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Erreichbarkeit des FTZ eingeschränkt!
Die Anschlussstelle der Autobahn A 4 - Wilsdruff wird bis voraussichtlich 13. Dezember 2024 in Fahrtrichtung Chemnitz (Auf- und Abfahrt) voll gesperrt.
Als Umleitungsstrecke werden die U 17 und U 18 über die A 17 und die B 173 Kesselsdorf empfohlen.
Zentraler E-Mail Zugang für Fragen und Probleme: fortbildung@lasub.smk.sachsen.de
Hinweise zu Kosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft und weiteren Teilnehmenden
Hinweise für Lehrkräfte und deren Schulleitungen, wenn diese an mehreren Schulen oder Einrichtungen eingesetzt sind
Hinweise und häufige Fragen (FAQ)
Beratungslehrerkräfte unterstützen in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie die Eltern und Lehrkräfte bei der Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Auswahl, Beauftragung, Berufung und Tätigkeit der Beratungslehrer an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Beratungslehrer) vom 04. August 2004 ist diese Fortbildung für jede Beratungslehrkraft verbindlich.
Die Ausbildung basiert auf der Konzeption zur Qualifizierung von Beratungslehrerkräften im Freistaat Sachsen und wird durch das LaSuB, Standort Radebeul realisiert. Die Qualifizierung umfasst eine umfangreiche Bausteinveranstaltung mit insgesamt zehn 1-3-tägigen Modulen, einen Selbststudienanteil, Portfolio- und Peergroup-Arbeit und schließt mit einer schriftlichen Fallarbeit sowie einem Abschlussgespräch/Reflexionsworkshop ab.
Die Beratungslehrkräfte sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben qualifiziert.
Sie haben ihre Rolle als Beratungslehrkraft reflektiert und sich mit den für sie relevanten Arbeitsfeldern auseinandergesetzt.
Sie haben ihre fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen hinsichtlich der Beratungstätigkeit ausgebaut.
· Beratung
· Umgang mit Lern- und Verhaltensauffälligkeiten
· Pädagogisch-Psychologische Diagnostik
· Schullaufbahnberatung
· Umgang mit Gewalt/Konflikten/Mobbing
· Prävention/Gesundheitsförderung oder Kindeswohlgefährdung
· Extremismusprävention oder Suchtprävention
·
Lehrkräfte aller Schularten in öffentlicher und freier Trägerschaft, die mit der Wahrnehmung der Tätigkeit einer Beratungslehrkraft beauftragt sind.
Zur Ausbildung werden nur Lehrkräfte zugelassen, die die in der VwV Beratungslehrer unter 2.1.3 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
· mindestens dreijährige Bewährung im Schuldienst,
· gute pädagogische Fähigkeiten,
· möglichst mehrjährige Erfahrung als Klassenlehrer,
· gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit mit Schülern, Eltern, den Pädagogen an der Schule und der Schulleitung
Die BLQ 19 wird in parallelen Teilkursen mit je 20 Teilnehmerplätzen durchgeführt. Die Auswahl und Zulassung der Bewerber erfolgt durch die personalführenden Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung.
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden nach ihrer Zulassung auf die Teilkurse aufgeteilt und erhalten vom LaSuB, Standort Radebeul, die Einladungen für ihre konkreten Kurse.
Mit der Einladung erfahren sie dann auch die genauen Termine der einzelnen Module.
Die nächste Qualifizierung BLQ 20 wird im Februar 2024 starten.