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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Viele Grundschulen in Sachsen nutzen "LernSax" als schulische Organisations-, Kommunikations- und Lernplattform. Der Fachtag für LernSax-Nutzer an Grundschulen stellt in einer sich wiederholenden Workshop-Abfolge erfolgreiche Konzepte vor und lädt zum Ausprobieren und Nachmachen ein.
Die Veranstaltung gibt Anregungen zur Arbeit mit Schülern auf der Lernplattform. Basiswerkzeuge für webunterstützen Unterricht werden vorgestellt und praktisch erprobt und so der regelmäßige Gebrauch der Lernplattform angeregt.
Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen
Die Teilnehmenden sollten bereits erste Erfahrungen in der Arbeit mit LernSax gesammelt haben.
Das Landesamt für Schule und Bildung erstattet für Lehrkräfte von Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Fahrtkosten lt. SächsRKG. Wenn Sie die Nutzung des Privat-KfZ mit "triftigen Gründen" beantragen möchten (erhöhter Erstattungssatz pro km), dann stellen Sie für die Fortbildung vor Antritt der Fahrt einen Dienstreiseantrag unter Angabe der Veranstaltungsnummer bei Ihrem personalführenden Standort über ihre Schulleitung (www.schule.sachsen.de/622.htm?id=196).
Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft klären die Übernahme der Kosten mit dem Schulträger.
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03.11.2022 | 09:00 | 17:30 |