lernfortschritt der Schüler. Innerhalb einer Klasse wird auf das Erreichen gleicher Lernziele für alle verzichtet, es erfolgt keine Benotung. Die Schüler erhalten durch ein motivierendes stärkenorientiertes und wertschätzendes pädagogisches Feedback in verbaler bzw. visualisierter Form regelmäßig, z. T. auch in kurzen Zeitabständen eine Rückmeldung über ihren Leistungsstand. Zur Ermittlung und Dokumentation des individuellen Lernfortschrittes kommen neben dem Förderplan zusätzlich Beobachtungsbögen bzw. Kompetenzraster zur Anwendung.
Die Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung setzt die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team voraus, wobei der Unterricht im Regelfall im Team von Lehrern und pädagogischen Fachkräften im Unterricht erfolgt. Getragen wird die gemeinsame pädagogische Arbeit in diesem Förderschwerpunkt von einem wertschätzenden Menschenbild, das die uneingeschränkte Achtung der Persönlichkeit und Annahme jedes Schülers einschließt. Eng damit verbunden ist der Anspruch, die Entwicklung jedes Schülers unabhängig von Art und Umfang seines Unterstützungsbedarfs in Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung wirkungsvoll zu unterstützen.

Die Lehrer tragen Verantwortung für die Gestaltung des Unterrichts auf der Basis eines ganzheitlichen förderpädagogischen Konzeptes und sorgen für die Kontinuität von klassen- und stufenbezogenen Informations- und Planungsprozessen. Sie nehmen darüber hinaus eine Vielzahl von Aufgaben wahr, u. a. Fortschreibung der individuellen Förderpläne auf Grundlage der unterrichtsimmanenten Diagnostik, Analyse pädagogischer Problem- und Alltagssituationen, Erstellung von Lehr- und Lernmitteln sowie regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern.
In allen benannten Bereichen arbeiten die Lehrer vertrauensvoll mit den pädagogischen Fachkräften im Unterricht zusammen. Sie stimmen sich regelmäßig und verbindlich zu pädagogischen und organisatorischen Fragen ab. Die pädagogischen Fachkräfte im Unterricht, persönliches Assistenzpersonal  (Integrationshelfer/Schulbegleiter; gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII oder § 35a SGB VIII), Bundesfreiwilligendienstleistende oder Praktikanten unterstützen die ganztägige Bildungs- und Erziehungsarbeit im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten.

Um den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden, sind Lehrer und pädagogische Fachkräfte im Unterricht gefordert, sich regelmäßig fortzubilden und sich mit neuen wissenschaftlichen Entwicklungen im Förderschwerpunkt auseinanderzusetzen. Zur langfristigen Bewältigung der komplexen pädagogischen Aufgaben sowie der teilweise hohen psychischen Belastung ist es erforderlich, das eigene professionelle Handeln regelmäßig kritisch zu reflektieren und aktuelle Herausforderungen und Probleme in Teamberatungen bzw. kollegialer Fallberatung bzw. Supervision zu thematisieren.

Ein förderliches Schulklima, interessante und abwechslungsreiche Lern- und Freizeitangebote sowie die Entwicklung und Pflege schulischer Traditionen unterstützen die Identifikation mit der Schule. Durch aktive Einbindung in das Schulleben erleben Schüler und deren Familien bzw. andere Bezugspersonen die Schule als Ort der Begegnung und Unterstützung.

Die heterogene Schülerschaft erfordert stets eine flexible Organisation des Schullebens, die an aktuelle Entwicklungen angepasst werden muss. Um dem Anspruch nach ganzheitlicher Entwicklung für diese Schüler gerecht zu werden, müssen alle innerschulischen Aktivitäten bedürfnis- und schülerorientiert geplant und mit den Angeboten außerschulischer Maßnahmeträger im Sozialraum abgestimmt werden. Dies erfolgt in Verantwortung der Schule je nach Bedarf zu pädagogischen und medizinisch-therapeutischen bzw. medizinisch-pflegerischen Fragestellungen in unterschiedlichen Organisationsformen.

