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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Ein Brand stellt für jede Schule eine ernste Gefährdung dar.
Die Verantwortung für die Lehrkräfte und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Gemäß Nr. 6.2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ARS A2.2 - Maßnahmen gegen Brände - hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen, als Brandschutzhelfer zu berufen und regelmäßig weiterzubilden.
Diese Veranstaltung erfüllt eine Arbeitgeberpflicht und dient der Weiterbildung von bereits ausgebildeten Brandschutzhelfern.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertiefen grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten bei einem Entstehungsbrand im beruflichen Kontext. Sie haben den praktischen Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden erprobt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, ohne eine Eigengefährdung zu verursachen.
Sie kennen die Grundsätze der richtigen Sicherstellung für Lehrkräfte und Schüler beim selbstständigen Verlassen (Flucht) von Gebäuden.
Lehrkräfte öffentlicher Schulen in Absprache mit der Schulleitung, welche bereits die Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben
Bitte tragen Sie zur praktischen Übung im Freien der Jahreszeit und dem Ausbildungsziel angepasste Kleidung.
am | von | bis |
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22.11.2022 | 08:30 | 12:30 |
Name | von |
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Heinz, Alexander | Fest & Göserich, Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, Taucha |