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Hinweise zu Kosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft und weiteren Teilnehmenden
Hinweise für Lehrkräfte und deren Schulleitungen, wenn diese an mehreren Schulen oder Einrichtungen eingesetzt sind
Hinweise und häufige Fragen (FAQ)
Gemäß Nr. 6.2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ARS A2.2 - Maßnahmen gegen Brände - hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen, als Brandschutzhelfer zu berufen und regelmäßig weiterzubilden.
Ein Brand stellt für jede Schule eine ernste Gefährdung dar.
Die Verantwortung für die Lehrkräfte und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Diese Veranstaltung erfüllt eine Arbeitgeberpflicht und dient der Erstausbildung von Brandschutzhelfern.
Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten bei einem Entstehungsbrand im beruflichen Kontext. Sie lernen den sicheren Umgang von Feuerlöscheinrichtungen und erproben deren praktischen Einsatz bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden, ohne eine Eigengefährdung zu verursachen.
Sie eignen sich die Grundsätze der richtigen Sicherstellung für Lehrkräfte und Schüler beim selbstständigen Verlassen (Flucht) von Gebäuden an.
· Bedeutung des Brandschutzes
· Brand- und Explosionsgefahren
· Organisatorische Maßnahmen der Brandverhütung
· Organisation des Brandschutzes in der Einrichtung
· Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers
· Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
Lehrkräfte öffentlicher Schulen, in Absprache mit der Schulleitung, welche noch keine Ausbildung als Brandschutzhelfer absolviert haben.
Bitte tragen Sie zur praktischen Übung im Freien der Jahreszeit und dem Ausbildungsziel angepasste Kleidung.
am | von | bis |
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19.03.2025 | 09:30 | 13:30 |