Um den Übergang vom vorschulischen in den schulischen Bereich kontinuierlich zu gestalten, stimmt die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Durchführung der Schuleingangsphase mit den Kooperationspartnern im Wirkungsbereich (integrative/heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, Frühförder- und Frühberatungsstellen, Sozialpädiatrische Zentren) ab und erarbeitet im Rahmen des Schulprogramms ein Konzept zur Gestaltung der Schuleingangsphase (gemäß § 14a SOFS).
Darüber hinaus eröffnen Exkursionen, gemeinsame Veranstaltungen, die Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben sowie ehrenamtliches Engagement im Sozialraum den Schülern neue Lern- und Erfahrungsräume und tragen zur Öffnung der Schule in die Region bei. Damit leistet Schule einerseits einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf Teilhabe in sozialer Integration, andererseits werden Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich. Kooperationen mit Werkstätten für behinderte Menschen, mit Trägern tagesstrukturierender Maßnahmen sowie mit Betrieben im Einzugsbereich der Schule unterstützen die Lebens- und Berufsorientierung der Schüler und erleichtern den Übergang in die Lebens- und Arbeitswelt.

Der Aufbau von regionalen Netzwerken mit Beratungsstellen, Kirchen, Organisationen und Vereinen, Kindertageseinrichtungen sowie anderen allgemein- bzw. berufsbildenden Schulen und außerschulischen Maßnahmeträgern im Sozialraum fördert auf selbstverständliche Weise die Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen und gibt Impulse für die pädagogische Arbeit. In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung von Konzepten zur Vorbereitung und Gestaltung von Formen gemeinsamen Unterrichts ein wichtiger Schwerpunkt der sonderpädagogischen Arbeit an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Fächerverbindender Unterricht

Grundlage für die Umsetzung des fächerverbindenden und fachübergreifenden Unterrichts ist die Struktur des Lehrplans für Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Eine schulartspezifische Entsprechung erfolgt durch die Begriffe bereichsübergreifend und bereichsverbindend. Während fachübergreifendes Arbeiten durchgängiges Unterrichtsprinzip ist, setzt fächerverbindender Unterricht ein Thema voraus, das von einzelnen Fächern nicht oder nur teilweise erfasst werden kann. Das Thema wird unter Anwendung von Fragestellungen und Verfahrensweisen verschiedener Fächer bearbeitet. Bezugspunkte für die Themenfindung sind Perspektiven und thematische Bereiche.

Perspektiven

Perspektiven beinhalten Grundfragen und Grundkonstanten des menschlichen Lebens:

Raum und Zeit
Sprache und Denken
Individualität und Sozialität
Natur und Kultur

thematische Bereiche

Die thematischen Bereiche umfassen:

Verkehr
Medien
Kommunikation
Kunst
Verhältnis der Generationen
Gerechtigkeit
Eine Welt

Arbeit
Beruf
Gesundheit
Umwelt
Wirtschaft
Technik

Verbindlichkeit

Es ist Aufgabe jeder Schule, zur Realisierung des fächerverbindenden Unterrichts eine Konzeption zu entwickeln. Ausgangspunkt dafür können folgende Überlegungen sein:

  1. Man geht von Vorstellungen zu einem Thema aus. Über die Einordnung in einen thematischen Bereich und eine Perspektive wird das konkrete Thema festgelegt. 
  2. Man geht von einem thematischen Bereich aus, ordnet ihn in eine Perspektive ein und leitet daraus das Thema ab.
  3. Man entscheidet sich für eine Perspektive, wählt dann einen thematischen Bereich und kommt schließlich zum Thema.

Nach diesen Festlegungen werden Ziele, Inhalte und geeignete Organisationsformen bestimmt. (Die Zielstellungen orientieren sich an der Konzeption "Fachübergreifender und fächerverbindender Unterricht" (Sachsen 2004). Sie sind bezogen auf den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu modifizieren.)

Dabei ist zu gewährleisten, dass jeder Schüler pro Schuljahr mindestens im Umfang von zwei Wochen fächerverbindend lernt.

Lernen lernen

Lernkompetenz

Die Entwicklung von Lernkompetenz zielt darauf, das Lernen zu lernen. Unter Lernkompetenz wird die Fähigkeit verstanden, selbstständig Lernvorgänge zu planen, zu strukturieren, zu überwachen, ggf. zu korrigieren und abschließend auszuwerten. Zur Lernkompetenz gehören als motivationale Komponente die subjektive Bedeutsamkeit, das eigene Interesse am Lernen und die Fähigkeit, das eigene Lernen zu steuern.

