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Hinweise zu Kosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft und weiteren Teilnehmenden
Hinweise für Lehrkräfte und deren Schulleitungen, wenn diese an mehreren Schulen oder Einrichtungen eingesetzt sind
Hinweise und häufige Fragen (FAQ)
Die praktisch-methodische Fortbildung findet im Rahmen der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus aufgestellten Richtlinien zur Durchführung des Inline-Skatens im Schulsportunterricht statt. Inline-Skating, im Lehrplan exemplarisch dargestellt als Form der neuen Spiel- und Bewegungskultur des Lernbereichs Typ 2, erfordert hinreichende materielle und personelle Voraussetzungen sowie die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, die bei der Ausbildung der Lehrkräfte ebenso wie die entsprechende Leistungsermittlung und -bewertung inhaltliche Schwerpunkte bilden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten durch die Fortbildung die Befähigung zur Umsetzung der in den Lehrplänen geforderten Lernziele/Lerninhalte. Die Voraussetzung für die Teilnahme ist das aktuelle Zertifikat (in den letzten 5 Jahren erlangt).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen im Lernbereich "Formen der neuen Spiel- und Bewegungskultur" erweitert.
Sie haben ihre erworbenen Kenntnisse unter besonderer Berücksichtigung von Aspekten der Leistungsermittlung und -bewertung sowie der individuellen Förderung reflektiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben aktiv erlebt, ihre gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Wagnis und Risiko im Unterricht anzuwenden und weiterzugeben.
· Basics I: Wiederholen von Grundtechniken: Fallen, Bremsen, aktives Gleiten
· Rechtliche und versicherungstechnische Aspekte
· Basics II: Übersetzen vorwärts, Rückwärtslauf, Übersetzen rückwärts, verschiedene Bremsvarianten, Vermeiden von Unfallrisiken, Materialkunde
· Specials: Leistungsermittlung und -bewertung, Pflege und Wartung des Materials
Lehrkräfte aller Schularten
Lt. (VwV Schulsport) vom 10. Dezember 2014 müssen Lehrkräfte, die die Risikosportart Rollsport - Inliner durchführen, im Abstand von fünf Jahren den Qualifikationsnachweis durch die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung aktualisieren.
Zur Anmeldung wird die Grundqualifikation im Inlinerfahren (Diese darf nicht älter als 5 Jahre sein.) benötigt.
Das Mitbringen eigener Inlineskates und der Schutzausrüstung (Hand-, Ellbogen-, Knieschützer, Helm, graue Stopper für die Halle) ist notwendig. Eine Leihmöglichkeit für Protektoren und Helmen besteht am Sportpark Rabenberg.
Bei Bedarf vorher beim Sportlehrerpersonal an (Tel.: 0377 561710) anmelden.
Die Lehrgangsteilnahme ist nur mit Skates mit montiertem abriebfesten Stopper (Bremssystem) möglich. Diese gibt es auf dem Rabenberg nicht!
Die Skates sind mit einem hallentauglichen/abriebfesten Stopper auszurüsten (meist Farbe grau, im Fachhandel erhältlich), denn die Fortbildung wird in der Sporthalle stattfinden.
Wenn das nicht gelingt, bitte bis zum 01.03.2024 steffen.bobach@sportgymnasium.de kontaktieren.
Eine Leihmöglichkeit für Skates mit Bremsvorrichtung besteht an der Sportschule Rabenberg nicht!
Zur Erlangung der Verlängerung des Zertifikates ist es notwendig, allumfänglich (also die ganze Zeit über) am Lehrgang teilzunehmen.
Der Kurs findet im Sportpark Rabenberg statt.
am | von | bis |
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19.03.2025 | 10:00 | 15:00 |