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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Mit dem wichtigen Thema Organspende hat sich 2019 wiederholt der Bundestag beschäftigt. Es wurde über eine neue gesetzliche Regelung debattiert, um zum Wohle schwerkranker Menschen mehr Organspender zu gewinnen.
Diskutiert wurde die Widerspruchslösung, welche sich aber nach geheimer Abstimmung der Abgeordneten nicht durchgesetzt hat.
Es ging in der Debatte vor allem um das Recht der Selbstbestimmung und um die Frage, ob der Hirntod wirklich der absolute Tod sei bzw. dieser zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Um diese ethischen Fragen, die aktuelle gesetzliche Regelung und den Vergleich mit anderen europäischen Ländern soll es bei dieser Fortbildung gehen. Kompetente Gesprächspartnerin wird Frau Dr. med. Klein von der Sächsischen Landesärztekammer sein.
Die Teilnehmenden erwerben Fachkompetenz bezüglich medizinisch und rechtlicher Aspekte.
Sie sind zur Argumentation für Pro und Contra-Diskussionen zur Organspende geschult.
Sie haben sich mit Grenzfällen der Medizin und Ethik auseinandergesetzt.
Lehrkräfte in den Fächern Ethik, Gemeinschaftskunde, Biologie, Religion
Die Fortbildung findet in der Aula des BSZ statt.
am | von | bis |
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24.11.2022 | 12:30 | 15:30 |
Name | von |
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Klein Dr. med., Patricia | Sächsische Landesärztekammer, Dresden |