Strategien

Im Mittelpunkt der Entwicklung von Lernkompetenz stehen Lernstrategien. Diese umfassen:

  • Basisstrategien, welche vorrangig dem Erwerb, dem Verstehen, der Festigung, der Überprüfung und dem Abruf von Wissen dienen
  • Regulationsstrategien, die zur Selbstreflexion und Selbststeuerung hinsichtlich des eigenen Lernprozesses befähigen
  • Stützstrategien, die ein gutes Lernklima sowie die Entwicklung von Motivation und Konzentration fördern
Techniken

Um diese genannten Strategien einsetzen zu können, müssen die Schüler konkrete Lern- und Arbeitstechniken erwerben. Diese sind:

  • Techniken der Beschaffung, Überprüfung, Verarbeitung und Aufbereitung von Informationen (z. B. Lese-, Schreib-, Mnemo-, Recherche-, Strukturierungs-, Visualisierungs- und Präsentationstechniken)
  • Techniken der Arbeits-, Zeit- und Lernregulation (z. B. Arbeitsplatzgestaltung, Hausaufgabenmanagement, Arbeits- und Prüfungsvorbereitung, Selbstkontrolle) 
  • Motivations- und Konzentrationstechniken (z. B. Selbstmotivation, Entspannung, Prüfung und Stärkung des Konzentrationsvermögens)
  • Kooperations- und Kommunikationstechniken (z. B. Gesprächstechniken, Arbeit in verschiedenen Sozialformen, Umgang mit Kommunikationshilfen)
Ziel

Ziel der Entwicklung von Lernkompetenz ist es, dass Schüler ihre eigenen Lernvoraussetzungen realistisch einschätzen können und in der Lage sind, individuell geeignete Techniken und Hilfsmittel situationsgerecht zu nutzen.

Verbindlichkeit

Schulen entwickeln eigenverantwortlich eine Konzeption zur Lernkompetenzförderung und realisieren diese in Schulorganisation und Unterricht.

Für eine nachhaltige Wirksamkeit muss der Lernprozess selbst zum Unterrichtsgegenstand werden. Gebunden an Fachinhalte sollte ein Teil der Unterrichtszeit dem Lernen des Lernens gewidmet sein. Die Lehrpläne bieten dazu Ansatzpunkte und Anregungen.

Übersicht über die Bereiche des fachorientierten Unterrichts

Arbeit und Beruf (in Verbindung mit "Berufsorientierung")

Teil Lehrplan Bereich Berufsorientierung

Bereich: Berufsorientierung

Beitrag zur allgemeinen Bildung

Der Bereich Berufsorientierung greift die praktischen Erfahrungen der Schüler aus dem Bereich Arbeit und Beruf sowie aus den Betriebspraktika auf und leistet durch diese bewusste Auseinandersetzung einen besonderen Beitrag zur Förderung der Selbstwahrnehmung, der Kritikfähigkeit sowie der kognitiven Fähigkeiten.

Im Rahmen der beruflichen Grundbildung erwerben die Schüler Grundwissen über ausgewählte Berufsbereiche sowie über Abläufe und Unterstützungssysteme im Übergang von der Schule in das Arbeitsleben. Sie erhalten Einblick in Perspektiven nach der Schule.

Der Bereich Berufsorientierung ermöglicht den Schülern, sich grundlegende Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt sowie konkrete Anforderungen an das Arbeits- und Sozialverhalten praxisnah zu erschließen. Ihre Fähigkeit zur Einschätzung der eigenen Stärken und Fähigkeiten sowie die Entwicklung realistischer beruflicher Wünsche werden gefördert.

Damit unterstützt der Bereich die Schüler im Prozess der persönlichen Berufswegeplanung und leistet einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Berufsorientierung.

Bereichsspezifische Ziele

Erwerb von anwendungsbereitem Grundwissen

Die Schüler

  • kennen ausgewählte Berufsbereiche und berufliche Tätigkeiten,
  • kennen grundlegende Anforderungen des Arbeitslebens,
  • kennen grundlegende Rechte und Pflichten im Arbeitsleben,
  • gewinnen Einblick in einfache ökonomische Sachverhalte,
  • kennen Institutionen und Partner, die den Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt unterstützen,
  • gewinnen Einblick in ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren.

Erwerb von lebenspraktischer Handlungskompetenz

Die Schüler

  • können eigene Fähigkeiten und Stärken einschätzen und in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen,
  • machen ihre beruflichen Wünsche deutlich,
  • entwickeln realistische Vorstellungen von einem künftigen Arbeitsplatz oder Arbeitstätigkeiten,
  • können berufsbezogene Erfahrungen auf individuelle Weise dokumentieren,
  • übertragen ihre Kenntnisse zum Bewerbungsverfahren auf reale Situationen.

