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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Laut dem Sächs. Schulgesetz §50a wird die Schule in die Pflicht genommen, bei gewichtigen Anhaltspunkten von KWG zu handeln. Hierfür sollte jede pädagogische Einrichtung einen Schutzvertrag haben und die Lehrkräfte und alle im Schulwesen Tätige sollten ihn kennen und danach handeln können.
Fachspezifisch wird die Lehrkraft / der Teilnehmende / in besonderem Maße zum Thema geschult, um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und fachlich korrekt handeln zu können.
Bildungspolitisch nimmt der Kurs auch Bezug zum Thema Inklusion im Zusammenhang mit dem Thema Kindeswohl. (Ursache <> Nutzen).
Lehrkräfte und pädagogisches Personal an der Schule
Vorzugsweise können Fälle aus der beruflichen Praxis in den Kurs einbezogen werden. Dafür wären ausreichend anonymisierte Informationen des jeweiligen Verdachtsfalles als Grundlage wichtig. Für die Fallbearbeitung wird Schreibmaterial benötigt. Der Schutz des Kindeswohls in eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, somit sind alle im Schulwesen Tätige herzlich eingeladen, sich zum Thema Kindeswohlgefährdung weiterzubilden.
am | von | bis |
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16.06.2022 | 08:00 | 15:00 |
Name | von |
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Klare, Kerstin | k.A. |