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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Die SächsGTAVO setzt im § 3 eine Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort voraus, die konkrete Aussagen zu den Aufgaben und den Inhalten zur Zusammenarbeit enthalten soll. Hierbei geht es nicht um Quantität, sondern viel mehr um Qualität. Die Praxis ist in jedem Falle ein gutes Spiegelbild, um zu entscheiden, was für eine weitere Entwicklung wichtig ist. Lehrer und Erzieher arbeiten gemeinsam, begegnen sich auf Augenhöhe und tauschen Erfahrungen aus.
Die Teilnehmer kommen zur Erkenntnis, dass eine Zusammenarbeit/ Kooperation nur auf Augenhöhe möglich ist.
Sie evaluieren ihre Zusammenarbeit mithilfe des digitalen Qualitätsrahmens und leiten Schlussfolgerungen für die Arbeit im Team ab.
Schulleiter, GTA-Koordinatoren, Horterzieher an Grundschulen und Allgemeinen Förderschulen
Bitte bringen Sie ihre aktuelle GTA-Konzeption und Kooperationsvereinbarung mit. Empfehlenswert ist die Teilnahmen als Tandem (je ein Vertreter von Schule und Hort).
am | von | bis |
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25.04.2023 | 10:00 | 15:30 |
Name | von |
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Henck, Birgit | Landesamt für Schule und Bildung - Standort Chemnitz, Chemnitz |
Hildebrandt, Jana | Landesamt für Schule und Bildung - Standort Dresden, Dresden |