Befähigung zur mitgestaltenden Teilhabe

Die Schüler

  • reflektieren die Notwendigkeit sowie die persönliche und gesellschaftliche Bedeutung ihrer Arbeit,
  • entwickeln eine positive Einstellung und Motivation zum Arbeiten,
  • übernehmen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten Verantwortung für ihre persönliche Zukunftsplanung.
Bereichsspezifische didaktische Grundsätze

Praxisnahe Berufsorientierung knüpft an konkrete praktische Erfahrungen der Schüler aus den Bereichen Arbeit und Beruf, Werken und Hauswirtschaft sowie aus dem Betriebspraktikum an. Die Schüler erhalten die Möglichkeit, den Unterricht aktiv mitzugestalten, indem sie individuelle Fragen und Problemstellungen einbringen. Der Unterricht nimmt Bezug auf persönliche Interessen und Neigungen der Schüler.

Die berufsorientierenden Lerninhalte sind entsprechend der jeweiligen Aneignungsstufe des Schülers auf gegenständlich-praktischer, anschaulich-bildlicher und symbolisch-sprachlicher Ebene zu planen und zu gestalten. Dabei ist auf eine Verbindung von praktischer, geistiger und sprachlicher Tätigkeit zu achten.

Durch multisensorische und spielerische Lernangebote sowie die Verwendung didaktisch spezifisch aufbereiteter Materialien zur Berufsorientierung können sich die Schüler fachliche Zusammenhänge und Begriffe erschließen und aktiv an der eigenen Berufswegeplanung sowie persönlichen Zukunftsplanung mitwirken. Lernprozesse im Bereich Berufsorientierung sind unter Berücksichtigung von Prinzipien der Erwachsenendidaktik zu gestalten. Der Unterricht im Bereich Berufsorientierung ist bereichsübergreifend zu planen.

Mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderte Schüler werden über sprachfreie Zugangs- und Ausdrucksmöglichkeiten in alle Phasen des Unterrichts einbezogen. Bei der Auswahl der Lernangebote für diese Schüler steht die Verknüpfung des Bedürfnisses nach sinnvollem Tätigsein mit Inhalten basaler Förderung im Vordergrund. Darüber hinaus sind Möglichkeiten zu erschließen, um die Schüler mit Angeboten des Förder- und Betreuungsbereichs (Werkstatt für behinderte Menschen) oder anderen individuell geeigneten nachschulischen Angeboten vertraut zu machen.

Im Mittelpunkt des Unterrichts steht die Vor- und Nachbereitung von typischen Situationen am Arbeitsplatz oder im Förder- und Betreuungsbereich. In gelenkten Übungssituationen wie moderierten Gruppengesprächen, Rollenspielen sowie Kleingruppen- und Partnerarbeit erhalten die Schüler die Möglichkeit, das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren und Handlungsalternativen zu erarbeiten. Diese sind in der Praxis zu erproben und über fortlaufende Reflexion durch erneute Übung abzusichern. Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen sind immer mit konkreten, differenziert gestalteten Aufgaben zu verbinden.

Die Auswahl von Praktikumseinrichtungen sowie die Bewältigung von Bewerbungssituationen erfolgt unter Einbeziehung der Eltern und außerschulischer Partner. Lehrkräfte übernehmen in diesem Prozess eine beratende und unterstützende Funktion.

Um die Kompetenzentwicklung der Schüler zu dokumentieren und Lerninhalte zu systematisieren sollte das Lern- und Arbeitsinstrument „Mein Ordner Leben und Arbeit“ durchgängig genutzt werden.

Durch den Aufbau regionaler Netzwerke mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Integrationsfachdienst, den Werkstätten für behinderte Menschen sowie mit Praktikumsbetrieben kann praxisnahe Berufsorientierung wirkungsvoll gestaltet werden. Durch den Erfahrungsaustausch mit älteren Mitschülern, der Peer-Group und anderen Bezugspersonen können Neugier und Interesse an der Berufs- und Arbeitswelt gefördert werden.

