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Erreichbarkeit des FTZ eingeschränkt!
Die Anschlussstelle der Autobahn A 4 - Wilsdruff wird bis voraussichtlich 13. Dezember 2024 in Fahrtrichtung Chemnitz (Auf- und Abfahrt) voll gesperrt.
Als Umleitungsstrecke werden die U 17 und U 18 über die A 17 und die B 173 Kesselsdorf empfohlen.
Zentraler E-Mail Zugang für Fragen und Probleme: fortbildung@lasub.smk.sachsen.de
Hinweise zu Kosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft und weiteren Teilnehmenden
Hinweise für Lehrkräfte und deren Schulleitungen, wenn diese an mehreren Schulen oder Einrichtungen eingesetzt sind
Hinweise und häufige Fragen (FAQ)
Schülervertretungen sind ein wichtiger Ausgangspunkt für die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am Schulleben. Sie sind gesetzlich legitimiert und eröffnen jungen Menschen die Möglichkeit, ihren Schulalltag aktiv mitzugestalten und ihre Interessen und Ideen einzubringen.
Das Sächsische Schulgesetz (§ 57 Nr. 5 SächsSchulG) und die Sächsische Schülermitwirkungsverordnung (§§ 17 und 18 SMVO) sehen diese Unterstützung direkt durch eine sog. Vertrauenslehrkraft vor. Diese berät den Schülerrat bei seiner Tätigkeit, unterstützt ihn und vermittelt bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülerrat und Schule oder Schulaufsichtsbehörde (§ 18 SMVO). "Der Schülerrat kann jeweils für die Dauer eines Schuljahres einen Vertrauenslehrer wählen. Die Übernahme des Amtes des Vertrauenslehrers ist freiwillig." (§ 17 SMVO) Damit Vertrauenslehrkräfte diese wichtige Aufgabe effektiv ausführen können, bieten wir diese Fortbildung mit kollegialem Austausch für Sie an.
Basiswissen
Welche Rechte und Aufgaben haben Schülervertretungen?
Warum ist die Schulkonferenz ein wichtiger Raum der Zusammenarbeit von Lehrerkräften, Schülerschaft und Eltern und was heißt das für den Schülerrat?
Welche Gesetze und Verordnungen gibt es und wo kann ich nachschlagen?
Was unterscheidet Vertrauenslehrerkräften von Beratungslehrerkräften?
Rollenreflexion
Wie funktioniert eine gute Begleitung, Unterstützung und Motivation des Schülerrates?
Wie kann ich als Vertrauenslehrkraft die Schnittstelle zwischen Schülervertretung und Schulleitung bzw. Kollegium gestalten?
Wie gehe ich mit Rollenkonflikten um?
Das Aufgabenfeld einer Vertrauenslehrkraft
Entwicklung von Lösungen für schulübergreifende Problemstellungen durch den Austausch von Erfahrungen und die Sammlung von Best-Practice-Beispielen
Sie als Vertrauenslehrkraft kennen ihre Rolle und wissen, wie sie diese in ihrer Schule bei Schülerinnen und Schülern, Schulleitung, Eltern und im Kollegium transparent machen.
Sie erhalten neue Impulse, Schülerinnen und Schüler, die sich in der Schülervertretung engagieren, zielgerichtet zu unterstützen.
Sie tauschen sich mit anderen Vertrauenslehrkräften aus, lernen voneinander und entwickeln Lösungen für gemeinsame Problemstellungen.
Sie kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine effektive Mitwirkung von Schülervertretungen.
· Basiswissen
· Rollenreflexion
· Das Aufgabenfeld einer Vertrauenslehrkraft
Vertrauenslehrerkräfte, d.h. Lehrer und Lehrerinnen, die Schülervertretung an ihrer Schule unterstützen; evtl. auch Schulsozialarbeitende
Die Teilnehmenden brauchen keine Materialen mitzubringen, es wird alles gestellt.
Zu detailliert auftretenden Fragen haben Sie die Möglichkeit, den Herrn Labisch, den Dozenten, telefonisch unter 0351 32015-618 zu kontaktieren.
am | von | bis |
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05.11.2024 | 09:00 | 16:00 |
Name | von |
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Labisch, Matthias | Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Regionalstelle Dresden, Dresden |