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Hinweise zu Kosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft und weiteren Teilnehmenden
Hinweise für Lehrkräfte und deren Schulleitungen, wenn diese an mehreren Schulen oder Einrichtungen eingesetzt sind
Hinweise und häufige Fragen (FAQ)
Beratungslehrerkräfte unterstützen in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie die Eltern und Lehrkräfte bei der Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Auswahl, Beauftragung, Berufung und Tätigkeit der Beratungslehrer an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen ist diese Fortbildung für jede Beratungslehrkraft verbindlich.
Die Ausbildung basiert auf der Konzeption zur Qualifizierung von Beratungslehrkräften im Freistaat Sachsen und wird durch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul realisiert.
Sie umfasst insgesamt 160 Unterrichtseinheiten, erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. einem Schuljahr und besteht aus insgesamt neun 1- bis 3-tägigen obligatorischen Modulen, einem wahlobligatorischen Modul, einem Selbststudienanteil sowie Portfolio- und Peergroup-Arbeit. Die Qualifizierung wird mit einem Abschlussgespräch beendet.
Die Beratungslehrkräfte sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben qualifiziert.
Sie haben ihre Rolle als Beratungslehrkraft reflektiert und sich mit den für sie relevanten Arbeitsfeldern auseinandergesetzt.
Sie haben ihre fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen hinsichtlich der Beratungstätigkeit ausgebaut.
· Beratung
· Umgang mit Lern- und Verhaltensauffälligkeiten
· Pädagogisch-Psychologische Diagnostik
· Schullaufbahnberatung
· Umgang mit Gewalt/Konflikten/Mobbing
· Prävention/Gesundheitsförderung oder Kindeswohlgefährdung
· Extremismusprävention oder Suchtprävention
·
Lehrkräfte aller Schularten, die mit der Wahrnehmung der Tätigkeit einer Beratungslehrkraft beauftragt sind.
Die Beauftragung muss im SaxSVS bis spätestens zum Anmeldeschluss eingetragen sein.
Zur Ausbildung werden nur Lehrkräfte zugelassen, die die in der VwV Beratungslehrer unter 2.1.3 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
· mindestens dreijährige Bewährung im Schuldienst,
· gute pädagogische Fähigkeiten,
· möglichst mehrjährige Erfahrung als Klassenlehrer,
· gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit mit Schülern, Eltern, den Pädagogen an der Schule und der Schulleitung
Die BLQ 20 wird in mehreren parallelen Teilkursen mit je 20 Teilnehmerplätzen durchgeführt. Die Auswahl und Zulassung der Bewerber erfolgt durch die personalführenden Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung.
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden nach ihrer Zulassung auf die Teilkurse aufgeteilt und erhalten vom LaSuB, Standort Radebeul, die Einladungen für ihre konkreten Kurse.
Mit der Einladung erfahren sie dann auch die genauen Termine der einzelnen Module.
In den folgenden Schuljahren werden weitere Qualifizierungskurse angeboten.