Übersicht über die Lernbereiche

Lernbereich 1 Berufs- und Arbeitswelt
Lernbereich 2 Auf dem Weg zum Beruf

Lernbereich 1: Berufs- und Arbeitswelt

Bedeutung von Arbeit

Merkmale erfahrbar machen

Abgrenzung zu Spiel, Schule, Freizeit

individuellen Bezug herstellen

Freude am Tätigsein, Steigerung des Selbstwertgefühls, gesellschaftliche Anerkennung, Sozialkontakte, Erfolgserlebnis, lebenslanges Lernen

sich eigener Beweggründe für Arbeit bewusst werden: wirtschaftliche und soziale Absicherung

eigene praktische Erfahrungen

persönliche biografische Bezüge

Arbeit anderer Menschen wertschätzen, sich mit Arbeit als Teil der Gemeinschaft verstehen

Werteorientierung

Bedingungen der Arbeitswelt

regionale Bezüge, persönliche Erfahrungen der Schüler

gezielte Betriebserkundungen, Schnuppertag, Erfahrungsberichte ehemaliger Schüler

„Mein Ordner Leben und Arbeit“

äußere Arbeitsbedingungen erkunden

an konkrete Erfahrungen anknüpfen

Arbeitsweg

Orientierung in Gebäuden

Strukturen sichtbar machen: Plakate, Mindmap, Fotos

ausgewählte Wirtschaftsbereiche

Dienstleistung, Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Industrie

Exkursion: unterschiedliche Betriebe

Aufbau und Struktur eines Betriebes

Orientierung im Betrieb: organisatorisch, räumlich, personell

Weisungsbefugnis

Orientierungshilfen: Piktogramme, Übersichten, Organigramm, Lageplan

Typen der Fertigung

Einzelfertigung, Serienfertigung, Massenfertigung

typische Beispiele aufzeigen: Exkursion, Medien einsetzen

manuell, maschinell, computergestützt, automatisiert

anschauungsgebundene Auswertung praktischer Erfahrungen: Merkmale, Unterschiede

Merkmale von Arbeit

körperlich, geistig, leitend, ausführend Einzelarbeit, Teamarbeit

an Tätigkeiten in der Schule verdeutlichen Befragung durchführen

geschützte Beschäftigung, allgemeiner Arbeitsmarkt, ehrenamtliche Arbeit

Erwerbslosigkeit

Differenzierung: Angebote des Jobcenters

Differenzierung: Vergleich zwischen dem ersten Arbeitsmarkt und der Werkstatt für behinderte Menschen, Förder- und Betreuungsbereich

Arbeit und Entgelt

bezahlte Arbeit, unbezahlte Arbeit

Zusammenhang zwischen Arbeit und Entgelt

Elemente der Entgeltabrechnung in der Werkstatt für behinderte Menschen unterscheiden: Grundlohn, Leistungslohn

Lohn, Gehalt, Prämie

Differenzierung: Praktikumsvergütung, Ausbildungsvergütung, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge

mit grundlegenden inneren Arbeitsbedingungen vertraut sein

Bezüge zu Erfahrungen der Schüler herstellen

Arbeitnehmer

Einstellung zur Arbeit, Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Befragung: Sozialarbeiter der Werkstatt für behinderte Menschen, Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes

Kriterien für eine angemessenen Arbeitshaltung

Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft

Umgang mit der eigenen Behinderung

Arbeitgeber

Erwartungen an den Arbeitnehmer

Beurteilung von Arbeitsergebnissen

Umgang mit Mitarbeitern

Rollenspiel

Wandel in der Arbeitswelt entdecken

früher - heute

ausgewählte, regionaltypische Beispiele

Differenzierung: Flexibilität, Mobilität, lebenslanges Lernen, neue Erwerbsformen

Exkursion: Museum

eigene Erfahrungen

Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit

Differenzierung: Einflussfaktoren auf die eigene Berufswegeplanung

grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitswelt erschließen

Auswahl treffen

Verträge

Arten von Verträgen: Praktikumsvertrag, Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag

Inhalte: Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Verbindlichkeit, arbeitsrechtliche Konsequenzen von Pflichtverletzung

Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Krankheit, Kündigungsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz

allgemeine Grundsätze: Schutzmaßnahmen, Verbote und Hinweise, Gefahrenquellen, Gefahrenzeichen

Differenzierung: Piktogramme zeigen, Verhalten bei Unfällen einüben

Mitwirkung im Betrieb

Werkstattrat, Betriebsrat

Mitwirkung und Mitbestimmung: Wahl des Betriebs-, Werkstattrats, eigene Ideen einbringen, Feste mitgestalten

