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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Menschen mit geistiger Behinderung haben die gleichen Grundbedürfnisse wie jeder andere Mensch. Im Hinblick auf sexuelle Bedürfnisse bedeutet das, dass sie keine "besondere" Sexualität haben. Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört somit das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Im Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung benötigen die Schüler/innen jedoch Unterstützung und Förderung in der sexuellen Entwicklung.
Im Workshop steht das thematische Wissen, die eigene Haltung zur Sexualität und Erfahrungen zum Umgang mit sexueller Vielfalt im Mittelpunkt.
Welche sexualpädagogische Arbeit ist bei der Begleitung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung zu leisten? Wie sieht die Umsetzung unter institutionellen Rahmenbedingungen aus? Welche Grenzen sind bei sexualpädagogischem Handeln zu beachten?
In der Veranstaltung wird ausreichend Zeit sein, diese Fragen zu beantworten und geeignete Lösungen zu erarbeiten.
Die Teilnehmenden haben ihr Wissen über Unterstützung und Förderung sexueller Entwicklungen bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung vertieft.
Sie haben sich mit der Umsetzung im institutionellen Rahmen auseinandergesetzt.
Sie sind für die Notwendigkeit zur Selbstreflexion und Entwicklung der eigenen Haltung sensibilisiert.
Lehrkräfte im Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung an allgemeinbildenden Förderschulen
am | von | bis |
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Baustein 01 | ||
29.03.2023 | 10:00 | 17:00 |
30.03.2023 | 09:00 | 17:00 |
Baustein 02 | ||
27.09.2023 | 10:00 | 17:00 |
28.09.2023 | 09:00 | 16:00 |