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Lehrerfortbildung unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen
Seit März führt das Landesamt für Schule und Bildung Veranstaltungen der staatlichen Lehrkräftefortbildung vermehrt wieder im Präsenzformat durch. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine Vorlage von Nachweisen (z. B. Impfstatus) seit dem 04.04.2022 nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2-Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsregeln, Husten- und Niesetikette, Händewaschen, Desinfektion) werden empfohlen.
Einschränkung: Eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen der Lehrkräftefortbildung ist nicht gestattet, wenn Sie mindestens eines der folgenden Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (vgl. SchulKitaCoVO § 3 Absatz 3 vom 30.03.2022).
Nach wie vor kann es im Zusammenhang mit der Pandemie SARS-CoV-2 zu Absagen von Fortbildungsveranstaltungen kommen. Sollten Sie zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet sein, erhalten Sie über das Schulportal eine entsprechende Mitteilung. Bitte informieren Sie sich auch selbst.
Das Landesamt bietet eine Reihe von Fortbildungen weiterhin im Online-Format an. Unsere Angebote dazu finden Sie wie gewohnt im Fortbildungskatalog.
Zentraler E-Mail Zugang für Fragen und Probleme: fortbildung@lasub.smk.sachsen.de
„Zur Zeit ist der untere Teil des Parkplatzes am FTZ Meißen gesperrt. Gegebenenfalls müssen Parkmöglichkeiten in der Umgebung genutzt werden. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise mit ein“. (Stand 14.11.2022)
Schule erhebt Daten von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern. Anders kann Schulleben nicht funktionieren. Doch welche Daten sind tatsächlich für die Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich? Wie müssen diese vor unbefugtem Zugriff geschützt werden?
Diese Veranstaltung gibt Antworten und ermöglicht Handlungssicherheit.
Die Teilnehmenden haben sich zu Auftrag und Selbstverständnis von schulischen Datenschutzbeauftragten verständigt.
Sie haben die rechtlichen Grundlagen für den Datenschutz in der Schule kennen gelernt und datenschutzrechtliche Fälle aus der Praxis analysiert. Sie haben sich mit dem Unterstützungssystem für schulische Datenschutzbeauftragte vertraut gemacht.
Baustein 1:
Grundanliegen und schulrelevante Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes
Problemfälle aus dem Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Baustein 2:
Schulische Fallbeispiele, Informationsquellen und Ansprechpartner
Verfahrensverzeichnisse und Vorabkontrollen
Schulische Datenschutzbeauftragte
am | von | bis |
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Baustein 01 | ||
07.10.2022 | 10:00 | 17:30 |
Baustein 02 | ||
11.09.2023 | 10:00 | 17:30 |