Werkstattzeitung lesen

Bezug zum Schülerrat

Unterstützungsangebote

behindertenspezifische Angebote

Bundesagentur für Arbeit

Sozialdienst der Werkstatt für behinderte Menschen

Differenzierung: Integrationsfachdienst

Exkursion

Lernbereich 2: Auf dem Weg zum Beruf

Berufswahlvorbereitung

„Mein Ordner Leben und Arbeit“

sich mit eigenen Wünschen auseinandersetzen

berufliche Vorlieben und Interessen

persönliche Stärken und Schwächen

sich informieren

Berufsberatung, Exkursionen

Befragung: Familie, Freunde, Mitschüler

Recherche: Internet, Prospekte

Merkmale ausgewählter Berufe

Arbeitstätigkeiten, Anforderungen, typische Werkzeuge, Arbeitsorte

typische Geräusche, Gerüche

verschiedene Berufsbereiche

darstellen, beschreiben, ordnen

Collage, Tabelle

eigene Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten

Reflexion praktischer Erfahrungen

Wünsche mit eigenen Möglichkeiten und regionalen Bedingungen abgleichen, Alternativen aufzeigen

eigene Qualifizierungswege

lebenslanges Lernen: Kurse in der Werkstatt für behinderte Menschen, regionale Angebote

Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen, Anlerntätigkeiten, Unterstützte Beschäftigung, Berufsausbildung

Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst und der Bundesagentur für Arbeit

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit, Integrationsfachdienste, sonstige regionale Institutionen

persönliche Kontakte, Exkursionen

Differenzierung: Bewerbungsverfahren, Eignungstests, Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit

realistische Arbeits- und Beschäftigungsperspektiven entwickeln

Schwerpunkt Werkstufe

Differenzierung: Berufswegekonferenzen, Unterstützerkreis

Bezug zur persönlichen Zukunftsplanung

Berufspraktische Erfahrungen

Betriebspraktikum, Praxistag

allgemeiner Arbeitsmarkt, Werkstatt für behinderte Menschen, Unterstützte Beschäftigung, Förder- und Betreuungsbereich, sonstige Einrichtungen

„Mein Ordner Leben und Arbeit“

Differenzierung: spezifische Förderung- und Trainingsmöglichkeiten für mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderte Schüler

vorbereiten

Praktikumswünsche

konkreten Praktikumsplatz auswählen, erkunden

Beobachtungen beschreiben, reflektieren

Differenzierung: Bewerbung

Praktikumsvertrag

Dokumentation, Beobachtungsauftrag, Selbst- und Fremdbewertung

Belehrungen: Arbeitsschutz, Einhaltung grundlegender Verhaltensregeln, Umgang mit ungeplanten Ereignissen und Notfallsituationen, Krankmeldung

Differenzierung: Wegetraining

durchführen

Arbeitszeiten, Pausenzeiten

konkrete Aufgaben, Orientierung am Arbeitsplatz, Ansprechpartner

Hilfe einfordern, Fragen stellen, soziale Beziehungen gestalten

Umgang mit Belastungssituationen

arbeitsplatzbezogene Belehrungen, Personen mit Weisungsbefugnis

Erstellung der Dokumentation

Gewöhnung an zeitliche und organisatorische Veränderungen im Tagesablauf

persönliche Begleitung prüfen

auswerten

Reflexionsgespräche: einzeln, in der Gruppe

Wertschätzen konkreter Arbeitsergebnisse, Schlussfolgerungen ziehen, Vergleich mit „Persönlicher Zukunftsplanung“

Selbst- und Fremdeinschätzungsbogen, Beobachtungsaufträge, Dokumentation 

Präsentation: Collage, Ausstellung

Differenzierung: Bericht anfertigen

Bewerbungssituationen

Mitwirkung an vereinfachten Bewerbungsverfahren

grundlegende Abläufe des Übergangs Schule - Arbeitsleben

Vernetzung Schule - Bundesagentur für Arbeit

Gesprächsinhalte: Auskunft zur eigenen Person, berufliche Vorstellungen

Rahmenbedingungen: Pünktlichkeit, äußere Erscheinung, Sitzhaltung, Gesprächsverhalten

Rollenspiel: nonverbal, mit vorbereiteten Texten, mit eigenen Texten

Differenzierung: Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Portfolio, Auswahl geeigneter Stellen

„Mein Ordner Leben und Arbeit“

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