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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Das Lehrerdienstrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die sich neben dem Arbeits- und Beamtenrecht auch aus einer Vielzahl von speziell auf den Lehrkräftebereich zugeschnittenen Verwaltungsvorschriften und Erlassen zusammensetzt. Es stellt insofern kein in sich abgegrenztes Rechtsgebiet, wie beispielsweise das Schulrecht, dar, sondern fasst auf dem Primat der Funktionsfähigkeit von Schule und Unterricht alle Rechtsbereiche zusammen, die das Dienstverhältnis zwischen Lehrerinnen/Lehrern, Schulleiterinnen/Schulleitern und dem Landesamt für Schule und Bildung als Dienstherrn beider Gruppen regeln.
Zu den spezialgesetzlich normierten Vorgaben für die angestellten und beamteten Lehrkräfte kommt ein Sammelsurium an Rechtssätzen hinzu, die sich aus dem herkömmlichen Berufsbild einer Lehrkraft ableiten.
Schließlich ist auch die Kenntnis allgemeiner auf das Arbeits- und Beamtenverhältnis bezogener Schutzgesetze, wie bspw. das Personalvertretungsgesetz, erforderlich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden anhand von praktischen Fallbeispielen in die Lage versetzt, konkrete Rechtsfragen den betreffenden Rechtsgebieten zuzuordnen, einzelfallbezogene Lösungsansätze zu finden und diese dann in Form von Gruppenarbeit ergebnisorientiert herauszuarbeiten.
Rechtssicherheit im Umgang mit dienstrechtlichen Themen im Schulalltag
Inhalt, Umfang und Ausgestaltung der Vorgesetztenfunktion bei der Durchsetzung dienstrechtlicher Maßnahmen gegenüber angestellten und beamteten Lehrkräften
Führungskräfte aller allgemeinbildenden Schularten, Referentinnen und Referenten der Schulaufsicht
Die Umsetzung erfolgt laut der "Konzeption zur Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen" - Phase 4.
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29.09.2022 | 10:00 | 17:30 |
30.09.2022 | 09:00 | 16:30 |