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"Der Erziehungs- und Bildungsauftrag wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage", so wird das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen eingeleitet. Ausgehend davon formuliert der Lehrplan Deutsch als Zweitsprache die gleichen Chancen zur Wahrnehmung von Bildungsmöglichkeiten für Kinder von Zuwanderern wie für alle anderen Schüler, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und "ohne Rücksicht auf Herkunft und wirtschaftliche Lage".
Um dies zu ermöglichen, bedarf es nicht nur einer etappenweisen Integration in eine Regelklasse, sondern auch der Zusammenarbeit aller an der Ausbildung der Kinder und Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen. Diesen Prozess zu begleiten fällt in die Aufgaben der Betreuungslehrkraft.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Aufgaben eines Betreuungslehrers DaZ kennen, erhalten Einblicke in die Konzeption zur Integration von Migranten und Unterstützung bei der Organisation des DaZ-Unterrichts.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten kennengelernt.
Sie haben Informationen zu den Aufgabenbereichen aller an der Integration beteiligten Personen erhalten.
Die Teilnehmer haben Wege und Möglichkeiten zur Bewältigung des Aufgabenbereichs einer Betreuungslehrkraft diskutiert und Anregungen für die Umsetzung im schulischen Alltag erhalten.
· Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten
· Lehrplan Deutsch als Zweitsprache - Allgemeiner Teil
· Aufgabenbereiche der Betreuungslehrkraft - Vernetzung
· Anregungen und Maßnahmen zur Integration
· Organisation des DaZ-Unterrichts im Schulalltag
Betreuungslehrkräfte an Oberschulen und Gymnasien aller Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung
Die Fortbildung folgt der Konzeption zur Fortbildung von Betreuungslehrkräften im Freistaat Sachsen.
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14.03.2024 | 12:30 | 15:00 |