Achtung: Sie verwenden noch den veralteten Internet Explorer! Bitte wechseln Sie für eine korrekte Darstellung des Schulportals auf einen modernen Browser wie den Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox.
Wenn Sie bereits Microsoft Edge installiert haben, können Sie hier per Klick direkt wechseln!
Bitte wenden Sie sich an Ihren Administrator, um Ihr Passwort zu ändern.
Hinweise:
Hinweis:
Bitte setzen Sie sich vorher mit dem Schulportal-Support telefonisch in Verbindung, gemeinsam wird der TeamViewer als externe Anwendung, temporäre Lizenz, gestartet!
Hinterlegen Sie Ihre ausgewählten Fortbildungsangebote in Ihrem persönlichen Merkzettel.
Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Entsprechend der VwV Schulsport vom 10.12.2014 müssen Lehrer, die Schwimmen unterrichten, mindestens aller zwei Jahre in einer Fortbildung ihre Rettungsfähigkeit nachweisen.
Die Teilnehmenden erhalten und festigen Kenntnisse im Rettungsschwimmen sowie in der Ersten Hilfe in Theorie und Praxis.
Die Teilnehmenden festigen und vertiefen Kenntnisse über Herz-Lungen-Wiederbelebung, Rettung, Bergung und Erste Hilfe.
Sie kennen die Baderegeln, Rettungsmittel-, Rettungshilfsmittel und wissen wie man sich bei einer Rettung richtig verhält.
Die Teilnehmenden üben wichtige lebensrettende Sofortmaßnahmen und lernen den Einsatz eines AED-Gerätes kennen sowie richtig anwenden.
Die Teilnehmenden erbringen den Nachweis der Rettungsfähigkeit.
Lehrkräfte aller Schularten, die
mitzubringende Materialien:
Schreibzeug, Schwimmbekleidung
Zugelassen werden vorrangig Lehrkräfte der Stadt Leipzig (bei freien Kapazitäten auch Lehrkräfte anderer Regionen)
am | von | bis |
---|---|---|
20.07.2022 | 08:00 | 15:00 |
Name | von |
---|---|
Seeber-Martin, Bärbel | Schule Seehausen - Grundschule der Stadt Leipzig, Leipzig |
Theunert, Torsten | Oberschule "Werner Seelenbinder" Bad Lausick, Bad Lausick |